Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zugangsfiktion.

Rn 4 Beim Postversand wird vermutet, dass bei Aufgabe zur Post ein Brief, auch sog Einwurf-Einschreiben (Stuttg StRR 09, 402), innerorts am nächsten Tag zugegangen ist, im Fernverkehr am übernächsten Tag. Dies ist nicht bindend, wenn die Partei glaubhaft (§ 294) machen kann, dass sie den Brief nicht oder erst später erhalten hat (VerfG des Landes Brandbg 20.5.10 – 28/09). Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Lehnt das Amtsgericht den Erlass der beantragten Verfügung ab, so steht dem Antragsteller sofortige Beschwerde nach § 567 I Nr 2 zu. Wegen des damit verbundenen Zeitverlustes ist die Einlegung der Beschwerde aber unzweckmäßig, schneller wird ein unmittelbarer Verfügungsantrag beim Hauptsachegericht sein (Zö/Vollkommer Rz 4). Der Verfügungsgegner kann bei Erlass der Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gemeinsames Sorgerecht.

Rn 9 Sind die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt (§ 1626 I, § 1626a I Nr 1 BGB), teilt das Kind den Wohnsitz der Eltern (§ 11 I 1 HS 1 BGB). Haben die Eltern verschiedene Wohnsitze, hat das Kind einen abgeleiteten Doppelwohnsitz (allgM; BGHZ 48, 228, 234 ff; NJW 95, 1224 f; PWW/Prütting § 11 Rz 5; Zö/Schultzky Rz 9; MüKoZPO/Patzina Rz 19), es sei denn die Eltern begründen geme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Struktur und Tätigkeit des Verbands.

Rn 2 Der einzutragende rechtsfähige Verband muss eine satzungsgemäße und tatsächliche Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Verbraucherinteresse entfalten (BGH NJW 86, 1613 [BGH 20.03.1986 - VII ZR 191/85]), die sich aber auf einzelne Branchen, Aspekte oder Regionen beschränken kann (BGH NJW-RR 88, 1443 [BGH 19.05.1988 - I ZR 170/86]). Aufklärung und Beratung sind nicht kum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht ändert eine Entscheidung oder einen gerichtlich gebilligten Vergleich nach Maßgabe des § 1696 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Eine länger dauernde kindesschutzrechtliche Maßnahme, die von Amts wegen geändert werden kann, hat das Gericht in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. (3) Sieht das Gericht von einer Maßnahme nach den §§ 1666 bis 1667 des Bürgerl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Ablehnung nach Einlassung oder Antragstellung.

Rn 8 Nicht rechtzeitig angebrachte Ablehnungsgesuche sind unter den Voraussetzungen des § 43 präkludiert. Wg des Rechts auf den neutralen Richter kann die Präklusion aber nicht greifen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Ablehnungsgrund nicht bekannt war oder erst später entstanden ist. Dies hat die Partei vorzutragen und glaubhaft zu machen, wobei die Beschränkung des Abs 2 S 1 H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Empfangszuständigkeit.

Rn 10 Nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Prozessvollmacht ist der Bevollmächtigte ermächtigt, die vom Gegner oder der Staatskasse erstatteten Kosten in Empfang zu nehmen. Dieses Recht kann ihm nicht entzogen werden (§ 83; Musielak/Voit/Weth § 81 Rz 10; aA Zö/Althammer § 81 Rz 7), selbst dann nicht, wenn die Partei die Auskehrung der Kosten verlangen kann (MüKoZPO/Toussa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Aus der Norm ergibt sich nicht, ob und welche Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden können. Aus den §§ 78 V, 79, 496 ergibt sich, dass die Norm in allen Bereichen zur Anwendung kommt, in denen ein Anwaltszwang nicht besteht. Jenseits dieses generellen Anwendungsbereichs vor den Amtsgerichten hat der Gesetzgeber bei verschiedenen einzelnen Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Erweiterte Möglichkeit der Klagerücknahme.

Rn 10 Abs 2 erleichtert als Ausnahme zu § 269 I ZPO die Klagerücknahme nach einem Aussetzungsbeschluss. So wird dem Kläger die Möglichkeit gegeben, sich dem Musterverfahren und damit ggf verbundenen zusätzlichen Kostenrisiken (s § 24 KapMuG) zu entziehen; eine erneute Klageerhebung wäre wegen Abs 1 erst nach Abschluss des Musterverfahrens sinnvoll, soweit dann nicht bereits ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachbezogene Annexregelungen.

Rn 3 Die sachliche Exterritorialität der von diplomatischen Missionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben genutzten Gebäude war seit jeher im Völkerrecht allg akzeptiert. Entspr genießen insb die Räumlichkeiten der ausländischen Missionen samt Einrichtung nach dem Abk besondere Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung (Art 22 Abs 3 WÜD). Auch Lad...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unzulässige Abweichungen.

Rn 26 Nicht gerechtfertigte inhaltliche oder formale Abweichungen von den Formularen sind unzulässig. Hauptforderungen, Zinsen und vorgerichtliche Kosten sind im Formular anzugeben (BGH NJW 16, 81 Tz 14f). Auf Bedenken gegen die Unzulässigkeit muss das Vollstreckungsgericht hinweisen. Behebt der Gläubiger nicht den Mangel, ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen (Vollkomm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Grenzen der Bindungswirkung.

Rn 19 In der Literatur wird zT der Begriff der Präjudizialität weit verstanden, wenn eine Vorfrage des ersten Prozesses zugleich auch Vorfrage des zweiten Prozesses ist. In diesem Fall soll sich die Rechtskraftbindung nicht auf den Urteilstenor beschränken, wenn zwingende Sinnzusammenhänge oder Ausgleichszusammenhänge dies erfordern (Zeuner S 42 ff; Grunsky VerfahrensR § 47 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB.

Rn 24 Bei dem zugrundeliegenden Verfahren muss es sich um eine selbstständige Klage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB handeln. Daraus folgt schon, dass es sich um Wohnraum handeln muss. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitliche Wirkung der Forderungssperre.

Rn 9 Der Rechtsanwalt kann ab seiner Beiordnung Ansprüche auf Vergütung gegen die Partei nicht mehr geltend machen. War der beigeordnete Rechtsanwalt zuvor als Wahlanwalt tätig, so kann er nach der Beiordnung auch zuvor bereits entstandene Gebühren nicht mehr gegen die Partei geltend machen, wenn diese Gebühren auch nach der Beiordnung noch verwirklicht werden (München JurBü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 29c erweitert für das Prozessrecht den durch § 312b BGB (§ 312 BGB aF) bezweckten Schutz von Verbrauchern (§ 13 BGB) bei Haustürgeschäften, die in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und in Erweiterung des bisherigen Begriffs mit Wirkung vom 13.6.14 (BGBl I, 3642) als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge bezeichnet werden (vgl Grüneberg/Grüneberg § 312...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abzuändernder Vergleich.

Rn 13 Der Abänderungsantragsteller ist zur Erhebung eines zulässigen Antrags gehalten, substanziiert die Grundlagen des Vergleichs darzulegen, und zwar zunächst die Umstände, die für den Grund, die Höhe und die Dauer der Verpflichtung zur Unterhaltsleistung maßgebend waren. Dabei sind alle für die Unterhaltsbemessung im Vergleich maßgeblich gewesenen Faktoren darzustellen. H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Macht der Schuldner glaubhaft, dass er eine Bescheinigung im Sinne des § 903 Absatz 1 Satz 2, um deren Erteilung er nachgesucht hat, nicht in zumutbarer Weise von diesen Stel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wahlrecht der Partei.

Rn 2 Der Berufungskläger kann entspr § 96 die Zuständigkeit der KfH in der Berufungsschrift, nicht erst in der Berufungsbegründung beantragen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist seine Wahlmöglichkeit verbraucht (Brandbg OLGR 04, 453; LG Stuttgart 16.6.10 – 4 S 247/09). Für die Beurteilung, ob eine Handelssache nach § 95 I Nr 1 vorliegt, kommt es hinsichtlich der Rolle des Bekla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Inhalt des Beschlusses.

Rn 9 Das Gericht ist an den Antrag des Gläubigers gebunden (§ 308 I), darf also nur die beantragte Ersatzleistung und keinen höheren als einen im Antrag bezifferten Geldbetrag bestimmen (Zö/Herget Rz 8). Der zu pfändende Gegenstand und ggf das Ersatzstück sind genau zu bezeichnen und der Wert des Ersatzstücks bzw der Geldbetrag zur Ersatzbeschaffung ist festzusetzen (Abs 2 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Aufhebung.

Rn 6 Die Wohnsitzaufgabe nach § 7 III BGB stellt wie die Wohnsitzbegründung eine geschäftsähnliche Handlung dar (hM; BayObLG Rpfleger 90, 73 f; PWW/Prütting § 7 Rz 4, 8), weshalb Geschäftsfähigkeit vorliegen muss (§ 8 I BGB; Ausnahme: § 8 II BGB). Sie setzt neben der tatsächlichen Aufgabe der Niederlassung einen entsprechenden Aufhebungswillen voraus. Der Aufhebungswille bra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Funktion und Bedeutung.

Rn 4 Das Mündlichkeitsprinzip führt zur Vereinfachung, Beschleunigung, und Konzentration des Verfahrens. Darüber hinaus dient es aber auch der materiellen Wahrheitsfindung im Prozess (Wieczorek/Schütze/Borck vor § 128 Rz 19, 31) und der prozeduralen Gerechtigkeit, weil es den Parteien erlaubt, unmittelbar auf das Prozessgeschehen Einfluss zu nehmen, Verfahrenskontrolle durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag (Abs 2).

Rn 3 Es besteht Antrags-, hierfür jedoch kein Anwaltszwang. Die Monatsfrist berechnet sich nach §§ 222, 224. Die formlose Mitteilung der Streitwertfestsetzung setzt die Frist nicht in Gang (München Rpfleger 91, 340). Der Fristablauf steht nur einer neuen Kostenfestsetzung entgegen. Nicht ausgeschlossen ist ein Bereicherungsanspruch (§ 812 BGB) oder eine Vollstreckungsgegenkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Lebenspartnerschaftssachen (§ 111 Nr 11 FamFG).

Rn 27 Der Verfahrensgegenstand in Lebenspartnerschaftssachen wird in § 269 FamFG bestimmt. Die Familiengerichte sind danach ua zuständig für Verfahren betreffend die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Lebenspartnerschaft, Fragen des Kindschaftsrechts im Zusammenhang mit einer Lebenspartnerschaft, Wohnungszuweisungs- un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 4 II eröffnet gg Entscheidungen im VKH-Verfahren die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff ZPO unter den in § 127 II, III ZPO genannten Einschränkungen (s § 127 ZPO Rn 13 ff). Auch in fG-Familiensachen ist somit gem § 127 II 2 ZPO das Rechtsmittel im VKH-Verfahren an die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren, für welches VKH begehrt wird, geknüpft, sowe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 45 Das Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses soll verhindern, dass Klagebegehren in das Stadium der Begründetheitsprüfung gelangen, die ersichtlich des Rechtsschutzes durch eine solche Prüfung nicht bedürfen (BGH MDR 12, 1473 [BGH 25.10.2012 - III ZR 266/11]). Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig aus der Nichterfüllung des behauptete...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich und Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen bestimmte öffentlich-rechtliche Rechtsträger und Körperschaften. Diese Voraussetzungen müssen zusätzlich zu den allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Nicht jede Vollstreckungsart gegen jede öffentlich-rechtliche Körperschaft fällt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Frist in Familiensachen.

Rn 33 Auch wenn die angefochtene PKH-Entscheidung eine isolierte FG-Familiensache betrifft, auf die nach Art. 111 FGG-RG noch das bis zum 31.8.09 geltende Verfahrensrecht anwendbar ist, so beträgt die Beschwerdefrist über die Verweisung des § 14 FGG einen Monat und nicht (§ 22 FGG) zwei Wochen (BGH NJW 06, 2122 [BGH 12.04.2006 - XII ZB 102/04]; Brandbg NJ 07, 178 [OLG Brande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Zuständig für die Entscheidung über den Aufhebungsantrag ist das Gericht, das die Arrestanordnung erlassen hat und wenn die Hauptsache bereits anhängig ist, das Gericht der Hauptsache. Wird die einstweilige Rechtsschutzanordnung erst durch das Berufungsgericht erlassen, so hat das Berufungsgericht über den Aufhebungsantrag zu entscheiden, solange das Hauptsacheverfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung nach Abs 2.

Rn 2 Ist die Zustellung nach Abs 1 nicht erfolgversprechend, kann der Vorsitzende des Prozessgerichts, sein Vertreter (§ 21 f II GVG) oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts, wie zB der Berichterstatter (vgl § 273 II), ggf der Rechtspfleger (§ 4 I RPflG), nach pflichtgemäßem Ermessen den GV (zB bei der Zustellung an einen Wohnsitzlosen mit bekanntem Aufentha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorläufige oder sichernde Maßnahmen.

Rn 2 Wie in § 1033 will der Gesetzeswortlaut mit der Formulierung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme jede gerichtliche Möglichkeit in Bezug nehmen, die den Charakter einer bloß vorläufigen Sicherungswirkung hat. Im Vordergrund stehen der Arrest (§§ 916 ff) und die einstweilige Verfügung (§§ 935 ff). Zu weiteren Einzelheiten s.o. § 1033 Rn 2. Wie bei § 1033 ist es ane...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des Gläubigers zu bewirken haben. (2) 1Der Gläubiger kann wegen Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt als von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausbildungsziele.

Rn 2 Entspr den einschlägigen Landesgesetzen sollen die Referendare im Vorbereitungsdienst nicht nur mit den praktischen Aufgaben und Arbeitsweisen in der Rechtspflege vertraut gemacht werden, sondern sie sollen auch zu selbstständigem Arbeiten, Entschlussbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein herangebildet werden (vgl zB § 23 I und II JAG Saar). Der Erreichung dieser Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerde.

Rn 25 Bei Eintragung und Ablehnung des Antrags ist die Beschwerde nach § 71 GBO (München NJW 19, 2134) bzw § 76 Schiffsregisterordnung gegeben. Die Beschwerde nach § 71 GBO ist der statthafte Rechtsbehelf gegen die iR einer Zwangsvollstreckung entfalteten Eintragungstätigkeit des Grundbuchamts, wenn der (Mit-)Eigentümer das Fehlen von Vollstreckungsvoraussetzungen beanstande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Genügende Entschuldigung.

Rn 4 Von einer genügenden Entschuldigung ist auszugehen, wenn bei objektiver Betrachtungsweise ein hinreichend schwerwiegender Grund durch den Zeugen vorgetragen wird, der sein Fernbleiben als nicht pflichtwidrig erscheinen lässt (BFH 16.12.05, VIII B 204/05, Rz 11; BFH/NV 07, 468 [BFH 08.11.2006 - VI B 62/06]), oder wenn – umgekehrt formuliert – der vorgetragene Grund so sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Für das Beschwerdeverfahren gilt KV 1812 GKG. Die Kosten des Rechtsanwaltes sind durch die Verfahrensgebühr abgegolten, § 19 I Nr 7 RVG. War der Rechtsanwalt nicht Prozessbevollmächtigter, erhält er eine 0,8 Gebühr nach VV 3403 RVG. Im Beschwerde- bzw Erinnerungsverfahren fällt eine 0,5 Gebühr nach VV 3500 RVG an. Findet ausnahmswe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Ablehnungsentscheidung aus materiell-rechtlichen Gründen.

Rn 7 Kommt der Streitmittler im Rahmen seiner materiell-rechtlichen Vorprüfung zu dem Ergebnis, dass ein Gesichtspunkt vorliegt, der zur Ablehnung des Streitbeilegungsverfahrens führt, so teilt er die Ablehnung nach Abs 3 dem Antragsteller in Textform (vgl § 126b BGB) unter Angabe der Gründe innerhalb von drei Wochen mit. Bestehen prozessuale und materiell-rechtliche Ablehnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuweisung an die Gerichte.

Rn 7 Das FamFG gilt für Familiensachen und die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur insoweit, als sie durch Bundesgesetz den Gerichten zugewiesen sind. Das ist bei allen in Rn 2 ff genannten Angelegenheiten der Fall. Falls nach Landesrecht in Übereinstimmung mit § 488 Abs 1 andere als gerichtliche Behörden zuständig sind, ist das FamFG mit bestimmten Einschränkunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wechsel der Verfahrensart.

Rn 4 Der Übergang vom Wechsel- in den Urkundenprozess ändert als solcher den Streitgegenstand nicht. Er ist jederzeit möglich, und zwar, anders als die Abstandnahme vom Urkundenprozess (vgl § 596 Rn 5), ohne weiteres auch im Berufungsverfahren (BGH NJW 93, 3135, 3136 [BGH 23.09.1993 - XI ZR 206/92]; vgl § 596 Rn 7). Umgekehrt ist dann auch ein Übergang vom Urkunden- in den W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Neue Klage (Abs 6).

Rn 40 Diese ist zulässig. Der Bekl braucht sich darauf nicht einzulassen, solange seine Aufwendungen aus dem vorherigen Verfahren noch nicht erstattet sind. Voraussetzung ist die Identität des Streitgegenstands der alten und der neuen Klage (Ddorf MDR 93, 477), woran es bei zurückgenommenem Antrag auf Erlass einer einstw Verfügung als andere Verfahrensart fehlt (LG Mannheim ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahrenseinleitung.

Rn 5 Das Verfahren wird nur auf Antrag betrieben, vgl § 1631e III 2 BGB; eine Einleitung vAw ist nicht vorgesehen (ausdr Dutta/Jacoby/Schwab/Ivanits § 167b Rz 8; Erman/Döll § 1631e Rz 17). Der antragstellende Elternteil muss die Personensorge für das betroffene Kind innehaben, zumindest aber die Gesundheitssorge innehaben (Dutta//Jacoby/Schwab/Ivanits § 167b Rz 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mitteilung der Terminsbestimmung (Abs 2).

Rn 8 Da nach der Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht regelmäßig die mündliche Verhandlung fortgesetzt wird (§ 370), ist mit Ausnahme der Fälle des § 218 idR förmliche Ladung gem §§ 274, 172 erforderlich. Für die Parteien kann gem §§ 141 II 2, 450 II 2 eine gesonderte Ladung erforderlich sein. Soll die Beweisaufnahme nicht durch das Prozessgericht erfolgen, genügt nach Abs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrenstaktik.

Rn 16 Die hohe Bedeutung der Kindesanhörung muss den Anwalt bislang zu großer diesbezüglicher Aufmerksamkeit veranlassen: Er sollte stets dieses Anerkennungshindernis im Blick haben. Dies gilt nicht nur, wenn er die Anerkennung verhindern möchte, sondern auch, wenn er den anderen Elternteil vertritt. Allerdings muss er dann s hon im Verfahren im Ursprungsstaat auf die Notwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Funktion des Vertreters, Verfahren.

Rn 3 Der Vertreter hat die sich aus dem Eigentum ergebenden Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf das Vollstreckungsverfahren wahrzunehmen; er handelt in eigenem Namen. Ein gegen den bisherigen Eigentümer ergangener Titel muss gem § 727 auf ihn umgeschrieben werden (St/J/Münzberg Rz 3). Er ist berechtigt, im Zwangsvollstreckungsverfahren sämtliche möglichen Rechtsbehelfe e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Elektronisch auslesbare Formulare und strukturierte Datensätze.

Rn 45 Nach § 4 ZVFV können in Papierform eingereichte Formulare elektronisch ausgelesen werden, wofür die Länder die Voraussetzungen festlegen dürfen. Gem § 5 dürfen die Länder die Formulare als strukturierte Datensätze zum Zweck der Übermittlung an die Gerichtsvollzieher oder Gerichte bereitstellen. Die Länder dürfen eine gemeinsame Koordinierungsstelle für die Übertragung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unersetzbarer Vollstreckungsnachteil.

Rn 3 Die Schutzbedürftigkeit des Schuldners muss sich aus dem Umstand ergeben, dass durch die Vollstreckung ein unersetzbarer Nachteil entsteht. Die Fälle kommen selten vor, weil der Ausgleich eines Vollstreckungsschadens idR monetär kompensiert werden kann und der Schuldner in diesem Fall durch § 717 schadlos gestellt ist. Zu unterscheiden ist der unersetzbare Vollstreckung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör.

Rn 5 Vor der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Ungebühr muss der Betroffene angehört werden. Ihm ist Gelegenheit zu geben, sein ungebührliches Verhalten zu erläutern und zu entschuldigen, zumal seine Erklärung für die Höhe des Ordnungsgeldes oder sogar für ein Absehen von einer Ordnungsmaßnahme von Bedeutung ist. Von einer Anhörung kann nur in krassen Ausnahmefällen abge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach Abs 1 hat das Gericht das Recht und die Pflicht der Sachverständigenauswahl. Abs 2 sieht die Möglichkeit vor, die Parteien vor Ernennung des SV anzuhören. Abs 3 ordnet die vorrangige Auswahl öffentlich bestellter SV an. Durch die öffentliche Bestellung soll es dem Gericht erleichtert werden, sachkundige und zuverlässige SV zu finden. Ein besonderer Vorteil ergibt s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 7 Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Ehewohnungszuweisungsverfahren entfällt, wenn, solange und soweit sich die Ehegatten geeinigt haben. Eine Einigung kann konkludent erfolgen, zB dadurch, dass ein Ehegatte eine neue Wohnung anmietet oder einrichtet (KG Beschl. v. 7.3.17 – 18 UF 118/16, FamRZ 17, 1393). Das Gericht kann eine als wirksam festgestellte Einigung bestätigen u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 26 Dem Gläubiger steht gegen die Zurückweisung seines Pfändungsantrags die sofortige Beschwerde zu, bei einer richterlichen Entscheidung gem §§ 793, 567 ff, sonst nach § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff. Der Schuldner kann einen Verstoß mit der Erinnerung nach § 766 geltend machen. Der Drittschuldner kann ebenfalls nach § 766 vorgehen, wenn seine Rechte betroffen sind, etwa ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Pfändungsverbote außerhalb von § 811.

Rn 54 Weitere Pfändungsverbote ergeben sich zT aus anderen Vorschriften der ZPO, zB für Bargeld, das dem Schuldner bei der Austauschpfändung zur Ersatzbeschaffung überlassen ist (§ 811a III) oder aus Mieten und Pachten stammt und zur laufenden Grundstücksunterhaltung erforderlich ist (§ 851b), zT aus anderen Gesetzen (s Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 62). Außerdem dürfen s...mehr