Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehegatten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens, ist die Folgesache abzutrennen. (2) Das Gericht kann eine Folgesache vom Verbund abtrennen. Dies ist nur zulässig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Anhörung.

Rn 27 Die Anhörung der Berufsrichter des Spruchkörpers regelt Abs 6. Da der Beschl alle Mitglieder des Spruchkörpers ›betrifft‹, sind alle anzuhören, idR iRd Beschlussfassung. Die durch das Präsidium benannten Vertreter zählen nicht zu den ›Betroffenen‹ des spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsbeschlusses, sie sind also nicht nach Abs 6 zu hören. Sinnvoll ist die Anhörun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelf.

Rn 15 Hat der GV den Vollstreckungsauftrag unter Verstoß gegen die funktionelle Zuständigkeit als Vollstreckungsorgan übernommen, führt das zur Nichtigkeit der durchgeführten Vollstreckungsmaßnahme (§ 44 VwVfG analog). Beim Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit ist die Vollstreckungshandlung dagegen nur anfechtbar (aA Musielak/Voit/Lackmann § 753 Rz 16: ›Verstöße gegen di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§ 111 Nr 5 FamFG).

Rn 9 Die Legaldefinition findet sich in § 200 FamFG. Nach § 200 I FamFG sind Ehewohnungssachen Verfahren nach § 1361b BGB (Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben) und § 1568a BGB (Regelung der Nutzung der Ehewohnung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung). Haushaltssachen (früher Hausratssachen) sind gem § 200 II FamFG Verfahren nach § 1361a BGB (Verteilung der Haus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wohnsitz- oder Aufenthaltsverlegung nach Vertragsschluss (§ 38 III Nr 2 Alt 1).

Rn 18 § 38 III Nr 2 ermöglicht es, durch Gerichtsstandsabrede Vorsorge für etwaige zukünftige Entwicklungen zu treffen, die die Gefahr des Entzuges eines inländischen Gerichtsstands oder einer Erschwerung der gerichtlichen Rechtsverfolgung mit sich bringen könnten. Eine solche Gefahr besteht offensichtlich, wenn die andere Partei nachträglich ihren Wohnsitz oder bei Nichtbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materiell-rechtliche Folgen.

Rn 7 Die Lüge der Partei kann als Prozessbetrug nach § 263 StGB strafbar sein. Eine Klage auf Schadensersatz kann begründet sein, da der Prozessbetrug eine unerlaubte Handlung iSv § 263 StGB iVm § 823 II, 826 BGB darstellt (weshalb dahinstehen kann, ob § 138 I selbst ein Schutzgesetz darstellt; umstr vgl Zö/Greger Rz 7 mwN). Bei eigenständigem Bruch der Wahrheitspflicht durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Elektronische Form (Abs 5 S 2).

Rn 7 Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des modernen Verkehrs, insb elektronischer Kommunikationsmittel, hat die Rspr für die Klageschrift (und andere bestimmende Schriftsätze) ein Telegramm, Fernschreiben oder Telefax genügen lassen (BGHZ 167, 214). Wurde zunächst beim Telefax noch gefordert, dass das Ursprungsdokument mit einer Unterschrift versehen war, so reicht nunmehr e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fälle mit Auslandsberührung.

Rn 4 Der Wortlaut der Vorschrift ist nicht auf die Verletzung deutscher Gesetze beschränkt (BGH NJW 09, 3371, 3373 [BGH 09.07.2009 - Xa ZR 19/08]), sondern lässt den Anwendungsbereich offen. Teilweise wird jedoch die Auffassung vertreten, dass sich die Verbandsklagebefugnisse des deutschen Rechts auf die Kontrolle von Verhalten im Inland beschränken (Lindacher 79 mwN; zum UW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Form der Entscheidung.

Rn 33 Das Gesetz sieht für die Entscheidung über die Bestellung des Verfahrensbeistands keine Form vor BTDrs 13/4899, 130 zu § 50 FGG aF: ›besonderer Bestellungsakt nicht vorgesehen‹). Es handelt sich in der Sache um eine verfahrensleitende Maßnahme iSv § 28 (MüKoFamFG/Schumann § 158 aF Rz 21; Musielak/Borth/Borth/Grandel § 158 aF Rz 12; Karlsr FamRZ 14, 1136; München FamRZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Restitutionsklage bezweckt die Wiederaufnahme und Neuverhandlung eines rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses, dessen Urteilsgrundlagen in besonders schwerwiegender Weise bzw evident verfälscht sind. Weil die ansonsten auch unrichtigen Urteilen zukommende Rechtskraft in solchen Fällen hinter die materielle Gerechtigkeit zurücktreten muss (s vor §§ 578 ff Rn 1), kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensvergleichung.

Rn 20 Die Gründe, die in anderen mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen die Wiederaufnahme eines Verfahrens rechtfertigen, unterscheiden sich von den Restitutionsgründen des § 580 nicht wesentlich (im Einzelnen Koch EuZW 95, 78, 84; Schulz-Arenstorff, Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht, 2013). Dem Restitutionsgrund nach Nr 6 ähnelnde Gründe können die Vollstreckbarkeit von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Auslegung (Abs 1 Nr 2).

Rn 3 In Abweichung zu staatlichen Gerichten räumt das Gesetz dem Schiedsgericht die Kompetenz ein, den Schiedsspruch auszulegen. Da das Schiedsgericht an seinen eigenen Schiedsspruch gebunden ist, kann es bei der Auslegung nur darum gehen, eine Klarstellung von im Schiedsspruch an sich enthaltenen Äußerungen vorzunehmen. Ein wichtiges Bsp in der Praxis hierfür kann es sein, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ad-hoc-Diplomatie.

Rn 2 Ein Hauptanwendungsfall des § 20 II GVG sind die sog Sonderbotschafter. Insoweit existiert eine von der Staatenpraxis mit Rechtsüberzeugung getragene gewohnheitsrechtliche Regel, wonach es möglich ist, von dem Entsendestaat mit einer besonderen politischen Mission, meist für konkrete Verhandlungsgegenstände, ausgestatteten ›ad-hoc-Botschaftern‹ durch Einzelabsprache mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Nachdem im amtsgerichtlichen Verfahren gem § 496 die Klageerhebung, anders als im landgerichtlichen Verfahren, nicht nur durch Einreichung eines Schriftsatzes (§ 253 I), sondern auch mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 129a) erfolgen kann, stellt die Vorschrift des § 498 klar, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist, auch wenn sich dies im Grunde bereits aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruchsberechtigte.

Rn 3 Widerspruch kann nicht nur der Schuldner, sondern auch sein Rechtsnachfolger sowie im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners der bestellte Insolvenzverwalter einlegen. Nach Insolvenzeröffnung kann der Widerspruch zur Aufhebung oder Bestätigung eines bereits vollzogenen Arrests führen (vgl BGH NJW 62, 589, 591). Ist der Arrest bei Insolvenzeröffnung noch nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gold- und Silbersachen.

Rn 6 Bei Gold- oder Silbersachen darf nur zugeschlagen werden, wenn sowohl das Mindestgebot nach Abs 1 S 1 als auch der Materialwert mindestens erreicht sind. Kann kein Zuschlag erfolgen, darf der GV die Sachen auch ohne Anordnung nach § 825 freihändig verkaufen, muss aber mindestens den Materialwert und die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts erlösen (Abs 3 S 2). Die Vors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertreter.

Rn 2 § 171 ist auf alle Formen rechtsgeschäftlicher Vertretung anwendbar, so auf die Prokura (§ 49 HGB) und die Postempfangsvollmacht (Zö/Schultzky Rz 2 mwN; krit hierzu Coenen DGVZ 02, 183; Nürnbg NJW-RR 98, 495, 496 [OLG Nürnberg 07.05.1997 - 9 W 897/97]). Maßgeblich sind die Vorschriften des bürgerlichen Rechts (BGH NJW-RR 17, 58 Rz 7). Die Vollmacht muss das Recht zur En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Rechtsmittel.

Rn 142 Für den ReS zählt die angestrebte Differenz (Naumbg FamRZ 06, 1285: betr Regelbeträge). Bei Urteil auf Vorlage einer Steuererklärung ist durch Auslegung zu prüfen, ob auch die Erstellung geschuldet ist, was den Re erhöht (BGH NJW-RR 16, 65 [BGH 02.09.2015 - XII ZB 132/15]). Der GeS im Rechtsmittelverfahren richtet sich für den laufenden Unterhalt nach den str Ansprüch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gelegenheit zur Stellungnahme (Abs 4).

Rn 6 Abs 4 bringt in Übereinstimmung mit dem Grundsatz des § 37 II zum Ausdruck, dass es schon im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG), aber auch im Hinblick auf die Wahrung der Rechte der Beteiligten im Beweisverfahren grds erforderlich ist, den Beteiligten die Möglichkeit einzuräumen, sich zum Ergebnis einer förmlichen Beweisaufnahme zu äußern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gleicher Lebenssachverhalt.

Rn 4 Nach Sinn und Zweck des Gesetzes ist die Vorschrift dahingehend zu ergänzen, dass nur solche Verfahren auszusetzen sind, die sich auch auf den im Vorlagebeschluss beschriebenen Lebenssachverhalt beziehen (vgl zum alten Recht BGH NJW 09, 2539, 2541 [BGH 16.06.2009 - XI ZB 33/08]; Vorwerk/Wolf/Fullenkamp Rz 10; wohl aA für Rechtsfragen KK-KapMuG/Kruis § 8 Rz 41). In Prosp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II.

Rn 2 § 958 begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Gläubigers nach dem Vorbild des § 945, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung im Zeitpunkt des Erlasses nicht vorlagen. Die Haftung nach § 958 setzt die Anwendbarkeit deutschen Rechts voraus, die sich nach Art 13 IV EuKoPfVO bestimmt. Liegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm beschreibt das Verfahren, wenn der Kläger einen Rechtsstreit bei der KfH zur Verhandlung gebracht hat, obwohl eine Handelssache nach § 95 nicht vorliegt (Cuypers ZAP Fach 13, 1827). Zur Verhandlung gebracht ist der Rechtsstreit nach Zustellung der Sache mit Ladung oder der Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens. Vor diesem Zeitpunkt können ›Irrläufer‹ – ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die KfH kann als Berufungsgericht zuständig werden, wenn im ersten Rechtszug vor dem AG eine Handelssache Gegenstand des Verfahrens gewesen ist. Ausdrücklich angeordnet ist in diesem Fall die entsprechende Anwendung der §§ 96–99, nach allgemeiner Ansicht sind auch die §§ 101, 102 mit einzubeziehen (MüKoZPO/Pabst Rz 1). § 104 enthält eine Regelung für das Beschwerdeverfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die Bereiche der Fremdauskunft (Abs 1 S 1 Nr 1–3).

Rn 10 Die von der Fremdauskunft erfassten Bereiche sind für die Vollstreckung typischerweise von entscheidender Bedeutung (Würdinger JZ 11, 177, 182), da das Arbeitseinkommen des Schuldners, dessen Kontoguthaben und dessen Kraftfahrzeug wichtige Zugriffsgegenstände sind. Auf diese Bereiche ist die Auskunftsmöglichkeit zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung des Schu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Supranationale Verfahren.

Rn 19 Die Verhandlung eines nationalen Rechtsstreits, der die Rückforderung einer unter Verstoß gegen Art 108 III AEUV gewährten Beihilfe zum Gegenstand hat, darf im Grundsatz nicht bis zum Abschluss der vor dem EuGH geführten Nichtigkeitsklage gegen den Kommissionsbeschluss ausgesetzt werden (BGH MDR 12, 1306; EuGH WM 12, 926). Demgegenüber kommt wegen der Bindungswirkung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anfechtung.

Rn 38 Der Stellung des Rechtspflegers Rechnung tragend ist grds das nach allgemeinem Verfahrensrecht vorgesehene Rechtsmittel, mithin die sofortige Beschwerde, statthaft (vgl BTDrs 13/10244, 1). Abhängig von der Höhe des Beschwerdewertes (§ 567 II) und damit vom Fehlen eines nach der ZPO statthaften Rechtsbehelfs ist jedoch die Rechtspflegererinnerung nach § 11 II RPflG die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kritik.

Rn 8 In der Lehre findet die Rspr Zustimmung (ua Bilda NJW 83, 144; Musielak/Voit/Voit § 600 Rz 9f), aber auch verbreitet Kritik, die eine fehlende Rechtsgrundlage für die Bindungswirkung geltend macht und diese ganz oder doch weitgehend ablehnt (ua Stürner ZZP 85, 424; MüKoZPO/Braun/Heiß § 600 Rz 19 ff; St/J/Berger § 600 Rz 26 f; Zö/Greger § 600 Rz 20). Daran ist richtig, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) ›Geldstrafe‹.

Rn 79a Verhängt ein echtes Schiedsgericht des DFB gegen einen Fußballverein eine ›Geldstrafe‹, so dient dies nicht der Ahndung und Sühne von früherem Fehlverhalten des Vereins, sondern soll den künftigen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sichern. Hierin liegt kein Verstoß gegen den op; ebenso wenig ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Der DFB verfolgt den legitimen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vornahme der Pfändung.

Rn 7 Die Pfändung erfolgt wie die beweglicher Sachen nach §§ 808, 809, wobei die Wegschaffung naturgemäß nicht in Betracht kommt. Die Kenntlichmachung geschieht durch Aufstellung von Pfandtafeln oder Pfandzeichen mit einer vom Gerichtsvollzieher unterschriebenen Pfandanzeige oder durch andere zweckentsprechende Vorrichtungen, tunlichst unter Verwendung des Dienstsiegels oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erforderlichkeit der Feststellung der Vaterschaft.

Rn 16 Das Gericht ist nicht zwingend verpflichtet, ein Abstammungsgutachten einzuholen; § 167a III verweist nicht auf § 177 II 1. Das Gericht entscheidet gem § 30 Abs I nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anordnung einer förmlichen Beweisaufnahme. Von einer Begutachtung kann abgesehen werden, wenn die leibliche Vaterschaft des ASt zwischen den Beteiligten unstreitig ist (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift erweitert die Verbandsklagebefugnis über das AGB-Recht (§ 1) und das Lauterkeitsrecht (§ 8 UWG) hinaus auf alle Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze, weil auch bei diesen typischerweise ein Durchsetzungsdefizit besteht, das sich aus dem ansonsten auf individueller Rechtsdurchsetzung beruhenden Privatrechtssystem ergibt. Der weite Begriff der Verbrauche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e)

Rn 9 Auch ein entschuldbarer Irrtum des Zeugen über die Pflicht zum Erscheinen trotz Kenntnis von der Ladung kann einen genügenden Grund darstellen; zuvor obliegt es aber dem Zeugen, bei Gericht nachzufragen, ob er der Ladung nachzukommen hat (BFH 10.10.07 – IV B 119/06, Rz 9). Steht dem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, so berechtigt ihn dies nur dann zum Fernbleiben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 710 ermöglicht einem Gläubiger, der nach § 709 zur Vollstreckung Sicherheit leisten müsste, dem aber die ökonomischen Mittel für die Leistung einer Sicherheit fehlen, die Zwangsvollstreckung dennoch zu betreiben, nämlich ausnahmsweise ohne Sicherheitsleistung. Gleichzeitig sorgt das Gesetz insoweit für einen Ausgleich mit den Interessen des Schuldners, als dem Gläubig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sach- und Prozessurteile.

Rn 6 Trifft das Urt eine Entscheidung über die Begründetheit des prozessualen Anspruchs, dh über den Streitgegenstand selbst, so spricht man von einem Sachurteil. Dazu gehören auch Versäumnisurteile (§ 331 Rn 3). Behandelt das Urt nur die Zulässigkeit der Klage, so liegt ein Prozessurteil vor, was hilfsweise Ausführungen des Gerichts zur Unbegründetheit der Klage aber nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 16 § 29 II gilt für Erfüllungsortvereinbarungen und beschränkt deren Wirksamkeit auf den genannten Personenkreis, also Kaufleute, juristische Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (zum Normzweck s Rn 2; vgl auch § 38). Es kommt dabei auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an (Musielak/Voit/Heinrich Rz 39; MüKoZPO/Patzina Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensvereinfachung.

Rn 5 Möglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung. Dazu gehören etwa die Entbehrlichkeit einer Vorbereitung durch Schriftsätze, § 129 I (mit der Ausnahmeregelung in § 129 II, aber auch §§ 275–277), bzw die Möglichkeit der mündlichen Anbringung von Erklärungen etc zu Protokoll der Geschäftsstelle, §§ 496, 129a, die abgekürzten Ladungsfristen gem § 217 und Vereinfachung der Ladun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldner.

Rn 100 Wurde der Schuldner zuvor nicht angehört, § 834, kann er gegen die Vollstreckungsmaßnahme mit der Erinnerung nach § 766 vorgehen. Ein, etwa wegen eines Verstoßes gegen ein Pfändungsverbot, anfechtbarer Pfändungsbeschluss ist bis zu einer Aufhebung wirksam und deswegen zu beachten (LG Fulda BeckRS 16, 06889). Der Rechtspfleger kann nach Anhörung des Gläubigers abhelfen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 53 Der Schuldner muss, damit Präklusion iSd § 767 III eintritt, imstande gewesen sein, die Einwendungen im ersten Vollstreckungsgegenklageverfahren geltend zu machen. Maßgeblich ist die objektive Möglichkeit der Geltendmachung; auf ein Verschulden kommt es nicht an (BGHZ 61, 25, 26, 27; WM 86, 1032, 1033; aA St/J/Münzberg Rz 52). Die Präklusionswirkung des § 767 III schli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notwendige Schriftform.

Rn 2 Das FamFG enthält – anders als die ZPO – für Anträge und Erklärungen kein allgemeines Erfordernis der Schriftform. Dies ist bislang nur in einzelnen Vorschriften, wie § 64 Abs 2, geregelt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit wollte der Gesetzgeber daher in Anlehnung an § 130d ZPO (zur Übermittlung danach Mardorf jM 18, 140 ff) ein allgemeines Erfordernis der Schriftform e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bis zum 31.8.09 geltenden § 622 ZPO und setzt das materiell-rechtliche Antragserfordernis in den §§ 1564 I 1, 1313 S 1 BGB sowie nach § 256 ZPO verfahrensrechtlich um, wobei gem § 113 V Nr 2 FamFG an die Stelle der ›Klage‹ der Antrag und an die Stelle des ›Klägers‹ der ASt tritt. Durch die Verweisung in S 2 auf die Vorschriften d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 95 I verweist umfassend auf die Vorschriften der ZPO. Wie Abs 2 klarstellt, werden abschließende Entscheidungen nach dem FamFG aber weiterhin als Beschluss und nicht als Urteil bezeichnet. Abs 3 sieht einen besonderen Vollstreckungsschutz vor, der eine vorläufige Vollstreckbarkeit einer Entscheidung ausschließt, wenn dem Verpflichteten ein nicht zu ersetzender Nachtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Echtheitszweifel des Gerichts.

Rn 5 Hat das Gericht Zweifel an der Echtheit der Urkunde, dann muss es gem § 437 II vAw die Behörde oder Urkundsperson, die als Aussteller der Urkunde erscheint, zur Erklärung über die Echtheit auffordern. Bei Zweifeln an der Übereinstimmung von beglaubigter Abschrift und Urschrift wird die Vorschrift entsprechend angewendet (Frankf DNotZ 93, 757, 759 [OLG Frankfurt am Main ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen.

Rn 46 Da der Zurückweisungsbeschl nach der Neuregelung wie ein Berufungsurteil anfechtbar ist, muss er wie dieses die in § 540 I Nr 1 genannten Angaben enthalten (Näheres s bei § 540 Rn 14 f). Denn er wird nunmehr auf Nichtzulassungsbeschwerde hin – falls die in § 544 Abs 2 Nr 1 normierte Wertgrenze erreicht ist – von dem Revisionsgericht überprüft.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auslandszustellung, europäisches Recht.

Rn 10 Eine Auslandszustellung nach den §§ 183 I, 184 ist gem §§ 835 III 1, 829 II 3 entbehrlich. Die Zustellung erfolgt hier durch Aufgabe des Beschl zur Post. Diese Regelung ist jedoch nicht mit dem europäischen Diskriminierungsverbot aus den Art 12, 293 EGV zu vereinbaren (vgl EuGH NJW 94, 1271f). Im europäischen Justizraum außer Dänemark ist daher der Überweisungsbeschlus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weiteres Verfahren des Ausgangsgerichts.

Rn 6 Nach erfolgloser Beschwerde ist vAw zu terminieren und es sind beide Parteien zu laden (s § 335 Rn 14). Bei erfolgreicher Beschwerde ist nur die erschienene Partei zu laden (Abs 1 S 2). Erscheint die zuvor säumig gewesene Partei dennoch, ist sie zur Verhandlung zuzulassen (Zweibr FamRZ 97, 506), so dass dann kein Versäumnisurteil mehr ergehen kann (aA BeckOKZPO/Toussain...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 740 gilt für jede Vollstreckungsart inkl der Wegnahmevollstreckung nach § 883 (aA Zö/Seibel § 740 Rz 2: stets Titel gegen den Gewahrsamsinhaber erforderlich) sowie des Arrests und der einstweiligen Verfügung nach §§ 928 ff, 936 (St/J/Münzberg § 740 Rz 3). Die Regelung gilt ferner für alle Titeltypen der ZPO (§ 704 I, §§ 795, 794). Sie kommt nur bei der Vollstreckung i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Manipulationsverbot, Bestimmtheit, Ermessen.

Rn 15 Aus Art 101 I 2 GG hat das BVerfG treffend abgeleitet, dass gesetzlicher Richter nicht nur das zuständige Gericht ist, sondern auch der im Internum des Gerichts zur Entscheidung im Einzelfall konkret berufene Richter (BVerfGE 17, 294, 298 f; Remus S 260; aA Seif S 487). Die Norm soll der Gefahr vorbeugen, dass die Rspr durch Manipulierung der Recht sprechenden Organe s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt nur für Beschlüsse des BGH in der Rechtsbeschwerdeinstanz. Weiter ist Voraussetzung, dass die angefochtene Verbundentscheidung nur teilw aufgehoben wird. Das ist nur in Bezug auf solche Teile der Verbundentscheidung möglich, die auch Gegenstand des Beschwerdeverfahrens waren; iÜ ist der Beschluss des Familiengerichts rechtskräftig geworden (Prütting/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Exkurs: Abänderung nach den §§ 51, 52 VersAusglG.

Rn 6 Für die Durchführung des Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG verweist § 52 I VersAusglG auf § 226. Nach § 52 II VersAusglG hat der Versorgungsträger (außer in den Fällen des § 51 III VersAusglG) den Ehezeitanteil auch als Rentenbetrag anzugeben, sofern dieser nicht ohnehin die für das jeweilige Versorgungssystem maßgebliche Bezugsgröße (§ 5 I VersAusglG) darstell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abweisender Beschluss.

Rn 5 Dieser ergeht bei Unzulässigkeit des Gesuchs, bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts und bei Ungeeignetheit des Beweismittels. Raum für eine – in der ZPO auch gar nicht vorgesehene – ›Einstellung‹ des Verfahrens ergibt sich auch nichtweil der mit dem unzulässigen Antrag gekommene ASt die Hauptsacheklage erhoben hat (Köln IBR 11, 1075). Voraussichtliche Beweisunerh...mehr