Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erweiterung.

Rn 4 Ist die quantitative als auch qualitative Erhöhung des Klageantrags wie die Erhöhung der Teilklage auf das Ganze, Erhöhung von Nebenforderungen, Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage bei unverändertem Sachverhalt (BGH NJW-RR 02, 283 [BGH 16.05.2001 - XII ZR 199/98]) und umgekehrt (BGH NJW 85, 1784), sogar noch in der 2. Instanz (BGH NJW 92, 2296 [BGH 12.05....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zusatzgerichtsstand (§ 17 III).

Rn 11 Durch § 17 III wird den von § 17 erfassten Personen die Möglichkeit eröffnet, neben den Gerichtsständen des Abs 1 und 2 einen weiteren allg Gerichtsstand zu schaffen (BGH NJW 98, 1322 [BGH 13.01.1998 - X ARZ 1298/97]; Zö/Schultzky Rz 13; Musielak/Voit/Heinrich Rz 12; MüKoZPO/Patzina Rz 17; St/J/Roth Rz 17). Dabei spricht man auch von dem Gerichtsstand des Nebensitzes (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Art 2 RpflVereinfG hat zur Neufassung dieser Vorschrift (ab 1.1.92) geführt. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Bestimmungen für die Fachgerichtsbarkeiten angepasst. Die Großen Senate in Zivil- und Strafsachen dienen der Einheitlichkeit der Rspr, der Klärung von Fragen grundsätzlicher Bedeutung sowie der Rechtsfortbildung. Gemeinsam bilden sie die Vereinigten Großen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Zwangsvollstreckung kann nach § 750 I nur beginnen (s vor §§ 704 ff Rn 12), wenn Gläubiger und Schuldner im Titel oder in der Vollstreckungsklausel namentlich als solche bezeichnet sind. Für oder gegen wen vollstreckt wird, ist eine Frage, deren Beantwortung den Vollstreckungsorganen entzogen ist, weil es sich um eine inhaltliche Bedingung der Vollstreckbarkeit hand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ermächtigt den Verordnungsgeber, also das BMJ, dazu, eine Verordnung über die Ausbildung und die Fortbildung von zertifizierten Mediatoren zu erlassen. Der Umfang und die Regelungsbereiche der Verordnung werden im Gesetz näher bestimmt. Darüber hinaus nimmt das Gesetz auf § 5 I und die dort genannten Ausbildungsgrundlagen Bezug. Zu den weiteren Planungen des BM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen im Einzelnen.

Rn 2 Die Ermittlung der Zuständigkeit erfolgt anhand der in der Norm enthaltenen Anknüpfungsleiter. Aufgrund der Ausschließlichkeit der hier angeordneten Zuständigkeit kommt eine abweichende Vereinbarung oder rügelose Einlassung nicht in Betracht (vgl § 40 II Nr 2 ZPO). Rn 3 Primär ist dabei auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes als dem von dem Verfahren in erster Li...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klageänderung.

Rn 14 Mangels Spezialvorschrift gelten für eine Änderung der Klageanträge die allgemeinen Regeln in §§ 263 ff (BGH ZIP 19, 1982). Ungeklärt ist aber, ob und wie sich eine solche Änderung auf den Status der Anmelder auswirkt: Eine Erweiterung oder Einschränkung der Klageanträge verändert ggf den Kreis der zur Anmeldung berechtigten Verbraucher und kann auch das Risiko, welche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Anträge auf Erteilung des Umgangs- oder Auskunftsrechts nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nur zulässig, wenn der Antragsteller an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. (2) Soweit es in einem Verfahren, das das Umgangs- oder Auskunftsrecht nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs betrifft, zur Klärung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Vorschrift stellt eine gesetzliche Geschäftsverteilungsregelung für die in § 23a II Nr 1 GVG genannten Verfahren dar; die Betreuungsgerichte ersetzen die zum 1.9.09 aufgelösten Vormundschaftsgerichte, soweit deren Zuständigkeiten nicht auf die Familiengerichte übergegangen sind. Für die Einrichtung der Betreuungsgerichte gilt das für die Familiengerichte Gesagte ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Schriftform.

Rn 22 Gemäß § 127a BGB wird die notarielle Beurkundung durch einen Protokollvergleich ersetzt (BGHZ 214, 45). Das Gericht ist zur Protokollierung eines Vergleiches grds verpflichtet, selbst wenn dieser Vergleich nicht anhängige bzw. anderweitig anhängige Streitigkeiten der Parteien betrifft, soweit der Vergleich den anhängigen Streitgegenstand wenigstens mit betrifft. Dem Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Auskunftsbefugnis der Listenbezieher (Abs 5 S 4).

Rn 14 Abs 5 S 4 erlaubt Listenempfängern, daraus Einzelauskünfte zu erteilen. So ist zB ein RA – als Kammermitglied – berechtigt, einen Mandanten, der eine Klage auf Geldzahlung erheben will, auf die Eintragung des Gegners im Schuldnerverzeichnis hinzuweisen (BTDrs 12/193, 12). Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn die Listenbezieher kraft Gesetzes oder Vertrags die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Beweiswürdigung bei ausgebliebener Entbindung.

Rn 13 Scheitert die Vernehmung des Zeugen daran, dass die zur Entbindung von der Schweigepflicht berechtigte Partei den Zeugen nicht von der Schweigepflicht entbindet, so ist dies gem § 286 als Beweisvereitelung frei zu würdigen (anders als die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts durch den Zeugen selbst, § 383 Rn 22 f), bis hin zur Feststellung, die vom Gegner des Beweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 889 ordnet ein besonderes Verfahren der Zwangsvollstreckung an. Es betrifft Offenbarungsversicherungen nach materiellem Recht, die von prozessrechtlichen eidesstattlichen Versicherungen zu unterscheiden sind. Wenn sich der Schuldner einer eidesstattlichen Versicherung freiwillig zur Abgabe bereit erklärt, ist nach §§ 410 Nr 1, 411 I, 413 FamFG das Gericht der fG zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prozessvergleich.

Rn 3 Haben die Parteien durch Vergleich nach § 794 I Ziff 1 geregelt, dass für die Zukunft kein Unterhaltsanspruch bestehen soll, ist die Rspr zur Zulässigkeit der Abänderungsklage bei klageabweisenden Urteilen nicht übertragbar, denn beim Vergleich ist das Nichtbestehen des Anspruchs nicht rechtskräftig festgestellt. § 323a I erfasst mithin nicht die Fälle, in denen für die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Hauptbeweis.

Rn 13 Der Hauptbeweis ist der Beweis der objektiv beweisbelasteten Partei für das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der jeweils anzuwendenden Rechtsnorm. Er kann mit allen Beweismitteln geführt werden, direkt oder auch indirekt mit Hilfe von Indizien. Welche Partei ihn zu führen hat, ist eine Frage der Verteilung der objektiven Beweislast (§ 286 Rn 59). Der Hauptbeweis ist g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Erledigung.

Rn 33 Erklärt der Kl beim unzuständigen Gericht nach Begleichung der Klageforderung die Hauptsache einseitig für erledigt, so setzt die Feststellung der Erledigung der Hauptsache voraus, dass der Kl zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und begründeten Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht gestellt hat. Die Feststellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 226 Es kommt auf die Differenz zwischen Mindestangabe und Verurteilung an; wird der Mindestbetrag zuerkannt, fehlt es an der Beschwer (BGH NZM 19, 65 [LG Frankfurt am Main 01.11.2018 - 2-13 S 112/17]; NJW 02, 212 [BGH 02.10.2001 - VI ZR 356/00]; NJW-RR 04, 102 [BGH 30.09.2003 - VI ZR 78/03]; 863 [BGH 30.03.2004 - VI ZR 25/03]; MDR 16, 788 [BGH 24.03.2016 - III ZR 52/15]; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zukünftige Leistung.

Rn 36 Wird zukünftige Leistung verlangt, ist auch dann von einem teilweisen Unterliegen auszugehen, wenn dieses einen streitwertmäßig nicht erfassten Zeitraum betrifft. Beim Unterliegen kommt es nicht darauf an, inwieweit die unterlegene Forderung sich beim Streitwert auswirkt (Rn 4). Beispiel: Der Kl verlangt zukünftige Mietzahlungen für die Dauer von 5 Jahren. Das Gericht s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtspfleger.

Rn 19 Die Vorschriften über den gesetzlichen Richter (Art 101 I 2 GG, 16 S 2 GVG) sind auf Rechtspfleger ungeachtet der Weisungsfreiheit nach § 9 RPflG (dazu § 1 Rn 30) weder unmittelbar noch entspr anwendbar (dazu BVerfGE 101, 397, 405 [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]). Auch aus den Bestimmungen des RPflG folgt nicht, dass die Verteilung der von den Rechtspflegern zu erle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Schriftliche Aussagen und Aufzeichnungen.

Rn 3 Die Aussage hat mündlich, nicht etwa schriftlich durch Übergabe eines Schriftstücks durch den Zeugen in der Sitzung zu erfolgen. Gleichwohl ist es dem Zeugen gestattet (vgl § 378), Schriftstücke zur Vernehmung mitzubringen. Hieraus wird zu folgern sein, dass es einerseits dem Zeugen nicht erlaubt werden kann, eine vorbereitete Aussage ohne weitere Erläuterung zu verlese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtskräftiges Endurteil (Abs 1 Nr 1).

Rn 2 Protokolle über Verhandlungen des Prozessgerichts brauchen keine Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und Nr 5 zu enthalten, wenn das auf die Verhandlung ergehende Endurteil nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Die Vorschrift erfasst mithin nur Endurteile, gegen die Rechtsmittel unstatthaft oder unzulässig sind (§ 511 I und II; § 543). Bei einem Berufungsurtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sachanträge des Antragsgegners.

Rn 8 Beweisanträge des Antragsgegners sind im selbstständigen Beweisverfahren grds zulässig, durch sie kann das Gesetzesziel der Vermeidung des Rechtsstreits gefördert werden. Rn 9 Dem Antragsgegner obliegt betreffend seine Sachanträge die Pflicht zur Glaubhaftmachung. Über die Zulassung der Gegenanträge ist ein Beschl zu fassen; die Ablehnung ist mit der sofortigen Beschwerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Elektronische Dokumente der Beteiligten und Dritter (Abs 2).

Rn 6 Seit dem 1.1.18 ist die Einreichung elektronischer Dokumente möglich (§ 14 Abs 2, 4 iVm § 130a ZPO). Die Umsetzung hängt von einer einheitlichen Entschließung aller Landesregierungen ab. Solange diese nicht erfolgt ist, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage, nach der ein Schriftstück erst dann eingegangen ist, wenn bei dem jeweiligen Gericht ein Ausdruck gefertigt wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fruchtlose Leistungsaufforderung.

Rn 5 Der Gerichtsvollzieher fordert den Schuldner – ggf nach Aufenthaltsermittlung (§ 755) – aufgrund des Vollstreckungsantrags (§ 754) zur Leistung auf. Bleibt die Leistung aus oder wird die Gläubigerbefriedigung entgegen einer gütlichen Zahlungsvereinbarung (§ 802b) nicht erreicht, genügt dies für die Abnahme der Vermögensauskunft. Verweigert der Schuldner dann noch die Za...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Körperliche Sachen.

Rn 2 Körperliche Sachen sind bewegliche Sachen iSv §§ 90 ff BGB, also alle Sachen, die nicht Grundstücke, den Grundstücken gleichgestellt oder (echte) Grundstücksbestandteile sind (beachte aber § 865 für Gegenstände, auf die sich die Hypothek bzw Schiffshypothek erstreckt, s dort). Früchte, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, können nach § 810 gepfändet werden (s dor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zuständigkeit für die Klage auf Vertragsstrafe.

Rn 7 Wenn ein klagebefugter Verband nicht die Unterlassungsklage gem §§ 1 ff erhebt, sondern wegen einer angeblichen Zuwiderhandlung gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auf Zahlung der in dieser Erklärung versprochenen Vertragsstrafe klagt, so gelten trotzdem die Regeln zur ausschließlichen Zuständigkeit der Landgerichte (BGH WRP 17, 179 [BGH 19.10.2016 - I ZR 93...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Widerlegung der Beweiswirkung (S 2).

Rn 9 Nach S 2 ist die Entkräftung der positiven und negativen Beweiswirkung nur durch das Sitzungsprotokoll möglich. Gemeint ist das Sitzungsprotokoll in der zum Urt führenden mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht; ein Hinweis auf Parallelprozesse oder einstweiliges Verfügungsverfahren genügte in keinem Fall. Ein Widerspruch zu Sitzungsprotokollen früherer Termi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 9 Wo die Stufenklage (Leistungsklage) möglich ist, fehlt grds das Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellungsklage (BGH NJW 96, 2097). Im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht erfährt dieser Grundsatz jedoch Einschränkungen. Das rechtliche Interesse für eine Feststellungsklage entfällt idR nicht bereits dadurch, dass der Kl im Wege der Stufenklage auf Leistung kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Parallelverfahren nach §§ 1059, 1060.

Rn 85 Die Verfahren nach § 1059 und nach § 1060 werden häufig unabhängig voneinander von der jeweils anderen Partei eingeleitet. Für beide Verfahren ist das gleiche OLG zuständig, § 1062 I 4. Es dient der Prozessökonomie, wenn das OLG die Verfahren miteinander verbindet, so dass nur eine Entscheidung ergeht. Bleiben beide Verfahren getrennt, sollte das OLG zuerst über das Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Zuständigkeit.

Rn 3 Diese Vorschrift ist zur Verfahrensbeschleunigung dem § 27 III 1 StPO nachgebildet (Zö/Vollkommer § 45 Rz 5). Betroffen ist jeder beim Amtsgericht tätige Richter, unabhängig von seiner Funktion. Mit Ausnahme der eigenen Stattgabe durch den Abgelehnten (S 2) ist die Sache dem zur Entscheidung durch den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts berufenen ›anderen Richter‹ vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Abweichend von den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten. Es hat hierbei insbesondere zu berücksichtigen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 109 §§ 707, 719, 765a, 769, 771 III, 785, 786. Zu bewerten ist mit einem Bruchteil des Hauptsachewertes (BGH NJW 91, 2280; Köln BRAGOReport 02, 143: 1/5). Für diesen gelten die allgem Regeln, zB § 4 ZPO, § 41 GKG (LG München I WuM 96, 235: verlängerter Mietzeitraum). Bei Kostenvollstreckung zählt ebenfalls ein Bruchteil (für vollen Wert noch BGHZ 10, 249). Bei drohender G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz, Nr 8.

Rn 23 Nr 8 erklärt schließlich die aufgrund des JGG dem Familiengericht zugewiesenen Aufgaben zu Kindschaftssachen. Das sind insb die Festsetzung von Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG durch das Familiengericht (§§ 53, 104 IV JGG) als Rechtsfolge einer Straftat des Jugendlichen. In Betracht kommen auch Entscheidungen nach § 67 IV 3 JGG, wonach dem Erziehungsberechtigten oder d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme.

Rn 14 Fehlerbehaftet ist die Zwangsvollstreckung, wenn überhaupt nicht hätte vollstreckt werden dürfen oder wenn der Vollstreckungszugriff nicht so hätte erfolgen dürfen, wie er konkret durchgeführt wurde. In der Regel führen Mängel in der Zwangsvollstreckung nicht zur Nichtigkeit der fehlerhaften Vollstreckungsmaßnahme, sondern zu deren Anfechtbarkeit und Aufhebbarkeit mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das Prozessrechtsverhältnis.

Rn 4 Die Gesamtheit der rechtlichen Beziehungen zwischen den Verfahrensbeteiligten (Prozessparteien und Gericht) bilden das sog Prozessrechtsverhältnis. Es wird heute iA als ein Dreieck zwischen Kl, Beklagtem und Gericht verstanden (St/J/Brehm vor § 1 Rz 204). Das Prozessrechtsverhältnis ist weder abhängig von der Frage eines materiell-rechtlichen Rechtsverhältnisses zwische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdefrist (Abs 3 S 1).

Rn 10 Die Notfrist (§ 224 I 2), gegen deren Versäumung unter den Voraussetzungen des § 233 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist, beträgt einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des vollständig abgefassten Berufungsurteils. Fällt das Ende der Frist auf einen Feiertag, ist zu beachten, dass die Frist nur dann am darauffolgenden Werktag endet, wenn der gesetzli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benennung der Zeugen/Bezeichnung der übrigen Beweismittel (Nr 3).

Rn 4 Bezüglich der Zeugen gilt § 373; diese sind namentlich zu benennen. Betreffend die anderen im selbstständigen Beweisverfahren gem § 485 zulässigen Beweismittel, also insb Sachverständige, muss dieses Beweismittel nur bezeichnet werden, weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren in der Auswahl der Person des Sachverständigen frei ist (LG Frankfurt/M IBR 11,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mitwirkung des Jugendamts (Abs 2).

Rn 6 Vorbild für diese Vorschrift ist § 9 IntFamRVG. Die Unterstützung durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes soll den Einsatz von unmittelbarem Zwang bei der Vollstreckung möglichst entbehrlich machen und die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch die Vollstreckung möglichst gering halten. Das Jugendamt unterstützt auch einen im Auftrag des Gerichts tätigen Gerichtsvollzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fristsetzung.

Rn 5 Wegen Abs 1 S 2 ist eine Fristsetzung zur Beibringung der Vollmacht oder der Genehmigung notwendig (BAG VersR 08, 559 [BAG 26.07.2007 - 8 AZR 707/06]; KG KGR 02, 226, 227), die nach Zeitabschnitten zu bemessen ist (OVG Kobl NJW 93, 2547: nicht ausreichend ›umgehend‹). Die Frist muss ausreichend lang sein, eine zu kurze Frist kann Art 103 I GG verletzen. Die Fristsetzung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt die besonderen Hinweispflichten im Verfahren vor den Amtsgerichten um einen weiteren Punkt. Sie dient, wie § 499 und insb auch § 504 dem Schutz der rechtsunkundigen Partei, die im amtsgerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht anwaltlich vertreten sein muss und konkretisiert insoweit die allgemeine Hinweispflicht gem § 139 (St/J/Leipold Rz 2; MüKoZP...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ordnungsgemäße Ladung.

Rn 4 Voraussetzung der Zwangsmittel gem § 380 ist des Weiteren, dass der Zeuge zum Termin ordnungsgemäß geladen wurde; dies beurteilt sich nach § 377 (s § 377 Rn 2–6). Die Verhängung von Zwangsmaßnahmen scheidet daher zB schon dann aus, wenn der Zeuge ohne Angabe des Vernehmungsgegenstandes (§ 377 II Nr 2) geladen wurde (Saarbr OLGR Saarbr 05, 960), oder wenn das Gericht den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Antrag des Klägers.

Rn 6 Das Urt nach Abs 2 setzt den Prozessantrag des Klägers auf Erlass des Versäumnisurteils voraus. Dieser Antrag ist Grundlage dafür, dass ein Sachurteil gegen den Bekl ohne Berücksichtigung auch der dem Richter bekannten Einwendungen ergehen kann (RGZ 28, 393, 397). Ein Versäumnisurteil ist nicht zulässig, wenn der Kl nach einem Anerkenntnis des Bekl, das auch schriftsätz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Die vorgelegte Urkunde wird grds nicht Bestandteil der Gerichtsakten. Nach § 142 I 2 kann der Verbleib einer hiernach vorgelegten Urkunde auf der Geschäftsstelle angeordnet werden. Im Urkundenbeweisrecht sieht § 443 zur Beweissicherung die Möglichkeit der Verwahrung einer ›verdächtigen‹ Urkunde auf der Geschäftsstelle vor. Nach Erledigung des Rechtsstreits ist die Urkun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Raten aus dem Vermögen.

Rn 7 Bei der Anordnung des Einsatzes eines Vermögensbestandteils ist diese ziffernmäßig anzugeben und der Zeitpunkt der Zahlung zu bestimmen (Köln FamRZ 01, 632). Die Anordnung von Zuzahlungen aus dem Vermögen kann als Einmalzahlung oder auch in Raten erfolgen. Bei der Anordnung von Raten gilt die Grenze von 48 Monaten aus dem Vermögen nicht. Daher muss er auch die Anzahl de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift des § 246 führt die bis zum Inkrafttreten des FamFG in § 620 S 1 Nr 4, 6 ZPO aF (Unterhalt für minderjährige Kinder und Ehegatten während der Anhängigkeit einer Ehesache), § 644 ZPO aF (Unterhalt für Verwandte, Ehegatten, nichteheliche Mutter ohne gleichzeitige Anhängigkeit einer Ehesache, wohl aber eines Verfahrens in der Hauptsache), § 620 S 1 Nr 10 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 I entspricht § 577 I ZPO u § 552 I ZPO (s § 577 ZPO Rn 2 ff u s § 552 ZPO Rn 1) sowie § 68 II (s § 68 Rn 3). II entspricht § 577 III ZPO u § 561 ZPO (s § 577 ZPO Rn 8 u s § 561 ZPO Rn 1, 3). III entspricht § 577 II ZPO u § 557 ZPO (s § 577 ZPO Rn 6 f u s § 557 ZPO Rn 1 ff). IV entspricht § 555 I 1 ZPO (s § 555 ZPO Rn 1 ff; in fG-Familiensachen gelten dabei statt § 113 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anordnung.

Rn 4 Das Urt des Prozessgerichts bestimmt Art und Höhe der Sicherheit, die der Gläubiger zu leisten hat, nach § 108 I 1. Das geschieht auf Grundlage der §§ 707 S 1, 709 S 1 oder 2, 712 II, 716, 719, sowie im Fall der Leistung einer Gegensicherheit nach § 711, wenn der Schuldner von seiner Abwendungsbefugnis Gebrauch gemacht hat. Ist in der Entscheidung nicht ausgesprochen, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 § 22 ist in allen auf Antrag eingeleiteten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbar, sofern nicht Spezialvorschriften, wie die §§ 30 GBO, 39 SchRegO, vorgehen und die Rücknahme bzw Beendigung der Eigenart des jeweiligen Verfahrens entspricht (Begr zu § 22 RegE in BTDrs 16/6308, S 184). Die Vorschrift gilt nicht in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 Abs 1 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, bestellt die Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. 2Es trifft diese Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer. 3Der Präsident bestimmt, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt. 4Jeder Richter kann mehreren Spruchkörpern angehören. (2) Vor der Geschäftsverteilu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 9 Das Verfahren ist gebührenfrei. Lediglich Auslagen können erhoben werden. Im Beschwerdeverfahren wird nach Nr 2121 KV eine Festgebühr iHv 33 EUR erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur tw verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigen oder bestimmen, dass eine Geb...mehr