Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / M. Un-/beachtliche Gegenleistungen (Abs. 3)

Rz. 401 [Autor/Stand] Erfordert der Tatbestand der freigebigen Zuwendung grundsätzlich eine substanzielle Vermögensverschiebung (s. Rz. 8), mindern folgerichtig nur in Geld bewertbare Gegen-/Leistungen die Bereicherung; so – abweichend vom Zivilrecht[2] – § 7 Abs. 3 ErbStG.[3] Die Vorschrift belegt damit zugleich, dass etwaige Gegenleistung(-sverpflichtung)en ohne tatsächlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtliches Interesse.

Rn 20 Das rechtliche Interesse des § 485 II ist weit zu fassen. Für einen vom Versicherungsnehmer gegen den privaten Unfallversicherer gestellten Antrag auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur sachverständigen Klärung der technischen Details und des Grades der Invalidität besteht rechtliches Interesse, wenn der Versicherer geltend macht, ein Versicherungsfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Leistungsurteil.

Rn 63 Ein streitiges Urteil, durch das eine Leistungsklage abgewiesen wird, stellt fest, dass die begehrte Rechtsfolge aus dem Lebenssachverhalt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt hergeleitet werden kann. Dies gilt auch, wenn das erkennende Gericht nicht alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen geprüft hat (BGH NJW 00, 3492, 3493 [BGH 18.07.2000 - X ZR 62/98]). Dag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Soll-Angaben gem Abs 2.

Rn 6 Gem Abs 2 sollen dem Antrag die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder der Antragsschrift beigefügt werden. Nach der Gesetzesbegründung stellt die Vorlagepflicht eine aus dem eingeschränkten Amtsermittlungsgrundsatz resultierende Ausnahme zu dem über § 113 I 2 anwendbaren § 131 III ZPO dar (BTDrs 16/6308, 228). Gem § 62 I PSt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Befreiung vom Eheverbot des § 1308 BGB.

Rn 5 Nach § 1308 Abs 1 S 1 BGB soll eine Ehe nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft durch Annahme als Kind begründet wurde. Das Familiengericht kann auf Antrag (§ 1308 Abs 2 S 1 BGB) von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn zwischen dem ASt und seinem künftigen Ehegatten durch die Annahme als Kind eine Verwandtschaft in der Seitenlinie begründ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 16 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 206 von EUR 17,60. Gibt der Dritte die Sache nicht heraus, entsteht die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 221 iHv EUR 28,60. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GVKost...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 S 1 hebt nochmals die Nichtanfechtbarkeit des Beweisbeschlusses hervor. Seine Ausführung soll nicht durch Abänderungsanträge der Parteien gestört oder verzögert werden können (Mat II 1 306). Die mit der Novelle 1924 hinzugefügten Sätze 2–4 sollten die schon aus der Rechtsnatur des Beweisbeschlusses als prozessleitende Anordnung folgende Abänderbarkeit nicht einschränken...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abnahme.

Rn 33 der Kaufsache nach § 3. Interesse des Kl an der Besitzbefreiung insb mit Blick auf Lagerkosten (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 499; Bambg JurBüro 94, 361: 1/10 des Kaufpreises; AG Osnabrück JurBüro 01, 144; § 6 Rn 1), bei Werk Bruchteil des Werklohns (BGH aaO; KG JurBüro 60, 166); bei Zusammentreffen mit Zahlungsklage kann wirtschaftliche Identität bestehen (§ 5 Rn 4 ff); ReS...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Teilbarkeit zwischen Grund und Betrag.

Rn 9 Das Grundurteil ist mangels Bestimmtheit (BGHZ 108, 256, 260 = NJW 89, 2745) und mit Rücksicht auf die Bindungswirkung (Rn 22) unzulässig, wenn es nicht erkennen lässt, welchen dem Anspruchsgrund zugehörigen Prozessstoff es erledigt. Es muss sich aus ihm eindeutig ergeben, inwieweit es den Streit entscheiden und welchen Teil es dem Betragsverfahren überlassen will (BGH ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 134 gibt dem Prozessgegner einer Partei, die sich in ihrem Vorbringen auf eine Urkunde bezieht, die Gelegenheit, sich von der Echtheit der Urkunde anhand des Originals zu überzeugen (grdl Schreiber S 50 ff). Nach § 131 erhält der Gegner lediglich eine Abschrift oder eine (unbeglaubigte) Ablichtung; gleiches gilt iRv § 133, so dass diese Vorschriften für die Prüfung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Güterichter.

Rn 7 Er ist ein für Güteversuche bestimmter und nicht entscheidungsbefugter Richter, der auch an einem anderen Gericht, sogar an einer anderen Gerichtsbarkeit (BTDrs 17/8058 S 21) tätig sein kann. Entscheidend ist lediglich die Eigenschaft als Güterichter, dessen Aufgaben im Geschäftsverteilungsplan zu regeln sind (§ 21e Abs 1 S 1 GVG). Er ist gesetzlicher Richter gem § 16 S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Notzuständigkeit (Abs. 5).

Rn 4a § 187 Abs 5 S 1 schafft eine Notzuständigkeit des AG Schöneberg in Berlin, wenn eine Zuständigkeit nach § 187 Abs 1–4 nicht gegeben ist. Dieses kann die Sache gem § 187 Abs 5 S 2 aus wichtigem Grund an ein anderes Gericht verweisen. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die Abgabe eine leichtere und zweckmäßigere Prüfung des Verfahrens im Interesse der maßgeblich betro...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 13 Die Entscheidung ergeht gem § 769 III durch Beschl. Der Beschl des Prozessgerichts ist in entspr Anwendung des § 707 II 2 unanfechtbar, dies auch bei groben Gesetzesverstößen oder einem groben Ermessensfehlgebrauch (BGHZ 159, 14, 15 ff; NJW-RR 06, 286). Der Ausschluss des Rechtsmittels gilt sowohl für stattgebende als auch für ablehnende Beschlüsse. Bei Änderung der Sa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vergütung.

Rn 11 Eine Vergütung des Schiedsrichters. wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Eine Vergütung entsteht allerdings auch ohne Vereinbarung gem § 612 BGB, da eine schiedsrichterliche Tätigkeit nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Die Höhe der Vergütung unterliegt ebenfalls freier Vereinbarung. Nicht selten werden Vereinbarungen unter Bezugnahme auf Verfahrensordn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beweislast.

Rn 40 Den Drittwiderspruchskläger trifft nach allg Regeln die Beweislast für das die Veräußerung hindernde Recht (BGHZ 156, 310, 315; 170, 187, 188, 189). Hierbei kommen ihm, jedoch auch dem Gläubiger im Hinblick auf das Eigentum des Titelschuldners, eine Reihe von Vermutungen zugute, so die Vermutung des § 1006 BGB, des § 1362 I 1 BGB und des § 8 I LPartG, mit denen die Gew...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schriftliches Verfahren.

Rn 2 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist ein schriftliches Verfahren. Eine mündliche Verhandlung ist nur dann vorgesehen, wenn im Erörterungstermin der Abschluss eines Vergleichs zu erwarten ist, § 118 I. Wegen des klaren Wortlauts der Vorschrift ist eine mündliche Verhandlung nicht zulässig, wenn sie lediglich zu dem Zweck anberaumt wird, die Erfol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Umfang der Beweiskraft.

Rn 8 Die öffentliche Urkunde beweist alle in ihr bezeugten Tatsachen, nicht dagegen subjektive Eindrücke oder Schlussfolgerungen der Behörde oder der Urkundsperson (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 418 Rz 19, s.a. Rn 4; vgl BGH NJW 14, 292, 293 [BGH 06.11.2013 - VIII ZR 346/12] [Mietspiegel]). Es wird bezeugt, dass die Tatsachen wie beurkundet stattgefunden haben; eine negative Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Geltendmachung des Ersatzes eines durch eine Umwelteinwirkung verursachten Schadens.

Rn 4 § 32a ist, wie sich aus seinem weit gefassten Wortlaut ergibt, nicht nur auf Anspruchsgrundlagen aus dem UmweltHG beschränkt, sondern erfasst alle Ansprüche, die bei Schäden infolge von durch die Anlage verursachten Umwelteinwirkungen entstehen können (wie zB § 906 II 2 BGB), gleich aus welchem Rechtsgrund. Neben dem Wortlaut ergibt sich dies nach ganz hM aus dem Willen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 18 Eine Vorlage durch den Einzelrichter an das Kollegium hat nach § 526 II zu erfolgen, wenn sich entweder nach Auffassung des Einzelrichters aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten bzw die grundsätzliche Bedeutung der Sache ergeben (Nr 1) oder die Parteien dies übereinstimmend beantragen (Nr 2). Es genügt nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungsdauer des Haftbefehls (Abs 1).

Rn 2 Der Haftbefehl hat eine Wirkungsdauer von zwei Jahren. Wurde bis dahin kein Antrag auf Verhaftung des Schuldners gestellt, ist seine Vollziehung unstatthaft. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Gläubiger die Verhaftung beantragen (Modul J Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV, s § 802a Rn 4). Entscheidend ist entgegen des Wortlauts die Antragstellung vor Fristablauf, wohing...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Parallelverfahren.

Rn 4 Denkbar ist insbesondere der Fall, dass von denselben Gegenstand betreffenden Klagen in verschiedenen Mitgliedstaaten die erste Klage gemäß Abs 2 nach der Ursprungsfassung (VO 44/2001) und die zweite gem Abs 1 nach der Neufassung (VO 1215/2012) zu beurteilen ist. In diesem Fall wird das später angerufene Gericht grundsätzlich nach Art 29 ff zu verfahren haben. Problemat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weigerungsrechte.

Rn 8 Eine weitere Grenze der prozessualen Vorlegungspflicht wird vielfach in den analog herangezogenen §§ 383 I, 384 gesehen (MüKoZPO/Schreiber § 422 Rz 5; Musielak/Voit/Huber § 422 Rz 1; Zö/Feskorn § 422 Rz 5; BeckOKZPO/Krafka Ed. 46 § 422 Rz 6). Die vorzugswürdige Gegenansicht stützt den Einwand unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) auf ein berücksichtigungswertes Geheim...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Kreditinstitut ist dem Schuldner zur Leistung aus dem nicht von der Pfändung erfassten Guthaben im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. (2) Das Kreditinstitut informiert den Schuldner in einer für diesen geeigneten und zumutbaren Weise übermehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auswahl des Verfahrensbeistands.

Rn 31 Gem Abs 1 soll das Gericht einen ›fachlich und persönlich geeigneten‹ Verfahrensbeistand bestellen. Die Auswahl liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, das schon nach der Vorstellung des Gesetzgebers zu § 158 aF nur eine Person zum Verfahrensbeistand bestimmen soll, die fachlich und persönlich geeignet ist, das Interesse des Kindes festzustellen und sachgerecht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa)

Rn 22 Aus dem Fragerecht der Parteien (Rn 17) ergibt sich die Pflicht, einem Parteiantrag auf Ladung des SV zur Erläuterung stattzugeben (BGHZ 6, 398, 400 f; NJW-RR 10, 10, 11; NJW 97, 802; s.a. VersR 68, 257 zu § 287; zur Nachholung durch das Berufungsgericht BGH VersR 17, 1295), unabhängig von einem erklärten Einverständnis mit einer schriftlichen Begutachtung (BGHZ 6, 398...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Private Aufzeichnungen (Nr 5).

Rn 21h Umfasst sind gegenständliche und digitale Aufzeichnungen, die etwas über die persönlichen Verhältnisse des Schuldners oder Dritter aussagen, ggf auch wenn diese schon verstorben sind, es sei denn, die Persönlichkeitsrechte sind bereits durch Zeitablauf erloschen. Hierzu gehören zB private Briefe und Familienfotos. Auch wertvolle Sachen genießen Pfändungsschutz (Schusc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. EU-rechtlicher ordre public.

Rn 46 Normen, die zum EU-rechtlichen ordre public gehören, wie Art 101, 102 AEUV, sind von den Gerichten vAw anzuwenden (EuGH, Slg 06, I-6653 Rz 31 – Manfredi zu Art. 81, 82 EGV). Handelt es sich um die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs, sind sie daher wie Normen zu behandeln, die zum op gehören. Der EuGH hat mit Urt v 6.3.18 – C-284/16, Rz 62 (Achmea...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung.

Rn 5 Das Gericht entscheidet über den Erlass einer EA durch Endbeschl iSv § 38. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39). Umstr ist, ob sich diese auch auf die Antragsmöglichkeiten nach §§ 52, 54 I, II zu beziehen hat (Zö/Feskorn Rz 11 mwN). In Familienstreitsachen (§ 112) besteht gem § 113 I 2 iVm § 308 I ZPO Antragsbindung u es ist gem § 116 III 2, 3 über die sofo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidungsmaßstab nach dem Parteiwillen.

Rn 6 Die Parteien haben grds die Kompetenz, das auf die Entscheidung des Schiedsgerichts anwendbare Recht oder die anwendbare Rechtsordnung zu vereinbaren. Sie können dabei eine Gesamtrechtsordnung vereinbaren, sie können aber auch Vorschriften aus verschiedenen einzelnen Rechtsordnungen wählen und zusammenstellen. Möglich ist es den Parteien ferner, auf internationaler Eben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Prozessuale Folgen.

Rn 19 Gibt die Partei unzulässigerweise eine Erklärung mit Nichtwissen ab, hat dies ebenfalls die Geständniswirkung des Abs 3 zur Folge. Ist die Erklärung mit Nichtwissen zulässig, so erhöht dies nicht die Substanziierungsanforderungen der Gegenseite. Es führt nur dazu, dass die mit Nichtwissen bestrittene Behauptung nunmehr beweisbedürftig ist (BGH MDR 19, 119 [BGH 25.09.20...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Pre-Trial-Discovery.

Rn 30 Umstritten ist die Behandlung der pre-trial-discovery des US-amerikanischen Zivilprozessrechts. Der BGH nimmt nicht generell einen Verstoß gegen den prozessualen ordre public an, da die bloße Möglichkeit, dass hierbei eine nach deutschem Prozessrecht unzulässige Ausforschung erreicht wird, die Voraussetzungen des § 328 I Nr 4 nicht erfülle. Es bedarf daher stets einer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorgreifliches Verwaltungsverfahren.

Rn 10 Ein Verwaltungsverfahren rechtfertigt die Aussetzung, wenn das Gericht an die Verwaltungsentscheidung gebunden ist (zB bei Entscheidungen der Sozialversicherungs- und Versorgungsträger bei Dienst- und Arbeitsunfällen; BGH NJW 09, 3238 [BGH 19.05.2009 - VI ZR 56/08]). Außerhalb der echten Bindung ist eine Aussetzung auch dann sinnvoll, wenn im Rechtsstreit nicht die Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ausschluss der Anerkennung.

Rn 16 Die Anerkennung eines Urteils ist ausgeschlossen, wenn die Angelegenheit nicht der Gerichtsbarkeit des Urteilsstaates unterlag. Dies ist insb der Fall bei Entscheidungen, die den Grundsatz der Staatenimmunität (BVerfG NJW 06, 2542; BGHZ 155, 279 = NJW 03, 3488) oder die Immunität des diplomatischen Personals (kodifiziert in Art 31 WÜD für den Diplomaten selbst, in Art ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgegenstand.

Rn 5 Bestand oder Umfang des Rechts müssen Gegenstand des Rechtsstreits sein; das ist im Streit um Bestellung, Beseitigung (OLGR Celle 06, 534), Löschung, Bestehen oder Nichtbestehen der Fall, nicht hingegen, wenn alleine der Bekl sich zur Verteidigung gegen eine Klage auf Unterlassung von Eigentumsstörungen auf eine Grunddienstbarkeit beruft (BGH NJW-RR 86, 737; aA Anders/G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Andere Würdigung von Zeugenaussagen durch das Berufungsgericht.

Rn 12 Will das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen als der erstinstanzliche Richter oder will es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders als dieser verstehen, muss es den Zeugen erneut vernehmen (§ 398, vgl § 398 Rn 4). Das Ermessen des Berufungsgerichts, ob die zu treffenden Feststellungen die erneute Erhebung bereits in 1. Instanz erh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Anzubringen ist der Vermerk über die Ausfertigungserteilung auf der Urschrift des Urteils des Prozessgerichts 1. Instanz, und zwar auch dann, wenn die Klausel erst in der 2. Instanz erteilt wurde (AG Bergisch-Gladbach Rpfleger 89, 336). Soweit in den Fällen der §§ 541 II, 565 bei dieser Stelle nur eine beglaubigte Abschrift verwahrt wird, muss die Erteilung der Ausferti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Internationale Zuständigkeit.

Rn 6 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 19). Soweit vorrangige internationale Regelungen nicht eingreifen (vgl insb Art 25 Brüssel Ia-VO; Art 31 II Brüssel Ia-VO; Art 5 EuErbVO; IntErbRVG; zum Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen s § 38 Rn 5), kann § 40 aufgrund seiner Doppelfunktionalität zur Prüfung der Wirksamkeit einer internationalen Gerichtsst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Testamentsvollstreckung.

Rn 223 Es liegt generell eine vermögensrechtliche Streitigkeit iSd § 3 vor. Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Kl. Für die Erben kommt es auf die Einschränkung ihrer Entscheidungsmöglichkeiten an. Im Streit um die Befugnisse des Testamentsvollstreckers kann für dessen Rechtsmittel der ReS mit einem Bruchteil des Nachlasswertes angesetzt werden (BGHR ZPO § 546 I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verteilungsermessen.

Rn 6 Werden einem Vorsitzenden Richter gem § 21e I 4 mehrere Spruchkörper zugewiesen, so muss das Präsidium im Rahmen dieser Ermessensentscheidung mit Blick auf die Leistungs- und Belastungsfähigkeit dieses Vorsitzenden gewährleisten, dass er in allen Spruchkörpern seinen richtungsweisenden Einfluss auf die Güte und Stetigkeit der Rspr ausüben kann (BGHZ 37, 210, 213; BSG NJ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einverständnis.

Rn 4 Das Einverständnis des Gegners muss ausdrücklich erklärt werden; bloßes Schweigen enthält im Allgemeinen keine Zustimmung (BeckOKZPO/Bechteler Rz 2) Kein Einverständnis ist in einem in Verkennung der Beweislast gestellten Antrag auf Vernehmung des Gegners nach § 445 zu sehen (MüKoZPO/Schreiber Rz 2; Born JZ 81, 775; aA Anders/Gehle/Gehle ZPO Rz 5). Die Erklärung stellt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Die Gerichtskosten für die Klage richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen (KV-GKG Nr 1210 ff). Die einstweilige Anordnung nach Abs 4 ist gerichtsgebührenfrei. Die Anwaltskosten für die Klage bestimmen sich ebenfalls nach den allgemeinen Vorschriften (VV-RVG Nr 3100 ff). Das Verfahren nach Abs 4 gehört zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 11 RVG); Gebühren fallen nur an, wen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 11 Unter einem elektronischen Dokument ist eines zu verstehen, dass ›nur elektronisch lesbar ist‹ (Musielak/Voit/Huber § 371 Rz 11; umfassend s hierzu Ory/Weth-Müller jurisPK-ERV Bd 2, 1. Aufl, §§ 371 ff). § 371 I 2 stellt klar, dass ein elektronisches Dokument mittels Augenscheins und nicht als Urkunde in den Prozess einzuführen ist. Dies liegt darin begründet, dass – an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Begründetheit des Antrags und neues Verfahren.

Rn 16 Die Begründetheit des Antrags setzt das Vorliegen eines Restitutionsgrundes dergestalt voraus, dass das neue Gutachten als geeignet angesehen wird, die Richtigkeit der früheren Entscheidung grundlegend zu erschüttern. Dies ist anzunehmen, wenn die Erkenntnisse des aktuellen Gutachtens im vorherigen Verfahren möglicherweise zu einem abweichenden Ergebnis geführt hätten....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbot in völkerrechtlichen Verträgen (Nr 1).

Rn 14 Erforderlich ist die Wirksamkeit ggü Deutschland und die explizite Gewährung gegenseitiger Freistellung von der Pflicht zur Sicherheitsleistung (Frankf OLGR 05, 724). Nicht ausreichend sind Klauseln, welche lediglich Ausländer und Inländer hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Rechte gleichstellen oder die lediglich den freien und ungehinderten Zuritt zu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zum Rechtszug zugehörige Verfahren.

Rn 3 Zur Instanz gehören folgende Verfahren: das Verfahren nach Verweisung, Einspruch und Zurückverweisung. Auch wenn eine Sache nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG zurückverwiesen wird, eröffnet dies keinen neuen Rechtszug, sondern gehört kostenrechtlich zur vorangegangenen Instanz (OVG NW JurBüro 94, 176). das Nachverfahren nach Grund- und Vorbehaltsurt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der Inhalt des Vorschlags.

Rn 13 Der Schlichtungsvorschlag beruht auf einer Gesamtwürdigung des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Sachlage. Damit steht der Schlichtungsvorschlag zwingend am Ende des jeweiligen Schlichtungsverfahrens. Der Streitmittler sollte ihn ausdrücklich als ›Schlichtungsvorschlag‹ bezeichnen, ohne dass von der jeweiligen Bezeichnung irgendeine rechtliche Bedeutung abhinge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Gutglaubensschutz (Abs 3).

Rn 18 Abs 2 S 1 ist nicht anwendbar, wenn ein Urt nach § 325 II nicht gegen den Rechtsnachfolger des Kl wirken würde. Das ist der Fall, wenn die streitbefangene Sache (nicht Forderung) nach materiellem Recht gutgläubig erworben werden kann (zB nach §§ 932 ff, 935 BGB, § 366 HGB) und der Rechtsnachfolger von der Rechtshängigkeit weder positiv Kenntnis hatte noch grob fahrläss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fristende (Abs 2).

Rn 4 Das Fristende bestimmt sich nach Abs 2 iVm § 222 Abs 1 ZPO, § 188 Abs 1 BGB. Dabei werden Stundenfristen nach vollen Stunden berechnet; bei Tagesfristen ist der Ablauf des letzten Tags (24 Uhr) maßgebend; der Tag des Fristbeginns wird nicht mitgerechnet. Wochenfristen enden mit Ablauf des Tags, der dem Tag der vorangegangenen Woche entspricht, in den das Ereignis gefall...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unbekannter Wohnsitz oder Aufenthaltsort sowie Zuständigkeit des GV.

Rn 2 Grund für die Ermittlung des GV nach § 755 ist, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt ist. Das ist in den folgenden drei Fällen denkbar: der Wohn- und Aufenthaltsort des Schuldners ist schon vor der Beauftragung des GV unbekannt, der GV trifft den Schuldner bei dem Sachpfändungsversuch nicht an und stellt fest, dass er unbekannt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichtexistente Partei.

Rn 9 Die Existenz und damit die Parteifähigkeit jeder an einem Rechtsstreit beteiligten Partei gehört zu den Prozessvoraussetzungen, deren Mangel das Gericht auch in der Revisionsinstanz vAw zu berücksichtigen hat und ohne die ein Sachurteil nicht ergehen darf (BGH WM 10, 2380 Rz 16; BAG NJW 15, 269 Rz 13). Eine Klage ist als unzulässig abzuweisen, wenn die Partei, für oder ...mehr