Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirksamkeit durch Bekanntgabe (Abs 1).

Rn 3 Nach Abs 1 wird der Beschluss mit der Bekanntgabe an den oder die Beteiligten wirksam. Die Wirksamkeit bleibt bestehen, auch wenn die Entscheidung mit einem Rechtsbehelf angegriffen wird. Die Wirksamkeit setzt nicht die Bekanntgabe an alle Beteiligten voraus. Notwendig ist nur die Bekanntgabe an den oder die Beteiligten, für die der Beschluss seinem wesentlichen Inhalt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Das Verfahren nach Abs 2 und Abs 3.

Rn 9 Gemäß Abs 2 übermittelt die Verbraucherschlichtungsstelle den Parteien den Schlichtungsvorschlag oder den sonstigen Inhalt einer möglichen Einigung über die Beilegung des Rechtsstreits. Der hierzu vorgesehene Zeitraum von 90 Tagen kann allerdings gemäß Abs 3 beim Vorliegen besonderer Schwierigkeiten oder mit Zustimmung der Parteien verlängert werden. Besondere Schwierig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Rechtsbehelfe.

Rn 55 Verstöße können mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Erinnerungsbefugt ist bei Pfändung stets der Schuldner, Dritte, wenn und soweit sie selbst vom Schutzbereich des Pfändungsverbots erfasst sind. Die Rechtskraft einer Entscheidung über die Pfändbarkeit nach § 811 hindert nicht, bei einer späteren Änderung der Sachlage die Pfändbarkeit erneut zu prüfen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift gilt grds für die gesamte Prozessführung des Bevollmächtigten in allen Verfahrensarten der ZPO und in allen Verfahrensarten, die auf die ZPO verweisen (Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 9; zB § 4 InsO; vgl BGH NJW 11, 1299, 1230 [BGH 14.12.2010 - 1 StR 275/10]; zur Geltung im Strafverfahren vgl KG NStZ-RR 21, 157). Im PKH-Verfahren gilt die Vorschrift ebenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kosten/Gebühren.

Rn 58 Die Gebühren des Gerichts richten sich nach KV 1812 GKG, werden mithin nur bei einer Verwerfung oder Zurückverweisung erhoben. Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach VV 3500 RVG (s Rn 49). Das Beschwerdegericht hat über die Kosten zu entscheiden. Diese trägt nach § 97 I bei erfolgloser Beschwerde der Beschwerdeführer. IÜ gelten die §§ 91 ff. Der Unterlegene t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagerücknahme.

Rn 10 Trotz des öffentlichen Interesses am Verfahrensgegenstand steht es dem Verbandskläger frei, die Klage zurückzunehmen, weil er ja von vorneherein nicht zur Klage gezwungen ist (E. Schmidt NJW 89, 1192, 1195; aA Göbel 141). Abweichend vom Wortlaut des § 269 I ZPO ist die Einwilligung des Bekl auch nach Beginn der mündlichen Verhandlung nicht erforderlich, weil der Zweck ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Differenzierungskriterium.

Rn 7 Als Differenzierungskriterium für die Größe der 5 von Abs 2 vorgesehenen Arten von Präsidien dient die Anzahl der zugelegten Planstellen des gesamten Gerichts. Die Zulegung der Planstellen ist Aufgabe der Exekutive und kann von dieser nur nach Maßgabe der im Haushaltsgesetz für das Gericht ausgewiesenen Planstellen vollzogen werden. Entscheidend für die Größe des Präsid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 1 S 2.

Rn 3 Von der Vorschrift kann etwa dann Gebrauch gemacht werden, wenn es gilt, Härten des Sachverständigenzwangs oder Konflikte mit Berufspflichten auszugleichen, sowie im Fall des Abs 3 (s Rn 1). Eine Befreiung kommt auch bei fehlender Kompetenz oder Verzögerungen auf Seiten des SV sowie allg zur Vermeidung eines Zwischenstreits in Betracht; grds auch zur Vermeidung eines Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fortbildung des Rechts.

Rn 47 Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder tw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkung.

Rn 23 Diese tritt erst ab Rechtskraft des Beschlusses ein. Im Falle einer Hinterlegung erfolgt nach Vorlage des Beschlusses die Herausgabe, (vgl etwa § 22 III Nr 2 HintG-SL). Eine Bürgschaft erlischt; entsprechend wird tenoriert: ›Das Erlöschen der Bürgschaft (genaue Bezeichnung) wird angeordnet‹. Wurde zur Sicherheit eine Sicherungshypothek bestellt und ordnet das Gericht g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die deutschen Gerichte sind in Lebenspartnerschaftssachen, die die Aufhebung der Lebenspartnerschaft auf Grund des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Lebenspartnerschaft zum Gegenstand haben, zuständig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift regelt bei einem bestehenden Gemeinschaftskonto den Anspruch auf Einrichtung von Einzelkonten und Begründung des Pfändungsschutzes für das Guthaben auf diesen Einzelkonten. Bislang fehlte dafür eine gesonderte Regelung, weswegen zahlreiche Einzelfragen umstritten waren. Da der Kontopfändungsschutz als persönliches Recht des Kunden ausgestellt ist und von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aussetzung auf Antrag (Abs 2).

Rn 5 Stellt der ASt einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, darf das Gericht die Scheidung der Ehe nicht aussprechen, bevor das Verfahren ausgesetzt war. Ein Ermessensspielraum des Gerichts besteht in diesem Fall nicht. Dem Aussetzungsbegehren muss aber nicht entsprochen werden, wenn der Scheidungsantrag bereits abweisungsreif ist, weil das Scheitern der Ehe iSv § 1565 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unwidersprochen gebliebenes Dokument (Abs 2).

Rn 6 Eine weitere typische Auflockerung des Formerfordernisses, das aus dem kaufmännischen Bereich bekannt ist, bringt Abs 2. Danach kommt eine Schiedsvereinbarung insb durch ein von der Gegenseite unwidersprochen hingenommenes kaufmännisches Bestätigungsschreiben zustande. Ob im Einzelfall eine solche Schiedsvereinbarung in einem Dokument, das der anderen Seite übermittelt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Nebenentscheidungen.

Rn 8 Art 2 erfasst auch Nebenentscheidungen, also insb Kostenentscheidungen, unter der Voraussetzung, dass die Hauptsache vom Anwendungsbereich der EuGVO umfasst ist, nicht hingegen Gerichtskostenrechnungen als Akte der Justizverwaltung (Schlesw RIW 97, 513). Demgegenüber hat der BGH (NJW-RR 06, 143, 144 [BGH 22.09.2005 - IX ZB 7/04]) die gerichtliche Vollstreckbarerklärung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ladung.

Rn 8 Nach der ausdrücklichen Anordnung in § 141 II ist bei der Anordnung des Erscheinens die Partei vAw zu laden. Dabei handelt es sich um eine formlose Ladung, die sich an die Partei persönlich richtet, selbst wenn die Partei im Anwaltsprozess oder im Parteiprozess durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist. Dieser erhält eine formlose Mitteilung der Ladung. Demgegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen für die Anordnung von unmittelbarem Zwang.

Rn 2 Die Anwendung von unmittelbarem Zwang, dh die Durchsetzung des Titels mithilfe physischer Gewalt, ist als einschneidendste Vollstreckungsmaßnahme nur als Ultima Ratio zulässig. § 90 I stellt daher zusätzliche Voraussetzungen auf, die die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sicherstellen sollen. Es genügt allerdings, wenn die Voraussetzungen einer der Nr des Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mitteilung über die fehlende Bestimmung des Geburtsnamens (Abs 2).

Rn 4 Die Mitteilungspflicht nach Abs 2 korrespondiert mit § 1617 II BGB, wonach das Gericht einem Elternteil das alleinige Namensbestimmungsrecht überträgt, wenn die (gemeinsam sorgeberechtigten) Eltern ohne Ehenamen nicht binnen eines Monats nach der Geburt des Kindes seinen Geburtsnamen bestimmt haben. Soweit die Eltern sich nicht auf einen Vornamen des Kindes verständigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Datenschutz (Abs 1 S 3).

Rn 6 Der Gläubiger darf die erlangte Auskunft nur zu Vollstreckungszwecken verarbeiten, dh sich ihrer nur zu diesem Zweck bedienen (BTDrs 19/4671, S 77f). Eine Beschränkung auf den Titel, der Grundlage des Auskunftsantrages war, findet indes nicht statt (Musielak/Voit/Voit § 802d Rz 6). Nach erfolgreicher Vollstreckung hat der Gläubiger die Daten zu löschen, worauf ihn der G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Glaubhaftmachung.

Rn 5 Die Tatsachen sind mit den Mitteln des § 294, mit Ausnahme der Versicherung an Eides Statt, glaubhaft zu machen. Dieser Nachteil wird nach S 2 durch die Möglichkeit der Bezugnahme auf das Zeugnis des Richters ausgeglichen. Gemeint ist damit die dienstliche Äußerung gem Abs 3 (Wieczorek/Schütze/Niemann § 44 Rz 15; Zö/Vollkommer § 44 Rz 3). Die Bezugnahme auf die dienstli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fristsetzung.

Rn 21 Dem Berufungskläger kann eine Frist zur schriftlichen Erwiderung auf die Anschlussberufungsbegründung gesetzt werden, dem Beklagten eine solche zur schriftlichen Stellungnahme auf die Erwiderung. Zu den Voraussetzungen für die Fristsetzungen, der Dauer der Fristen und den Folgen der Nichteinhaltung wird auf die Erläuterungen in § 521 Rn 9 ff verwiesen. Rn 22 Für den Inh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Glaubhaftmachung.

Rn 6 Die für die Bewilligung der Wiedereinsetzung maßgeblichen Tatsachen müssen, soweit sie sich nicht schon aus den Akten ergeben oder sonst gerichtsbekannt oder offenkundig sind (vgl BGH NJW 06, 1205 [BGH 15.02.2006 - XII ZB 215/05]), glaubhaft gemacht werden (vgl auch den Beitrag von Koch NJW 16, 2994). Die Glaubhaftmachung richtet sich nach § 294. Nach dessen Abs 2 komme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 15 Ist der Herausgabeanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, kann die Herausgabe nach Verfahrenseröffnung angeordnet werden, da sie für die Pfändung des Anspruchs nicht wesentlich ist. Wurde der Herausgabeanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, gibt der Drittschuldner die Sache aber erst danach heraus, so entsteht wirksam das Pfändungsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Künftige Guthaben.

Rn 12 Entspr dem Gedanken aus § 832, wonach sich bei einer Pfändung laufender Bezüge das Pfandrecht auf die nach der Pfändung fällig werdenden Bezüge erstreckt, gilt § 833a auch für die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage. Gemeint sind die während des Bestands des Pfändungspfandrechts folgenden Tage, wofür keine zeitliche Restriktion gilt, also jedes künftige G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Nach dem herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die von dem Kl in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund) bestimmt, aus dem der Kl die begehrte Rechtsfolge ableitet (BGHZ 117, 1). Eine Klageänderung liegt deshalb vor, wenn entweder der Klageantrag ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gleichgerichtete Musterverfahrensanträge.

Rn 4 Zum Begriff der Gleichgerichtetheit s § 4 KapMuG Rn 2. Die Gleichgerichtetheit der Musterverfahrensanträge sollte anhand des nunmehr in der Bekanntmachung gem § 3 II Nr 6 KapMuG enthaltenen Darstellung des Lebenssachverhalts zu beurteilen sein. Sollten sich hier Zweifel ergeben, können zusätzlich die Akten der Ausgangsverfahren gem §§ 156 ff GVG herangezogen werden, sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Bindung an das Anerkenntnis.

Rn 10 Als Prozesshandlung ist das Anerkenntnis für den Beklagten grds während des gesamten Verfahrens bindend, und zwar auch dann, wenn statt eines Anerkenntnisurteils ein VU ergeht und nach Einspruch streitig verhandelt wird (BGH BB 93, 1174). Es unterliegt nicht der Anfechtung der §§ 119, 123 BGB (BGHZ 80, 389, 392 = NJW 81, 2193; BSG BeckRS 15, 68304 Rz 9; BGH NJW-RR 21, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anhörung.

Rn 2 Verlangt die verletzte Person nach § 2 I GewSchG Zuweisung der gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung, ist nach § 213 I 1 das Jugendamt anzuhören, wenn in dem Haushalt minderjährige Kinder leben, und zwar unabhängig von der Beteiligung nach § 212. Die Anhörung erfolgt – anders als nach § 49a II FGG aF – nicht nur im Fall einer ablehnenden, sondern auch vor einer sta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das Abgabeverfahren.

Rn 4 Die Abgabe hat vAw zu erfolgen, sodass ein entsprechender Antrag nicht erforderlich ist. Die Beteiligten sollen gem § 4 S 2 zu der beabsichtigten Abgabe angehört werden (MüKoFamFG/Heilmann § 153 Rz 9; Prütting/Helms/Hammer § 153 Rz 5). Die Abgabe erfolgt durch zu begründenden Beschluss (Brandbg FamRZ 07, 293; KG MDR 93, 176; vgl aber BGH FamRZ 88; 943: nicht bei Zustimm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befriedigung, Stundung.

Rn 13 Als Befriedigung kommen neben der Zahlung auch die Erfüllungssurrogate in Frage, somit Aufrechnung und Hinterlegung. § 775 Nr 4 ist darüber hinaus bei dem Vorliegen von Erlassverträgen oder Verzichtserklärungen anzuwenden; dass eine Erklärung des Gläubigers grds ausreicht, belegt der Hinweis auf die Bewilligung der Stundung; dann allerdings ist von § 775 Nr 4 auch eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aussetzungsgrund.

Rn 3 Hierzu gehören der Tod einer Partei (vgl oben § 239 Rn 5–8), Verlust ihrer Prozessfähigkeit (vgl oben § 241 Rn 4), Wegfall ihres Vertreters (vgl oben § 241 Rn 5), Anordnung der Nachlassverwaltung (vgl oben § 241 Rn 1) und Eintritt der Nacherbfolge (vgl oben § 242 Rn 1, 2). Liegen die Aussetzungsvoraussetzungen vor, ist bei einem Antrag des ProzBev die Aussetzung zwingen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkungen.

Rn 10 Gemäß Abs 2 S 2 hat der Schiedsspruch mit vereinbartem Inhalt dieselbe Wirkung wie jeder andere Schiedsspruch. Er steht also gem § 1055 einem rechtskräftigen Urt gleich. Damit kommen diesem Schiedsspruch ebenfalls die Wirkungen der Rechtskraft zu (§ 1055 Rn 3 f). Ferner ist der Schiedsspruch ein Vollstreckungstitel, wenn er für vollstreckbar erklärt wurde (§§ 794 I Nr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren, Rechtsbehelfe.

Rn 8 Liegen die Voraussetzungen des § 779 I vor, hat der Gläubiger die Wahl, ob er nach § 1961 BGB die Bestellung eines Nachlasspflegers oder aber die Bestellung eines einstweiligen besonderen Vertreters des Erben beantragt (Schuschke/Walker/Raebel Rz 2). Die Bestellung des besonderen Vertreters erfolgt durch Beschl des Vollstreckungsgerichts gem § 764 I; für die Bestellung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht weitgehend § 614 ZPO aF und soll es ermöglichen, bestehende Chancen auf Fortsetzung der Ehe zu nutzen, die nach Art 6 I GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung steht. Mit der Aussetzung soll den Ehegatten ein Zeitfenster geöffnet werden, in dem sie ohne Druck des laufenden Verfahrens ausloten können, ob eine einvernehmliche Beile...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Haftung.

Rn 10 Nach heute anerkannter Auffassung ist die streitentscheidende Tätigkeit des Schiedsrichters Rspr im materiellen Sinn. Daher wird ihm für diesen Bereich heute nahezu allgemein das Haftungsprivileg des § 839 II BGB zuerkannt (Götz SchiedsVZ 12, 311). Soweit der Schiedsrichter seine vertraglichen Pflichten in anderer Weise als durch die streitentscheidende Tätigkeit verle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelzuständigkeit.

Rn 2 Abs 1 legt fest, wer im Falle einer Mehrfachpfändung das weitere Verfahren für sämtliche Gläubiger betreibt. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die nachfolgende Pfändung selbstständig nach § 808 oder als Anschlusspfändung nach § 826 und ob sie ggü einem oder mehreren Schuldnern bewirkt wurde. Sobald die spätere Pfändung vollzogen ist, geht der Vollstreckungsauftrag ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzverfahren.

Rn 14 Für die Vorlage des Insolvenzplans ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts nur bei besonderen Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Natur geboten. Die Beiordnung ist auch nicht deshalb erforderlich, weil ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldet hat. Für die Erhebung des Widerspruchs ist ein Rechtsanwalt nur b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Förmliche Beteiligung des Jugendamts (Abs 2).

Rn 12 Ist das Jugendamt als Amtsvormund oder Amtspfleger Inhaber der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen hiervon, ist es als Vertreter des Kindes gem § 7 I bzw II Nr 1 Verfahrensbeteiligter (BGH FuR 17, 86). § 162 Abs 2 regelt demgegenüber die förmliche Beteiligung des zur Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren berufenen Jugendamts, wobei der ASD gemeint ist. 1. ›Muss-Bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nachweis (Abs 2 S 2).

Rn 53 Dem GV müssen Originalurkunden oder beglaubigte Ablichtungen (§ 73 S 1 Nr 3 GVGA) vorgelegt werden, die den vollen Beweis für die Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts erbringen. Glaubhaftmachung (§ 294) reicht nicht aus. Als Urkunden kommen der zu vollstreckende Titel selbst oder andere Schriftstücke wie der Kaufvertrag in Betracht (§ 73 S 3 GVGA). Der Nachweis durch U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zu eigenen Wohnzwecken benutztes Hausanwesen.

Rn 41 Das eigenen Wohnzwecken dienende Hausanwesen gehört grds zum Schonvermögen. Dies allerdings nur dann, wenn es angemessen ist. Kriterien dafür sind der Verkehrswert, die Größe, Wohnfläche, Ausstattung unter Berücksichtigung der Anzahl der dort wohnenden Personen (eingehend Saarbr FamRZ 11, 1159: Ausgangspunkt der Prüfung sind 120 m2 für vier Personen, für jede Person we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schiedsort in Deutschland.

Rn 2 Nur ein Schiedsspruch, bei dem das Schiedsgericht seinen Sitz in Deutschland hatte (§ 1025 I), kann von einem deutschen Gericht in einem Verfahren nach § 1059 aufgehoben werden. Ist der Aufhebungsbeschluss rechtskräftig, ist damit die Urteilswirkung des Schiedsspruchs aus § 1055 beseitigt. Aufhebungsgründe aus § 1059 können auch vom Vollstreckungsschuldner im Verfahren ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sonstige Behandlung.

Rn 28 Entscheidet das Gericht nicht über die Ablehnung, so liegt ein Verfahrensfehler vor, der mit dem Rechtsmittel gegen das Urt angefochten werden kann. Entscheidet ein Gericht des ersten Rechtszugs über ein gegen den gerichtlichen SV gerichtetes Ablehnungsgesuch entgegen Abs 4 erst in den Gründen seines Endurt und nicht vorab durch gesonderten Beschl, so stellt dies grds ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Geldleistungsverfügung.

Rn 15 Für Ehegatten- und Kindesunterhalt ist im Hinblick auf die Neuregelung des § 644 eine einstweilige Verfügung nicht mehr zulässig; auch hier gilt der Vorrang der einstweiligen Anordnung. Abschlagszahlungen auf periodisch wiederkehrende Leistungen wie Ansprüche aus §§ 842, 843 BGB (Frankf NJW 07, 851 [OLG Hamm 17.11.2006 - 19 U 81/06]) können gleichfalls Gegenstand einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kein Auslagenvorschuss.

Rn 5 Der Verzicht auf die Anforderung von Vorschüssen (§ 379 ZPO) gilt gem § 402 ZPO auch für Sachverständigengutachten; er war der (irrigen) Erwartung sehr hoher Gutachterkosten im Telekom-Prozess geschuldet, die man dem Musterkläger nicht allein aufbürden wollte (BTDrs 15/5091, 26). Die Kosten der Beweiserhebung werden daher zunächst von der Staatskasse getragen und erst n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidungen gegen den Kläger.

Rn 37 Diese sind im schriftlichen Vorverfahren – wie sich im Umkehrschluss aus dem mit dem Justizmodernisierungsgesetz vom 30.8.04 (BGBl I 2198) eingefügten Abs 3 S 3 ergibt – nur noch in Bezug auf die Abweisung von Nebenforderungen zulässig, wenn der Kl zuvor darauf hingewiesen worden ist. Die Neuregelung hat den Meinungsstreit über die Zulässigkeit sog unechter Versäumnisu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zurechnung fremden Wissens.

Rn 17 Die Zurechnung fremden Wissens erfolgt bei Abs 4 in jedem Fall für das Wissen eines gesetzlichen Vertreters. Auch Informationen, die die Partei bei Personen einholen kann, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht und Verantwortung tätig sind, können nicht mit Nichtwissen bestritten werden. Hierzu gehören auch (selbstständige) Untervermittler, die für die Partei tätig geword...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einwilligung, Verzicht auf das Rechtsmittel der Berufung.

Rn 8 Nach § 566 I 1 Nr 1 ist Voraussetzung der Zulässigkeit der Sprungrevision, dass der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt. Diese Erklärung der Einwilligung ist dem Zulassungsantrag beizufügen (§ 566 II 4). Die Bedeutung der Einwilligung des Gegners zeigt sich daran, dass der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision und die Erklärung der Einwilligung al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unzulässige oder unschlüssige Abänderungsklage.

Rn 51 Bei einer zunächst unzulässigen oder unschlüssigen Abänderungsklage soll für die Abänderung nach hM der Zeitpunkt maßgebend sein, in dem der Mangel behoben wird (Frankf FamRZ 85, 303, 304; Hambg FamRZ 85, 93, 94; Musielak/Voit/Borth § 323 Rz 35; MüKoZPO/Gottwald § 323 Rz 87). Ein solches Verständnis, das den Abänderungszeitpunkt noch weiter nach hinten verschiebt, als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Regelungsbedürfnis.

Rn 6 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen setzt – abweichend von § 49 – kein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden voraus (BTDrs 16/6308, 259); erforderlich ist aber gleichwohl ein Regelungsbedürfnis. Hieran fehlt es zB, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht im Vorfeld zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert worden ist; gleiches gilt, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung. 2Ob und inwieweit eine beantragte Beweisaufnahme oder von Amts wegen die Begutachtung durch Sachverständige anzuordnen sei, bleibt dem Ermessen...mehr