Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bestellung eines zeitweiligen Vertreters.

Rn 3 Liegt eine Vertretungsnotwendigkeit nach Abs 1 oder Abs 2 vor, so kann der Präsident des Land- oder Amtsgerichts (Abs 4) unter den Voraussetzungen des Abs 3 befristet einen Vertreter bestellen. Ob ein Eilfall vorliegt, bestimmt sich nach den Voraussetzungen des § 21i II 1. Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Anordnung ist schriftlich zu begründen (Abs 3 S 2). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Örtliche Zuständigkeit am Begehungsort (Abs 1 S 2).

Rn 5 Hat der Bekl keinen Wohnsitz und keine Niederlassung im Inland, so ist jedes Gericht zuständig, in dessen Sprengel das inkriminierte Verhalten stattfand (zB dort abrufbare Internetseite, LG Hamburg VuR 09, 433 [LG Hamburg 07.08.2009 - 324 O 650/08]). Es gelten sinngemäß die Ausführungen bei § 32 ZPO Rn 13 ff; der Kl hat gem § 35 ZPO die Wahl zwischen den zuständigen Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Grenzen der Bindungswirkung.

Rn 7 Die in § 22 III KapMuG beschrieben Grenzen der Bindungswirkung entsprechen der Regelung zur Nebenintervention in § 68 ZPO. Mögliche Einwände des Beigeladenen gegen die Bindungswirkung sind daher vornehmlich die verspätete Beiladung, dh erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung oder gar nach Erlass des Musterentscheides (vgl § 68 ZPO Rn 9) sowie die mangelhafte Prozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Räumung von Wohnraum.

Rn 2 Der Begriff des Wohnraums ist nicht auf Mietwohnungen beschränkt (so Hamm MDR 80, 856), sondern erfasst – wie bei § 721 – auch andere Nutzungsverhältnisse (Musielak/Voit/Huber Rz 2a; Schuschke/Walker/Schuschke Rz 5; Zö/Vollkommer Rz 2). Zu welchem Zweck der Raum errichtet wurde, ist unerheblich. Ausschlaggebend ist die tatsächliche Nutzung als Wohnraum durch den Verfügu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mediator (Abs 2) und gemeinsame Ausübung der Mediation.

Rn 4 Der Begriff des Mediators ist gemäß Abs 2 nur sehr wenig festgelegt. Grds kann jede unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis Mediator sein. Berufsrechtlich ist der Begriff des Mediators nicht konkretisiert. Als Mediator kann daher nicht nur ein Rechtsanwalt oder ein Notar tätig werden, sondern auch ein Pädagoge, ein Therapeut, ein Konfliktmanager oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anfechtungsgründe, die eine vorausgegangene Entscheidung derselben oder einer unteren Instanz betreffen.

Rn 2 Mit Anfechtungsgrund sind die in §§ 579 und 580 aufgezählten Nichtigkeits- bzw Restitutionsgründe gemeint. Als vorausgegangene Entscheidung gelten auch Zwischenurteile, §§ 280, 303, 304, Vorbehaltsurteile, §§ 302, 599, sowie richterliche Entscheidungen in Form von prozessleitenden Verfügungen und Beschlüssen, soweit letztere nicht das Verfahren beenden (s § 578 Rn 4). T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschluss.

Rn 15 Bei Entscheidung durch Beschl ist im Falle der Zurückweisung des Arrestgesuchs die Entscheidung gem § 329 III dem Gläubiger zuzustellen; der Schuldner wird nicht unterrichtet (§ 922 III). Der Arrestbefehl wird dem Gläubiger vAw zugestellt (§ 929 II), der ihn anschließend dem Schuldner im Parteibetrieb zustellen lässt (§ 922 II). Hierfür genügt seit dem 1.7.14 die Überg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsanwalt.

Rn 2 Gemäß Abs 1 ist eine Belehrung der beklagten Partei anlässlich der Klagezustellung darüber vorgeschrieben, dass eine anwaltliche Vertretung im Prozess vor dem AG nicht zwingend notwendig ist. Dies gilt sowohl für die Einleitung des Verfahrens gem § 275, als auch für das schriftliche Vorverfahren gem § 276 und ebenfalls das vereinfachte Verfahren nach § 495a. Keine Beleh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht mündlich. (2) 1Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerruflich ist, kann das Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. 2Es bestimmt alsbald den Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können, und den Termin zur Verk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Die Nachforderungsklage ist ein selbstständiger Prozess, für den die Vollmacht des Vorprozesses nicht ausreicht. Die Behauptung der erheblichen Verschlechterung ist besondere Prozessvoraussetzung. Ihr Vorliegen ist iRd Begründetheit zu prüfen. Der Klageantrag ist darauf zu richten, dass hinsichtlich der zukünftig fällig werdenden Ansprüche Sicherheit zu leisten oder die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Unanfechtbarkeit.

Rn 1 Zuständigkeitsstreitigkeiten sollen aus Gründen der Prozessökonomie nicht ausufern (vgl BGHZ 63, 214). Wie § 281 II ZPO ordnet § 102 daher die Unanfechtbarkeit der Entscheidung und ihre Bindung an (vgl Fischer MDR 18, 646). Zunächst verlangt die Norm eine förmliche Entscheidung, das ist regelmäßig ein Beschluss (vgl Hambg BKR 19, 346 [BGH 19.02.2019 - XI ZR 362/17], jur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 5 I normiert in inhaltlicher Fortführung des § 606a I ZPO aF 4 gleichrangige Alt für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Diese sind abschließend, hinzutreten kann allenfalls in Ausnahmefällen eine Notzuständigkeit (s Zö/Geimer Rz 120, 137). Internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte steht nicht entgegen, dass das Scheidungsstatut religiöse Gerichtsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erklärung und Wechsel der Prozessart.

Rn 2 Die Erklärung, im Wechselprozess zu klagen, muss bereits in der Klageschrift erfolgen (RGZ 79, 69, 71), bedarf aber keiner bestimmten Wortwahl. Fehlt sie, wird die Sache im ordentlichen Verfahren anhängig. Von dort aus kann der Kl ebenso wie in den gewöhnlichen Urkundenprozess (dazu § 593 Rn 2) nur ausnahmsweise analog § 263 in den Wechselprozess übergehen. Hingegen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tenor.

Rn 7 Das Gesuch wird bei fehlenden Sachentscheidungsvoraussetzungen als ›unzulässig verworfen‹. Ist es zulässig, aber nicht begründet, wird es ›als unbegründet zurückgewiesen‹; ist es begründet, wird es entspr § 547 Nr 3 ›für begründet erklärt‹. In allen Fällen ist zu empfehlen, im Tenor deutlich zu machen, wer der Ablehnende ist und wer abgelehnt wird: ›Das Gesuch des Bekla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Überlassung der Ersatzleistung.

Rn 12 Die Überlassung des Ersatzstücks oder des Geldbetrags kann vom GV, der sie im Pfändungsprotokoll zu vermerken hat, oder vom Gläubiger selbst vorgenommen werden (§ 74 I 2 GVGA); in letzterem Fall hat der Gläubiger dem GV die Überlassung entsprechend §§ 756, 765 nachzuweisen. Der GV prüft, ob das Ersatzstück dem Zulassungsbeschluss entspricht. Überlassen bedeutet Verscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mehrere Abteilungen für Familiensachen (Abs 2).

Rn 3 § 23b II regelt die gerichtsinterne Zuständigkeit der Abteilungen für Familiensachen. Kompetenzkonflikte innerhalb des Gerichts kann das Präsidium bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Familienrichtern nur dann entscheiden, wenn es um die Frage geht, wer von beiden für die umstrittene Familiensache nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständig ist (Kissel/Mayer Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ende der Rechtshängigkeit.

Rn 9 Durch formell rechtskräftiges Urt, Klagerücknahme, Erledigungserklärung oder Prozessvergleich wird die Rechtshängigkeit beendet. Die Rechtshängigkeit durch Prozessvergleich kann nur entfallen, wenn die prozessualen Formvorschriften (§§ 160 Abs 3 Nr 1, 162 Abs 1 Satz 1 und Satz 3, 163) eingehalten werden, wegen der Doppelnatur des Prozessvergleiches (einerseits materiell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Internationale Zuständigkeit.

Rn 12 Entspr den allg Grundsätzen (vgl § 12 Rn 19) sind die internationalen Zuständigkeitsnormen vAw vorrangig zu berücksichtigen; s insb Art 26 Brüssel Ia-VO (vgl BGHZ 134, 127, 133) und Art 24 LugÜ (vgl BGH WM 15, 819; Karlsr EuZW 19, 214). Außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Normen geht die hM davon aus, dass § 39 im inländischen Rechtsstreit entspr für die internatio...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fälle mit Auslandsberührung.

Rn 4 Die Zuerkennung materieller Rechtskraft für den Musterentscheid in Abs 2 soll in Verbindung mit § 325a ZPO die Anerkennungsfähigkeit eines deutschen Musterentscheids in Fällen mit Auslandsberührung fördern (BTDrs 15/5091, 30). Das kann allerdings nicht mit einem Begriff des deutschen Prozessrechts erreicht werden, sondern hängt innerhalb der EU von der europarechtlich-a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung ordnet nur für bestimmte Beweisaufnahmen die Anordnung durch förmlichen Beweisbeschluss an. Dieser soll für die Beteiligten eine gewisse Klarheit über die Prozesssituation, die Beweisfrage, das Beweismittel und die beweisführende Partei herstellen (s § 359). Ansonsten genügt eine formlose Beweisanordnung. Die Vorschrift wurzelt in der gemeinrechtlichen Tr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. 2Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge.

Rn 4 Wegen des gesteigerten Haftungsrisikos darf der Schuldner die Herausgabe verweigern, bis der Gläubiger Sicherheit leistet. Dem Schuldner steht damit aufgrund einer materiell-rechtlichen Einrede ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Hat der Schuldner die Einrede erhoben, ist er bei einer Herausgabeklage zur Leistung Zug-um-Zug gegen Einräumung der Sicherheit zu verurteilen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts (Abs 1).

Rn 1 Soweit kein Beklagtenwohnsitz (Art 62f) in einem Mitgliedstaat besteht, greift nationales Recht ein. Die Vorschrift (bis 2015: ex-Art 4) ist bei einer Klage gegen einen Unionsbürger anwendbar, dessen Wohnsitz nicht aufzuklären ist (EuGH C-292/10). Es kann sich um autonomes nationales Recht handeln, aber auch um das EuGVÜ (bei Wohnsitz in Dänemark) oder das Lugano-Überei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung über die Zulassung.

Rn 6 Das OLG hat bei der Entscheidung nach § 28 von Amts wegen darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen des Abs 2 vorliegen. Ein Antrag ist nicht erforderlich und als Anregung aufzufassen. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde sollte zur Vermeidung von Unklarheiten im Beschlusstenor ausgesprochen werden, doch ist die ausdrückliche Zulassung in den Gründen ebenfalls ausreiche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 4 Allein Urteile, die die Entscheidung in der Hauptsache bzw die Vollstreckbarkeitserklärung aufheben oder abändern und auf einen Einspruch oder ein Rechtsmittel ergehen, entfalten die Wirkung des Abs 1. Das Zwischenurteil eines Berufungsgerichts nach §§ 280, 304 ist daher noch kein aufhebendes Urt (so schon RGZ 78, 238), ebenso wenig ein Vorbehaltsurteil. Deshalb bleibt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Versagungssystem der VO.

Rn 1 Die Norm erschließt sich im Lichte der Abkehr vom Modell des Exequaturverfahrens. Nach Art 39 wird eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung (Art 2 lit a) zum Vollstreckungstitel in den anderen Mitgliedstaaten. Zur Vollstreckung aus einer ausländischen Entscheidung bedarf es insoweit im Inland keiner Vollstreckungsklausel (klarstellend § 1112 ZPO). Der Vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel (Nr 5, 7, 10).

Rn 4 Gemäß Nr 5 (Berufung), Nr 7 (Revision) und Nr 10 (Beschwerden und Erinnerungen) gilt das alte Recht weiterhin für alle Rechtsmittelverfahren, bei denen vor dem 1.1.02 die mündliche Verhandlung geschlossen (Berufung, Revision) bzw die anzufechtende Entscheidung verkündet (Beschwerde, Erinnerung) worden ist. Für den Zeitpunkt des Verhandlungsschlusses ist die Einräumung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 5 Ein Verzicht auf § 794a ist nicht möglich (MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 1; aA St/J/Münzberg Rz 2). Bei der Entscheidung sind die Interessen der Parteien gegeneinander abzuwägen. Da der Schuldner sich selbst zur Räumung zu einem bestimmten Termin verpflichtet hat, soll eine Räumungsfrist nur gewährt werden, wenn nachträglich Umstände eintreten, die der Schuldner bei Abschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Umfang, Hausrecht.

Rn 5 Die Befugnisse gelten für die Sitzung. Sie ermöglichen die Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände, Einlasskontrollen in den Räumlichkeiten vor dem Sitzungssaal und gelten auch für die Verteidiger (BVerfG NJW 06, 1500 [BVerfG 05.01.2006 - 2 BvR 2/06]). Sitzungspolizeiliche Maßnahmen erstrecken sich räumlich auf den gesamten Bereich der Sitzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dem Gericht geeignet erscheint.

Rn 10 § 703c ermächtigt die Verwaltung, durch Erlass von Rechtsverordnungen die zu verwendenden Formulare einzuführen, die unterschiedlich sein können ua für das Verfahren bei Gerichten, die nicht (§ 703c I 2 Nr 2) maschinell und für das Verfahren bei Gerichten, die maschinell (§ 703c I 2 Nr 1) bearbeiten. § 702 II 1 überlässt die Bestimmung, was für die maschinelle Bearbeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entstehung und Höhe des Schadens.

Rn 4 Nach dem Wortlaut des § 287 I scheint das Gericht in Anwendung dieser Vorschrift auch die Frage entscheiden zu dürfen, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist. Entsprechend dem Zweck der Norm (Rn 1) greifen die mit ihr verbundenen Beweiserleichterungen aber erst dann ein, wenn die materielle Ersatzpflicht des Schädigers unstr oder nach dem Maßstab des § 286 I bewiesen i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Europäischer Vollstreckungstitel.

Rn 30 Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel (§ 794 I Nr 4) iSd EuVTVO (VO [EG] Nr 805/2004) und der §§ 1079 ff, der als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden kann. S Anh nach § 1086: EuVTVO. Das zuständige Gericht (§ 1079 iVm § 724 II) hat die Bestätigung unter Verwendung des Formblatts in Anhang I zur EuVTVO zu fertigen (Art 9 EuVTVO). Unter F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgabe der Ausschließlichkeitserklärung.

Rn 5 Die Ausschließlichkeitserklärung ist ggü dem Prozessgericht abzugeben, da sie lediglich prozessuale Folgen für diesen einen Prozess hat. Die Erklärung soll auch zu Protokoll der Geschäftsstelle möglich sein, damit Betreuer sie auch bei Anwaltsprozessen selbst abgeben können, § 78 Abs 3. Die Ausschließlichkeitserklärung wirkt für die Zukunft. Die Wirksamkeit bereits zuvo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / [Ohne Titel]

Rn 1 Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen gehört zu den tragenden Prinzipien des Rechtsstaats und ist in Art 6 Abs 1 EMRK als Voraussetzung für ein faires Verfahren niedergelegt. Die Bestimmung ist hauptsächlich für das Strafverfahren relevant, gilt aber auch für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (§ 2 EGGVG). Verhandlungen in Familiensachen und Angelegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klage.

Rn 103 Die Feststellungsklage setzt ein Vorverfahren voraus (VGH Kassel NJW-RR 10, 1652, 1655; Schorn/Stanicki S 204; aA Kissel/Mayer § 21e Rz 122). Sie hat keine aufschiebende Wirkung, sodass der Geschäftsverteilungsplan für den Richter verbindlich bleibt, bis seine Rechtswidrigkeit rechtskräftig festgestellt wird. Lediglich vorläufiger Rechtsschutz kann ganz oder tw zu ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil.

Rn 2 Eine Entscheidung nach § 331a kann nur dann ergehen, wenn auch ein Versäumnisurteil erlassen werden könnte (BGH NJW-RR 90, 342 [BGH 19.12.1989 - VI ZR 32/89]; Schlesw NJW 69, 936 [OLG Schleswig 20.12.1968 - 5 U 164/68]). Dazu wird auf die Kommentierung zu § 330 (§ 330 Rn 3–13) und § 331 (§ 331 Rn 2–14) verwiesen. Rn 3 Nach dem FamFG sind Entscheidungen nach Lage der Akte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Außergerichtliches Geständnis.

Rn 6 Soweit Erklärungen der Parteien außerhalb des Prozesses im Wege der Auslegung als Geständnis zu werten sind (§ 288 Rn 2), können sie prozessual lediglich als Hilfstatsachen Berücksichtigung finden und entfalten Bindungswirkungen aus § 290 nicht (ThoPu/Reichold § 288 Rz 8). Nur in diesem Umfang hat das außergerichtliche Geständnis dann auch Wirkungen für die Berufungsins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 62 Für die Änderung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens entsteht keine Gerichtsgebühr. Ob ein Antrag auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung iSd § 850f II streitwerterhöhend wirkt, hängt vom Risiko einer privilegierten Vollstreckung ab (Schlesw JurBüro 21, 257). Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die Bedeutung des § 690 zeigt sich an § 691. Der Mahnantrag kann zurückgewiesen werden, wenn er dem § 690 nicht entspricht. § 690 bestimmt den notwendigen Inhalt eines Mahnantrags abschließend (BGH NJW 81, 143 Rz 16). Darlegungen darüber hinaus darf das Mahngericht nicht verlangen (BGH NJW 81, 143). Auch bei den Prozessvoraussetzungen hat der Rechtspfleger die Prüfung g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht teilt Anordnungen nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes sowie deren Änderung oder Aufhebung der zuständigen Polizeibehörde und anderen öffentlichen Stellen, die von der Durchführung der Anordnung betroffen sind, unverzüglich mit, soweit nicht schutzwürdige Interessen eines Beteiligten an dem Ausschluss der Übermittlung, das Schutzbedürfnis anderer Beteili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren der Klauselerteilung und Rechtsbehelfe.

Rn 2 Für die Klauselerteilung nach § 738 ist die funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers nach § 20 Nr 12 RPflG begründet. Der Gläubiger hat grds (zu den Ausnahmen s § 726 Rn 7) durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden den Nachweis über die wirksame Bestellung des Nießbrauchs zu führen (Zweibr Rpfleger 05, 612: der Nachweis des schuldrechtlichen Anspruchs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Urteilsberichtigung.

Rn 13 Wird das erstinstanzliche Urt nach der Zustellung oder später als fünf Monate nach der Verkündung wegen offenbarer Unrichtigkeiten (§ 319) berichtigt, berührt das grds nicht den Beginn der Berufungsfrist (BGH NJW-RR 04, 712, 713 [BGH 12.02.2004 - V ZR 125/03]). Eine Ausnahme hiervon besteht in den Fällen, in denen das erstinstanzliche Urt als Grundlage für das weitere ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisbeschluss (S 1).

Rn 2 Auch wenn der Erlass eines Beweisbeschlusses nach S 1 im Ermessen des Gerichts steht, setzt er doch voraus, dass das Gericht schon die Beweisbedürftigkeit erkennen, mithin feststellen kann, ob die zu beweisende Tatsache entscheidungserheblich und streitig ist. Er setzt also regelmäßig den Eingang der Klageerwiderung voraus. Der Beschl ist nicht auf die in S 2 aufgeführt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung regelt die Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen. Der Beschleunigung des Verfahrens dient die Zuständigkeitskonzentration in § 930 I 3. Danach hat das Arrestgericht zugleich als Vollstreckungsgericht über den Erlass von Pfändungsbeschlüssen zu befinden. Mit dieser notwendigen Konzentration soll unmittelbar wirksamer Rechtsschutz in Eilfällen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Beschwerdegericht hat in der Sache selbst zu entscheiden. Es darf die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens nur dann an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverweisen, wenn dieses in der Sache noch nicht entschieden hat. Das Gleiche gilt, soweit das Verfahren an einem wesentlichen Mangel leidet und zur Entscheidung eine umfangreic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 4 Das Gericht trifft die Entscheidung nach § 713 vAw. Der Beurteilungsspielraum, den die Vorschrift einräumt (›soll‹), bezieht sich nicht darauf, ob den Schuldnerschutzanträgen der §§ 711, 712 entsprochen wird oder nicht, sondern nur auf das Kriterium ›unzweifelhaft‹. Soweit das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass ein Rechtsmittel unzweifelhaft unzulässig ist, hat es nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrenseinleitendes Dokument.

Rn 19 Das verfahrenseinleitende Dokument ist das Schriftstück, das nach dem Verfahrensrecht des entscheidenden Gerichts den Bekl von dem Verfahren in Kenntnis setzt. Hierbei kann es sich um die Klage- oder Antragsschrift handeln. Kein verfahrenseinleitendes Dokument stellt hingegen eine Schutzschrift dar. Der Bekl muss aus dem Schriftstück ersehen, um welche Angelegenheit es...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Antrag auf Versagung (Abs 1, 4).

Rn 20 Das Vorliegen der Versagungsgründe wird nicht vAw, sondern nur auf Antrag (vgl hierzu näher Art 44 Rn 1) geprüft. Das gilt auch für einen Verstoß der ausländischen Entscheidung gegen den inländischen ordre public (anders noch BGH NJW-RR 12, 1013, 1014 [BGH 14.06.2012 - IX ZB 183/09]). Allerdings wird eine rechtsfortbildende Einschränkung für überindividuelle Rechtsgüte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beweiswirkungen und Instanzenzug.

Rn 6 Die Beweiswirkung des Urteilstatbestands erfasst nur das Vorbringen in der jeweiligen Instanz. Ein Tatbestand im Berufungsurteil hat daher keine Beweiskraft hinsichtlich des erstinstanzlichen Urteils (BGHZ 140, 335, 339); das gilt erst recht, wenn das Gericht von § 540 Gebrauch macht. Folgerichtig beweist der Tatbestand des Revisionsurteils nicht das Vorbringen in den u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beglaubigungszuständigkeit.

Rn 4 Die Abschriftsbeglaubigung muss von einer zuständigen Stelle unter Beachtung des für die Abschriftsbeglaubigung vorgesehenen Verfahrens erfolgen (vgl § 415 I). Inhaltlich beschränkte Beglaubigungskompetenzen sind in verschiedenen Verfahrensgesetzen geregelt (zB § 13 III 2 FamFG, § 12 II GBO). Allgemein zuständig für die Beglaubigung von Abschriften sind Notare (§ 20 BNo...mehr