Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Antrag auf Fristsetzung.

Rn 1 Die Anforderungen, die an den Antrag auf Fristsetzung gestellt werden, entsprechen weitgehend denen, die für den Antrag auf Vorlegung der Urkunde durch den Beweisgegner (§ 424) gelten (vgl dort). Der materiell-rechtliche Vorlegungsanspruch, auf den der Beweisführer sich stützt, muss dabei zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bestehen. Es reicht nicht aus, dass der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Nach Ablauf der gesetzten Frist bzw bei Leistung der Sicherheit wird vAw Termin bestimmt. Der Kl kann die Sicherheit auch noch nach Fristablauf bis zur Entscheidung leisten. Dies ist wörtlich zu nehmen und nicht auf den Zeitpunkt des Schlusses der mdl Verhandlung beschränkt. Die Sicherheit kann daher auch noch nach Schluss der mdl Verhandlung, bis zum Ablauf der Spruchf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antragserfordernis.

Rn 2 Die Eintragung der Arresthypothek setzt einen Antrag des Arrestgläubigers voraus, der nicht der Form des § 29 GBO unterliegt. Der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht, zu dem das für die Eintragung zuständige Grundbuchamt gehört, reicht für die Fristwahrung (Abs 3) aus (BGHZ 146, 361, 363 = NJW 01, 1134). Hinsichtlich der Rangwahrung kommt es auf den Eingang des Antrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinweis (Abs 2).

Rn 4 Bereits im Vollstreckungstitel selbst ist der Verpflichtete auf die Folgen einer Zuwiderhandlung hinzuweisen und über diese zu belehren. Die Hinweispflicht gilt auch für gerichtlich gebilligte Vergleiche nach §§ 86 I Nr 2, 156 II (BVerfG NJW 11, 2347; BGH FamRZ 16, 1763). Wird die aus dem Titel folgende Verpflichtung später durch einen Vergleich verändert, bedarf es ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Ermittlung ausländischen Rechts.

Rn 74 Kommt ein deutsches Zivilgericht iRe Verfahrens mit Auslandsbezug zu dem Ergebnis, dass ausländisches materielles Recht auf den Rechtsstreit anzuwenden ist, so stellt sich die Frage, wie dieses ausländische Recht prozessual ordnungsgemäß ermittelt werden kann. Diese Frage ist in § 293 geregelt, der das ausländische Recht zum Beweisgegenstand erklärt, wenn und soweit di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ladung und Anhörung (Abs 2).

Rn 3 Die Ladung ergeht an den Beteiligten persönlich, auch wenn er einen Verfahrensbevollmächtigten hat (§ 10), der dann von der Ladung formlos zu benachrichtigen ist. Bei nicht Verfahrensfähigen ergeht die Ladung an den gesetzlichen Vertreter (§ 9 II). In der Ladung ist auf die Folgen einer Nichtbeachtung des persönlichen Erscheinens hinzuweisen (Abs. 4). Rn 4 Der Beteiligte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das bis 2012 geltende KapMuG erlaubte einen Vergleich im Musterverfahren nur bei Zustimmung sämtlicher Beteiligter, was in der Praxis kaum durchführbar war. Nach Vorschlägen in der Literatur (zB Hess/Michailidou ZIP 04, 1381, 1283; Bergmeister 329; Halfmeier/Rott/Feess 97 ff) sowie in gewisser Anlehnung an das niederländische Vorbild (Wet collectieve afwikkeling massasc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu zahlen, und mit der Aufforderung an den Schuldner, sich jeder Verfügung über di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Unwirksamkeit des Eingangs.

Rn 9 Ist ein elektronisch eingereichtes Dokument für die gerichtliche Bearbeitung nicht geeignet (vgl Abs 2), so ist die Einreichung und damit die Zustellung nicht wirksam erfolgt. Der Absender wird dann über die Unwirksamkeit des Eingangs und die erforderlichen technischen Bedingungen unverzüglich informiert (Abs 6 S 1). Er kann das Dokument in diesem Fall unter Wahrung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Auf Säumnis der Partei beruhendes Urteil.

Rn 7 Nur die auf der Säumnis beruhende Entscheidung ist mit dem Einspruch anfechtbar. Ob ein Versäumnisurteil ergangen ist, bestimmt sich nicht nach der Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung (BGH VersR 74, 99; 76, 251: NJW 94, 665, 99, 583, 584). Ist die Entscheidung eindeutig als Versäumnisurteil ergangen, soll sie auch dann nur mit dem Einspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Im Mahnverfahren können die Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. 2Soweit Formulare eingeführt sind, werden diese ausgefüllt; der Urkundsbeamte vermerkt unter Angabe des Gerichts und des Datums, dass er den Antrag oder die Erklärung aufgenommen hat. 3Auch soweit Formulare nicht eingeführt sind, ist für den Antrag auf Erlas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei den Oberlandesgerichten werden ein oder mehrere Zivilsenate für folgende Sachgebiete gebildet:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsauftrag.

Rn 2 Voraussetzung des § 754 ist in formeller Hinsicht ein wirksamer schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Vollstreckungsauftrag (s § 753 Rn 5 ff) sowie die Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung nach § 724, die auch elektronisch übermittelt werden kann. Nur soweit eine Klausel ausnahmsweise nicht erforderlich ist (s § 724 Rn 3), ist die Übergabe des Titels ausreic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Informationsquellen und Informationsbeschaffung.

Rn 4 Obwohl als vorrangige Informationsquelle konzipiert, dürfte die Anfrage beim Einwohnermeldeamt nach Abs 1 als Dienstleistung des GV in der Praxis für den Gläubiger oft nicht wirtschaftlich sein (Goebel FoVo 12, 101, 102), dies vor allem deshalb nicht, weil gewerbliche Rechtsdienstleister häufig professionelle Auskunftsdienste in Anspruch nehmen, die die Auskunft kosteng...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung schreibt im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und Prozessökonomie, aber auch mit Rücksicht auf die geladenen und erschienenen Zeugen oder Sachverständigen vor, dass eine Beweisaufnahme auch dann soweit wie möglich durchzuführen ist, wenn eine oder gar beide Parteien den Termin zur Beweisaufnahme nicht wahrnehmen. Sie schränkt mithin den Grundsatz der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren nach § 266 Abs 2 FamFG.

Rn 6 Von § 266 Abs 2 umfasst sind Verfahren, die sogenannte Schlüsselgewalt aus § 1357 BGB betreffend. Hierbei handelt es sich nicht um Familienstreitsachen, sondern um Familiensachen. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz und die sonstigen Verfahrensregeln, die für die freiwillige Gerichtsbarkeit gelten (ThoPu/Hüßtege § 266 FamFG Rz 10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Handlung, Duldung, Unterlassung.

Rn 288 Beim Vorschuss nach § 887 II kommt es auf dessen Betrag an; Werte von Ersatzvornahme nach § 887 I und Vorschuss sind wegen wirtschaftlicher Identität nicht zu addieren (§ 5 Rn 5). Für § 888 zählt das Interesse des Gläubigers, nicht das Zwangsgeld (OLGR Köln 05, 259; OLGR Rostock 09, 75: Hauptsachewert). Im Fall des § 890 kommt es ebenfalls auf das Interesse des Gl an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Örtliche Zuständigkeit (§ 33 I).

Rn 8 Die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidung über die Widerklage richtet sich nach Auffassung der Rspr allein nach § 33 I (mit den Einschränkungen des § 33 II; dazu Rn 15). Die örtliche Zuständigkeit ist danach vom Vorliegen einer zulässigen, dh insb konnexen Widerklage abhängig. Liegen die Voraussetzungen einer zulässigen Widerklage vor, so i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urheberrechte.

Rn 62 Gegen den Urheber ist gem § 113 UrhG die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das Urheberrecht nur mit seiner Einwilligung und nur insoweit zulässig, als er Nutzungsrechte nach § 31 UrhG einräumen kann. Gepfändet werden können die Verwertungsrechte aus den §§ 15 ff UrhG. In die Honorare und sonstigen Geldforderungen des Urhebers kann nach den §§ 857 I, II, 829 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das Zivilprozessrecht.

Rn 2 Als Zivilprozessrecht bezeichnet man die Summe der Normen, die die verfahrensrechtlichen Grundlagen für die Feststellung, die Verwirklichung und die Sicherung subjektiver Rechte und Rechtsverhältnisse aus dem Bereich des Zivilrechts ermöglichen. Trotz dieser engen Verknüpfung von Zivilrecht und Zivilprozessrecht müssen beide Bereiche strikt unterschieden werden. Zivilpr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nationale Gerichte.

Rn 14 Auch die Nichtbeachtung gesetzlich angeordneter Vorlagepflichten ggü Verfassungsgerichten nach Art 100 I 1 GG oder bei Zweifeln über die innerstaatliche Verbindlichkeit oder Auslegung allgemeiner Regeln des Völkerrechts (Art 100 II GG, dazu BVerfG WM 11, 2185; EuGRZ 13, 563) bzw ggü gemeinsamen oder großen Senaten, die zur Wahrung einheitlicher Rspr vorgesehen sind (et...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beibringungsgrundsatz.

Rn 28 Der Zivilprozess ist vom Beibringungsgrundsatz geprägt. Es sind also allein die Parteien, die den tatsächlichen Stoff in der mündlichen Verhandlung vortragen. Das Gericht ist an diesen Vortrag gebunden und darf seiner Entscheidung nur die vorgebrachten Tatsachen zugrunde legen. Die Behauptung eines von den Parteien nicht vorgetragenen Sachverhalts durch das Gericht ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechte am Erlös.

Rn 2 Bis zur Ablieferung des Erlöses steht entsprechend § 1247 S 2 BGB dem Eigentümer der versteigerten Sache das Eigentum am Erlös zu, da dieser an die Stelle der Sache getreten ist (BGH ZInsO 13, 1353, 1354f). Auch sonstige Rechte an der Sache setzen sich am Erlös fort. Dieser ist verstrickt und kann wegen weiterer Forderungen gegen den Schuldner nach § 826 gepfändet werde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Kostenentscheidung.

Rn 4 Weil gem § 24 I KapMuG die Kosten des Musterverfahrens zu denen des Ausgangsverfahrens gerechnet werden, enthält der Musterentscheid keine Kostenentscheidung. Damit aber die Prozessgerichte in den Ausgangsverfahren die Berechnung gem § 24 KapMuG bzw Nr 9018 KV GKG vornehmen können, sollte der Musterentscheid die Gesamthöhe der Ansprüche (s § 24 II u III KapMuG) nennen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmtheit des Streitverhältnisses.

Rn 10 Die Schiedsvereinbarung muss notwendigerweise diese einzelne oder alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus einem bestimmten Rechtsverhältnis in Bezug nehmen. Daraus ergibt sich, dass das konkret in Bezug genommene Streitverhältnis durch die Vereinbarung genau bestimmt werden muss. So muss im Falle eines Rechtsstreits vor staatlichen Gerichten und der Erheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antragstellung.

Rn 12 Statthaft ist das Wiederaufnahmeverfahren nur im oben beschriebenen Anwendungsbereich des § 185 (Rn 2, 3). Für die Zulässigkeit des Antrags ist das Behaupten eines Wiederaufnahmegrundes, gestützt auf die Vorlage eines den Anforderungen entsprechenden Gutachtens, notwendig. Erforderlich ist für die Antragstellung allein, dass eine andere Entscheidung nach dem Vortrag de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mitwirkung eines Dritten.

Rn 21 Eng verknüpft mit dem Unmöglichkeitseinwand ist die Frage, wie es sich auswirkt, dass der Vollstreckungsschuldner auf die Mitwirkung eines Dritten angewiesen ist. Das Erfordernis der Mitwirkung eines Dritten ist unproblematisch, sofern der Schuldner dessen Verhalten beeinflussen kann (BayObLG NJW-RR 89, 462, 463 [BayObLG 12.12.1988 - BReg. 2 Z 49/88]; Rostock MDR 17, 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Umfang der Ermittlung.

Rn 4 Der Amtsermittlungsgrundsatz wird dadurch geprägt, dass das Gericht die Verantwortung dafür trägt, dass die gesamten Entscheidungsgrundlagen erfasst werden. Das Gericht muss alle gebotenen Ermittlungsansätze ausschöpfen (BGH FamRZ 10, 720). Es muss dabei die jeweils am Verfahren Beteiligten anhören und kann sich nicht nur auf Mitteilungen von dritter Seite beschränken (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anforderungen an die Klageschrift (Abs 2).

Rn 19 Die in Abs 2 S 1 genannten Anforderungen gelten zusätzlich zu § 253 II. Gem Abs 2 Nr 1 sind die Voraussetzungen der Klagebefugnis darzulegen. Zum Nachweis, dass der klagende Verein 350 natürliche Personen als Mitglieder hat (Abs 1 S 2 Nr 1) reicht eine anonymisierte Mitgliederliste mangels Überprüfbarkeit nicht aus (Braunschw 12.12.18 – 4 MK 2/18). Rn 20 Gem Abs 2 Nr 2 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelf.

Rn 17 Gegen die Ablehnung des Erlasses eines Haftbefehls ist die sofortige Beschwerde des Gläubigers nach § 793 statthaft. Auch gegen den Erlass des Haftbefehls ist seitens des Schuldners die sofortige Beschwerde statthaft. Die Frist beginnt mit Übergabe der Abschrift (Rn 14). Der Haftbefehl ist ein Zwangsmittel nach § 570 I, sodass der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten des Rechtsstreits.

Rn 8 Die Kosten des Rechtsstreits sind nach S 2 grds ebenfalls gegeneinander aufzuheben, es sei denn die Parteien haben ein anders vereinbart oder über die Kosten ist bereits rechtskräftig erkannt. Haben die Parteien nichts Abweichendes vereinbart, ist auch hier grds davon auszugehen, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden sollen. Das Gericht kann jedoch in begründeten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlender Widerspruch.

Rn 5 An einem Widerspruch fehlt es bei Säumnis und bei vorbehaltlosem Anerkenntnis des Bekl; die Verurteilung des Bekl erfolgt dann ohne Vorbehalt. Bei Säumnis des Bekl im letzten Termin zur mündlichen Verhandlung ergeht auch dann ein normales Versäumnisurteil (und kein Versäumnisvorbehaltsurteil), wenn der Bekl schriftsätzlich oder in einem früheren Termin dem Anspruch wide...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eintritt eines Kalendertages als Vollstreckungsbedingung (Abs 1).

Rn 3 Voraussetzung der Vollstreckungsbedingung nach Abs 1 ist die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des betreffenden Tages nach dem Kalender. Es kann ein bestimmtes Datum angegeben sein oder eine andere Kennzeichnung des Tages vorliegen, die sich anhand des Kalenders konkretisieren lässt, zB am Tage nach Ostern, Neujahr, dem letzten Tag des Monats oä (Zö/Seibel § 751 Rz 2). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 4 Die Überweisung erfolgt auf einen mit dem Pfändungsantrag verbundenen oder selbständig gestellten Antrag des Gläubigers. Ein selbständiger Antrag muss die Voraussetzungen des Pfändungsantrags, dh insb das Bestimmtheitserfordernis (§ 829 Rn 31), erfüllen. Anwälte und die sonstigen in § 130d bezeichneten Personen müssen den Antrag als elektronisches Dokument übermitteln. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Teilrücknahme.

Rn 17 Die tw Zurücknahme der Berufung ist insoweit zulässig, wie das Rechtsmittel auf einen Teil des angefochtenen Urteils beschränkt werden könnte. Damit gilt insoweit dasselbe wie bei dem Teilverzicht (§ 515 Rn 21). Eine Teilrücknahme liegt nur vor, wenn die zunächst gestellten Berufungsanträge später beschränkt werden; keine Teilrücknahme ist es, wenn unbeschränkt Berufun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besonderheiten des Verfahrens.

Rn 9 Ist die Räumungsklage gegen den Mieter noch anhängig, dann ist für die Räumungsverfügung gegen den Dritten das Prozessgericht der Räumungsklage zuständig. Vor Erlass der Räumungsverfügung muss der Dritte entweder schriftlich angehört oder im Rahmen mündlicher Verhandlung die Gelegenheit zur Anhörung erhalten (Abs 4). Verfügungsanspruch ist der gegen den Dritten bestehen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristen.

Rn 8 Die Dauer der Frist darf ein Jahr nicht überschreiten, dies gerechnet vom Tag des Abschlusses des Vergleichs an. Ist nach dem Vergleich an einem späteren Tag zu räumen, ist für den Fristenbeginn maßgeblich der im Vergleich genannte Räumungstermin, § 794a III. Die Räumungsfrist kann verlängert werden; ein Verlängerungsantrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatsachen und Beweismittel.

Rn 6 Zur Begründung des Musterverfahrensantrags sind nicht nur die angeblich fehlerhaften öffentlichen Kapitalmarktinformationen zu nennen (Abs 2), sondern auch die Tatsachen, aus denen sich der behauptete Fehler ergibt, einschließlich der zugehörigen Beweismittel (Abs 3). Der im alten Recht umstrittene Begriff der ›Streitpunkte‹ ist abgeschafft. Die Neufassung des Gesetzes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Eigentum.

Rn 104 s § 6, s Enteignung. Eigentumsstörung Der Abwehranspruch ist nach § 3 mit dem Interesse des Kl zu bewerten (BGH NJW 94, 735 [BGH 10.12.1993 - V ZR 168/92]; 06, 2639 [BGH 17.05.2006 - VIII ZB 31/05]; BGH NZM 22, 754: niedrige Schätzung bei Klage des Grundstückseigentümers gegen Wasserversorgungsunternehmen, keine Informationszettel über Wassersperrungen anzubringen; Kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Des Nachweises einer Vollmacht bedarf es im gesamten Mahnverfahren nicht. Die Vorschrift vereinfacht das Verfahren, indem das Mahngericht die Bevollmächtigung nicht prüfen muss und eine Vollmacht nicht verlangen darf. Lediglich zu versichern ist die Bevollmächtigung dann, wenn der Bevollmächtigte einen Antrag einreicht oder einen Rechtsbehelf einlegt. Wesentlich ist, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besondere.

Rn 10 Neben den allgemeinen Vollstreckungserfordernissen (Titel, Klausel, Zustellung) müssen bei bestimmten besonders ausgestalteten Vollstreckungsmaßnahmen zusätzlich besondere Voraussetzungen gegeben sein. So darf die Vollstreckung, wenn sie vom Eintritt eines Kalendertages oder einer Sicherheitsleistung abhängig ist, nicht vor dessen Ablauf (§ 751 I) oder dem Nachweis der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlerhafte oder fehlende Unterschrift.

Rn 4 Wird die dargestellte Reihenfolge im Verhinderungsfall nicht eingehalten oder kann die erforderliche Unterschrift nicht geleistet werden (weil die Unterschriftspersonen aus dem Dienst ausgeschieden sind oder der verhinderte Einzelrichter keinen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zur Verhandlung hinzugezogen hat), so erfüllt das Protokoll nicht die Voraussetzungen einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Haben die Parteien in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes oder zu Protokoll der Geschäftsstelle den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entscheidet das Gericht über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen durch Beschluss. 2Dasselbe gilt, wenn der Beklagte der E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Schuldlosigkeit der Partei an der Fristversäumung.

Rn 18 Zentraler Prüfungspunkt bei der Wiedereinsetzung ist die Frage, ob die Partei die Fristversäumung zu vertreten hat, also nicht die erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Maßstab ist die ›Sorgfalt einer ordentlichen Prozesspartei‹ mithin ein objektiver Fahrlässigkeitsmaßstab (Zö/Greger Rz 12), nach der Gegenansicht (St/J/Roth Rz 25) soll es unter dem Blickwinkel der Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ausnahmefällen und sofern dies dem Wohl des Kindes entspricht, kann das Gericht eines Mitgliedstaats, das für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist, in dem Fall, dass seines Erachtens ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, zu dem das Kind eine besondere Bindung hat, den Fall oder einen bestimmten Teil des Falls besser beurteilen kann,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Dispositionsmaxime.

Rn 25 In der ZPO gilt durchgehend die Dispositionsmaxime. Diese gilt nicht nur in 1. Instanz, sondern auch in allen Rechtsmittelinstanzen bis hinauf zur Revisionsinstanz und zum Verfahren vor dem Großen Senat für Zivilsachen (§ 132 GVG). Es ist daher zulässig, eine Entscheidung durch einen Dispositionsakt der Parteien zu verhindern (Klagerücknahme, Rechtsmittelrücknahme, Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Urteilsformel.

Rn 5 Die Urteilsformel (Tenor) enthält die Entscheidungen über die Hauptsache und die erforderlichen prozessualen Nebenfragen. Auch wenn für das Verständnis des Urteilstenors neben dessen Wortlaut ergänzend der Inhalt der Entscheidungsgründe, die Klageanträge und der Klägervortrag maßgeblich sind und zur Auslegung herangezogen werden können (BGH NJW-RR 17, 763 [BGH 17.01.201...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Pfändungsschutz für Heimarbeiter (Abs 2).

Rn 54 Heimarbeiter erbringen als arbeitnehmerähnliche Personen ihre Dienste persönlich unabhängig, aber wirtschaftlich abhängig. Arbeiten sie aufgrund eines dauerhaften Verhältnisses für einen Auftraggeber und werden sie mit wiederkehrenden Bezügen vergütet, so gilt § 850 II und der Pfändungsschutz aus den §§ 850a ff (Musielak/Voit/Flockenhaus § 850i Rz 13; nach Zö/Herget § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausnahme Lokaltermin.

Rn 2 Termine, die nicht an der Gerichtstelle abgehalten werden, sind so genannte Ortstermine, die nur unter den in Abs 1 genannten Ausnahmefällen zulässig sind. Der Hauptfall ist die Einnahme des Augenscheins (zB einer Unfallstelle, eines Baumangels). Die Verhandlung mit einer am Erscheinen verhinderten Person wird zudem va bei länger dauernder Bettlägerigkeit oder Krankenha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / M. Mündliche Verhandlung?

Rn 22a § 1063 II ist im Verfahren nach § 1065 nicht anwendbar. Der BGH hat jedoch aus §§ 128 IV, 577 VI S 1 ein Ermessen, eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Er hat hiervon in der Vergangenheit keinen Gebrauch gemacht, weil die Parteien sich in Verfahren nach § 1065 umfangreich schriftlich äußerten (BGH 19.12.19 – I ZB 90/18 juris, Rz 5f). Die vom I. ZS des BGH zu beha...mehr