Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nach der Trennung.

Rn 5 Soll die Versteigerung nach der Trennung durchgeführt werden, lässt der GV sie durch eine zuverlässige Person, die ggf auch der Schuldner sein kann, abernten und sorgt für die sichere Unterbringung und Verwahrung der Früchte (§ 103 II 2–6 GVGA). Die Kosten hierfür sind vom Gläubiger vorzuschießen; tut er dies nicht, wird die Versteigerung ohne Trennung durchgeführt (Zö/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kaution.

Rn 174 Die Klage auf Einzahlung unterliegt keinen Besonderheiten. Bei Klage auf Rückzahlung einer Mietkaution sind die aufgelaufenen Zinsen wegen § 551 III 4 BGB Hauptforderung und daher auf den Streitwert zu addieren (LG Köln WuM 95, 719; § 4 Rn 20). Das Verlangen des Mieters nach einem Nachweis der Anlage ist mit einem Viertel der Kautionssumme zutr bemessen (Köln WuM 10, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt zwar für sämtliche Arten der Zwangsvollstreckung, ist aber va für die Rechtspfändung iSv § 857 und insb die Vollstreckung in GmbH-Anteile (unten Rn 6; Frankf WM 1977, 89; LG Gießen JurBüro 99, 49 f; Ddorf Rpfleger 00, 400; Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 844 Rz 1), Kommanditanteile (Ddorf ZInsO 20, 2377), Miterbenanteile (Eickmann D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 55 Aufgrund der Anordnung in § 36 I 2 InsO bzw § 292 I 3 iVm § 36 I 2 InsO ist § 850e Nr 1 bis Nr 3 im Insolvenzverfahren entspr anzuwenden (BGH NZI 08, 607 Rz 14; LAG Hamm ZIP 07, 348). Eine Zusammenrechnung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit mit unpfändbaren Einkünften kann nicht erfolgen (BGH NZI 23, 177; Büthe NZI 23, 153). Unanwendbar ist § 850e Nr 4, w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 26 Mit der Revision oder, soweit diese nicht gegeben ist, (wegen der Verletzung des Art 103 GG) mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann die fehlerhafte Nichtfeststellung von Tatsachen durch das Berufungsgericht. Die unberechtigte Neufeststellung von Vorbringen dagegen ist unanfechtbar (BGH NJW 19, 2169 [BGH 07.02.2019 - VII ZR 274/17]; 05, 1583 [BGH 09.03.20...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein im Inland erlassener Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung wird nach Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 durch Beschluss widerrufen. (2) Zuständige Stelle, an die gemäß Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 das Widerrufsformblatt zu übermitteln ist, ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Vollstreckungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Folgen.

Rn 9 Ergeht das Urt in abgekürzter Form, obwohl die Voraussetzungen für ein Absehen von Tatbestand und Entscheidungsgründen nicht erfüllt sind, so stellt dies einen wesentlichen Verfahrensmangel dar; eine Nachholung vAw wäre mitunter sinnvoll (St/J/Althammer Rz 22), ist aber vom Gesetz nicht vorgesehen und würde ein bereits eingelegtes, auf den Mangel gestütztes Rechtsmittel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. (Sachverständiger) Zeuge und SV in einer Person.

Rn 4 Vereinigt eine Person beide Eigenschaften (zur Abgrenzung s Rn 2), so kommen sowohl die Bestimmungen über den Zeugenbeweis als auch die über den Sachverständigenbeweis zur Anwendung; etwa doppelte Eidesleistung, idR (da meist nicht trennbar) erhöhte Vergütung als SV (RG JW 1902, 531; s.a. OVG Lüneburg NJW 12, 1307). Für eine Beweiswürdigung auch als SV muss eine Vernehm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 8 Grds richtet sich aber auch bei einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung die Klauselerteilung nach § 724. Ob die Gegenleistung erbracht oder zumindest in Annahmeverzug begründender Weise angeboten wurde, überprüft in diesen Fällen erst das jeweils zuständige Vollstreckungsorgan, der Gerichtsvollzieher nach § 756 (BGHZ 61, 42, 45f) oder das Vollstreckungsgericht nach § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abschluss des Verfahrens.

Rn 14 Mit dem Eintritt der Rechtskraft der instanzübergreifend abschließenden Entscheidung (§ 45) endet die Beistandschaft kraft Gesetzes, vgl § 158 IV 1. Dies gilt auch für den Fall der Rücknahme einer Beschwerde nach § 67 IV, mit der die Rechtskraft der Endentscheidung der vorherigen Instanz eintritt (Haußleiter/Eickelmann Rz 26, 27). Rn 15 Die Beendigung kraft Gesetzes tri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erneute Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung.

Rn 5 II ermöglicht dem durch die im EA-Verfahren getroffene Entscheidung in seinen subjektiven Rechten betroffenen Beteiligten eine erneute Entscheidung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu erzwingen. Da auch das Verfahren nach II das ursprüngliche EA-Verfahren fortsetzt, besteht keine Präklusion (s Rn 4). II gilt gleichermaßen für Amts- u Antragsverfahren. Nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 8 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die Vollstreckungsklausel erhoben, so handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 4 RVG). Kommt es zu einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, so gelten die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Mit § 109 wird ein ggü dem Klageverfahren vereinfachtes, beschleunigtes (keine obligatorische mündliche Verhandlung) und verbilligtes (kein Anwaltszwang) zweistufiges Verfahren zur Rückerlangung der Sicherheit eröffnet, welches in allen in § 108 Rn 1 genannten Fällen der Sicherheitsleistung, mithin auch im Falle des § 110, und bei allen Arten von Sicherheitsleistungen a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 8 Um wirksam zu sein, müssen Gerichtsstandsvereinbarungen Art 19 genügen oder nachträglich getroffen worden sein oder sich auf die Einräumung weiterer Gerichtsstände zugunsten des Verbrauchers beschränken oder das Forum des gemeinsamen Wohnorts oder Aufenthalts von Verbraucher und Vertragspartner prorogieren. Nationales AGB-Recht ist nach Art 67 nur anwendbar, soweit es a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien können eine Vereinbarung über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens treffen. 2Fehlt eine solche Vereinbarung, so wird der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens vom Schiedsgericht bestimmt. 3Dabei sind die Umstände des Falles einschließlich der Eignung des Ortes für die Parteien zu berücksichtigen. (2) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Forderungen.

Rn 47 Dem Antragsteller zustehende Forderungen sind Vermögenswerte, die einzusetzen sind. Die Realisierbarkeit der Forderung ist im Einzelfall zu prüfen. Ist die Durchsetzung der Forderung noch offen, so kann ihr Einsatz auch nicht als zumutbar angesehen werden. Teilweise wird hier als Zeitpunkt des Beginns von Zahlungen auf PKH der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gläubiger- und Schuldnermehrheiten.

Rn 8 Für eine Gläubiger- und Schuldnermehrheit muss sich das Beteiligungs- und Haftungsverhältnis aus dem Titel selbst ergeben (Köln NJW-RR 91, 383 [OLG Köln 23.11.1990 - 2 W 195/90]). Handelt es sich um Gläubiger einer Gemeinschaft zur gesamten Hand, wird das Urt nur für alle gemeinsam vollstreckbar ausgefertigt, es sei denn, ein Gesamthandgläubiger hat das Urt allein als P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 11 Neben einem Gläubigerauftrag (§ 753) müssen die allg Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Der Vollstreckungstitel hat die herauszugebende Sache eindeutig zu bezeichnen und die Herausgabeverpflichtung anzuordnen. Ein Titel, der die Übergabe und Übereignung eines Fahrzeugs aus einer Gattung anordnet, wäre nicht hinreichend bestimmt (LG Flensbur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Zeitablauf.

Rn 70 Keinen Einfluss auf die objektive Beweislast hat schließlich der bloße Zeitablauf, weil ihre Verteilung nicht davon abhängig sein kann, wann ein Anspruch geltend gemacht wird. Ein langer Zeitraum zwischen dem Entstehen einer Forderung und ihrer gerichtlichen Geltendmachung kann aber iRd Beweiswürdigung berücksichtigt werden und beeinflusst damit die subjektive Beweisla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 40 gilt für die örtliche und sachliche Zuständigkeit (Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; ThoPu/Hüßtege Rz 1; MüKoZPO/Patzina Rz 4). Zur internationalen Zuständigkeit s Rn 6. Die Vorschrift ist zwingend und durch das Gericht in jeder Lage des Rechtsstreits vAw zu beachten (vgl Zö/Schultzky Rz 2; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; ThoPu/Hüßtege Rz 3). Aus § 40 II 2 ergibt sich, das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abänderung des Anerkenntnisurteils.

Rn 5 Die Abänderung ist folglich nicht nur bei einem kontradiktorischen Urt nach § 323 I, sondern auch bei einem Anerkenntnisurteil möglich. Dies versteht sich nicht von selbst, da ein solches Urt nicht aufgrund von Behauptungen des Kl, sondern allein aufgrund des Anerkenntnisses des Bekl und ohne Rücksicht auf die materiell-rechtliche Begründetheit des Anspruchs ergeht. Auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsmittelstreitwert.

Rn 17 Es kommt auf die Frage an, inwieweit der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und diese Beschwer bekämpft. Wird die Klage mit Haupt- und Hilfsantrag (oder: Hilfsanträgen) abgewiesen und verfolgt der Kl sämtliche Anträge im Rechtsmittelzug weiter, sind ihre Streitwerte grds zu addieren (BGH NJW 84, 371). Das gilt nicht, wenn eine Sachents...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entstehung der Hypothek.

Rn 19 Mit der Eintragung entsteht die Hypothek. Damit ist die Maßnahme der Zwangsvollstreckung beendet (Stuttg JurBüro 20, 132). Die Zwangshypothek ist als Sicherungshypothek zu bezeichnen, sie ist immer Buchhypothek, Brieferteilung ist ausgeschlossen. Bei Aufteilung der Forderung auf mehrere Grundstücke entstehen jeweils Einzelhypotheken. Die Voreintragung einer Auflassungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streit um die Wirksamkeit des Prozessvergleichs.

Rn 235 Es bleibt im Streit um die Wirksamkeit eines Vergleichs, namentlich bei Fortsetzung des Rechtsstreits beim Wert der ursprünglich gestellten Anträge (BGH MDR 12, 1436); mitverglichene Gegenstände führen nur zur Werterhöhung, soweit sie nunmehr in den Rechtsstreit einbezogen werden (hM, Übersicht in BGH FamRZ 07, 630, wo die Frage offen bleibt; aA Saarbr JurBüro 90, 97;...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Mehrfache Pfändungen.

Rn 97 Auch die bereits gepfändete Forderung des Schuldners kann von einem anderen Gläubiger nochmals gepfändet werden. Die nochmalige Pfändung ist ausgeschlossen, wenn die Forderung nicht mehr zum Vermögen des Schuldners gehört, weil sie vom vorpfändenden Gläubiger bereits eingezogen oder diesem an Zahlungs statt überwiesen ist (Zö/Herget § 829 Rz 21). Die Pfändung unterlieg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkung.

Rn 14 Der Verzicht oder die wenigstens fahrlässig unterlassene Rüge führt dazu, dass der Mangel in Ansehung (nur) der Partei, die nicht gerügt bzw die verzichtet hat, grds rückwirkend (ex tunc) geheilt wird. Die mangelhafte Prozesshandlung gilt ab der Heilung als fehlerfrei und gültig, und zwar auch in den Rechtsmittelinstanzen (§§ 534, 556). Auf den vormaligen Verfahrensfeh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 828 regelt die funktionelle, sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in alle Arten von Geld- und Sachforderungen nach den §§ 829–856 und von sonstigen Vermögensrechten gem den §§ 857–863 (Musielak/Voit/Flockenhaus § 828 Rz 1). Die Sachpfändung von Mobilien, §§ 808 ff, und Immobilien, §§ 864 ff, wird nicht erfasst. Bezweck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 693 I schreibt Zustellung vor. Deshalb ist der MB gem § 166 II vAw zuzustellen. Der ASt darf unmittelbar dem Ag zustellen lassen, selbst wenn der Ag einen Rechtsanwalt benannt hat; § 172 I greift nicht, denn ein gerichtliches Verfahren ist noch nicht anhängig (BGH 8.2.11 – VI ZR 330/09 – Rz 14). Unwirksamkeit der Zustellung an eine prozessunfähige Person (§ 170 I 2) k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung.

Rn 5 Ist die Belehrung fehlerhaft oder fehlt sie gänzlich, so ist zunächst eine Berichtigung gem § 42 möglich. Eine fehlerhafte oder fehlende Belehrung kann zur Wiedereinsetzung (§ 17) berechtigen. In diesem Fall wird das Fehlen des Verschuldens vermutet (§ 17 II). Hat eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung einen Rechtsbehelf benannt, der nicht statthaft ist, so führt dies ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einverständnis der Parteien (Abs 4).

Rn 20 Eine streitige Hauptsacheentscheidung ist dem Einzelrichter im Einverständnis der Parteien möglich. Das Einverständnis kann auf abtrennbare Teile des Streitgegenstands beschränkt werden und so zu einem Teilurteil des Einzelrichters führen (Karlsr OLGZ 73, 374). Es ist schriftlich oder zu Protokoll zu erklären. Eine konkludente Erklärung kann nur ausnahmsweise angenomme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt.

Rn 2 Die Verurteilung des Bekl erfolgt dann nur unter Vorbehalt der Ausführung seiner Rechte, wenn er dem Klageanspruch widersprochen hat. An den Widerspruch sind keine besonderen Anforderungen zu stellen; schon ein Abweisungsantrag reicht aus. Insbesondere braucht der Widerspruch nicht begründet zu werden (BGHZ 82, 115, 119); erst recht kommt es auf die Schlüssigkeit einer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Kreditinstitut darf zum Zwecke der Überprüfung der Richtigkeit der Versicherung nach § 850k Absatz 3 Satz 2 Auskunfteien mitteilen, dass es für den Kontoinhaber ein Pfändungsschutzkonto führt. 2Nur zu diesem Zweck dürfen die Auskunfteien diese Angabe verarbeiten und sie nur auf Anfrage anderer Kreditinstitute an diese übermitteln. 3Die Verarbeitung zu einem anderen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ermessen.

Rn 3 Die Anordnung steht grds im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGH NJW 99, 1778f [BGH 16.03.1999 - VI ZR 34/98]). Einwendungen der Parteien sind sorgfältig zu würdigen (BGH NJW 86, 1928 [BGH 06.03.1986 - III ZR 245/84]). Die richterliche Überprüfung und Beurteilung des Sachverständigengutachtens (s.a. vor §§ 402 ff Rn 4, § 411 Rn 17–25) kann bei geringfügigen Mängeln...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Statutarische Schiedsklauseln über Beschlussmängelstreitigkeiten.

Rn 10 Zulässig ist eine statutarische Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH, die eine Entscheidung des Schiedsgerichts auch für Beschlussmängelstreitigkeiten nach §§ 241 ff AktG analog vorsieht (BGHZ 180, 221 Rz 11 ff – Schiedsfähigkeit II). Das gilt auch für Personengesellschaften, bei denen nach dem Gesellschaftsvertrag Beschlussmängelstreitigkeiten zwischen de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 1 Die ZPO sieht mit dem Verweis in § 402 auf den Zeugenbeweis zunächst vor, dass Gutachten mündlich erstattet werden. Aus der Formulierung des Abs 1 lässt sich entnehmen, dass das Gesetz auch die Möglichkeit einer schriftlichen Gutachtenerstattung als selbstverständlich und einer mündlichen Begutachtung gleichwertig ansieht (BGHZ 6, 398 = NJW 52, 1214). In der Praxis ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wirksamkeit und Bekanntmachung (Abs 5).

Rn 15 Nach der Zustellung des Vergleichs an die Anmelder wartet das Gericht die Monatsfrist des Abs 4 S 2 ab und entscheidet danach über die Wirksamkeit des Vergleichs. Liegt die Austrittsquote unter 30 %, so ist die Wirksamkeit des Vergleichs festzustellen, liegt sie bei 30 % oder höher, dessen Unwirksamkeit. Auch diese Beschlüsse sind gem Abs 5 S 2 unanfechtbar. Wird die U...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb)

Rn 23 Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn er verspätet oder missbräuchlich gestellt wurde (BVerfG NJW 12, 1346, 1347; BGHZ 35, 370, 371 = NJW 61, 2308; NJW 97, 802; VersR 17, 1034; NJW 18, 3097 = VersR 19, 569 m Anm Ottenstreuer) und nicht ausnahmsweise mit einer anderen Möglichkeit der weiteren Sachverhaltsaufklärung beantwortet werden kann (s dazu BVerfG NJW 98, 2273 [B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Informationspflichten, Akteneinsicht und Erteilung einer Abschrift (Abs 5).

Rn 5 Abs 5 S 1 verpflichtet den GV, betroffene Personen, den Schuldner und bzw oder dritte Personen nach Abs 4 S 2 Hs 2, unverzüglich nach Erledigung des Vollstreckungsauftrags über die Durchführung eines Auskunfts- oder Unterstützungsersuchens zu unterrichten. Die zeitnahe Information setzt die Betroffenen in den Stand, nach Maßgabe von Abs 5 S 2 Akteneinsicht und die Ertei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Beweisschwierigkeiten im Einzelfall.

Rn 66 Es ist bereits erwähnt worden (Rn 59), dass Beweisschwierigkeiten im Einzelfall keinen Einfluss auf die Verteilung der objektiven Beweislast haben können. Es kommt auch nicht darauf an, für welche Partei sich im konkreten Einzelfall die Beweisführung leichter darstellt. Allgemein sind auch sonstige Billigkeitserwägungen nicht geeignet, eine Abweichung von der abstrakt-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fortsetzung des Mietverhältnisses, Mieterwechsel.

Rn 21 Im Fortsetzungsstreit, §§ 574–574b BGB, bemisst sich der ReS, wenn der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit verlangt, analog § 9 auf den 3,5-fachen Betrag der Jahresmiete (BVerfG NJW-RR 15, 526 [BVerfG 09.10.2014 - 1 BvR 2335/14]). Nach § 41 III GKG findet eine Addition mit dem Räumungswert nicht statt. Der Wert des ersten Rechtszuges begre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verspätung.

Rn 9 Die Anwendung der Verspätungsvorschriften gem § 296 I, II ist in demselben Maße möglich wie im normalen Verfahren, eine Erweiterung der Präklusionsmöglichkeiten ist in § 495a S 1 nicht enthalten. Die Zurückweisung von Parteivortrag als verspätet setzt auch im vereinfachten Verfahren eine entsprechende Fristsetzung gem § 277 IV oder § 129 II voraus (BVerfG NJW 93, 1319)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Regelung.

Rn 5 Auf bestimmende Schriftsätze ist § 129 nicht anzuwenden. Die §§ 130 ff werden tw im Wege der Analogie herangezogen (St/J/Kern § 129 Rz 7). Eine generelle Regelung für bestimmende Schriftsätze enthält die ZPO nicht. Zu beachten sind aber vielfältige Vorschriften im Einzelfall (§§ 253 II, 340 II, III, 519 II, 520 III, 524 III, 549 I, 551 III, 554 III, 585, 587). Teilweise...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift des § 167 gilt zum einen für Kindschaftssachen, die die freiheitsentziehende Unterbringung Minderjähriger nach § 151 Nr 6 (zivilrechtliche Unterbringung Minderjähriger nach § 1631b I BGB) und § 151 Nr 7 (öffentlich-rechtliche Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker) betreffen. Darüber hinaus gilt die Norm auch für fr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Antrag.

Rn 6 Der Antrag kann in der Instanz gestellt werden, die die betreffende Endentscheidung erlässt, muss dann aber vor deren Erlass erfolgen. Ebenso kann der Antrag erstmals im Zuge eines Rechtsmittels gg die Endentscheidung angebracht werden (Frankf [4. ZS] MDR 15, 1078; Frankf [5. ZS] NJW-RR 15, 519; Ddorf FamRZ 14, 870; Brandbg FamRZ 14, 866; Hambg FamRB 12, 279; Bremen Fam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch das zum 1.9.09 in Kraft getretene FGG-RG (BGBl I, 2586) hat der Gesetzgeber die Regelungen über die Abänderung von Urteilen und anderen Titeln in Anlehnung an die für Unterhaltssachen geltenden Regelungen des FamFG neu strukturiert. Die Abänderbarkeit von Endentscheidungen in Unterhaltssachen (§ 323 V aF) fällt nunmehr nicht mehr in den Regelungsbereich der ZPO, s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beschwerdeeinlegungsfrist.

Rn 1 Die Vorschrift regelt für alle Familiensachen (BGH FamRZ 15, 839) – § 117 I 3 betrifft in Ehe- u Familienstreitsachen nur die Beschwerdebegründungsfrist – die Frist zur Beschwerdeeinlegung (§ 64) ist. Sie enthält in I eine allg Regelung u in II eine Sonderregelung für bestimmte Verfahren. Weitere Ausn enthalten spezialgesetzliche Vorschriften (s.u. B.II.2). Zur wirksame...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach Auswahl des Musterklägers macht das Oberlandesgericht im Klageregister öffentlich bekannt: (2) Innerhalb einer Frist von sechs Monate...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtzeitiges Vorbringen (Abs 1).

Rn 5 In der Verhandlung haben die Parteien ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Danach soll Vorbringen aus prozesstaktischen Erwägungen nicht zurückgehalten werden, eine Partei aber nicht verpflichtet sein tatsächliche Umstände erst z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normgegenstand.

Rn 5 Eine Anerkennung scheidet ferner aus, wenn dem Beklagten nicht die Möglichkeit eröffnet worden ist, sich vor dem Gericht des Urteilsstaates zu verteidigen. Lit b erfasst nur die Phase der Verfahrenseinleitung; spätere Nichtgewährung hinreichenden rechtlichen Gehörs kann von lit a umfasst sein (BGH NJW-RR 12, 1013 f [BGH 14.06.2012 - IX ZB 183/09]; NJW 90, 2201; EuGH C 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beteiligte.

Rn 2 Wer Beteiligter des Verfahrens ist, ist in § 7 FamFG definiert. Die Beteiligung muss förmlich durch Hinzuziehungsakt des Gerichts erfolgen. IdR erfolgt dies durch Beschluss. Der Beschluss ist anfechtbar (FAKomm-FamR/Weinreich § 204 FamFG Rz 5). Aber auch konkludente Hinzuziehung ist möglich, zB durch förmliche Anhörung und Beteiligung im Anhörungstermin. Durch die Hinzu...mehr