Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 Die Norm des § 895 ergänzt § 894, wenn der vom Schuldner abzugebenden Willenserklärung eine Eintragung in das GB oder das Schiffs(bau-)register folgen soll. Wegen der oft erheblichen Zeitspanne zwischen Urteilserlass und Eintritt der formellen Rechtskraft, die die Fiktionswirkung des § 894 auslöst, besteht die Gefahr einer Anspruchsvereitelung infolge titelwidriger Vfg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezüge ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen.

Rn 7 § 732 geht der Erinnerung nach § 573 gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und der Erinnerung nach § 11 RPflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers (Naumbg FamRZ 03, 695) vor (ThoPu/Seiler § 732 Rz 1), ebenso der Erinnerung nach § 766 , soweit es um Einwendungen des Schuldners gegen die Klauselerteilung geht (LG Detmold DGVZ 11, 274). Das gilt auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abberufung.

Rn 6 Die Abberufung des Musterklägers gem Abs 4 ist nur auf Antrag eines Beigeladenen möglich, nicht von Amts wegen (BTDrs 17/8799, 22). Die ›nicht angemessene‹ Führung des Musterverfahrens durch den Musterkläger kann sich auch aus dem Verhalten seines Prozessbevollmächtigten ergeben (BTDrs ebd). Mit der Vorschrift sollen die Interessen der Beigeladenen geschützt werden; dh ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 8 Beim Gerichtsvollzieher entsteht für die Wegnahme des Papiers eine Gebühr von EUR 26,– gem Nr 221 KV zu § 9 GvKostG zuzüglich etwaiger Auslagen. Zu den Gerichtsgebühren bei Erlass des Überweisungsbeschlusses s bei § 835 Rn 33. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenentscheidung.

Rn 20 Das Teilurteil verzichtet wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung grds auf einen eigenen Kostenausspruch (zB ›Der Ausspruch über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten‹). Eine Teilkostenentscheidung ist zulässig zugunsten eines mit dem Teilurteil ausscheidenden Streitgenossen wegen dessen außergerichtlichen Kosten (Köln MDR 76, 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckung gegen Vereinsmitglieder.

Rn 7 Aus einem Vollstreckungstitel gegen den Verein ist ein Zugriff auf das persönliche Vermögen der Vereinsmitglieder nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn das Vereinsmitglied ein Organ des Vereins ist oder wenn das Mitglied aus einem im Namen des Vereins geschlossenen Rechtsgeschäft persönlich haftet (§ 54 S 2 BGB). Rn 8 Allerdings lässt § 735 ausdr die Möglichkeit einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassungsanspruch.

Rn 21 Wird von mehreren Klägern oder gegen mehrere Beklagte ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, ist wirtschaftliche Identität gegeben, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nur ein Gegenstand umstr ist, zB bei Klage mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks auf Unterlassung von Immissionen (BGH NJW-RR 87, 1148 [BGH 29.01.1987 - V ZR 136/86]). Macht demgegenüber jeder K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vor Fristablauf.

Rn 4 Bevor die Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist abgelaufen ist, tritt entgegen § 705 formelle Rechtskraft mit dem Wirksamwerden der letzten Verzichtserklärung ein (§§ 515, 516), wenn beide Parteien wirksam auf Rechtsmittel (nicht nur auf den materiellen Anspruch: BGH NJW 89, 170; BGH MDR 88, 1033) verzichtet haben. Der Rechtsmittelverzicht nur einer Partei bewirkt den Eint...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folge.

Rn 7 Ein nachträglich vorgebrachtes Angriffs- oder Verteidigungsmittel nimmt das Gericht, auch wenn das Urt schon gefällt, aber noch nicht verkündet ist (BGH NJW 02, 1426 [BGH 01.02.2002 - V ZR 357/00]), zur Kenntnis (BGH 16.9.16 – V ZR 3/16 Rz 13) und zu den Akten und teilt es dem Gegner formlos mit (Schlesw 4.2.13 – 16 W 11/13); eine gleichwohl bewirkte Zustellung (ohne Wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Dem engen inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Wiedereinsetzung und der nachgeholten Prozesshandlung trägt Abs 1 S 1 durch den Grundsatz der verfahrensmäßigen Verbindung, also der gleichzeitigen Abhandlung, Rechnung. Im Hinblick auf die Verfahrensökonomie stellt Abs 1 S 2 es jedoch in das Ermessen des Gerichts, das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abgrenzung zur Interventionswirkung.

Rn 10 Keinen Fall der Rechtskrafterstreckung stellt schließlich die Interventionswirkung nach §§ 68, 74 III dar (aA B/L/A/H/Hartmann, 77. Aufl § 325 Rz 18). Sie beruht als Urteilswirkung sui generis auf der tatsächlichen oder jedenfalls möglichen Beteiligung des Dritten am Vorprozess (so auch Anders/Gehle/Gehle ZPO § 325 Rz 42). Demgemäß besteht anders als bei der Rechtskraf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift schützt den Zeugen. Die Pflicht zur Aussage kann mit mancherlei anderen Interessen oder moralischen und rechtlichen Pflichten des Zeugen kollidieren. So eröffnet die Norm für den Zeugen das Recht, die Aussage insgesamt verweigern zu dürfen. Das Recht, die Aussage zu verweigern, steht allein dem Zeugen, nicht aber der Partei zu; eine Einschränkung der seku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Regelungsgehalt und Historie.

Rn 1 § 885 soll das Sachleistungsinteresse eines Gläubigers schützen und ergänzt somit § 883. Die Norm regelt die Zwangsvollstreckung von Ansprüchen, die auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung einer unbeweglichen Sache oder eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerks gerichtet sind. Die Vorschrift regelt daneben auch die von der Zwangsvollstreckung betroffenen bewegl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Begründung.

Rn 39 Das Gericht muss die Tatsachen, die die Voraussetzungen des § 296 ausfüllen, genau benennen. Eine pauschale Zurückweisung ist unzulässig (BGH NJW-RR 96, 961). Eine Zurückweisung kann sich immer nur auf bestimmte, konkret bezeichnete Angriffs- bzw Verteidigungsmittel beziehen, bzgl der die Zurückweisungsvoraussetzungen jeweils einzeln geprüft werden müssen (Celle NJW 10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Reisekosten des Anwalts.

Rn 5 Näher geregelt ist auch, inwieweit die Reisekosten eines Anwalts zu erstatten sind Reisekosten eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts sind immer zu erstatten, etwa zur Teilnahme an auswärtigen Beweisterminen (AG Zeitz AGS 19, 45 = NJW-Spezial 19, 125 [AG Zeitz 05.12.2018 - 4 C 164/17]), Reisekosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts sind ebenfalls immer zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verlangen des Schuldners und Verfahren (Abs 1).

Rn 2 Sobald der Schuldner es verlangt, ist ihm unverzüglich die Vermögensauskunft abzunehmen, selbst wenn er dies anlässlich seiner Verhaftung verlangt. In letztem Fall ist die Verhaftung nicht mehr erforderlich. In der Regel wird die Vermögensauskunft ansonsten sogleich vor Ort in der Haft abgenommen. Von einem schuldhaften Zögern ist aber noch nicht auszugehen, wenn der Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Maßstab.

Rn 8 § 107 ist reine Verfahrensregel, der Maßstab für die Anerkennungsentscheidung ist § 109 zu entnehmen. Ausl Privatscheidungen werden als Rechtsgeschäfte nach dem von Art 17 II EGBGB zur Anwendung berufenen materiellen Recht beurteilt (sog ›kollisionsrechtliche Anerkennung‹, BGHZ 176, 365 Rz 36 ff; MüKoFamFG/Rauscher Rz 15f); der Wirksamkeit im Inland vorgenommener Privat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Rn 27 Behörden und juristische Personen des Öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen gebildeten Zusammenschlüsse (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen einschließlich öffentlich-rechtlicher Verbände) müssen sich grds durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen (MüKoZPO/Toussaint § 78 Rz 24; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 21, 22). Für diese Personen gilt jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nr 1.

Rn 12 Der Drittschuldner muss zunächst erklären, ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und zu zahlen bereit sei. Nicht zu erklären ist, ob die Forderung begründet ist (BGH NJW 10, 1674 [BGH 14.01.2010 - VII ZB 79/09] Rz 12). Weder eine bejahende noch eine verneinende Antwort muss der Drittschuldner begründen (München NJW 75, 174, 175). Der Drittschuldner ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 9 Ist die angefochtene Entscheidung fehlerhaft und erweist sie sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig, muss sie aufgehoben werden, um den Weg zu einer erneuten Entscheidung freizumachen (Abs 4, Abs 5). Das weitere Verfahren richtet sich danach, ob die Sache entscheidungsreif ist oder nicht. Sind weitere Feststellungen erforderlich, wird die Sache zur erneuten Ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nebenintervention.

Rn 188 Die Nebenintervention hat keine Auswirkungen auf den GeS für die Gerichtskosten (Rostock JurBüro 15, 83). Ausgangspunkt einer eigenständigen Bewertung ist zutreffender Auffassung nach die nach § 3 zu schätzende Beteiligung des Nebenintervenienten/Streithelfers am Rechtsstreit, dh dessen eigenes Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei, ohne dass es auf eine Antr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Höchstpersönliche Pflicht, Hilfspersonen und Gesamtverantwortlichkeit.

Rn 8 Der gerichtlich ausgewählte und ernannte SV hat das Gutachten höchstpersönlich zu erstatten und dafür verantwortlich zu zeichnen. Eine Vertretung wie auch eine Übertragung ist unzulässig (vgl Rn 2, § 407a III 1). Nichtsdestoweniger kann es zweckmäßig oder erforderlich sein, dass der vom Gericht beauftragte SV Hilfspersonen hinzuzieht. Allein- und gesamtverantwortlich bl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 18 Durch das Verfahren nach § 494a entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist durch die Verfahrensgebühr abgedeckt. Deshalb bedürfen die nach § 494a getroffenen Entscheidungen keines Kostenausspruchs. Wird der Beschl, mit dem die Kosten gem Abs 2 auferlegt worden sind, auf die sofortige Beschwerde kassiert, bemisst sich der Streitwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermächtigung (Abs 1).

Rn 3 § 703c I 1 ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für verschiedene Verfahrensarten unterschiedliche Formulare einzuführen. § 703c II schreibt vor, dass die danach eingeführten Vordrucke zu benutzen sind. Für das automatisierte Mahnverfahren sind das die gem § 703c I 1 Nr 1 eingeführten. Die MaschMahnVordrV, s § 702 Rn 5, bestimmt in § 1 I, dass für das Mahnverfahren bei G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff der Gesellschaften und juristischen Personen.

Rn 1 Für jede verklagbare (passiv parteifähige) Personenvereinigung (vgl auch § 50 II ZPO) oder Vermögensmasse muss im Anwendungsbereich der EuGVO ein Gerichtsstand eröffnet sein. Das daher weit zu verstehende Begriffspaar erfasst insb die BGB-Gesellschaft (Rauscher/Staudinger Rz 3). Abs 1 regelt allerdings nicht die Rechts- bzw Parteifähigkeit. Hierfür ist das Recht des ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verzicht.

Rn 4 S allg § 284 Rn 39, § 399. Da der Sachverständigenbeweis anders als der Zeugenbeweis auch vAw erhoben werden kann, schließt ein Verzicht die Beweiserhebung nicht zwangsläufig aus. Eine Anordnung vAw ist aber unzulässig, wenn die Parteien sich übereinstimmend dagegen aussprechen (str, vgl § 404 Rn 14). Eine solche Erklärung kann uU in einer Verzichtserklärung enthalten s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. § 717 II.

Rn 19 Erweist sich die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nachträglich als ungerechtfertigt, ist dem Gläubiger nicht analog §§ 717 II, 945 Schadensersatz zu leisten (BGHZ 95, 10, 13 ff; Wieczorek/Schütze/Spohnheimer Rz 23; St/J/Münzberg Rz 21 ua; aA MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 39). Diese vom BGH zu § 771 III entwickelte Auffassung muss für sämtliche Fälle g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Teilanerkenntnis.

Rn 5 Möglich ist auch, dass lediglich ein sofortiges Teilanerkenntnis abgegeben wird und dass hinsichtlich dieses Teils des Streitgegenstands keine Klageveranlassung gegeben worden ist. In diesem Fall sind dann die Kosten, soweit sie auf den anerkannten Teil entfallen, nach § 93 dem Kl aufzuerlegen. Im Übrigen ist im Wege der Kostenmischentscheidung über die weiteren Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 41 Zuständig ist gem § 771 I das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt, dh in dessen Bezirk die Vollstreckung begonnen hat (RGZ 35, 404, 406). Bei Vorpfändung ist das künftige Pfändungsgericht zuständig, bei Anschlusspfändung das Gericht der Hauptpfändung (KG OLGR 29, 194) und bei Rechtspfändung das Gericht, das den Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Umwandlung.

Rn 6 Ein rechtskräftiger Titel über die Arrestforderung hat nicht zur Folge, dass aus der Arresthypothek kraft Gesetzes eine Zwangshypothek wird. In der Regel kann der Arrestgläubiger, nachdem er einen Titel über die gesicherte Forderung erwirkt hat, seine Arresthypothek in eine Zwangshypothek – mit dem Rang der Arresthypothek – umwandeln lassen, und zwar entweder durch Eini...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Noch nicht rechtskräftiges Urteil.

Rn 6 Wird das Urt infolge der Nichtanfechtung tw rechtskräftig, kann aus ihm nach § 704 I unbedingt vollstreckt werden, eine Entscheidung nach § 537 kommt dann nicht mehr in Betracht (RGZ 130, 229, 230). Nach heute hM (BGH NJW 92, 2296 [BGH 12.05.1992 - VI ZR 118/91]; Hamm NJW-RR 90, 1470; Zö/Gummer/Heßler Rz 1; Hirtz/Oberheim/Siebert/Ahrens Kap 13 Rz 112 f mwN) geht der Umf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Höchstdauer der Anordnung (Abs 7).

Rn 43 Abweichend von § 329 I 1 ist die Höchstdauer der freiheitsentziehenden Unterbringung und von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen einheitlich auf 6 Monate bestimmt und die Möglichkeit der Verlängerung dieser Frist vorgesehen. Bei offensichtlich langer Sicherungsbedürftigkeit kann eine Höchstdauer bis zu einem Jahr bestimmt werden. Dies soll jedoch nur in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XI. Künftige Entwicklung.

Rn 78 Insgesamt lassen sich im Bereich des internationalen Verfahrensrechts enorme Fortschritte konstatieren. Dies gilt in erster Linie für den europäischen Justizraum, lässt sich aber auch darüber hinaus feststellen. Andererseits führen alle bisher geschlossenen völkerrechtlichen und supranationalen Vereinbarungen immer nur zu segmentierten Erleichterungen. Es ist und bleib...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Anwendbarkeit, Internationale Zuständigkeit.

Rn 6 Aus § 32a S 2, wonach bei im Ausland belegenen Anlagen keine Zuständigkeit gem § 32a eröffnet ist, ergibt sich nach hM zu Recht, dass § 32a neben der örtlichen Zuständigkeit auch die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte regelt (Pfeiffer ZZP 106, 159, 166 f; Zö/Schultzky § 32a Rz 3; krit St/J/Roth § 32a Rz 24). Im Anwendungsbereich der EuGVVO wird § 32a allerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Vergleich (Abs 1).

Rn 2 Dem Vergleich kommt eine Doppelnatur als Verfahrenshandlung und als materiell-rechtliches Rechtsgeschäft zu. Der Vergleich kann das gesamte Verfahren oder einen Teil beenden. Er kann über die Beteiligten hinaus auch auf dritte Personen erweitert werden. Der Vergleich kann auf Widerruf geschlossen werden. Voraussetzung für einen Vergleich ist es, dass die Beteiligten übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenentscheidung.

Rn 2 Nach Abs 1 S 1 hat die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Damit ist die Kostenpflicht bei vollständigem Unterliegen geregelt. Nur dann, wenn die Partei vollständig unterlegen war, bzw die Gegenpartei vollständig obsiegt hat, können die Kosten der unterlegenen Partei nach § 91 auferlegt werden. Sofern die Partei nicht vollständig unterlegen war, b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Qualifikation als öffentliche Urkunde.

Rn 3 § 417 verwendet den Begriff der öffentlichen Urkunde und knüpft damit an die Legaldefinition des § 415 I an. Es muss sich also um eine Urkunde handeln, die die Behörde innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs formgerecht errichtet hat. Die Beurkundungskompetenz resultiert bei wirkenden Urkunden jedoch bereits daraus, dass die Behörde die Anordnung, Verfügung oder Entschei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 25 Das PKH-Verfahren ist bis zur Rechtshängigkeit der Klage gerichtsgebührenfrei. Der Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren ist ebenfalls gerichtsgebührenfrei. Die im Verfahren entstehenden Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind zunächst von der Staatskasse zu tragen. Der Antragsteller haftet gem § 22 GKG (Celle NJW 66, 114). Im PKH-Prüfungsverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Zulässigkeitsfragen sind auch in der Berufungsinstanz grds vAw zu prüfen. Soweit es ausnahmsweise einer Rüge bedarf, gelten für sie an sich die allgemeinen Vorschriften über Angriffs- und Verteidigungsmittel (§§ 530, 531 I). Besonders geregelt sind sie in § 532, weil Zulässigkeitsfragen aus Gründen der Prozessökonomie am Beginn des Verfahrens zu erörtern sind. Verzichtb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 6 Zuständig für den Erlass einer Einstellungsanordnung ist das Verfahrensgericht der ersten Instanz (bzw das Rechtsmittelgericht), bei dem der Abänderungsantrag nach §§ 238–240 anhängig ist bzw ein entsprechender VKH-Antrag gestellt worden ist. Bei dieser Zuständigkeit verbleibt es auch dann, wenn die Sache wegen einer sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung über den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Ermessen.

Rn 24 Eine Anordnung kann gerade auch bei Zweifeln über die persönliche Erstellung des schriftlichen Gutachtens sinnvoll sein (s § 407a Rn 6). Eine erneute Erläuterung kann geboten sein, zB nach einer schriftlichen Ergänzung (BGH NJW 86, 2886 [BGH 03.06.1986 - VI ZR 95/85]), s.a. §§ 402, 398. Zur (erneuten) Anhörung in der Berufungsinstanz s Rn 33.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zeitliche Grenzen.

Rn 24 Handlungen nach der Beendigung des Rechtsstreits unterliegen grds nicht mehr dem Anwaltszwang, weshalb es iRd bei der Zwangsvollstreckung, der Streitwertfestsetzung oder der Kostenfestsetzung nicht notwendig ist, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Allerdings kann ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren der Nichtzulassungsbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Einschränkungen und Erweiterungen.

Rn 11 Einschränkungen des gesetzlichen Umfangs der Prozessvollmacht sind nur zulässig und wirken nur in den durch § 83 gezogenen Grenzen ggü dem Gericht und dem Gegner. Wird die Prozessvollmacht nur für eines der in einem Rechtsstreit verbundenen Prozessrechtsverhältnisse erteilt (zB bei subjektiver Klagehäufung oder § 61), ist das kein Fall einer Beschränkung (vgl auch § 83...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das Prozessurteil gegen den Kläger.

Rn 18 Eine Klageabweisung nach § 330 darf nur ergehen, wenn die Prozessvoraussetzungen vorliegen; was vAw zu prüfen ist (OGHZ 1, 354, 355; Münzberg AcP 159, 41, 52f). Fehlt es an den Sachurteilsvoraussetzungen und kann der Mangel nicht behoben werden (vgl hierzu im Zusammenhang mit Zweifeln an der Prozessfähigkeit einer Partei BGH MDR 21, 1081 [BGH 08.07.2021 - III ZR 344/20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 2 Der Beitritt erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes. Im Parteiprozess kann die Erklärung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. Im Anwaltsprozess und im Rechtsmittelverfahren ist der Schriftsatz durch einen Rechtsanwalt zu unterzeichnen; dies gilt nicht in einem bei dem Landgericht anhängigen selbstständigen Beweisverfahren (BGH NJW 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelne Verfügungsgründe.

Rn 4 Ein Verfügungsgrund liegt vor, wenn der Erlass der einstweiligen Verfügung für den Verfügungsgläubiger eilbedürftig ist, weil ohne Sofortmaßnahme der Verfügungsanspruch vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Als besondere Ausformulierung des allgemeinen Rechtsschutzinteresses bezeichnet der Verfügungsgrund das Rechtschutzbedürfnis des Antragstellers für das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit, Beschwer, Frist, Einlegung.

Rn 2 Die Beschwerde nach §§ 58, 117 ist statthaft gg Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Ehe- u Familienstreitsachen, gg. Versäumnisentscheidungen jedoch nur im eingeschränkten Maße gem II 1 iVm § 514 ZPO. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 58 Rn 2. Ausgeschlossen ist die Beschwerde gg Entscheidungen, bei denen hinsichtlich der Rechtsmittel ausdr auf §§ 567 ff ZPO verwies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Personalhoheit.

Rn 14 Nicht erfasst sind schließlich die zum Hausgut der Exekutive zählenden Entscheidungen der Personalhoheit, also die Einstellung, Zuweisung, Ernennung oder Beförderung von Richtern bzw deren Abordnung, Versetzung oder Entlassung, ferner die Ausstattung der Gerichte mit den dafür notwendigen Planstellen, die der Haushaltsgesetzgeber bewilligt hat; hier zeigt sich die Abhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a)

Rn 15 § 383 I Nr 4–6 schützen solche Personen vor dem Zwang zur Aussage, die eine besondere Vertrauensstellung innehaben. Deshalb ist das Recht des Zeugen hier beschränkt auf die Tatsachen, die ihm gerade im Hinblick auf diese Stellung anvertraut wurden, wobei andererseits eine besondere Vertraulichkeit der Mitteilung nicht erforderlich ist. Ausreichend ist vielmehr, dass de...mehr