Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zuständigkeit (Abs 3).

Rn 14 In sachlicher und örtlicher Hinsicht ist das Gericht des ersten Rechtszugs ausschließlich zuständig. Abweichend hiervon ist das Beschwerdegericht zuständig, wenn sich der Antrag gegen eine Entscheidung des Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdegerichts richtet. Erfolgt eine Verbindung des Wiederaufnahmeantrags nach § 185 I mit einem Nichtigkeits- oder Restitutionsantrag nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Insolvenzverfahren.

Rn 50 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners sind gem § 89 InsO Maßnahmen der Forderungsvollstreckung und damit Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse unzulässig (MüKoInsO/Breuer/Flöther § 89 Rz 10). Ein solcher Beschl darf dem Drittschuldner nicht mehr zugestellt werden (Frankf ZIP 95, 1689, 1690). In der Insolvenz des Drittschuldners kann de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fallgruppen.

Rn 9 Eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht zu erneuten Verhandlung und Entscheidung ist nur in den gesetzlich genannten Fällen möglich. Erforderlich ist, dass einer der zugelassenen Zurückverweisungsgründe (§ 538 II 1 Nr 1–7) vorliegt. Diese sind als Ausnahmeregelungen eng auszulegen (BGH NJW-RR 06, 1678 [OLG Karlsruhe 23.02.2006 - 9 U 132/05]; MDR 05, 645). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entstehen und Umfang der Beistandschaft des Jugendamts.

Rn 2 Die freiwillige Beistandschaft des Jugendamts ist materiell-rechtlich in §§ 1712–1717 BGB geregelt. Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils kann das Jugendamt Beistand des Kindes werden (§ 1712 BGB). Antragsberechtigt ist insb gem § 1713 I BGB der Elternteil, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder bei geme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ordnungsbehördliche Maßnahmen.

Rn 14 Die Immunität beschränkt sich nach dem Wortlaut des § 18 S 1 GVG auf die Gerichtsbarkeit, gilt daher nicht automatisch für eine ordnungsbehördliche Inanspruchnahme, etwa beim Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge, wenngleich der Art 29 II WÜD in dem Rahmen eine zurückhaltende Vorgehensweise gebietet (Kissel/Mayer § 18 Rz 8). Die Einl und Durchführung eines B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weiteres Verfahren.

Rn 15 Stellt sich im Erörterungstermin heraus, dass eine Kindeswohlgefährdung iSv § 1666 BGB nicht vorliegt, ist das Verfahren durch Beschluss zu beenden. War von Anfang an eine Gefährdung nicht gegeben (vgl hierzu Hamm FamRZ 07, 2098) sollte klarstellend in den Tenor aufgenommen werden, dass das Verfahren eingestellt wird. Lag zunächst eine Gefährdung vor, besteht aber glei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Auskunft auf Antrag (Abs 1).

Rn 2 Das Gesetz sieht für die Prozessparteien und -beteiligten (zB Nebenintervenienten) nur einen Auskunftsanspruch über die sie betreffenden Datenübermittlungen vor. Dieser Lösung liegt der Gedanke zu Grunde, dass diesem Personenkreis aufgrund der §§ 12–20 und den bereichsspezifischen Regelungen bewusst sein muss, dass eine Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fürsorgepflichten.

Rn 6 Die damit einhergehenden Gefahren für die Belange der Parteien bedingen allerdings wiederum erhöhte Fürsorgepflichten des Gerichts zu deren Schutz. Es sind dies bspw die gesetzlich ausdrücklich normierten Hinweis- und Belehrungspflichten gem § 499 I (fehlender Anwaltszwang), §§ 499 II, 307 (Folgen schriftlichen Anerkenntnisses) und §§ 504, 39 S 2 (Zuständigkeitsmängel),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzusammenhang.

Rn 1 Die Revision ist als unbegründet zurückzuweisen, wenn die angefochtene Entscheidung revisibles Recht nicht verletzt oder nicht auf der Gesetzesverletzung beruht (§§ 545 I, 546) oder wenn entgegen der Anforderungen des § 557 III 2 Verfahrensmängel nicht oder nicht ordnungsgemäß gerügt worden sind. § 561, der einen speziellen Fall der Unbegründetheit regelt, stellt im Int...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Notwendig müssen das angegriffene Urt und die gewählte Klageart bezeichnet werden. Es sind also Angaben zur eindeutigen Identifizierung des Urteils und dazu, ob Nichtigkeits- oder Restitutionsklage eingereicht werden soll, zu machen. Dabei kommt es aber nicht auf den Wortlaut der Bezeichnungen an, ebenso wie Mängel und Irrtümer in den Angaben ungefährlich sind. Die Wort...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen. (2) Der Gläubiger kann zugleich beantragen, den Schuldner zur Vorauszahlung der Kosten zu verur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhältnis der Familiengerichte des Amtsgerichts untereinander.

Rn 4 Das Verhältnis der Familienabteilungen desselben Gerichts untereinander hat in Abs 2 eine besondere Ausprägung erfahren. Die Vorschrift enthält abgestufte Zuständigkeitsregelungen. Grundsätzlich ist für Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, dieselbe Familienabteilung des Gerichts zuständig. Wird eine Ehesache (vgl § 111 Nr 1 FamFG) rechtshängig, sind be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die mündliche Bekanntgabe (Abs 2).

Rn 4 Bei Anwesenden ist eine mündliche Bekanntgabe durch Verlesen der Beschlussformel zulässig (II 1). Daraus folgt, dass eine telefonische Bekanntgabe generell ausgeschlossen ist. Mit der Verlesung ist der Beschluss erlassen (§ 38 III 3). Soweit die mündliche Bekanntgabe dem Beteiligten gegenüber erfolgt, für den der Beschluss seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostengrundentscheidung.

Rn 6 In fG-Familiensachen: §§ 81, 84; in Ehe- u Familienstreitsachen: § 113 I 2 iVm §§ 91 ff, 97 ZPO sowie §§ 150, 243. Eine Kostenentscheidung ist grds nicht erforderlich bei Zurückverweisung, auch in diesem Fall aber möglich, wenn die Kostenverteilung für das Beschwerdeverfahren nicht v weiteren Verfahren in der ersten Instanz abhängt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschleunigungsgebot.

Rn 5 Das Gesetz ordnet in Abs 2 im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens ausdrücklich eine unverzügliche Terminierung an. Dabei hat der Vorsitzende allerdings ein weites Ermessen: insb muss die erforderliche Vorbereitung des Termins durch das Gericht berücksichtigt werden, um den Termin möglichst effektiv durchzuführen und überflüssige Folgetermine zu vermeiden. Da die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 35 Das Verfahren ist gebührenfrei. Lediglich Auslagen können erhoben werden. Im Beschwerdeverfahren wird nach Nr 2121 KV eine Festgebühr iHv 33 EUR erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur tw verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigen oder bestimmen, dass eine Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 25 Die Rspr hat insb über folgende Tätigkeiten entschieden: Fremdnütziger Treuhänder von GmbH-Anteilen (Hamm NJW-RR 98, 1567), Geschäftsführer (BGH WM 68, 1254; Ddorf NJW-RR 89, 390; Frankf GmbHR 94, 708; LAG Hamm JurBüro 97, 273), Geschäftsführer und Partner eines kleinen Beratungsunternehmens (Dresden JurBüro 17, 323, EUR 6.000,–), kaufmännischer Leiter (BAG NJW 08, 260...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Ein ausdrücklicher Antrag ist erforderlich, der gem § 13 I GBO schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Grundbuchamtes zu stellen ist. Die Form des § 29 GBO ist nicht erforderlich. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Gläubiger. Das Vollstreckungsgericht und der Schuldner sind nicht antragsberechtigt (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Auch eine V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Beschluss über die Ersetzung einer Einwilligung oder Zustimmung zur Annahme als Kind wird erst mit Rechtskraft wirksam. Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses anordnen. Der Beschluss wird mit Bekanntgabe an den Antragsteller wirksam. Eine Abänderung oder Wiederaufnahme ist ausgeschlossen. (2) Der Beschluss, durch den das Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Rechtsbehelfe des Klägers.

Rn 22 Gegen ein im ersten Rechtszug ergangenes erstes Versäumnisurteil (Rn 14 ff) steht dem Kl der Einspruch nach § 338 zu. Gegen ein die Klage als unzulässig verwerfendes Prozessurteil (Rn 18 ff) ist die Berufung nach § 511 statthaft. Ist die Entscheidung in einer falschen Form verlautbart worden, steht dem Kl nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl das nach der Art...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einwendungsfrist (Abs 5).

Rn 12 Der Gesetzgeber hat die in § 251 I Nr 3 genannte Monatsfrist, innerhalb der der Antragsgegner seine Einwendungen erheben muss, nicht als Ausschlussfrist ausgestaltet (BTDrs 13/7338, 41); dies stellt § 252 V klar: Einwendungen können so lange erhoben werden, wie der Festsetzungsbeschluss noch nicht erlassen ist (bis zum 31.12.16 war dessen Verfügung entscheidend, vgl BT...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zeugnisfähigkeit.

Rn 17 Die Zeugnisfähigkeit ist weder an einer starren Altersgrenze noch an einem bestimmten, definierbaren Maß an intellektueller Leistungsfähigkeit festzumachen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr die in jedem Einzelfall zu prüfende Fähigkeit des Zeugen, Wahrnehmungen zu machen und diese, ggf auf ihm verständliche Befragung hin, wiederzugeben (Zö/Greger Vor § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 17 Grds sind auch Entscheidungen anerkennungsfähig, die ohne Mitwirkung des Bekl ergangen sind. Auch Versäumnisurteilen wird im deutschen Recht die Anerkennung nicht verwehrt. Der Bekl musste jedoch wenigstens von dem Verfahren wissen, um sich hierzu äußern zu können. Zweck der nach § 328 I Nr 2 erforderlichen Ladung ist es daher, die Gewährung rechtlichen Gehörs sicher z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Quittierung der empfangenen Leistung.

Rn 7 Der GV hat dem Schuldner über jede zwangsweise beigetriebene oder freiwillig entgegengenommene (Teil-)Leistung eine Quittung auszustellen. Das geschieht stets in einer gesonderten Urkunde, die mit dem Titel nicht identisch ist (Schuschke/Walker/Walker § 757 Rz 10). Soweit nicht das Gesetz eine besondere Quittungsart vorschreibt (zB in Art 39 I, 50 I WG, 34, 47 ScheckG),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zahl der Kammern.

Rn 2 Die Zahl der Spruchkörper festzusetzen, ist Sache der Justizverwaltung (BGHSt 20, 132; aA Stanicki DRiZ 76, 80). Soweit diese den Ländern obliegt, ordnen landesrechtliche Regelungen das Bestimmungsrecht. Einige Länder haben die Materie ausdrücklich geregelt (etwa: Art 4 AGGVG Bay; § 3 AGGVG Thür), teilweise unter Mitwirkung der Präsidien (§ 18 GerOrgG RP). In den Länder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Pflichten des Rechtsanwalts.

Rn 20 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Partei über die Möglichkeit der Beantragung von PKH aufzuklären, wenn sich aus den bekannten wirtschaftlichen Verhältnissen ergibt, dass eine Berechtigung möglich ist (Ddorf AnwBl 87, 147; Köln FamRZ 83, 633). Hat der Rechtsanwalt nicht bereits aus dem konkreten Mandatsverhältnis genügend Kenntnis von den wirtschaftlichen Verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorlegung der Urschrift.

Rn 2 Die Urschrift einer Urkunde ist das Schriftstück, das der Verfasser der Urkunde eigenhändig unterzeichnet hat und das Ausfertigungen und Abschriften zugrunde liegt (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 435 Rz 4). Bleibt die Urschrift in der Verwahrung einer Behörde, eines Gerichts oder des Notars (vgl § 45a I BeurkG für notarielle Urkunden) und nimmt somit nicht am Rechtsverkehr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Trennungs- und nachehelicher Unterhalt.

Rn 141 Beide Unterhaltsarten werden in einem Verfahren getrennt bewertet und nach § 33 I 1 FamGKG kumuliert (BGH FamRZ 81, 242; Ddorf JurBüro 92, 51; Hamm FamRZ 99, 1497). Für Vergleich über einstweilige Unterhaltsanordnung und Hauptsache sind getrennte Werte anzusetzen (Karlsr FamRZ 07, 1114). Die Vereinbarung einer Kapitalabfindung beeinflusst den Wert nicht (LG Ddorf JurB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bindungswirkung.

Rn 10 Das Beschwerdegericht hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde lag, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen (Abs 4 S 4; vgl § 563 III). Die Reichweite der Bindungswirkung ist genau zu prüfen. Sie besteht nur hinsichtlich der rechtlichen Würdigung, die der Aufhebung unmittelbar zugrunde lag (BGHZ 159, 122, 127 = NJW-RR 04, 1422; BGH WM 17, 1326 Rz 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wird der Scheidungsantrag abgewiesen (insb, weil die Voraussetzungen für die Scheidung nicht vorgelegen haben), hat dies gem § 142 II 1 grds zur Folge, dass die Folgesachen gegenstandslos werden. Wird gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt, gelangen die Folgesachen nicht in die höhere Instanz. Allerdings gebietet § 142 I die gleichzeitige Entscheidung der Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Abs 1 übernimmt unverändert die Regelung des bisherigen § 175. Ein Schriftstück kann durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Abs 2 greift – ebenfalls unverändert – die Regelungen des § 176 I 1 und 2 auf. Wird zur Zustellung eines Schriftstücks der Post, einem Justizbediensteten oder einem Gerichtsvollzieher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Gegen Maßnahmen des GV oder deren Unterlassen ist die Erinnerung nach § 766 gegeben. Entscheidungen des Rechtspflegers können mit der sofortigen Beschwerde nach § 11 I RPflG, § 793 angegriffen werden (MüKoZPO/Gruber Rz 20; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7). Nach Beendigung der Zwangsvollstreckung sind Rechtsbehelfe unzulässig. Wendet der Schuldner ggü dem Rechtspfleger, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gewillkürte Prozessstandschaft.

Rn 40 Bei gewillkürter Prozessstandschaft findet eine Rechtskrafterstreckung auf den Rechtsinhaber statt, da dieser der Prozessführung durch einen anderen zugestimmt hat (BGHZ 78, 1, 7 = NJW 80, 2461). Erforderlich ist aber, dass die Geltendmachung eines fremden Rechts erkennbar ist, der Prozessstandschafter sich folglich auf die ihm erteilte Ermächtigung berufen hat (BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung des persönlichen Erscheinens (Abs 1 S 1).

Rn 3 Gem § 113 I 2 iVm § 128 I ZPO hat das Gericht in Ehesachen mit den Beteiligten mündlich zu verhandeln und soll das persönliche Erscheinen zum Termin anordnen. Die Vorschrift des § 128 Abs 1 ist zwar als ›Soll-Vorschrift‹ ausgestaltet; gleichwohl steht die Entscheidung darüber, ob das persönliche Erscheinen angeordnet wird oder eine Anhörung der Ehegatten stattfindet, ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Insolvenzverfahren.

Rn 9 Im Insolvenzverfahren ist für Entscheidungen über die Vollstreckungsverbote aus § 89 I, II InsO das Insolvenzgericht zuständig, § 89 III InsO, gleich ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder ob ihr Erlass abgelehnt wird (BGH ZInsO 04, 391, 392; 06, 139 Rz 5; ZVI 07, 78 Rz 3; NJW-RR 08, 294). Ein eröffnetes und noch nicht beendetes Insolvenzverfahren ist ebenso wenig V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beteiligten können einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Verfahrens verfügen können. Das Gericht soll außer in Gewaltschutzsachen auf eine gütliche Einigung der Beteiligten hinwirken. (2) Kommt eine Einigung im Termin zustande, ist hierüber eine Niederschrift anzufertigen. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Niederschrift des Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vergleichsabschluss im PKH-Prüfungsverfahren.

Rn 8 Eine Ausnahme gilt, wenn die Parteien im PKH-Prüfungsverfahren in einem Termin zur Erörterung einen Vergleich schließen. Dann soll nicht nur über den Antrag auf Bewilligung von PKH verhandelt, sondern in der Sache selbst eine Regelung getroffen werden. In diesem Fall kann auch dem Antragsgegner PKH bewilligt werden, allerdings nur für den Abschluss des Vergleichs (BVerf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bindung.

Rn 4 Die Bindung äußert sich in einem Aufhebungs- bzw Änderungs- und einem Abweichungsverbot. Die Bindung betrifft nicht das Urt insgesamt einschließlich von tatsächlichen Feststellungen und rechtlicher Würdigung, sondern nur den eigentlichen Ausspruch selbst (BGH BeckRS 19, 25005 Rz 8), wobei die Entscheidungsgründe aber den Umfang der Bindung konkretisieren können (insb be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstige Zeugnisurkunden.

Rn 13 Weitere Beispiele für öffentliche Zeugnisurkunden iSv § 418 sind: Beglaubigungsvermerke (s Rn 6), Rechtskraftzeugnisse (Hamm FamRZ 82, 508, 509), nach § 273 II Nr 2 eingeholte amtliche Auskünfte (Hamm FamRZ 81, 915, 916), gerichtliches Verhandlungsprotokoll (vgl Rn 6; zur Beweiskraft s § 165), Protokoll des Gerichtsvollziehers (BayObLG NJW 92, 1841, 1842; Köln NJW-RR 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Mitbieten von Gläubiger, Schuldner und Eigentümer (Abs 4).

Rn 10 Gläubiger, Eigentümer und Schuldner dürfen wie beim Pfandverkauf entsprechend § 1239 I 1 BGB mitbieten. Bei der Versteigerung vor Ort ist zudem § 1239 II BGB entsprechend anzuwenden (Abs 4 Hs 2). Das Gebot des Eigentümers kann daher zurückgewiesen werden, wenn die Bietsumme nicht sofort bar hinterlegt wird. Bietet der Schuldner, muss nach § 95 III GVGA bei fehlender Ba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berufungsinstanz.

Rn 5 Für das bis zur ZPO-Reform 2002 geltende Recht war eine Abstandnahme vom Urkundenprozess nach der stRspr zwar auch in der Berufungsinstanz zulässig, aber nur unter den Voraussetzungen für eine Klageänderung gem § 263 (BGHZ 29, 337, 339 f; NJW 03, 2231, 2233). Die umstrittene Frage, ob dies auch für das neue Recht gilt (dazu 3. Aufl Rz 5), hat der BGH bejaht (BGHZ 189, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mündliche Vollmacht.

Rn 13 Die mündliche Erteilung einer Prozessvollmacht ist wirksam (§ 80 Rn 6), denn § 80 betrifft nur den Nachweis und trägt den Interessen des Gegners und des Gerichts an Rechtsklarheit Rechnung. Dieser Zweck ist nicht berührt, wenn es allein darum geht, ob die vertretene Partei durch die Prozessführung gebunden ist. Insoweit kann die Bevollmächtigung durch jedes Beweismitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Eine Änderung der nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 maßgebenden Beträge ist nur auf Antrag und nur dann zu berücksichtigen, wenn sie dazu füh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eigenhändige Unterzeichnung.

Rn 13 Das Formular muss eigenhändig unterzeichnet werden. Der Antragsteller hat in dem Formular die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu versichern, dementsprechend muss die Urheberschaft eindeutig feststehen. Kann das Gericht sich auf sonstige Art und Weise davon überzeugen, dass die Partei sich als Urheber und zur Richtigkeit der Erklärung bekennt, kann von de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist nach Antrag gem § 1058.

Rn 83a Ein Antrag auf Berichtigung, Auslegung oder Ergänzung des Schiedsspruchs ist innerhalb eines Monats nach Empfang des Schiedsspruchs zu stellen, sofern die Parteien keine andere Frist vereinbart haben, § 1058 II. Nach der Stellung eines derartigen Antrags verlängert sich die Frist für den Aufhebungsantrag um höchstens einen Monat nach Empfang der Entscheidung des Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Zustellungserfordernis (Abs 1) besteht sowohl für die Berufungsschrift (§ 519) als auch für den die Berufungsbegründung enthaltenden Schriftsatz (§ 520 III 1). Es hat den Sinn, den Berufungsbeklagten (§ 511 Rn 57) von der Einleitung des Berufungsverfahrens und dem Ziel des Berufungsklägers zu unterrichten. Dadurch soll er in die Lage versetzt werden, seine Verteidig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Zeiträume.

Rn 139 Der Zwölfmonatszeitraum beginnt mit dem Monat nach der Klageerhebung, Unterhalt für den Monat der Klageeinreichung oder des PKH-Antrags zählt wegen Fälligkeit zum Monatsbeginn zu den Rückständen (Brandbg FamRZ 03, 1682; OLGR Saarbr 09, 79). Es kommt auf die ersten zwölf Monate an, für die Unterhalt gefordert wird (Hambg FamRZ 03, 1198). Nach Einreichen der Klage erfol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift übersetzt § 1086 S 1 BGB in das Zwangsvollstreckungsrecht (BGH NJW 03, 2164, 2165 [BGH 14.03.2003 - IXa ZB 45/03]). Nach dieser Regelung des bürgerlichen Rechts hat der Gläubiger einer Person, die einen Nießbrauch an ihrem gesamten Vermögen nach § 1085 BGB bestellt hat, einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung gegen den Nie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wirkung.

Rn 113 Die Änderung des unpfändbaren Betrags erfolgt mit dem Wirksamwerden der gerichtlichen Entscheidung. Das Gericht kann vorweg zur Sicherung seiner Entscheidung eine einstweilige Anordnung entspr § 732 II erlassen. Die gerichtliche Entscheidung entfaltet zunächst eine Rechtskraftwirkung zwischen den beteiligten Parteien. Bei den privilegierten Pfändungen nach §§ 850d, 85...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht Art 101 I GG und setzt die darin enthaltene Gewährleistung des gesetzlichen Richters um. Sie ist als gerichtsverfassungsrechtliche Ausprägung des allg Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 3 I GG, Willkürverbot) anzusehen und gehört zu den im Verletzungsfall mit der Verfassungsbeschwerde reklamierbaren ›Justizgrundrechten‹ (Art 93 I Nr 4a GG; § 90 ...mehr