Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Form des Vergleichs (Abs 2, 3).

Rn 3 Für die Form des Vergleichs sind verschiedene Verfahrensweisen zu trennen. Kommt eine Einigung im Termin zustande, so ist der Vergleich zu protokollieren (II mit §§ 159 ff ZPO). Ein Vergleich ist aber auch im schriftlichen Verfahren möglich. Seit 1.1.20 kommt gem § 278 VI 1 auch ein zu Protokoll der mündlichen Verhandlung erklärter Vergleichsvorschlag in Betracht, der s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1 und 2.

Rn 2 Der SV hat ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 I 1 BGB) die Durchführbarkeit des Auftrags in Bezug auf seine Fachkunde und die Einhaltung der vom Gericht gesetzten Frist (s § 411 I) zu prüfen (S 1) und das Gericht wiederum unverzüglich zu informieren (S 2). Zum Vergütungsanspruch hierfür respektive dem Verlust desselben bei Pflichtverletzung s § 413 Rn 2, 4 f. Ebenso hat de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 778 II.

Rn 7 Erfolgt entgegen § 778 II wegen eigener Verbindlichkeiten des vermeintlichen Erben die Zwangsvollstreckung in den Nachlass, können der tatsächliche Erbe ebenso wie der Nachlassverwalter, der Nachlasspfleger und der Testamentsvollstrecker gem § 771 vorgehen; ihnen steht allerdings auch der Weg der Erinnerung bzw der sofortigen Beschwerde offen. Auch dem vermeintlichen Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Rn 4 Der Kl muss einen zulässigen Widerspruch erhoben haben. Parteien sind der widersprechende Gläubiger als Kl sowie alle den Widerspruch nicht anerkennenden Gläubiger als Beklagte (Kobl WM 18, 1128), auch den Schuldner, sobald er den Widerspruch nicht anerkannt hat (Celle FamRZ 96, 1128). Nach Abtretung des Anspruchs auf Beteiligung am Versteigerungserlös nach Rechtshängig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Darlegung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer.

Rn 7 Im Rahmen der Beschwerdebegründung muss dargelegt werden, dass mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem 20.000 EUR übersteigenden Umfang erstrebt wird (BGH 12.7.22 – II ZR 97/21 Rz 2 – juris). Besteht ein Berufungsurteil aus mehreren selbstständig abtrennbaren Teilen, die zwar in ihrer Kumulation die Statthaftigkeitsschwelle des § 544...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Schutz des Erstehers in der Zwangsversteigerung (Abs 3 S 2).

Rn 58 Durch § 325 III 2 wird die Unterausnahme des § 325 III 1 wiederum zugunsten des Erstehers in der Zwangsversteigerung eingeschränkt. Hier tritt eine Rechtskrafterstreckung nur ein, wenn die Rechtshängigkeit, ähnl wie die Kündigung des eingetragenen Rechts nach § 54 ZVG, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten angemeldet wird. Die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorherige Aufhebung der Verfahrensbeistandschaft oder Entlassung des Verfahrensbeistands, Abs 4 S 1 und 2.

Rn 58 Die Verfahrensbeistandschaft kann vor Abschluss des Verfahrens aufgehoben werden; das gilt auch dann, wenn die Bestellung im Wege eines Beschlusses und nicht durch verfahrensleitende Verfügung erfolgt ist. Nunmehr wird ausdrücklich geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Bestellung des Verfahrensbeistands ausnw aufgehoben werden kann. a) Auf Antrag des Verfahrensbei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regelungsgehalt des Abs 2.

Rn 2 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach § 322 II für die vom Bekl zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung. Da die Aufrechnung im Gegensatz zur Widerklage prozessual nur eine Einwendung darstellt, keine Rechtshängigkeit der Gegenforderung begründet und damit keinen geltend gemachten Anspruch iSd § 322 I darstellt, würde diese nicht von der Rechtskraft erfasst. Durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Einstweilige Anordnung (Abs 4).

Rn 7 Das Verfahren richtet sich nach §§ 769, 770. In dringenden Fällen ist gem § 769 II 1 iVm § 20 Nr 17 RPflG der Rechtspfleger (als Vollstreckungsgericht) zu einer vorläufigen Entscheidung berufen. Die Entscheidung kann durch das Prozessgericht jederzeit abgeändert werden. Rechtsmittel: Gegen die Entscheidung des Prozessgerichts ist kein Rechtsmittel eröffnet (BGHZ 159, 14...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Berufung.

Rn 1 § 125 gilt nur für Richter am BGH; Regelungen für Richter anderer Bundesgerichte finden sich in § 42 ArbGG, § 38 Abs 2 SGG, § 15 Abs 3 VwGO und § 14 Abs 2 FGO. Einzelheiten zur Wahl der Bundesrichter sind im Richterwahlgesetz (RiWG) geregelt. Zur Anwendung von Art. 33 II GG und den sich insoweit aus Art. 95 II GG ergebenden Modifikationen vgl. BVerfG NJW 2016, 3425 [BVe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nicht erfasste Urteilselemente.

Rn 33 Tatsächliche Feststellungen und rechtliche Folgerungen, auf denen die getroffene Entscheidung aufbaut, werden von der Rechtskraft nicht erfasst (BGH NJW 86, 2508, 2509; NJW-RR 96, 827 [BGH 08.02.1996 - IX ZR 215/94]; NJW 17, 893 [BGH 07.07.2016 - I ZB 45/15] Rz 13; NJW 19, 71 [BGH 09.02.2018 - V ZR 299/14] Rz 20). So stellt bspw ein den vertraglichen Anspruch infolge I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahrensrechtliche Vorschriften für Kindschaftssachen.

Rn 25 Ist ein Verfahren Kindschaftssache iSv § 151, ist der Anwendungsbereich der Verfahrensvorschriften des Abschn 3 (§§ 152–168a) eröffnet. Daneben bleiben die Vorschriften des allgemeinen Teils grds anwendbar, soweit nicht Vorschriften des allgemeinen Teils eine Sonderregelung enthalten, wie zB § 60 (Beschwerderecht Minderjähriger), § 81 II Nr 5 (Kostentragungspflicht bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes (BGBl I, 2222) neu eingeführte Rechtsbehelf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fachliche Qualität des Gutachtens.

Rn 29 Das Gericht ist bei seiner Entscheidung an das Ergebnis des Sachverständigen nicht gebunden, vielmehr ist es seine Aufgabe, das Sachverständigengutachten kritisch zu würdigen. Dabei muss das Gericht prüfen, ob das Gutachten zu den im Beweisbeschluss vorgegebenen Fragen Stellung nimmt, den wissenschaftlichen Standards entspricht, logisch und methodisch überzeugend ist u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mit der Klage in Anspruch genommener Gegenstand.

Rn 7 Gegenstand ist – insoweit identisch mit dem Merkmal ›Vermögen‹ – jedes Vermögensrecht dinglicher oder schuldrechtlicher Art (vgl BGH NJW 77, 1637, 1638), das allerdings in Abgrenzung zu § 23 S 1 Alt 1 nicht zum Vermögen des Bekl gehören muss (Frankf MDR 81, 322f). In Anspruch genommen wird der Gegenstand mit der Leistungs- oder Feststellungsklage (BGH NJW 77, 1637 [BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 1 Für die Bewilligung ist das Prozessgericht zuständig, dh das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, für das Urt das Gericht, das dieses erlassen hat, und bei Rechtsmitteln das Rechtsmittelgericht. Das Vollstreckungsgericht wird erst nach der Titelzustellung (§ 750) zuständig. Die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist nicht Voraussetzung für ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gerichtsverwaltung.

Rn 15 Unzuständig ist das Präsidium schließlich auch für die Heranziehung eines Richters des Gerichts für Aufgaben der Gerichtsverwaltung, die nach § 4 II Nr 1 und 2 DRiG nicht zu den Aufgaben der Recht sprechenden Gewalt gehören, aber kraft gesetzlicher Erlaubnis neben der Recht sprechenden Gewalt von dem Richter wahrgenommen werden müssen; soll er dafür ganz oder tw von se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wirtschaftliche Beteiligung.

Rn 14 Auch bei den juristischen Personen kommt es nicht nur auf die Vermögensverhältnisse der Person an, sondern auch auf die der an ihr wirtschaftlich Beteiligten. Wirtschaftlich Beteiligte sind die Gesellschafter, beim Verein die Mitglieder, Vorstand, auch Gläubiger. Auch die Muttergesellschaft im Verhältnis zur Tochtergesellschaft, ebenso wie umgekehrt, wenn Beherrschung-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstige Fristen.

Rn 27 Die Klagefrist des § 4 KSchG wird durch den PKH-Antrag samt Entwurf einer Kündigungsschutzklage nicht gewahrt (LAG Köln NZA-RR 96, 453). Die Zustellung eine Stufenklage nach Bewilligung von PKH für die Auskunftsstufe führt zur Rechtshängigkeit der Klage insgesamt, wenn bei der Zustellung nicht ausdrücklich eine Einschränkung auf die Auskunftsklage zum Ausdruck gekommen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Keine Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung (Nr 4).

Rn 34 Die Neufassung übernimmt inhaltlich die Regelung in § 130a VwGO. Obwohl das hier – anders als dort – im Gesetzestext nicht zum Ausdruck kommt, ist die Sichtweise des Berufungsgerichts maßgeblich dafür, ob eine mdl Verh nicht geboten ist. Das ist zB der Fall, wenn der Sachverhalt – auch unter Berücksichtigung neuer zulässiger Angriffs- und Verteidigungsmittel (§ 531 II)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weiteres Verfahren.

Rn 19 Die abgelehnte Gerichtsperson hat sich dienstlich zu äußern (§ 44 Abs 3 ZPO). Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem die abgelehnte Gerichtsperson angehört, ohne deren Mitwirkung (§ 45 Abs 1 ZPO). Bei der Ablehnung einer Gerichtsperson des AG entscheidet ein anderer Entscheidungsträger dieses Gerichts (§§ 45 Abs 2 S 1, 49 ZPO). Wird der Rechtspfleger ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Blindenzulagen (Nr 8).

Rn 23 Geschützt sind sowohl die Leistungen des ArbG oder Dienstherrn zur Unterstützung Nichtsehender. Blindenzulagen gem § 35 BVG sind nach § 54 SGB I und Blindenbeihilfen iSd § 72 SGB XII nach § 17 I 2 SGB XII unpfändbar. Geschützt werden Zulagen nach Landesrecht, zB nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen vom 17.12.97, GVBl S 436, soweit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Keine Zurückweisungsgründe nach § 335 I.

Rn 8 Das Versäumnisurteil darf nicht ergehen, wenn die in § 335 I Nr. 1 bis 3, 5 genannten Gründe für die Zurückweisung des Prozessantrags vorliegen. Dessen Erlass hat zu unterbleiben, wenn vAw zu beachtende, noch ausräumbare Verfahrensmängel vorliegen (s § 335 Rn 4) oder der Beklagte nicht ordnungsgemäß zu dem Termin geladen worden war (s § 335 Rn 5). Für ein Versäumnisurte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängiger Prozess.

Rn 4 Die Streitverkündung setzt nicht anders als die Nebenintervention einen anhängigen, nicht rechtshängigen (BGHZ 92, 251, 257 = NJW 85, 328) Rechtsstreit voraus und kann bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss – also auch in den Rechtsmittelinstanzen und mithin iRe Nichtzulassungsbeschwerde (BGH WM 10, 372 Rz 18) – stattfinden. Wie die Nebenintervention kann eine Streitve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anwendung der §§ 53–58 ZPO (Abs 5).

Rn 10 Abs 5 ordnet die entsprechende Anwendung der §§ 53–58 ZPO an und trägt damit den prozessualen Besonderheiten einer Betreuung und Pflegschaft (§ 53 ZPO), der Vornahme einzelner Verfahrenshandlungen ohne Ermächtigung (§ 54 ZPO) und der Prüfung der Verfahrensfähigkeit von Ausländern (§ 55 ZPO) Rechnung. Beteiligte können ferner zur Verfahrensführung unter Vorbehalt zugela...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zivilsenate.

Rn 2 Zurzeit sind 13 Zivilsenate eingerichtet, deren Zuständigkeit sich aus dem Geschäftsverteilungsplan ergibt. Eine gesetzliche Zuständigkeit, wie bei Familiensachen (§§ 23b, 119 II), Kammern für Handelssachen (§ 93) und Baulandsachen (§§ 220, 229 I BauGB), ist nicht vorgesehen. Diese Materien sind allgemeinen Zivilsenaten iRd Geschäftsverteilung als Sonderzuständigkeiten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahrenskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung.

Rn 6 Bei unbekanntem Aufenthalt des Antragsgegners spricht das Fehlen der Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung nicht gegen die zur Gewährung von VKH notwendigen Erfolgsaussichten. Anwaltliche Vertretung ist (außer im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH, § 10 IV) nicht vorgeschrieben. Ein Rechtsanwalt kann aber auf Antrag gem § 78 II bei besonders schwieriger Sach- u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm gibt wichtige technische Regelungen für die verschiedenen Möglichkeiten einer Beendigung des schiedsgerichtlichen Verfahrens sowie des Schiedsrichteramtes. Dabei stehen sich in den ersten beiden Absätzen die Möglichkeit eines Schiedsspruchs und eines Beschlusses ggü. In der Form des Beschlusses kann das Verfahren auf ganz unterschiedliche Weise beendet werden. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fehlende Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts (Abs 2 S 2).

Rn 5 Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen habe (Abs 2 S 2). Damit sollen Beschwerdestreitigkeiten ausgeschlossen werden, die allein auf die Frage der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts gestützt werden. Dies dient der Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung der Beschwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsmaßnahmen.

Rn 4 Zwangsmaßnahmen gegen den Zeugen gem § 390 sind nur bei Einhaltung der in § 378 II genannten Voraussetzungen möglich. Das Gericht hat hierzu eine ›bestimmte‹ Anordnung zu treffen. Hierfür reicht der allgemeine Hinweis auf § 378 I nicht aus (Zö/Greger § 378 Rz 3). Vielmehr wird das Gericht die vorzulegende Urkunde so genau zu bezeichnen haben, dass für den Zeugen der Inh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Unzulässigkeit der Aufrechnung.

Rn 71 Wird der Klage stattgegeben, so ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über das Bestehen der Gegenforderung, wenn die Aufrechnung aus materiell-rechtlichen Gründen, etwa wegen eines Aufrechnungsausschlusses (BGH NJW 97, 743 [BGH 05.12.1996 - IX ZR 67/96], NJW 01, 3616), unzulässig ist. Gleiches gilt, wenn die Aufrechnung aus prozessualen Gründen, zB wegen Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anwaltswechsel.

Rn 11 Bei einem Anwaltswechsel ist streitig, ob der zweite PKH-Anwalt die Gebühren, die er nicht von der Staatskasse verlangen kann, weil er unter Mehrkostenverbot beigeordnet wurde, von der Partei verlangen kann. Teilweise wird vertreten, dass dann, wenn der Anwalt ggü der Staatskasse auf Gebühren verzichtet hat, er insoweit die Kosten auch nicht von der Partei verlangen ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Überleitung in ein reguläres Sorgerechtsverfahren, Abs. 4.

Rn 25 Kommt eine vereinfachte Verfahrensdurchführung nach § 155a Abs 3 nicht in Betracht, weil dem Gericht aufgrund des Vortrags des Antragsgegners oder auf sonstige Weise Gründe bekannt werden, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen können oder weil es ausnahmsweise trotz Vorliegens der Voraussetzungen kein vereinfachtes Verfahren durchführen möchte, muss eine Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entbehrlichkeit des Tatbestands (Abs 1 S 1).

Rn 2 Nach Abs 1 S 1 ist die Abfassung des Tatbestands in der von § 313 verlangten Form entbehrlich, was nicht ausschließt, dass das Gericht in den Gründen auf tatsächliche Feststellungen zurückgreifen muss, um sein Ergebnis sachgerecht begründen zu können. Abs 1 S 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Parteien häufig mehr Wert auf die Begründung als auch eine erneute Darleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Effektiver Rechtsschutz.

Rn 40 Weiterhin wird aus dem Rechtsstaatsprinzip (iVm Art 2 I GG) das Gebot des effektiven Rechtsschutzes entwickelt, das eine möglichst wirksame Kontrolle durch die Gerichtsbarkeit verlangt (BVerfGE 35, 361; 40, 275; 42, 132; 61, 109; 67, 58; 77, 284; 79, 84; 85, 345; 88, 123; 93, 107; 97, 185; zuletzt NJW 13, 3630; 14, 3771; ZIP 14, 2141; NJW 15, 3779; NJW 18, 3699). Aus d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Dienstliche Beurteilungen.

Rn 16 Zulässig ist es dagegen, iR dienstlicher Beurteilungen, die als solche ebenso wie der Erlass sog Beurteilungsrichtlinien verfassungsrechtlich (Art 97 GG) unbedenklich sind (BGH DRiZ 02, 14), eine vergleichende Betrachtung von Erledigungszahlen anzustellen, sofern die zugrunde liegenden Verfahren bei den Betroffenen in sachlicher Hinsicht tatsächlich vergleichbar sind. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriffliche Abgrenzung.

Rn 11 Die richterliche Geschäftsverteilung als richterliche Selbstverwaltung zur Organisation der Rspr im gerichtlichen Internum ist deshalb abzugrenzen von der Justizverwaltung und der Gerichtsverwaltung, die begrifflich in Mehrdeutigkeit nebeneinander stehen. Justiz- und Gerichtsverwaltung sind daher zunächst im Unterschied zur richterlichen Selbstverwaltung zu verstehen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Prüfung des Einspruchs (Abs 1 S 1).

Rn 2 Statthaftigkeit und Zulässigkeit des Einspruchs sind Prozessfortsetzungsbedingungen, die als Vorausaussetzungen für eine Verhandlung und eine Entscheidung in allen Instanzen vAw in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen sind (RGZ 110, 169, 172; BGH NJW 76, 1940 [BGH 21.06.1976 - III ZR 22/75]). Hierfür gelten die Regeln über den Freibeweis (OLGR Braunschw 98, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hinausschieben der Zustellung (Abs 1 S 3).

Rn 4 Auf übereinstimmenden Parteiantrag kann der Vorsitzende die Zustellung hinausschieben. Das gilt nur für verkündete Urteile, nicht solche des § 310 III (falls die Parteien überhaupt schon vorab von der beabsichtigten Zustellung Kenntnis erlangt haben sollten). Der Antrag der Parteien ist unwiderruflich und unterliegt dem Anwaltszwang, da es sich um eine Prozesshandlung h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck der Prozesskostenhilfe.

Rn 1 Durch die Prozesskostenhilfe soll sichergestellt werden, dass jedermann unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen im Wesentlichen den gleichen Zugang zu den Gerichten erhält. Prozesskostenhilfe ist also eine Form der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege (vgl BGH FamRZ 12, 1629). Bedingt durch die Vorschusspflichten sowohl hinsichtlich der Gerichtskosten al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Herausgabe, Überlassung und Räumung.

Rn 8 Für die Bestimmtheit genügt es, wenn der Titel auf ›Herausgabe, Räumung oder Überlassung‹ (wie in § 885 formuliert) lautet, eine genauere Eingrenzung ist nicht erforderlich, weil alle drei Vorgänge vollstreckungsrechtlich nach denselben Regeln ablaufen (LG Bremen 22.12.20 – 4 T 504/20 Rz 2). Für die Anwendbarkeit des § 885 kommt es darauf an, ob nach dem Inhalt des Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren und Rechtsmittel.

Rn 4 Die geschlossene Verhandlung muss nicht ausdrücklich wiedereröffnet werden. Es genügt, wenn das Gericht im vorgesehenen Verkündungstermin etwa in den Fällen des Abs 2 Nr 1 die unterlassenen Hinweise oder Aufklärung in einem Beschl erteilt. Das Gericht entscheidet über die Wiedereröffnung in der Besetzung der geschlossenen mündlichen Verhandlung. Im arbeitsgerichtlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 22, 23 bis 37, 40 bis 45, 46 Satz 1 und 2 sowie die §§ 47 und 48 sowie 76 bis 96 nicht anzuwenden. Es gelten die Allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend. (2) In Familienstreitsachen gelten die Vorschriften der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verteilung der Erklärungslast.

Rn 11 Der Grundsatz, dass der Umfang der Erklärungslast des Gegners sich nach dem Vorbringen der anderen Partei richtet, wird von der stRspr des BGH mit einer wichtigen Ausnahme versehen. Demnach mindert sich die (konkrete) Darlegungslast der pflichtigen Partei, wenn sie außerhalb der von ihr darzulegenden Geschehensabläufe steht und keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Im Interesse des Verbraucherschutzes.

Rn 14 Die Verbandsklage ist nur zulässig (aA Grüneberg/Grüneberg Rz 8: Frage der Begründetheit), wenn sie gem Abs 1 im Interesse des Verbraucherschutzes erhoben wird. Damit ist gemeint, dass wegen der Bedeutung oder der Häufigkeit der Zuwiderhandlung gegen Verbraucherschutzgesetze eine generelle Klärung sinnvoll erscheint (BTDrs 14/2658, 53). Dies ist bei Verstößen durch unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gewillkürte Prozessstandschaft.

Rn 38 Eine gewillkürte Prozessstandschaft – die Prozessführung im eigenen Namen über einen fremden schuld- oder sachenrechtlichen Anspruch – basiert auf einer von dem Rechtsträger dem Prozessstandschafter erteilten Ermächtigung (analog § 185 BGB) zur Prozessführung und bedarf als weiterer Voraussetzung eines berechtigten Eigeninteresses des Ermächtigten zur Prozessführung. Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Rücknahme.

Rn 26 Der Antrag kann – ganz oder teilweise – bis zur Rechtskraft des Kfb zurückgenommen werden. Der Antragsteller hat nach § 269 III 2 analog die Kosten zu tragen (AG Frankfurt JurBüro 20, 659, 660). Ist der Kfb bereits erlassen, bedarf die Rücknahme des Festsetzungsantrags der Zustimmung des Gegners (Lappe RpflStud 94, 153). Der Kfb verliert mit Rücknahme entsprechend § 26...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 3 Der GV nimmt dem Schuldner die Sachen bzw Wertpapiere weg und übergibt sie dem Gläubiger. § 884 betrifft zunächst die Besitzübertragung. Ist der Schuldner daneben zur Übereignung verpflichtet, muss die Abgabe der Einigungserklärung nach § 894 vollstreckt werden. Mit der Wegnahme der Sache konkretisiert sich die Schuld des Schuldners gem § 243 II BGB auf diejenigen Gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 Aufgrund der Einführung und Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontos ist § 835 mehrfach geändert worden. Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (v 7.7.09, BGBl I, 1707) ist in § 835 III aF eine vierwöchige Leistungssperre bei Zustellung eines Überweisungsbeschlusses eingeführt worden. Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichteheli...mehr