Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung zur Anhörung (Abs. 6).

Rn 10 Abs 6 stellt klar, dass eine nach Art 103 Abs 1 GG oder anderen Vorschriften erfolgte Anhörung oder eine bloße Auskunftserteilung nicht zur Beteiligtenstellung führen, wenn die Voraussetzungen der Abs 2 und 3 nicht erfüllt sind. Die Bekanntgabe einer Endentscheidung führt nicht zu einer Beteiligung, weil eine Einflussnahme in der jeweiligen Instanz nicht möglich ist (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Selbstständigkeit der Streitgenossen.

Rn 2 Das Gesetz bringt den Grundsatz der Selbstständigkeit durch die Formulierung zum Ausdruck, dass die Streitgenossen dem Gegner ›als Einzelne gegenüberstehen‹. Die Streitgenossenschaft bewirkt nur eine äußerliche Verbindung mehrerer Prozesse, deren innere Entwicklung selbstständig verläuft (BGHZ 8, 72, 78 = NJW 53, 420). Deshalb führt der einzelne Streitgenosse seinen Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Abgabe.

Rn 11 Abzugeben ist vAw an das gem §§ 690 I Nr 5, 692 I Nr 1 im MB bezeichnete Gericht (§ 700 III 1). Die Abgabe an ein anderes Gericht (§ 696 I 1 1), als im MB bezeichnet, ist nur möglich, wenn die Parteien dies übereinstimmend vor der Abgabe verlangen (§ 700 III 1). S.a. § 696 Rn 14, 26. Sind Mahn- und streitiges Verfahren bei demselben AG durchzuführen, gelten die Vorschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Keine Beschränkung auf den Verbraucherschutz.

Rn 4 Kontrolliert werden kann die Wirksamkeit der inkriminierten Klauseln gem §§ 307–309 BGB. Somit ist auch bei Verträgen zwischen Unternehmern (§§ 310 I, 307 BGB) grds die Verbandsklagebefugnis eröffnet (zB BGH NJW-RR 07, 1286 [BGH 18.04.2007 - VIII ZR 117/06]; LG Köln WRP 18, 1394 [LG Köln 11.07.2018 - 26 O 128/17]), jedoch nicht durch alle Verbände (§ 3 II).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Wird der dem Kfb zugrunde liegende Titel – ggf auch nur hinsichtlich der Kostenentscheidung (zur Unzulässigkeit der Anpassung dieser gem § 319 nach einer Streitwertänderung s BGH NJW 16, 1021, 1022 [BGH 17.11.2015 - II ZB 20/14]) – aufgehoben, ganz oder tw abgeändert oder durch eine neue Entscheidung (etwa im Rechtsmittelzug) ersetzt, wird aufgrund seiner insoweit beste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unanfechtbarkeit.

Rn 14 Die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist nach der ausdrücklichen Regelung in Abs 3 nicht anfechtbar. Sie kann weder iRe Rechtsmittels gegen die Hauptsacheentscheidung vom Rechtsmittelgericht überprüft werden noch iRe vom Gericht gegen die Wiedereinsetzung zugelassenen (jedoch unstatthaften) Rechtsbeschwerde: Eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nicht unbedingt vollstreckbares Urteil.

Rn 4 Erforderlich ist, dass das erstinstanzliche Urt nicht oder nicht unbedingt für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde. Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht auf § 708 Nr 1–3, sondern auf § 708 Nr 4–11 iVm § 711, § 709 oder § 712 I 1, II 2 beruht. Darauf, ob die erstinstanzliche Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit rich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstand der Vernehmung.

Rn 3 Entgegen dem missverständlichen Wortlaut (›unter Bezugnahme auf den Beweisbeschluss‹) ist für die Anordnung der Zeugenvernehmung ein Beweisbeschluss nur ausnahmsweise erforderlich; ansonsten reicht eine formlose Beweisanordnung aus (§ 358 Rn 2). Gem § 377 II Nr 2 ist der Streitgegenstand soweit zu umreißen, dass der Zeuge auch insoweit seiner Vorbereitungspflicht nachko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Öffentlich geförderter Wohnungsbau.

Rn 14 Im öffentlich geförderten Wohnungsbau alten Rechts (zu den zeitlich und regional unterschiedlichen Rechtslagen s Schmidt-Futterer/Börstinghaus Vor § 557 BGB Rz 24 ff) kann der Vermieter die Kostenmiete einseitig gem § 10 WoBindG erhöhen. Insofern entspricht die Rechtslage der nach einer strittigen Erhöhung gem § 559 BGB. Mieterhöhungen nach dem WoFG oder entsprechenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Tatbestandswirkung.

Rn 7 Von der materiellen Rechtskraft zu unterscheiden ist weiterhin die sog Tatbestandswirkung eines Urteils. Diese besteht darin, dass eine materiell-rechtliche oder prozessuale Norm die Existenz einer rechtskräftigen oder vorläufig vollstreckbaren Entscheidung als Tatbestandsmerkmal voraussetzt und daran Rechtsfolgen knüpft, wie dies zB in §§ 407 II, 864 II, 925 I 3, 2196 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Materielle Einwendungen.

Rn 4 Eine Aufrechnung ist grds auch im Verfahren nach § 106 ausgeschlossen. Etwas anders gilt, wenn die Aufrechnungslage unstr ist. Möglich ist die Aufrechnung – etwa mit der titulierten Hauptforderung – aber erst wenn beide Parteien ihren Festsetzungsantrag eingereicht haben, da dann die Gegenforderung bestimmbar ist (München NJW-RR 00, 524 [BayObLG 15.09.1999 - 3 Z BR 221/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird Guthaben wegen einer der in § 850d oder § 850f Absatz 2 bezeichneten Forderungen gepfändet, tritt an die Stelle der nach § 899 Absatz 1 und § 902 Satz 1 pfändungsfreien Beträge der vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss belassene Betrag. 2In den Fällen des § 850d Absatz 1 und 2 kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen von Satz 1 abweichenden pfändu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwendungsbereich.

Rn 11 § 314 gilt im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsprechend (§ 46 II ArbGG); auch insoweit keine Einschränkung des Berufungsvortrags durch § 314 (LAG RP 21.1.04 – 10 Sa 1169/03 – juris; aA noch BAG NJW 60, 166). Der Tatbestand eines Verbundurteils (§§ 623, 629 aF, § 137 FamFG nF) unter Einschluss von FG-Sachen hat im Ganzen die Wirkungen des § 314 (MüKoZPO/Musielak Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unanfechtbarkeit.

Rn 7 Der Verwerfungsbeschluss gem Abs 1 ist nunmehr vom Gesetzgeber im Interesse der ›Rechtsklarheit und der Verfahrensbeschleunigung‹ (BTDrs 17/8799, 17) als unanfechtbar ausgestaltet. Dies gilt auch dann, wenn die Unzulässigkeit nicht auf einen der in Abs 1 genannten Gründe, sondern auf den fehlenden Anwendungsbereich des KapMuG gestützt wird (BGH ZIP 20, 1702). Führt aber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio der Urteilsergänzung.

Rn 1 Mithilfe der §§ 716, 321 können insgesamt fehlende und (in analoger Anwendung der Vorschrift auch) nicht vollständige Entscheidungen über die Vollstreckbarkeit eines Urteils ergänzt werden, so wenn entgegen §§ 708, 709 nicht vAw über die vorläufige Vollstreckbarkeit entschieden wurde, der Umfang der Sicherheitsleistung nicht angegeben, die Abwendungsbefugnis nach § 711 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff der Akten.

Rn 2 Vorzulegen sind nach § 143 Akten, die sich im Besitz einer Partei befinden. Aus dem systematischen Zusammenhang ergibt sich, dass mit dem Begriff der Akten dabei nur diejenigen in Papierform oder elektronischer Form vorliegenden Unterlagen gemeint sind, die an sich Teil der Gerichtsakten sind, als Duplikate oder aus einem sonstigen Ereignis heraus sich aber in der Hand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt in allen Verfahren nach der ZPO. Der Begriff der nach § 131 beizufügenden Urkunde bezieht sich auf alle Urkunden iSv §§ 415 ff, die in § 142 I gesondert genannten sonstigen Unterlagen und auch fremdsprachige Urkunden (Anders/Gehle/Anders ZPO § 131 Rz 6). Erfasst werden alle Urkunden, die sowohl den Streitgegenstand selbst als auch prozessuale Fragen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nur vorläufig bei Gefahr im Verzug (Abs 4).

Rn 16 Die Anhörung der Eltern muss – wie auch die Anhörung des Kindes – grds vor Erlass der das Verfahren abschließenden Entscheidung erfolgen. Nach Abs 4 kann bei Gefahr im Verzug ausnahmsweise eine Entscheidung auch vor der erforderlichen Anhörung der Eltern ergehen. Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn durch die aufgrund der persönlichen Anhörung zu erwartende Verzögerun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensgang.

Rn 74 Die Norm enthält keine Regelungen über die Vorbereitung der Präsidiumssitzung, die Bestellung eines Berichterstatters des Präsidiums, die Vorlage von Entwürfen, die Behandlung von Anträgen, Eingaben oder Einwendungen aus der Richterschaft des Gerichts, auch nicht für den Gang der Beratungen. Das Präsidium ist insoweit frei (Zö/Lückemann § 21e GVG Rz 26; Remus S 140). E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Allparteilichkeit (Abs 3).

Rn 2 Abs 3 macht den grundlegenden Gedanken der Allparteilichkeit des Mediators zum Gegenstand der Regelung. Die Bemühungen des Mediators um die Streitparteien und um den Gegenstand des Streits dürfen seinen parteiübergreifenden Standort nicht gefährden. In diesen Zusammenhang gehört auch das Gebot der gleichen und fairen Behandlung der Beteiligten. Verstößt der Mediator geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt, auf welche Angelegenheiten das FamFG anwendbar ist. Das sind die im FamFG geregelten Familiensachen, ferner die durch Bundesgesetz bestimmten Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die nicht allg definiert werden können (dazu Einleitung Rn 3 ff) und daher dem FamFG kraft Gesetzes einzeln unterstellt werden mussten (Begr zu § 1 RegE in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Antragsverfahren.

Rn 4 In EA-Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden können (§ 51 Rn 2), gilt zunächst ebf I (Rn 2, 3). Zusätzlich enthält II jedoch weitere Außerkrafttretenstatbestände. Diese beziehen sich allesamt auf verfahrensrechtliche Ereignisse im Hauptsacheverfahren; Nr 1, 3, 4 sind jedoch analog auf das entspr Ereignis im EA-Verfahren anwendbar (Keidel/Giers Rz 9). In Unterh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Internationale Zuständigkeit.

Rn 5 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 19). § 29a kann danach wie alle Gerichtsstandsregelungen der ZPO kraft seiner Doppelfunktionalität die internationale Zuständigkeit begründen, soweit keine einschlägigen bilateralen Verträge oder internationale Abkommen bestehen (BGH NJW 96, 3008, 3009 [BGH 11.07.1996 - IX ZR 304/95]; Zö/Schultzky Rz 4), vgl etwa Art. 24 Brüsse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Abs 1 lit b, II und III).

Rn 10 Der Begriff der elterlichen Verantwortung wird in Art 2 Nr 7–10 näher definiert (s dort). Daher sind zugleich auch Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern einbezogen. Nicht erfasst sind hingegen insb Status- und Unterhaltsverfahren (vgl dazu VO [EG] Nr 4/2009 v 18.12.08). In Art 1 II findet sich eine positive, in Art 1 III eine negative Abgrenzung. Ein Kind ist na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.

Rn 16 Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist die Vorlage von Belegen zur Glaubhaftmachung bereits in § 117 II vorgesehen. Sofern Belege nicht vorgelegt sind, hat das Gericht gem § 118 II 4 eine Frist zur Glaubhaftmachung zu setzen. Das gilt auch dann, wenn der Antrag durch einen Rechtsanwalt eingereicht wurde (BGH NJW 84, 310). Das Gericht hat Ermessen, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostengrundentscheidung (S 3).

Rn 4 Entscheidungen im Verfahren nach §§ 887, 888, 890 sollen nach S 3 stets eine Kostengrundentscheidung enthalten, und zwar entspr §§ 91–93, 95–100, 106, 107 (zur Erledigung vgl KG WuM 06, 530, 531 [KG Berlin 16.06.2006 - 8 W 15/06]; zur Kostenverteilung iE und zu Bsp Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 7). Wegen der Anwendbarkeit der §§ 91 ff kommt eine differenzierte Kostenentsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ergänzende Vorschriften.

Rn 2 Die Bestimmungen des GVG sind auch inhaltlich nicht abschließend. Sie werden durch andere Gesetze, etwa die Richtergesetze des Bundes (DRiG) und der Länder oder die erwähnten Prozessordnungen ergänzt. Darin finden sich zB Vorschriften über den Ausschluss oder die Ablehnung von Richtern (vgl §§ 41 bis 48 ZPO, 54 VwGO, 22 ff StPO). Neben den verfassungsrechtlich verankert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Selbstständige fG-Familiensachen.

Rn 4 Während Ehegatten sich in fG-Folgesachen instanzenübergreifend anwaltlich vertreten lassen müssen (s Rn 2), gilt für alle Beteiligten in selbstständigen fG-Familiensachen der Anwaltszwang nur vor dem BGH. Das folgt aber nicht aus II, sondern aus § 10 IV (BGH FamRZ 19, 1077), weil auch II nur für die in I genannten Verfahren gilt (Löhnig FamRZ 09, 1798; aA wohl Stößer Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I S 2258) neu gefasst worden und zum 1.1.13 in Kraft getreten. Inhaltlich fasst sie §§ 754, 755 aF nunmehr in Abs 1 und 2 zusammen. In Abs 1 nimmt die Regelung das Verhältnis von Gläubiger und GV außerhalb des eigentlichen Vollstreckungsverfahrens in den Blick. Nach § 754 obliegt dem GV im Rahmen seiner Amtsbefu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsbereich und Normzweck.

Rn 2 § 1066 erfasst alle Vereinbarungen oder Klauseln, die nicht unter den herkömmlichen Begriff der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ff ›passen‹, jedoch gleichwohl die Entscheidung über Streitigkeiten einem Schiedsgericht unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs zuweisen. Dazu gehören in erster Linie die sogenannten statutarischen Schiedsklauseln in den Gesellschaftsvert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen zu beteiligender Personenkreis.

Rn 3 In sämtlichen Abstammungsverfahren sind nach Abs 1 Nr 1–3 primär die bisher im rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnis zugeordneten Personen – also das Kind, die Mutter und der Vater – als Beteiligte vAw zu beteiligen (Muss-Beteiligte). Vater iSd Abs 1 Nr 3 ist daher zunächst nur der Mann, der nach § 1592 BGB die rechtliche Vaterposition innehat (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Leistung der Teilsicherheit.

Rn 3 Erbringt der Gläubiger die Teilsicherheit und weist er deren Gestellung in der Form des § 751 II nach, kann er nach der Zustellung des Nachweises die Vollstreckung wegen des Teilbetrags betreiben, indem er einen Vollstreckungsauftrag über einen betragsmäßig bestimmten Teil des Vollstreckungsanspruchs erteilt. Das gilt auch in dem Fall, dass der Schuldner von seiner Abwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus einer Güterbeförderung ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort der Übernahme des Gutes oder der für die Ablieferung des Gutes vorgesehene Ort liegt. Eine Klage gegen den ausführenden Frachtführer oder ausführenden Verfrachter kann auch in dem Gerichtsstand des Frachtführers oder Verfrachters erhoben werden. Eine Klage gegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelung bei bestehender Gütergemeinschaft (Abs 1).

Rn 2 Ausgeschlossen ist die Pfändung des Anteils eines Ehegatten oder Lebenspartners am Gesamtgut und an den einzelnen Gegenständen. Während der bestehenden Gütergemeinschaft oder der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist eine aufschiebend bedingte Pfändung des Anteils unzulässig (München NJW-RR 13, 527 [OLG München 03.01.2013 - 34 Wx 481/12]), wie aus der Formulierung von Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Durch die Regelung soll erreicht werden, dass immer dasjenige Gericht über die Wiederaufnahmeklage entscheidet, gegen dessen Urt sie sich richtet. Bei Entscheidung nur einer Instanz ist dies immer das erstinstanzliche Gericht. Hat das frühere Verfahren mehrere Instanzen umfasst, wird durch § 584 bei richtiger Auslegung und Anwendung erreicht, dass über die Wiederaufnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründungspflicht, Mitteilung der Entscheidungsgründe an das Kind, S 2 und 3.

Rn 7 Das Gericht entscheidet gem § 116 I durch Beschluss, der grds zu begründen ist, § 38 III. Nach § 164 S 3 gilt dies auch in den Fällen des § 38 IV Nr 2, also wenn die Entscheidung den gleichgerichteten Anträgen aller Beteiligten oder ihrem gemeinsamen Interesse entspricht, wie dies zB bei § 1671 I 2 Nr 1, II 2 Nr 1 BGB der Fall ist. S 3 gilt für alle Kindschaftssachen un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schriftform.

Rn 3 Nach S 1 ist die Vollmacht schriftlich zu den Verfahrensakten einzureichen. Die Schriftform wird durch notarielle Beurkundung ersetzt (§ 126 Abs 4 BGB); eine öffentliche Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber bei Zweifeln an der Person des Bevollmächtigten verlangt werden (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 11 Rz 10). Strengere Formvorschriften bestehen für Reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ausscheiden, Ausschließen.

Rn 61 s Gesellschaftsrecht. Aussetzung des Verfahrens § 148, maßgeblich nach § 3 Interesse des Ast für GeS und ReS, idR 1/5 bis höchstens ⅓ des Hauptsachewertes (BGHZ 22, 283; Hambg MDR 02, 479; Kobl MDR 06, 289), bei Entscheidungsreife oder Klärung einer bedeutsamen Vorfrage evtl höherer Bruchteil (OLGR Hamm 97, 354). Interesse an Beseitigung der Aussetzungsentscheidung ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sonderregelung in § 63 II.

Rn 3 Gem II ist die Beschwerde gg Entscheidungen im EA-Verfahren (Nr 1) u über die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts (Nr 2) binnen zwei Wochen einzulegen. Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung zu Nr 1, da zu Grundkenntnissen eines im Familienrecht tätigen RA auch ohne Fachanwaltstitel gehört (Bremen FamRZ 21, 1140; s.a. BGH FamRZ 21, 445; weniger str...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antragsteller mit ausländischer Gesellschaftsform.

Rn 7 Eine Antragstellerin, welche mit einer ausländischen Gesellschaftsform firmiert, wie zB die ›Limited‹ (Ltd) britischen Rechts, entbehrt nicht schon deshalb eines Gerichtsstands im Inland (§ 689 II 2), weil ihr Satzungssitz im Ausland liegt. Wenn die Limited, wie üblich, im Ausland lediglich gegründet ist, jedoch ihre Geschäfte in Deutschland führt, kann sie einen Sitz i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Pflicht zur sofortigen Prüfung des Gutachtens.

Rn 1 Zwar hat das Gericht auch das im selbstständigen Beweisverfahren vorgelegte schriftliche Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widersprüchlichkeit zu überprüfen und bei Bedenken vAw die Ergänzung zu besorgen (Frankf IBR 15, 177). Dem im selbstständigen Beweisverfahren eingesetzten Rechtsanwalt muss aber bewusst sein, dass der Richter des selbstständigen Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterhaltsgewährung (Abs 2 Nr 1 lit a).

Rn 69 Gewährt der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt, ist der Pfändungsfreibetrag gem § 850k II Nr 1a iVm § 850c I 2, IIa erhöht. Der Begriff der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung ist wie in § 850c I 2 zu verstehen (§ 850c Rn 12 f). Der unpfändbare Betrag wird gestaffelt um die Freibeträge nach § 850c I 2 angehoben. Für die erste Person sind zus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Bewilligungsbeschluss.

Rn 27 Bei der antragsgemäßen Bewilligung von PKH ist eine gesonderte Aufnahme des Umfangs der PKH im Beschl nicht erforderlich. Bei teilweiser Bewilligung von PKH ist eine genaue Bestimmung ihres Umfangs erforderlich. Außerdem ist dann eine Begründung des PKH-Beschlusses notwendig, das gilt sowohl bei Versagung der PKH wegen fehlender Erfolgsaussicht für Teile der Klage als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Voraussetzungen der formellen Beweiskraft einer Urkunde sind die Unversehrtheit (§ 419) und die Echtheit der Urkunde. Erst wenn die Echtheit eines Urkundentextes feststeht, greift die Beweisregel des § 416 ein (BGH NJW 88, 2741 f [BGH 13.04.1988 - VIII ZR 274/87]; zur Beweiskraft der Privaturkunde s § 416 Rz 17 ff). Eine Urkunde ist echt, wenn sie von demjenigen ausgest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsfolgen bei Verstoß, Rechtsbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 8 Verstöße gegen § 758 haben nicht die Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme zur Folge. Sie hindern auch die Entstehung eines Pfändungspfandrechts nach §§ 803, 804 nicht (s vor §§ 704 ff Rn 15, § 758a Rn 16; aA Musielak/Voit/Lackmann § 758 Rz 9). Im Fall der vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Durchsuchung durch den GV hat der Gläubiger dagegen die Erinnerung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn Gegen eine der Endentscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f)

Rn 10 Wendet sich der Zeuge an das Gericht mit der Bitte um Abstimmung des Vernehmungstermins, so ist zu unterscheiden: Einen – Zwangsmaßnahmen ausschließenden – Anspruch des Zeugen auf eine derartige Absprache wird man nur dann bejahen können, wenn der Zeuge gleichzeitig mit seinem Begehren hierfür dringende berufliche Hinderungsgründe geltend macht, oder wenn das prozessua...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beschwer.

Rn 8 Statthaft ist die Rechtsbeschwerde für jeden Verfahrensbeteiligten, der durch die gerichtliche Entscheidung beschwert ist: für den Antragsteller, wenn das OLG seinen Antrag abgelehnt hat, und für den Antragsgegner, wenn es dem Antrag stattgegeben hat. Hat das Gericht einem Antrag nur tw stattgegeben, etwa indem es einen Schiedsspruch im Aufhebungsverfahren nur tw aufgeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vor Eintritt des Sicherungsfalls.

Rn 18 Der Sicherungsberechtigte hat am Hinterlegten ein Pfandrecht, § 233 BGB. Gehen Geld oder Wertpapiere infolge der Hinterlegung in das Eigentum des Fiskus über, hat der Sicherungsberechtigte ein Pfandrecht an der Rückerstattungsforderung des Verpflichteten (§ 233 BGB; MüKo-ZPO/Schulz § 108 Rz 43). Im Falle der Gestellung einer Bürgschaft besteht ein direkter Anspruch geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eintritt und Prüfung des Annahmeverzugs durch den GV.

Rn 5 Die Art und Weise, in der der GV dem Schuldner die Gegenleistung anbieten muss, um dessen Annahmeverzug zu begründen, richtet sich nach den §§ 293 ff BGB (dazu Geißler DGVZ 12, 1). Ob eine den Annahmeverzug ausschließende vorübergehende Annahmeverhinderung vorliegt, ergibt sich aus § 299 BGB. Der Schuldner kommt nicht in Annahmeverzug, wenn ihm die Gegenleistung des Glä...mehr