Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auswahlverfahren.

Rn 2 Nachdem das Gericht in voller Besetzung die Beiordnung eines Notanwalts beschlossen hat, muss der Vorsitzende ohne Antrag unverzüglich vAw tätig werden. Der Vorsitzende ist an die Grundentscheidung gebunden, aus der der Partei ein Anspruch erwächst. Die Auswahl erfolgt aus dem Kreis der im Bezirk des Prozessgerichts zum Zeitpunkt der Beiordnung niedergelassenen (§ 27 BR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirksamwerden.

Rn 28 Auch für das Wirksamwerden von Verfügungen gilt das bereits für Beschlüsse Festgestellte (s Rn 5). Allerdings bedürfen Verfügungen, auch soweit sie aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen sind, keiner Verkündung (Zö/Feskorn § 329 Rz 52). Verfügungen, mit denen Fristen in Gang gesetzt werden, sind nach § 329 II 2 zuzustellen; zB eine Verfügung, mit der eine Aussc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Drittstaaten.

Rn 26 Sofern es um die Rechts- und Parteifähigkeit außerhalb von EU und EFTA gegründeter Gesellschaften – die Isle of Man und die Kanalinseln gehören wohlbemerkt nicht zum EU-Bereich – geht und zwischenstaatliche Abkommen mit dem Gründungsstaat nicht getroffen sind, dürfte weiter die Sitztheorie und nicht die Gründungstheorie einschlägig sein (Kindler NJW 03, 1079, ders BB 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Materielle Rechtskraft.

Rn 5 Anders als im Zivilprozess folgt aus der formellen Rechtskraft eines Beschlusses in der fG nicht generell das Bestehen der materiellen Rechtskraft. So werden nach der hM insbesondere Verfahren der Fürsorge nicht materiell rechtskräftig (Betreuung, Unterbringung, Freiheitsentziehung). Gleiches gilt für Verfahren über die elterliche Sorge, für Personenstandssachen, für Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 3 Abschriften sind Abschriften im wörtlichen Sinne, aber auch sonstige durch Ablichtung, Abdrucken usw hergestellte Vervielfältigungen des Originals (St/J/Berger § 435 Rz 9). Die Abschriftsverfahren sind gleichwertig; die Übereinstimmung mit dem Original wird durch den Beglaubigungsvermerk dokumentiert (Winkler § 42 BeurkG Rz 10). Enthält das Original, von dem die Abschri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. GbR und juristische Personen.

Rn 6 Nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer (Außen-)GbR (s § 736 Rn 1 ff) genügt ein Titel zugunsten der GbR als Vollstreckungsgläubigerin (BGH NJW 04, 3632, 3634 [BGH 16.07.2004 - IXa ZB 288/03]; KG Rpfleger 08, 476 [KG Berlin 06.05.2008 - 1 W 319/06]), ebenso ein Titel gegen die Gesellschafter, wenn sich deren Identität mit der GbR mit der notwendigen Sicherheit ergibt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufgaben.

Rn 2 Die Geschäftsstelle ist für alle Aufgaben der Rechtspflege zuständig, die nicht dem Richter oder Rechtspfleger übertragen sind. Sie hat eine umfassende Unterstützungsfunktion. Darüber hinaus sind dem Urkundsbeamten Aufgaben ausdrücklich in den Verfahrensordnungen, tw auch in den AGGVG der Länder, und in Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen zugewiesen. Rn 3 Die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen (Abs 1).

Rn 4 Das Vorgehen nach § 240 setzt das Bestehen einer rechtskräftigen Endentscheidung nach § 237 oder § 253 voraus, die eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthält. Rn 5 Handelt es sich um einen Beschluss nach § 253, ist weiter erforderlich, dass noch kein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 255 gestellt worden ist, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Nicht wiederkehrende Leistungen (Abs 4).

Rn 46 Mit der gesetzlichen Leistungssperre wird der Vollstreckungsschutz für Schuldner erweitert, deren Einkünfte iSd § 850i gepfändet und dem Gläubiger überwiesen sind. Die antragsunabhängige Sperrfrist nach Abs 4 setzt nicht beim Kontoguthaben an, sondern besteht bereits bei der Pfändung und Überweisung von Forderungen an der Quelle der Einkünfte. Diese Regelung ermöglicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 4 Aus § 747 findet die Vollstreckung in den Nachlass statt, nicht in das persönliche Vermögen der einzelnen Miterben. Schuldner der Vollstreckung sind alle Miterben (MüKoZPO/Heßler § 747 Rz 19). Bei der Vollstreckung gegen die Erben nach § 747 wird der Einwand der beschränkten Erbenhaftung zunächst nicht berücksichtigt, § 781, auch wenn er im Urt nach § 780 I vorbehalten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschwerde ohne VKH-Antrag.

Rn 2 Abw v Zivilprozess (§ 519 I ZPO) ist die Beschwerde in Familiensachen – auch nach § 40 IntFamRVG (str, s § 63 Rn 4) – gem I 1 beim FamG (iudex a quo) einzulegen. Dieses leitet das Rechtsmittel ohne Abhilfeprüfung (§ 68 I 2) an das OLG bzw KG weiter (sog Devolutiveffekt). Eine Wahlmöglichkeit für die Rechtsmitteleinlegung entweder beim iudex a quo oder beim iudex ad quem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wenn im Termin ein Widerspruch nicht erhoben wird, dann wird der festgestellte Plan ausgeführt. Der Widerspruch ist spezieller Rechtsbehelf gegen den Teilungsplan. Damit kann sowohl die Behauptung, dem Gläubiger stünde ein besseres Recht zu, als auch die Verletzung von Verfahrensvorschriften bei Aufstellung des Termins gerügt werden (Wieczorek/Schütze/Storz Rz 10; aA Th...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Vorhergehendes PKH-Verfahren.

Rn 50 Auch bei einem vorangehenden Prozesskostenhilfeverfahren stellt der BGH allein auf die nachfolgende Klageerhebung ab. Eine Vorverlegung des Zeitpunktes wird nicht für notwendig erachtet, da die arme Partei nach § 14 Nr 3 GKG die Möglichkeit habe, die Abänderungsklage ohne Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses noch vor der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Dem Gericht ist die Möglichkeit eröffnet, Annexanordnungen zu treffen (Keidel/Giers § 209 Rz 1). Das dient nicht nur der Verfahrensökonomie und zügigen Umsetzung der Endentscheidungen, sondern auch dem Schutz desjenigen, an den zugewiesen wird. Der Ausspruch über die Zuweisung der Ehewohnung allein ermöglicht bspw noch nicht die Zwangsvollstreckung in Form der Räumung. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 281 dient der Rechtssicherheit und der Verfahrensbeschleunigung, weil durch die Verweisung nutzlose Zuständigkeitsstreitigkeiten und eine Klageabweisung durch Prozessurteil vermieden werden und der Kl keine neue Klage erheben muss. Dies folgt aus dem Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH FamRZ 88, 943). Die beim unzuständigen Gericht erhobene Klage führt die Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rügen der Unzulässigkeit der Klage.

Rn 4 § 565 verweist zwar im Hinblick auf die Rügen der Unzulässigkeit der Klage auf § 532. In der Revisionsinstanz ist diese Verweisung jedoch bereits deshalb von äußerst geringer praktischer Bedeutung, weil unverzichtbare Prozessrügen im Revisionsverfahren vAw geprüft werden, soweit sie nicht durch § 545 II ausgeschlossen sind (vgl § 557 Rn 8 f, § 545 Rn 7 ff) und verzichtb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nachprüfung von Vorentscheidungen.

Rn 6 Ebenso wie iRd § 512 sind in der Revisionsinstanz nachprüfbar nur solche Vorentscheidungen des Berufungsgerichts, die das Gesetz nicht für unanfechtbar erklärt hat (zu überprüfbaren/nicht überprüfbaren Vorentscheidungen vgl § 512 Rn 2–8). § 557 II schließt eine Inzidentprüfung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durch das Revisionsgericht iRe Rechtsmittels, zB eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Dauerwohnrecht.

Rn 39 Dauernutzungs- und Dauerwohnrechte, § 31 WEG, sind übertragbar, § 33 I 1 WEG, und nach den §§ 857 I, 851 pfändbar. Dies erfolgt entspr Abs 6 in der Form des § 830 und wird mit Eintragung in das Grundbuch wirksam (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Lorenz § 857 Rz 36). Die Verwertung erfolgt gem Abs 5 nach § 844.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Norm regelt den Abschluss des Verfahrens. Sie schließt unmittelbar an die Verfahrensabläufe der §§ 19, 20 an. Mit der vorgeschriebenen Ergebnisübermittlung ist ein nach außen erkennbarer Akt der Verfahrensbeendigung erreicht. Im Einzelnen sind dabei drei Endergebnisse möglich: Erstens: Die Verbraucherschlichtungsstelle teilt mit, dass beide Parteien den Schlichtungsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 945 gilt nicht nur für rein zivilprozessuale Anordnungen des einstweiligen Rechtsschutzes einschließlich des presserechtlichen Gegendarstellungsrechts (BGHZ 62, 7, 9 = NJW 74, 642), sondern ist auch auf einstweilige Anordnungen in FamFG-Streitsachen nach § 112 Nr 2 und Nr 3 gem § 119 I 2 FamFG entspr anwendbar, nicht aber für einstweilige Anordnungen in Unterhaltssach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen.

Rn 2 Die Hinweispflicht besteht vAw, unabhängig davon, ob die beklagte Partei anwaltlich vertreten ist, oder nicht und galt daher nach der bis 31.8.09 geltenden Gesetzeslage trotz Anwaltszwangs gem §§ 78 II ZPO aF grds auch vor dem FamG (vgl hierzu Stuttg FamRZ 80, 385), mit Ausnahme von Verfahren in Ehesachen (§ 608 aF), güterrechtlichen Streitigkeiten (§§ 621 I Nr 8, 621b ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mediation.

Rn 22 Echte Mediation ist der Versuch der Streitparteien, mit Hilfe eines neutralen Dritten (des Mediators) zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts zu gelangen, ohne dass der Mediator autoritative Vorgaben macht, Druck auf die Parteien ausübt oder gar eine eigene Entscheidung vorschlägt oder trifft. Mediation ist also ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes errichteten konsularischen Vertretungen einschließlich der Wahlkonsularbeamten sind nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1585 ff) von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit. 2Dies gilt auch, wenn ihr Entsendestaat nicht Vertragspartei die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zedent.

Rn 11 Die Partei selbst kann als Beweismittel nur über ihre förmliche Vernehmung gem § 445 ff in den Prozess eingeführt werden. Zulässig und somit prozessual beachtlich ist es aber, die streitgegenständliche Forderung an einen Dritten abzutreten (sofern nicht materiell-rechtlich §§ 399, 400 BGB entgegenstehen), so dass der Zedent im vom Zessionar geführten Rechtsstreit nunme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Glaubhaftmachungslast.

Rn 6 Für die Darlegung und Glaubhaftmachung gelten die allgemeinen Beweislastregeln ab dem Zeitpunkt, in dem der Antragsgegner (nach Anberaumung mündlicher Verhandlung) vollwertig am Verfahren beteiligt ist (Karlsr WRP 83, 170; 88, 631; KG WRP 11, 611 [KG Berlin 02.03.2011 - 5 W 21/11]; Schuschke/Walker/Walker Rz 26; Teplitzky/Feddersen Kap 54 Rz 45). Bis dahin trifft den An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Herausgabeanspruch (Abs 1).

Rn 8 Die Besitzsicherung hat nur eine begrenzte Bedeutung, denn die Eintragung einer Sicherungshypothek und die Anordnung der Zwangsversteigerung erfolgen unabhängig vom Besitz des Schuldners. Die Anordnung der Zwangsverwaltung erfordert zwar ebenfalls keinen Schuldnerbesitz, ihm kommt hier aber eine praktische Relevanz zu, weil die Zwangsverwaltung am Besitzverhältnis eines...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Erklärung.

Rn 2 Ohne Erklärung, im Urkundenprozess zu klagen, ist die Klage im ordentlichen Verfahren erhoben. Der Kl kann aber noch analog § 263 in den Urkundenprozess überwechseln, wobei jedoch die Sachdienlichkeit nur ausnahmsweise gegeben und insb dann zu verneinen ist, wenn bereits eine Beweisaufnahme stattgefunden hat oder Widerklage erhoben ist (BGHZ 69, 66, 70 f; Wieczorek/Schü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Anwaltsvergleich dient der einvernehmlichen Streitbeilegung innerhalb oder außerhalb eines Verfahrens (Musielak/Voit/Voit Rz 1). Die Vorschrift wurde zusammen mit §§ 796b, 796c durch Art 1 Nr 4 des SchiedsVfG v 22.12.97 (BGBl I, 3224) anstelle der bisherigen Regelung des § 1044b in die ZPO aufgenommen. Nach der Änderung des § 794 I Nr 5 durch die 2. Zwangsvollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundfreibetrag.

Rn 11 Seit dem 1.7.21 beläuft sich der Grundfreibetrag nach Abs 1 und 4 iVm der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022 v 25.5.22 (BGBl I, 1099) bis zum 30.6.22 auf monatlich EUR 1.330,16 bzw wöchentlich EUR 306,12 respektive täglich EUR 61,22. Die disproportionale Relation zwischen den monatlichen, wöchentlichen und täglichen Freibeträgen beruht auf der Überlegung, dass ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 2 Hierunter fallen Verfahren auf Scheidung der Ehe (Nr 1), auf Aufhebung der Ehe (Nr 2) und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe (Nr 3). Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts v 20.7.17 (BGBl I, 2787) ist auch eine gleichgeschlechtliche Ehe erfasst. Ehesachen sind auch Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beteiligten können die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einsehen, soweit nicht schwerwiegende Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten entgegenstehen. (2) Personen, die an dem Verfahren nicht beteiligt sind, kann Einsicht nur gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, sofern keine Sonderregelungen wie in § 105 Abs 1 GBO bestehen, nicht aber in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 Abs 1 S 1). Nach Abs 5 iVm §§ 233, 234 Abs 1 S 2 ZPO ist auch die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Begründung von Rechtsmitteln möglich. Eine entsprec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Feststellung der Tat.

Rn 4 Das wiederum setzt die Feststellung voraus, dass die von der antragstellenden Person behauptete Handlung iSd § 1 GewSchG tatsächlich passiert ist. Daran scheitert die Bestätigung des Vergleichs in der Praxis in vielen Fällen mit der Folge, dass die Schutzfunktion der Regelung nicht erreicht wird. Denn insb in Fällen häuslicher Gewalt fehlen oft die für den Tatnachweis n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Den Amtsgerichten stehen Einzelrichter vor. (2) Einem Richter beim Amtsgericht kann zugleich ein weiteres Richteramt bei einem anderen Amtsgericht oder bei einem Landgericht übertragen werden. (3) 1Die allgemeine Dienstaufsicht kann von der Landesjustizverwaltung dem Präsidenten des übergeordneten Landgerichts übertragen werden. 2Geschieht dies nicht, so ist, wenn das Amt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessvoraussetzungen.

Rn 25 Zunächst sind die allgemeinen Prozessvoraussetzungen zu prüfen. Die Prozessunfähigkeit des Antragstellers ist nicht im PKH-Prüfungsverfahren festzustellen, sondern im Hauptsacheverfahren (Frankf FamRZ 98, 486). Bei einer Antragstellung vor einem unzuständigen Gericht ist zu unterscheiden: Ist der Rechtsweg nicht zulässig, zB Zivilgericht statt Arbeitsgericht, so ist de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beteiligung nichtrichterlicher Personen.

Rn 8 Eine Übertragung der Beweiserhebung auf Privatpersonen ist grds unzulässig. Möglich ist aber der Einsatz eines Augenscheinsgehilfen, wenn das Gericht aus tatsächlichen – zB die Ermittlung des Zustands eines auf dem Meeresgrund liegenden Wracks oder die Auswertung für Laien nicht lesbarer technischer Aufzeichnungen – oder aus rechtlichen Gründen – etwa in das Persönlichk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ablehnung des Sachverständigen.

Rn 7 Nach Abs 3 gelten für die Frage einer Ablehnung des Sachverständigen die Regeln über die Ablehnung eines Schiedsrichters (§§ 1036, 1037 I und II) entsprechend. Die Parallele von Richter- und Sachverständigenablehnung findet sich auch beim staatlichen Gericht in § 406 I. Darüber hinaus muss ein Sachverständiger nach § 1036 I vorhandene Ablehnungsgründe ebenso wie ein Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Schiedsrichter rechtlich oder tatsächlich außerstande, seine Aufgaben zu erfüllen, oder kommt er aus anderen Gründen seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nach, so endet sein Amt, wenn er zurücktritt oder wenn die Parteien die Beendigung seines Amtes vereinbaren. 2Tritt der Schiedsrichter von seinem Amt nicht zurück oder können sich die Parteien über dess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kraft Gesetzes ausgeschlossener Richter (Nr 2).

Rn 7 Auch diese Vorschrift konkretisiert und ergänzt das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, und zwar um dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit, was zudem Grundlage für ein faires Verfahren ist. Kraft Gesetzes sind Richter vom Richteramt ausgeschlossen, wenn eine der in § 41 Nrn 1–8 aufgezählten ›Sachen‹ Gegenstand des angegriffenen Urteils ist. Bei Nr 6 ist z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Missachtung der Anforderungen.

Rn 13 Hat das Erstgericht das Rechtsschutzersuchen unter Missachtung der Pflicht zur Verweisung des Rechtsstreits wegen Nichteröffnung des Rechtswegs (§ 17a II 1) als unzulässig abgewiesen, liegt bereits keine ›Hauptsacheentscheidung‹ im Verständnis des Gesetzes vor (VGH München NVwZ-RR 04, 224; BGHZ 119, 246; BVerwG, NJW 94, 956; OVG Münster NVwZ 94, 179; VGH Kassel NVwZ-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Berücksichtigung eines Versicherungsfalls.

Rn 240 BGH NJW-RR 17, 152 [BGH 14.12.2016 - IV ZR 477/15]: Bei einem Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers zur Zahlung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum ist der Streitwert regelmäßig ausgehend von der vom Versicherer geschuldeten Leistung unter Zugrundelegung einer halbjährigen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegelds, gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik.

Rn 1 § 557 legt die Grenzen der revisionsrechtlichen Überprüfung des Berufungsurteils fest. Abs 1 regelt die Anfallwirkung iRd Anträge (vergleichbar § 528). Abs 3 bestimmt die inhaltlichen Grenzen der revisionsrechtlichen Nachprüfung, wobei § 557 III 2 eine Entsprechung zu § 529 II darstellt. Abs 2 legt entsprechend der für das Berufungsverfahren geltenden Bestimmung des § 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Zuständigkeit des staatlichen Gerichts richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften (§ 919, 937, 486). Funktionell ist danach sowohl das Gericht der Hauptsache als auch das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich der Gegenstand oder die Person befinden. Sachliche und örtliche Zuständigkeit bestimmen sich nach allgemeinen Regeln, wobei als Ort der Hauptsache d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Art der Ermittlungen.

Rn 7 Das Gericht hat seine Ermittlungen nach pflichtgemäßem Ermessen durchzuführen. Das Gesetz schafft hierfür die Möglichkeit des Freibeweises (§ 29) oder eine Beweisaufnahme nach den Regeln der ZPO, also den Strengbeweis (§ 30). Im Einzelnen kommen insbesondere eine Anhörung der Beteiligten oder von Auskunftspersonen in Betracht, ferner die Beiziehung von Akten und amtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abs 2, Abs 4.

Rn 6 Räumungsverfügung gegen Dritte. Die Vorschrift findet auf Gewerberaummietverhältnisse keine Anwendung (KG NJW 13, 3588; Celle MDR 15, 147; München NZM 15, 167; MDR 18, 427; LG Köln NJW 13, 3589; aA Dresd BeckRS 17, 134250; LG Hamburg NJW 13, 3666; LG Krefeld ZMR 16, 448). Gegen eine Erstreckung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auch auf sonstige Mieträume steht bere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verhandlung vor dem erkennenden Gericht.

Rn 9 Abs 1 gebietet eine mündliche Verhandlung nur vor dem erkennenden Gericht (Musielak/Voit/Stadler Rz 8). Erkennendes Gericht ist das Gericht, das im konkreten Einzelfall zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen ist (Wieczorek/Schütze/Borck Rz 19). Das können der originäre oder obligatorische Einzelrichter (§§ 348, 348a) und der Vorsitzende der KfH (§ 349) sein (Musiela...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Geldforderung.

Rn 13 Unter diesen Begriff fällt jeder Anspruch, der auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages gerichtet ist. Dies gilt auch, wenn er von einer Gegenleistung abhängig ist (RGZ 54, 162, 164; Schuschke/Walker/Walker Rz 2; Zö/Vollkommer Rz 5). Ansprüche auf Duldung der Zwangsvollstreckung stehen Geldforderungen nicht gleich. Sie sind als Individualansprüche im Wege der einstwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. 2Die Entscheidung ergeht durch Beschluss und ist zu begründen. (2) Das Gleiche gilt, wenn der Beklagte eine Widerklage erhoben hat und der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Tiere.

Rn 20 Betrifft die Vollstreckungsmaßnahme ein Tier, hat das Vollstreckungsgericht gem § 765a I 3 bei der Abwägung die Verantwortung des Menschen für das Tier zu berücksichtigen. Diese Vorschrift betrifft nur die Interessen des Tieres; die Vollstreckung muss sich an § 1 Satz 1 TSchG orientieren. Das Interesse des Schuldners daran, dass das Tier von Zwangsvollstreckungsmaßnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pflichten des Schiedsrichters.

Rn 2 Die zentrale Bedeutung der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit des Schiedsrichters hat den Gesetzgeber veranlasst, dem Schiedsrichter selbst konkrete Pflichten zur Prüfung und zur Offenlegung von Umständen aufzuerlegen, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit auftreten lassen können. Eine solche Prüfung und Offenlegung setzt voraus, dass dem Schie...mehr