Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Duldungspflicht von Mitbewohnern (Abs 3) und sonstigen Dritten.

Rn 9 Betritt und durchschreitet der GV zur Durchsuchung eine Wohnung, an der neben dem Schuldner andere Personen Mitgewahrsam haben (s § 758 Rn 4), ist dazu allein eine richterliche Durchsuchungsanordnung gegen den Schuldner oder dessen Einwilligung nach Abs 3 erforderlich (s Rn 6), bei Gefahr im Verzug noch nicht einmal das (s Rn 7). Mitgewahrsamsinhaber oder Mitbewohner de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonderzuweisungen und Konzentrationsermächtigung.

Rn 7 Die Öffnungsklausel des Abs 3 räumt den Ländern ein, in bestimmten fiskalischen Streitigkeiten, sofern nicht bundesrechtlich ein anderer Rechtsweg vorgeschrieben ist, die ausschließliche Zuständigkeit des LG festzulegen. Von dieser Möglichkeit haben etwa Rheinland-Pfalz (§ 5 AGGVG RP, GVBl 89, 225) und Sachsen (vgl LG Dresden 15.3.12 – 10 O 65/12) Gebrauch gemacht (s.a....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausnahmebereich Arbeitsrecht.

Rn 2 Unter Arbeitsrecht versteht man das Sonderrecht der Arbeitnehmer, dh insb das Arbeitsvertragsrecht, das Arbeitsschutzrecht und das kollektive Arbeitsrecht (s Grüneberg/Weidenkaff Einf v § 611 BGB Rz 3). Somit bezieht sich die Ausnahme des § 15 auf alle Sachverhalte, die sich durch die Arbeitnehmereigenschaft (zur Abgrenzung s PWW/Lingemann § 611 BGB Rz 17 ff) des oder d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anspruchsbegründende Tatsachen.

Rn 11 Die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses setzt gem § 592 S 1 weiter voraus, dass alle anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. Das Erfordernis erstreckt sich (außer beim Wechselprozess, § 605 II) auch auf die Nebenforderungen. Durch Urkunden zu beweisen sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsnorm, für die der Kl die Beweislast t...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwaltsgebühren.

Rn 18 Für die Tätigkeit des Anwalts ist eine Verfahrensgebühr nach Nr 3100 VV RVG zu entrichten, § 19 I Nr 15 RVG. Denn sie gehört zum Rechtszug. Die Gebühr des Vollstreckungsanwalts richtet sich nach Nr 3309 VV RVG, § 18 Nr 3 RVG. Eine Mehrvertretungsgebühr nach Nr 1008 RVG VV kann bei anwaltlicher Vollstreckungstätigkeit aus einem Titel, der auf einzelne Wohnungseigentümer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Revision/Rechtsbeschwerde.

Rn 13 Nach § 545 II wird in der Revisionsinstanz nicht mehr überprüft, ob die Zuständigkeit durch das Gericht des ersten Rechtszugs zu Unrecht angenommen oder verneint worden ist. Dies gilt selbst dann, wenn das Berufungsgericht zur Klärung einer insoweit aufgetretenen Rechtsfrage die Revision zugelassen hat (stRspr; BGH NJW-RR 07, 1509 mwN; zur Frage der Überprüfung bei wil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Richterliche Unterlassungen im schriftlichen Vorverfahren (Nr 4).

Rn 11 Die Vorschrift sichert den Normzweck des § 331 III (s § 331 Rn 1, 28). Dieser setzt die Einhaltung der in § 276 I, II bestimmten Förmlichkeiten voraus. Die Aufforderung zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft muss dazu vom Vorsitzenden verfügt und die Anordnung durch die Unterschrift des Richters gedeckt sein (Celle NdsRpfleger 83, 185, 186), die in § 276 II genannte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Sterbe- und Gnadenbezüge (Nr 7).

Rn 22 Nach dem System der Pfändungsschutzbestimmungen und der ausdrücklichen Formulierung schließt Nr 7 allein Leistungen aus einem Arbeits-, Dienst- oder Beamtenverhältnis ein. Keine Bezüge iSd Vorschrift stellen Ansprüche gegen die Sozialversicherungsträger, die den Pfändungsbeschränkungen aus § 54 SGB I unterliegen, bzw Sterbegeld- und Kleinlebensversicherungen dar, die n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Titel bei Alleinverwaltung (Abs 1).

Rn 3 Ein Leistungstitel gegen den allein verwaltenden Ehegatten oder Lebenspartner ist nach Abs 1 ausreichend. Ein Duldungstitel reicht nach der hM, die sich am Wortlaut des § 740 I orientiert, nicht aus (Musielak/Voit/Lackmann § 740 Rz 3 mwN; aA ThoPu/Seiler § 740 Rz 2), ebenso wenig ein Titel gegen den nicht verwaltenden Ehegatten, abgesehen vom Sonderfall des § 741. Aus i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag.

Rn 4 Erforderlich ist der Antrag ›eines Beteiligten‹ auf Aufhebung und Zurückverweisung einer nicht mit der Rechtsbeschwerde angegriffenen Folgesache an das OLG. Dieser kann (auch sich wenn dies aus dem Wortlaut der Vorschrift nicht unmittelbar erschließt) nach ganz überwiegender Auffassung nur von einem Ehegatten gestellt werden, weil die Vorschrift nur dem Schutz ihrer Int...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Für Klagen aus außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Verbraucher zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Für Klagen gegen den Verbraucher ist dieses Gericht ausschließlich zuständig. (2) Verbraucher i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (Abs 1).

Rn 1 Der Abänderung nach § 48 I unterliegen (auf Antrag) rechtskräftige VA-Endentscheidungen mit Dauerwirkung. Dies betrifft Entscheidungen, die die schuldrechtliche Ausgleichsrente (§ 20 VersAusglG), deren Abtretung (§ 21 VersAusglG) oder die Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung (§§ 25, 26 VersAusglG) zum Gegenstand haben (BTDrs 16/10144, 98). Erforderlich ist eine nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Bestimmung verleiht einem außenstehenden Dritten das Recht, sich im eigenen Interesse an einem fremden Rechtsstreit zum Zwecke der Unterstützung einer Partei (Hauptpartei) zu beteiligen. Mit dem Instrument der Nebenintervention wird dem Dritten (Nebenintervenient, Streithelfer) rechtliches Gehör (Art 103 I GG) gewährt. Infolge der Interventionswirkung des § 68 werde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassungsbedürftige Rechtsmittel (Abs. 1).

Rn 3 Das bayerische Berufungs- oder Beschwerdegericht entscheidet im Rahmen der Zulassung der Revision zwingend auch über die Zuständigkeit des Revisionsgerichts (S 1). Die Zuständigkeit des BGH oder des BayObLG grenzt sich gem § 8 EGGVG danach ab, ob im Wesentlichen Rechtsnormen des Bundes- oder Landesrechts zur Anwendung kommen. Die Entscheidung des Berufungs- oder Beschwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeitsfrage.

Rn 2 Alle Fragen der Zulässigkeit wie allg und bes Prozessvoraussetzungen (vAw) sowie Prozesshindernisse (Einrede), auch gerichtsinterne Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan (Karlsr NJW-RR 13, 437). Nicht: Zwischenstreit über prozessuale Fragen (§ 303) oder Anspruchsgrund (§ 304); wirksame Aufnahme des unterbrochenen Rechtstreits (BGH NJW 96, 3345); Beendigung des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen Zahl von Urkundsbeamten besetzt wird. (2) 1Mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann betraut werden, wer einen Vorbereitungsdienst von zwei Jahren abgeleistet und die Prüfung für den mittleren Justizdienst oder für den mittleren Dienst be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 26 Wird die Aufrechnung als unzulässig zurückgewiesen, so erfolgt keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die Aufrechnungsforderung (BGH NJW 84, 128, 129 [BGH 13.04.1983 - VIII ZR 320/80]), so dass diese zum Gegenstand eines nachfolgenden Verfahrens gemacht werden kann (allerdings nicht zur Begründung einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767: BGH NJW 94, 2769 [BGH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfasst in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Bei Rechtsmittel des Kl.

Rn 23 Gibt das Berufungsgericht dem Hauptantrag statt, dann ist die Verurteilung der Vorinstanz nach dem Hilfsantrag vAw aufzuheben (BGHZ 146, 298). Hebt das Rechtsmittelgericht die Abweisung des Hauptanspruchs auf und verweist die Sache zurück, bleibt die unangefochten gebliebene Entscheidung über den Hilfsanspruch bestehen. Kommt die Vorinstanz zur Begründetheit des Haupta...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 3 Zusätzliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Parteianhörung und Parteivernehmung hat die berühmte Rspr des EGMR zu den Fragen der Vier-Augen-Gespräche hervorgerufen (EGMR NJW 95, 1413). Nach dieser auch von der deutschen Rspr übernommenen Auffassung widerspricht es dem verfassungsrechtlichen Gebot der Waffengleichheit (vgl Einleitung Rn 44), wenn eine Partei iRd B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 4 Zu den sonstigen passiv parteifähigen Personen, die von § 17 erfasst werden, zählen die Personenhandelsgesellschaften wie die OHG (§ 124 I HGB) und die KG (§ 161 I HGB), nicht rechtsfähige Vereine (§ 50 II, zB Gewerkschaften), politische Parteien (§ 3 PartG), Partnerschaftsgesellschaften (§ 7 II PartGG iVm § 124 I HGB), die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine vertragliche Bindung.

Rn 29 Im Bereich des Vertragsrechts sind Schlichtungs- und Mediationsklauseln sowie Eskalationsklauseln bekannt, durch die sich die Parteien vertraglich binden, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren jedenfalls teilzunehmen. Eine solche vertragliche Bindung zur Teilnahme im Vorfeld liegt dem VSBG nicht zugrunde. Daher legt § 4 I zwingend fest, dass ein Streitb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Durchführung der Herausgabe (Abs 3).

Rn 6 Der GV setzt den Schuldner bei der vereinfachten Räumung aus dem Besitz der unbeweglichen Sache und weist den Gläubiger in diesen ein, § 885 I 1. Anders als bei der Vollstreckung nach § 885 werden jedoch die in den Räumen befindlichen beweglichen Sachen weder gem § 885 II, III vom GV weggeschafft noch dem Schuldner oder einem in § 885 II genannten Drittem übergeben (Zö/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verzichtsurteil.

Rn 29 In beiden Instanzen kann der Kl einen Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch erklären (§ 307). In 2. Instanz ist daneben auch ein Verzicht auf die Berufung möglich (§ 515; unten Rn 28). Bleibt die Berufung des Klägers gegen ein erstinstanzliches Verzichtsurteil erfolglos, so wird die Berufung zurückgewiesen. Dabei handelt es sich um ein streitiges Urt, nicht um ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erfasste Kosten.

Rn 5 Nach Abs 1 darf nur die über Kosten des Rechtsmittelverfahrens entschieden werden. Hinsichtlich der Kosten der Vorinstanz bleibt es bei den für sie geltenden Kostenvorschriften der §§ 91 ff. Das Gericht kann allerdings vAw (§ 308 II) im Rechtsmittelverfahren die Kostenentscheidung der Vorinstanz abändern. An Anträge der Parteien ist das Gericht insoweit nicht gebunden. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hilfswiderklage (Eventualwiderklage).

Rn 23 Eventualwiderklagen sind zulässig als echte Eventualwiderklagen (Widerklage für den Fall des – auch teilweisen – Scheiterns des Widerkl in der Hauptklage) und als unechte Eventualwiderklagen (Widerklage für den Fall des – auch teilweisen – Obsiegens des Widerkl mit seinem Hauptvortrag und ggf in vollem Einklang mit seinem Hauptvortrag) (vgl BGHZ 132, 390, 397; NJW 18, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Amtsimmunität.

Rn 4 Die Konsularbeamten und die Angehörigen des Verwaltungs- und des technischen Personals der Konsulate genießen grds nicht die allg Immunität der Diplomaten, sondern nur die sog Amtsimmunität (Art 43 WÜK, dazu iE Kissel/Mayer § 19 Rz 4 u 9). Das ebenfalls vAw zu beachtende Verfahrenshindernis gilt sowohl für Strafverfahren als auch vor den Zivilgerichten sowie ggü Verwalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsweg.

Rn 6 Für die Widerklage muss der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten (§ 13 GVG) eröffnet sein (vgl nur Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; St/J/Roth Rz 10). Für die Widerklage bzgl rechtswegfremder Forderungen gilt die Regelung des § 17 II GVG nicht. Denn § 17 II GVG setzt einen einheitlichen prozessualen Anspruch voraus (s nur BGH VersR 91, 324; BAGE 98, 384; Zö/Lückemann § 17...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Ergänzung.

Rn 2 Der Antrag auf Ergänzung setzt voraus, dass der Antrag eines Beteiligten ganz oder teilweise übergangen wurde oder die Kostenentscheidung unterblieben ist. In Amtsverfahren reicht es aus, dass das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten nicht oder nicht vollständig beschieden wurde. Ein solches Rechtsschutzbegehren kann sich auch aus einer Anregung des Beteiligten ergebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zentralisierte Verwaltung und Drittbeauftragung (Abs 3).

Rn 15 Die im Verordnungswege bestimmten zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder (S 1) sind oben (Rn 2) aufgeführt. Satz 2 enthält die Ermächtigung, die Befugnis auch auf die Landesjustizverwaltungen zu übertragen. Rn 16 Satz 3 ermöglicht die Beauftragung und Inanspruchnahme einer anderen Stelle mit der Datenverarbeitung bei der elektronischen Verwaltung. Diese Möglichkeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klagerücknahme.

Rn 38 Die der beklagten Partei durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme entstandenen Kosten sind erstattungsfähig, wenn sie sich bei der Einreichung in nicht vorwerfbarer Unkenntnis von der Rücknahme der Klage befunden hat (BGH Rpfleger 19, 609 = AGS 19, 433 = JurBüro 19, 531). Hat der Kläger dagegen gegenüber dem Beklagten bereits vor Zustellung der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätzliche Anhörung in Verfahren betreffend die Person des Kindes, Abs 1 S 1.

Rn 7 Gem § 160 I 1 soll das Gericht in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, auch die Eltern persönlich anhören; auf die Sorgeberechtigung kommt es hierbei nicht an (zB Musielak/Borth/Frank/Frank § 160 Rz 3). Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, sind alle in § 151 FamFG aufgeführten Kindschaftssachen, die die Lebensführung und die Lebensstellung des Kind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen der Einschränkung.

Rn 7 Von dem Verbot des Abs 1 erfasst sind nur Tatsachen, nicht aber die Anwendung bestimmter Beweismethoden oder Rechtsansichten (HK-ZPO/Kemper FamFG Rz 3). Über den Wortlaut hinaus unerheblich ist, ob die dem Verwertungsverbot unterliegenden Tatsachen vAw durch das Gericht oder von den übrigen Beteiligten in das Verfahren eingebracht worden sind (Keidel/Engelhardt Rz 4). D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verzögerungsrüge/Untätigkeitsbeschwerde.

Rn 7 Der Rechtsschutz gegen eine übermäßig lange Verfahrensdauer ist in den §§ 198 ff GVG, in Kraft seit dem 3.12.11 (BGBl I 2302), abschließend geregelt. Ein Verfahrensbeteiligter, der vergeblich eine Verzögerungsrüge (§ 198 III GVG) erhoben hat, ist angemessen zu entschädigen (§ 198 II GVG). Seit der Einführung der Verzögerungsrüge ist die gesetzlich nicht geregelte, frühe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidung.

Rn 56 Diese ergeht durch Beschl, § 572 IV, der zuzustellen ist, § 329 III. Ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wird sie verworfen, § 572 II 2. Ist die Beschwerde zulässig aber unbegründet, wird sie zurückgewiesen. Ist die Beschwerde zulässig und begründet, wird der angefochtene Kfb aufgehoben. Das Beschwerdegericht entscheidet entweder selbst – durch eine neue Kostenfes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einlassung in eine Verhandlung.

Rn 3 Der Begriff ist umfassend zu verstehen. Die Verhandlung kann mündlich (zum Begriff s. § 47 Rn 5) oder schriftlich sein. Einlassen ist jedes prozessuale, der Erledigung eines Streitpunkts dienendes Handeln einer Partei unter Mitwirkung des Richters (BGH NJW-RR 08, 800 [BGH 05.02.2008 - VIII ZB 56/07]; NJW-RR 14, 382 [BGH 16.01.2014 - XII ZB 377/12]), mag sie die Hauptsac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angaben zur elektronischen Übermittlung (Nr 1a).

Rn 4 Die mit Gesetz v 12.5.17 eingefügte Regelung geht davon aus, dass ab 1.1.2018 jeder Rechtsanwalt zwingend ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) hat (§ 31a und § 31b BRAO). Die Umsetzung ist aus technischen Gründen erst zum 3.9.18 gelungen. Bis zur Einführung des beA waren solche Angaben des Verfassers einer elektronischen Nachricht und des Empfängers nur e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Duldungsklagen.

Rn 90 § 3. ReS: Maßgeblich ist das Interesse des Rechtsmittelklägers, die Handlung nicht dulden zu müssen (BGH GE 21, 570; MDR 10, 765). Bei Duldung einer Begutachtung richtet sie sich nach dem Verlust des Bekl, zB Verdienstausfall (BGH FamRZ 1999, 647). Elektrizität/Gas: Interesse des Anbieters an Sperre eines Anschlusses und Zugang zum Strom-/Gaszähler (Köln JurBüro 19, 13...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Antrag wird der Unterhalt eines minderjährigen Kindes, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren festgesetzt, soweit der Unterhalt vor Berücksichtigung der Leistungen nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs das 1,2fache des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anfechtbarkeit.

Rn 14 Der Ausspruch nach § 95 ist nicht isoliert anfechtbar. Er kann nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden (§ 99 I) oder im Falle einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung (zB §§ 91a II, 99 II) zusammen mit der gesamten Kostenentscheidung. Wird über die durch eine Säumnis oder ein Verschulden entstandenen Kosten verfahrensfehlerhaft durch Beschl entschi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder neu eingefügt und regelt erstmals ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen eine Person fachlich zum Verfahrensbeistand geeignet ist (Abs 1). Daneben normiert die Vorschrift in Abs 2, wie der Nachweis der fachlichen Eignung zu erbringen ist und enthält schließlich in Abs 3 ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Form und Frist.

Rn 8 Nach Abs 3 sind für die Einlegung der Rechtsbeschwerde die Regelungen des § 71 FamFG anwendbar. Die Rechtsbeschwerde muss demnach innerhalb eines Monats nach schriftlicher Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichung einer unterschriebenen Beschwerdeschrift beim BGH erhoben werden. Sie muss den angegriffenen Beschl bezeichnen und die Erklärung beinhalten, dass gegen di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Neben dem Recht des Anwalts, seine Vergütung gem § 45 RVG von der Staatskasse zu verlangen, gibt ihm § 126 die Befugnis, von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner selbstständig die Zahlung seiner Gebühren und Auslagen zu verlangen. Die Vorschrift soll dem Anwalt über die Gebührenansprüche gegen die Staatskasse hinaus seine Gebührenansprüche sichern, quasi als Ers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorübergehende Vertretung.

Rn 2 Ist bei einem AG, auch bei einem Einmanngericht nach Abs 1, die nach der Geschäftsverteilung vorgesehene Vertretungsregelung ausgeschöpft, etwa durch Verhinderung oder Überlastung der übrigen als Vertreter bestimmten Richter, beauftragt das Präsidium des übergeordneten Landgerichts (oder bei Amtsgerichten, über die der Präsident eines anderen AG die Dienstaufsicht ausüb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Verteilung der Glaubhaftmachungslast.

Rn 5 Die Notwendigkeit der Glaubhaftmachung lässt die Beweislast grds unberührt. Die Verteilung der Glaubhaftmachungslast richtet sich daher nach der Verteilung der objektiven Beweislast (BGH NJW-RR 11, 136, 137 [BGH 21.10.2010 - V ZB 210/09]). Etwas anderes kann sich nur ergeben, wenn das Gericht ohne Anhörung des Gegners entscheidet (zu den engen Grenzen dieser Möglichkeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausführung.

Rn 4 Das zuzustellende Schriftstück ist zu übermitteln. Dies kann auch gem § 175 Telekopie oder als elektronisches Dokument geschehen. Eine Abschrift muss beglaubigt sein (vgl § 169 Rn 3 f). Die Übermittlung muss zum Zweck und mit dem Willen der Zustellung geschehen. Der Zustellungswille kommt in dem Zustellungshinweis (zB ›Ich stelle selbst zu‹) zum Ausdruck, den das Schrif...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Würdigung der Ablehnungsgründe.

Rn 6 Die Weigerung des Gegners hat das Gericht frei zu würdigen. Formelle Beweisfolgen idS, dass die Behauptung des Beweispflichtigen als erwiesen anzusehen ist, sieht das Gesetz nicht vor. Eine Beweiswürdigung zum Nachteil der sich weigernden Partei setzt die Zulässigkeit der Anordnung ihrer Vernehmung voraus. IdR wird bei der Beweiswürdigung nach der Lebenserfahrung davon ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unmittelbarer Zwang (Abs 2).

Rn 6 Voraussetzung für die Anordnung unmittelbaren Zwangs nach § 96 II ist, dass sich der Verpflichtete wiederholt unberechtigt geweigert hat, der Untersuchung nachzukommen. Auch hier findet das Ultima-Ratio-Prinzip des unmittelbaren Zwanges Ausdruck. Das Gericht muss die fehlende Berechtigung der Weigerung inzident prüfen. Eine wiederholte Weigerung liegt erst bei mindesten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verordnungsermächtigungen (Abs 3, 4) und Inbezugnahme von § 130d (Abs 5).

Rn 14 Durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I, 2258) wurde Abs 3 angefügt, der das BMJV ermächtigt, verbindliche Formulare für den Auftrag nach Abs 2 einzuführen. Der Formularzwang gilt für sämtliche Vollstreckungsaufträge in der ZPO-Zwangsvollstreckung und soll unterschiedliche Vollstreckungsaufträge vereinheitlichen sowie deren Erfassung erleichtern (BTDrs 16/10069 v 30....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm gilt uneingeschränkt nur für den Zuständigkeits- und den Bagatellstreitwert. Beim GeS gehen §§ 39 ff, 48 ff GKG, §§ 33 ff FamGKG, nach § 23 I 1 RVG auch für die Rechtsanwaltsgebühren, als speziellere Regelungen vor, namentlich §§ 41 III, 44, 45 I und III, 48 IV GKG, §§ 33 I 2, 38, 39 I und III FamGKG. Für den ReS gilt Hs 1 mit der Maßgabe, dass eine Wertadditio...mehr