Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Folgen.

Rn 17 Die Rücktrittsfiktion hat lediglich materiell-rechtliche Folgen und begründet kein vAw zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis für die Verwertung. Sie kann daher nicht mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden (MüKoZPO/Gruber Rz 24; St/J/Würdinger § 814 Rz 12). Der Schuldner kann jedoch mit der Vollstreckungsgegenklage nach §§ 767, 769 die Einrede nach §§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Auftrag.

Rn 2 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle beauftragt die Post oder einen Justizbediensteten. Post iSd § 176 ist ein nach § 33 I PostG beliehener Unternehmer (vgl § 168 I), nicht notwendig also die Deutsche Post AG. Als Justizbediensteter kommt jeder geeignete Bedienstete des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder einer JVA in Betracht. Für den Auftrag an den GV oder eine and...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anfangswahrscheinlichkeit.

Rn 4 Zum einen dürfen sich die streitigen Parteibehauptungen nicht völlig beweislos gegenüberstehen. Vielmehr muss sich die ›gewisse Wahrscheinlichkeit‹ – in der Beweislehre auch ›Anfangswahrscheinlichkeit‹, ›Anfangsbeweis‹ oder ›Anbeweis‹ genannt (Bender/Nack/Treuer Rz 417 ff) – aus dem Ergebnis der Verhandlung oder einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme (hM, vgl BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufklärungs- oder Beratungstätigkeit (Abs 1 Nr 3).

Rn 7 Aufklärende oder Beratungstätigkeit reicht aus, dh, eine Aufklärungstätigkeit über Webseiten oder ein sonstiges Informationsgebot ist ausreichend. Die Aufklärungs- oder Beratungstätigkeit muss gegenüber der Klagetätigkeit deutlich überwiegen (BTDrs 19/5207, 22; vgl Braunschw BKR 19, 294, 296). Das relative Gewicht der Tätigkeiten kann zB an den eingesetzten Personalstun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge.

Rn 4 Das Gericht befindet über die Echtheit der ausländischen öffentlichen Urkunden in freier richterlicher Beweiswürdigung (Ddorf IPrax 96, 423, 425; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 438 Rz 4; St/J/Berger § 438 Rz 1). Steht die Echtheit der ausländischen öffentlichen Urkunde fest, dann entfaltet sie wie inländische öffentliche Urkunden die Beweiskraft der §§ 415, 417, 418 (Ddorf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Pfändung.

Rn 18 Die Wirkungen der Vorpfändung bleiben nur dann dauerhaft bestehen, wenn innerhalb der Monatsfrist eine Vollpfändung der gleichen Forderung erfolgt. Dafür muss nur der Pfändungsakt bewirkt sein. Das Pfandrecht kann später entstehen, etwa an künftigen Forderungen (St/J/Würdinger § 845 Rz 16). Die Pfändung muss nicht auf die Vorpfändung verweisen. Hat sich der Gegenstand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfügungsanspruch.

Rn 4 Die Rspr lässt über die Sicherung eines Anspruchs und die vorläufige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses hinaus eine (tw) Befriedigung des Gläubigers dann zu, wenn er auf die unmittelbare Erfüllung so dringend angewiesen ist, dass ein Abwarten des ordentlichen Verfahrens unzumutbar erscheint (BGH NJW 18, 1317 [BGH 11.10.2017 - I ZB 96/16] Rz 35; Brandbg MDR 09...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Buchhypothek.

Rn 6 Es ist zwischen der Überweisung zur Einziehung und an Zahlungs statt zu unterscheiden. Für die Überweisung einer gepfändeten Buchhypothekenforderung zur Einziehung genügt eine formlose Aushändigung an den Hypothekengläubiger, Abs 1 S 1. Auch in diesem Fall wird die Überweisung nicht ins Grundbuch eingetragen, denn der Vollstreckungsgläubiger wird nicht Inhaber der Hypot...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 13 In Ausnahme zu dem Grundsatz des § 99 I ist nach § 99 II 1 eine Kostenentscheidung, die durch eine aufgrund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung ergeht, anfechtbar, und zwar mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 ff). Eine Berufung gegen die Kostenentscheidung ist nicht zulässig. Insoweit kommt auch eine Umdeutung nicht in Betracht (Frankf OLGR 08, 406). Ne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. (2) 1Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus, es sei denn, es hat bereits ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle stattgefunden oder die Güteverh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Aus dem Urteil eines ausländischen Gerichts findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn ihre Zulässigkeit durch ein Vollstreckungsurteil ausgesprochen ist. (2) Für die Klage auf Erlass des Urteils ist das Amtsgericht oder Landgericht, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht oder Landgericht zuständig, bei dem nach § 23 geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Technische Normen.

Rn 12 Technische Normen kann das Gericht unmittelbar heranziehen, es handelt sich nicht um Sachverständigengutachten iSd §§ 402 ff. Durch Sachverständigenbeweis ist aber ggf zu ermitteln, ob diese tatsächlich zB die ›allg anerkannten Regeln der Technik‹ oder den ›Stand von Wissenschaft und Technik‹ wiedergeben (vgl BGH NJW 80, 1219, 1220; BVerfGE 49, 89, 135 = NJW 79, 359, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Klagen sind vor Ablauf der Notfrist eines Monats zu erheben. (2) 1Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Partei von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erhalten hat, jedoch nicht vor eingetretener Rechtskraft des Urteils. 2Nach Ablauf von fünf Jahren, von dem Tag der Rechtskraft des Urteils an gerechnet, sind die Klagen unstatthaft. (3) Die Vorschriften des vorstehenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Möglichkeiten.

Rn 48 Als Instrument der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens kommt der materiellen Rechtskraft grds eine überragende Bedeutung zu. Es ist daher den Parteien grds verwehrt, die rechtskräftige Entscheidung mit der Behauptung anzugreifen, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden. Der Korrektur bloßer Rechtsanwendungsfehler setzt die materielle Rechtskraft stets ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 859 eröffnet die Zwangsvollstreckung in Gesamthandsanteile, die nach den allgemeinen Grundsätzen ausgeschlossen wäre. Ein Gesamthänder kann über seinen Anteil am Gesamthandsvermögen und an den einzelnen dazu gehörenden Gegenständen nicht verfügen, § 719 I BGB für die GbR – beachte nF zum 1.1.24. Entspr gilt für den Erbanteil, § 2033 II BGB. Nach § 851 I wäre deswegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis 750 EUR.

Rn 3 Ein obligatorisches Güteverfahren kann eingeführt werden in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht bei Streitwerten bis einschließlich 750 EUR (Nr 1). In diesen Fällen steht die wirtschaftliche Bedeutung der Sache in keinem angemessenen Verhältnis zum Kosten- und Zeitaufwand eines gerichtlichen Verfahrens (BTDrs 14/980, 6). Die Bemessung des Gegenstands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm betrifft echte Amtsverfahren, also insb die Kindschaftssachen gem §§ 1630 II, 1631b, 1640 III, 1666, 1666a, 1667, 1680 II, 1684 III, IV, 1685 II, 1687 II, 1696, 1774, 1804 BGB nF, die Betreuungssachen (§§ 1814, 1868 BGB nF), die Nachlasssachen (§§ 1960, 2361 BGB) sowie Verfahren auf Erteilung von Genehmigungen (§§ 1821, 1822, 1829–1833 BGB nF). Die Anregung nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Enthält eine rechtskräftige Endentscheidung nach § 237 oder § 253 eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen, sofern nicht bereits ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 255 gestellt worden ist. (2) Wird ein Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts nicht innerhalb eines Monats n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materieller Tatbestand.

Rn 19 Es muss sich um eine Vollstreckungshandlung innerhalb der Wohnung des Schuldners handeln. Zum Begriff der Wohnung, der in den Abs 1, 3 und 4 jeweils einheitlich auszulegen ist und deshalb auch die Vornahme von Vollstreckungsakten in Geschäftsräumen einschließt (Musielak/Voit/Lackmann § 758a Rz 18) s § 758 Rn 3. Um eine Vollstreckung zur Nachtzeit handelt es sich, wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abtretung allgemein.

Rn 16 Bei einer Abtretung kommt es grds auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers an. Das gilt auch dann, wenn diejenigen, denen letztendlich der erstrittene Betrag zufließen wird, vermögend sind (BGHZ 47, 289). Anders ist die Rechtslage, wenn eine Abtretung nur zu dem Zweck erfolgt, Prozesskostenhilfe für das Verfahren zu erhalten. Das kann dann geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Darlegungspflicht der Zulassungsgründe.

Rn 10 Der Beschwerdeführer muss die Zulassungsgründe innerhalb der Begründungsfrist nach § 575 I substanziiert darlegen. Geschieht dies, ist die Rechtsbeschwerde durch den BGH zuzulassen, wenn mindestens einer von ihnen entscheidungserheblich ist (BGH NJW-RR 04, 1504 Nr. 2). Hat das Schiedsgericht das rechtliche Gehör verletzt, kann fehlender Vortrag vor dem OLG zur Begründu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einstweiliger Rechtsschutz.

Rn 12 Die Bindung gilt unmittelbar auch für Urteile (§ 937) im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren. §§ 927, 936 lassen jedoch Änderungen aufgrund veränderter Umstände zu. Der über einen Schadensersatzanspruch nach § 945 entscheidende Richter ist an Entscheidungen, die er als Arrestrichter getroffen hat, schon deshalb nicht kraft § 318 gebunden, weil der Streitgegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Änderung des PKH-Freibetrags.

Rn 12 Die Freibeträge der PKH werden jährlich durch eine neue Prozesskostenhilfebekanntmachung angepasst und idR um einige Euro erhöht. Die Änderungen, die sich dabei möglicherweise im Hinblick auf die Raten ergeben, die jede Partei zu zahlen hat, werden aber nicht vAw berücksichtigt. Auch hier erfolgt eine Änderung nur auf Antrag der Partei. Der Antrag ist nur begründet, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Befugnisse des Gerichtsvollziehers (Abs 3).

Rn 7 Ist für die Vollstreckung einer Entscheidung der Gerichtsvollzieher funktional zuständig, werden seine Befugnisse im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch Abs 3 genauer bestimmt. Der neue § 757a ZPO, der in Abs 3 S 1 in Bezug genommen wird, erweitert die Möglichkeiten von Gerichtsvollziehern, bereits im Vorfeld ihrer Tätigkeit polizeiliche Hilfe und Auskünfte zu erlangen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unbegründete Klage.

Rn 4 Scheitert die (zulässige) Klage nicht an den Beweisbeschränkungen des Urkundenprozesses, sondern weil sie unschlüssig ist oder die Einwendungen des Bekl definitiv durchgreifen, so wird sie abgewiesen. Das kann auch bei einem Mangel der zur Klagebegründung vorgelegten Urkunde der Fall sein, wenn diese nicht nur als Beweismittel dient, sondern den Anspruch auch selbst ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streichen der Frist.

Rn 45 Der Anwalt hat organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Fristen im Fristenkalender erst dann (und zwar unverzüglich, nicht erst am nächsten Tag: BGH NJW-RR 09, 937) gestrichen bzw mit einem Erledigungsvermerk (am besten mit Datum/Namenszeichen, vgl BGH VersR 93, 772) versehen werden, wenn die Frist wahrende Handlung auch tatsächlich erfolgt oder jedenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeiten.

Rn 16 § 797 III erwähnt die Zuständigkeit für die Entscheidung über Einwendungen, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen, somit Einwendungen nach § 732. Ebenso wie bei den Entscheidungen über die Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen bei gerichtlichen Urkunden wird die Entscheidung über derartige Einwendungen von dem verwahrenden Gericht gem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verzicht nach Berufungseinlegung.

Rn 20 Dieser Verzicht kann ggü dem Berufungsgericht vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung des Berufungsgegners einseitig von dem Verzichtenden, danach nur mit Einwilligung des Gegners erklärt werden (BGHZ 124, 305). Die vertragliche Vereinbarung des Verzichts (Rn 11) ist während des gesamten Berufungsverfahrens möglich. Für die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen jeder Art ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Aufhebung setzt das Vorliegen besonderer Umstände voraus, die gewährleisten, dass durch die Sicherheitsleistung das Sicherungsinteresse des Gläubigers hinreichend gewahrt bleibt (Frankf MDR 83, 585, 586). Dies kommt nur ausnahmsweise in Betracht, etwa bei einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB (RGZ 55, 140, 142; Saarbr BauR 93, 348; Hamm NJW-RR 16, 123...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gericht.

Rn 21 In der Klageschrift ist das Gericht genau zu bezeichnen, bei dem die Klage erhoben werden soll. Anzugeben ist das Gericht als solches, weder der Spruchkörper noch die Spruchabteilung. Es genügt deshalb zB AG oder LG nebst Ortsangabe. Will der Kl vor der KfH verhandeln, ist diese in der Klageschrift anzugeben (§ 96 GVG). Es ist zu empfehlen in der Klageschrift anzugeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Belastungen.

Rn 12 Belastungen, etwa mit Grundpfandrechten, sind grds nicht abzuziehen (BGH JurBüro 82, 697; NJW-RR 01, 518; KG MDR 01, 56; 08, 1417; Karlsr FamRZ 04, 43). Anderes gilt nur, wenn die Nutzungsmöglichkeit in einer den Verkehrswert beeinflussenden Weise nachhaltig eingeschränkt wird, wie zB bei Baubeschränkungen und Wegerechten, nicht aber bei Nießbrauch oder Wohnrecht (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 308 (Bindung an die Parteianträge).

Rn 7 Die Vorschrift findet auf Beschlüsse entsprechende Anwendung. Bei Beschlüssen, die auf Antrag einer Partei ergehen, darf das Gericht keine Entscheidung über die von den Parteien gestellten Anträge hinaus treffen. Dies gilt nicht für eigenständige Kostenentscheidungen in Beschlüssen, da diese vAw zu treffen sind, zB beim Arrestbeschluss nach § 922 (Zö/Feskorn § 329 Rz 34...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Besitzstörung.

Rn 26 durch Vermieter: anteilige Jahresmiete (Rostock JurBüro 06, 645); Besitzeinräumung: grds § 8, wenn keine hinreichende tatsächliche Bewertungsgrundlage: § 9 (KG NZM 06, 720). Nach Aussperrung des Partners eine ne Lebensgemeinschaft gilt § 48 I GKG iVm §§ 3, 6 ZPO, nicht § 41 II GKG (LG Köln MDR 16, 1294 [LG Köln 21.07.2016 - 39 T 21/16], Köln-Ehrenfeld).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsgerichte/Gemeinschaftsgerichte.

Rn 11 Aus der Nichtanwendbarkeit der §§ 17 ff GVG im Verhältnis zu den Verfassungsgerichten (oben Rn 3) folgt, dass eine Anhängigkeit der Sache vor einem Verfassungsgericht auch keine Sperre iSv § 17 I 2 GVG auslöst (BVerwGE 50, 124). Dagegen steht die Anhängigkeit derselben Sache vor einem Gericht der europäischen Gemeinschaften (EuGH, EuG) der Klage mit demselben Streitgeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nicht ordnungsgemäße Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts.

Rn 2 Grds hat der verordnete Richter nur diejenigen Verfahrensschritte durchzuführen, die erforderlich sind, um dem hierfür primär zuständigen Prozessgericht das Zwischenverfahren gem § 387 zu ermöglichen (Zö/Greger § 389 Rz 1). Hat aber der Zeuge schon das Verfahren des § 386 nicht eingehalten, also den Weigerungsgrund schon formell nicht ordnungsgemäß den Tatsachen nach vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht wiederkehrende Vergütung.

Rn 17 Zu den nicht wiederkehrenden Ansprüchen auf Vergütungen eines ArbN gehören Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus den §§ 9, 10 KSchG (BAG NZA 97, 563, 565; LG Bochum ZInsO 10, 1801; LG Essen ZVI 11, 379, 380; LG Wuppertal JurBüro 19, 267) bzw Sozialplanabfindungen nach den §§ 112, 113 BetrVG (BAG NZA 92, 384, 385; LG Bamberg JurBüro 09, 32...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 10 Bei evidenter Leistungsunfähigkeit des Schuldners fehlt es an dem Rechtsschutzinteresse des Gläubigers am Erlass eines Haftbefehls (BVerfGE 61, 126). Da allerdings der Abgabe des Vermögensverzeichnisses weder ein erfolgloser Vollstreckungsversuch noch eine aussichtslose Vollstreckung vorangehen muss, wird kaum jemals eine derartige Evidenz vor Abgabe der Vermögensausku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Belehrung (Abs 3).

Rn 9 Der Schuldner ist über die Möglichkeit des Widerspruchs (§ 882d I) und des Antrags auf einstw Aussetzung (§ 882d II) mit der Bekanntgabe der Eintragungsanordnung zu belehren (§ 882d III 1). Die Belehrung muss die Gerichtsadresse angeben (LG Karlsruhe DGVZ 14, 260). Das Vollstreckungsgericht (§ 764 II) muss seine Entscheidung über den Widerspruch bzw die Eintragungsausse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen.

Rn 6 S §§ 380, 390, jedoch ohne die Möglichkeit von (Ersatz-)Ordnungshaft und Vorführung. Soweit erforderlich (vgl Rn 8), kann das Ordnungsgeld ›noch einmal‹ festgesetzt werden, höchstens also zweimal (Celle OLGZ 75, 372; Dresd MDR 02, 1088; aA KG NJW 60, 1726 [KG Berlin 27.04.1960 - 12 W 668/60] zu § 380). Für die Zuständigkeit gilt § 400, der Beschl ist zu verkünden und zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vorgreiflichkeit.

Rn 37 Wenn darüber befunden werden muss, ob das streitige Rechtsverhältnis besteht, liegt Vorgreiflichkeit vor, zB Wirksamkeit eines Vergleichs (BAG NZA 10, 1250 [BAG 12.05.2010 - 2 AZR 544/08]). Nicht vorgreiflich, wenn die Klage zur Hauptsache unabhängig davon abweisungsreif ist, ob das zwischen den Parteien streitige Rechtsverhältnis besteht (BGH NJW-RR 10, 640). Daran fe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm betrifft nur Anordnungen des Vorsitzenden bei der Prozessleitung sowie alle Fragen eines Mitglieds des Spruchkörpers in der mündlichen Verhandlung. Darunter ist auch die Güteverhandlung nach § 278 II zu verstehen. Im Falle von Maßnahmen des Vorsitzenden außerhalb der mündlichen Verhandlung vgl § 136 Rn 4. Die Norm ist in jeder Verfahrensart und in jedem Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 7 Nach Erlass des Pfändungs- sowie ggf des Überweisungsbeschlusses kann der Schuldner Erinnerung gem § 766 einlegen (Köln JurBüro 00, 48; Musielak/Voit/Flockenhaus § 834 Rz 1). Im Rechtsmittelverfahren ist das rechtliche Gehör nachzuholen. Wird der Schuldner entgegen § 834 angehört, ist die Pfändung dennoch wirksam. Dann ist gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Erbe, der dem Grundsatz nach unbeschränkt für Nachlassverbindlichkeiten sowohl mit dem Nachlass als auch mit seinem eigenen Vermögen haftet, kann die Haftung auf den Nachlass beschränken. Ist er wegen einer Nachlassverbindlichkeit verurteilt worden, kann er nach § 780 dem Nachlassgläubiger die Beschränkung der Haftung in der Vollstreckung entgegensetzen, dies allerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Einstweilige Verfügung.

Rn 9 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist gem § 3 mit dem Interesse an der vorläufigen Regelung zu bewerten (OLGR Braunschw 00, 290). § 6 greift (mit Wertabschlag, näher § 3 Streitwert-Lexikon Einstweilige Verfügung) nur ein, wenn der Gegenstand an den Antragsteller herausgegeben werden soll (OLGR Köln 99, 336; aA MüKoZPO/Wöstmann § 6 Rz 8; St/J/Roth § 6 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Gegen vom verordneten Richter angeordnete Maßnahmen ist nur die Erinnerung gem § 573 I 1 statthaft; dies gilt auch, wenn der beauftragte Richter gem § 68 IV 2 FamFG eine Kindesanhörung vornimmt (Witt FamRZ 21, 1510, 1516). Die hierauf ergehende Entscheidung des Prozessgerichts kann sodann mit der sofortigen Beschwerde gem § 573 II angegriffen werden. Dagegen ist im Sond...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendiger Inhalt des Wiedereinsetzungsantrags.

Rn 4 Auf den Inhalt des Wiedereinsetzungsgesuchs ist besondere Sorgfalt zu verwenden, da anderenfalls Rechtsverluste drohen. Nicht zwingend erforderlich, aber unbedingt anzuraten ist die Verbindung von Wiedereinsetzungsgesuch und nachzuholender Prozesshandlung (es sei denn diese ist bereits, wenn auch verspätet vorgenommen worden). Unabdingbar ist die detaillierte Angabe der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Folgen nicht erhobener Klage.

Rn 11 Hat der Widersprechende nicht rechtzeitig Klage erhoben, so wird der Plan ausgeführt. Das hat keine Auswirkungen auf die materielle Rechtslage, das materiell bessere Recht des Gläubigers bleibt bestehen. Nach Ausführung des Planes muss bei erhobener Klage der Gläubiger den auf Zustimmung lautenden Klageantrag auf einen Zahlungsantrag umstellen (MüKoZPO/Eickmann Rz 31)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründungsfrist.

Rn 12 Die Begründungsfrist beträgt nach § 544 IV zwei Monate ab Zustellung des vollständig abgefassten Berufungsurteils. Wird das Berufungsurteil nicht, nicht wirksam oder später als fünf Monate nach seiner Verkündung zugestellt, so endet die Frist mit Ablauf von sieben Monaten nach der Verkündung (Musielak/Voit/Ball § 544 Rz 15). Die Begründungsfrist kann mit denselben Maßg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsverletzung.

Rn 2 Der Antragsteller muss schlüssig darlegen, Adressat eines erlassenen Justizverwaltungsaktes zu sein oder (selbst) einen Rechtsanspruch auf Erlass eines konkreten unterlassenen oder abgelehnten Justizverwaltungsaktes zu haben. Ferner muss sich aus dem Antrag die Möglichkeit ergeben, dass dadurch Individualrechte des Antragstellers unmittelbar verletzt wurden. Es ist mind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. (2) 1Die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges kann ferner vereinbart werden, wenn minde...mehr