Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anschließendes Verfahren.

Rn 19 Auf den Antrag des Schuldners ist dem Gläubiger, nicht dem Drittschuldner, rechtliches Gehör, Art 103 I GG, zu gewähren. Es sind alle Gläubiger zu hören. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgeschrieben, § 128 IV. Der Gläubiger muss das Vorbringen des Schuldners nicht bestreiten, doch können substanziierte Einwände die Beweisführung erschüttern. Im Übrigen hat jede ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Ladungsfrist ist eine Mindestfrist zum Schutz der Prozessbeteiligten; sie soll einerseits die erforderliche Terminsvorbereitung sicherstellen, dient aber auch dem Schutz der Dispositionsfreiheit der Parteien, die nicht mit einer plötzlichen Terminierung ›überrumpelt‹ werden sollen. Der Tag der Ladung sowie der Terminstag werden bei der Fristberechnung nicht mitgerec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteilsgegenstand.

Rn 28 Die materielle Rechtskraft erfasst grds nur die Entscheidung des Gerichts über den vom Kl erhobenen prozessualen Anspruch dh den Streitgegenstand. Gegenstand der Rechtskraft ist deshalb nur das Bestehen oder Nichtbestehen der geltend gemachten Rechtsfolge aufgrund des zur Entscheidung gestellten Lebenssachverhalts (BGH NJW 76, 1095 [BGH 12.12.1975 - IV ZR 101/74]). Im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen für den Erlass.

Rn 3 Der Erlass des Festsetzungsbeschlusses setzt voraus, dass der Antrag zulässig ist und (jedenfalls) innerhalb der Frist des § 251 II Nr 3 entweder keine oder nur unzulässige Einwendungen iSv § 252 II–IV erhoben wurden. In diesem Fall setzt der Rechtspfleger den beantragten Unterhalt antragsgemäß fest. Gleiches gilt, wenn der ASt seinen Antrag auf einen zulässigen Einwand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Informationen für den Anmelder.

Rn 5 Der Anmelder erhält die Auskunft über die ihn betreffenden Angaben (Abs 4 S 1) sowie nach Rechtskraft des Urteils oder nach wirksamen Vergleichsschluss einen weiteren Auszug über seine Angaben gem Abs 4 S 2. Diese Dokumente kann er nutzen, um sich auf die für ihn ggf günstigen Rechtskraftwirkungen zu berufen. Rn 6 Weitere Informationen über den Fortgang des Musterfestste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird eine ausländische Behörde ersucht, den Beweis aufzunehmen, so kann das Gericht anordnen, dass der Beweisführer das Ersuchungsschreiben zu besorgen und die Erledigung des Ersuchens zu betreiben habe. (2) Das Gericht kann sich auf die Anordnung beschränken, dass der Beweisführer eine den Gesetzen des fremden Staates entsprechende öffentliche Urkunde über die Beweisauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befugnisse.

Rn 3 Der Beistand darf in den mündlichen Verhandlungen alle Prozesshandlungen vornehmen, die die Partei vornehmen darf, sein Vortrag gilt als Vortrag der Partei, wenn diese nicht sofort widerruft oder ihn berichtigt (Abs 2). Das Widerrufsrecht der Partei gilt auch für Prozesshandlungen, bspw für ein Anerkenntnis, und geht damit weiter als § 85 I 2 (Zö/Althammer § 90 Rz 5; An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf Antrag kann das Gericht durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung nach § 1 oder § 2 des Gewaltschutzgesetzes treffen. 2Ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden liegt in der Regel vor, wenn eine Tat nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes begangen wurde oder auf Grund konkreter Umstände mit einer Begehung zu rechnen ist. (2) 1Der Beschluss nach A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ort der Abgabe (Abs 1 u Abs 2).

Rn 4 Die Abnahme der Auskunft kann in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers (Abs 1 S 2) stattfinden oder in der Wohnung des Schuldners (Abs 2). Der Gerichtsvollzieher kann insoweit den Ort wählen. Bei Wahl der Wohnung des Schuldners als Ort der Abgabe der Vermögensauskunft sieht die Norm allerdings ein auf eine Woche befristetes Widerspruchsrecht des Schuldners vor (Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einsichtnahmebeschränkung (Abs 2).

Rn 13 Durch das EuKoPfVODG 2016 wurde § 882f ein zweiter Abs angefügt. Das Recht auf Einsichtnahme durch Dritte erstreckt sich danach nicht auf Angaben nach § 882b II Nr 3 (Wohnsitz/Sitz), wenn glaubhaft gemacht wird, dass zugunsten des Schuldners eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk gem §§ 51, 52 BMG eingetragen bzw eingerichtet wurde (BTDrs 18/7560, 40f). F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. (2) 1Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf die Partei nicht zugelassen werden. 2Zur Glaubhaftmachung kann auf das Zeugnis des abgelehnten Richters Bezug genommen werden. (3) Der abgelehnte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Herausgabebereitschaft.

Rn 5 Der (Mit-)Gewahrsamsinhaber muss mit der Pfändung und der Wegnahme der Sache zum Zwecke der Verwertung einverstanden sein, was der Gerichtsvollzieher durch Befragen festzustellen hat (BGH NJW-RR 04, 352, 353; Ddorf NJW-RR 97, 998, 999 [OLG Düsseldorf 08.11.1996 - 3 W 454/96]). Die Erklärung ist zu protokollieren (§ 88 S 2 GVGA). Die widerspruchslose Hinnahme der Pfändun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erhöhung des Unterhalts.

Rn 10 Für den Antrag des Kindes auf Erhöhung des Unterhalts sieht § 240 keine Frist vor. Wird mit einem Abänderungsantrag nach § 240 eine Heraufsetzung des nach § 237 oder § 253 festgesetzten Unterhalts begehrt, ist für die Frage der rückwirkenden Heraufsetzung allein § 1613 BGB maßgebend; es wird nur geprüft, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen (zB Auskunftsverlang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 739 ergänzt die Eigentumsvermutung nach § 1362 BGB, der § 1006 BGB modifiziert, für die Zwecke der Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen gegen Eheleute. Parallel dazu konstruiert die inhaltsgleiche Vorschrift des § 8 I LPartG den Vollstreckungszugriff in Mobilien gegen die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 739 II eingefügt durch LPartG v 16.2.01, B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine zwingende Aufhebung und Zurückverweisung.

Rn 4 Die Vorschrift des § 146 Abs 1 S 1 schreibt die Aufhebung und Zurückverweisung nicht mehr zwingend vor; im Unterschied zur Vorgängervorschrift des § 629b I 1 ZPO aF ist die Anordnung der Zurückverweisung nunmehr als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Im Regelfall bleibt es zwar dabei, dass bei Aufhebung des den Scheidungsantrag zurückweisenden Beschlusses die Sache zur Wiede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Abs 1 gilt für alle gesetzlichen Fristen, wie Begründungsfristen für Rechtsmittel (Beschlussempfehlung und Begründung des BT-RA zu § 17 RegE in BTDrs 16/9733, S 288). Weil in den Kernverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Notfristen nicht vorgesehen sind, ist der Anwendungsbereich nicht allzu groß (Maurer FamRZ 09, 465, 473). Nicht anwendbar ist Abs 1 auf Ausschluss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Keine einheitliche Zweckzuwendung

Rz. 239 [Autor/Stand] Ist der Erwerbsvorgang als einheitliche Zweckzuwendung zu qualifizieren (s. § 8 ErbStG Rz. 1–5, Rz. 22–30), unterliegt er bereits als solche der Schenkungsteuer nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 8 ErbStG. Dass dann die Anwendung des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeschlossen ist, hätte daher tatbestandlich nicht ausdrücklich erwähnt werden müssen, spricht all...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einstweilige Anordnungen.

Rn 43 Die Klage hemmt die Vollstreckung nicht; es sind daher gem § 771 III einstweilige Anordnungen nach den §§ 769, 770 möglich; auch die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßregel ohne Sicherheitsleistung kommt in Frage, § 771 III 2. Damit wird dem Schutzbedürfnis des Dritten Rechnung getragen, der ohne sein Zutun in ein fremdes Zwangsvollstreckungsverfahren miteinbezogen word...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Erfüllungsübernahme

Rz. 155 [Autor/Stand] Verspricht der Schuldner dem Schenker die Vornahme einer von diesem beabsichtigten Zuwendung (Erfüllungsübernahme), hat der Bedachte noch keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Versprechenden erworben (§ 329 BGB); so z.B. in den Fällen bloßer Zahlungsanweisung.[2] Ergänzt durch die Regelungen der §§ 414, 415 BGB bedarf es hierzu der zustimmenden Mitwir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Grundlagen.

Rn 205 Für das Rechtsmittel des Klägers gelten dieselben Grundsätze wie bei der Klage. Für das Rechtsmittel des Beklagten kommt es auf das Abwehrinteresse an, das sich nicht nach dem Interesse des Klägers, sondern nach der Belastung aus dem Urt richtet und im Einzelfall geringer (vgl insb Stichwort Auskunft) oder höher sein kann als der Streitwert der Vorinstanz (BGH GZS NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Änderung von Fristen.

Rn 6 Nach Abs 2 iVm § 224 Abs 2 ZPO können richterliche oder gesetzliche Fristen abgekürzt oder verlängert werden, wenn dafür erhebliche Gründe glaubhaft gemacht werden (§ 31). Für gesetzliche Fristen gilt das aber nur dann, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist (zB § 71 Abs 2 S 3 iVm § 551 Abs 2 S 5 ZPO). Rn 7 Das insoweit anzuwendende Verfahren bestimmt sich nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 30 Schließen die Beteiligten in einer selbstständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten VKH auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (BGH NJW 18, 1679 [BGH 17.01.2018 - XII ZB 248/16]), Rn 31 Mit Prozessve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beglaubigungsbefugnis.

Rn 2 Die Geschäftsstelle hat die Beglaubigungsbefugnis für die bei der Zustellung zu übergebende beglaubigte Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks. Vom Anwalt eingereichte Schriftstücke kann gem S 2 auch dieser beglaubigen. Darüber hinaus hat der Rechtsanwalt keine Beglaubigungsbefugnis (BGHZ 92, 76, 79 = NJW 84, 2890). Der GV ist bei der Parteizustellung beglaubigungsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoßfolgen.

Rn 17 Die Verstoßfolgen richten sich nach allgemeinen Regeln. Fehler nach Abs 1 Nr 1–3 können ggf eine nach § 319 zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit darstellen. Eine Falschbezeichnung kann aber (wegen Unmöglichkeit der Zustellung) auch Verfahrensmangel iSd § 538 II Nr 1 sein (Hambg GRUR 81, 90, 91). Ist die Bezeichnung der Parteien nicht erkennbar, weil das Rubrum voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Berufungsbeklagte kann sich der Berufung anschließen. 2Die Anschließung erfolgt durch Einreichung der Berufungsanschlussschrift bei dem Berufungsgericht. (2) 1Die Anschließung ist auch statthaft, wenn der Berufungsbeklagte auf die Berufung verzichtet hat oder die Berufungsfrist verstrichen ist. 2Sie ist zulässig bis zum Ablauf der dem Berufungsbeklagten gesetzten Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht (Abs 2).

Rn 4 Die Wahrheitspflicht bedeutet für die Beteiligten eine Verpflichtung zur subjektiven Wahrheit. Es geht weder um die objektive Wahrheit noch um das Verbot von Behauptungen, die nur vermutet werden. Vielmehr soll allein die bewusste prozessuale Lüge ausgeschlossen werden. IE darf ein Beteiligter also vortragen, er halte gewisse Ereignisse für wahrscheinlich oder er vermut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 18 gilt für den gesamten Fiskus. Als ›Fiskus‹ bezeichnet man den Staat, soweit er nicht hoheitlich handelt, sondern als juristische Person des Öffentlichen Rechts am Privatrechtsverkehr teilnimmt (St/J/Roth Rz 2; allgM; vgl BVerfG NJW 83, 25, 26 [BVerfG 19.10.1982 - 2 BvF 1/81]; Grüneberg/Ellenberger vor § 89 Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; Zö/Schultzky Rz 1). Fisk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen.

Rn 106 § 41 FamGKG. Die Regelung erfasst jede vom FamFG erfasst einstweilige Anordnung. Ausgangswert ist der Wert der entspr Hauptsache; dessen Hälfte wird idR nicht unterschritten. Im Einzelfall kann ein höherer oder geringerer Wert angenommen werden (Brandbg JurBüro 10, 368). Entbehrlichkeit eines Hauptsacheverfahrens führt nicht zur Werterhöhung (Brandbg FuR 16, 57). Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagerücknahme.

Rn 7 Die Rücknahme der Klage ist für jeden Kl der Ausgangsverfahren auch während des Musterverfahrens noch möglich, es gelten § 269 ZPO sowie für das Musterverfahren § 13 I u III KapMuG. Eine mündliche Verhandlung im Musterverfahren ist wegen der Eigenständigkeit des Musterverfahrens noch keine Verhandlung zur Hauptsache iSv § 269 I ZPO, so dass die Zustimmung des Beklagten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Regel: Trotz Aufhebung des Schiedsspruchs Fortbestehen der Schiedsvereinbarung (§ 1059 V).

Rn 88 Durch Auslegung ist zu ermitteln, ob die Schiedsvereinbarung fortbesteht, wenn der Schiedsspruch in vollem Umfang vom Gericht aufgehoben wird. Nach § 1059 V ist das ›im Zweifel‹ der Fall. Es ist, um jeden Zweifel von vorneherein auszuschließen, empfehlenswert sich einer der üblichen Musterschiedsklauseln zu bedienen, die alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckbare Ausfertigung.

Rn 6 Zur Erteilung der Vollstreckungsklausel für Unterwerfungserklärungen aus notariellen Urkunden ist gem § 797 I 2 a der Notar zuständig, welcher die Urkunde verwahrt. Befindet sich die Urkunde in der Verwahrung der Notarkammer oder des AG, ist für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung die Notarkammer bzw das AG zuständig, § 797 I 2b bzw c. Die Zuständigkeit der N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die Rechtsfolge des § 332 besteht darin, dass bisherige Verhandlungen, die der säumigen Partei günstig waren, wie Ergebnisse der Beweisaufnahmen, Geständnisse oder Anerkenntnisse der erschienenen Partei grds unbeachtet bleiben (RGZ 14, 343, 344), wenn die erschienene Partei das Versäumnisurteil beantragt. Zur Einschränkung des § 332 in den Fällen arglistiger, gegen § 13...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Auf Personen ohne Wohnsitz findet § 13 keine Anwendung (§ 13 Rn 1). § 16 schafft für diese Personen einen allg Gerichtsstand, der an den Aufenthaltsort im Inland bzw an den letzten Wohnsitz anknüpft. Es handelt sich um eine rein prozessuale Vorschrift, die va dazu dient, den tatsächlichen Aufenthalt einer Person im Unterschied zu deren Wohnsitz iSv § 7 I BGB oder Staats...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kostenerstattung.

Rn 4 Den Gedanken der Kostenerstattung durch die unterlegene Partei enthält im staatlichen Prozess § 91, der im schiedsrichterlichen Verfahren nicht direkt anwendbar ist (§ 1042 Rn 14). Es gilt hier nur § 1057, der die Frage mittelbar anspricht (Anteil der Parteien an den zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten). Ungeklärt ist die Möglichkeit einer Erstattung eines vereinbar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkt, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / gg) Entscheidungen des Richters.

Rn 52 Entscheidungen aller Art rechtfertigen demzufolge in den aufgezeigten Grenzen ebf nicht die Besorgnis der Befangenheit, auch wenn sie als Zwischenentscheidung einer Partei ungünstig oder rechtlich fehlerhaft sind (allgM). Es ist einem Rechtsstreit immanent, dass Entscheidungen für eine Partei nachteilig sind. Für ihre Überprüfung auf Rechtsfehler stehen die Rechtsbehel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wertänderungen.

Rn 2 Veränderung können sich demnach nur bei einer Änderung des Streitgegenstandes ergeben, namentlich bei Klageänderung, -ermäßigung oder -erweiterung; in solchen Fällen legt der Eingang der prozessualen Erklärung durch Schriftsatz oder Abgabe einer Erklärung in der mündlichen Verhandlung, § 261 II, den maßgeblichen Bewertungszeitpunkt fest (OLGR Bambg 98, 282). Die Klageer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Festsetzungsbeschluss kann auf das Urteil und die Ausfertigungen gesetzt werden, sofern bei Eingang des Antrags eine Ausfertigung des Urteils noch nicht erteilt ist und eine Verzögerung der Ausfertigung nicht eintritt. 2Erfolgt der Festsetzungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. 3Das Dokument ist mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Wahrunterstellung.

Rn 52 Zulässig ist die Ablehnung eines Beweisantrages mit der Begründung, die zu beweisende Tatsache könne als wahr unterstellt werden (BVerfG NJW 93, 254, 255 [BVerfG 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91]; BGH NJW 00, 3718, 3720; LG Detmold NJW-RR 12, 958, 959 [LG Detmold 07.03.2012 - 10 S 172/11]). Voraussetzung ist aber stets, dass die Behauptung so übernommen wird, wie die Partei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Gesetz sieht als Entscheidungsform den Beschluss (§ 38) vor. Ein solcher Beschluss muss zunächst erlassen werden (§ 38 III 3). Davon zu unterscheiden ist das Wirksamwerden des Beschlusses (§ 40). Es ist im Normalfall mit der Bekanntgabe an die Beteiligten verbunden (§ 40 I). § 41 ergänzt die gesetzliche Regelung durch eine nähere Festlegung, in welchen Formen eine Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Entscheidungsgründe (Abs 1 Nr 6, Abs 3).

Rn 13 Die Entscheidungsgründe sind der zentrale Bestandteil des Urteils; die Gründe müssen plausibel sein und dem Rechtsmittelgericht die Möglichkeit der Überprüfung bieten, sonst ist Abs 1 Nr 6, Abs 3 verletzt (Saarbr FamRZ 93, 1098, 1099), und zwar auch bei AG-Verfahren nach § 495a (LG München I NJW-RR 04, 353, 354). Bei Berufungsurteilen genügt die Bezugnahme auf die Grün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kanzleipersonal.

Rn 12 Für die unselbstständig tätigen Mitarbeiter des Anwalts gilt Abs 2 nicht. Damit scheidet eine Zurechnung des Verschuldens des nichtjuristischen Büropersonals aus, solange der Anwalt nicht durch fehlerhafte Anweisungen oder durch eine unzureichende Organisation den Fehler selbst (mit)verschuldet hat (BGH NJW 07, 603 [BGH 02.11.2006 - III ZR 10/06]; 07, 3497 [BGH 11.09.2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Das klageabweisende Prozessurteil.

Rn 23 Das Gericht hat vor Erlass des Versäumnisurteils zu prüfen, ob die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Sachentscheidung vorliegen (BGHZ 73, 87, 90; 112, 367, 371). Führt das zu dem Ergebnis, dass es an einer für den Erlass eines Sachurteils notwendigen Voraussetzung – wie zB an der Prozessführungsbefugnis des Kl (BGH NJW-RR 86, 1041) oder an der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Eheleute/Lebenspartner.

Rn 51 Für Eheleute, die in ehelicher Gemeinschaft leben, sowie für getrennt lebende Eheleute besteht gem § 1360a IV BGB und § 1361 IV BGB ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in persönlichen Angelegenheiten. Der Anspruch setzt voraus, dass der Bedürftige nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft. Persönlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Revision.

Rn 17 In der Revision ist ein gewillkürter Parteiwechsel grds nicht mehr möglich (BGH NJW-RR 90, 1213 [BGH 07.02.1990 - VIII ZR 98/89]). Ausnahmen: Der Beteiligtenwechsel in der Rechtsbeschwerdeinstanz durch Eintritt des volljährigen Kindes nach Ende der Verfahrensstandschaft eines Elternteils nach § 1629 III BGB (BGH NJW 13, 2595 [BGH 19.06.2013 - XII ZB 39/11]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mit öffentlichem Glauben versehene Personen.

Rn 13 Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind insb Notare, die für die Beurkundung von Rechtsvorgängen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (s § 1 BNotO) sowie für eine Reihe von Aufgaben auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts mit Urkundsgewalt ausgestattet sind. Urkundspersonen sind darüber hinaus alle Personen, denen kraft Gesetzes bestimmte Beurkundungskom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses beim Rechtsbeschwerdegericht einzulegen (Abs 1). Die Regelung entspricht derjenigen des § 548 für die Frist zur Einlegung der Revision. Allerdings fehlt eine Bestimmung für den Fall, dass der anzufechtende Beschl des Beschwerdegerichts nicht zugestellt worden ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ermessensentscheidungen (Abs 3).

Rn 9 Räumt das Gesetz der Justizverwaltung ein Ermessen bei der Entscheidung oder bei der Frage ein, ob überhaupt eine Maßnahme getroffen wird, ist die Überprüfbarkeit des Verwaltungshandelns entsprechend eingeschränkt. Ermessen bedeutet, dass mehrere Entscheidungen rechtmäßig sein können. Rechtswidrig kann das Handeln der Justizverwaltung nur dann sein, wenn das Ermessen üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gebührenstreitwert.

Rn 57 Für den GeS gilt bei vermögensrechtlichen Ansprüchen das gleiche wie zu a). Die Behandlung eines Antrags auf Datenauskunft gem Art 15 DSGVO ist uneinheitlich; teils wird (unter Rückgriff auf §§ 47 I, 52 I, II GKG) pauschal 5.000 EUR angesetzt (Köln MDR 19, 1403; AGS 20, 395, CR 21, 162), andere bewerten das Interesse gem § 48 II GKG individuell (Stuttg MDR 21, 1268: Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundsätze der Vollstreckung und Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers.

Rn 4 Die neue Bestimmung statuiert in Abs 1 den Grundsatz der effektiven Vollstreckung, in ihrem Abs 2 legt sie die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers fest. Für den Vollstreckungsauftrag gilt gem § 753 III Formularzwang, soweit das BMJV entspr Formulare eingeführt hat. Am 1.10.15 ist die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) in Kraft getreten (BGBl I 2015, 1586),...mehr