Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirksamkeitsvoraussetzung.

Rn 4 Ein durch Statut, Satzung oder Testament eingesetztes Schiedsgericht wird nur dann als ein echtes Schiedsgericht nach § 1066 iVm §§ 1025 ff anerkannt, wenn es sich um eine wirklich unabhängige und unparteiliche Einrichtung handelt (BGHZ 159, 207, 212f). Die Bildung und Zusammensetzung des Schiedsgerichts muss den Anforderungen der §§ 1034–1039 entsprechen. Jede Partei m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Einseitige Erledigungserklärung des Beklagten.

Rn 64 Der Bekl kann den Rechtsstreit nicht einseitig für erledigt erklären, weil der Streitgegenstand durch den Kl bestimmt wird (BGH NJW 94, 2363 [BGH 26.05.1994 - I ZB 4/94]). Ein rechtliches Interesse des Beklagten an einer solchen einseitigen Erledigungserklärung besteht auch nicht, da er im Falle der tatsächlichen Erledigung mit seinem Abweisungsantrag die Abweisung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Art der Unterschriftserzeugung.

Rn 11 Um der Identifizierungsfunktion der Unterschrift zu genügen, ist keine handschriftliche Unterzeichnung erforderlich. In diesem Sinne lässt die hM zu Recht auch mechanisch erzeugte Unterschriften (Faksimilestempel, Schreibautomaten usw) genügen, um eine mit der formellen Beweiskraft des § 416 ausgestattete Privaturkunde zu errichten (MüKoZPO/Schreiber § 416 Rz 6; Wieczo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor der Festsetzung von Ordnungsmitteln ist der Verpflichtete zu hören. Dies gilt auch für die Anordnung von unmittelbarem Zwang, es sei denn, dass hierdurch die Vollstreckung vereitelt oder wesentlich erschwert würde. (2) Dem Verpflichteten sind mit der Festsetzung von Ordnungsmitteln oder der Anordnung von unmittelbarem Zwang die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. (3) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwendungsbereich.

Rn 9 Der Geltungsbereich des § 320 entspricht den Grundsätzen bei § 319 (§ 319 Rn 16). Die Regelung ist auch auf Endentscheidungen (entsprechend) anzuwenden, die als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen und in einem Beschlussverfahren ergehen (BGH 20.3.14. V ZR 130/13, BeckRS 14, 08325). § 320 gilt au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beweiswürdigung.

Rn 5 Die Würdigung des Beweiswertes eines einmal eingeholten Augenscheins obliegt dem erkennenden Gericht mit der Folge, dass weitere Instanzen – wie bei anderen Beweismitteln auch (vgl § 398 Rn 4) – dem Beweisergebnis keine andere Bedeutung zuerkennen dürfen, wenn sie den Augenschein nicht selbst erneut einholen (BGH NJW-RR 86, 190, 191 [BGH 21.05.1985 - VI ZR 235/83]; KG NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Richter als Schiedsrichter.

Rn 47 Es verstößt nicht gegen § 1059 II 1d), wenn ein Richter von einer Partei zum Schiedsrichter bestellt wird, der nicht über eine Genehmigung nach § 40 I S 1 DRiG verfügt (BGH NJW-RR 16, 892 [BGH 10.03.2016 - I ZB 99/14] Rz 18 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtsstand des inländischen Aufenthaltsortes (§ 16 Alt 1).

Rn 3 Ist der Anwendungsbereich des § 16 eröffnet (Rn 2), ist vorrangig auf den inländischen Aufenthaltsort des Prozessgegners abzustellen. Zur Begründung eines Aufenthaltsorts reicht eine nur vorübergehende kurzfristige Anwesenheit aus; eine Durchreise kann genügen (BGH WM 08, 1853 f; Zö/Schultzky Rz 7; St/J/Roth Rz 4). Es muss nur so viel Zeit verbleiben, dass die Klage/Ant...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Besondere Klauselgestaltungen.

Rn 4 Die vollstreckbare Ausfertigung kann bei einem entsprechenden Antrag für einen von mehreren Ansprüchen, zB einem bedingten und einem unbedingten (Musielak/Voit/Lackmann § 725 Rz 4), oder auch für einen Anspruchsteil als Teilklausel erteilt werden, vorausgesetzt diese ist hinreichend bestimmt. Die Beschränkung muss sich in beiden Fällen aus der Vollstreckungsklausel expl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Alsbaldige Feststellung.

Rn 25 Eine vorsorgliche Feststellungsklage ist unzulässig. Ausnahmsweise kann in Fällen der Kündigung eines Dienstvertrages ein Interesse des Gekündigten an der Feststellung des Fortbestehens gegeben sein, wenn sich der Arbeitgeber weiterer Beendigungsgründe berühmt (Brandbg GmbHR 09, 824). Aus der Feststellung müssen sich Folgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben, so da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolge.

Rn 5 Im Rahmen der Sicherungsvollstreckung sind Vollstreckungsmaßnahmen gestattet, die der Beschlagnahme dienen, aber nicht der Verwertung. Zulässig ist die Pfändung beweglichen Vermögens iSv Abs 2, dh von Sachen (§§ 808 ff), Forderungen und anderen vermögenswerten Gegenständen (§§ 828 ff). Eine Versteigerung oder Überweisung scheidet dagegen aus. Nach Abs 1 S 1a ist auch ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In den Verfahren nach den §§ 1382 und 1383 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie nach § 1519 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 und Art. 17 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft wird die Entscheidung des Gerichts erst mit Rechtskraft wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Prozessförderung. Erscheinen oder verhandeln beide Parteien nicht, kann das Gericht vAw nach Lage der Akten entscheiden (Abs 1), vertagen (Abs 3), das Ruhen des Verfahrens anordnen (Abs 3) oder unter den Voraussetzungen des Abs 1 S 4 einen neuen Termin bestimmen (vgl Rn 5). Welche Entscheidung zu erfolgen hat, liegt im pflichtgemäßen Ermessen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 33 Beim Wert des Anspruchs auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kommt es auf das Interesse des Kl an, die Auskunft der eidesstattlichen Versicherung zu erhärten. Es ist also zu fragen, welche weiteren Auskünfte er sich von der Strafdrohung des § 156 StGB verspricht. Der Streitwert des Verfahrens auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist regelmäßig nicht and...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Widerspruchsberechtigung.

Rn 3 Widerspruchsberechtigt ist jeder Gläubiger, dessen Recht durch die Zuteilung ganz oder tw verdrängt wird. Voraussetzung ist weiterhin, dass nach den vorgelegten Unterlagen dem widersprechenden Gläubiger ein Pfandrecht tatsächlich zusteht (Zö/Seibel Rz 3). Dritte sind nicht widerspruchsberechtigt, sie sind darauf verwiesen, ggf ihre Rechte mit den Klagen nach § 771 oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 2 Die §§ 23–30 wurden mit Wirkung zum 1.4.60 eingefügt. Die Unsicherheit, ob Justizverwaltungsakte vom Verwaltungsrechtsweg ausgenommen sind, wurde dadurch beseitigt (vgl zur Gesetzesgeschichte Kissel/Mayer § 23 Rz 1). Durch die §§ 23 ff wird Art 19 IV GG konkretisiert (BGH NJW 94, 1950 [BGH 17.03.1994 - III ZR 15/93]). Sie waren zunächst als Übergangslösung gedacht und s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtshängigkeit (Abs 3).

Rn 20 Zur Anhängigkeit s Rn 17. Als rechtshängig gilt die Streitsache mit Zustellung (§ 693) des MB, wenn sie alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs abgegeben ist. Der für die Bewertung als ›alsbald‹ maßgebliche Zeitraum bestimmt sich nicht nach der Monatsfrist in § 691 II. Die Erweiterung des für die Beurteilung der rechtzeitigen Zustellung des Mahnbescheids (BGH NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Rente.

Rn 211 Wegen Tötung oder Verletzung eines Menschen: Nach Aufhebung des § 42 I GKG aF zum 1.8.13 gelten insoweit nunmehr § 9 ZPO iVm § 48 I GKG bzw § 23 I 1 RVG. Ein Abfindungsvergleich über laufende Rentenleistungen rechtfertigt idR nicht die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts; wird aber gleichzeitig das Versicherungsverhältnis endgültig beendet, ist ein geringer Mehrwert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 98a Rechtsbehelfe in der Forderungspfändung sind bei einer Maßnahme des Vollstreckungsgerichts die Erinnerung nach § 766 und bei einer Entscheidung des Vollstreckungsgerichts die sofortige Beschwerde nach § 793. Die Rechtsbehelfe können ab Beginn der Zwangsvollstreckung eingelegt werden. Mit Beendigung der Zwangsvollstreckung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis (BGH ZVI 05...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vermittlungsverfahren (Abs 3).

Rn 6 § 92 III klärt die noch unter Geltung des FGG umstrittene Frage, ob vor der Festsetzung von Ordnungsmitteln bzw der Anordnung von unmittelbarem Zwang ein Vermittlungsverfahren nach § 165 durchzuführen ist (BeckOKFamFG/Sieghörtner Rz 5 mwN). Rn 7 Wie das Gesetz nun ausdrücklich klarstellt, ist dies nicht der Fall. Beide Verfahren sind voneinander unabhängig. Ein eingeleit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ungebühr.

Rn 1 Unter Ungebühr ist ein vorsätzliches Verhalten von erheblichem Gewicht zu verstehen, das geeignet ist, die Würde des Gerichts erheblich zu verletzen oder die Ruhe und Ordnung einer gerichtlichen Verhandlung zu stören. Die zur sachgerechten Durchführung der Verhandlung notwendige Ordnung besteht in der unmittelbaren Beachtung der Ordnungsvorschriften, der Gewährleistung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das Gebot des gesetzlichen Richters.

Rn 45 Art 101 I 2 GG garantiert den gesetzlichen Richter. Dies bedeutet, dass der für die einzelne Sache zuständige Richter sich im Voraus möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ermitteln lassen muss. Die abstrakte gesetzliche Bestimmung muss sich im Einzelnen aus den Normen der Gerichtsverfassung, der Prozessordnungen und ergänzend aus den Geschäftsverteilungsplänen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Referendarausbildung.

Rn 16 Nicht zuständig ist das Präsidium ferner für die Zuweisung von Rechtsreferendaren zur Ausbildung. Diese Zuweisung ist Gerichtsverwaltung, wenn sie gerichtsintern erfolgt, anderenfalls Justizverwaltung (BGH NJW 91, 423, 424 [BGH 14.09.1990 - RiZ (R) 3/90]); die Ausbildung des zugewiesenen Referendars ist für den ausbildenden Richter nicht Rechtsprechungstätigkeit, sonde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verfolgung allgemeiner Interessen.

Rn 15 Bei § 116 I Nr 2 ist weiterhin erforderlich, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde. Diese Einschränkung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerGE 35, 48). Abzugrenzen sind allgemeine Interessen von einzelnen Interessen. Es hat eine Einzelfallabwägung aller denkbaren Interessen zu erfolgen. Im a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 3, 4 und Abs 3.

Rn 5 Im Protokoll sind nach Nr 3 die Namen derjenigen Personen zu vermerken, mit denen der GV im Verlauf der Vollstreckung verhandelt hat. Das sind der Gläubiger, der Schuldner, deren Bevollmächtigte, Personen, die an der Stelle des Schuldners betroffen werden, zu seiner Familie gehörig sind oder ihr dienen gem § 759, zur Herausgabe bereite Dritte nach § 809, aber auch die z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Antrag auf Versäumnisurteil durch den Kläger.

Rn 34 Auch das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren setzt einen (schriftlichen) Antrag des Kl voraus, dass bei Nichtanzeige der Verteidigungsbereitschaft durch den Bekl das Versäumnisurteil ergehen soll. Der Antrag kann nach Satz 2 schon in der Klageschrift gestellt werden. Ein erst später gestellter Antrag, der Prozess- und kein Sachantrag ist und für den § 270 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schiedsort im Ausland.

Rn 5 Gemäß § 1025 II haben die deutschen Gerichte auch Schiedsverfahren mit Sitz im Ausland nach § 1050 zu unterstützen, ebenso solche Schiedsverfahren, bei denen der Schiedsort noch nicht bestimmt ist. Örtlich zuständig ist dann das Amtsgericht, in dessen Bezirk die richterliche Handlung vorzunehmen ist. Hat das Amtsgericht ein Schiedsgericht mit Sitz im Ausland bei der Bew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 4 Die Norm spiegelt tw wortgleich, aber nicht vollständig § 21e wider. Nicht erwähnt ist der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit abw von § 21e VIII. Eine Beschlussfähigkeit iSv § 21i I ist nicht geregelt, weil eine Beschlussunfähigkeit wegen der Vertretung nach dem Geschäftsverteilungsplan nicht eintreten kann; erst bei Verhinderung aller planmäßigen Spruchkörpermitglieder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ablehnung wegen Ausschlusses des Richters.

Rn 3 Diese Alternative ist in der Praxis zu vernachlässigen, da entweder der Ausschlussgrund ohne Weiteres vom Gericht berücksichtigt wird oder in Zweifelsfragen Gegenstand einer Selbstanzeige gem § 48 ZPO ist. Kommt es nicht zur Selbstanzeige, greift immer Alt 2 (s Rn 43). Da der Ausschluss gesetzlich normiert ist, muss er zu jedem Zeitpunkt des Rechtsstreits beachtet werde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Verjährung und Verwirkung.

Rn 23 Die gem § 1 begründete Klagebefugnis soll der Verjährung gem §§ 195 ff BGB unterliegen (BTDrs 14/6040, 275). Es gilt die dreijährige Frist des § 195. Bei der Verwendung unwirksamer AGB kann diese Frist gem § 199 I BGB aber erst mit Schluss des Jahres zu laufen beginnen, in welchem das betreffende Unternehmen diese AGB letztmalig in neue Verträge einführt und sich auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Es finden die unter § 12 Rn 10 ff dargestellten Grundsätze Anwendung. Das gilt insb für die Prüfung doppelrelevanter Tatsachen (§ 12 Rn 10), so dass es nicht darauf ankommt, ob sich der Vertrag iRd Begründetheit als wirksam erweist (Zö/Schultzky Rz 22; Musielak/Voit/Heinrich Rz 44; ThoPu/Hüßtege Rz 7; St/J/Roth Rz 57), und für den Prüfungsumfang bei Anspruchsgrundlagen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Bestimmung statuiert den Grundsatz der prozessualen Selbstständigkeit der einzelnen Streitgenossen. Darum ist jeder Streitgenosse so zu behandeln, als ob er nur allein mit dem Gegner prozessieren würde (BGH NJW-RR 89, 1099 [BGH 17.03.1989 - V ZR 233/87]). Die Vorschrift wird durch die Regelung des § 63 über den Prozessbetrieb und die Terminsladungen ergänzt. Der Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzusammenhang.

Rn 1 § 562 regelt zusammen mit § 563, wie das Revisionsgericht im Falle einer begründeten Revision zu entscheiden hat. Beruht die Entscheidung des Berufungsgerichts auf einer Verletzung des Rechts (§§ 545, 546) und stellt sie sich nicht aus anderen Gründen als richtig dar (§ 561), muss sie aufgehoben werden, um Raum für eine neue Entscheidung des Berufungsgerichts (§ 563 I, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Faires Verfahren.

Rn 41 Im Zusammenwirken von materiellen Grundrechten (insb Art 2 I GG) und dem Rechtsstaatsprinzip hat das BVerfG das verfassungsrechtlich verankerte Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren entwickelt. Ausgangspunkt waren die berühmten Zuschlagsbeschlüsse im Vollstreckungsrecht gewesen (BVerfGE 42, 64; 46, 325; 49, 220; 51, 150). Der Grundsatz soll sicherstellen, dass das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Amtsermittlung gem § 26.

Rn 2 Der Untersuchungsgrundsatz des § 26 sieht für Verfahren nach dem FamFG die Durchführung von Ermittlungen vAw unter Heranziehung sämtlicher der Sachaufklärung dienlicher und erreichbarer Beweismittel und insoweit unabhängig vom Vorbringen der Beteiligten vor. Daneben ist in entsprechender Anwendung des § 244 StPO den förmlichen Beweisanträgen der Parteien nachzugehen (Mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterlassungsanspruch.

Rn 15 Die Zuwiderhandlung gegen Verbraucherschutzgesetze kann durch Tun oder Unterlassen (zB unzureichende Information) geschehen. Auch in letzterem Fall ist im Rahmen des Unterlassungsanspruch die Unterlassung der Nicht-Information zu beantragen, so dass ggf nach § 890 ZPO vollstreckt werden kann (Grüneberg/Grüneberg Rz 10). Der Unternehmer hat damit immer noch die Möglichk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 613 ZPO aF. Es war erklärtes Ziel des Gesetzgebers, den Gesetzestext durch Aufgliederung in mehrere Abs besser lesbar zu machen (BTDrs 16/6308, 227). Neu ist die in Abs 1 S 2 enthaltene Regelung, die Anhörung eines Ehegatten unter den genannten Voraussetzungen in Abwesenheit des anderen Ehegatten stattfinden zu lassen. Abs 2 u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gerichtlich gebilligte Vergleiche über den Umgang oder die Herausgabe des Kindes, § 1696 Abs 1 S 1, Alt 2 BGB.

Rn 28 Auch gerichtlich gebilligte Vergleiche (§ 156 II) über das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes sind nach dem Abänderungsmaßstab des § 1696 I 1 BGB abzuändern. Die Abänderung erfolgt nach verbreiteter Ansicht nur auf Antrag, da das Gericht nicht von sich aus in eine einvernehmliche Elternvereinbarung eingreifen soll (BTDrs 16/6308, 346; MüKoFamFG/Heilmann § 166 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Teilbeträge.

Rn 8 Die Unterwerfung kann wegen des Teilbetrages einer Grundschuld erfolgen (BGHZ 108, 372, 377). Der Teilbetrag muss betragsmäßig festgelegt sein oder sich aus der Urkunde ohne weiteres errechnen lassen. Die Bezeichnung des Teilbetrages als ›zuletzt zu zahlender‹ ändert an der betragsmäßigen Festlegung nichts; ein solcher Zusatz bedeutet nur, dass Teilzahlungen auf die Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers sind mit der Erinnerung nach § 766 anfechtbar, über die das nach § 764 zuständige Amtsgericht als Vollstreckungsgericht entscheidet. Umstritten ist, ob der durch das Vollstreckungsgericht erlassene Pfändungsbeschluss lediglich fehlerhaft und daher mit der Erinnerung anfechtbar oder wirkungslos ist. Die fehlende funktionell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Pflicht zur persönlichen Anhörung (Abs 4).

Rn 37 Die Vorschrift bestimmt zum Schutz der minderjährigen Betroffenen, dass die Elternteile, denen die Personensorge zusteht, der gesetzliche Vertreter in persönlichen Angelegenheiten und die Pflegeeltern persönlich anzuhören sind; das Gericht soll sich von diesen Personen einen persönlichen Eindruck verschaffen. Deshalb reicht eine nur schriftliche Anhörung nicht aus. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Ausführung.

Rn 3 Das zuzustellende Schriftstück ist zum Schutz des Zustellungsadressaten in einem verschlossenen Umschlag (möglich ist auch ein Fensterumschlag) zu übergeben. Ein Verstoß führt wegen Zweifeln an der Identität des Inhalts zur Unwirksamkeit (BGH LM § 176 Nr 3; Heilung möglich), allerdings nicht das bloße Fehlen des Az auf dem Umschlag (Stuttg NJW 06, 1887 ff [OLG Stuttgart...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XII. Ausländische Kodifikationen.

Rn 79 Soweit der Rechtsanwender im Hinblick auf den Grundsatz der lex fori (s.o. Rn 69) vor dem Zivilgericht eines europäischen Nachbarstaates ausländisches Prozessrecht anzuwenden hat, sei hier auf wichtige Kodifikationen verwiesen: Belgien: Code judiciaire belge (1967) England: Civil procedure rules (26.4.1999) Frankreich: Code de procédure civil (5.12.1975) Griechenland: Kodi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Auswirkung der Beistandschaft im Verfahren – Rechtsstellung der Beteiligten.

Rn 4 Ist das Jugendamt Beistand des Kindes, kommt ihm im Verfahren gem §§ 1716 S 2, 1813 I, 1789 II 1 BGB die Stellung eines alleinigen gesetzlichen Vertreters des Kindes zu; es wird nicht zum Verfahrensbeteiligten. Der (materiell-rechtlich nach wie vor) sorgeberechtigte Elternteil ist im Verfahren Dritter und von der Vertretung ausgeschlossen. Besteht kein Einverständnis mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Private Selbsthilfemöglichkeiten.

Rn 15 Persönliche Immunität beinhaltet materiell keine Freistellung von der Verpflichtung zur Beachtung der Gesetze und Rechtsvorschriften des Empfangsstaats (Art 41 I 1 WÜD). Sie steht daher der Ausübung von Notwehr und Selbsthilfe in den in §§ 227 ff BGB geregelten Fällen nicht entgegen (Zö/Lückemann Vor § 18 Rz 4), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen, etwa für die Sel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Information von Amts wegen (Abs 2).

Rn 5 Abs 2 enthält eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die von einer Datenübermittlung betroffene Person nur auf Antrag darüber informiert wird. Personen, die nicht Prozesspartei oder -beteiligter im Zivilverfahren sind, werden vAw über den Inhalt und den Empfänger der übermittelten personenbezogenen Daten unterrichtet. Dieser Regelung liegt zu Grunde, dass diese Personen nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tatbestand.

Rn 14 Danach ist dem Gericht die Abfassung eines Tatbestandes freigestellt, § 313a I 1 (Ausnahme: § 313a IV). § 320 bleibt für sinnentstellende Fehler anwendbar (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 24, 83). Soweit die Berufungsinstanz den Berufungsstreitwert autonom höher festsetzt als der Amtsrichter, etwa weil die Beschwer des Beklagten als Berufungsführer höher ist, als es die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Zustellung.

Rn 6 Die Zustellung ist als Form schriftlicher Bekanntgabe stets zulässig (§ 15 II). Darüber hinaus muss eine Zustellung erfolgen, wenn der Beschluss anfechtbar ist, und zwar dem Beteiligten gegenüber, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht (I 2). Die Zustellung nach I 2 ist nicht erforderlich, wenn ein Schweigen oder nur ein mutmaßlich entgegenstehender Wille des Betei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Konkludent.

Rn 10 Die Befreiung von der Schweigepflicht ist auch konkludent möglich. Eine derartige Befreiung ist stets anzunehmen, wenn die vertrauensgebende Partei den Zeugen benennt, wenn also etwa ein Patient seinen Arzt oder ein Mandant seinen Rechtsanwalt als Zeugen benennt (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8). Wirft ein Versicherer einem verstorbenen Versicherungsnehmer vor, er habe ...mehr