Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Pfändung vor Beschlagnahme.

Rn 9 Vor der Beschlagnahme und vor Trennung vom Boden unterliegen Erzeugnisse der Mobiliarvollstreckung (Pfändung auf dem Halm). Vor einer Beschlagnahme vom Boden getrennte Erzeugnisse unterliegen der Mobiliarvollstreckung: – im Fall der Trennung und Entfernung vom Grundstück und – wenn sie im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung dauerhaft vom Grundstück entfernt worden si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die in der Vergangenheit zu Adoptionssachen im FGG getroffenen Regelungen werden von §§ 186 ff im Wesentlichen übernommen. Adoptionssachen bilden gem § 111 Nr 4 Familiensachen, das gilt auch bei Anerkennung einer Auslandsadoption (Ddorf FamRZ 13, 714; aA Hamm NJW-RR 12, 582). Die für das Familiengericht geltenden gerichtsverfassungsrechtlichen Regelungen sind auch in Ad...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Internationale Zuständigkeit.

Rn 5 § 28 indiziert grds die internationale Zuständigkeit, wird allerdings im Anwendungsbereich der EuGVVO verdrängt. Dies kommt gem Art 1 II a EuGVVO (= Art 1 II f EuGVVO in der seit dem 10.1.15 geltenden Fassung) bei solchen Ansprüchen in Betracht, die nicht als ›erbrechtlich‹ zu qualifizieren sind, also etwa bei Erblasserschulden (St/J/Roth § 28 Rz 11), aber durchaus auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anregung (Abs 1).

Rn 2 Ein Amtsverfahren wird auch ohne jede Initiative Dritter durch das Gericht eingeleitet. Wird von einer Seite ein Antrag gestellt, ist dieser als Anregung auszulegen. Diese Anregung ist ein formfreier Hinweis an das Gericht, seine vAw bestehende Befugnis zur Einleitung eines Verfahrens im Lichte der Verfahrensanregung und der vorgebrachten Tatsachen zu prüfen. Die Anregu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Datenübermittlung an Folgegläubiger und Antrag auf aktuelle Drittauskunft (Abs 4).

Rn 18 Nach Abs 1 S 1 erhobene Daten, die innerhalb der letzten drei Monate bei dem Gerichtsvollzieher eingegangen sind, darf dieser auch einem weiteren Gläubiger übermitteln, wenn die Voraussetzungen für die Datenerhebung auch bei diesem Gläubiger vorliegen. Das ergibt sich aus dem seit dem 26.11.16 (s § 802a Rn 1) geltenden Abs 4, durch den der Gesetzgeber die in der Praxis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bedeutung.

Rn 6 Zurzeit gibt es in Deutschland 25 anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen, darunter zwei allgemeine Verbraucherschlichtungsstellen (Stand 9.7.18). Die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl wurde im April 2016 als erste anerkannt. Die Tätigkeitsberichte aller 25 Stellen zeigen, dass es im Jahr 2016 insgesamt 61.694 Schlichtungsanträge gegeben hat (Althammer/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Frist.

Rn 43 Die Erinnerung ist binnen zwei Wochen bei dem Gericht, das den Kfb erlassen hat, einzulegen (iudex a quo). Da der Richter des Gerichts, dem der Rechtspfleger angehört, im Nichtabhilfefall abschließend entscheidet und damit keine höhere Instanz eröffnet ist, gilt § 569 I 1, wonach der Rechtsbehelf auch beim Beschwerdegericht (iudex ad quem) eingelegt werden kann, nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anschließung.

Rn 7 Die Anschließung, die keiner Zulassung der Anschlussrevision bedarf, erfolgt durch Einreichung einer Anschlussschrift seitens eines postulationsfähigen BGH-Anwaltes bei dem mit der Revision befassten Revisionsgericht. Sie ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung einzulegen und zu begründen. Probleme bestanden in der Vergangenheit, wenn die Revi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Arrestbefehle bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollziehung für einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Gläubiger oder gegen einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Schuldner erfolgen soll. (2) 1Die Vollziehung des Arrestbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Befehl verkündet oder der Partei, auf deren Gesuch er erging, zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Versorgungsausgleichssachen (§ 111 Nr 7 FamFG).

Rn 11 Wegen des Verfahrensgegenstandes vgl § 217 FamFG, § 1587 BGB, §§ 1 ff VersAusglG. Zu diesen Verfahren gehören nur die unmittelbaren Streitigkeiten über den Versorgungsausgleich, wie die Grundentscheidung nach § 1587 BGB, der Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6 I Nr 2 VersAusglG, der Anspruch auf Auskunft nach § 4 VersAusglG, auf Abtretung nach § 21 VersAusglG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In der Hauptsache ergangene Endentscheidung.

Rn 15 Die Vorschrift des § 238 setzt eine in der Hauptsache ergangene Endentscheidung voraus. Der Abänderung nach § 238 unterliegen auf künftig fällig werdende Unterhaltsleistungen gerichtete Endentscheidungen iSv § 38 I 1, also solche Entscheidungen, die den Verfahrensgegenstand ganz oder teilw erledigen. Hierunter fallen auch Anerkenntnis- (BGH MDR 07, 1374) und Versäumnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Parteirolle.

Rn 68 Die jeweilige Rolle der Parteien im Prozess lässt die Verteilung der objektiven Beweislast unberührt, weil die Beweislastregeln an die Rechtsstellung der Parteien anknüpft und nicht an deren Rolle als Kl oder Bekl. Die objektive Beweislast für das Bestehen eines Anspruchs kann also im Einzelfall auch beim Beklagten liegen, etwa wenn er eine negative Feststellungsklage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft kraft Gesetzes (Abs 2).

Rn 10 Tritt die Vormundschaft kraft Gesetzes ein, ist dem Jugendamt nach Abs 2 unverzüglich eine Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft zu erteilen. In diesem Fall erhält es keine Bestellungsurkunde. Rn 11 Das ist gem § 1751 I 2 BGB mit der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption der Fall, da dessen elterliche Sorge gem § 1751 I 1 BGB ruht und ein Vormund zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 5 Abgesehen von der Berichtigung nach Abs 4 kann ein Ergänzungsschiedsspruch zur Auslegung oder Ergänzung nur auf Antrag einer Partei erfolgen. Der Antrag muss innerhalb der Monatsfrist des Abs 2 erfolgen. Dem Schiedsgericht selbst ist für die Entscheidung nach Abs 3 im Falle der Ergänzung eine Zweimonatsfrist auferlegt, sonst eine Einmonatsfrist. Eine Überschreitung dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung zur Vollstreckungsabwehrklage nach § 767.

Rn 3 Mit der Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel kann der Schuldner nur solche Einwendungen (zB gegen eine dem Gläubiger erteilte Klausel) erheben, die Fehler formeller Art zum Gegenstand haben (BGH Rpfleger 05, 612; NJW-RR 04, 1718 [BGH 16.07.2004 - IXa ZB 326/03]; NJW-RR 04, 1135, 1136 [BGH 05.12.2003 - V ZR 341/02]). Auch kann die Erinnerung nach § 73...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Oberhäupter fremder Staaten.

Rn 3 Über die Sonderregelung für Staatsbesuche in § 20 I GVG genießen Staatsoberhäupter fremder souveräner Staaten bereits aufgrund ihrer Stellung nach den allg Regeln des Völkerrechts (§ 20 II GVG, Art 25 GG) weitestgehende persönliche Immunität (auch) in Deutschland. Dies folgt aus dem Grundsatz der – nach Amtsverlust auch nachwirkenden – funktionellen Staatenimmunität. Al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ende.

Rn 13 Dass die Zwangsvollstreckung nicht länger andauern darf, als bis sie ihren Zweck erfüllt hat (s Rn 1), ist ein Gebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Wieser 61 ff). Beendet ist die Vollstreckung insgesamt, wenn der Gläubiger hinsichtlich des Vollstreckungsanspruchs und der Vollstreckungskosten nach § 788 Befriedigung erlangt hat. Einzelne Vollstreckungsmaßnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Erzwingung des Hauptsacheverfahrens bzw der Aufhebung der Einstweiligen Anordnung.

Rn 1 Als Folge, dass es sich beim EA-Verfahren um ein selbstständiges u v der Hauptsache unabhängiges Verfahren handelt (§ 49 Rn 1), ermöglicht § 52 angelehnt an § 926 ZPO in Amtsverfahren die Erzwingung der Durchführung des Hauptsacheverfahrens. Leitet in Antragsverfahren derjenige, der die EA erwirkt hat, das Hauptsacheverfahren nicht ein, ist die EA aufzuheben. Gründe für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtskräftige Entscheidungen.

Rn 5 Die Bindung nur an Recht und Gesetz befreit ein Gericht bei identischen Beteiligten nicht von der Pflicht zur Beachtung rechtskräftiger Entscheidungen anderer Gerichte. Die Reichweite der Rechtskraft wird durch den Streitgegenstand und dieser wiederum durch die Klage bestimmt. Die materielle Rechtskraft erstreckt sich allg nicht auf Vorfragen, sofern sie nicht gesondert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Jederzeitige Berichtigung.

Rn 2 Die Berichtigung erfolgt vAw und ist nicht fristgebunden: Auch im Rechtsmittelverfahren kann eine Korrektur des erstinstanzlichen Protokollierungsfehlers erfolgen, solange das Prozessrechtsverhältnis fortbesteht (vgl St/J/Roth Rz 2). Ein förmlicher Protokollberichtigungsantrag ist nicht erforderlich. Die Protokollberichtigung kann einer Verfahrensrüge die Grundlage entz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ordnungsgeld.

Rn 27 Das einzelne Ordnungsgeld muss mindestens fünf (Art 6 I 1 EGStGB) und darf höchstens 250.000 EUR (Abs 1 S 2) betragen. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt vollstreckungsrechtliche Sanktionen zwar nicht aus (s.o.), kann aber bei der Bemessung des Ordnungsgeldes berücksichtigt werden (BGHZ 138, 67, 70f). Zur Höhe des Ordnungsgeldes s.o. Rn 25. Die Bemessung ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erstinstanzliches Geständnis.

Rn 5 Ist die erstinstanzliche Erklärung einer Partei nach Auffassung des Berufungsgerichts als Geständnis zu werten, behält es seine bindende beweisersetzende Wirkung in der Berufungsinstanz (MüKoZPO/Rimmelspacher Rz 3). Dies gilt auch dann, wenn das Geständnis mit der Behauptung einer Tatsache verbunden war (§ 289 I) oder aus prozesstaktischen Gründen ›nur für die erste Ins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtskraft.

Rn 8 Die Fiktion des S 1 tritt erst zu dem Zeitpunkt ein, zu welchem der Titel die formelle Rechtskraft (§ 705) erlangt (Dresd 2.8.22 – 4 U 143/22 Rz 4 = NJW-RR 22, 1643), vorläufige Vollstreckbarkeit genügt nicht (München NJW-RR 22, 812 [OLG München 24.01.2022 - 34 Wx 437/21]). Dies gilt selbst dann, wenn es um einen Anspruch auf Zustimmung zur (Eltern-) Teilzeitbeschäftigu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eigene Sachkunde oder Anhörung eines Sachverständigen.

Rn 2 Das Gericht kann das Ergebnis der Schriftvergleichung aufgrund eigener Sachkunde oder nach Anhörung eines Sachverständigen würdigen. Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es ein Schriftvergleichsgutachten benötigt, ohne dass es hierfür eines weiteren Beweisantritts bedürfte (BGH NJW 93, 534, 535 [BGH 03.11.1992 - XI ZR 56/92]; zum Zweck des schriftver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verweisung von Amts wegen (Abs 2).

Rn 3 Die Verweisung vAw setzt zunächst voraus, dass eine Sache vor die KfH gebracht wurde, die keine Handelssache ist. Diese Möglichkeit kommt vornehmlich in Betracht, wenn der Beklagte die Frist zum Antrag auf Verweisung (§ 101 I) hat verstreichen lassen oder sogar mit einer Behandlung durch die KfH einverstanden ist; §§ 38–40 ZPO finden keine Anwendung (§ 94 Rn 2a). Es bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 3 Das Verfahren wird anders als § 319 nur auf Antrag in Gang gesetzt. Antragsberechtigt ist auch der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich eines gegen ihn ergangenen Urteils (Schlesw SchlHA 71, 18). Der Antrag ist schriftsätzlich zu stellen (Abs 1). Es besteht Anwaltszwang in den Fällen des § 78. Vor dem AG ist Erklärung zu Protokoll der G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die Veranlassung für eine Sicherheitsleistung weggefallen, so hat auf Antrag das Gericht, das die Bestellung der Sicherheit angeordnet oder zugelassen hat, eine Frist zu bestimmen, binnen der ihm die Partei, zu deren Gunsten die Sicherheit geleistet ist, die Einwilligung in die Rückgabe der Sicherheit zu erklären oder die Erhebung der Klage wegen ihrer Ansprüche nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Örtliche und funktionelle Zuständigkeit.

Rn 5 Das Vermittlungsverfahren ist ein selbstständiges Verfahren (anders als die Mediation, die nach § 36a innerhalb eines laufenden gerichtlichen Verfahrens vorgeschlagen werden kann); daraus folgt, dass die örtliche Zuständigkeit des Gerichts gem § 152 neu zu bestimmen ist und nicht notwendigerweise mit der örtlichen Zuständigkeit im vorausgegangenen Umgangsverfahren übere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Volljährige.

Rn 4 Sie werden – vorbehaltlich Abs 3 – durch den ihnen bestellten Betreuer vertreten (§§ 1823, 1814 BGB nF). Ist der Betreute geschäftsfähig und kein Einwilligungsvorbehalt (§ 1825 BGB nF) erlassen, bleibt er voll prozessfähig. Lediglich in Verfahren, die sein Betreuer für ihn führt, steht er nach § 53 einer nicht prozessfähigen Person gleich (BGH NJW 88, 49, 51). In andere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift enthält den bekannten Grundsatz ›ne (eat judex) ultra petita partium‹, kurz: ohne Antrag keine Verurteilung. Dieses Prinzip trägt der Parteiherrschaft und Dispositionsmaxime Rechnung. Da der im Urt wiedergegebene Antrag und der zugrunde liegende Sachverhalt den Streitgegenstand kennzeichnen, trägt die Antragsbindung mittelbar auch zur Eindeutigkeit der Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Besondere Verfahrensarten.

Rn 11 Im Versäumnisverfahren werden die Behauptungen des Klägers über das Eingreifen von ausländischen Rechtssätzen, Gewohnheitsrecht und Statuten von der Geständnisfunktion des § 331 I nicht erfasst (Kobl IPRspr 02 Nr 1; Becker FS Martiny 14, 619, 632; aA München NJW 76, 489 [OLG München 23.10.1975 - 1 U 2564/75] mit abl Anm Küppers), weil es sich gerade nicht um Tatsachenb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei den Oberlandesgerichten werden Zivil- und Strafsenate gebildet. 2Bei den nach § 120 zuständigen Oberlandesgerichten werden Ermittlungsrichter bestellt; zum Ermittlungsrichter kann auch jedes Mitglied eines anderen Oberlandesgerichts, das in dem in § 120 bezeichneten Gebiet seinen Sitz hat, bestellt werden. (2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung dient der Straffung des Verfügungsverfahrens und weist hinsichtlich der Zuständigkeit und des Verfahrensablaufs zwei Unterschiede zum Arrestverfahren auf. Im Gegensatz zum Arrestverfahren (§ 919) gibt es für das Verfügungsverfahren gem Abs 1 keine gleichrangige und wahlweise Zuständigkeit zwischen Amtsgericht und Hauptsachegericht. Das Amtsgericht kann nu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einfluss des Europäischen Rechts und konkreter Reformbedarf.

Rn 7 Das UKlaG dient auch der Umsetzung der Richtlinie 2009/22/EG über Unterlassungsklagen zum Schutze der Verbraucherinteressen (ABl 2009 L 110, 30; Vorläuferin war die Rl 98/27/EG, ABl 1998 L 166, 51). Eine Reihe von Einzelnormen des UKlaG dient außerdem der Umsetzung einer Vielzahl weiterer EU-Richtlinien; dies ist ggf bei der jeweiligen Vorschrift vermerkt. Auch die das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Zwangsversteigerung von Schiffen.

Rn 4 Bei der Zwangsversteigerung von Schiffen ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Schiff befindet (§ 163 ZVG). In den Landesgesetzen kann eine Zuständigkeitszuweisung an ein Amtsgericht erfolgen, die meisten Bundesländer haben von der Ermächtigung Gebrauch gemacht (Nachweise bei Stöber ZversG § 163). Die Ausgestaltung des Verfahrens ist geregelt in den §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entstehen der Arresthypothek.

Rn 4 Mit der Eintragung entsteht die Arresthypothek. Aus der Arresthypothek kann auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem § 1147 BGB geklagt werden (BGH NJW 97, 3230, 3233 [BGH 15.04.1997 - IX ZR 112/96]). Die Gefahr einer vorzeitigen Befriedigung besteht nicht, weil der Arrestgläubiger im Duldungsprozess das Vorliegen der gesicherten Forderung nicht nur glaubhaft machen, son...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vorverfahren.

Rn 4 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, soweit bundes- oder landesrechtliche Regelungen ein Vorverfahren vorsehen und dieses zum Zeitpunkt der Entscheidung des Oberlandesgerichts noch nicht abgeschlossen ist (Hamm NStZ 82, 134; Karstendiek DRiZ 77, 50). Die Beendigung des Vorverfahrens. ist eine Verfahrensvoraussetzung, weil über den Justizverwaltungsak...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten (Abs 4).

Rn 12 Abs 4 stellt klar, dass die Kosten der Gütestelle zu den Kosten des Rechtsstreits iSd § 91 I, II ZPO gehören. Welche Kosten (Gebühren und Auslagen) bei der Gütestelle für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens entstehen, bestimmen die Länder (vgl Abs 5). Die Anwaltskosten, die bei der Durchführung eines obligatorischen Güteverfahrens anfallen, sind keine erstattun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wichtiger Grund.

Rn 5 Die Abgabe ist nur aus wichtigem Grund möglich, der vorliegt, wenn durch die Abgabe ein Zustand geschaffen wird, der unter dem Gesichtspunkt des Wohls der Beteiligten eine zweckmäßigere oder leichtere Bearbeitung der Angelegenheit ermöglicht (BayObLG Rpfleger 96, 343 [BayObLG 08.03.1996 - 1Z AR 15/96]; Karlsr Rpfleger 90, 208). Von besonderer Bedeutung ist dabei, ob das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten und Gebühren.

Rn 6 Durch die Verweisung in S 2 auf § 281 III 1 ZPO ist klargestellt, dass die entstandenen Kosten des abgegebenen Verfahrens als Kosten des Verfahrens bei dem Gericht der Ehesache gelten. Die Auferlegung etwaiger Mehrkosten nach § 281 III 2 ZPO ist nicht möglich. Wird die abgegebene Kindschaftssache im Verbundverfahren weiter behandelt, ist der Wert nach § 44 FamGKG zu bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Leistung an den Gläubiger, Abs 1 S 1.

Rn 3 § 903 I 1 gestattet dem Kreditinstitut, Erhöhungsbeträge an den Gläubiger zu leisten. Die Erhöhungsbeträge aus § 902 S 1 sind pfändungsgeschützt und werden durch eine Kontopfändung nicht verstrickt. Sie unterliegen deswegen ebenso wenig dem Arrestatorium wie dem Inhibitorium aus § 829 I 1 und 2. Dennoch lässt § 903 eine Leistung an den Gläubiger mit befreiender Wirkung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm will allen Prozessbeteiligten eine Regelung an die Hand geben, wie vorbereitende Schriftsätze auszugestalten sind, damit für alle Beteiligten die wesentlichen Punkte eines privatrechtlichen Konfliktes so zusammengefasst werden, dass dem Gericht eine gute Vorbereitung der mündlichen Verhandlung ermöglicht wird und der Gegner sich auf den konkreten Streit einstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verwertung und Verteilung.

Rn 6 Ist der Anspruch mehreren Gläubigern zur Einziehung überwiesen, verwertet der Gerichtsvollzieher die Sache gem §§ 814 ff für die Gläubiger. Den Erlös verteilt der Gerichtsvollzieher nach der Rangfolge an die Gläubiger. Reicht der Erlös nicht aus, um alle Gläubiger zu befriedigen, und verlangt ein an zweiter oder späterer Stelle stehender Gläubiger ohne Zustimmung der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erleichterung der Behauptungslast.

Rn 20 Darüber hinaus ist die Pflicht des Klägers zur genauen Substantiierung der klagebegründenden Tatsachen erleichtert (BGH NJW 00, 1572, 1573; 96, 2924, 2925; VersR 22, 1608, 1609 Rz 10). Eine Klage darf nicht wegen lückenhaften Vorbringens abgewiesen werden, solange noch greifbare Anhaltspunkte für eine Schätzung vorhanden sind (BGH NJW-RR 00, 1340, 1341 [BGH 01.02.2000 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mehrere ArbG.

Rn 40 Bezieht der Schuldner von mehreren ArbG Einkünfte, die Naturalleistungen umfassen, muss jeder Drittschuldner deren Wert berechnen. Selbstverständlich gilt dies nur, soweit die Ansprüche gepfändet sind. Auf Antrag muss das Gericht nach § 850e Nr 2 die Ansprüche auf Bezüge bei den verschiedenen ArbG zusammenrechnen. Als Sonderregelung für die Anrechnung bestimmt § 850e N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung vorliegen (s vor §§ 704 ff Rn 9). Zudem muss durch Pfändung nach §§ 803, 808 f eine wirksame Verstrickung bewirkt worden sein; das Bestehen eines Pfändungspfandrechts nach § 804 ist nicht erforderlich (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2). Verwertungshindernisse, die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff und Arten.

Rn 50 Unter den Prozesshandlungen der Parteien werden alle Handlungen von Prozessparteien, Nebenintervenienten und Prozessbevollmächtigten zusammengefasst, deren Hauptwirkung unabhängig von der Regelung iE auf prozessualem Gebiet liegt, sog funktioneller Prozesshandlungsbegriff (grdl Baumgärtel, Wesen und Begriff der Prozesshandlung einer Partei im Zivilprozess 1957). Dabei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 189 liegt das Prinzip der Zweckerreichung zugrunde (BGHZ 204, 268 Rz 17 = NJW 15, 1760; BGH NJW 17, 2472 Rz 38). Entscheidend für die Wirksamkeit einer Zustellung soll sein, dass der Adressat oder sein Vertreter (§§ 170–172) Kenntnis von dem Schriftstück erhalten hat. Ist dies der Fall, soll es auf Formalitäten nicht ankommen und die Zustellung wird fingiert. Vorausse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Leibgedings-, Leibzuchts-, Altenteils- oder Auszugsvertrag (Nr 2g).

Rn 10 Geregelt ist die Zuständigkeit für Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Überlassung eines Grundstücks stehen, das mit einem Leibgedings-, Leibzuchts-, Altenteils- oder Auszugsvertrag belastet ist. Betroffen sind die in Art 96 EGBGB aufrechterhaltenen Rechtsinstitute, bei denen der Veräußerer eines Grundstücks sich oder einem Dritten wiederkehrende Leistungen zusicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sperrwirkung gegenüber Klagen angemeldeter Verbraucher (Abs 3).

Rn 11 Abs 3 regelt die Sperrwirkung gegenüber Individualklagen. Sie setzt Rechtshängigkeit der Musterfeststellungsklage und Anmeldung durch den Verbraucher voraus. Die Sperrwirkung endet entweder mit wirksamer Rücknahme der Anmeldung (§ 608 III) oder mit dem Ende der Rechtshängigkeit der Musterfeststellungsklage, zB durch Klagerücknahme, übereinstimmende Erledigungserklärung...mehr