Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkung der Anmeldung.

Rn 6 Die Anmeldung führt zur Hemmung der Verjährung gem § 204 I Nr 6a BGB. Der Anmelder wird nicht Beteiligter des Musterverfahrens; er wird nur über einen ggf ergehenden Musterentscheid informiert (§ 16 I 3 KapMuG), weil mit dem rechtskräftigen Musterentscheid die Dreimonatsfrist des § 204 I Nr 6a BGB in Gang gesetzt wird. Allerdings kann die Zustellung durch öffentliche Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat. (2) 1Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 24 Das Verfahren über eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ist stets eine eigene selbstständige Angelegenheit (§§ 18 I Nr 3, 17 Nr. 1 RVG). Der Anwalt erhält eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr 3502 VV RVG iHv 1,0. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags ermäßigt sich die Gebühr der Nr 3502 VV RVG auf eine 0,5-Gebühr (Nr 3503 VV RVG). Die Anm zu Nr 3201 VV RVG gilt entsprechend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stufenklage.

Rn 18 Da die verbundenen Anträge idR auf ein identisches wirtschaftliches Ziel gerichtet sind, ist für den ZuS trotz grds Wertaddition alleine auf den höchsten Einzelwert abzustellen (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 34 Stufenklage; dies verkennend Zö/Herget § 3 Rz 16.158 Stufenklage und § 5 Rz 7; ebenfalls aA Brandbg MDR 02, 536 [OLG Brandenburg 15.11.2001 - 1 AR 44/01]; wie h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematischer Zusammenhang und Normzweck.

Rn 1 Vor der Durchführung des Schiedsverfahrens (§ 1042) muss das Schiedsgericht über seine eigene Zuständigkeit und damit zugleich über die zentralen Grundlagen für sein Handeln, also die Gültigkeit einer bestehenden Schiedsvereinbarung, entscheiden. Diese Aussage in Abs 1 ist an sich eine gewisse Selbstverständlichkeit. Davon abzutrennen ist die Regelung in Abs 2, die sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckbarkeit und Durchführung der Vollstreckung.

Rn 2 II 1 verlangt als allg Voraussetzung der Vollstreckung v Endentscheidungen in Ehe- (§ 121) u Familienstreitsachen (§ 112) – entspr § 86 II für fG-Familiensachen – deren Wirksamkeit (§§ 116 II, III, 148). Zur Anordnung der sofortigen Wirksamkeit s § 116 Rn 5 f. Die Vollstreckung als solche richtet sich gem I nach §§ 705 ff ZPO; zu den aufgrund der Regelung in II 1 dennoc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Restschuldbefreiung.

Rn 171 Der Antrag ist nach dem wirtschaftlichen Interesse des Schuldners zu bewerten, mangels Anhaltspunkten nach § 23 III 2 RVG mit 5.000 EUR (BGH JurBüro 07, 315; Ddorf JurBüro 08, 32 zur aF). Der Versagungsantrag des Gläubigers ist nach Auffassung des BGH aufgrund des obj Interesse gem § 3 zu bewerten (mangels Grundlage 4.000 EUR JurBüro 07, 315). Jedenfalls bei Ausschlus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 10 Die Vorschrift gilt in allen ZPO-Verfahren, auch in der Rechtsmittelinstanz (BGH NJW-RR 05, 790, 791 [BGH 16.02.2005 - VIII ZR 133/04]). Die entsprechende Anwendung ist ausdrücklich vorgesehen in §§ 302 II, 599 II, 716, 721 I. Auch auf dem Rechtsmittelweg kann nach Versäumung der Frist des § 321 auf einen Vorbehalt hingewirkt werden (Frankf MDR 18, 1339 [BGH 19.04.2018...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient dem Schutz des Inhabers eines Verwertungsrechts an der Sache mit besserem oder gleichem Rang, das nicht ein Pfändungspfandrecht ist. Der Pfändungspfandrechtsgläubiger ist darauf verwiesen, seine Rechte im Verfahren nach § 827 II 1, §§ 872 ff geltend zu machen (vgl oben § 804 Rn 7). Die Vorzugsklage nach § 805 ergänzt § 771. Sie ist eine prozessuale ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Der Verfahrenswert des einstweiligen Anordnungsverfahrens richtet sich nach § 41 FamGKG; die Vorschrift stellt einen Bezug zum Wert der Hauptsache her. Ausgangswert des einstweiligen Anordnungsverfahrens ist gem § 41 S 2 FamGKG der hälftige Gebührenwert der Hauptsache (hier: § 51 FamGKG), der entspr der Bedeutung des einstweiligen Anordnungsverfahrens herab- oder herau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zeugenaussagen.

Rn 15 Zeugen bekunden zunächst im Zusammenhang zur Sache. Erst danach wird die Aussage durch den Vorsitzenden ins Protokoll diktiert. Hierbei wird die Authentizität der Aussage nicht gewährleistet, da der Richter die Aussage auf ihren Kern zurückführt. Richter neigen dazu, sprachliche Unzulänglichkeit zu glätten. Dies birgt die Gefahr, dass der Inhalt der protokollierten Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abgabe einer schriftlichen Versicherung (Abs 1 S 2).

Rn 12 § 235 I 2 ermöglicht es dem Gericht, vom ASt oder dem Antragsgegner ergänzend eine schriftliche Versicherung anzufordern, dass er die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig erteilt hat. Hierbei handelt es sich nicht um eine Versicherung an Eides statt, sie ist nicht strafbewehrt. Unrichtige Angaben können gleichwohl strafrechtlich als – versuchter – Prozessbetrug zu b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teilnahme an der Verhandlung.

Rn 3 Die das Urt sprechenden Richter müssen an der sog Schlussverhandlung teilgenommen haben (Musielak/Musielak Rz 2), nicht aber notwendigerweise an einer früheren Beweisaufnahme (BGH NJW 79, 2518; Hamm MDR 93, 1235f), bea aber § 370. Eine Beweisaufnahme muss nach Richterwechsel also aus Gründen des § 309 nicht wiederholt werden, zB bei Verwertung einer Urkunde, die in eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll das Ziel der ZPO fördern, den Rechtsstreit möglichst in einem Termin zu erledigen (§ 272 I), indem sie den Erlass von Beweisbeschlüssen bereits vor der ersten mündlichen Verhandlung zulässt und hierfür das Mündlichkeitsprinzip lockert. Insoweit ergänzt es die vorbereitenden Maßnahmen gem § 273 und ermöglicht Beweisaufnahmen im Haupt- oder frühen erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterwerfung durch den Nichteigentümer.

Rn 6 Auch derjenige, der noch nicht Grundstückseigentümer ist, kann sich der Vollstreckung in das Grundstück unterwerfen. Entscheidend ist, dass der Schuldner die Eigentümerstellung zu dem Zeitpunkt besitzt, zu dem die Unterwerfungserklärung nach § 800 I 2 eingetragen und damit wirksam wird (BGHZ 108, 372, 376). Es liegt eine bedingte Unterwerfung vor; als Verfügung, die nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mischkonstellationen.

Rn 4 Treffen den Schuldner neben der Pflicht zur Herausgabe der Sache weitere sachbezogene Verpflichtungen (etwa Reparatur, Bearbeitung etc), entscheidet ihre Bedeutung im Vergleich zur Herausgabe über die Rechtsgrundlage der Vollstreckung (vgl Schuschke/Walker/Walker/Koranyi Rz 3; BGH NJW 16, 645 Rz 13). S als Bsp für Kombination aus Verpfl zur Erbringung von Werkleistungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Kostenpflicht des Insolvenzverwalters.

Rn 7 Die Frage, ob der Insolvenzverwalter selbst wirtschaftlich Beteiligter ist, ist streitig. Er ist Massegläubiger wegen seines Vergütungsanspruchs, dennoch wird eine Vorschussverpflichtung überwiegend verneint. Selbst wenn das Verfahren nur dazu dient, der Insolvenzmasse Mittel zur Begleichung des Vergütungsanspruchs zu verschaffen, ist es ihm nicht zuzumuten, die Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung.

Rn 10 Das Gericht ordnet die Vorlage der Urkunde vAw an. In der mündlichen Verhandlung ergeht diese Anordnung durch Beschl, iÜ kann außerhalb der mündlichen Verhandlung nach § 273 Abs 2 Nr 5 eine Anordnung auch durch Verfügung erfolgen. Im Hinblick auf die erforderliche Ermessensbetätigung (s.o. Rn 9) ist eine Begründung der Anordnung durch das Gericht zwingend erforderlich....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendbarkeit des § 767 II.

Rn 6 § 767 II gilt nicht, da § 780 eine Spezialregelung enthält (St/J/Münzberg Rz 1; Musielak/Voit/Lackmann Rz 6; Schuschke/Walker/Raebel Rz 3; aA Zö/Geimer Rz 4). Der Erbe ist nicht durch § 767 II gehindert, Tatsachen vorzutragen, mit denen er in Ausübung eines Vorbehalts nach § 780 die in den §§ 781–784 genannten Einwendungen konkretisiert. § 767 III ist anwendbar. Diese V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht von Gegenleistung abhängig.

Rn 4 Klage auf Zahlung der Raten aus Mietaufhebungsvereinbarung (Ddorf ZMR 19, 949). Dies ist ein Vertrag nach vollständiger Erfüllung, also nicht, wenn Zug um Zug zu erfüllen (§ 322 BGB) oder Zurückbehaltungsrecht (§ 274 BGB) besteht. Eine erforderliche Kündigung liegt in der Klageerhebung (RGZ 53, 212). Wohngeldvorauszahlungen aufgrund eines beschlossenen Einzelwirtschafts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fälle mit Auslandsberührung.

Rn 8 Die Kontrollbefugnis gem § 1 bezieht sich nach Ansicht der Rspr nur auf Fälle, in denen bei typisierender Betrachtung deutsches Sachrecht als Vertragsstatut gilt (BGH NJW 09, 3371, 3373 [BGH 09.07.2009 - Xa ZR 19/08]; vgl aber die Prüfung von Klauseln anhand international vereinheitlichten Sachrechts in BGH NJW 07, 997, 998 [BGH 05.12.2006 - X ZR 165/03]). Bei Verwendun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 10 Die Parteifähigkeit meint die Fähigkeit, zulässigerweise Aktiv- oder Passivobjekt eines Prozesses sein zu können, mithin die rechtliche Befugnis, am Urteilsverfahren als Kl oder Bekl, am Beschlussverfahren als Antragsteller oder Antragsgegner und am Vollstreckungsverfahren als Gläubiger oder Schuldner (BGH WM 21, 2340 Rz 1) beteiligt zu sein. Parteifähig ist gem § 50 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Hebegebühr.

Rn 35 Hebegebühren sind, soweit sie notwendig waren, erstattungs- und festsetzungsfähig (BGH NJW 07, 1535 = AGS 07, 212 = JurBüro 07, 253; LG Freiburg AGS 17, 362; LG Frankfurt aM JurBüro 22, 465 = NJW-Spezial 22, 316 = AGS 22, 224; Karlsr AGS 19, 253 = NJW-Spezial 19, 316). Das ist insb dann der Fall, wenn der Gegner die Klage- oder Vergleichssumme oder die festgesetzten Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materieller.

Rn 3 Bei dem Erwerbsgeschäft, das der Vollstreckungsschuldner betreiben muss, handelt es sich um jede auf Wiederholung angelegte, dauerhaft der Erzielung von Einkünften dienende wirtschaftliche Tätigkeit (BGHZ 83, 76, 78 f = NJW 82, 1810), die (handels-)gewerblich, landwirtschaftlich (BayObLG NJW-RR 96, 80, 81 [OLG Karlsruhe 06.07.1995 - 4 U 269/94]), wissenschaftlich, künst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ungewissheit der Zuständigkeit eines Gerichts mit Rücksicht auf die Grenzen verschiedener Gerichtsbezirke (§ 36 I Nr 2).

Rn 3 Knüpft eine Zuständigkeitsregelung an eine bestimmte Lokalität an (Wohnsitz, Ort der unerlaubten Handlung, Erfüllungsort etc) und ist es auf Grund von Unklarheiten über den Grenzverlauf zwischen den in Frage kommenden Gerichtsbezirken unklar, welchem Gerichtsbezirk diese Lokalität zuzuordnen ist, kann diese Unklarheit durch eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 I Nr 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antragsziel.

Rn 11 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 249 I können Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, soweit sie vor dem Vorwegabzug des Kindergelds (§ 1612b BGB) oder anderer kindbezogener Leistungen iSv § 1612c BGB das 1,2-Fache (120 %) des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB nicht übersteigen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ist die bedarfsdeckende Kindergeldanrechnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 909 balanciert das Verhältnis zwischen berechtigter Datenspeicherung und Datenschutz aus. Die Vorschrift basiert auf § 850k VIII 3–5, doch präzisiert und begrenzt sie die Speichermöglichkeiten. Die Norm bestimmt, inwieweit das Kreditinstitut die Führung eines Pfändungsschutzkontos mitteilen darf und Auskunfteien diese Angabe verarbeiten und übermitteln dürfen. Außerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übergewicht.

Rn 4 Der Begriff des Übergewichts in Abs 2 wird dadurch konkretisiert, dass die andere Partei bei der Zusammensetzung des Schiedsgerichts benachteiligt wird. Es geht also um Vereinbarungen, die eine solche Benachteiligung unmittelbar oder mittelbar enthalten. Abweichend von der vertraglich vereinbarten Ernennung von Schiedsrichtern wäre damit nach Abs 2 zu entscheiden, wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 7 Das Prozessgericht, also das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll, entscheidet bei freigestellter mündlicher Verhandlung (§ 128 IV) in voller Besetzung durch Beschl. Der Gegner muss vor der Entscheidung nicht gehört werden, da er nicht in seinen Rechten betroffen ist (St/J/Jacoby § 78b Rz 12; Musielak/Voit/Weth § 78b Rz 8). Der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erweiterungen und Begrenzungen.

Rn 4 Jede Verbraucherschlichtungsstelle kann ihren Zuständigkeitsbereich gemäß Abs 3 erweitern mit Ausnahme der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Nach Abs 1a kann aber jede Verbraucherschlichtungsstelle ihr Angebot inhaltlich (nur bestimmte Wirtschaftsbereiche) oder nach einzelnen Vertragstypen sowie personell (nur bestimmte Unternehmer) und örtlich (nur Unternehmer eines b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a)

Rn 3 Der SV hat das Gutachten eigenverantwortlich zu erstatten. Er ist nicht befugt, die Begutachtung zu übertragen oder sich vertreten zu lassen, darf aber Hilfskräfte hinzuziehen. Er ist befugt, Literatur zu Rate zu ziehen und Auskünfte anderer Sachkundiger einzuholen (BGH VersR 60, 998), muss aber selbst die sachkundige Wertung vornehmen und insgesamt für die Begutachtung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schadensersatzansprüche.

Rn 8 Während im Referentenentwurf von 2011 noch allgemein von ›Ansprüchen‹ die Rede war, beschränkt das Gesetz nun in Abs 1 Nr 1 u 2 seinen Anwendungsbereich weiterhin ohne ersichtlichen Grund auf ›Schadensersatzansprüche‹, so dass zB ein gesellschaftsrechtlich begründeter Abfindungsanspruch nach Kündigung dem Wortlaut nach nicht in den Anwendungsbereich fällt (krit Wigand Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zulässigkeit.

Rn 14 Das materielle Recht kann der Aufrechnung entgegenstehen (vgl nur §§ 390, 392–394 BGB). Ebenso wird die Aufrechnung durch materiellrechtliche Aufrechnungsverbote eingeschränkt. Auch prozessrechtliche Absprachen können zur Unzulässigkeit des Aufrechnungseinwands führen. In all diesen Fällen muss das Gericht vor Eintritt in die Sachprüfung über die zur Aufrechnung gestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fragen zur Glaubwürdigkeit.

Rn 3 Die Fragen gem § 395 II 2 (hierzu Geipel/Prechtel, MDR 11, 336, 338) werden in der Praxis beinahe ausschließlich auf die Beziehungen zu den Parteien abzielen. Dies ist schon deshalb erforderlich, um abzuklären, ob der Zeuge auf ein gem § 383 I Nr 1–3, § 384 Nr 1, 2 bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht hinzuweisen ist. Ob die Frage an den Zeugen nach der Herkunft seines...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Freibeträge (§ 115 I Nr 1b und Nr 2).

Rn 22 Von dem so ermittelten Einkommen werden dann die Freibeträge in Abzug gebracht. Es werden verschiedene Freibeträge unterschieden, wobei Anknüpfungspunkte wiederum die Regelsätze des SGB XII sind. Durch das KostRÄG 2021 (BGBl I S 3229) ist die Festlegung der Freibeträge geändert worden. Durch die aF erhöhten sich die Freibeträge immer dann, wenn von einer Kommune erhöht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung des Gewahrsams.

Rn 3 Der GV darf grds alle Sachen pfänden, die sich im (alleinigen, s.u. Rn 7) Gewahrsam des Schuldners befinden. Das Gesetz geht davon aus, dass der idR leicht feststellbare Gewahrsam für die Zugehörigkeit zum Schuldnervermögen spricht (BGHZ 95, 10, 16). Der GV prüft nicht, ob die Sache tatsächlich zum Schuldnervermögen gehört (vgl BGHZ 80, 296, 299; LG Dortmund NJW-RR 86, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mitwirkung der Eltern.

Rn 25 Die Verpflichtung der Eltern zur Mitwirkung an der Erstellung eines Gutachtens folgt aus § 27 I. Die Mitwirkung ist allerdings nicht erzwingbar (BGH FuR 10, 406). Verweigert ein Elternteil seine Mitwirkung an der Begutachtung, kann dies nicht nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung gewürdigt werden. IRd gebotenen Sachverhaltsaufklärung ist das Gericht in solchen Fäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abschriften bei Zustellung durch das Gericht (Abs 1).

Rn 2 Während der eingereichte Schriftsatz im Original zu den Gerichtsakten genommen wird, veranlasst das Gericht die Zustellung der Abschriften an den Gegner (§§ 166 II, 270). Nach der Ordnungsvorschrift des Abs 1 S 1, die für alle Schriftsätze gilt, sollen die Parteien den Schriftsätzen, die sie bei Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Anzahl von Abschri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendung der ZPO (Abs 2).

Rn 4 Der Grundgedanke des Freibeweises ist es, dass die Regeln der ZPO über eine förmliche Beweisaufnahme nicht gelten. Daher bedarf es einer speziellen Norm, soweit ZPO-Regeln ausnahmsweise doch zu beachten sind. Dies gilt gem Abs 2 einmal für den Bereich der Amtsverschwiegenheit, also für § 376 ZPO. Anzuwenden ist gem Abs 2 auch im Freibeweis das Recht zur Zeugnisverweiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine rechtskräftige Verurteilung wegen kinderschutzrelevanter Straftatbestände, Abs 2 S 2.

Rn 11 Der Verfahrensbeistand hat regelmäßig intensiven und in einer sehr persönlichen Weise Kontakt mit Kinden, die ein Vertrauensverhältnis zu ihm aufbauen sollen. Aus Gründen des Kinderschutzes soll so weit wie möglich sichergestellt werden, dass von der bestellten Person keine Gefahr für das Kind ausgeht, Opfer eines sexuellen Übergriffs zu werden. Im Hinblick darauf stel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

Rn 12 Für die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist prognostisch darauf abzustellen, ob eine größere Zahl von vergleichbaren Fällen mit ähnl gelagerten Rechtsfragen zum BGH gelangen und dort von verschiedenen Senaten bearbeitet werden wird. Dabei müssen Anhaltspunkte für mutmaßlich unterschiedliche Auffassungen unter den Senaten vorliegen (BGH NJW 00, 1185 [BGH 15...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Durchführung.

Rn 12 Der Dritte wird durch das Land, vertreten durch das Vollstreckungsgericht, mit der Verwertung betraut (BGHZ 170, 243, 247). Er wird nicht hoheitlich tätig; die Verwertung läuft in privatrechtlichen Formen ab (BGHZ 119, 75, 79 ff). Die Veräußerung erfolgt daher nach §§ 156, 433 ff, 929 ff BGB. Für den guten Glauben nach § 932 BGB reicht es nicht aus, dass der Erwerber a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Erbe kann auf Grund der ihm nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden nur verlangen, dass die Zwangsvollstreckung für die Dauer der dort bestimmten Fristen auf solche Maßregeln beschränkt wird, die zur Vollziehung eines Arrestes zulässig sind. 2Wird vor dem Ablauf der Frist die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt, so ist a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesamtsumme (Abs 2 S 1 Nr 2).

Rn 41a Der Schuldner kann nach Abs 2 S 1 Nr 2 unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, des Sterblichkeitsrisikos und der Höhe der Pfändungsfreigrenze jährlich einen bestimmten Betrag aufgrund eines Vertrags iSv Abs 1 unpfändbar bis zu einer Gesamtsumme von EUR 340.000,– mit Vollendung des 67. Lebensjahrs ansammeln. Dadurch soll zum aktuellen Renteneintrit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zeitpunkt der Anforderung und Folgen der Nichteinlösung.

Rn 5 Der Handelsrichter muss den Anforderungen im Zeitpunkt der Ernennung genügen oder, hinsichtlich seiner Eintragung nach Abs 1 Nr 3, genügt haben. Später auftauchende Bedenken oder ihr Wegfall sind nach § 113 zu behandeln. Ein Verstoß gegen Sollanforderungen ist weitgehend unbeachtlich. Der Verstoß gegen zwingende Ernennungsvoraussetzungen macht die Ernennung unwirksam. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm regelt Fragen der sachlichen Zuständigkeit sowie teilweise der örtlichen und der internationalen Zuständigkeit. Die Detailregeln werden mit der Frage nach der zulässigen Bezeichnung als ›allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle‹ verknüpft. Schließlich enthält die Norm generelle Zugangsvoraussetzungen. Verbraucherschlichtungsstellen müssen zwingend vom Verbrauch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 888a schließt im Fall des § 510b eine Zwangsvollstreckung der Hauptleistung auf Vornahme einer Handlung nach §§ 887, 888 aus. Es handelt sich um eine Klarstellungsvorschrift, damit Doppelvollstreckungen vermieden werden. Rn 2 Für das arbeitsgerichtliche Verfahren gibt es eine entspr Regelung in § 61 II ArbGG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen. 2Das gilt auch für die Prozesshandlungen, die das Verfahren vor diesem Gericht infolge eines Einspruchs, einer Aufhebung des Urteils dieses Gerichts, einer Wiederaufnahme des Verfahrens, einer Rüge nach § 321a oder eines neuen Vorbringens in dem Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelfe.

Rn 7 Ein Verstoß gegen § 751 hat nicht die Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme zur Folge, sondern nur deren Anfechtbarkeit. Eine rückwirkende Heilung des Mangels ist möglich, etwa wenn die fehlende Sicherheitsleistung nachträglich erbracht oder ein bis dato nicht vorhandener Nachweis nachgereicht wird (St/J/Münzberg § 751 Rz 14). Haben Schuldner oder ein beschwerter Dritt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Darstellung des Anspruchs.

Rn 18 Für die Einordnung eines Forderungsgegenstands als Zinsen kommt es auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung nicht an; Zinsen iSd Norm sind das mit Blick auf die Nutzungsdauer festgelegte Entgelt für die Nutzung oder die Möglichkeit der Nutzung eines Kapitals, sei es auf vertraglicher (auch Vergleich), sei es auf gesetzlicher Grundlage; kapitalisierte Zinsen (OLGR ...mehr