Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Zwangsversteigerung.

Rn 6 Wird das Grundstück nach der Pfändung der ungetrennten Früchte infolge der Anordnung der Zwangsversteigerung beschlagnahmt, werden davon nach § 21 ZVG auch die Früchte erfasst, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Grund und Boden verbunden oder Zubehör des Grundstücks sind. Der Gläubiger muss sein Recht aus der Pfändung dann nach § 37 Nr 4 ZVG geltend machen; die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Angriffs- und Verteidigungsmittel, die unentschuldigt nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist, Berufungserwiderungsfrist oder einer vom Gericht gesetzten Frist zur Replik vorgebracht werden, sind sie für die Entscheidung unberücksichtigt zu lassen, wenn sie die Erledigung des Verfahrens verzögern würden. Damit sollen die Parteien veranlasst werden, in 2. Instanz f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Zusammentreffen von Ansprüchen.

Rn 100 Nach § 33 I 2 FamGKG zählt bei Zusammentreffen mit einem vermögensrechtlichen Anspruch der höhere, Werte nichtvermögensrechtlicher Ansprüche werden addiert (Zweibr FamRZ 02, 255: Scheidung und Aufhebung). Für Folgesachen (s dort) gelten §§ 33 I 1, 44 I FamGKG. Vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 43 FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Abgabe.

Rn 2 Die Abgabe einer Kindschaftssache setzt die Rechtshängigkeit einer Ehesache voraus, die mit Erhebung des Antrags auf Scheidung der Ehe, Aufhebung der Ehe oder Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Ehe begründet wird, § 113 I 2 iVm § 261 I ZPO. Erforderlich ist gem § 113 I 2 iVm § 253 ZPO die Zustellung des Antrags (Hamm FamRZ 11, 58). Das Vorliegen eines An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dokumentationspflicht.

Rn 19 Das Gericht ist verpflichtet, sämtliche erteilten Hinweise aktenkundig zu machen. Die Dokumentation soll es dem Rechtmittelgericht ermöglichen, die Hinweiserteilung durch die Vorinstanz zuverlässig zu überprüfen. Auch wenn ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht gegeben ist, sind die Hinweise vor dem Hintergrund der Verfassungsbeschwerde und der Gehörsrüge (§ 321...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Behörden (Nr 3).

Rn 7 Behörden ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind beteiligtenfähig, soweit sie ein eigenes Antragsrecht haben (Begr zu § 8 RegE in BTDrs 16/6308, 180). Als Behörde ist eine Amtsstelle zu verstehen, die unabhängig von der Tätigkeit natürlicher Personen besteht, nach öffentlichem Recht organisiert ist und Geschäfte innerhalb des Funktionskreises des Amts besorgt, wobei es ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisaufnahme.

Rn 3 Die Beweisaufnahme erfolgt durch Einsichtnahme des beauftragten oder ersuchten Richters in die Urkunde. Eine Protokollierung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sachgerecht, damit der Richter dem Prozessgericht eine zuverlässige Kenntnis vermitteln kann. Soweit erforderlich, soll das Protokoll Feststellungen enthalten, die dem Prozessgericht die Würdigung der Echt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die betreffen. (2) Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommenst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. PKH-Partei ist Kläger.

Rn 16 Hat der Kl PKH und obsiegt dieser, ergeben sich keine Besonderheiten. Obsiegt der Beklagte und hat dieser Gerichtskosten bezahlt, so hätte er bei einer nicht bedürftigen Partei einen Anspruch auf Erstattung der Gerichtskosten gegen diese. Hier greift allerdings § 122 ein, wonach die bedürftige Partei von der Zahlung der Gerichtskosten befreit ist. Um hier eine Ungleich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beteiligte, § 315.

Rn 14 Die Verfahrensbeteiligung in Unterbringungssachen ist in § 315 geregelt. Gem § 315 I Nr 1 ist das von der Unterbringungsmaßnahme betroffene Kind zu beteiligen, sofern es das 14. Lebensjahr vollendet hat, § 167 III. Entspr § 315 I Nr 2 iVm § 1823 BGB ist der aufenthaltsbestimmungsberechtigte gesetzliche Vertreter des Kindes (Eltern, Vormund oder Pfleger mit entsprechend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mitteilung der Entscheidung.

Rn 2 Wurde das Jugendamt angehört, ist ihm die darauf ergangene Entscheidung zu übermitteln (Abs 2 S 1). Dieser Verpflichtung, welche die Information der Fachbehörde bezweckt, ist unabhängig davon zu genügen, ob die Anhörung auf § 34, § 189 oder § 194 Abs 1 beruht. Durch die Mitteilung wird gegenüber dem Jugendamt die Beschwerdefrist des § 63 Abs 3 in Lauf gesetzt. Das Jugen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt. (2) Übersteigt der Beschwerdegegenstand nicht den in Absatz 1 genannten Betrag, ist die Beschwerde zulässig, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Beschwerde zugelassen hat. (3) Das Gericht des ersten Rechtszugs lässt die Beschwerde z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftiges Guthaben (Abs 3 S 2 Hs 2).

Rn 35 Ein Schutz des künftigen Guthabens wird dagegen nicht gesetzlich gewährt, sondern muss gesondert beantragt werden. Für künftige Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto iSd § 850k trifft Abs 4 eine Sonderregelung. Abs 3 S 2 Hs 2 gilt daher für andere als Pfändungsschutzkonten. Künftiges Guthaben ist das nach Ablauf der einmonatigen Schutzfrist aus Abs 3 S 2 entstehende ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 96 betrifft neben den §§ 94, 95 einen weiteren Fall der Kostentrennung und damit eine weitere Ausnahme des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Die Vorschrift ist in allen Instanzen anwendbar, auch im Rechtsmittelverfahren. Gegenüber der Regelung des § 94 ist sie subsidiär. Ein Bestreiten der Anspruchsberechtigung ist, sofern die Voraussetzungen des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fallgruppen zwingender Bestellung (Abs 2).

Rn 15a Abs 2 enthält nunmehr die Voraussetzungen, unter denen die Bestellung eines Verfahrensbeistands zwingend erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um besonders grundrechtsrelevante Verfahren, bei denen eine tw oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a BGB ein Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 BGB oder eine Verbleibensanordnung na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorlegung des Wechsels.

Rn 2 Die Beweiserleichterung des Abs 1 hat nur einen sehr engen Anwendungsbereich. Denn regelmäßig setzt die Geltendmachung von Wechselansprüchen den rechtzeitigen Protest voraus (Art 44 sowie Art 25 II, 60, 66 II, 68 II WG), und in den anderen Fällen trifft, soweit es einer rechtzeitigen Vorlage des Wechsels überhaupt bedarf (vgl Art 53 I WG), den Bekl die Beweislast dafür,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nicht beginnen, bevor er dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Weise angeboten hat, sofern nicht der Beweis, dass der Schuldner befriedigt oder im Verzug der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Wettbewerbsrecht.

Rn 11 Im Bereich des UWG sind die Gerichtsstände des § 14 UWG zu beachten. Soweit früher die Auffassung vertreten wurde, § 32 könne neben § 14 UWG zur Anwendung kommen (vgl BGHZ 15, 338, 355 f; Köln NJW 70, 477; Celle GRURINT 77, 238, 239), kann dies angesichts der Entscheidung des Gesetzgebers, § 14 UWG nF als § 32 ZPO verdrängende Spezialregelung auszugestalten, nicht mehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Detektivkosten.

Rn 22 Detektivkosten können erstattungsfähig sein. Maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit ist, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren, ob also eine vernünftige Prozesspartei berechtigte Gründe hatte, eine Detektei zu beauftragen. Hinzu kommen muss, dass die Detektivkosten sich – gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beginn.

Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 719, 720a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / l) BMVG.

Rn 15 Es existieren mehrere Vertretungsregelungen. Die allg Vertretungsordnung findet sich in der AnO v 31.10.18, GMBl 1139. Beachte des Weiteren die Nr. 2 ff BMVG. Für die Vertretung der BRD als Drittschuldner s AnO v 30.1.02, VMBl 131, geänd durch AnO v 31.8.07, VMBl 121. Bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aus Baumaßnahmen beachte § 8 V FVG. Für Stationierungs- und Trup...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anzuhörende Person.

Rn 25 Der gerichtlich bestellte SV muss iRd § 407a III grds persönlich erscheinen. Möglich ist eine Änderung des Beweisbeschl und Bestellung des Erschienenen (s § 407a Rn 6), dadurch können Unklarheiten in den Ausführungen des schriftlichen Gutachters aber nicht ohne weiteres beseitigt werden. Ausnahmsweise kann im Falle des Versterbens des SV nach Erstattung des schriftlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Weiter Wohnungsbegriff.

Rn 3 § 758 I erlaubt dem GV die Durchsuchung von Behältnissen und der Wohnung des Schuldners. Der Begriff der Wohnung nach dieser Vorschrift entspricht dem in Art 13 I GG, § 758a. Er ist weit auszulegen (BVerfGE 32, 54 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] = NJW 71, 2299) und umfasst sämtliche Räumlichkeiten, die von ihrem Inhaber häuslichen oder beruflichen Zwecken gewidmet sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 6 Eine Frist für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag ist vor Beendigung des Rechtszuges zu stellen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Gebühren anfallen können (Ddorf MDR 14, 1172). Der Rechtszug endet mit Verkündung der Endentscheidung, Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels, übereinstimmender Erledigungserklärung oder Vergleich (Ddorf FamRZ 06, 628). Ein verspätet ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstrickung.

Rn 29 Die wirksame Pfändung bewirkt die Verstrickung der Pfandsache (s § 804 Rn 1–3) und dem privatrechtlich Berechtigten ist die Verfügungsbefugnis entzogen (§§ 136, 135 BGB; MüKoBGB/Armbrüster § 136 Rz 5; ThoPu/Seiler § 803 Rz 7; einschr MüKoZPO/Gruber § 803 Rz 53 ff). Der Gläubiger erwirbt ein Pfändungspfandrecht (s § 804 Rn 4–10). Wer die Pfandsache der Verstrickung ganz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Identität des tatsächlichen und rechtlichen Grundes.

Rn 7 Diese in § 59 Alt 2 geregelte Streitgenossenschaft greift nur ein, wenn die Identität kumulativ bzgl des tatsächlichen und rechtlichen Grundes gegeben ist (BFH DStR 20, 2423 [BFH 23.07.2020 - V R 40/18] Rz 8). Darum genügt eine Identität des tatsächlichen Grundes bei einem unterschiedlichen Rechtsgrund nicht (BGH NJW 92, 981). Die Regelung ist einschlägig bei Ansprüchen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 744 erleichtert die Zwangsvollstreckung in einem Fall des § 743 und knüpft dabei an § 1422 BGB an. Nach dieser Vorschrift ist der das Gesamtgut allein verwaltende Ehegatte oder Lebenspartner uA prozessführungsbefugt, solange die Gütergemeinschaft besteht. Ist das nicht mehr der Fall, kollidiert diese Befugnis mit der nunmehr gemeinschaftlichen Verwaltungsbefugnis beid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beendigung der Mediation (Abs 5).

Rn 5 Das Mediationsverfahren kann durch die Parteien jederzeit im Wege einer Kündigung beendet werden. Eine solche Kündigung lässt allerdings das vereinbarte Mediationshonorar nicht entfallen. Eine jederzeit mögliche Beendigung des Verfahrens durch den Mediator ist gem § 627 BGB im Wege der Kündigung möglich. Auch hier bleibt der Anspruch des Mediators auf das Honorar für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung über den Antrag.

Rn 2 Prüfung und Entscheidung der Anträge nach §§ 97 ff hat Vorrang vor allen anderen. Die Entscheidung setzt keine mündliche Verhandlung voraus. Eine ablehnende Entscheidung ist regelmäßig auch für die nächste Instanz bindend, § 513 II ZPO (Frankf WRP 19, 99 [OLG Frankfurt am Main 26.09.2018 - 6 U 49/18]). Auch eine Entscheidung über einen verspäteten Antrag erlangt grundsä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 5 Es gelten die allg Regeln. Mündliche Verhandlung (Ausn: § 128 II), anders LG Ddorf InstGE 13, 116. Bei Streit über Parteifähigkeit (BGH 24, 91), Prozessfähigkeit (BGHZ 110, 294) oder gesetzlicher Vertretung (BGHZ 111, 219) gilt die Partei zunächst als partei- und prozessfähig. Bei Säumnis kann ein VU ergehen (§ 347 II). Streitwert des Zwischenstreits wie Hauptsache. Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zureichender Grund.

Rn 5 Ist ein zureichender Grund gegeben, so bestimmt das OLG eine Frist und setzt das Verfahren bis dahin aus (Abs 2 S 1). Liegt bei Ablauf der gesetzten Frist noch keine Entscheidung der Justizverwaltung vor, kann die Frist – auch mehrmals – verlängert werden. Ergeht innerhalb der gesetzten – und ggf verlängerten – Frist eine für den Antragsteller positive Entscheidung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 12 Ein Richter erweckt nicht den Anschein der Befangenheit, wenn er zügig terminiert (Zweibr 17.3.14 – 3 W 15/14 juris). Beachtet der Richter aber nicht die besondere Verfahrensbeschleunigungspflicht, kann dies einen Anhaltspunkt geben für eine Besorgnis der Befangenheit wegen ungebührlicher Verfahrensverzögerung (AG Königs Wusterhausen GrundE 14, 1277). Eine Richterableh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aufhebung einer Gemeinschaft.

Rn 52 § 741 BGB. Nach § 3 ist das Interesse des Kl zu schätzen (hM, vgl Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 23), idR Bruchteil des Wertes des eigenen Anteils (BGH NJW 73, 50) oder Wert des begehrten Anteils (BGH BeckRS 09, 20528, Ddorf FamRZ 07, 572, Brandbg JurBüro 20, 419); die aA, die auf die Verteilungsmasse abstellen will (Brandbg JurBüro 98, 421, Anders/Gehle/Gehle Anh § 3 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beendigung.

Rn 12 Der Schiedsrichtervertrag endet mit der Beendigung des Schiedsverfahrens (§ 1056 III). Wegen § 613 BGB endet der Schiedsrichtervertrag auch mit dem Tod des Schiedsrichters oder dem Wegfall seiner Geschäftsfähigkeit. Dagegen löst der Tod einer Partei den Schiedsrichtervertrag nicht auf. Ebenso wenig endet der Schiedsrichtervertrag durch die Eröffnung des Insolvenzverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Freiwillige Zahlungen.

Rn 14 Auch wenn der Schuldner freiwillige Zahlungen an den GV leistet, wird dieser hoheitlich tätig (BGH NJW 09, 1085, 1086; MüKoZPO/Gruber Rz 19 mwN). Es entsteht jedoch keine Verstrickung und kein Pfändungspfandrecht und die Übereignung an den Gläubiger erfolgt nach §§ 929 ff BGB (MüKoZPO/Gruber Rz 19). Abs 3 ist zum Schutz des Schuldners entsprechend anzuwenden (BGH NJW 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Nachfestsetzung (Nachliquidation).

Rn 27 Die Möglichkeit und der Umfang einer Nachfestsetzung bestimmen sich nach der Rechtskraftwirkung des Kfb. Ist ders Streitgegenstand betroffen, steht die materielle Rechtskraft einer erneuten Festsetzung entgegen. Daher können Kosten, welche im ersten Gesuch nicht enthalten waren, nachträglich festgesetzt werden. Gleiches gilt für geltend gemachte aber versehentlich über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Glaubhaftmachung von Tatsachen durch den Gläubiger.

Rn 4 Es geht hier um eine Glaubhaftmachung nach den Regeln des § 294 (ThoPu/Seiler § 802d Rz 5). Der Gläubiger muss konkrete Tatsachen (zB Begleichung von Schulden, aufwendiger Lebensstil, Aufnahme einer Arbeit oder eines Gewerbes) darlegen, die den Schluss auf entsprechende geänderte Umstände erlauben. Weder genügen Vermutungen (AG Lahr DGVZ 15, 39, 40), noch dürfen die Inf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 795b wurde durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz v 22.12.06 (BGBl I, 3416) in die ZPO aufgenommen. Mit dieser Vorschrift wurde die Zuständigkeit zur Klauselerteilung, deren Wirksamkeit ausschl vom Eintritt einer sich aus der Verfahrensakte ergebenden Tatsache abhängig ist, auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragen. BGH und BAG hatten vor Inkrafttreten d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Säumnis bei Vorlagefristen (Abs 3).

Rn 5 In gleicher Weise wie die Säumnis einer Partei in der mündlichen Verhandlung bewertet es das Gesetz, wenn iRd Verfahrens vom Schiedsgericht eine Frist festgelegt wird, innerhalb derer ein bestimmtes Dokument zum Beweis dem Gericht vorzulegen ist. Auch die Versäumung dieser Frist führt nicht zu echten Sanktionsfolgen, sondern allein zur Befugnis des Gerichts, das Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Statthaftigkeit der Beschwerde.

Rn 15 Die grds Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen wird für Gewaltschutzsachen allerdings durch § 57 S 2 Nr 4 eingeschränkt. Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren in Gewaltschutzsachen sind danach anfechtbar, wenn sie aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen sind. Unerheblich ist, ob es sich um eine stattgebende oder zurückweisende Entscheidung handelt. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB.

Rn 9 Bei dem zugrunde liegenden Verfahren muss es sich um eine selbstständige Klage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB handeln. Daraus folgt schon, dass es sich um Wohnraum handeln muss. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eintritt, Umfang und Wirkung.

Rn 2 Der Eintritt der vorläufigen Vollstreckbarkeit erfolgt durch Anordnung, die keines besonderen Antrags bedarf, auf die aber nach den §§ 710, 711 S 3, 712 im Antragswege Einfluss genommen werden kann. Die vorläufige Vollstreckbarkeit bezieht sich auch auf die Kostenentscheidung, bei Feststellungs-, Gestaltungsurteilen und auf die Abgabe von Willenserklärungen gerichteten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Bedeutung der Vorfristen.

Rn 49 Für Rechtsmittelbegründungen müssen – um auch für den Fall von Zwischenfällen die rechtzeitige Bearbeitung sicher zu stellen – Vorfristen (idR etwa 1 Woche) notiert werden, zu dem die Akten einem Rechtsanwalt vorgelegt werden müssen (BGH NJW-RR 22, 1717 [BGH 20.09.2022 - VI ZB 17/22] Rz 7; NJW 94, 2831); dass hierzu geeignete Anweisungen bestehen, hat der Anwalt im Wie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Senat.

Rn 1 Die Zivilsenate entscheiden in Urteils- und Beschlusssachen in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren auf Lebenszeit ernannten Richtern, von denen einer an das OLG abgeordnet sein kann. Eine Überbesetzung von Senaten ist zulässig, dann muss allerdings im Wege der kammerinternen Geschäftsverteilung die Besetzung abstrakt festgelegt sein (§ 21g). Der Vorsi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verfügt.

Rn 12 Der Ansicht, der VB sei auch bei maschineller Bearbeitung im Original zu unterschreiben, ist nicht zu folgen. Nach § 703b I bedarf es bei maschineller Bearbeitung keiner Unterschrift. Der VB wird tatsächlich nur dann unterschrieben, wenn ihm ›manuelle‹ Bearbeitung vorausgegangen ist (s § 703b Rn 2). Im Übrigen wird er nicht förmlich ›verfügt‹. Der papierne Formularantr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die gesetzliche Formvorschrift des § 1031 dient wie alle Formerfordernisse insb der Rechtssicherheit. Im Einzelnen ist insb im Falle der Beteiligung eines Verbrauchers eine besonders deutliche Warnfunktion vorgesehen (Abs 5). Darüber hinaus bietet die gesamte Norm auch eine gewisse Beweisfunktion. Soweit iRv Abs 5 bei Verbraucherbeteiligung eine notarielle Beurkundung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wesen und Rechtsnatur.

Rn 8 Von der Schiedsvereinbarung (= Schiedsvertrag) als Vertrag zwischen den Streitparteien gem § 1029 abzutrennen ist der Schiedsrichtervertrag. Dieser Vertrag wird zwischen den Parteien und dem Schiedsrichter geschlossen. Es handelt sich um einen auf der Basis des Privatrechts geschlossenen materiell-rechtlichen Vertrag sui generis mit Geschäftsbesorgungselementen (Thenne ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Objektiver Tatbestand.

Rn 11 Es werden nur unrichtige Angaben berücksichtigt, die die Partei in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem §§ 115, 117 gemacht hat. Berücksichtigt werden fehlerhafte Angaben über das Einkommen. Auch die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist ein Entscheidungskriterium, ebenso wie die Höhe der geleisteten Unterhaltszahlungen. Die Aufhebung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt.

Rn 21 Der Antrag auf DsV kann bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden (§ 696 IV 1). § 182a I 3 SGG setzt, für die Rücknahme des Widerspruchs, eine Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. ASt wie Ag können den Antrag auf DsV stellen (Rn 4) und jede Partei kann ihren eigenen Antrag auch wieder zurücknehmen. Zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Auslandszustellung (Nr 3).

Rn 5 Steht fest, dass eine Zustellung im Ausland unausführbar ist, weil die ersuchten Behörden die Rechtshilfe generell (vgl Länderteil der ZRHO) oder im Einzelfall verweigern, kann öffentlich zugestellt werden. Insoweit ist zu beachten, dass eine Dauer von bis zu einem Jahr für eine Zustellung im Ausland nicht ungewöhnlich ist; ein Zeitraum von mehr als einem Jahr muss alle...mehr