Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Wegfall der Bindungswirkung.

Rn 11 Die Bindungswirkung findet ihre Grenzen dort, wo Anlass zu der Vermutung besteht, dass der festgestellte Sachverhalt ursächlich für die Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Urteils ist. In diesem Fall ist eine Neufeststellung erforderlich, um zu einer für die sachlich richtige Entscheidung geeigneten Tatsachengrundlage zu kommen. Anders als in der Revisionsinstanz, wo ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Einsichtnahme in die PKH-Unterlagen.

Rn 22 Die Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die zugehörigen Belege sind lediglich für das Gericht bestimmt und werden deshalb nach der Aktenordnung in einem Beiheft, dem PKH-Heft, geführt. Das Recht zur Akteneinsicht umfasst grds nicht das Recht zur Einsichtnahme in das PKH-Heft der Partei durch die anderen Parteien. Dies gilt allerdings ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 51 Der Vollstreckungsgläubiger muss die zu pfändende Sache selbst unter Eigentumsvorbehalt verkauft haben und gerade wegen einer gesicherten Geldforderung aus dem Verkauf vollstrecken. Der Eigentumsvorbehalt muss so vereinbart sein, dass er sich lediglich auf die verkaufte, unter Eigentumsvorbehalt übereignete Sache erstreckt und mit der Kaufpreiszahlung erlischt (einfach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Geregelt wird die Geltungsdauer einer erteilten Vermögensauskunft. Die Sperrfrist wurde im Verhältnis zum früheren § 903 aF von drei Jahren auf zwei Jahre verkürzt. Dies ist vor allem den schnelleren Veränderungen im Wirtschafts- und Arbeitsleben geschuldet, sowie der Tatsache, dass Nachbesserungsanträge von Gläubigern sehr häufig sind (vgl Seip DGVZ 06, 1, 3; Goebel, D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesshandlungen.

Rn 2 Nach dem Wortlaut von Abs 1 S 2 werden der Partei die Prozesshandlungen zugerechnet. Darunter sind alle Maßnahmen und Handlungen des Prozessbevollmächtigten zu verstehen, die dieser in Wahrnehmung seiner Befugnisse aus der Prozessvollmacht vornimmt oder unterlässt (MüKoZPO/Toussaint § 85 Rz 1, 3). Umfasst ist daher auch die Entgegennahme von Prozesshandlungen des Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erlass ohne mündliche Verhandlung.

Rn 14 Entscheidungen in einstweiligen Anordnungsverfahren sind nach § 57 S 1 grds unanfechtbar. Die Beteiligten können gem § 54 II aber beantragen, dass das FamFG aufgrund mündlicher Verhandlung erneut über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beschließt. Der ASt kann alternativ das Hauptsacheverfahren einleiten. Der Ag kann (im Fall des Erlasses der einstweil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Kosten.

Rn 10 Da Verfahren nach III keine selbstständige EA-Verfahren sind (s Rn 8), ergeht keine separate Kostenentscheidung (BGH WM 10, 470). Gerichtsgebühren entstehen nicht. RA: § 19 I 2 Nr 12 RVG, Ziff 3328 VV RVG – Letztere analog auch ohne abgesonderte Verhandlung, wenn RA nur im Verf nach III tätig war. Verfahrenswert: § 41 FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorliegen der allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen.

Rn 6 Da das Versäumnisurteil über den Anspruch entscheidet, hat das Gericht das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen vAw zu prüfen. Beantragt der Bekl den Erlass des Versäumnisurteils, muss er nach § 335 I Nr 1 diese Voraussetzungen dem Gericht nachweisen (MüKoZPO/Prütting Rz 24; Musielak/Voit/Stadler Rz 2; St/J/Bartels Rz 12; Wieczorek/Schütze/Büscher v § 330 Rz 72). So...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckbarkeit.

Rn 6 Die Entscheidungen müssen vollstreckbar, somit entweder rechtskräftig, für vorläufig vollstreckbar erklärt oder kraft Gesetzes vollstreckbar sein. Urt aus §§ 767, 771 ff müssen daher, um den Anforderungen des § 775 Nr 1 zu genügen, für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, auch wenn dies an sich nur im Hinblick auf die Kostenentscheidung geboten wäre. Ist die vorläufi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Teilurteil.

Rn 34 Möglich sind Teilurteile des Berufungsgerichts. Solche kommen nach §§ 525, 301 in Betracht, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur einzelne zur Entscheidung reif sind. Kein Teilurteil sondern ein Vollurteil des Berufungsgerichts liegt vor, wenn gegen ein erstinstanzliches Teilurteil Berufung eingelegt und über diese Berufung vollständig entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 §§ 115–122 regeln den Aufbau sowie die funktionelle Zuständigkeit der Oberlandesgerichte. Die Errichtung, die Zahl, die Schließung oder die Verlegung der OLG bestimmt das Landesrecht. In jedem Bundesland muss mindestens ein OLG bestehen. Derzeit gibt es in Deutschland 24 Oberlandesgerichte. In Bayern besteht – wieder – ein Oberstes Landesgericht nach der Ermächtigung zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aussage ›im Zusammenhang‹.

Rn 2 Anders als etwa die §§ 394 und 395 ist § 396 keine bloße Ordnungsvorschrift, sondern eine einzuhaltende Verfahrensregel (Kobl NJW-RR 91, 1471; BGH NJW 61, 2168 [BGH 05.07.1961 - 2 StR 157/61]), deren Verletzung freilich geheilt werden kann gem § 295 (BGH NJW 06, 830, 833 [BGH 24.01.2006 - XI ZR 384/03]). Zweck der Vorschrift ist es, eine ungestörte, unbeeinflusste und s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung.

Rn 9 Das Vorbehaltsurteil ist gem § 708 Nr 4 vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner hat zwar (außer beim Anerkenntnisvorbehaltsurteil, § 708 Nr 1) die Abwendungsbefugnis gem § 711, allerdings nur bis zur formellen Rechtskraft des Vorbehaltsurteils (BGHZ 69, 270, 273). Bis zur Entscheidung im Nachverfahren kommt in Ausnahmefällen (MüKoZPO/Braun/Heiß § 599 Rz 10; St/J/Berger §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 796c.

Rn 18 Nach § 797 VI sind auf notariell für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche gem § 796c die Vorschriften des § 797 II–V entspr anzuwenden. Insoweit werden die für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleiche den notariellen Urkunden des § 794 I Nr 5 gleichgestellt. Vollstreckbar ausgefertigt wird die notarielle Vollstreckbarerklärung und nicht der Anwaltsvergleich; die U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Dienstaufsicht.

Rn 5 Die allgemeine Dienstaufsicht ist im GVG nur rudimentär geregelt und bei Richtern durch die richterliche Unabhängigkeit und die Geschäftsverteilungsregeln, bei Rechtspflegern durch § 9 RPflG eingeschränkt. Aufgrund der Vorgaben in §§ 14, 15 der 2014 außer Kraft getretenen Gerichtsverfassungs-Vereinheitlichungsverordnung wird die Dienstaufsicht idR wie folgt gehandhabt: ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inländische juristische Personen.

Rn 13 Nur inländische juristische Personen haben Anspruch auf PKH. Den inländischen juristischen Personen stehen solche gleich, die ihren Sitz in der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum haben. Juristische Personen sind: Eingetragene Vereine (§ 21 BGB), wirtschaftliche Vereine mit eingetr. Rechtsfähigkeitsrecht (§ 22 BGB)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anordnung der Übersetzung.

Rn 15 Nach Abs 3 kann das Gericht die Übersetzung einer fremdsprachigen Urkunde anordnen. Die dabei ausdrücklich vorgesehene Ermessensentscheidung erlaubt es dem Gericht, bei Vorhandensein erforderlicher Sprachkenntnisse die Urkunde auch ohne Übersetzung zu verwenden. Das Gesetz sieht nunmehr die Heranziehung eines Übersetzers vor, der nach landesrechtlichen Vorschriften hie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Leistung bei Aufstockung (Abs 5 S 3).

Rn 118 Nach Abs 5 S 2 muss das Kreditinstitut den Schuldner über den Aufstockungsbetrag gem Abs 2 verfügen lassen, wenn der Schuldner seine Berechtigung durch eine Bescheinigung nachweist. Diese privatrechtliche Entscheidung besitzt keine Bindungswirkung. Als Kompensation schafft Abs 5 S 3 eine Gutglaubensregelung, wonach die Leistung des Kreditinstituts an den Schuldner bef...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanwendbare Vorschriften.

Rn 3 § 373 (Beweisantritt) → § 403 (§§ 404f). § 377 III (Schriftliche Beantwortung der Beweisfrage), s § 411 Rn 5; zu Abs 1 und 2 s.o. Rn 2. § 380 (Sanktionsmöglichkeiten) → § 409. § 385 (Ausnahmen vom Verweigerungsrecht), da gegenstandslos. § 390 (Sanktionen) → § 409 (zu Abs 1 s aber § 410 Rn 6). § 392 S 1 und 3 (Nacheid, Eidesnorm) → § 410; zu S 2 s.o. Rn 2. § 401 (Entschä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allg Leitungs- und Weisungspflicht (Abs 1).

Rn 3 Inhalt und Umfang der gebotenen Weisungen richten sich nach dem Einzelfall, wobei auch die forensische Erfahrung des SV zu berücksichtigen ist (zur Ausgestaltung als konstruktiver Dialog s Rn 1). Das Gericht muss den SV in die Grundlagen sowie den Inhalt und Zweck des Gutachtenauftrags vollständig und unmissverständlich einweisen, insb den Ausgangssachverhalt vorgeben (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassungsschrift/Zulassungsvoraussetzungen.

Rn 3 Wie die Nichtzulassungsbeschwerde (und die Revision) wird sie eingeleitet durch Einreichung eines Schriftsatzes (Zulassungsschrift) beim Revisionsgericht, der den Maßgaben der §§ 548–550 zu entsprechen hat (§ 566 II 2). Wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde (§§ 544, 543) müssen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision dargelegt werden (§ 566 II 2 iVm § 566 IV)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bindung an Denk-, Naturgesetze und Erfahrungssätze.

Rn 11 Die Freiheit des Richters bei der Beweiswürdigung erfährt zunächst eine Einschränkung dadurch, dass er bei seiner Überzeugungsbildung an zwingende Denk-, Naturgesetze und Erfahrungssätze gebunden ist (BGHZ 160, 308, 317 = NJW 04, 3623, 3625; BGH NJW-RR 14, 1147, 1148; KG MDR 11, 447). Dazu gehören auch die Sätze der allgemeinen Lebenserfahrung (BGH MDR 02, 82, 83). Zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht soll im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt, das Jugendamt anhören. 2Im Übrigen kann das Gericht das Jugendamt anhören, wenn ein Beteiligter minderjährig ist. (2) 1Das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verhältnis zum Einspruch.

Rn 26 Grds kommt eine Abänderungsklage nur in Betracht, wenn die geltend gemachten Abänderungsgründe nach der letzten Tatsachenverhandlung entstanden sind. Ist der abzuändernde Titel ein Versäumnisurteil, ist zusätzlich erforderlich, dass die Abänderungsgründe durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden können, die Änderung folglich erst nach Ablauf der Einspruchsfrist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenvorstellung.

Rn 46 Die Gegenvorstellung ist gerichtet auf eine Überprüfung der Sachentscheidung durch dieselbe – letzte – Instanz. Gesetzlich geregelt ist allerdings nur die Beanstandung der Verletzung des rechtlichen Gehörs. Diese kann mittels Anhörungsrüge nach § 321a ZPO und – zB – § 44 FamFG geltend gemacht werden. Damit ein Antrag der Partei als Anhörungsrüge ausgelegt werden kann, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachverständigenbeweis.

Rn 25 Eine vergleichbare Problemlage besteht bei der Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen das Prozessgericht einen Sachverständigenbeweis mit Auslandsbezug erheben darf. Da der SV selbst weder öffentlich-rechtlich tätig wird noch Hoheitsgewalt besitzt, sollen weder die Beauftragung eines ausländischen SV noch die Ermittlungen eines inländischen SV im Ausland in die Sou...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Schutzbereich.

Rn 2 § 47 setzt voraus, dass das zuständige Gericht die Befugnis verliehen hat, Rechtsgeschäfte vorzunehmen oder Willenserklärungen entgegenzunehmen. Auf andere staatliche oder sonstige Stellen ist § 47 nicht anwendbar. Zum Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung muss die Befugnis wirksam verliehen gewesen sein. Daher ist das Vertrauen auf eine Genehmigung von Rechtsgesc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unterschriften.

Rn 10 Einer Berichtigung bedarf es grds nicht, wenn ein Richter das Urt nicht unterschrieben hat; eine Nachholung ist bis zum Ende der Sechs-Monats-Frist möglich (§ 315 Rn 10). Hatte ein Richter unterschrieben, der nicht Richter iSd § 309 war, so ist seine Unterschrift und die Angabe seiner Person im Urteilskopf durch Berichtigungsbeschluss zu streichen (Ddorf NJW-RR 95, 636...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verspätungsfolgen.

Rn 16 Bei Fristversäumnis (§§ 296, 528) hat das Gericht iRd ihm eingeräumten Ermessens nach Maßgabe des Zumutbaren abzuwenden (BGH NJW-RR 02, 646; Geisler AnwBl 06, 524); ansonsten ist die Anwendung der Präklusionsvorschriften missbräuchlich und unzulässig (BGH NJW 87, 499 [BGH 30.09.1986 - X ZR 2/86]), auch wenn die Verspätung nicht entschuldigt wurde (BGH NJW 79, 1988 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Datenübermittlung (Abs 2).

Rn 8 Hintergrund ist die Regelung der ›elektronischen Akte‹ gem § 299 III. Durch elektronische Übermittlung per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur kann der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger das Vermögensverzeichnis auf Antrag auch elektronisch übermitteln. Zusätzlich zur qualifizierten elektronischen Signatur (vgl § 130a III) ist der Schutz vor unbefugter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachverständige.

Rn 17 Sofern der Sachverständige sein Gutachten unmittelbar in der Verhandlung erstattet, ist das vollständige Gutachten zu protokollieren. Auch bei der Erläuterung eines zuvor schriftlich eingereichten Gutachtens reicht die floskelhafte Formulierung: ›Der Sachverständige erläutert ausf sein Gutachten. ‹ nicht aus (BGH NJW 01, 3269, 3270). Allerdings kann der Pflicht zur Pro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Räumlich-territorial.

Rn 5 Die Verordnung ist nur auf Rechtstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug anzuwenden. Ihre räumlich-territoriale Anwendbarkeit ergibt sich aus den räumlich-territorialen Anknüpfungsvoraussetzungen ihrer einzelnen Vorschriften. Ein ungeschriebenes Merkmal, wonach ein Bezug zu Rechtsordnungen verschiedener Mitgliedstaaten bestehen muss, kennt die Verordnung nicht (Eu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Gewahrsam juristischer Personen.

Rn 13 Für juristische Personen übt das Vertretungsorgan (zB Vorstand, Geschäftsführer, Liquidator), für Personengesellschaften der geschäftsführende Gesellschafter (zB für die GmbH & Co. KG die GmbH, für diese ihr Geschäftsführer, LG Düsseldorf JurBüro 87, 1425) Gewahrsam aus. Der Vertreter hat seinerseits keinen eigenen Gewahrsam, solange er die tatsächliche Sachherrschaft ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fehlende internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Wäre das Gericht für den Aktivprozess über die zur Aufrechnung gestellte Forderung international nicht zuständig, so ist der Aufrechnungseinwand jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn die Forderung unbestritten, zugestanden oder rechtskräftig festgestellt ist. Auch bei rügeloser Einlassung ist eine Entscheidung möglich. Schließlich ist die internationale Zuständigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtskraftwirkung zu Lasten des Nacherben.

Rn 6 Da der Nacherbe vor Verfügungen des Vorerben über Nachlassgegenstände geschützt werden soll, findet eine Rechtskrafterstreckung des gegen den Vorerben ergangenen Urteils gegen den Nacherben grds nicht statt, es sei denn, der Vorerbe durfte nach §§ 2112 ff, 2136 über den Gegenstand verfügen oder der Nacherbe hat der Prozessführung des Vorerben zugestimmt. Das gilt auch f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm gilt für alle vorbereitenden Schriftsätze (s § 129 Rn 3). Nach § 129 I sind vorbereitende Schriftsätze im Anwaltsprozess zwingend, im Parteiprozess sind sie kraft richterlicher Anordnung nach § 129 II erforderlich. Die Norm gilt nicht unmittelbar für bestimmende Schriftsätze (vgl dazu § 129 Rn 4 ff). Allerdings wird auf § 130 bei bestimmenden Schriftsätzen tw B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Mehrbedarfe (§ 115 I 3 Nr 4).

Rn 28 Als zusätzliche Mehrbedarfe neu ins Gesetz aufgenommen worden sind die Mehrbedarfe nach § 21 SGB II für Schwangere, Alleinerziehende, Kranke und Behinderte. Der BGH hatte entschieden, dass diese Mehrbedarfe nicht pauschal, sondern nur auf besonderen Nachweis im Rahmen des bisherigen Auffangtatbestandes im § 115 Abs 1 S 3 Nr 4, jn Abzug gebracht werden können (BGH FamRZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Der Ehegatte, der das Gesamtgut allein oder mitverwaltet, kann der Vollstreckung gegen den anderen nicht nach § 809 wegen (Mit-)Gewahrsams widersprechen (Zö/Seibel § 741 Rz 7). Wohl aber kann er mit der Erinnerung oder der Widerspruchsklage nach § 774 rügen, aus dem Titel dürfe nach § 741 nicht die Vollstreckung in das Gesamtgut stattfinden, weil er gegen die erwerbsges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Stetigheit.

Rn 34 Der Grundsatz der Stetigkeit der Geschäftsverteilung ergibt sich aus Abs 1 S 2, in dem das Präsidium zur Regelung für die Dauer des Geschäftsjahres verpflichtet wird. Diese Stetigkeit wird durchbrochen durch Abs 3 S 1, der eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe des Geschäftsjahres nur wegen Überlastung oder ungenügender Auslastung des Richters oder Spruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann über Grund und Höhe der Anrechte Auskünfte einholen bei den Personen und Versorgungsträgern, die nach § 219 zu beteiligen sind, sowie bei sonstigen Stellen, die Auskünfte geben können. (2) 1Übersendet das Gericht ein Formular, ist dieses bei der Auskunft zu verwenden. 2Satz 1 gilt nicht für eine automatisiert erstellte Auskunft eines Versorgungsträgers. (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Heimliche Tonbandaufnahmen.

Rn 30 Es besteht heute Einigkeit darüber, dass heimliche Tonbandaufnahmen oder andere Tonaufzeichnungen, die ohne Zustimmung des Betroffenen hergestellt werden, eine Verletzung des durch Art 1 und 2 GG geschützten Persönlichkeitsrechts darstellen und deshalb grds einem Beweisverwertungsverbot unterliegen (BVerfGE 34, 238, 245 = NJW 73, 891, 892; BGH NJW 98, 155 [BGH 03.06.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 169 Für das Verfahren gelten § 58 GKG, § 28 RVG; der Aussonderungsanspruch nach § 47 InsO wird nach den allgem Vorschriften bewertet, dsgl Forderungen des Insolvenzverwalters (BGH NJW 66, 996; NJW-RR 88, 689; Ddorf ZInsO 06, 41). Der Aussonderungsanspruch nach § 49 InsO ist nach § 6 S 1 Alt 2 S 2 zu bemessen (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 23 ›Abgesonderte Befriedigung‹, M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Partei nicht prozessfähig, so ist vorbehaltlich der Vorschrift im Absatz 2 ihr gesetzlicher Vertreter zu vernehmen. 2Sind mehrere gesetzliche Vertreter vorhanden, so gilt § 449 entsprechend. (2) 1Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können über Tatsachen, die in ihren eigenen Handlungen bestehen oder Gegenstand ihrer Wahrnehmung gewesen sind, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / X. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.

Rn 77 Mit Ausnahme des europäischen Bereichs ist grds kein Staat verpflichtet, ausländische Urteile anzuerkennen. Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass Urteile einen Akt der Staatsgewalt darstellen und sich aufgrund der Souveränität der Staaten nur auf das Territorium des Entscheidungsstaates beschränken. Heute wird durch Staatsverträge und durch das autonome Recht me...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 47 § 36 I 2 InsO verweist auch auf § 851c. Deswegen gelten die dargestellten Regeln sowohl über den Schutz der laufenden Rentenzahlungen als auch den des Vorsorgekapitals im Insolvenz- und über § 292 I 3 InsO auch im Restschuldbefreiungsverfahren. Der Insolvenzverwalter kann daher nur den überschießenden Teil des Kapitals, Abs 2, und die pfändbaren Ansprüche auf Rentenfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle benachrichtigt die Parteien, sobald sie keine weiteren Unterlagen und Informationen mehr benötigt (Eingang der vollständigen Beschwerdeakte). Der Eingang der vollständigen Beschwerdeakte ist in der Regel anzunehmen, wenn die Parteien nach § 17 Absatz 1 Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. (2) Die Verbraucherschlichtungsstelle übermittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verbindung von Streitigkeiten.

Rn 6 Die Streitparteien können durch ihre Anträge und Entgegnungen (zB Aufrechnung) keine Ansprüche in das Schlichtungsverfahren einführen, die nicht von der Zulässigkeit der Absätze 1, 2 und 3 erfasst sind. Eine Ausweitung der Zuständigkeit durch Anspruchsverbindung oder Verbindung von Gegenrechten ist also nicht zulässig. Stellt sich allerdings eine nicht von der Zuständig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 944 ist nur anwendbar bei Kammerzuständigkeit (§ 348 I 2), nicht wenn der originäre Einzelrichter zuständig ist. (Zö/Vollkommer Rz 1). Ein dringender Fall iSd § 944 erfordert eine gesteigerte Dringlichkeit. Sie ist zu unterscheiden von der allgemeinen Dringlichkeit, die schon der Verfügungsgrund als solcher erfordert und der besonderen Dringlichkeit gem § 937 II Hs 1,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd)

Rn 9 Protokollierung s § 160 III Nr 4 (BGH NJW 95, 779 [BGH 27.09.1994 - VI ZR 284/93]: ersetzender Vermerk des Berichterstatters bei Einverständnis der Parteien; BGH NJW 03, 2311 [BGH 06.05.2003 - VI ZR 259/02]: Fehlen bedeutet Verstoß gegen § 286). Bei ungenügender Protokollierung ist die Anhörung in der Berufungsinstanz zu wiederholen (BGH NJW 01, 3269, 3270). Zur Gewähru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Freibetrag für die Partei (§ 115 I Nr 2a).

Rn 24 Für die Partei sind 110 % des jeweiligen Eckregelsatzes für den Haushaltsvorstand in Abzug zu bringen (zurzeit 552 EUR). Bei Strafgefangenen ist anstelle des üblichen persönlichen Freibetrages nur ein Abzug in Höhe des um 10 % erhöhten Taschengeldanspruchs für bedürftige Strafgefangene iSv § 76 StVollzG zu berücksichtigen (Brandenbg FamRZ 16, 1952).mehr