Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Fehlender Sachzusammenhang.

Rn 34 Bei einer nichtkonnexen Widerklage kommt eine Abtrennung und Verweisung nach der Auffassung der Rspr nicht in Betracht; denn die Widerklage ist schon per se unzulässig (vgl dazu Rn 1, 14). Eine rügelose Einlassung nach § 39 kommt ebenfalls nicht in Betracht, da diese Vorschrift nur die Zuständigkeit eines Gerichts begründen, nicht aber den fehlenden Sachzusammenhang al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anwendbarkeit von S 2.

Rn 17 Erfasst sind neben den gesetzlichen Pfandrechten auch Anfechtung (BGH WM 82, 435; 1443: § 6 analog), Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek (Ddorf NZBau 05, 697 [OLG Düsseldorf 24.08.2005 - I U 170/04]; MDR 09, 322 [OLG Düsseldorf 02.12.2008 - I-5 W 48/08]), anzusetzen ist der Wert der Forderung ohne Nebenforderungen (Stuttg NJW-RR 12, 1418), mit einer Werklo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In erster Instanz.

Rn 12 Für den Zeugen eröffnet § 380 III die sofortige Beschwerde (§ 567 I) gegen Beschlüsse nach § 380 I und II. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Beschl durch den ersuchten oder beauftragten Richter erlassen wurde; in diesem Fall ist gegen dessen Maßnahme zunächst die befristete Erinnerung (§ 573) und erst gegen die Entscheidung des Prozessgerichts Beschwerde einzulegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vor der Trennung.

Rn 4 Werden die Früchte vor der Trennung versteigert, findet der Termin idR an Ort und Stelle statt (§ 103 II 1 GVGA). Die Zustimmung des Schuldners ist dafür nicht erforderlich (LG Bayreuth DGVZ 85, 42). Aberntung und Wegschaffung obliegen dann dem Erwerber. Die Versteigerungsbedingungen bestimmen, in welcher Frist er dies zu tun hat (§ 103 III 1 GVGA). Der Erwerber erlangt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rückgabe.

Rn 23 Hat der Einzelrichter die Sache soweit gefördert, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erledigt werden kann (§ 527 II 1), so hat er sie an das Kollegium zurückzugeben. Eine besondere Form für diese Rückgabe sieht das Gesetz nicht vor. Sie kann durch förmlichen Beschl (Schneider DRiZ 78, 336) oder durch bloße Verfügung erfolgen. Ein Beschl i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Erbrecht.

Rn 14 In Betracht kommen Verfügungs- und Veräußerungsverbote des Erben gegen den Scheinerben, des Vermächtnisnehmers gegen den Erben, des Erben gegen den Nachlassverwalter oder auch von Erben untereinander (Schuschke/Walker/Schuschke Vor § 935 Rz 73). Nach Eintritt des Nacherbfalls kann der Nacherbe ggü dem Vorerben bei Veräußerung eines Nachlassgrundstücks im Wege einstweil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benachrichtigung (Abs 4).

Rn 15 Die Beweisaufnahme ohne Benachrichtigung der Parteien ist unzulässig (Schlesw NJW 91, 303) und die Verwertung der angeordneten Maßnahmen verletzt das Recht auf rechtliches Gehör (BVerfG NJW 94, 1210 [BVerfG 29.12.1993 - 2 BvR 65/93]). Die Partei wird ohne förmliche Zustellung persönlich geladen. Gibt die Partei dem Anwalt eine Vollmacht nach § 141 III 2, so kann bei Ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zu einem Termin anordnen und ihn anhören, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts sachdienlich erscheint. Sind in einem Verfahren mehrere Beteiligte persönlich anzuhören, hat die Anhörung eines Beteiligten in Abwesenheit der anderen Beteiligten stattzufinden, falls dies zum Schutz des anzuhörenden Beteiligt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebung durch das Gericht.

Rn 13 Wiederum durch Beschluss hebt das Gericht die Verfahrensbeistandschaft unter den engen Voraussetzungen des § 158 IV 2 auf. Ebenso können durch Beschluss allein zusätzlich übertragene Aufgaben entzogen werden. Als actus-contrarius ist auch der Aufhebungsbeschluss nicht isoliert anfechtbar; vielmehr können auch hier Rechtsmittel gegen die Endentscheidung darauf gestützt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hauptsacheverfahren.

Rn 5 Nach § 216 II 1 kann das FamG mit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit auch die Zulässigkeit der Vollstreckung vor der Zustellung an den Ag anordnen. Darin liegt eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Vollstreckung nur beginnen darf, wenn der Beschluss bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird (§ 87 II). Auch diese Regelung dient dem Schutz des Opfers ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch gegen Dritten oder Anspruch eines Dritten.

Rn 5 Voraussetzung der Streitverkündung ist nach dem Wortlaut des § 72, dass die Partei im Falle eines Unterliegens in der Sache entweder einen Anspruch auf Schadloshaltung bzw Gewährleistung gegen einen Dritten hat oder einen solchen Anspruch eines Dritten befürchtet. Der Anspruch der Partei gegen den Dritten oder der ihr drohende Anspruch des Dritten müssen in einem gewiss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Haftungsbeschränkung für Seeforderungen und gleichgestellte Forderungen (Abs 1 S 1).

Rn 3 Die Qualität als Seeforderungen ergibt sich aus dem in Rn 1 genannten Übereinkommen iVm § 611 I HGB. Gleichgestellt sind Forderungen aus Ölverschmutzungsschäden (§ 611 IIIHGB iVm dem Haftungsübereinkommens von 92 [BGBl 94 II 1152]), wenn sie gegen andere Personen als den Schiffseigentümer gerichtet sind oder für sie das HaftungsÜbk nach Art 2 nicht gilt. Eine Haftungsbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nachfestsetzung im Erinnerungsverfahren.

Rn 44 Im Falle einer zulässigen Erinnerung können mit ihr weitere Kosten zur Nachfestsetzung geltend gemacht werden (KG NJW-RR 91, 768 [KG Berlin 13.11.1990 - 1 W 6522/89]). Auch iRd unselbstständigen Anschlussbeschwerde können Kostenpositionen nachgeschoben werden (Bambg JurBüro 81, 1579). Davon zu unterscheiden ist die Erweiterung auf angemeldete und beschiedene, aber zunä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. VKH.

Rn 19 Da es sich bei dem Vermittlungsverfahren um ein selbstständiges Verfahren handelt, kann den Eltern hierfür auch VKH bewilligt werden. Problematisch ist die Beiordnung eines Anwalts, da dies nach § 78 II voraussetzt, dass die Beiordnung wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich erscheint. Diese Voraussetzungen werden im Vermittlungsverfahren regelmäß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 40 bestimmt zusammen mit § 38 die Grenzen wirksamer Gerichtsstandsvereinbarungen. Man spricht insoweit auch von Derogation (Einschränkung; s nur Zö/Schultzky Rz 7). Die Terminologie in § 40 I und II ist irreführend. In beiden Fällen geht es um die Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen eine Verbotsnorm (vgl Zö/Schultzky Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 1; MüKoZPO/Patzina ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Korrektur im Interesse der Allgemeinheit.

Rn 16 Im maßgeblichen Interesse der Allgemeinheit liegt die Korrektur eines fehlerhaften Berufungsurteils, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rspr entstehen oder fortbestehen. Konkrete Anhaltspunkte können eine ständige Fehlerpraxis sein, die eine Wiederholung des Rechtsfehlers durch das Gericht besorgen lässt oder die die ernsthafte Gefa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 33 enthält Überleitungsvorschriften zum Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz vom 22.12.97, das am 1.1.98 in Kraft getreten ist (BGBl I 97, 3224; SchiedsVfG). Die Norm regelt, in welchem Umfang das zuvor geltende Schiedsverfahrensrecht weiterhin Anwendung findet. Die Überleitungsvorschriften waren zunächst in Art 4 § 1 SchiedsVfG enthalten. Mit Gesetz vom 19.4.06 (1. G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenerstattung.

Rn 41 Nach § 127 IV findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht statt (BGH MDR 2010, 767). Damit erstreckt sich der Grundsatz, dass im PKH-Prüfungsverfahren eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, auch auf das Beschwerdeverfahren. Auch eine Erstattung der dem Beschwerdegegner entstandenen Kosten nach Maßgabe der im Hauptsacheverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bezeichnung des Gerichts, bei dem der Antrag gestellt wird (Nr 2).

Rn 19 Das Gericht, bei welchem er den Antrag stellen will, muss der ASt im Antrag bezeichnen (§ 690 I Nr 2). Gemäß § 689 II 1 hat es dasjenige AG zu sein, in dessen Bezirk der ASt seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Regelmäßig wird die Zuständigkeit gem § 689 III auf ein zentrales Mahngericht übertragen sein. ASt ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland können ›Berlin‹ ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Eine hör- oder sprachbehinderte Person leistet den Eid nach ihrer Wahl mittels Nachsprechens der Eidesformel, mittels Abschreibens und Unterschreibens der Eidesformel oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. 2Das Gericht hat die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. 3Die hör- oder sprachbehinderte Pe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 41 Gegen die Ablehnung der Beiordnung ist die Beschwerde gem § 127 II 3 gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Verfahrensbeteiligte selbst, nicht der Rechtsanwalt, dem die Beiordnung versagt wird (Celle FamRZ 12, 1661). Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht gegen die Entpflichtung ohne seine Mitwirkung die sofortige Beschwerde zu (Naumbg OLGR 05, 644). Die Partei hat ein Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Feststellungsziele.

Rn 10 Der Begriff stammt aus dem KapMuG. Im Musterfeststellungsverfahren besteht der Klageantrag aus einem oder mehreren Feststellungszielen. Jedes Feststellungsziel bildet gemeinsam mit dem betreffenden Lebenssachverhalt einen eigenen Streitgegenstand des Musterfeststellungsverfahrens (BGH ZIP 19, 1982). Der Begriff der Feststellungsziele hat gegenüber dem Begriff des Klage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Nach § 46 I EuKoPfVO richten sich sämtliche verfahrensrechtlichen Fragen, die in der Verordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem das Verfahren stattfindet. Soweit nicht in der EuKoPfVO oder in den §§ 946 ff vorrangige Sonderregelungen enthalten sind, der Zweck des Eilverfahrens und der besondere Charakter des Ex-parte-Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insolvenzrecht, Gläubigeranfechtung.

Rn 8 Neben den Ansprüchen wegen Insolvenzstraftaten, die bereits von § 823 II BGB erfasst werden (Musielak/Voit/Heinrich Rz 8; vgl auch Hamm BB 00, 431 [OLG Hamm 25.11.1999 - 27 U 46/99] zu § 283 StGB; LG München BB 00, 428 zu §§ 64, 84 GmbHG aF) und den Ansprüchen aus Existenzvernichtungshaftung, die ihre Grundlage in § 826 BGB haben (vgl BGHZ 173, 246 f – TRIHOTEL), fallen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vorrangig.

Rn 11 besagt, dass Räumungssachen durchzuführen sind, unabhängig vom Fortgang anderer Verfahren, wie der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafverfahren, anderer Gerichtsbarkeiten etc. In anderen Verfahren bildet Abs 4 einen Grund für eine Terminsänderung gem § 227. Der Vorrang gilt nur nicht, wenn auch die anderen Verfahren eine besondere Beschleunigung erfordern, wie Kindscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird ein Gericht errichtet und ist das Präsidium nach § 21a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 zu bilden, so werden die in § 21e bezeichneten Anordnungen bis zur Bildung des Präsidiums von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter getroffen. 2 § 21i Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (2) 1Ein Präsidium nach § 21a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 ist innerhalb von drei Monaten nach der Errich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dass das VU aufhebende Urteil (S 2).

Rn 8 Erweist sich die Entscheidung im Versäumnisurteil nach der Verhandlung als nicht begründet, schreibt die Norm die Aufhebung (Kassation) des Versäumnisurteils und eine neue Sachentscheidung (Reformation) vor. Wird die Aufhebung ›vergessen‹, ist das Urt nach § 319 insoweit zu berichtigen. Rn 9 Über die gesamten Kosten ist nach §§ 91 ff unter Berücksichtigung des § 344 zu e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I S 3786) und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.17 (BGBl I S 2208, 2218) geändert. Rn 2 Die elektronische Aktenführung soll die Papierakte ersetzen. Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unterstützungsersuchen (Abs 3, 4).

Rn 4 Nach Abs 3 S 1 kann ein Auskunftsnachträglich durch ein Unterstützungsersuchen flankiert werden, wenn nach polizeilicher Einschätzung eine Gefahr besteht, wobei nur deren Bestehen mitgeteilt werden muss, nicht aber Verursacher und Grund. Ob in diesem Fall tatsächlich um Unterstützung ersucht wird, entscheidet der GV. Er wir dieses bspw unterlassen, wenn er ›auf anderem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Unanwendbarkeit von S 2.

Rn 19 Ansprüche aus dem Vorbehaltseigentum sind demgegenüber nach § 6 S 1, 1. Alt mit dem Wert der Sache anzusetzen (Frankf NJW 70, 334; Rn 5). Beim Widerspruch gegen die Teilungsversteigerung gilt § 3 (BGH FamRZ 91, 547). Der Anspruch auf Löschung einer Eintragung im Grundbuch, insb eines Grundpfandrechts, ist von § 6 nicht erfasst, weil es nicht um eine Forderung geht; hie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nebengüterrecht.

Rn 3 Ansprüche aus dem Nebengüterrecht oder aus Miteigentum sind von § 261 nicht erfasst. Sie fallen deshalb als selbstständige Ansprüche unter § 266 Abs 1 Nr 3 als sonstige Familiensachen (Hamm Beschl v 16.12.10 – 1 UF 109/10, openJur 15, 4243). Schwerpunkte des Nebengüterrechts sind der Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Ehegatten, Aufteilung von gemeinsamen Vermögensan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung des Gerichts: Ablehnung der gerichtlichen Vermittlung, Abs 1 S 2.

Rn 6 Das Gericht kann die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens ablehnen, wenn die Voraussetzungen nach Abs 1 S 1 nicht vorliegen. Gem Abs 1 S 2 kann zudem eine ablehnende Entscheidung ergehen, wenn bereits ein Vermittlungsverfahren oder eine anschließende außergerichtliche Beratung gem Abs 5 S 2 erfolglos geblieben ist. Hierdurch soll verhindert werden, dass die Eltern ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Widerspruch und nicht erschienener Gläubiger.

Rn 2 Wenn nach erhobenem Widerspruch eine Einigung nicht gefunden ist, so muss der widersprechende Gläubiger auch den nicht erschienenen Gläubiger verklagen. Es wird fingiert, dass der nicht erschienene Gläubiger den Widerspruch nicht anerkennt. Streitig war, ob in einem solchen Fall der widersprechende Gläubiger außergerichtlich vor Klageerhebung zur Zustimmung auffordern m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit.

Rn 2 Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist das Gericht der Hauptsache (§ 943) örtlich und sachlich ausschließlich zuständig (§ 802). Solange die Hauptsache noch nicht anhängig ist, ist für das Verfügungsverfahren jedes Gericht zuständig, bei dem eine Zuständigkeit für die Hauptsache gegeben ist (Karlsr MDR 10, 1013; Teplitzky/Feddersen Kap 54 Rz 7). Der Antragstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Antragsberechtigung (Abs 1).

Rn 1 Antragsberechtigt sind nach Abs 1 nicht nur die Ehegatten und ihre Hinterbliebenen (vgl BGH Beschl v 14.12.22 – XII ZB 318/22 – NJW-RR 23, 217, 218 Rz 12 ff), sondern auch die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger. Ein Anwaltszwang besteht nicht (§§ 10 I, 114 I). Nach der Einleitung des Verfahrens gilt für dessen Betreiben der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Klausel und Zustellung (§§ 725, 726).

Rn 15 Es ist die vollstreckbare Ausfertigung vorzulegen, sofern der Titel nicht ausnahmsweise einer Klausel nicht bedarf, wie beim Vollstreckungsbescheid (§ 796). Die Wirksamkeit der Klauselerteilung wird vom Grundbuchamt nicht geprüft, es sei denn es ist offensichtlich, dass die Klausel unwirksam ist (Hamm NJW-RR 87, 957 [OLG Hamm 02.04.1987 - 15 W 81/87]). Der Zustellungsn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Dazu gehört jedes Vorbringen, das dazu dient, den geltend gemachten prozessualen Anspruch durchzusetzen oder abzuwehren, wie Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweisanträge, Aufrechnung (BGHZ 91, 293) etc. Rn 4 Nicht: Rechtsausführungen, Klage, Anspruchsbegründung (§ 697 I), Klageänderung, Klageerweiterung, Sachanträge, Anschlussberufungsantrag; sie sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung des Abs 1 dient der wirksamen Rechtsdurchsetzung seitens des Gläubigers und erleichtert deshalb die Vollziehungsvoraussetzungen. Die einmonatige Vollziehungsfrist nach Abs 2 dient dem Schuldnerschutz (BVerfG NJW 88, 3141). Sie soll verhindern, dass aufgrund eines summarischen Eilverfahrens erlassene Entscheidungen über längere Zeit und trotz möglicherweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Änderung der rechtlichen Verhältnisse.

Rn 35 Eine Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse kann sich weiterhin aus einer Änderung der rechtlichen Verhältnisse ergeben (BGHZ 153, 372, 383 = NJW 03, 1518; NJW 09, 3303, 3305; NJW 10, 3582; NJW 12, 1807). Diese kann bestehen in einer Änderung der Gesetzeslage, wie bspw der Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nach §§ 1569, 1578b BGB durch das UÄndG 2007, der ihr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriffe.

Rn 3 Die Zustellung ist in Abs 1 legal definiert (BGHZ 188, 128 Rz 29). Zum erforderlichen Zustellungswillen (Zustellungsabsicht) s.u. Rn 7. Zusteller ist, wer die Zustellung ausführt (§ 182 II Nr 8). Zustellungsveranlasser oder -betreiber ist, in wessen Auftrag zugestellt wird (vgl § 193 I 1; § 193 Rn 2). Zustellungsadressat ist die Person, an die die Zustellung erfolgen so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einstweilige Maßnahmen (Abs 2).

Rn 4 Zum Begriff vgl Art 35, 2 lit a UAbs 2, Erwägungsgrund 25. Hinsichtlich der Merkmale der Entscheidungsausfertigung (lit a) und der Bescheinigung (lit b) vgl zunächst Rn 2 bis 3. Die Erfordernisse eines Hinweises auf die Hauptsachezuständigkeit (lit b i) sowie ggf der Zustellungsnachweis (lit c) erschließen sich aus Art 2 lit a UAbs 2, der von den hier zu belegenden Aspe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 34 Das stattgebende Urt lautet auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung. Die Vollstreckbarkeit des Titels wird rechtsgestaltend beseitigt. Der Ausspruch kann zeitlich befristet werden, bspw dann, wenn Stundung eingewendet worden war. Soweit Zurückbehaltungsrechte geltend gemacht worden sind, erfolgt der Ausspruch, dass die Zwangsvollstreckung nur Zug um Zug gegen Erbrin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Beschluss wird wirksam mit Bekanntgabe an den Beteiligten, für den er seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist. (2) Ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, wird erst mit Rechtskraft wirksam. Dies ist mit der Entscheidung auszusprechen. (3) Ein Beschluss, durch den auf Antrag die Ermächtigung oder die Zustimmung eines anderen zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Revisionskläger muss die Revision begründen. (2) 1Die Revisionsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der Revisionsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz bei dem Revisionsgericht einzureichen. 2Die Frist für die Revisionsbegründung beträgt zwei Monate. 3Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Frist zur Einreichung.

Rn 15 Kann der Prozessbevollmächtigte den Nachweis nicht führen, weil er bspw die Vollmachtsurkunde nicht in seinen Terminsakten hat, kann das Gericht ihn einstweilen nach § 89 zur Prozessführung zulassen (§ 89 Rn 3). Es kann aber auch davon absehen und eine Frist zur Nachreichung der Vollmacht bestimmen (§ 80 S 2). Die Fristsetzung richtet sich an die vertretene Partei, der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitpunkt und Adressat der Erklärung.

Rn 5 Das Anerkenntnis kann vor dem Erlass der Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens erfolgen, auch in der Revisionsinstanz (BGHZ 10, 333, 334; NJW-RR 14, 831 Rz 6 ff). Zwischen den Instanzen verhindert die Bindung des erlassenden Gerichts an das streitige Urt eine neue Entscheidung, daher kann das Anerkenntnis erst in der höheren Instanz bei (Teil-)Aufhebung des Ausgangs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 19a gilt nur für Passivprozesse gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes (Rn 3), die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (Rn 4). Aktivprozesse des Insolvenzverwalters sind vom Anwendungsbereich ausgenommen; es verbleibt insoweit bei den allg Regeln (BGH NJW 03, 2916 = ZIP 03, 1419; ZIP 12, 1467; Bremen ZInsO 02, 189; Schlesw MDR 01, 1375 f; Frankf ZIP 13, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanfechtbarkeit der Wiedereinsetzung (Abs 2).

Rn 4 Nach Abs 2 ist die Entscheidung über die Wiedereinsetzung nicht anfechtbar, weil dafür die Beschwer fehlt und Zwischenstreitigkeiten vermieden werden sollen (Begr zu § 19 RegE in BTDrs 16/6308, S 184). Zudem wird durch die Vorschrift die Harmonisierung mit den Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in anderen Verfahrensordnungen (§§ 238 Abs 3 ZPO, 60 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angemessenheit.

Rn 9 Der inhaltliche Maßstab für die Genehmigung des Vergleichs ist dessen Angemessenheit gem Abs 3 S 2. Die gerichtliche Prüfung der Angemessenheit soll va die Interessen der angemeldeten Verbraucher schützen (Nordholtz/Mekat 175). Angemessen ist der Vergleich va dann, wenn er die in Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes typischerweise auftretenden Interessenkonflikte ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 14 Außer in den Fällen der §§ 110 f, 710, 712, 939, 927 erfolgt die Anordnung der Sicherheit vAw. Es bedarf keiner mündlichen Verhandlung, § 128 IV. Eine Ausnahme besteht in den Fällen der §§ 110, 710, 712, 925, 939, 927, wenn Streit herrscht. Greift dann nicht eine der Ausnahmen der §§ 251a, 331a, 128 II, III, ist mündlich zu verhandeln (MüKoZPO/Schulz § 108 Rz 66). In d...mehr