Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inkasso (Abs 2 Nr 4).

Rn 6 Zur Vertretung berechtigt sind nur die nach § 10 I Nr 1 RDG registrierten natürlichen oder juristischen Personen, die Inkassodienstleistungen nach § 2 II RDG erbringen. Die Befugnis gilt nicht für Handlungen in einem streitigen Verfahren und für solche, die ein streitiges Verfahren einleiten. Eine Vertretung ist deshalb im Mahnverfahren nur bis zur Abgabe an das Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

Rn 2 Gem S 1 sind die Verfahrensvorschriften für die Vormundschaft in §§ 168–168e auf die Pflegschaft für Minderjährige entspr anzuwenden. Die Pflegschaft für Minderjährige ist in den §§ 1809–1813 BGB geregelt, wobei § 1813 I BGB die entsprechende Anwendung der für die Vormndschaft geltenden Vorschriften anordnet. Rn 3 S 2 ordnet ergänzend an, dass in der Beschlussformel des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die bisherige Rechtslage.

Rn 18 Das deutsche Recht geht von der Beweislastverteilung aus und schützt zunächst die nicht beweisbelastete Partei vor Offenbarung (BGH NJW 07, 155 [BGH 26.10.2006 - III ZB 2/06]; 97, 128; 90, 3151 [BGH 11.06.1990 - II ZR 159/89]; 58, 1491 [BGH 26.06.1958 - II ZR 66/57]). Darüber hinaus gibt das deutsche Recht der beweisbelasteten Partei Auskunftsansprüche nach materiellem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hält das Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, die Beschwerde für begründet, hat es ihr abzuhelfen; anderenfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt, wenn die Beschwerde sich gegen eine Endentscheidung in einer Familiensache richtet. (2) Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Beschwerde an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Auslegungsbefugnis.

Rn 16 Das Gericht hat im Aufhebungsverfahren den Schiedsspruch auszulegen und rechtlich einzuordnen (BGH SchiedsVZ 08, 40, 42 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] Rz 14). Für die Auslegung gilt kein strengerer Maßstab als für staatliche Urteile (BGH NJW 09, 1747 f Rz 9). Ist Gegenstand des Schiedsverfahrens eine Insolvenzforderung, ist im Wege der Auslegung an Hand der Gesamtumst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschriften über vorbereitende Schriftsätze (§§ 129–133) schaffen trotz des Grundsatzes der Mündlichkeit (§ 128 I) eine ausgewogene Verknüpfung von mündlichen und schriftlichen Elementen iRe Zivilprozesses. Denn trotz aller Vorteile einer mündlichen Verhandlung ist ein modernes zivilprozessuales Prozessgeschehen ohne ausreichende schriftliche Grundlagen nicht denkb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Weitere Einzelfälle.

Rn 17 Ist der Geschäftsführer einer GmbH ins Handelsregister eingetragen, steht jedoch rechtskräftig fest, dass seine Bestellung unwirksam war, reicht eine ›faktische‹ Vertretung durch den Geschäftsführer nicht aus (BGH WM 07, 229). Es fehlt an der ordnungsgemäßen gesetzlichen Vertretung der prozessunfähigen Partei. Ebenso kann ein Nichtigkeitsgrund vorliegen, wenn an eine un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Die Gütergemeinschaft muss (durch Vertrag, Aufhebungsurteil nach §§ 1469, 1470 BGB, Auflösung der Ehe bei Scheidung oder Tod des Ehegatten; Ausnahme: Fortsetzung nach § 1483 BGB) beendet worden sein. Wird die Gütergemeinschaft nach einer Pfändung aufgehoben, hindert das die weitere Durchführung der Vollstreckung nicht (Kobl Rpfleger 56, 164, 165; restriktiver St/J/Münzb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Mediationsvertrag.

Rn 6 Jede Mediation setzt voraus, dass die Streitparteien eine vertragliche Vereinbarung darüber getroffen haben, dass eine Mediation stattfinden soll (Mediationsvertrag). Kern dieser vertraglichen Vereinbarung ist die materiellrechtlich zu qualifizierende Verpflichtung, sich auf ein solches außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren einzulassen. Darüber hinaus wird man in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesamtschuldner.

Rn 21 Beantragt der Kl, mehrere Beklagte als Gesamtschuldner zu verurteilen und werden sie lediglich als Teilschuldner oder nach Kopfteilen verurteilt, liegt insoweit ein Unterliegen vor, das idR nicht geringfügig ist, so dass § 92 II Nr 1 nicht greifen dürfte. Beispiel: Der Kl verklagt zwei Beklagte auf Zahlung von 5.000 EUR als Gesamtschuldner. Das Gericht verurteilt jeden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Enthält der Tatbestand des Urteils Unrichtigkeiten, die nicht unter die Vorschriften des vorstehenden Paragraphen fallen, Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüche, so kann die Berichtigung binnen einer zweiwöchigen Frist durch Einreichung eines Schriftsatzes beantragt werden. (2) 1Die Frist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. 2De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vereinigung von Grundstücken.

Rn 4 Ausnahmen bestehen dann, wenn einzeln belastete Grundstücke im Wege der Grundstücksvereinigung und Bestandteilszuschreibung (§ 890 BGB) vereinigt werden (BGH NJW 00, 1000). Grundsätzlich erstrecken sich nach Bestandteilszuschreibung Grundpfandrechte, die an der zugeschriebenen Fläche lasten, nicht kraft Gesetzes auch auf das Hauptgrundstück (§§ 1131, 890 BGB). Aus diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vergleich.

Rn 6 Abs 1 stellt zunächst klar, dass die Parteien sich nach altem wie nach neuem Recht jederzeit vergleichen können. Ein solcher Vergleich stellt zunächst einen Vertrag nach § 779 BGB dar. Sein Inhalt ist ein gegenseitiges Nachgeben der Parteien über eine bestehende Unklarheit oder Streitigkeit. Mit dem Vergleichsergebnis wird eine strenge Feststellungswirkung verbunden. Es...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Scheinurteile.

Rn 8 Auch Scheinurteile können mit der Berufung angefochten werden, selbst wenn deren Zulässigkeitsvoraussetzungen iÜ nicht vorliegen (BGH NJW 95, 404). Von einem Scheinurteil spricht man zB dann, wenn das Gericht lediglich einen Urteilsentwurf herausgegeben hat. Um kein Scheinurteil handelt es sich bei dem entgegen § 310 I nicht verkündeten, wohl aber zum Zweck der Verlautb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 16 Bereits die Existenz des § 17 II 1 GVG zeigt, dass es bei den fallbezogen maßgeblichen ›rechtlichen Gesichtspunkten‹ im Einzelfall zu Überschneidungen kommen kann. Deswegen ist in der verwaltungsgerichtlichen Rspr anerkannt, dass es für das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit ausreicht, wenn für das auf einen einheitlichen prozessualen Anspruch gerichte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Problematik ›paralleler Sachen‹.

Rn 5 Eine strikte Anlegung des Maßstabs des Streitgegenstands hätte zur Folge, dass sich die Bindungswirkung einer Entscheidung über den Rechtsweg nicht auf sog selbstständige echte ›Parallelverfahren‹ mit identischen Beteiligten, die zeitgleich zum selben Sachverhaltskomplex anhängig sind, erstrecken würde. Trotzdem kann es mit Blick auf die den Regelungen der §§ 17 ff zugr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretung durch einen Nichtanwalt.

Rn 4 Eine analoge Anwendung von Abs. 1 auf Nichtanwälte ist wegen des auf der Stellung von Rechtsanwälten als Organe der Rechtspflege beruhenden Ausnahmecharakters nicht möglich (BGH MDR 22, 121 [BGH 29.09.2021 - VII ZB 25/20], Rz 17f). Deshalb ist bei sonstigen Prozessbevollmächtigten vAw zu prüfen, ob eine ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt. Eine Vollmachtsrüge stellt eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. 2Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden sowie die hierfür geltenden organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten. 3Die Landesregier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung der Anschlusspfändung.

Rn 8 Die Anschlusspfändung hat dieselbe Wirkung wie eine selbstständige Pfändung. Der Rang des Pfandrechts bestimmt sich nach § 804 III (s § 804 Rn 7–8). Jeder Gläubiger kann unabhängig von den anderen die Verwertung der Pfandsache betreiben. Stundung, Einstellung, oder Vollstreckungsaufschub nach § 802b wirken nur in Bezug auf den jeweiligen Gläubiger (§ 116 VII GVGA; MüKoZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verweisung.

Rn 12 Das Familiengericht verweist Ehesachen (§ 111 Nr 1 FamFG) und Familienstreitsachen (§ 112 FamFG) wegen örtlicher Unzuständigkeit nach allgemeinen Regeln an die Abteilung für Familiensachen des örtlich zuständigen AG. § 3 FamFG ist wegen § 113 I S 1 FamFG auf diese Sachen nicht anwendbar. Die Verweisung der übrigen Familiensachen (§ 111 Nr 2–11 FamFG) richtet sich bei ö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unzulässigkeit der Berufung.

Rn 17 Ist die Berufung unzulässig, verwirft sie das Berufungsgericht durch Urt nach mündlicher Verhandlung (Rn 8) bzw durch Beschl, wenn keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Die die Verwerfung tragenden Feststellungen müssen angegeben werden (BGH NJW-RR 16, 320 [BGH 13.01.2016 - XII ZB 605/14]). Beide Entscheidungsformen beenden die Instanz und sind anfechtbar, näm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 27 Verfahrensfehler können vom Schuldner mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden (BGH v 16.6.16 – I ZB 65/15). Sie ist von dem Nachbesserungsantrag und dem Antrag auf Abgabe einer weiteren Vermögensauskunft abzugrenzen (§ 802c Rn 28). Die Einlegung einer Erinnerung gegen die Verpflichtung zur Erteilung der Vermögensauskunft stellt gleichzeitig eine Weigerung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Beteiligung und Anhörung von Pflegepersonen sowie der in Abs 1 S 2 genannten Bezugspersonen. Sie enthält im Vergleich zu § 50c FGG aF eine ganz wesentliche Verbesserung der Stellung dieses Personenkreises im Verfahren: War in § 50c FGG aF lediglich ihre Anhörung vorgesehen, kann das Gericht sie nun gem Abs 1 als ›Kann-Beteiligte‹ (§ 7 III) zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirkung.

Rn 29 Der wirksame Prozessvergleich beendet den Prozess und die Rechtshängigkeit ganz oder tw (BGHZ 28, 171, 172; 41, 310, 311). Vorausgegangene und noch nicht rechtskräftige Urteile werden wirkungslos; die Vollstreckbarkeit entfällt (BGH NJW 69, 1480, 1481 [BGH 21.05.1969 - VIII ZR 141/67]). Die wirksam beendete Rechtshängigkeit kann nicht dadurch wieder aufleben, dass die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beginn der Unterbrechung der Ausgangsverfahren.

Rn 2 Die Vorschrift betrifft zunächst nur Verfahren, in denen ein Musterverfahrensantrag gestellt und bekanntgemacht wird. Die Verfahrensunterbrechung tritt am Tag der Bekanntmachung im Klageregister ein, ohne Rücksicht auf deren Kenntnisnahme durch die Parteien (Vorwerk/Wolf/Fullenkamp Rz 5). Wird ein Musterfeststellungsantrag dagegen gem § 3 IV KapMuG nicht bekanntgemacht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 13 Ist die Berufung an sich statthaft (Rn 2 ff), ist sie gleichwohl nicht ohne weiteres zulässig. Vielmehr muss hinzukommen, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Damit sollen Bagatellstreitigkeiten von den Berufungsgerichten ferngehalten werden. Rn 14 Die Wertgrenze gilt für die Anfechtung sämtlicher berufungsfähiger Urteile. Eine Ausnahme besteht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschluss.

Rn 7 Der Überweisungsbeschluss muss die Art der Überweisung und im Fall des § 839 auch die Hinterlegungsanordnung bezeichnen. Als Überweisung zur Einziehung kann er gemeinsam mit der Pfändung ergehen, während die Überweisung an Zahlungs statt einen gesonderten Überweisungsbeschluss erfordert (§ 834 Rn 5). In einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss die gepfändete Ford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wohnsitz in anderem Mitgliedstaat (Abs 2).

Rn 3 Abs 2 wird insb dann maßgeblich, wenn der Beklagte nach den soeben beschriebenen Maßgaben keinen inländischen Wohnsitz hat, da es dann für die Eröffnung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts darauf ankommt, ob der Beklagte einen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat (vgl Art 5 I, 6, beachte aber Art 11 II, 17 II, 20 II). Auf die Frage, ob ein Wohnsitz in eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel.

Rn 9 Rechtsmittel gegen die Übernahme wie auch gegen die nicht erfolgte Übernahme oder Vorlage an die Kammer sind nicht eröffnet. Auch ein Rechtsmittel gegen die Endentscheidung kann hierauf grds nicht gestützt werden (Abs 4; Kobl Beschl v 10.9.18 – 12 U 1245/17). Anderes gilt, wenn eine nicht mehr verständliche oder offensichtlich unhaltbare Missachtung der Zuständigkeitsno...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Begründung der Beschwerdeentscheidung.

Rn 13 Eine Begründung des Beschlusses des Beschwerdegerichts schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Eine Pflicht zur Begründung lässt sich jedoch aus allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen ableiten. Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen (vgl § 574 I), müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird, und außerdem den Streitgege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fortgang des Verfahrens.

Rn 4 Im Falle der dem Antrag stattgebenden Entscheidung, die wie im Falle der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 IV) durch Beschl erfolgt, der den Parteien zuzustellen ist (§ 566 V), wird das Verfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt (§ 566 VII/§ 544 VI). In beiden Fällen gilt der form- und fristgerechte Antrag auf Zulassung der Revision nach Zulassung der Revision als Einl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 778 I.

Rn 3 Gemäß § 778 I ist die Zwangsvollstreckung in das eigene Vermögen des Erben wegen Nachlassverbindlichkeiten ausgeschlossen, wenn diese nicht gleichzeitig auch Eigenschulden des Erben sind. Zu den Nachlassverbindlichkeiten iSd § 1967 II BGB gehören nicht nur die vom Erblasser herrührenden Schulden, sondern auch die Verbindlichkeiten, die aus dem Erbfall und in der Person ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Wirkungen der Widerklage.

Rn 35 Eine Widerklage wird vom Zeitpunkt ihrer zulässigen Erhebung an wie eine selbstständige Klage behandelt (§ 261 III Nr 2). Ihr Fortbestand ist, wie sich auch aus § 301 ergibt, nicht mehr von der andauernden Rechtshängigkeit der Hauptklage abhängig (BGHZ 40, 185, 189; BayObLG NJW-RR 20, 1006; Zö/Schultzky Rz 20). Eine Rücknahme der Hauptklage lässt die Wirksamkeit der zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kenntnis.

Rn 12 Von der Zustellung des MB muss die Geschäftsstelle den ASt ›in Kenntnis setzen‹ (§ 693 II). Das Datum der erfolgreichen Zustellung benötigt er, um zu berechnen, wann er den Antrag auf VB stellen darf; § 699 I 2 verbietet es dem ASt, den Antrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist zu stellen. Eine weitere erhebliche und nicht selten übersehene Bedeutung des Zustellungsdatum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung.

Rn 4 Sie ergeht stets durch Beschluss, selbst wenn ausnahmsweise mündlich verhandelt worden sein sollte (RGZ 147, 129, 132). Wird dem Verfügungsantrag stattgegeben, so hat das Amtsgericht in den Fällen des § 942 I zugleich vAw – im Tenor (hierzu Musielak/Voit/Huber Rz 6) – eine Frist zu bestimmen, innerhalb der die Ladung des Gegners zur mündlichen Verhandlung über die Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsfälle.

Rn 2 Der Begriff des Gegenstands ist weit zu verstehen, er umfasst Handlungen, Erklärungen und Gebräuche (vgl Schulz JuS 05, 909, 912). Es muss sich um einen Gegenstand handeln, der kaufmännischer Beurteilung zugänglich ist. Dazu genügt, dass der Sachverhalt oder die konkrete Tatsache eine Beziehung zum Handelsverkehr aufweist (RGZ 79, 292). Den zweiten Anwendungsfall stellt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gegen die Festsetzung von Ordnungsmitteln durch den beauftragten oder ersuchten Richter steht die Beschwerde nach § 181 GVG offen. Gegen andere Entscheidungen ist zunächst Erinnerung zum Prozessgericht nach § 573 I einzulegen. Gegen Entscheidungen des Prozessgerichts 1. Instanz über die Erinnerung kann dann sofortige Beschwerde erhoben werden, § 573 II. Das Zwischenurte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schriftform.

Rn 2 Abs 1 stellt klar, dass die Berufung schriftlich eingelegt werden muss. Eine telefonische oder mündliche Berufungseinlegung reicht nicht aus, auch wenn letztere – was in der Praxis kaum denkbar ist – von dem Berufungsgericht zu Protokoll genommen wird. In Verbindung mit der Regelung in Abs 4 ergibt sich, dass die Berufungsschrift nicht unbedingt im Original, sondern auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ratenhöhe.

Rn 32 Nachdem das maßgebliche verbleibende Einkommen der Partei ermittelt ist, wobei vom derzeitigen, nicht von erst künftigem Einkommen auszugehen ist (Stuttg FamRZ 11, 1985), ergibt sich die Höhe der evtl zu zahlenden Rate, die die Partei auf die Prozesskosten zu erbringen hat. Das Einkommen ist auf volle Euro abzurunden: Nachdem das einzusetzende Einkommen ermittelt ist, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anfechtungsrecht (AnfG).

Rn 7 Der Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung (§ 11 I 1 AnfG) in ein weggegebenes Grundstück kann im Grundbuch nicht durch Vormerkung gesichert werden, sondern nur im Wege einstweiliger Verfügung durch ein richterliches Verfügungsverbot (BGHZ 172, 360 Rz 11 = NJW 08, 376; Stuttg ZIP 10, 1089, 1090; Musielak/Voit/Huber § 916 Rz 13a). Treten richterliche Verfügungsverb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Schiedsvereinbarungen aus Investitionsschutzverträgen.

Rn 37 Die meisten völkerrechtlichen Investitionsschutzverträge – ISV – verpflichten die jeweiligen Gaststaaten, Streitigkeiten mit einem Investor aus einem anderen Staat durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen, wenn der Investor die staatlichen Gerichte des Gaststaates nicht anrufen möchte. Der EuGH hat mit Urt v 6.3.18 – C-284/16 Rz 62 (Achmea) entschieden, dass Schi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 318 (Bindung des Gerichts).

Rn 35 Die Vorschrift gilt nicht für Verfügungen (Musielak/Voit/Musielak § 329 Rz 22). Jedoch ist richtigerweise trotz fehlender Bindung des Gerichts ein gewisser Vertrauensschutz zu beachten, so dass man einer Partei eine ihr günstige Rechtsposition, etwa im Fall einer gewährten Fristverlängerung, nicht durch Abänderung einer Verfügung nachträglich wieder entziehen kann (Rim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die in den §§ 1 bis 2 bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung auf Widerruf und auf Beseitigung stehen zu:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtliches Gehör.

Rn 6 Der gem Art 103 I GG verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist zwingend auch im gesamten schiedsgerichtlichen Verfahren zu beachten. Es handelt sich um das zentrale prozessuale Grundrecht beider Parteien. Das BVerfG hat das rechtliche Gehör als das prozessuale Urrecht des Menschen bezeichnet. Es ist für jedes gerichtliche Verfahren konstituti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbeschwerde.

Rn 43 Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie in der Beschwerdeentscheidung zugelassen hat. Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtssache grds Bedeutung hat (§ 574 II 1) oder wenn es um die Sicherung einer einheitlichen Rspr (§ 574 II 2) geht. Hat das Beschwerdegeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 3 Die Norm regelt in den beiden ersten Absätzen zwei unterschiedliche Fallgestaltungen. Abs 1 sieht eine mündliche Verhandlung in Abwesenheit einer oder beider Parteien vor, Abs 2 ermöglicht eine Beweisaufnahme im Wege der Videokonferenz. In beiden Fällen bleibt der Sitzungsort des Gerichts unverändert. Dieses muss sich also im Sitzungszimmer des Gerichts aufhalten (Winda...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 12 Wie Abs 7 S 1 ausdrücklich formuliert, kann ein Pfändungsschutzkonto allein von einer natürlichen Person unterhalten werden. Funktional folgt dies bereits aus dem Ziel des Pfändungsschutzkontos, den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen zu sichern und den am Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen orientierten Vollstreckungsschranken...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Religionsfreiheit.

Rn 1 Der gem § 481 II ohne religiöse Beteuerungsformel gesprochene Eid hat keinen religiösen oder anderweit transzendenten Bezug; trotzdem folgt aus Art 4 GG das Recht eines jeden Schwurpflichtigen, aus – auch nur behaupteten, also letztlich nicht überprüfbaren (Musielak/Voit/Huber § 484 Rz 1) und vom Gericht auch nicht zu überprüfenden (BeckOKZPO/Bechteler § 484 Rz 2) – Grü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren zur Erteilung.

Rn 2 Das Rechtskraftzeugnis wird nur auf Antrag erteilt. Ausnahmsweise erfolgt die Erteilung in Ehe- und Abstammungssachen vAw (S 3). Antragsberechtigt ist jeder am Verfahren Beteiligte oder Beschwerdeberechtigte. Zuständig zur Erteilung ist die Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs, also der Urkundsbeamte. Voraussetzung ist die formelle Rechtskraft, deren Eintr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Prozesskostenhilfe für die Verfahren vor den Gerichten.

Rn 12 Für Anträge auf Prozesskostenhilfe in den in § 1062 aufgeführten Verfahren ist das Gericht zuständig, das in den Abs 1–4 jeweils genannt ist; das ist das zuständige Oberlandesgericht (Abs 1–3) bzw das Amtsgericht in den Fällen von Abs 4, § 127. Weist das Oberlandesgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zurück, ist eine sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof ni...mehr