Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 44 Für die Vollstreckung erhält der GV die Geb nach Nr 240 KV GVKostG iHv 150 EUR. Hinzu treten weitere 22 EUR Zeitzuschlag je weiterer Stunde, sofern drei Stunden überschritten sind, vgl Nr 500 KV GVKostG. § 10 I 1 GVKostG bestimmt den einmaligen Anfall der Geb, auch wenn die Räumung mehrere Schuldner betrifft. Erledigt sich die Vollstreckung ohne vollständige Mitwirkung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wesentliche Änderung.

Rn 2 Erforderlich ist eine wesentliche Änderung, die nachträglich eingetreten ist. Der Begriff der Wesentlichkeit ist nur für das Bruttoeinkommen definiert. (100 Euro). Überwiegend wird ansonsten verlangt, dass nur Änderungen zu einer Ratenanpassung führen, die voraussichtlich von einiger Dauer sind. Durch die Anpassung für die Staatskasse erzielbare Mehreinnahmen müssen in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Nr 6.

Rn 19 Der Einzelrichter entscheidet über Kosten, Gebühren und Auslagen, soweit sie in dem durch ihn beendeten Berufungsverfahren entstanden sind (Anders/Gehle/Göertz ZPO Rz 9). Hierunter fallen Kostenentscheidungen, die nicht vom Kollegium im Endurteil getroffen werden, zB nach §§ 269 IV, 516 III 2, 379. Erfasst werden auch die öffentliche Zustellung eines Kostenfestsetzungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschluss.

Rn 7 Die Beeidigung wird durch entsprechenden Beschl des Prozessgerichts (als Nacheid gem § 392 oder bei Beauftragung eines beauftragten oder ersuchten Richters gem §§ 361, 362 bereits im Beweisbeschluss) angeordnet. Eine zu Unrecht unterlassene Beeidigung kann durch rügelose Verhandlung der Partei gem § 295 I geheilt werden (Zö/Greger § 391 Rz 5; BFH 22.11.13 – X B 35/13, R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 20 Macht ein unterhaltsberechtigter Sozialhilfeempfänger kraft prozessrechtlicher Ermächtigung (§ 265) in Prozessstandschaft die nach § 94 I 1 SGB XII auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüche geltend, kann das nach dessen Tod unterbrochene Verfahren (§ 239) nur durch seine Erben als neue gesetzliche Prozessstandschafter aufgenommen werden. Der Sozialhi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anderweitige Bestimmung.

Rn 5 Haben die Beteiligten zwar die Kostenfolge unmittelbar nicht schon im Vergleich selbst geregelt, haben sie aber eine Bestimmung getroffen, wie es sich hinsichtlich der Kosten verhalten soll, dann ist das Gericht grds an die Bestimmung der Beteiligten gebunden und muss entsprechend tenorieren. Eine solche anderweitige Bestimmung liegt bereits dann schon vor, wenn die Part...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Schiedsgericht nur teilzuständig.

Rn 39 Bei einer schiedsfähigen Streitigkeit muss die Schiedsvereinbarung das Schiedsgericht berechtigen, über den gesamten Anspruch selbstständig und abschließend zu entscheiden. Es muss ausgeschlossen sein, dass für einen Teil der zu entscheidenden Rechtsfragen das staatliche Gericht zuständig bleibt. Eine Schiedsvereinbarung, die nicht in vollem Umfang die Entscheidungsbef...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Nach Ablauf der sechs Monate wird der Schuldner von Amts wegen aus der Haft entlassen. (2) Gegen den Schuldner, der ohne sein Zutun auf Antrag des Gläubigers aus der Haft entlassen ist, findet auf Antrag desselben Gläubigers eine Erneuerung der Haft nicht statt. (3) Ein Schuldner, gegen den wegen Verweigerung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 319 (Berichtigung).

Rn 17 Die Vorschrift findet grds auch auf Beschlüsse Anwendung, da sie einen allgemeinen, auf Beschlüsse übertragbaren Rechtsgedanken enthält (BVerfGE 29, 45; BayObLG NJW-RR 89, 720 [BayObLG 03.03.1989 - BReg 1b Z 3/89]). Offenbare Unrichtigkeiten in Beschlüssen können vAw berichtigt werden. Typische Anwendungsfälle sind die Berichtigung des Rubrums (BGH NJW-RR 95, 574 [BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gewährung rechtlichen Gehörs.

Rn 2 Als Verfahrensbeteiligtem ist dem Streithelfer, der zum Rechtsstreit zuzuziehen ist (§ 71 III), rechtliches Gehör zu geben. Dem Streithelfer sind die Schriftsätze der Parteien mitzuteilen, damit er im Interesse der von ihm unterstützten Hauptpartei auf den Prozess sachlich einwirken kann. Zwecks Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sind ihm die Termine bekanntzugeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über Wiedereinsetzung.

Rn 3 Aus Gründen der Prozessökonomie wird es in Ausnahmefällen als zulässig angesehen, dass das mit dem Rechtsmittel in der Hauptsache befasste Gericht die Entscheidung an sich zieht. So kann das Rechtsbeschwerdegericht über den für die Beschwerdeinstanz gestellten Wiedereinsetzungsantrag entscheiden, wenn nach dem Akteninhalt Wiedereinsetzung ohne Weiteres zu gewähren ist (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Geltendmachung eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Anspruchsgegner einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. 2Eine missbräuchliche Geltendmachung ist im Zweifel anzunehme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. 2Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt. (2) Die Klage kann nur auf Gründe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Schutzvorschrift für die säumige Partei.

Rn 42 § 1059 II 1b ist keine Schutzvorschrift für die säumige Partei. Die Partei, die ordnungsgemäß über die Ingangsetzung des Schiedsverfahrens und die Bildung des Schiedsgerichts unterrichtet worden ist, sich jedoch weder an der Bestellung des Schiedsgerichts noch am Schiedsverfahren beteiligt, weil sie die Schiedsvereinbarung für unwirksam hält, handelt auf eigenes Risiko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 7 § 385 II betrifft Personen als Zeugen, die eine besondere Vertrauensstellung innehaben. Deshalb ist das Recht des Zeugen hier ohnehin beschränkt auf die Tatsachen, die ihm gerade im Hinblick auf diese Stellung anvertraut wurden (§ 383 Rn 15). Wenn aber der Vertrauensgeber den Zeugen von der Schweigepflicht entbindet, wäre ein Festhalten an der Zeugnisverweigerung offenk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Sicherheitsleistung.

Rn 215 Im Zwischenstreit um die Erbringung einer Sicherheit für die Prozesskosten wird der Wert der Hauptsache angesetzt (BGHZ 37, 264; VersR 91, 122; Zweibr NJW 95, 537); nach Anordnung der Sicherheit beläuft sich die Beschwer des Verpflichteten auf deren Umfang (Karlsr MDR 86, 593); der Aufhebungsantrag ist mit dem Aufwand für die Beschaffung zu bewerten (LG Berlin RPflege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vollstreckung.

Rn 50 Die Zwangshaft wird aufgrund eines Gläubigerantrags nach den Vorschriften über die Haft, §§ 802g–802j, vollstreckt. Die gerichtlich vollstreckbare Ausfertigung der Haftanordnung ist der Haftbefehl des Prozessgerichts (§§ 888 I 3, 802g I; LG Kiel SchlHA 83, 75, 76; AG Berlin-Charlottenburg DGVZ 79, 28). Rn 51 Die Zwangshaft wird nach § 171 StVollzG vollzogen. Die Vollzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Zur Vollziehung eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung bedarf es seiner Übermittlung an die kontenführende Bank, die den Beschluss nach Art 24 EuKoPfVO ausführt und eine Erklärung gem. Art 25 EuKoPfVO abgibt. Wie die Übermittlung zu erfolgen hat, überlässt die EuKoPfVO weitgehend dem nationalen Gesetzgeber. § 951 I enthält die entsprechenden Regelungen für im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirtschaftliche Verhältnisse des Schuldners (Abs 1 S 2).

Rn 44 Als Kontrapunkt zu der klaren Orientierung des Pfändungsschutzes an den Bestimmungen über das laufende Arbeitseinkommen, erweitert Abs 1 S 2 den Gegenstand der zu berücksichtigenden Existenzgrundlage. Diese Regelung stimmt mit § 850i I 2 aF überein. In die Entscheidung sind danach die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners und insb seine sonstigen Verdienstmöglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift ist wie § 313b eine Ausnahme zu § 313 I Nr 5 und 6. Sie ist in allen Instanzen beachtlich; für Berufung und Revision gelten aber vorrangig §§ 540 , 564 (näher BGH NZM 21, 432 [BGH 23.02.2021 - VIII ZR 213/20] Rz 8 ff). § 313a ist durch das ZPO-ReformG neu gefasst und die Möglichkeiten zum Absehen von den Gründen im Falle von Abs 1 S 2 Hs 2 erweitert worden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prüfung und Entscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht.

Rn 5 Der BGH prüft nur die Verletzung von Rechtsnormen (§ 576 ZPO), dh nicht die tatsächlichen Feststellungen des OLG. Insoweit gelten die Grundsätze des allgemeinen Revisionsrechts (BGH NZG 14, 1384, 1387 [BGH 29.07.2014 - II ZB 30/12]). Ebenso wie das OLG (s oben § 6 Rn 9) kann auch der BGH entscheiden, dass bestimmte Ansprüche nicht Gegenstand von Musterverfahren und Must...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vergebliche oder aussichtslose Vollstreckung.

Rn 24 Als weitere Sachentscheidungsvoraussetzung nach Abs 2 darf die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt haben oder führen. Der Begriff des sonstigen beweglichen Vermögens verweist auf die Zwangsvollstreckung nach Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2 ohne Untertitel 3, dh die §§ 803–827. De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unvereinbarkeit mit einer Entscheidung aus einem anderen Staat (lit d).

Rn 13 Lit d regelt in Ergänzung zu lit c den Fall, dass die Entscheidung (Art 2 lit a), deren Anerkennung in Rede steht, nicht mit einer inländischen Entscheidung unvereinbar (vgl dazu Rn 12) ist, sondern mit einer ausländischen, also einer Entscheidung, die entweder in einem anderen als dem ›ersuchten‹ (Art 2 lit e) Mitgliedstaat (hierzu auch Müller IPRax 09, 484 ff) oder i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 In den Fällen, in denen eine Titelumschreibung erforderlich ist, bedarf es der Klausel, so in den in den §§ 727–729, 738, 742, 744, 744a, 745, 749 behandelten Fällen. Erweist sich eine Klausel als nicht erforderlich, bedarf auch das Urt, durch welches der Einspruch gegen einen VB verworfen oder der VB aufrechterhalten wird, keiner Vollstreckungsklausel; der VB bleibt Ti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Zuschlag darf nur auf ein Gebot erteilt werden, das mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswertes der Sache erreicht (Mindestgebot). 2Der gewöhnliche Verkaufswert und das Mindestgebot sollen bei dem Ausbieten bekannt gegeben werden. (2) 1Wird der Zuschlag nicht erteilt, weil ein das Mindestgebot erreichendes Gebot nicht abgegeben ist, so bleibt das Pfandrech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Entscheidung durch den Einzelrichter.

Rn 44 Die Klageschrift soll eine Äußerung dazu enthalten, ob einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen. Im Hinblick auf die durch die ZPO-Reform eingeführten Änderungen ist diese Regelung überflüssig, weil gem § 348 I 1 idR der Einzelrichter (originärer Einzelrichter) entscheidet. Im Übrigen haben die Parteien keinerlei Einfluss darauf, ob de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die Genehmigung zur Aussage gelten die besonderen beamtenrechtlichen Vorschriften. (2) Für die Mitglieder des Bundestages, eines Landtages, der Bundes- oder einer Landesregierung sowie für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Teilweises Obsiegen und Unterliegen (§ 92).

Rn 9 War der Gegner der unterstützten Hauptpartei nur tw unterlegen, so dass eine Kostenquotierung nach § 92 I ergeht, dann sind die Kosten des Nebenintervenienten in Höhe der Erstattungsquote der Hauptpartei dem Gegner aufzuerlegen (Abs 1 Hs 1). Im Übrigen trägt der Nebenintervenient seine Kosten selbst (Abs 1 Hs 2). Er ist in Höhe des Unterliegens der Hauptpartei nicht dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bestimmter Antrag – Bezugnahme.

Rn 5 Die Form der Anspruchsbegründung muss einer Klageschrift (§ 253) entsprechen (§ 697 I 1). Besteht kein Anwaltszwang, kann der ASt sie schriftlich einreichen oder sie mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Empfangsgerichts anbringen (§ 496) oder sie vor der Geschäftsstelle jedes AG zu Protokoll abgeben (§ 129a). Zum Anspruch an die Klageschrift gehört ein ›bestimm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bindung an Anspruchsbezeichnung.

Rn 3 Selbst wenn im MB und VB der Anspruch bezeichnet ist wie zB ›Schadensersatzanspruch gem § 823 BGB …‹, ist der VB nicht geeignet, die rechtliche Einordnung des in ihm geltend gemachten Anspruchs als ›unerlaubte Handlung‹ festzulegen, denn der MB beruht auf den einseitigen, vom Gericht nicht auf Schlüssigkeit geprüften Angaben des Gläubigers (BGH 6.4.16 – VII ZB 67/13). T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 4 Die Pfändung erfordert einen Titel gegen den Gesellschafter. Sie erfolgt als Rechtspfändung gem den §§ 857, 829 und nicht als Forderungspfändung. Aus dem Pfändungsbeschluss muss ersichtlich werden, dass der Gesellschaftsanteil und nicht bloß Einzelansprüche gepfändet werden (Musielak/Voit/Flockenhaus § 859 Rz 3). Drittschuldner ist die Gesamthand (BGHZ 97, 392, 394f). S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch.

Rn 19 Nach § 574b I BGB ist der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung schriftlich zu erklären. Geschieht dies nicht, kann der Kl nicht wissen, ob der Beklagte Fortsetzung verlangen wird und wie er dieses Verlangen ggf begründen wird. Der Kl kann noch nicht einmal von seinem Recht nach § 574b I 2 Gebrauch machen, weil er von dem Widerspruch nichts weiß. Bringt der Bekla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensverbindung (Abs 3).

Rn 13 Die Vorschrift sieht im Interesse einer Geringhaltung der Kosten die Verbindung der Verfahren vor, wenn mehrere Kinder des Antraggegners die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren betreiben. Die Verbindung ist nicht gem § 113 I 2 iVm § 147 ZPO in das Ermessen des Gerichts gestellt, sondern hat zwingend zu erfolgen. Die Vorschrift gilt auch für parallele ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Eine Parteizustellung kommt insb in Betracht bei Willenserklärungen (§ 132 BGB), für Titel gem §§ 750, 756, 795, insb den Vollstreckungsbescheid gem § 699 IV 2, für Arrest und eV (§ 922 II, § 936) und im Bereich der Pfändung für die Vorpfändung (§ 845), Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse (§ 829 II, § 835 III, §§ 846, 857 I, § 858 III) und den Verzicht des Pfandgläubi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erfolgt die Weigerung vor einem beauftragten oder ersuchten Richter, so sind die Erklärungen des Zeugen, wenn sie nicht schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben sind, nebst den Erklärungen der Parteien in das Protokoll aufzunehmen. (2) Zur mündlichen Verhandlung vor dem Prozessgericht werden der Zeuge und die Parteien von Amts wegen geladen. (3) 1Auf G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Nr 12: Ergänzende Angaben hinsichtlich eines Anspruchsübergangs.

Rn 8 Hierdurch soll zum einen vermieden werden, dass Unterhalt geltend gemacht wird, der bereits auf Dritte übergegangen ist und der Dritte mehr erhält, als er geleistet hat (ThoPu/Hüßtege § 250 Rz 2; vgl auch Jena FamRB 13, 361). Um Letzteres zu vermeiden, ist der Träger der Sozialleistungen gehalten, für jeden Monat gesondert prüfen, ob der Unterhalt seine Leistungen nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Landesjustizverwaltung Hessen führt für die Länder ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften (Schutzschriftenregister). Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. (2) Eine Schutzschrift gilt als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antragserfordernis und -berechtigung.

Rn 19 Die ZPO kennt weder eine Ausschließung von SV kraft Gesetzes, also keine Berücksichtigung vAw, noch kann das Gericht den SV oder der SV sich selbst ablehnen. Das Gericht kann aber grds ohne Angabe von Gründen einen SV entlassen und einen neuen ernennen, §§ 404 I 3, 360; 408 I 2, zum Gutachtenverweigerungsrecht des SV s § 408. Sowohl Ausschließungsgründe als auch die Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 6 Es gilt das Prinzip der Anerkennung, entspr § 328 I Nr 1–4 ZPO u § 16a FGG aF listet I Anerkennungshindernisse abschließend auf. Daneben ist die Anerkennung ausgeschlossen, wenn die Gerichtsbarkeit des erkennenden Staates fehlte (BGHZ 189, 87, 90; Schulte-Bunert/Weinreich/Martiny Rz 28). Anerkennungshindernisse sind mit Ausnahme des I Nr 2 vAw zu prüfen (zu den Anforder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 6 Liegen die Voraussetzungen des § 39 S 1 vor, tritt die Zuständigkeitsfolge von Gesetzes wegen unabhängig vom Willen oder der Kenntnis der Parteien ein (vgl BayObLG NJW-RR 21, 1000 [BayObLG 09.06.2021 - 101 AR 46/21]; Zö/Schultzky Rz 11), auch wenn die Parteien eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung getroffen haben (BGHZ 134, 127, 136 f; Zö/Schultzky Rz 11; Musielak...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweis.

Rn 8 Im Falle der Geltendmachung der Umsatzsteuer findet eine Beweiserhebung über die Richtigkeit der Erklärung nach Abs 2 S 3 grds nicht statt (Kobl NJW-RR 96, 767 [OLG Koblenz 20.12.1995 - 14 W 756/95]; Ddorf NJW-RR 96, 768 [OLG Düsseldorf 25.01.1996 - 10 W 3/96]; zum Geständnis bzw zur Geständnisfiktion s Rn 4). IÜ kann bei bestrittenen Tatsachenbehauptungen ohne Beschrän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Dienstliches.

Rn 29 Das allgemeine dienstliche Verhalten des Richters bedarf ebf einer Handlung, die einen konkreten persönlichen oder sachlichen Bezug zu dem Streitstoff hat, um einen Ablehnungsgrund anzunehmen. Deswegen begründet die allgemeine (negative) Einschätzung eines Richters ein Misstrauen nicht (Musielak/Voit/Heinrich § 42 Rz 15), ebenso wenig der Vorwurf der fachlichen Unkennt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Stattgabe des Widerspruchs.

Rn 2 Bei stattgebender Entscheidung hat das Gericht die Verteilung entweder selbst neu vorzunehmen oder die Aufstellung eines neuen Planes durch das Verteilungsgerichts anzuordnen. Es besteht Ermessensspielraum, wobei sinnvollerweise bei der Anordnung eines neuen Planes genaue Anweisungen erteilt werden sollten, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein Widerspruch gegen die ne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. ›Muss-Beteiligung‹, Abs 2 S 1.

Rn 13 Gem Abs 2 S 1 muss das Jugendamt in Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls gem §§ 1666, 1666a BGB zwingend beteiligt werden. Der Wortlaut erfasst auch Verfahren, die lediglich die Entziehung der Vermögenssorge nach § 1666 II zum Gegenstand haben. Ob dies so beabsichtigt war, ist zumindest zweifelhaft. Diese Verfahren werden zwar idR auf Anregung des Jugendamts eing...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Der andere Elternteil ist nicht Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Rn 8 Ist der andere Elternteil nicht Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind, kann Streit zwischen den beteiligten Eltern über den Wechsel des Wohnortes des Kindes (jedenfalls in rechtlicher Hinsicht) nicht entstehen. Aus diesem Grund ist nach § 154 S 2 eine Verweisung nach S 1 nicht möglich, wenn dem anderen Elternteil das Recht der Aufenthaltsbestimmung nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die materiell-rechtlichen Theorien.

Rn 16 Der Gesetzgeber der CPO von 1877 war der Auffassung, der prozessuale Streitgegenstand sei identisch mit dem materiell-rechtlichen Anspruch. Diese Auffassung erklärt sich aus dem noch im 19. Jh bestehenden Missverständnis, die Begriffe des Bürgerlichen Rechts und des Zivilprozessrechts seien identisch. Heute wird eine solche Auffassung von niemandem mehr vertreten. Es i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bindung des Rechtsmittelgerichts.

Rn 9 Das Rechtsmittelgericht ist wegen seiner Funktion als Kontrollinstanz niemals an Entscheidungen unterer Instanzen auf der Grundlage des § 318 gebunden. Soweit der Prüfungsmaßstab eingeschränkt ist (§§ 512, 557 II oder wegen Beschränkung des Rechtsmittels), beruht die darin begründende Bindung an das Urt nicht auf § 318 (BGH NJW-RR 87, 249, 250 [BGH 06.11.1986 - IX ZR 8/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Richtervorlage nach Art 100 I GG und Verfassungsbeschwerde.

Rn 22 Die Richtervorlage nach Art 100 I GG ordnet die Aussetzung des anhängigen Verfahrens an. Damit ist nach der Systematik des Gesetzes im Anwendungsbereich des Art 100 I GG ein Rückgriff auf die zivilprozessuale Aussetzung nach § 148 versperrt. Allerdings ist das Gericht nach Art 100 I GG zugleich zur Vorlage verpflichtet. Ist jedoch bereits über dasselbe Gesetz eine ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Tragweite.

Rn 1 Da bei Beginn des Rechtsstreits die Auswirkungen des angestrebten Urteils auf die Belange der Parteien nicht immer absehbar sind, wird der Streitwert nicht nach dem Angreiferinteresse (§ 3 Rn 4), sondern unabhängig von der Frage, wer von den Grundstückseigentümern als Kl auftritt, normativ bestimmt (BGHZ 23, 205; § 3 Rn 4). Es entscheidet der höhere Wert. Die Belange de...mehr