Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Das Verfahren betrifft ausschließlich die Vermögenssorge, Abs 2 S 1 Nr 4.

Rn 20 Das Gesetz sieht in Abs 2 S 1 Nr 4 eine Ausnahme von der Anhörungspflicht iSv Abs 1 auch dann vor, wenn das Verfahren ausschließlich das Vermögen des Kindes betrifft. Von einer persönlichen Anhörung und Verschaffung eines Eindrucks kann abgesehen werden, wenn sie nach der Art der Angelegenheit nicht angezeigt ist. Das kann der Fall sein, wenn es auf einen persönlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 Im Beschwerdeverfahren wird nach Nr 2121 KV eine Festgebühr iHv 33 EUR erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur tw verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigen oder bestimmen, dass eine Gebühr nicht zu erheben ist (Anm zu Nr 2121 KV). Im Rechtsbeschwerdeverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 5 § 581 gilt nicht für Verfahren nach § 826 BGB (hM etwa BGHZ 50, 115; einschränkend aber BAG ZInsO 08, 335) und für das Anerkennungshindernis des ordre-public-Verstoßes nach § 328 (BSGE 79, 277). Wird allerdings die Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen eines ordre-public-Verstoßes nach § 1059 II Nr 2b geltend gemacht, unterliegt dies der Einschränkung des § 581 I, da die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 314 (Beweiskraft des Tatbestandes).

Rn 13 Die Vorschrift ist im Grundsatz nicht auf Beschlüsse anwendbar, da die Beweisregel des § 314 voraussetzt, dass ein Tatbestand iSv § 313 I Nr 5, II unabdingbar erforderlich ist, was bei Beschlüssen gerade nicht der Fall ist. (MüKoZPO/Musielak § 329 Rz 13; Zö/Feskorn § 329 Rz 41; ThoPu/Reichold § 329 Rz 11). Tatsachenfeststellungen in Beschlüssen kommt daher keine Beweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unterhaltspflicht unter Verwandten (Abs 1 Nr 1).

Rn 7 Die Vorschrift entspricht § 621 I Nr 4 ZPO aF. Unter Abs 1 S 1 fallen sämtliche durch Verwandtschaft in gerader Linie (vgl § 1589 S 1 BGB) begründete gesetzliche Unterhaltspflichten gem §§ 1601 ff BGB. Unterhaltsverpflichtet und -berechtigt sind alle in gerader ab- und aufsteigender Linie miteinander Verwandte ohne Rücksicht auf den Grad ihrer Verwandtschaft, der allerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verzicht.

Rn 14 Auf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde kann – wie auf andere Rechtsmittel auch (vgl § 515) – verzichtet werden. Der Verzicht ist ggü dem Ausgangs- oder dem Beschwerdegericht zu erklären. Die Erklärung kann sowohl vor als auch nach Erlass der Ausgangsentscheidung abgegeben werden (BGH WM 18, 979 Rz 14). Der Verzicht ist unanfechtbar und unwiderruflich (BGH NJW 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zwangsvollstreckungssachen (Nr 5).

Rn 10 Hierunter fallen alle Verfahren, die sich aus der Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer Entscheidung oder eines beurkundeten Rechts ergeben. Das umfasst in Deutschland – neben der Drittwiderspruchsklage, der Klage auf vorzugsweise Befriedigung und der Vollstreckungserinnerung – auch die Vollstreckungsgegenklage (BGH NJW 14, 2798 [BGH 03.04.2014 - IX ZB 88/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Soweit die Beteiligten dem gerichtlichen Vorschlag folgen und sich für die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung entscheiden, setzt das Gericht das Verfahren aus. Eine solche Aussetzung des Verfahrens folgt der Regelung des § 21. Rn 5 Inwiefern für die Mediation VKH in Anspruch genommen werden kann, ist umstri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel (Abs 2).

Rn 11 Hat sich für die Rechtsmittelinstanz bereits ein ProzBev bestellt, ist eine Rechtsmittelschrift gem S 2 an diesen zuzustellen. Hat sich noch kein neuer ProzBev bestellt, ist an den ProzBev des abgeschlossenen Rechtszugs, dessen Entscheidung angefochten wird, zuzustellen (S 1). Er muss noch bestellt sein (beachte hierzu Rn 4). Anderenfalls oder wenn überhaupt kein ProzB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Ladungsfrist ist auch im Fall einer Terminsverlegung einzuhalten. Wird nicht der Terminstag, sondern nur die Terminsstunde geändert, soll die Regelung nicht anwendbar sein (Brandbg NJW-RR 98, 500 [OLG Brandenburg 29.07.1997 - 3 U 235/96] betreffend eine Verlegung von 10 auf 14.30 Uhr; MüKoZPO/Stackmann Rz 3). Dies wird allerdings nur bei einer geringfügigen Verschie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Schriftliche Aussage als Urkundsbeweis.

Rn 14 Die Verwertung einer schriftlichen Aussage eines potentiellen Zeugen im Wege des Urkundsbeweises kommt in Betracht, wenn eine derartige Aussage bereits vorprozessual vorliegt, und wenn die Parteien mit dieser Verwertung einverstanden sind (Zö/Greger § 377 Rz 11), also keinen förmlichen Beweisantrag auf Vernehmung der Auskunftsperson gerade in ihrer Eigenschaft als Zeug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weiterführende Vorschriften.

Rn 4 Vorsätzliche und fahrlässige falsche Eidesleistung ist gem. §§ 154 ff StGB strafbar. Rn 5 Die zivilprozessualen Regeln der Eidesverweigerung sind für Zeugen in § 390, für Sachverständige in § 409, für Parteien in §§ 453 II iVm 446 und für den Zwangsvollstreckungsschuldner in §§ 889 II iVm 888 enthalten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mängel.

Rn 4 Der Zusteller (und nur er) kann Mängel der Zustellungsurkunde auch nachträglich mit einem unterschriebenen Vermerk berichtigen (BVerwG DGVZ 84, 149 für § 190 aF). Der ursprüngliche Inhalt der Zustellungsurkunde muss lesbar bleiben. Eine fehlende Unterschrift berührt die Wirksamkeit der Zustellung nicht und kann nachgeholt werden; die Beweiskraft der Urkunde richtet sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mitglieder (Abs 1 Nr 1).

Rn 5 Bei den Dachverbänden müssen zehn Mitgliedsverbände organisiert sein. Zur inneren Struktur der Mitgliedsverbände schweigt das Gesetz; in der Summe der Mitgliedsverbände muss aber wohl die Mitgliederzahl von 350 erreicht sein. Bei einem Einzelverband müssen die geforderten 350 Mitglieder nicht aktiv oder stimmberechtigt sein. Jede Art von Mitgliedschaft reicht aus, da di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfassungskonformität.

Rn 3 Die Regelung einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit, die an die Stelle der staatlichen Gerichtsbarkeit tritt, ist ebenso verfassungskonform wie die Möglichkeit der Parteien, eine solche Schiedsvereinbarung auf der Basis der ihnen zukommenden Privatautonomie zu schließen (Stürner SchiedsVZ 13, 15; Prütting FS Schlosser 05, 705; St/J/Schlosser vor § 1025 Rz 7; Münch ZZPInt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbundentscheidung.

Rn 2 Die Vorschrift ist anwendbar, soweit eine einheitliche Verbundentscheidung iSv § 142 angefochten wird (Prütting/Helms/Helms § 145 Rz 2; MüKoFamFG/Henjes § 145 Rz 2; Zö/Lorenz § 145 Rz 3); eine solche liegt nicht vor, wenn ausschließlich über den Scheidungsantrag entschieden worden ist, was aber aufgrund des ›Zwangsverbundes‹ mit der Folgesache VA gem § 137 II 2 nur in s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Amtsprüfung.

Rn 11 Die Frage der Rechtzeitigkeit hat das Gericht vAw zu klären, selbst wenn die Fristversäumung unstr ist (zur Fristwahrung durch Einreichung einer handschriftlich beglaubigten Kopie eines fristgebundenen Schriftsatzes BGH NJW 12, 1738 [BGH 26.03.2012 - II ZB 23/11]; bei Unterzeichnung ›i.V.‹ BGH MDR 12, 796 [BGH 26.04.2012 - VII ZB 83/10]; bei Unterzeichnung durch einen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorlage der bestrittenen Schiedsvereinbarung.

Rn 7 Bestreitet der Antragsgegner den Abschluss oder den Inhalt der Schiedsvereinbarung, ist es Aufgabe des Antragstellers, deren Original oder ordnungsgemäß beglaubigte Abschrift einschließlich einer ordnungsgemäß beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Art IV 1b und Art IV 2 UNÜ sind insoweit als Regeln über die Darlegungs- und Beweislast anzusehen. Es...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung (Abs 4a).

Rn 9 Abs 4a S 1 sieht die zwingende und flächendeckende Einführung der elektronischen Akte zum 1.1.26 vor. Bund und Länder müssen dazu nach S 2 die organisatorischen und dem Stand der Technik entsprechenden Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten einschließlich der Anforderungen für eine Barrierefreiheit schaffen. Dies ist wichtig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 8 s Rn 2. Für die Frist des § 406 II 1 ist der Verwertungsbeschl des § 411a maßgeblich. Ein Verlust von Rechten im vorangegangenen Prozess ist grds irrelevant (St/J/Berger § 411a Rz 23; aA Musielak/Voit/Huber § 411a Rz 12). Entspr gilt für § 411 IV. Eine mündliche Erläuterung (auf Antrag zwingend) ist genauso wie eine schriftliche Ergänzung nach den allg Grundsätzen mögli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Maßnahme der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen erfüllt sein. Nicht erforderlich ist ein auf die Erkenntnisgewinnung nach § 806a gerichteter besonderer Antrag oder Auftrag des Gläubigers an den GV. Das Interesse des Gläubigers an der Mitteilung gem § 806a ergibt sich bereits daraus, dass die Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen des Schuldners nicht z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Urteil ergeht im Namen des Volkes. (2) 1Das Urteil wird durch Vorlesung der Urteilsformel verkündet. 2Die Vorlesung der Urteilsformel kann durch eine Bezugnahme auf die Urteilsformel ersetzt werden, wenn bei der Verkündung von den Parteien niemand erschienen ist. 3Versäumnisurteile, Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses erlassen werden, sowie Urteile, welche d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sicherer Übertragungsweg (Abs 2).

Rn 8 § 130 IV bestimmt, was ›sichere Übertragungswege‹ sind (s Rn 3). Grundgedanke ist hier, dass, zB bei der De-Mail, bei sicherer Anmeldung eine für den Zivilprozess hinreichender Grad an Authentizität der Teilnehmer sicherstellt ist, da die Anmeldung voraussetzt, dass der Nutzer zwei geeignete und voneinander unabhängige Sicherungsmittel, zB eine Kombination aus Besitz (K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Keine isolierte Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung.

Rn 19 Die Rechtsbeschwerde nach § 1065 ist revisionsähnlich ausgestaltet. Es gilt § 99 I. Danach kann die Kostenentscheidung des OLG nicht isoliert angegriffen werden (s § 99 Rn 2). Das gilt auch, wenn der Antragsgegner einen Antrag nach §§ 1059–1061 sofort unter Verwahrung gegen die Kostenlast anerkannt hat und das OLG daher dem Antragsteller die Prozesskosten nach § 93 auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristberechnung.

Rn 3 Gemäß § 16 FamFG erfolgt die Fristberechnung nach den §§ 187, 188 BGB. Die Monatsfrist beginnt mit der Zustellung oder schriftlichen Bekanntmachung des Justizverwaltungsaktes oder der Beschwerdeentscheidung. Sie endet mit Ablauf des Tages, der mit seiner Zahl dem Tag der Zustellung (oder Bekanntmachung) entspricht. Beispiel: Zustellung am 7. Juli. Fristablauf am 7. August...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. (2) In Verfahren auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe dürfen von den Beteiligten nicht vorgebrachte Tatsachen nur berücksichtigt werden, wenn sie geeignet sind, der Aufrechterhaltung der Ehe zu dienen oder wenn der Antragsteller einer Berü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. 2Handelt es sich bei dem Vollstreckungsschuldner um eine juristische Person oder um eine Perso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Unabhängigkeit der Schiedsklausel vom Hauptvertrag (Abs 1 S 2).

Rn 3 Abs 1 S 2 enthält den Grundsatz, dass der Schiedsvertrag vom Hauptvertrag unabhängig ist. Dies gilt nicht nur, soweit beide Verträge in Form einer jeweils selbstständigen Vereinbarung geschlossen sind (Schiedsabrede iSv § 1029 II), sondern auch ausdrücklich für den Fall, dass die Schiedsklausel äußerlich Teil des Hauptvertrags ist. Gerade im letzteren Fall soll das Schi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristbeginn und Fristberechnung.

Rn 4 Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem das Hindernis für die Nichteinhaltung der Frist entfallen ist, dieser Tag wird also nicht mitgerechnet (§ 187 I BGB). Das Hindernis entfällt in dem Zeitpunkt, in dem entweder die Ursache der Verhinderung – zB Krankheit (BGH NJW 11, 1601 [BGH 05.04.2011 - VIII ZB 81/10]); Unkenntnis einer ergangenen Ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II.

Rn 2 Nach § 948 I ist das Bundesamt für Justiz die zentral zuständige Auskunftsbehörde für die Einholung von Konteninformationen. Von der Einrichtung dezentraler Auskunftsbehörden hat der Gesetzgeber abgesehen, weil zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens nicht feststeht, in welchem Bundesland oder Amtsgerichtsbezirk das vorläufig zu pfändende Konto geführt wird, und der Schuld...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 56 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gegenstandswert einer Vorratspfändung ist nach § 25 I Nr 1 Hs 2 RVG iVm § 42 I GKG zu berechnen. Der G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt den Übergang von der Güteverhandlung zum streitigen Verfahren in der mündlichen Verhandlung, die sich mit dem Ziel weiterer Konzentration und Beschleunigung an die Güteverhandlung anschließen soll. Der Gang der mündlichen Verhandlung (§ 128) wird nur tw geregelt, nämlich nur die Überleitung von der Güteverhandlung (§ 278) in die hiervon zu trennend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abgekürzte Urteile (Abs 5).

Rn 8 Bei abgekürzten Urteilen ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe iSd § 313b erfolgt die Ausfertigung wie unter Abs 2–4 mit einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift (oder Mahnbescheid, § 697 V) oder durch Vervollständigung des Urteils mit dem vollen Urteilskopf, Tag der mündlichen Verhandlung und Unterschriften. Die Vervollständigung darf nicht zu Abweichungen von d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufige Aufzeichnung der Beweisaufnahme.

Rn 3 Werden Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und 5 vorläufig mit einem Tonaufnahmegerät aufgezeichnet, entspricht es jedenfalls dann, wenn das Urt nicht im Verhandlungstermin gesprochen wird, der gängigen Praxis, bei der Herstellung des Protokolls den gesamten Inhalt der Tonaufnahme, also auch die Zeugenaussagen, in die Reinschrift zu übernehmen. Ein solches Verfahren ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoßfolgen.

Rn 5 Die Mitwirkung eines Richters, der nicht an der Schlussverhandlung teilgenommen hat, ist ein absoluter Revisionsgrund (§ 547 Nr 1 vgl auch BVerfG NJW 56, 545 [BVerfG 20.03.1956 - 1 BvR 479/55]) und Nichtigkeitsgrund iSd § 579 I Nr 1 (St/J/Althammer Rz 13; Zö/Feskorn Rz 5). Da Gegenstand der Revision idR das Berufungsurteil ist, ist ein Verstoß gegen § 309 in 1. Instanz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Adressat.

Rn 12 Empfänger der Zustellung ist der Schuldner nach § 182 I Nr 1 oder sein Vertreter nach §§ 170 bis 172. Erfolgt eine Ersatzzustellung nach §§ 178, 180 f, ist der Schuldner allerdings nicht der eigentliche Zustellungsadressat. Ist der Schuldner prozessunfähig, muss nach § 170 I an seinen gesetzlichen Vertreter zugestellt werden, wobei das Vollstreckungsorgan an eine vorhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unterbrechung, Ruhen des Verfahrens.

Rn 22 Die entsprechenden Tatbestände wirken nur für den Streitgenossen, in dessen Person sie sich verwirklichen. Wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung darf ggü den nicht betroffenen Streitgenossen das Verfahren weder fortgeführt werden noch gar in der Sache entschieden werden. Mangels Geltung der Vertretungsfiktion ist das Verfahren analog §§ 148, 251 insg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 2 Solche Rechte, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder die Aufhebung eines Vertrages herbeizuführen, hat der Kl neben dem Hauptanwendungsfall des § 281 BGB zB durch analoge Anwendung auf Rechte nach §§ 250, 264 II, 354 BGB, § 375 HGB. § 281 BGB findet nach hM Anwendung auf eine Herausgabeklage aus § 985 BGB, die nicht auch (zusätzlich) auf Vertrag gestützt i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Entsprechende Anwendung.

Rn 28 Eine entsprechende Anwendung der Nr 3 ist geboten, wenn das erstinstanzliche Gericht aus anderen prozessualen Gründen von einer Sachentscheidung abgesehen hat, zB, weil es irrtümlich von einem Vergleich oder einem Anerkenntnis ausgegangen ist (Karlsr MDR 05, 1368; Frankf v 11.3.05 – 2 U 5/04; Ddorf NJW-RR 90, 1040 [OLG Düsseldorf 25.04.1990 - 9 U 1/90]; Anders/Gehle/Gö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren vor dem OLG.

Rn 3 Dieses richtet sich nach den Vorschriften der ZPO für das erstinstanzliche Verfahren vor den Landgerichten (§ 11 I 1 KapMuG) mit den sich aus §§ 11 ff KapMuG ergebenden Besonderheiten und Einschränkungen. Das OLG bestimmt nach Maßgabe des § 9 II KapMuG aus den Klägern einen sog Musterkläger; die übrigen Kl sind beizuladen. Sie haben nach §§ 14, 22 I, III KapMuG die Stel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckbarkeit.

Rn 31 Den Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit teilt der Kfb mit der Kostengrundentscheidung. Ist letztere nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, gilt gleiches für den Kfb. Da aus dem Kfb vollstreckt werden kann, § 794 I Nr 2, ist die Aussage zur Vollstreckbarkeit aus der Kostengrundentscheidung zur Klarstellung in den Kfb aufzunehmen (Karlsr Rpfleger ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wesentliche und unwesentliche Bestandteile.

Rn 3 Wesentliche Bestandteile sind gem § 93 BGB solche, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit ist auf die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung der Bestandteile von der Hauptsache auf die einzelnen Bestandteile abzustellen (PWW/Völzmann-Stickelbrock § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird die Aufhebung der Ehe ausgesprochen, sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben. Erscheint dies im Hinblick darauf, dass bei der Eheschließung ein Ehegatte allein die Aufhebbarkeit der Ehe gekannt hat oder ein Ehegatte durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung seitens des anderen Ehegatten oder mit dessen Wissen zur Eingehung der Ehe best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zustellungen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Abs 4).

Rn 7 Absatz 4 ist geändert und ausführlicher neugefasst. Zustellungen, deren Erledigung nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist zu erwarten sind (Abs 4 Nr 1) erfolgen auf Ersuchen des Vorsitztenden des Prozessgerichts durch die zuständige deutsche Auslandsvertretutung. Gleiches gilt für Zustellungen an ausländische Staaten (Abs 4 Nr 2). Zustellungsersuchen betreffen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beendigung des Rechtsstreits ohne Kostenentscheidung.

Rn 5 Wenn der Rechtsstreit ohne Entscheidung über die Kostentragung beendet wird, dann zahlt der Kl die Kosten als Antragsteller gem §§ 20, 17, 18 GKG. Auch wenn der Beklagte in einem Vergleich die Kosten ganz oder tw übernommen hat, kann die Staatskasse den Kl in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Der Kl hat dann wieder die Möglichkeit, die Kosten gegen den hilfsbedürftigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrensfragen.

Rn 45 Auf das Abänderungsverfahren finden die allgemeinen Verfahrensvorschriften in Unterhaltssachen Anwendung; es besteht Anwaltszwang. Das zuständige Gericht ist nach §§ 232, 233 zu bestimmen. Bei gegenläufigen Anträgen ist gem § 113 I 2 iVm § 261 III 1 ZPO das zuerst angerufene Gericht örtlich zuständig. Beide Anträge sind zu verbinden und in Form von Antrag und Widerantr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Amtsgerichte sind ferner zuständig für 2Die Zuständigkeit nach Satz 1 Nummer 1 ist eine ausschließliche. (2) Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sindmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antragsberechtigung.

Rn 2 Die Antragsberechtigung ist eine Verfahrensvoraussetzung. Bei ihrem Fehlen ist der Antrag als unzulässig abzuweisen. Die Berechtigung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften über das jeweilige Antragserfordernis, ferner aus einer unmittelbaren materiell-rechtlichen Betroffenheit des Antragstellers. Handelt der Antragsteller im eigenen Namen, nimmt dabei aber fremd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 1 Ist eine weitere Aufklärung erforderlich (s vor §§ 402 ff Rn 4), so kann eine Ergänzung oder Klarstellung angeordnet werden (§ 411 III, s § 411 Rn 17–25). Ist dies nicht ausreichend, so kann, ggf muss das Gericht gem § 412 ein neues, weiteres Gutachten einholen. Dazu kann ein anderer, neuer Gutachter, aber auch derselbe (ggf auch gem §§ 402, 398) beauftragt werden. Bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Richterlich bestimmte Einspruchsfrist bei öffentlicher Zustellung (Abs 3).

Rn 8 Einer richterlichen Bestimmung der Einspruchsfrist bedarf es, wenn das Versäumnisurteil durch öffentliche Bekanntmachung (§ 185) zuzustellen ist (vgl zu einer öffentlichen Zustellung trotz bekannten Aufenthalts des Bekl im Ausland Hambg MDR 19, 1086). Die Fristbestimmung erfolgt im Versäumnisurteil oder – wenn sich die Notwendigkeit einer Fristbestimmung erst nachher he...mehr