Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge bei Verstoß und Rechtsbehelf.

Rn 4 § 763 ist eine Ordnungsvorschrift (Musielak/Voit/Lackmann § 763 Rz 2). Wird sie verletzt, zB weil die Benachrichtigung oder die Protokollierung unterbleibt, hat das auf die Wirksamkeit der Vollstreckungshandlung keinen Einfluss. Sie kann deswegen auch nicht angefochten werden. Wohl aber kann die Erinnerung mit dem Ziel erhoben werden, die Benachrichtigung oder Protokoll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang.

Rn 2 Die Vollmacht ist grds eine umfassende Vollmacht für den Prozess als Ganzes (BGH MDR 85, 30). Sie ermächtigt deshalb zur Führung des Rechtsstreits in allen seinen Varianten und in allen Instanzen. § 81 gilt auch im Parteiprozess, allerdings ist dort eine Spezialvollmacht für bestimmt Verfahrensabschnitte oder Prozessgestaltungen möglich (§ 83 II). Der so umschriebene Um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweispflichten des Gerichts.

Rn 14 In den Verfahren vor den Amtsgerichten, in denen die Parteien nicht durch Anwälte vertreten werden müssen (Parteiprozess, § 79), hat das Gericht den Bekl vor der Verhandlung zur Hauptsache auf die örtliche Unzuständigkeit wie auch auf die Folgen einer rügelosen Einlassung hinzuweisen (§ 504). Im Anwaltsprozess (§ 78) verpflichtet § 139 III den Richter, die Verfahrensbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Abs 1 beinhaltet den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung und damit ein Kernstück des Beweisrechts. Die freie richterliche Beweiswürdigung gilt in allen Verfahrensordnungen unabhängig von den jeweils geltenden Verfahrensgrundsätzen. Mit dem subjektiven Maßstab der freien Würdigung durch den Richter wird zugleich anerkannt, dass es im Prozess die Ermittlung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Regelung im Einzelnen.

Rn 2 Die Anhörung nach § 128 soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens, also Einreichung des Antrags erfolgen. Gem § 129a S 2 Hs 2 gilt § 155 Abs 2 S 4 und 5 entsprechend. Die Verlegung eines Termins kommt demzufolge nur aus zwingenden Gründen in Betracht. Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsantrag glaubhaft zu machen. Das Gericht hat in dem Termin das Jug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren bei Säumnis.

Rn 12 Ist im Verfahren über die Wiedereinsetzung und die Hauptsache eine der beiden Parteien säumig, gilt folgendes (vgl St/J/Roth Rz 8f): Ist die Wiedereinsetzung begehrende Partei säumig, so wird auf Antrag des Gegners der Wiedereinsetzungsantrag durch Versäumnisurteil abgelehnt und das Rechtsmittel verworfen. Hiergegen kann die säumige Partei mit der Begründung, ein Fall ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Mehrheitsbeschluss.

Rn 20 Die Geschäftsverteilung erfolgt durch einen Mehrheitsbeschluss der dem Spruchkörper vom Präsidium zugewiesenen Mitglieder. Dieser bedarf der Schriftform; er kann von einem mitwirkenden Richter auch nachträglich unterschrieben werden (BGH FamRZ 09, 1044 Rz 10, 11). Bei Stimmengleichheit liegt kein Vertretungsfall vor, sodass eine Vertretung nach Abs 4 nicht stattfindet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift gilt nur für den Fall der Nacherbfolge, nicht im Verhältnis des scheinbaren oder vorläufigen zum endgültigen Erben. Zwar ähneln sich die Fälle insofern, als auch der endgültige Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers und nicht der vorläufigen Erben ist. Dennoch ist der endgültige Erbe an rechtskräftige Urteile, die in Aktiv- oder Passivprozessen des Scheiner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Normzweck.

Rn 16 Als eine Durchbrechung des Grundsatzes der Mündlichkeit kommt der Regelung nur die Stellung einer eher selten benutzten Ausnahme zu. Es geht dabei um eine auf reiner Zweckmäßigkeit beruhende Förderung des Verfahrens durch einen besonderen schriftlichen Abschnitt. Die Regelung steht damit neben einigen anderen Durchbrechungen der strikten Mündlichkeit wie § 495a oder § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Geltendmachung von Unterhalt für das Kind und die Mutter vor Geburt des Kindes und verfolgt den Zweck, in der besonderen Situation kurz vor und nach der Geburt im Interesse der Mutter und des Kindes die Zahlung des Unterhalts in einem beschleunigten und möglichst einfach zu betreibenden Verfahren zunächst einmal sicherzustellen; dies war bereit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten ist zurückzuweisen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 4 Sowohl für Klageerwiderung (Abs 3) als auch Replik (Abs 4) besteht eine Mindestfrist von 2 Wochen. Bei erneuter Fristsetzung wird vorherige Frist bedeutungslos (Kobl OLGR 03, 115). Die Frist kann zusammen mit der Bestimmung eines Verhandlungstermins gesetzt werden (München MDR 21, 92). Rn 5 Die zu kurz gesetzte Frist kann Befangenheit des Richters begründen (Jena BauR 04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Rückforderung.

Rn 59 Ein Prozesskostenvorschussanspruch kann, wie sonstiger Unterhalt, im Regelfall vom Unterhaltsgläubiger nicht zurückgefordert werden. Da es sich um einen Vorschuss handelt, kann er ausnahmsweise dann aus Billigkeitsgesichtspunkten zurückverlangt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen er beansprucht werden konnte, nicht mehr bestehen, etwa weil sich die wirtschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 9 Ist die zu vernehmende Partei nicht erschienen, ihr Prozessbevollmächtigter dagegen anwesend, sollte, sofern sich nicht aus den Angaben des Prozessbevollmächtigten Anhaltspunkte für ein absichtliches Fernbleiben ergeben, nach § 368 ein neuer Verhandlungstermin bestimmt werden. Aus dem erstmaligen Ausbleiben wird im Allgemeinen nicht der Schluss gezogen werden können, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Geschützt sind nur Miete und Pacht von Immobilien. Erfasst werden also Vergütungen für die Gebrauchsüberlassung von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen. Der Schutz erstreckt sich auf Nießbraucher sowie Inhaber eines dinglichen Wohnrechts, das weiter überlassen werden darf, und eines Erbbaurechts. Nach Veräußerung der Immobilie entfällt auch für rückständige Mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit (Abs 2).

Rn 2 Abs 2 begründet für die Schadensersatzklage des Gläubigers eine vom Streitwert unabhängige, ausschl (§ 802), örtliche, sachliche sowie internationale (BGH NJW 97, 2245 [BGH 17.02.1997 - II ZR 343/95]: insoweit keine ausschl) Zuständigkeit des Prozessgerichts des ersten Rechtszuges. So entscheidet etwa das FamG wegen des engen sachlichen Zusammenhangs nicht nur im Ausgan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 763 dient allein dem Schuldnerschutz (Schuschke/Walker/Walker § 763 Rz 1). In erster Linie ist daher der Schuldner Adressat der Aufforderungen und Mitteilungen. Auch wenn sich diese bisweilen an Dritte und den Gläubiger richten, bezweckt § 763 nicht primär deren Information. Über die in Abs 2 genannten Fälle hinaus können dem Gläubiger Protokollabschriften daher nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antrag der Gegenseite.

Rn 2 Die Initiative zur Überprüfung der Zuständigkeit, die Befugnis, einen Antrag zu stellen, liegt beim Gegner der Partei, die mit ihrer Initiative die Änderung des Streitgegenstandes bewirkt hat. Die Partei, welche die Unzuständigkeit bewirkt hat, ist nicht antragsbefugt. Damit kann auch die Partei die Verweisung beantragen, die ursprünglich die Zuständigkeit der KfH herbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässige Berufung.

Rn 2 Die Regelung bezieht sich auf die vorläufige Vollstreckbarkeitsentscheidung eines erstinstanzlichen Urteils, gegen das zulässigerweise Berufung eingelegt worden ist. In der Revisionsinstanz gibt es keine vergleichbare Möglichkeit, über die vorläufige Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils vorab zu befinden; ein Antrag nach § 718 I ist hier nicht statthaft (BGH NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der (in das Ermessen des Gerichts gestellte) Erlass eines Vorbehaltsurteils dient der Abwehr einer durch (zweifelhafte) Aufrechnungserklärungen herbeigeführten Prozessverschleppung und damit dem Interesse des Anspruchstellers an zügiger Titulierung (BGHZ 69, 270, 272f). Das Vorbehaltsurteil wird als auflösend bedingtes Endurteil verstanden (BGH NJW 78, 43 mwN). Tatsächl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Abs 1 verbietet die Pfändung von Gegenständen, die dem Schuldner zur angemessenen Lebensführung verbleiben müssen. Durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz vom 7.5.21 (BGBl I S 850) ist die Vorschrift neu gefasst worden, um sie an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie gewandelte gesellschaftliche Realitäten anzupassen. Insb werden in einig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beginn des Nachverfahrens.

Rn 3 Das Nachverfahren beginnt mit der Verkündung des Vorbehaltsurteils. Eine Aussetzung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Urkundenprozesses kommt nicht in Betracht. Das kann je nach der Fortentwicklung von Urkundenprozess und Nachverfahren zu einer verworrenen Prozesslage führen. Faktisch ist diese Gefahr allerdings dadurch gemildert, dass das Nachverfahren regelmäßig n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungswert in der Hauptsache.

Rn 17 Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn in der Hauptsache die Berufungssumme des § 511 von mehr als 600 EUR erreicht ist. Das Gesetz stellt ausschließlich auf das Erreichen der Berufungssumme ab, nicht auf die Zulässigkeit einer Berufung. Selbst wenn die Berufung zugelassen ist (§ 511 II Nr 2), kommt eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nicht in Bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Anhörung oder Vernehmung vor dem ersuchten Richter (Abs 3).

Rn 14 Die Anhörung oder Vernehmung vor einem ersuchten Richter kommt in Betracht, wenn ein Ehegatte am Erscheinen verhindert ist oder hält er sich in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann. Die Vorschrift entspricht der Regelung in § 375 I Nr 2, 3 ZPO, sodass zunächst auf die dortige Kommentierung (§ 375 ZPO Rn 7 f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachverteilung.

Rn 12 Die Sachverteilung durch das Plenum des Spruchkörpers bezieht sich auf alle richterlichen Geschäfte, die das Präsidium diesem Spruchkörper im Präsidiumsbeschluss bindend zugewiesen hat. Die Methoden der Sachverteilung sind dem Spruchkörperplenum nicht vorgegeben. Es muss nur die vom Präsidium zugewiesenen Geschäfte komplett verteilen. Die Methode der Sachverteilung dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. 2Es ist befugt, die in § 732 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeitsvoraussetzungen (Abs 1).

Rn 10 Anders als bei §§ 1684 III, 1685 III BGB kann ein Verfahren nach § 1686a BGB nur auf Antrag eingeleitet werden (Prütting/Helms/Hammer § 167a Rz 6; MüKoFamFG/Heilmann § 167a Rz 8; Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 167a Rz 6; Frankf FamRZ 19, 1254); die Rücknahme des Antrags hat verfahrensbeendigende Wirkung. 1. Antragsteller. Rn 11 Ein Antragsrecht steht nur dem (potenzi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Pflicht der Parteien zur Verschwiegenheit.

Rn 5 Die Norm des § 4 verpflichtet nicht nur den Mediator zur Verschwiegenheit, sondern auch die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen. Nach allgemeiner Auffassung sind darunter allerdings nicht die Parteien zu verstehen, sondern nur die jeweiligen Hilfspersonen des Mediators, die von ihm zur Durchführung beigezogen worden sind. Für die Parteien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Die Vorschrift entspricht § 575 ZPO. Daher s § 575 ZPO Rn 1 ff. An die Stelle der Zustellung der Beschwerdeentscheidung tritt deren Bekanntgabe, s § 63 Rn 5. Wird eine nicht statthafte Rechtsbeschwerde beim Beschwerdegericht (OLG) eingelegt und vor Weiterleitung an den BGH zurückgenommen, hat das Beschwerdegericht über die Kosten der Rechtsbeschwerde zu entscheiden (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a)

Rn 5 Der Standardfall der – freilich erst nachträglich möglichen – ausreichenden Entschuldigung ist derjenige der ganz fehlenden oder der zu spät beim Zeugen eingegangenen Ladung (s.a. § 377 Rn 6). Wird die Ladung – wie üblich – nicht zugestellt, sondern nur formlos, also durch einfachen Brief übersandt, so hat das Gericht die üblichen Postlaufzeiten zu schätzen und hierbei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Unrichtigkeiten des Protokolls können jederzeit berichtigt werden. (2) Vor der Berichtigung sind die Parteien und, soweit es die in § 160 Abs. 3 Nr. 4 genannten Feststellungen betrifft, auch die anderen Beteiligten zu hören. (3) 1Die Berichtigung wird auf dem Protokoll vermerkt; dabei kann auf eine mit dem Protokoll zu verbindende Anlage verwiesen werden. 2Der Vermerk ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das EA-Verfahren. Dieses richtet sich im Wesentlichen nach dem Verfahren für eine entspr Hauptsache. Darüber hinaus normiert III 2 verfahrensökonomische Erleichterungen für das Hauptsacheverfahren bei vorausgegangenem EA-Verfahren (BTDrs 16/6308, 200). IV verweist für die Kosten auf die allg Vorschriften. Vollstreckungsrechtliche Regelungen finden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte) gebildet. (2) 1Werden mehrere Abteilungen für Familiensachen gebildet, so sollen alle Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, derselben Abteilung zugewiesen werden. 2Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine andere Familiensache, die denselben Personenkreis oder ein gemeinsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 19 Das Prinzip des gesetzlichen Richters wird einfachgesetzlich ua durch den sog Stetigkeitsgrundsatz (Jährlichkeitsprinzip) des § 21e I GVG ausgestaltet (vgl zu der fehlenden subjektiven Rechtsbetroffenheit einzelner Richter bei Änderungen der Geschäftsverteilung unter Verstoß hiergegen OVG Koblenz DVBl 08, 266). Die gerichtliche Selbstverwaltung (§§ 21a ff GVG) gehört z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nicht angetroffen.

Rn 2 Eine Ersatzzustellung ist nur dann zulässig, wenn der Zusteller eine Zustellung an einem der in § 178 genannten Orte versucht und den Zustellungsadressaten dort nicht angetroffen hat. Der Zustellungsversuch darf nicht zu einer allgemein unpassenden Zeit erfolgt sein. Nicht angetroffen ist der Adressat insb, wenn der Zusteller aus irgendeinem Grund nicht zu dem Adressate...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausführung (Abs 2, 3).

Rn 4 Zuständig ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 153 GVG). Veröffentlicht wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur eine Benachrichtigung mit dem Inhalt des Abs 2 S 3. Eine Veröffentlichung allein im Internet genügt nicht. Der Prozessgegenstand (Abs 2 S 3 Nr 3) muss nur allgemein, aber aussagekräftig (nicht genügend: ›Zahlungsanspruch‹) bezeichnet werden. G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fehlerhafte Schiedsvereinbarung.

Rn 24 Zu den wichtigsten Einwendungen zählt die fehlerhafte Schiedsvereinbarung, Art V 1a UNÜ. Die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung richtet sich regelmäßig nach dem anwendbaren Recht, unter dem sie abgeschlossen worden ist. Ist die Schiedsvereinbarung jedoch gemessen am Maßstab von § 1031 wirksam zustande gekommen, muss sie der Richter im Verfahren nach § 1061 als wirksam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschränkung des Auftrags (Abs 1).

Rn 3 Der Vollstreckungsauftrag kann also auf die Besitzverschaffung an unbeweglichen Sachen, Schiffen oder Schiffsbauwerken beschränkt werden (BTDrs 17/10485, 31). Hierfür ist ein entspr Antrag des Gläubigers erforderlich. Weil er nicht sein Vermieterpfandrecht gem. § 562 BGB an den in den Räumen befindlichen beweglichen Sachen geltend machen muss (BTDrs 17/10485, 31), ist d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 51 Entscheidungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen Verfahren können nicht mit der Beschwerde angefochten werden, § 128 II FGO. Der Antragsteller kann lediglich eine Anhörungsrüge nach § 133a FGO oder eine Gegenvorstellung erheben. Hat der Kl vor dem Finanzgericht erfolglos die Gewährung von PKH für das Klageverfahren beantragt und ist auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht in ihrem Regelungsgehalt dem zeitgleich eingefügten § 323b ZPO und führt zu einer Verbesserung der Position des Unterhaltspflichtigen, der mit seinem auf Herabsetzung des titulierten Unterhalts gerichteten Abänderungsverfahren erfolgreich war. Nach alter Rechtslage konnte der vom Unterhaltsschuldner auf Rückzahlung überzahlten Unterhalts in Ans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 833 reduziert die Bestimmtheitsanforderungen bei der Pfändung von künftigen Arbeitseinkommen in doppelter Hinsicht. Eine Lohn- oder Gehaltsforderung bleibt nach Abs 1 trotz einer veränderten dienstrechtlichen oder arbeitsvertraglichen Grundlage beschlagnahmt, falls der Schuldner beim Drittschuldner versetzt oder befördert wird bzw eine Gehaltserhöhung erhält. Abs 2 er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 5 Wer nach §§ 1362 BGB, 8 I LPartG als Eigentümer der betreffenden beweglichen Sache gilt, für den gilt iRd der Zwangsvollstreckung die Gewahrsams- und Besitzvermutung des § 739. Das bedeutet, dass er nicht Dritter ist und ein Widerspruch gegen die Vollstreckung nach §§ 809, 886 ausscheidet (s Rn 1). Der Gewahrsam nach § 739 ist Gegenstand einer unwiderlegbaren Vermutung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Pflicht.

Rn 9 § 21e I 1 verpflichtet zur Besetzung der – von der Justizverwaltung der Anzahl nach vorgegebenen und eingerichteten – Spruchkörper mit den Richtern, die dem Gericht insgesamt zugewiesen sind, soweit sie nicht hinsichtlich ihrer richterlichen Tätigkeit freigestellt oder gesetzlich in der Verwendungsdisposition eingeschränkt sind, etwa als Proberichter, Richter kraft Auft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Materiell-rechtliche Formerfordernisse (Abs 1).

Rn 3 Nach Abs 1 ersetzt die Überweisung förmliche Erklärungen des Schuldners. Da die Forderungsübertragung nach materiellem Recht grds formfrei wirksam ist, besitzt Abs 1 lediglich einen geringen Anwendungsbereich. Ersetzt werden die Formerfordernisse bei der Abtretung der Hypothekenforderung aus § 1154 BGB, nach den §§ 13 f HintO sowie die vormundschaftliche Genehmigung gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtbarkeit des Verweisungsbeschlusses.

Rn 7 Nach Abs 3 S 1 ist der Verweisungsbeschluss nicht anfechtbar, um das Verfahren zu beschleunigen (Begr zu § 3 RegE in BTDrs 16/6308, S 175). Die außerordentliche Beschwerde ist jedoch statthaft, wenn der Verweisungsbeschluss wegen objektiver Willkürlichkeit (dazu Rn 8) keine Bindungswirkung entfaltet (KG FGPrax 22, 189 [KG Berlin 15.03.2022 - 1 AR 9/22]; Bumiller/Harders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 789 regelt die Amtshilfe iRd Vollstreckungsverfahrens. Diese Vorschrift wird als Ausprägung des Art 35 I GG im Vollstreckungsrecht bezeichnet (Schuschke/Walker/Raebel Rz 1). Beispielhaft wird in der Rspr der Fall genannt, dass das Vollstreckungsgericht, um eine Räumungsvollstreckung bei dem suizidgefährdeten Schuldner durchführen zu lassen, das Ordnungs- oder Gesundhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mündliche Verhandlung (Abs 2).

Rn 12 Gem Abs 2 ergeht die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlungen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Beendigung des Verfahrens geboten erscheint. Das Ziel einer Verfahrensbeschleunigung steht in Unterhaltssachen nicht in der Weise im Vordergrund wie in anderen Bereichen des einstweiligen Rechtsschutzes. In der mündlichen Verhandlung kön...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 37 § 767 II bestimmt, dass Einwendungen nur zulässig sind, wenn die Gründe, auf denen sie beruhen, nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung entstanden sind, in der Einwendungen nach der ZPO spätestens hätten geltend gemacht werden müssen und durch Einspruch nicht mehr hätten geltend gemacht werden können. Mit dieser Vorschrift soll die Rechtskraft unanfechtbar gewo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anschließendes Verfahren.

Rn 19 Auf den Antrag des Schuldners ist dem Gläubiger, nicht dem Drittschuldner, rechtliches Gehör, Art 103 I GG, zu gewähren. Es sind alle Gläubiger zu hören. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgeschrieben, § 128 IV. Der Gläubiger muss das Vorbringen des Schuldners nicht bestreiten, doch können substanziierte Einwände die Beweisführung erschüttern. Im Übrigen hat jede ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Ladungsfrist ist eine Mindestfrist zum Schutz der Prozessbeteiligten; sie soll einerseits die erforderliche Terminsvorbereitung sicherstellen, dient aber auch dem Schutz der Dispositionsfreiheit der Parteien, die nicht mit einer plötzlichen Terminierung ›überrumpelt‹ werden sollen. Der Tag der Ladung sowie der Terminstag werden bei der Fristberechnung nicht mitgerec...mehr