Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Teilweises Obsiegen, teilweises Unterliegen.

Rn 2 Soweit jede Partei tw obsiegt und tw unterliegt, richtet sich die Kostenentscheidung nach § 92. Kein Fall dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Klage tw zurückgenommen wird und iÜ Erfolg hat. Zwar dringt auch dann der Kl mit seinem Begehren nur tw durch. Die Klagerücknahme ist aber kein Unterliegen idS, so dass hier eine gemischte Kostenentscheidung nach §§ 91, 269 zu t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Schiedsvereinbarung muss entweder in einem von den Parteien unterzeichneten Dokument oder in zwischen ihnen gewechselten Schreiben, Fernkopien, Telegrammen oder anderen Formen der Nachrichtenübermittlung, die einen Nachweis der Vereinbarung sicherstellen, enthalten sein. (2) Die Form des Absatzes 1 gilt auch dann als erfüllt, wenn die Schiedsvereinbarung in einem von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erste Stufen.

Rn 217 Die Einzelbewertung der Ansprüche auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Rechnungslegung wird unter diesen Stichworten erläutert. Wegen der möglicherweise nach Einzelwerten anfallenden Terminsgebühren (s.u. Rn 220) empfiehlt sich generell eine differenzierte Festsetzung des Gebührenstreitwertes, welche die Einzelwerte und alsdann den höchsten Wert nach § 44 GK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Aushändigung bedeutet persönliche Übergabe (nicht: Einlegen in das Anwaltsfach) durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, einen von ihm Beauftragten oder auch durch den Richter oder Rechtspfleger. Der Empfänger muss Annahmewillen haben, § 179 ist nicht anwendbar. Das Schriftstück kann offen übergeben werden (§ 176 I gilt nicht). Die Amtsstelle umfasst alle Diensträu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kosten, vorgerichtliche.

Rn 28 Werden auch vorgerichtlich entstandene Kosten, insb verzugsbedingte Anwaltskosten, mit eingeklagt und wird dieser Kostenerstattungsanspruch ganz oder tw abgewiesen, ist der Kl insoweit unterlegen, so dass § 92 anzuwenden ist (AG Hanau JurBüro 21, 542). Soweit die Kosten aus den anhängigen Gegenständen resultieren, gilt § 43 I GKG. Der Wert der Kosten erhöht nicht den W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Veränderungen der prozessualen Rechtslage.

Rn 5 Prozessuale Erklärungen, die den Streit der Parteien ganz oder tw erledigen, sind auch im Revisionsverfahren zu berücksichtigen. Das gilt namentlich für Anerkenntnis und Verzicht, für die Klagerücknahme, einen Prozessvergleich und eine übereinstimmende Erledigungserklärung (Musielak/Voit/Ball § 559 Rz 6; Zö/Heßler § 559 Rz 4; St/J/Jacobs § 559 Rz 15). Eine einseitige Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Augenschein (Nr 5).

Rn 19 Die Protokollierung des Augenscheinsbeweises erfasst die Sinneswahrnehmungen des Richters, mitunter auch die Wiedergabe seines subjektiven Eindrucks, der den Richter bei der Betrachtung des Augenscheinsobjekts befällt. Die Protokollierungspflicht wird in § 161 relativiert. Mängel der Protokollierung können nicht nach § 295 geheilt werden. Ein Mangel des Protokolls kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Protokollerklärung vor der Geschäftsstelle (Abs 4).

Rn 10 Gemeint ist hier eine nicht zeitgleich mit einem anderen Verfahren als Geschäftsstelle betroffene gerichtliche Abteilung; deshalb können Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens nicht anlässlich einer Gerichtsverhandlung zu Protokoll erklärt werden. In Verbindung mit § 129a ergibt sich, dass der Antrag zu Protokoll eines jeden, also auch des unzust...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ermessen.

Rn 13 Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH NJW 99, 363, 364 [BGH 16.07.1998 - I ZR 32/96]; NJW 13, 2601 [BGH 14.05.2013 - VI ZR 325/11]; gegen eine Einordnung als Ermessensvorschrift Wieczorek/Schütze/Völzmann-Stickelbrock Rz 19). Es muss vAw und in jeder Lage des Verfahrens prüfen, ob die Voraussetzungen einer Amtsvernehmung vorliegen, und zwar sowohl b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Neues Gutachten.

Rn 8 Neu ist ein Gutachten, wenn es im vorangegangenen Verfahren noch nicht verwertet worden ist. Ein im vorangegangenen Verfahren schon vorhandenes Gutachten ist nur dann als neu anzusehen, wenn der ASt zuvor unverschuldet an dessen Einbringung verhindert war (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 7). Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift muss es sich aber nicht zwingend um ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anforderungen an die Hauptsacheklage.

Rn 10 Die Hauptsacheklage muss den Anspruch betreffen, den der erlassene Arrest sichert. Entscheidend ist, ob die Klage zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Eilmaßnahme führt (BGH NJW 01, 157, 159 [BGH 26.09.2000 - VI ZR 279/99]). Wurde der Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB im Wege der einstweiligen Verfügung durch Vormerkung gesi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verfahren.

Rn 1 Die prozessleitenden Maßnahmen der Trennung, Verbindung und Aussetzung sind reversibel. Das Gericht kann die getroffenen Maßnahmen durch Beschl, dem keine mündliche Verhandlung vorausgehen muss (§ 128 IV), bei gegebener Sachdienlichkeit wieder aufheben, sofern die Ermessensbindung nicht zur Trennung oder Aussetzung zwingt (vgl hierzu § 145 Rn 5, § 149 Rn 5). War das Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Versagung rechtlichen Gehörs.

Rn 57 Eine Gehörsverletzung (BGHZ 71, 69) liegt vor, wenn dem Kl vor der Verweisung keine Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben wird (BVerfGE 61, 37 [BVerfG 07.07.1982 - 1 BvR 787/81]; BGH NJW-RR 92, 258 [BGH 04.12.1991 - XII ARZ 33/91]; Hamm NJW 14, 3110 [OLG Hamm 09.07.2014 - 32 SA 46/14]; KG MDR 16, 847 [KG Berlin 09.05.2016 - 2 AR 18/16]), di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Inhalt des Haftbefehls.

Rn 13 Der Inhalt des Haftbefehls ergibt sich aus Abs 1 S 2. Gläubiger, Schuldner und Haftgrund sind zu bezeichnen. Bei Prozessunfähigen sind die gesetzlichen Vertreter zu nennen und – da sie die Vermögensauskunft abzugeben haben (§ 802c Rn 9–12) – zu verhaften (BTDrs 16/10069, 28; BGH NJW 22, 393 [BGH 23.09.2021 - I ZB 20/21]). Als Haftgrund ist anzuführen, auf welcher genau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 882c bestimmt Voraussetzungen, Verfahren und Inhalt der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis bei zivilrechtlicher Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung nach § 882b I Nr 1. Die Eintragungsgründe sind zu 2013 neu bestimmt worden, da die Vermögensauskunft nach § 802c zu Beginn der Zwangsvollstreckung als reine Sachaufklärung über das Schuldnervermögen erfolgt u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsweg.

Rn 29 Bei fehlender Rechtswegzuständigkeit (s Rn 6) hat das Gericht den Rechtsstreit bzgl der Widerklage nach § 145 II abzutrennen und an das Gericht des zuständigen Rechtswegs nach § 17a GVG zu verweisen (vgl BGH NJW 96, 1532; LAG Köln 7.9.21 – 9 Ta 107/21; Zö/Schultzky Rz 15; Schaub BB 93, 1666, 1667; allg für rechtswegfremde Streitgegenstände Karlsr 21.6.06 – 15 W 20/06; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Prozessbevollmächtigte.

Rn 4 Die Bezeichnungspflicht gilt nur für die Rechtsanwälte, die sich bestellt haben (§ 172 Rn 3). Vollmachtsnachweis ist aber nicht erforderlich (ThoPu/Reichold Rz 5). Karlsr FamRZ 96, 1335 vermerkt aber einen vollmachtslosen Prozessvertreter (nur) als ›Beteiligten‹. Ist ein RA selbst Partei und vertritt sich selbst, so empfiehlt sich mit Blick auf das Kostenfestsetzungsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenstreitwert.

Rn 14 Hat das Gericht den der Kostenberechnung zugrunde zu legenden Wert festgesetzt (§§ 63 GKG, 33 RVG), ist dieser maßgebend. Fehlt es hieran, ermittelt der Rechtspfleger den Gebührenstreitwert nur in offenkundigen und zwischen den Parteien unstreitigen Fällen selbstständig. Andernfalls legt er die Akte dem Richter zur Wertfestsetzung nach § 63 I GKG bzw § 33 I RVG vor. Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verhandlung über den Widerspruch.

Rn 5 Über den Widerspruch ist im Termin zu verhandeln, jeder beteiligte Gläubiger muss sich sofort erklären, weder eine schriftliche Erklärung nach dem Termin noch eine Vertagung kommt in Betracht. Bei anwesenden Beteiligten, die sich nicht erklären, wird gem § 138 III vermutet, dass sie mit der Plan Ausführung einverstanden sind. Bei nicht erschienenen Beteiligten wird gem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 266 Abs 1 Nr 1 FamFG.

Rn 1a Bei einem Verlöbnis (§§ 1297 ff BGB) handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei Personen, die sich gegenseitig versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen (Weinreich/Waruschewski FamRMandat, § 3 Rz 3). Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses stehen, sind Schadensersatz- und Rückgabeansprüche. Hierunter fallen nicht nur die Ansprüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gerichtskostenvorauszahlung.

Rn 54 Nach § 12 I GKG soll die Klage erst nach Zahlung der Verfahrensgebühr zugestellt werden. Diese Gebühr ergibt sich nach Nr 1210 KV Anlage 1 zu § 3 II GKG (GebührenS 3,0). Auch bei Erweiterung des Klageantrags soll vor Zahlung der Gerichtskosten keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden. Hiervon sind nach § 12 II Nr 1–6 GKG einzelne Verfahren ausgenommen (zB Widerkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 4 Obwohl es sich um eine Sollvorschrift handelt, können die Voraussetzungen des § 588 iRd Prüfung des Gerichts vAw nach § 589 I bedeutsam sein. Fehlt es aufgrund von Mängeln in den Angaben nach § 588 bis zum Ende der mündlichen Verhandlung im Wiederaufnahmeverfahren an der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes, führt dies zur Unzulässigkeit (§ 579 Rn 18, § 580 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt.

Rn 3 Da das Gesetz nur die Ablehnung einer ›Gerichtsperson‹ vorsieht, ist ein bestimmter Richter namentlich zu benennen. Davon kann nur abgesehen werden, wenn an der Person des Abgelehnten kein Zweifel besteht (Brandbg FamRZ 01, 290). Das Gesuch muss einen Grund, dh konkrete Tatsachen, keine Werturteile, substantiiert enthalten, aus denen sich nach der Ansicht des Ablehnende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessual wirksam.

Rn 3 Der Vergleich muss als Verfahrensvergleich wirksam geschlossen sein, da nur ein wirksamer Vergleich das Verfahren beendet. Ein Vergleich, der den Anforderungen der §§ 162, 160 III 3 nicht entspricht, reicht daher nicht aus, da dieser prozessual unwirksam ist und nicht zur Beendigung des Verfahrens führt. In diesen Fällen muss entweder neu protokolliert oder der Rechtsst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Die Zurückweisung erfolgt in den Beschlussgründen; es ergeht keine separate (Zwischen-)Entscheidung. Das zurückgewiesene Angriffs- bzw Verteidigungsmittel bleibt unbeachtet. Das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine Zurückweisung ist im Rahmen des gg den Beschl allg statthaften Rechtsmittels zu rügen bzw in Ermangelung eines solchen im Verfahren nach § 44 bzw § 11...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erlass und Inhalt des Zwischenurteils.

Rn 7 Das Zwischenurteil iSd § 303 kommt grds in jeder Verfahrenslage und in jeder Instanz in Betracht, wenn es sachdienlich und der Rechtsstreit nicht bereits endentscheidungsreif ist. Seiner Natur nach ist das Urt ein Feststellungsurteil. Das unselbstständige Zwischenurteil enthält weder einen Ausspruch zu den Kosten noch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Anders ist es bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Verfahren erster Instanz (§§ 272–283, §§ 295–299a).

Rn 23 Die technischen Verfahrensabläufe der §§ 272 ff gelten nicht im Schiedsverfahren, die hinter diesen Normen stehenden Grundsätze der Prozessbeschleunigung durch die Parteien (§ 282) und durch das Gericht (insb § 272 I, III, § 273) sowie die Grundgedanken der möglichst effizienten und prozessökonomischen Gestaltung des Verfahrens gelten im Schiedsverfahren in gleicher We...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bedeutung.

Rn 3 Der Schiedsort hat eine rein virtuelle Bedeutung im Hinblick auf die Festlegung der Zuständigkeit und des anzuwendenden Rechts. Wie Abs 2 zeigt, kann die faktische Handhabung des jeweiligen Handlungsortes davon in jeder Hinsicht abweichen. Im Einzelnen wird durch den Schiedsort zunächst die örtliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts (im Falle eines institutionellen Schi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pfändung.

Rn 6 Die Pfändung erfolgt nach §§ 808 f durch den GV. Dies setzt voraus, dass die Wertpapiere sich in Papierform in Besitz des Schuldners befinden. Wertpapiere werden jedoch häufig in Depots in Sammelverwahrung genommen. Die Zwangsvollstreckung hat dann nach §§ 857 I, 828 ff durch Pfändung und Verwertung der Miteigentumsanteile an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehören...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil an einer OHG.

Rn 10 Auf die OHG sind nach § 105 II HGB die Vorschriften über die GbR anzuwenden, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Deswegen gelten die Erläuterungen zur GbR (Rn 3 ff) grds auch für die OHG. Im Pfändungsbeschluss wird die OHG bereits mit ihrer Firma hinreichend bestimmt bezeichnet. Zuzustellen ist der Pfändungsbeschluss an die geschäftsführenden Gesellschafter (Zö/He...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann bei der Zustellung nach § 183 Absatz 2 bis 5 anordnen, dass die Partei innerhalb einer angemessenen Frist einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat, falls sie nicht einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat. 2Wird kein Zustellungsbevollmächtigter benannt, so können spätere Zustellungen bis zur nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (1) Unstreitige Hilfsaufrechnung.

Rn 24 War die Hilfsaufrechnungsforderung unstr, so hat sie nicht den Streitwert des Verfahrens erhöht, unabhängig davon, ob über sie entschieden worden ist oder nicht (§ 45 III GKG). Wird die Klage abgewiesen, weil die Klageforderung nicht besteht, unterliegt der Kl in vollem Umfang und hat die Kosten nach § 91 zu tragen. Wird die Klage abgewiesen, weil zwar die Klageforderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 48 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 11,–...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vermögensrechtliche Ansprüche.

Rn 5 Ein vermögensrechtlicher Anspruch iSd ZPO ist ein Anspruch, der unmittelbar auf eine vermögenswerte Leistung gerichtet ist, aus vermögensrechtlichen Verhältnissen entspringt oder dessen Geltendmachung in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen soll (BGH NJW 74, 1470 [BGH 30.05.1974 - VI ZR 199/72]). Ist ein Anspruch als vermögensrechtlich zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsätze.

Rn 1 Die Parteien bedürfen der Partei- und Prozessfähigkeit. Der ASt hat die Tatsachen vorzutragen und gem § 487 Nr 4 (dazu § 487 Rn 5) glaubhaft zu machen, die die Zuständigkeit des Gerichts begründen sollen. Das Gericht hat dann vAw diese Tatsachen zu prüfen, mithin also zunächst über die Rechtswegzuständigkeit zu entscheiden. Bei fehlender Rechtswegzuständigkeit ist vor e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach früherem Recht bestand eine gewisse Unsicherheit, welche Folgen eine verspätete Rüge von Verfahrensfehlern hatte. Die Norm schafft insoweit Rechtsklarheit über den Verlust des Rügerechts. Spezielle Regelungen für die Form enthält § 1031 VI, für die Entscheidung über die eigene Zuständigkeit § 1040 II. Mit § 1027 ist keine über den Gesetzestext hinausgehende allgeme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Das vereinbarte Schiedsgericht.

Rn 4 Die Parteivereinbarung muss sich auf die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein Schiedsgericht beziehen. Dabei sind insb die Gelegenheitsschiedsgerichte (ad hoc-Schiedsgericht) von den institutionellen Schiedsgerichten (= ständiges Schiedsgericht) zu trennen. Vereinbaren die Parteien ein solches ständiges Schiedsgericht, das bei einer bestimmten Institution auf Dauer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ansprüche des Mieters.

Rn 19 Der Mieter kann im Wege der Regelungsverfügung die vorläufige ordnungsgemäße Versorgung der Wohnräume mit Energie verlangen, wenn der Vermieter dies unterbunden hat (Köln ZMR 94, 325; NJW-RR 05, 99; Kobl OLGR 01, 2; Celle NJW-RR 05, 1383). Gleiches gilt für die Wasserversorgung (AG Wuppertal NJW-RR 89, 251 [AG Wuppertal 11.07.1988 - 95 C 344/88]; AG Leipzig NZM 98, 716...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Reduzierung des Verwaltungsaufwands des Gerichts (vgl BeckOKZPO/Jaspersen Rz 1), indem die Verkündung die Ladung ersetzt. Dies ist gerechtfertigt, weil die Parteien entweder bei der Verkündung anwesend sind und dabei von der Terminsbestimmung Kenntnis genommen haben (zB bei einer Entscheidungsverkündung iRe Verhandlungstermins oder unmittelbar n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abgabe von Anträgen und Erklärungen (Abs 1).

Rn 2 Anträge und Erklärungen sind alle Äußerungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind und für dieses bestimmt sind. Schriftliche Äußerungen verlangen an sich die Form des § 126 BGB (Unterschrift). Da aber selbst der verfahrenseinleitende Antrag gem § 23 I 5 nur eine Soll-Vorschrift darstellt und der schriftlichen Erklärung auch die Niederschrift bei der Geschäftsstelle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen durch Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes für andere Zwecke als die des Verfahrens, für die die Daten erhoben worden sind. 2Besondere Rechtsvorschriften des Bundes oder, wenn die Daten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt der Entscheidung.

Rn 19 Stets ist eine Begründung der Entscheidung erforderlich (vgl dazu § 120 Rn 3), einerlei, ob der Beschl eine Änderung der Ratenhöhe, die erstmalige Anordnung von Raten oder den Einsatz eines Teiles des Vermögens enthält. Bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse ist die Ratenhöhe entsprechend der Tabelle anzuheben bzw zu reduzieren. Bei der Anordnung einer Einmalzah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hemmung der Verjährung.

Rn 10 Die Einreichung eines Antrags bei einer Verbraucherschlichtungsstelle hemmt gem § 204 I Nr. 4 BGB die Verjährung, sofern der Antrag ›demnächst‹ der Gegenseite bekannt gegeben wird. Darin liegen für den Verbraucher erhebliche Risiken: Erstens ist der Antrag inhaltlich so zu fassen, dass er auch wirksam die Verjährung hemmt, was nicht immer problemlos ist. Zweitens muss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nr 2.

Rn 15 Der Einzelrichter entscheidet bei Zurücknahme der Klage (§ 269 III S 1 und 2, IV) oder der Berufung (§ 516 III), Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch (§ 306) oder Anerkenntnis des Anspruchs (§ 307). In analoger Anwendung der Nr 2 entscheidet er auch über einen Verzicht auf die Berufung, der als einseitiger Verzicht zu einer Verwerfungsentscheidung nach § 522 I, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Ist der Beteiligte verhindert, die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde einzuhalten, beträgt die Frist einen Monat. (2) Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach den Vorschriften, die für die versäumte Verfahrenshandlung gelten. (3) Die Tatsachen zur Beg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungsbeschränkung.

Rn 25 Der Berufungskläger kann sein Rechtsmittel durch die Berufungsanträge auf einen von mehreren Ansprüchen, auf einen mit Klage oder Widerklage erhobenen Anspruch und auf einen quantitativ abtrennbaren, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht von dem Schicksal des übrigen Teils unabhängigen Teil des in der 1. Instanz erhobenen Anspruchs beschränken. Dasselbe gilt für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das schiedsrichterliche Verfahren wird mit dem endgültigen Schiedsspruch oder mit einem Beschluss des Schiedsgerichts nach Absatz 2 beendet. (2) Das Schiedsgericht stellt durch Beschluss die Beendigung des schiedsrichterlichen Verfahrens fest, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschluss oder Beschränkung der Rechtsfolgen des Verzugs.

Rn 3 Bei § 288 VI BGB geht es um Vereinbarungen, mit denen Verzugszinsen, sonstiger Schadensersatz bei Verzug oder die Pauschalentschädigung von 40 EUR (§ 288 V BGB, dazu Dornis ZIP 14, 2427) ausgeschlossen oder beschränkt werden. Hier können auch Verbraucher als Gläubiger von Entgeltforderungen betroffen sein, so dass insoweit auch Verbraucherverbände klagebefugt sind (§ 3 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Die Zurücknahme der Berufung kann entweder in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht oder in einem Schriftsatz erklärt werden. Die mündlich abgegebene Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Protokollierung. Es gilt Anwaltszwang (§ 78). Allerdings kann die von der Partei selbst oder von einem bei dem Berufungsgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gericht: Zwangsversteigerung KV 2210 ff, Zwangsverwaltung KV 2220 ff. Der Gläubiger ist vorschusspflichtig, auch für die Auslagen für Sachverständigen und Zwangsverwalter. Wert: Wert der Hauptforderung §§ 54–56 GKG. Für die Eintragung einer Zwangshypothek eine volle Gebühr nach §§ 32, 62 KostO. Bei Belastung mehrerer Grundstücke fällt für jede Eintragung eine Gebühr an ...mehr