Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 4 Hat der Gläubiger mit keiner nennenswerten Befriedigung zu rechnen, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners das Pfändungsschutzkonto befristet von Pfändungen freistellen, sofern dem nicht überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen. Zusammen mit der Sperrfrist aus § 835 III 2, IV und dem Pfändungsschutzkonto aus § 850k sichert diese Regelung den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ansprüche anlässlich von Übernahmen (Abs 1 Nr 3).

Rn 9 Umfasst sind Erfüllungsansprüche aus Verträgen, die durch Annahme von Angeboten gem §§ 10 ff WpÜG geschlossen worden sind, ggf aber auch Ansprüche auf Abgabe eines höheren Angebots (Maier-Reimer/Wilsing ZGR 06, 79, 86); nicht aber eine Finanzierungszusage gem § 13 Abs 1 S 2 WpÜG (Maier-Reimer/Wilsing ebd). Außerdem sind ggf bestehende Ansprüche wegen Fehlinformationen o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder Beteiligter.

Rn 3 Die in § 30 III begründete Verpflichtung des Gerichts zur Durchführung einer förmlichen Beweisaufnahme (auch) in Kindschaftssachen wird aufgrund der Regelung des § 163a dahingehend eingeschränkt, dass das Kind nicht als Zeuge vernommen werden darf. Hierdurch soll eine zusätzliche Belastung des Kindes durch eine Befragung als Zeuge in Anwesenheit der Eltern und anderer B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 702 I bezweckt weitere Verfahrensvereinfachung, über die umgebenden Vorschriften zum Mahnverfahren hinaus. Häufigste Auswirkung der Möglichkeit, Erklärungen vor dem UdG abgeben zu können, ist die Befreiung vom Anwaltszwang (§ 78 III). Rn 2 Indem das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ab 1.1.18 bundesweit die elektronische Kommunika...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtliche Hinweispflicht, S 2.

Rn 13 Nach § 905 S 2 hat das Vollstreckungsgericht den Schuldner auf die Möglichkeit hinzuweisen, einen Antrag gem § 907 I 1 zu stellen, wenn nach dem Vorbringen des Schuldners unter Beachtung der von ihm vorgelegten Unterlagen die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sein können. Hierbei handelt es sich um eine vollstreckungsrechtliche Ergänzung der materiellen Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Der Zeitpunkt.

Rn 3 Das Gesetz verlangt die Erhebung der Einrede vor dem staatlichen Gericht, die der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache vorbringen muss. Nicht verlangt wird vom Gesetz also die Erhebung der Einrede bereits im Schriftsatz der Klageerwiderung. Dies gilt auch dann nicht, wenn dem Beklagten eine richterliche Frist gesetzt worden war. Die Norm ist ähn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Charakter des Vollstreckungsverfahrens.

Rn 5 Für das Vollstreckungsverfahren der ZPO sind verschiedene Eigenschaften kennzeichnend, die allesamt einem dem Befriedigungsinteresse des Gläubigers dienenden, effektiven Ablauf dienen (Stürner ZZP 99, 291). Das Vollstreckungsverfahren ist dezentral ausgestaltet. Der Gläubiger soll rasch seinen Weg zum fachkundigen Vollstreckungsorgan finden, das für die bestimmte Vollst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wahlrechte nach § 14 Absatz 2, § 15 Absatz 1 und § 19 Absatz 2 Nummer 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes sind in den vom Gericht zu setzenden Fristen auszuüben. (2) Übt die ausgleichsberechtigte Person ihr Wahlrecht nach § 15 Abs. 1 des Versorgungsausgleichsgesetzes aus, so hat sie in der nach Absatz 1 gesetzten Frist zugleich nachzuweisen, dass der ausgewählte Vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung.

Rn 17 Eine Festsetzung ist unproblematisch möglich, wenn auf die Rechte aus dem ersten Beschl verzichtet oder die Ausfertigung des ersten Kostenfestsetzungsbeschlusses zurückgegeben wird. Der Anwalt kann sich auf den Einredeausschluss nicht berufen, solange der Kostenfestsetzungsbeschluss, der auf den Namen der Partei ergangen ist, nicht zurückgegeben oder für unwirksam erkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Temporärer Klageverzicht.

Rn 62 Die Parteien können im Vorfeld streitiger Auseinandersetzungen vereinbaren, dass sie zunächst und vor der Erhebung einer Klage zum staatlichen Gericht eine Verhandlungslösung anstreben, eine Schlichtung versuchen, ein Mediationsverfahren versuchen oder iRe Schiedsklausel ein schiedsgerichtliches Verfahren anstreben. Möglich ist auch eine Kombination solcher Vereinbarun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtsstandsvermehrung gem § 30 I 2, 3.

Rn 5 § 30 I 2, 3 soll die gemeinsame Inanspruchnahme mehrerer Beförderer erleichtern und effektiviert die Prozessführung des durch die Norm privilegierten Kl dergestalt, dass beim Zusammenwirken von Frachtführer und ausführendem Frachtführer bzw. Verfrachter und ausführendem Verfrachter bei der Beförderung ein gegen einen der beiden bestehender Gerichtsstand seitens des Kl r...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 16 Die Vorschrift gilt für alle Urteile in ZPO-Verfahren; nicht im FG-Verfahren (§ 18 FGG aF, § 48 FamFG; Musielak/Musielak Rz 2), da hier das öffentliche (Fürsorge-)Interesse meist die Notwendigkeit jederzeitiger Abänderbarkeit begründet, wohl aber im Verbundurteil (§ 629 aF). Für Beschlüsse gilt § 318 nur im Umfang von Rn 14. Im Arbeitsgerichtsverfahren ist § 318 über §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Es gibt für den Gläubiger im Klauselverfahren keine besonderen Rechtsbehelfe, wohl aber die allgemeinen. Wurde die Erteilung der Klausel durch Beschl des Urkundsbeamten verweigert (s Rn 11), steht dem Gläubiger die befristete Erinnerung nach § 573 I zu. Hat der Rechtspfleger anstelle des Urkundsbeamten die vollstreckbare Ausfertigung nicht erteilt, ist dagegen unmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1 Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht anordnen, dass das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto für die Dauer von bis zu zwölf Monaten der Pfändung nicht unterworfen ist, wenn der Schuldner nachweist, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgeschrieben worden sind, und er glaubhaft macht, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 78c ergänzt § 78b. Die Vorschrift setzt eine solche Entscheidung voraus und regelt die Umsetzung der nach § 78b getroffenen Grundentscheidung durch Auswahl eines bestimmten Anwalts (Abs 1), dessen Verpflichtung zum Tätigwerden (Abs 2) sowie die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung (Abs 3). Der Anwendungsbereich erstreckt sich mit Ausnahme von Abs 2 auch auf die Beiord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Selbstständige Schadenspositionen.

Rn 26 Sachverständigenkosten, die insb bei der Abrechnung von Verkehrsunfall-Schäden Bedeutung haben, sieht der BGH nicht als Nebenforderung, sondern als selbstständigen, beim Streitwert zu berücksichtigenden Berechnungsposten des Gesamtschadens (NJW 07, 1752 = JurBüro 07, 361); abweichende Fundstellen sind überholt. Kosten aus einem anderen Verfahren sind mit anzusetzen, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kindschaftssachen.

Rn 176 § 169 FamFG. Nach § 45 I FamGKG besteht ein relativer Festwert von 3.000 EUR, der bei besonderen Umständen abänderbar ist (zu Einzelh KG FamRZ 15, 432; Brandbg FamRZ 15, 1750). Im Streit um mehrere Kinder ist dieser linear zu vervielfachen (Köln FamRZ 05, 1765; Brandbg FamRZ 04, 1655; Hambg FamRZ 07, 1035); das gilt auch für Zwillinge (insoweit wohl anders Karlsr Just...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Antragsstattgabe.

Rn 16 Nicht gesetzlich geregelt ist der Fall der Antragsstattgabe in Antragsverfahren. Nach hM bestimmt sich die Beschwerdebefugnis hier außerhalb der Familienstreitsachen (s Rn 2, 14) ausschl nach I; notwendig ist damit allein das Vorliegen einer materiellen Beschwer (Rn 3 ff) des ASt (Kobl FamRZ 20, 119; Keidel/Meyer-Holz Rz 44; s.a. BGH FamRZ 19, 1616). Ob der erfolgreich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aktiv- und Passivlegitimation.

Rn 13 Aktivlegitimiert ist ein Dritter, der ein die Veräußerung hinderndes Recht geltend macht. Ausnahmsweise kann auch der Vollstreckungsschuldner ebenso wie ein Dritter widerspruchsberechtigt sein, nämlich dann, wenn er nur mit einer bestimmten Vermögensmasse haftet und sich dem Zugriff auf die nicht haftende Vermögensmasse entgegenstellt (St/J/Münzberg Rz 45; Schuschke/Wa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Aus einem nur gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbaren Urteil, durch das der Schuldner zur Leistung von Geld verurteilt worden ist, darf der Gläubiger ohne Sicherheitsleistung die Zwangsvollstreckung insoweit betreiben, alsmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren (Abs 2).

Rn 5 1. Die Parteien müssen (anders als beim Güterichter nach § 278 Abs 2 S 2) dem Vorschlag ausdrücklich zustimmen. Die Mitteilung der Entscheidung an das Gericht ist als Prozesshandlung bedingungsfeindlich und kann nicht widerrufen werden. Rn 6 2. Besteht Einvernehmen, ordnet das Gericht für die Dauer des Schlichtungsverfahrens das Ruhen des Verfahrens an. Bei Scheitern der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Geltendmachung der Verletzung.

Rn 3 Die Nichtbeachtung des Gebots, das sicherstellen soll, dass dem Rechtssuchenden ein unbefangenes ›neutrales‹ Gericht ggü tritt, kann nach den gerichtlichen Verfahrensordnungen regelmäßig mit der sog Besetzungsrüge als absoluter Revisionsgrund geltend gemacht werden (§§ 547 Nr 1 ZPO; 338 Nr 1 StPO; 138 Nr 1 VwGO; 72 II Nr 3 ArbGG), sofern nicht im Einzelfall Präklusionsr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Gemeinschaftliches Vermögen der Eigentums – und Vermögensgemeinschaft sind die von einem oder beiden Ehegatten während der Ehe (auch nach Trennung: MüKoZPO/Heßler § 744a Rz 7) erzielten Einkünfte durch Arbeit, Renten, Stipendien, dem gleichstehende periodische Leistungen wie zB Krankengeld, Vermögensrechte oder Ersparnisse, grds auch das Eigentum an Grundstücken (Ausnah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Bild- und Tonübertragung (Abs 3).

Rn 6 Nach Abs 3 gilt in geeigneten Fällen für Videokonferenzen der § 128a ZPO entsprechend. Ein Einverständnis aller Beteiligten ist hierfür nicht erforderlich (Keidel/Sternal Rz 45; aA Zöller/Feskorn Rz 10). Abs 3 verweist auch auf eine Beweisaufnahme durch Videokonferenz (§ 128a II ZPO), obgleich der (insoweit zu eng geratene) Wortlaut von Abs 3 sich nur auf die Erörterung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Überprüfungsumfang.

Rn 3 Der Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegen gem § 58 II auch die der angefochtenen Endentscheidung vorausgegangenen nicht selbständig anfechtbaren Zwischenentscheidungen (Rn 1). Trotz der in ihrem Wortlaut abw Gesetzesformulierung gilt damit nichts anderes als nach § 512 ZPO. Ausgenommen v der Überprüfung sind also zum einen solche Zwischenentscheidungen, di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessuale Alternativen.

Rn 27 Nicht selten ist es zweckmäßig, den Abschluss eines anderen Verfahrens auch dann abzuwarten, wenn die strengen Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vorliegen. Dies kann rechtskonform dadurch geschehen, dass die Parteien das Ruhen des Verfahrens beantragen. Will das Gericht ohne Einverständnis der Parteien, etwa durch eine sachlich nicht gerechtfertigte Vertagung o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Materiell-rechtliche Vorprüfung.

Rn 6 Bestehen keine prozessualen Bedenken, so nimmt der Streitmittler eine kurze materiell-rechtliche Prüfung vor. Er prüft dabei zunächst, ob der Antrag offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg oder mutwillig erscheint. Die im Gesetz hierfür genannten Gründe (Verjährung, erfolgte Beilegung des Rechtsstreits, Ablehnung einer beantragten Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 2 Ein Beschluss, in dem sich ein Zivilgericht für örtlich unzuständig erklärt, hat nur insoweit Bindungswirkung, als dies den Zivilrechtsweg betrifft. Eine bindende Entscheidung zur örtlichen Zuständigkeit des Familiengerichts wird hingegen nicht getroffen (Hamm Beschl v 12.9.18 – II-2 SAF 20/18, openJur 19, 13008 = MDR 19, 56 [BGH 08.08.2018 - XII ZB 139/18]). Diese kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Scheitern der Einigung.

Rn 6 Das Scheitern der Einigung vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle wird vom Gesetzgeber ausdrücklich dem Scheitern des Güteversuchs vor einer Gütestelle iSv § 15a EGZPO gleichgestellt (§ 21 II). In formaler Hinsicht muss deshalb die Mitteilung des Scheiterns durch die Verbraucherstreitbeilegungsstelle der jeweiligen Mitteilung nach § 15a III 2 EGZPO entsprechen. Auß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht.

Rn 5 Mit dieser Vorschrift wird die Funktionsfähigkeit des Gerichts gesichert. Es soll verhindert werden, dass durch Globalablehnungen sämtliche Richter eines Gerichts ausgeschaltet werden. Eine solche Kettenablehnung kann als ›Nichtgesuch‹ unberücksichtigt bleiben (s Rn 1). Das im Rechtszug zunächst höhere Gericht muss nicht über sämtliche Ablehnungsgesuche entscheiden, son...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rückgabe der Bestellungsurkunde oder Bescheinigung (Abs 3).

Rn 13 Abs 3 enthält die bislang in § 1893 II BGB geregelte Pflicht des Vormunds, die Bestellungsurkunde – bzw im Fall der gesetzlichen Amtsvormundschaft nach Abs 2 die erteilte Bescheinigung – nach Beendigung seines Amtes zurückzugeben. Die Vormundschaft endet mit der Entlassung des Vormunds nach § 1804 BGB oder wenn die Voraussetzungen der Vormundschaft nach § 1773 BGB nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einverständnis der Parteien.

Rn 57 Für die Zulässigkeit des Freibeweises ist das Einverständnis beider Parteien erforderlich. Als Prozesshandlung ist es unanfechtbar und bedingungsfeindlich. Seine Erteilung kann schriftlich oder in der mündlichen Verhandlung erfolgen. Im Anwaltsprozess unterliegt das Einverständnis dem Anwaltszwang. Bei Streitgenossenschaft – auch bei einfacher – ist das Einverständnis ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Benachrichtigung des Gegners (Abs 4).

Rn 4 Zur Sicherung der Waffengleichheit und des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit schreibt Abs 4 vor, dass die beweisführende Partei die Gegenseite über Ort und Termin der Beweisaufnahme so zeitig zu informieren hat, dass diese ihre Rechte wahrnehmen, insb an der Beweiserhebung teilnehmen kann. Obwohl dadurch wichtige Verfahrens(grund)rechte der Gegenpartei betroffen sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Für die Überweisung einer hypothekarisch gesicherten Forderung regelt § 837 einige von den §§ 835 f abweichende spezielle Anforderungen. Die Regelung knüpft an die besondere Pfändungsbestimmung für die durch Hypothek gesicherten Forderungen des § 830 an. Ziel ist auch bei der Überweisung, den materiell-rechtlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Anstelle der Überweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilurteil zur Hauptsache – Schlussurteil nur über die Kosten.

Rn 11 Ergeht zunächst ein Teilurteil über die Hauptsache und später ein Schlussurteil lediglich über die Kosten, so ist § 99 I ebenfalls zu beachten. Das Schlussurteil kann grds nicht isoliert angefochten werden. Ist allerdings das Teilurteil angefochten worden, dann kann auch das Schlussurteil hinsichtlich der Kosten angefochten werden, weil es sich dann nicht um eine isoli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Härtefälle.

Rn 45 Die im Gesetzesentwurf in § 323 II und der Parallelvorschrift des § 238 II FamFG für Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgesehene Härteklausel, wonach auch Alttatsachen ausnahmsweise zur Begründung des Abänderungsantrags herangezogen werden können, wenn deren Nichtberücksichtigung zu einer groben Unbilligkeit führen wü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Gem I 2 ist in Übereistimmung m § 118 I 1 ZPO in Antragsverfahren (§ 51 Rn 2) außer bei Unzweckmäßigkeit den übrigen Beteiligten rechtliches Gehör zu dem VKH-Antrag zu gewähren. Demgegenüber entscheidet das Gericht in Amtsverfahren (§ 51 Rn 2) über die Anhörung gem I 1 nach pflichtgemäßem Ermessen. Auch hierbei ist jedoch Art 103 I GG zu beachten. IÜ richtet sich das Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation.

Rn 6 Aktivlegitimiert ist derjenige, der durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist; dies können sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner ebenso wie der betroffene Dritte sein (zu letzterem vgl § 766 Rn 22 ff). Nicht beschwerdeberechtigt ist der GV; dies auch dann nicht, wenn er die vom Vollstreckungsgericht angeordnete Vollstreckung für unzulässig hält. Der GV ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck und Geschichte des Gesetzes.

Rn 1 Vorgänger der heutigen Gesetzesfassung war das KapMuG von 2005 (Kommentierung S 4. Auflage, Übergangsregelung s § 27 KapMuG), welches vor dem Hintergrund zahlreicher zT bis heute anhängiger Prospekthaftungsklagen gegen die Deutsche Telekom (vgl BGH ZIP 15, 25 sowie BGH ZIP 21, 508) geschaffen wurde. Das Gesetz verfolgt im wesentlichen vier zT gegenläufige Ziele: Verbess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Streitwert-Lexikon.

Rn 27 Nachfolgend werden Fragen der Wertfestsetzung in alphabetischer Reihenfolge abgehandelt. Soweit es darauf ankommt, zwischen den einzelnen Streitwertarten (§ 2) zu differenzieren, ist dies kenntlich gemacht durch: ZuS (Zuständigkeitsstreitwert) GeS (Gebührenstreitwert) ReS (Rechtsmittelstreitwert) Abänderung. Rn 28 Der Wertfestsetzung § 3 Rn 18; Einfluss auf die Kostengrun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung nach Vernehmung.

Rn 5 Sieht das Gericht den Urkundenbesitz des Beweisgegners nach dessen Vernehmung als erwiesen an, erlässt es gem § 426 S 4 die Vorlegungsanordnung. Legt der Beweisgegner die Urkunde dann nicht vor, findet § 427 Anwendung. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Nachforschungspflicht bestand (s Rn 4), die der Beweisgegner nicht erfüllt hat, dann kann es nach § 427 die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Kostentragung in Scheidungssachen und Folgesachen. Sie geht als Spezialregelung den allgemeinen Bestimmungen vor (BTDrs 16/6308, 233), tritt aber ebenso wenig insgesamt an die Stelle der Kostenbestimmungen der ZPO wie auch § 243, sondern ersetzt wie diese Bestimmung als lex specialis lediglich die Vorschriften über die Verteilung der Kosten (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit (lit a).

Rn 3 Lit a S 1 stellt klar, dass die Zuständigkeit auch dann auf ein Spezialübereinkommen gestützt werden kann, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz (Art 62) in einem Mitgliedstaat hat, der nicht Vertragsstaat des Übereinkommens ist. Nicht ganz unproblematisch ist der Verweis in Abs 2 lit a S 2. Die Vorgängervorschrift des Art 57 II lit a S 2 EuGVÜ hat insb das OLG Dresden dahi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beiordnung wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit.

Rn 19 Gemäß § 121 II Alt 2 besteht die Verpflichtung, einen Anwalt beizuordnen, wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Dieser Grundsatz der Waffengleichheit hat keine verfassungsrechtliche Qualität; einen Grundsatz, dass rechtliches Gehör immer durch die Vermittlung eines Anwalts gewährt werden muss, gibt es nicht (BVerfGE 9, 124 [BVerfG 22.01.1959 - 1 BvR 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sinnvolle Terminierungspraxis.

Rn 6 Berechtigten Wünschen der Prozessbeteiligten (insb bei weiter Anreise von Zeugen oder Prozessbevollmächtigten) sollte iRd Möglichen bei der Terminierung aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht und zwecks Vermeidung von Terminsverlegungen und Vertagungen Rechnung getragen werden. Die Reihenfolge der Terminierung eingehender Sachen unterliegt der richterlichen Unabh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Antrag (Abs 1).

Rn 3 Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. Sein Inhalt muss verdeutlichen, was das Ziel des Antragstellers ist. Dazu soll der Antrag begründet werden (Abs 1 S 1). Es kann sowohl ein Verfahrensantrag als auch ein Sachantrag vorliegen. Ein fehlender Antrag kann nachgeholt werden. Ein unklarer oder fehlerhafter Antrag kann durch Verbesserung ex nunc geheilt werden. In allen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung.

Rn 4 Die Zustellung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen gem Rn 2 mit der Abgabe der ordnungsgemäßen Mitteilung wirksam (Abs 1 S 4). Ist die Mitteilung dem Betroffenen nicht in der erforderlichen Form zugegangen, so ist die Zustellung unwirksam (BGH NJW 13, 3310 [BGH 10.07.2013 - XII ZB 411/12] Rz 15). Unerheblich ist hingegen, ob der Zustellungsadressat das Schriftstück t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt des Schriftsatzes.

Rn 3 Im Schriftsatz sind nach Abs 1 S 2 die Parteien und der Rechtsstreit zu bezeichnen (Nr 1). Zur Angabe des Interventionsgrundes (Nr 2) kann auf eine vorausgegangene Streitverkündung verwiesen werden (BGH NJW 97, 2385; 94, 1537f). Die Beitrittserklärung (Nr 3) muss erkennen lassen, welcher Partei der Streithelfer beitritt. Eine ausdrückliche Erklärung ist nicht geboten (D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Natürliche Personen.

Rn 5 Für die namentliche Bezeichnung von natürlichen Personen bedarf es der Nennung des Vor- und Familiennamens (LG Koblenz FamRZ 00, 1166), wobei ein Künstlername oder Pseudonym ausreicht, wenn die Person unter dieser Bezeichnung in der Öffentlichkeit bekannt ist und diese anstelle des bürgerlichen Namens kennzeichnet (BGHZ 30, 7, 9 = NJW 59, 1269). Ein Einzelkaufmann kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Vorbereitung des Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Senats den Beigeladenen die Ergänzung des Schriftsatzes des Musterklägers aufgeben, insbesondere eine Frist zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte setzen. (2) Die Schriftsätze der Beteiligten sowie die Zwischenentscheidungen des Oberlandesgerichts im Musterverfahren...mehr