Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 219 Für den ZuS wären die Einzelwerte gem § 5 grds zu addieren, indes bleibt es wegen der regelhaft gegebenen wirtschaftlichen Identität beim höchsten Einzelwert (§ 5 Rn 18). Dieser kann ausnahmsweise im Wert des Auskunftsanspruchs liegen, wenn Kl für die Leistungsstufe nur unter dessen Wert liegenden Teilantrag ankündigt (Stuttg NJW-RR 13, 637 [OLG Stuttgart 14.12.2012 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wartefrist.

Rn 9 Nach der Anzeige ist eine Wartefrist von vier Wochen gegeben, die ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige berechnet wird. Deshalb regelt Abs 1 S 2 die gesonderte Verpflichtung der Behörde, den Empfang der Anzeige nachzuweisen. Der Nachweis der Anzeige kann aber auch auf andere Art und Weise erfolgen. Muss auch eine Anzeige an den Minister für Finanzen erfolgen, so begi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Weitergabe der Listen (Abs 5 S 1–3).

Rn 12 Außerdem dürfen Kammern die Abdrucke nach Abs 5 S 1 in Form von Listen zusammenfassen und unter den Voraussetzungen des Abs 5 S 2–3 an eigene Kammermitglieder weitergeben. An Mitglieder anderer Kammern dürfen keine Listen übergeben werden, da diese Möglichkeit in Abs 5 im Gegensatz zu Abs 4 nicht erwähnt wird. Die Antragsteller müssen den Kammern ein berechtigtes Inter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beschwerde.

Rn 20 Die Beschwerde hat hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn in einer negativen Hauptsacheentscheidung die weitere Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden würde (Karlsr IPRax 88, 176). Für den Beschwerdegegner kann PKH nicht bewilligt werden, wenn sich dieser weder der Beschwerde widersetzt, noch das Verfahren auf andere Art und Weise fördert (Hamm Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff des elektronischen Dokuments.

Rn 2 Der Begriff des elektronischen Dokuments ist nirgends gesetzlich definiert. Der Begriff ›Dokument‹ ist an die Stelle des ›Schriftstücks‹ getreten (BRDrs 609/04, S 56). Gemeint ist eine Erklärung, die in digitaler Form zugeht und deshalb nur maschinell erfassbar ist. Bei einem solchen elektronischen Dokument kann es sich auch um Grafik-, Audio- oder Videodateien handeln ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 13 Auch für den Anwalt ist das Wiederaufnahmeverfahren eine eigene selbstständige Angelegenheit iSd § 15 RVG. Er erhält die Gebühren, die für den jeweiligen Rechtszug gelten, also im Wiederaufnahmeverfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht die nach den Nr 3100 ff VV RVG, im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Berufungsgericht die nach den Nr 3200 ff VV RVG und im Revisionsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Offene Teilklage.

Rn 37 Eine abweisende Entscheidung darf im Falle der Geltendmachung eines Teilanspruchs nur dann ergehen, wenn das Gericht das Bestehen des Anspruchs geprüft und verneint hat. In der Literatur wird daher zum Teile angenommen, dass sich die Rechtskraft auf den gesamten Anspruch erstreckt, so dass eine auf denselben Rechtsgrund gestützte weitere Klage bereits als unzulässig (S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausgangspunkt.

Rn 1 Der Text der Norm ist seit 1898 unverändert (damals § 670a CPO), der Sinngehalt hat sich jedoch grundlegend verändert. Ausgangspunkt ist der Grundsatz des § 750 I 1, dass eine ZV nur gegen denjenigen möglich ist, der im Titel oder in der beigefügten Vollstreckungsklausel als Vollstreckungsschuldner genannt wird. § 735 und ebenso § 736 enthalten deshalb eine Regelung, ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erneute Entscheidung.

Rn 9 Es ergeht ein den Abänderungsantrag zurückweisender bzw die vorherige Entscheidung bestätigender oder ein diese abändernder bzw aufhebender Endbeschl (§ 51 Rn 5). Umstr ist, ob eine rückwirkende Abänderung bzw Aufhebung einer zuvor erlassenen EA möglich ist. Letztlich kommt dieser Frage aber nur eine geringe Bedeutung zu, denn einem Rückforderungsanspruch kann eine EA a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kein Verweisungsantrag.

Rn 8 Ist trotz entsprechenden Hinweises und ohne Vorliegen einer rügelosen Einlassung kein Verweisungsantrag gestellt, ergeht ein den gesamten erweiterten Klageanspruch bzw die Widerklage oder die Zwischenfeststellungsklage abweisendes Prozessurteil. Liegen die Voraussetzungen des § 506 nicht vor, hat das AG entweder die Möglichkeit, gem § 280 durch Zwischenurteil zu entsche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Belohnende Schenkungen

Rz. 422 [Autor/Stand] Belohnende Schenkungen erfolgen stets freigebig i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen, die der Leistende zwar in Anerkennung spezieller (Vor-)Leistungen,[2] doch ohne rechtliche Verpflichtung und damit freiwillig [3] vornimmt (s. auch Anm. 83, 102). Rz. 423 [Autor/Stand] Beispiele: Trinkgelder an Bedienungspersonal (s. § 13...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Parteiwille und Bezugnahme.

Rn 4 Wie Abs 3 verdeutlicht, ist der Parteiwille der oberste Grundsatz des schiedsgerichtlichen Verfahrens, soweit dem nicht zwingende Vorschriften des 10. Buches entgegenstehen (umfassend Spohnheimer Gestaltungsfreiheit bei antizipiertem Legalanerkenntnis des Schiedsspruchs, 2010). Das Schiedsgericht ist an Parteivereinbarungen über das Verfahren gebunden. Eine Parteiregelu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm und Gesetzgebungshinweise.

Rn 1 Der als ›Erinnerung‹ bezeichnete Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist ein Rechtsbehelf, der zu einer Überprüfung einer Entscheidung in demselben Rechtszug durch dasselbe Gericht führt. Der beauftragte (§ 361) oder ersuchte (§ 362) Richter ist regelmäßig (Ausn zB §§ 229, 365, 400) an die Anordnungen des beauftragenden oder ersuchenden Gerichts gebunden; dieses – nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 1a § 176 Abs 1 dient der Vereinfachung der Zustellung und der Kostenersparnis. Es handelt sich um eine eigenständige Zustellungsart, auf die §§ 177–181 nicht anwendbar sind (arg § 176 II, s BSG NJW 05, 1303 [BSG 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R]). Die Ausführung der Zustellung erfolgt nach den §§ 177–181 (BTDrs 19/28399, 38). Rn 1b Die Zustellung ist mit der Übergabe des Schrif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. (2) Soweit es die Besonderheit des Falles erfordert, soll das Gericht den Sachverständigen vor Abfassung der Beweisfrage hören, ihn in seine Aufgabe einweisen und ihm auf Verlangen den Auftrag erläutern. (3) Bei streitigem Sachverhalt bestimmt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Religiöse Beteuerungsformel.

Rn 2 Der Schwurpflichtige ist nicht nur über die Bedeutung des Eides, sondern auch darüber zu belehren, dass er den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerungsformel leisten darf (§ 481 I, II). § 480 schreibt dagegen einen Hinweis auf § 484 nicht vor (s § 484 Rn 1). Verweigert aber der Schwurpflichtige unter Berufung auf Glaubens- oder Gewissensgründen den Eid, werden ohne diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gerichtliche Anordnungs- und Genehmigungsvorbehalte (Abs 3).

Rn 6 Abweichend von den Regeln der ZPO sieht Abs 3 vor, dass im Falle einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung die gerichtlichen Anordnungs- und Genehmigungsvorbehalte unberührt bleiben. Im Einzelnen könnte das Gericht nach § 1671 BGB auf Antrag eine Sorgerechtsentscheidung treffen, weiterhin wären gerichtliche Maßnahmen bei Gefä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweite Instanz.

Rn 1 Das LG ist nach Abs 1 zur Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte berufen. Die geplante Reform, alle Rechtsmittel bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren, ist nur rudimentär umgesetzt worden (Kissel/Mayer § 119 Rz 6). Berufung betrifft das in §§ 511 ff ZPO geregelte Rechtsmittel. Beschwerde umfasst die sofortige Beschwerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Folgen eines Verstoßes.

Rn 14 Der Verstoß gegen das Mündlichkeitsprinzip stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der die Berufung (§ 538 II 1 Nr 1) und die Revision (§ 545) begründen kann (BGHZ 17, 118; BGH NJW 90, 838; St/J/Leipold Rz 45). Nach hM bildet es keinen absoluten Revisionsgrund, wenn die mündliche Verhandlung unterbleibt, ohne dass die Voraussetzungen des Abs 2 vorliegen (St/J/K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begründung der Anschlussberufung.

Rn 18 Die Begründung der Anschlussberufung muss in der Berufungsanschlussschrift enthalten sein (BGH NJW 03, 2388, 2389 [BGH 30.04.2003 - V ZB 71/02]). Dieses gesetzliche Erfordernis ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anschließung. Die Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ist nicht zulässig. Allerdings bestehen keine Bedenken, wenn der Berufungsbeklagte nach Einle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhaber.

Rn 7 Inhaber der Notkompetenz ist nach Abs 2 S 1 der Präsident des Gerichts oder sein Aufsicht führender Richter, also der Vorsitzende nach § 21a II. Im speziellen Falle des § 22a muss dies nach Sinn und Zweck der Regelung der dem Gesamtpräsidium vorsitzende Präsident sein (Kissel/Mayer § 21i Rz 8; MüKoZPO/Pabst § 21i Rz 7; Zö/Lückemann § 21i GVG Rz 5; aA aufgrund des Wortla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Tauglicher Bürge.

Rn 9 Jedes im Inland zum Geschäftsbetrieb befugte Kreditinstitut, das ein der Höhe nach der Sicherheit angemessenes Vermögen besitzt, § 239 I BGB analog, kann tauglicher Bürge sein. Bürgschaften von Kreditinstituten, die ihren Sitz in anderen EWR- bzw EU-Staaten haben, genügen, wenn sie von einer (unselbstständigen) hiesigen Zweigniederlassung übernommen werden, da dann das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geschäftsverteilung.

Rn 4 Ist von der Ermächtigung nach Abs 1 S 1 Gebrauch gemacht worden, entscheidet über die Verteilung der Bereitschaftsdienste für einen LG-Bezirk das Präsidium des LG im Einvernehmen mit den Präsidien der betroffenen Amtsgerichte. Der sprachlich missglückte Abs 1 S 4 ist dahingehend zu deuten, dass auch bei einer Erstreckung auf mehrere LG-Bezirke Einvernehmen nicht nur zwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Vollstreckbarerklärung für und gegen Rechtsnachfolger.

Rn 12 Im Verfahren nach § 1060 ist die Vollstreckbarerklärung unmittelbar für und gegen den Rechtsnachfolger zulässig. Es gilt der Grundgedanke des § 727. Jedoch ist bei nicht offenkundiger Rechtsnachfolge der dort geforderte Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nicht notwendig (BGH NJW-RR 07, 1366 Rz 12). Denn es entscheidet ein OLG, § 1062 I 4, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 312 ergänzt § 310 und § 311. Das Urt wird durch Verkündung existent, unabhängig davon, ob die Parteien bei der Verkündung anwesend sind und unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem sie von dem Urteilsinhalt Kenntnis erlangen. Nach dem Schluss der Verhandlung (§ 136 IV) ist die Handlungsbefugnis der Parteien erloschen (Zö/Feskorn Rz 1). Die Notwendigkeit der Anwesenheit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Wie für jede der in §§ 802a, 754 genannten Maßnahmen müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung auch bei der Auskunftserteilung vorliegen, damit der Antrag des Gläubigers wirksam gestellt ist und es zur Mitwirkungspflicht des Schuldners (Rn 2) kommt. Es bedarf also der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung; vgl zuletzt BGH v 27.4....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenarmut der Vermögensmasse.

Rn 3 Für die Beurteilung der Kostenarmut kommt es allein auf die Vermögensmasse an. Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei kraft Amtes bleiben unberücksichtigt. Im Insolvenzverfahren ist zunächst der Bestand an Barmitteln zu berücksichtigen. Außerdem heranzuziehen sind die kurzfristig realisierbaren Vermögenswerte. Masseschulden und Massekosten, die der Verwalter b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage.

Rn 2 Ob iRd dreistufigen Prüfung im Wiederaufnahmeverfahren (s vor §§ 578 ff Rn 3) die Voraussetzungen des § 582 bei der Zulässigkeit (so etwa BGH LM Nr 1 zu § 582; BGH WM 75, 736; RGZ 75, 53, 57) oder der Begründetheit (etwa Zö/Greger § 582 Rz 2) zu prüfen sind, ist umstr. Die Auswirkungen des Meinungsstreits sind aber gering: Bei beiden Einordnungen ist nämlich die schuldl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Die eine Verpflichtung zukünftig fällig werdender Leistungen enthält (S 1).

Rn 18 Hierunter fallen keine Entscheidungen, die lediglich bereits fällige Unterhaltsansprüche titulieren; am Schluss der mündlichen Verhandlung muss mindestens noch eine wiederkehrende Leistung nicht fällig sein (Wendl/Dose/Schmitz § 10 Rz 145). Entscheidungen, die die Verpflichtung zur Zahlung künftigen Unterhalts im Wege einer Kapitalabfindung regeln (zB § 1585 II BGB), s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer als Besitzer einer Sache verklagt ist, die er auf Grund eines Rechtsverhältnisses der im § 868 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art zu besitzen behauptet, kann vor der Verhandlung zur Hauptsache unter Einreichung eines Schriftsatzes, in dem er den mittelbaren Besitzer benennt, und einer Streitverkündungsschrift die Ladung des mittelbaren Besitzers zur Erkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gläubigerbezogene Faktoren.

Rn 5 Zugunsten des Gläubigers fällt die Interessenabwägung idR aus, wenn sich der Schuldner im Nutzungsverhältnis ein pflichtwidriges Verhalten hat zuschulden kommen lassen, zuvörderst eines, das die Kündigung erlaubt (MüKoZPO/Götz § 721 Rz 10). Nur ausnahmsweise kann eine Räumungsfrist eingeräumt werden bei vormals unberechtigtem Besitz des Schuldners (LG Mannheim WuM 65, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d)

Rn 5 Die Verwandtschaft etc muss zur Partei des Rechtsstreits bestehen. Der nicht beigetretene Streitverkündete gehört hierzu nicht (Musielak/Huber § 383 Rz 2), der Streithelfer dagegen schon (Zö/Greger § 383 Rz 2; aA Musielak/Voit/Huber § 383 Rz 2). Bei juristischen Personen oder anderen Parteien, die der Vertretung bedürfen, kommt es auf das in § 383 beschriebene Näheverhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Widerspruch.

Rn 5 Die Bestimmung in § 703a II 1 Nr 1, die besondere Bezeichnung des Bescheids bewirke im Falle des rechtzeitigen Widerspruchs, dass die Streitsache im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess anhängig wird, bezieht sich nicht auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit, sondern darauf, dass das streitige Verfahren ebenfalls in der besonderen Prozessart anhängig wird. § 703a II enthä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gegen die gerichtliche Entscheidung (Abs 4).

Rn 146 Es bestehen grds die für die jeweiligen Änderungsgründe geltenden Rechtsbehelfe. Soweit im Einzelfall der Antragsteller nicht mit dem aus dem allg Änderungsgrund identisch ist, vgl § 850c II, III, ist dem Antragsteller die sofortige Beschwerde gem den §§ 793, 567 ff eröffnet. Als Drittschuldner ist das Kreditinstitut beschwerdebefugt, soweit es in seinen eigenen Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inländischer Wohnsitz (Abs 1).

Rn 2 Darüber, ob eine Person ihren Wohnsitz aus der Sicht des angerufenen Gerichts im Inland hat, entscheiden nach Abs 1 die prozessualen oder materiell-rechtlichen Vorschriften der lex fori unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Maßgeblich ist das jeweils bei Klageerhebung geltende Recht des Mitgliedstaats. Es greift der Grundsatz der perpetuatio fori (HK-ZPO/Dörner Rz 5). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zur Pfändung einer Forderung, für die eine Hypothek besteht, ist außer dem Pfändungsbeschluss die Übergabe des Hypothekenbriefes an den Gläubiger erforderlich. 2Wird die Übergabe im Wege der Zwangsvollstreckung erwirkt, so gilt sie als erfolgt, wenn der Gerichtsvollzieher den Brief zum Zwecke der Ablieferung an den Gläubiger wegnimmt. 3Ist die Erteilung des Hypothekenb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geltendmachung vor dem Termin.

Rn 3 Hat der Zeuge dagegen vor dem verordneten Richter formell ordnungsgemäß (s dazu § 386 Rn 2 ff) sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend gemacht, so wird der verordnete Richter den Beweisaufnahmetermin, der idR zu nichts anderem als zur Vernehmung des Zeugen bestimmt ist, insoweit (vorbehaltlich der Vernehmung weiterer Zeugen oder der Durchführung einer anderweitigen Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisaufnahme nach den Vorschriften der ZPO.

Rn 9 § 177 II ordnet eine förmliche Beweisaufnahme über die Abstammung entspr der Vorschriften der ZPO lediglich in echten Statussachen nach § 169 Nr 1 und 4 an. Die Notwendigkeit der Regelung ergibt sich aus der Einordnung des Abstammungsverfahrens als einfache Familiensache, die grds den Vorschriften der §§ 29, 30 unterfällt. Danach liegt die Entscheidung über eine förmlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bildung der Senate.

Rn 1 Es müssen mindestens ein Zivil- und ein Strafsenat gebildet werden. Familiensenate (s.a. § 119 Rn 8) gehören zu den Zivilsenaten. Die Anzahl bestimmt die Justizverwaltung nach dem jeweiligen AusfG zum GVG, idR der Präsident des OLG. Einen Senat für Handelssachen sieht das Gesetz nicht vor. Die Geschäftsverteilung kann aber bestimmen, dass ein Zivilsenat für alle Rechtsm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahrensbeistand, Abs 1 S 2 und 3.

Rn 34 An die Stelle des unter den Voraussetzungen des § 317 I für Volljährige zu bestellenden Verfahrenspflegers tritt für minderjährige Betroffene gem § 167 Abs 1 S 2 der Verfahrensbeistand. Gem § 167 I 3 ist nunmehr (eingefügt durch das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern v 17.7.17, BGBl I,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ansprüche aus dem Güterrecht.

Rn 145 Sie sind idR beziffert, so dass keine Besonderheiten gelten. Maßgeblich ist der begehrte Anteil einschl unstr Gegenstände (Ddorf JurBüro 06, 644), auch bei Vergleich (Ddorf FamRZ 07, 572). Bei fehlenden Anhaltspunkten für den Umfang des Zugewinnausgleichs befürwortet Dresden (MDR 09, 634) die Analogie zu § 52 II GKG. Zur str Wertaddition bei Klage und Widerklage vgl §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nicht schon mündlich verhandelt (Nr 4).

Rn 10 Eine Übertragung auf den Einzelrichter ist im Interesse einer Beschleunigung des Berufungsverfahrens unverzüglich nach der Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit des Rechtsmittels nach § 522 vorzunehmen (§ 523 I). Sie kommt nicht mehr in Betracht, wenn bereits im Haupttermin zur Hauptsache verhandelt worden ist, es sei denn, dass inzwischen ein Vorbehalts-, Teil- o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übereinstimmende Hilfsanträge.

Rn 73 Dies gilt folgerichtig auch für übereinstimmende Erledigungserklärungen, die von der Begründetheit des Hauptantrages abhängig gemacht werden. Die Einräumung der Möglichkeit hilfsweiser übereinstimmender Erledigungserklärungen würde auch dem Sinn und Zweck des § 91a (Prozessökonomie) widersprechen (zutr Teubner/Prange MDR 89, 586, 587). Keine Bedenken bestehen gegen hil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Der Nichtigkeitsgrund wurde im angegriffenen Verfahren geprüft und verneint.

Rn 11 Nach der Rspr ist die Nichtigkeitsklage nach Nr 4 statthaft, wenn im früheren Verfahren die Prozessfähigkeit der Partei ausdrücklich bejaht worden ist (BGHZ 84, 24; in andere Richtung weist aber BGHZ 153, 189, 192, sub 2). Vornehmlich unter dem Gesichtspunkt, dass von Nr 4 das Grundrecht auf rechtliches Gehör betroffen ist, findet dies Zustimmung auch in der Literatur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anhörung der Beteiligten.

Rn 5 Nach Abs 1 S 2 muss den Beteiligten (§ 7) vor der Verweisung rechtliches Gehör gewährt werden. Die Bestimmung konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör in Art 103 Abs 1 GG. Anzuhören sind nur die Beteiligten, die dem Gericht zur Zeit der Verweisung bekannt sind; es besteht daher vor der Verweisung keine Pflicht zur Ermittlung aller Beteiligten. Ggf kann dies auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Beträge ab und ist anzunehmen, dass die Belastungen bis zum Ablauf von vier Jahren ganz oder teilweise entfallen werden, so setz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 18 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die Vollstreckungsklausel erhoben, so handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 4 RVG). Kommt es zu einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, so gelten die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Präklusion.

Rn 12 Wie jedes Tatsachenvorbringen unterliegt der Aufrechnungseinwand den Präklusionsvorschriften der §§ 282, 296. Umstritten ist, ob der Beklagte eine präkludierte außerprozessuale Aufrechnung in einem Folgeprozess geltend machen kann (so MüKoZPO/Fritsche § 145 Rz 27 f; Häsemeyer ZZP 118 [05], 280 ff, der die Auffassung vertritt, die Rechtskraft des der Klage stattgebenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erweiterte Vollstreckbarkeit.

Rn 6 Auch in diesen Konstellationen liegt, ohne dass es auf ein Rechtsverhältnis zwischen Streithelfer und Gegenpartei ankommt, eine streitgenössische Nebenintervention vor (BGH NJW 01, 1355f). Als Beispiele sind §§ 729, 740, 741, 743 zu nennen. Keine streitgenössische Nebenintervention ist gegeben, wenn gegen den Streithelfer noch ein Duldungstitel erwirkt werden muss (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nicht von § 57 umfasste Entscheidungen.

Rn 5 Zur Frage der Anfechtbarkeit v Entscheidungen nach § 52 s § 52 Rn 6. Zur Anfechtbarkeit v Zwischenentscheidungen s § 58 Rn 1. Soweit sich die Anfechtbarkeit v Entscheidungen bzw Entscheidungsbestandteilen, wie zB der Verfahrenswert (§§ 59 I FamGKG, 32 II RVG) oder die Kostenfestsetzung (§ 85 iVm § 104 III 1 ZPO), nach eigenständigen Regelungen richtet, schränkt § 57 der...mehr