Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zuschläge bei Windenergieanlagen (Abs. 2)

Rz. 60 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung war die Erfassung der Flächen für Windkraftanlagen als land- und forstwirtschaftliches Vermögen immer problematisch. In der Regel wurde die entsprechende Fläche als Grundvermögen bewertet und häufig mehrere wirtschaftliche Einheiten gebildet. Besonders schwierig war dabei auch die Bewertung der Zuwegungen, die ja einerseits der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 155 [Autor/Stand] Der Erwerb des Pflichtteilsanspruchs per se ist nicht steuerbar. Auch der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch vor Geltendmachung ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG steuerbefreit.[2] Erst die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs löst die Erbschaftsteuer aus (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).[3] Damit korrespondierend gilt für den Verpfli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 337 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet, was als Abfindung für ein aufschiebend bedingtes, betagtes oder befristetes Vermächtnis, das der Vermächtnisnehmer angenommen hat, vor dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung oder des Ereignisses gewährt wird. Der frühere Wortlaut stellte nicht auf die "Annahme", sondern auf das "Ablaufen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 353 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt, was ein Vertragserbe – und seit 1.1.2009 was ein Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testamentes oder ein Vermächtnisnehmer – auf Grund beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers (§ 2287 BGB) von dem Beschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung erlangt. Der Gesetzgeber[2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 166 [Autor/Stand] Ein Erwerb von Todes wegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG setzt eine Schenkung auf den Todesfall gem. § 2301 BGB voraus.[2] Eine Schenkung auf den Todesfall i.S.d. § 2301 BGB kann nicht auf Schenkungsversprechen ausgedehnt werden, bei denen auf eine Überlebensbedingung verzichtet und die auf den Tod des Schenkers befristet sind o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 341 [Autor/Stand] Das Entgelt für die Übertragung der Anwartschaft eines Nacherben ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG steuerbar. Für die Steuerbarkeit ist unerheblich, ob der Nacherbe die Anwartschaft auf den Vorerben oder einen Dritten überträgt. Verzichtet der Nacherben auf die Nacherbschaft gegen Abfindung erfolgt die Besteuerung beim Nacherben ebenfal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ansatz von Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen

Rz. 31 [Autor/Stand] Nicht in Geld bestehende Nutzungen oder Leistungen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge) sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen (§ 15 Abs. 2 BewG). Das ist der Geldbetrag, den der Berechtigte aufwenden müsste, um sich die geldwerten Güter im freien Verkehr zu verschaffen. Maßgebend ist der Mittelpreis im jeweiligen Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 185 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG gilt (Fiktion) als Schenkung auf den Todesfall auch der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft bei dessen Tod auf die anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Aus der Rechtsprechung

Rz. 53 Der RFH hat bereits im Urt. v. 10.9.1936 den Nießbrauch an einem Nachlass, der aus fest verzinslichen Wertpapieren, Industriepapieren mit schwankender Dividende, einer verzinslichen Darlehnsforderung und einem Grundstücksanteil bestand, nicht als Nutzung einer "Geldsumme", sondern als Nießbrauch an den am Stichtag im Nachlass befindlichen Wirtschaftsgütern angesehen.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Vorläufer des § 13 BewG ist § 144 AO 1919. Von dort ist die Vorschrift wörtlich in § 17 RBewG 1931 übernommen worden. In das BewG 1934 ist sie als § 15 eingegangen. Mit dieser Übernahme war auch eine sachliche Änderung gegenüber der Rechtslage vor dem BewG 1934 verbunden. In Abs. 1 wurde für die Ermittlung des Gesamtwerts von Nutzungen oder Leistungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 202 [Autor/Stand] Wird auf Grund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH der Geschäftsanteil eines Gesellschafters bei dessen Tod eingezogen und übersteigt der sich nach § 12 ErbStG ergebende Wert seines Anteils zur Zeit seines Todes Abfindungsansprüche Dritter, gilt die insoweit bewirkte Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbleibenden Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 250 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 ErbStG wird der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung besteuert. Damit ist eine Stiftung gemeint, die auf einer letztwilligen Verfügung des Erblassers beruht. Eine letztwillige Zuwendung an eine bereits vor dem Tod des Stifters errichtete Stiftung durch Erbeinsetzung oder Vermäch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Vorschriften der §§ 13 bis 16 BewG stellen sachlich eine Einheit dar. Sie regeln die Bewertung der verschiedenartigen Nutzungen und Leistungen und bestimmen den Ansatz der einzelnen Faktoren für diese Bewertung. Rz. 8 [Autor/Stand] § 13 BewG regelt, welcher Wert als Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen anzusetzen ist, die auf besti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff

Rz. 33 [Autor/Stand] Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind solche, deren Ende von Ereignissen abhängt, von denen ungewiss ist, ob und wann sie eintreten werden.[2] Rz. 34 Beispiel: Einem Verein ist das Recht eingeräumt, während der Dauer seines Bestehens ein bestimmtes Grundstück unentgeltlich und uneingeschränkt für seine Zwecke zu benutzen. [Autor/Stand] Zu den Begrif...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerlicher Wert i.S.d. § 16 BewG

Rz. 35 [Autor/Stand] Steuerlicher Wert i.S. des § 16 BewG ist der für das betreffende Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des BewG zu ermittelnde Wert; das ist beim Grundbesitz (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsgrundstück) der Grundbesitzwert (§§ 138 ff. BewG) und bei sonstigen Wirtschaftsgütern i.d.R. der gemeine Wert. Rz. 36 [Autor/Stand] Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff

Rz. 43 [Autor/Stand] Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer sind solche, bei denen das Ende in absehbarer Zeit sicher, aber der Zeitpunkt des Wegfalls unsicher ist. Die Grenze zwischen immerwährenden Nutzungen oder Leistungen und solchen von unbestimmter Dauer ist oft schwer zu ziehen. Rz. 44 [Autor/Stand] Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Beurteilungszeitpunkt

Rz. 272 [Autor/Stand] Unklar ist, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG vorliegen müssen. Es ergibt sich eine Sonderregelung aus § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG, wonach im Fall des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig und im Fall des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Der Begriff "Nutzung eines Wirtschaftsguts"

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Begrenzung des Jahreswerts von wiederkehrenden Nutzungen kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um die "Nutzung eines Wirtschaftsguts" handelt. Nach früherer Rspr. des RFH und des BFH konnte der Grundsatz über die Begrenzung des Kapitalwerts von Nutzungen eines Wirtschaftsguts nur auf dingliche und nicht auf obligatorische Nutzungsrechte angewendet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begrenzung durch § 14 BewG

Rz. 28 [Autor/Stand] Eine Rente oder ein Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen, dessen Laufzeit über die zeitliche Begrenzung hinaus auch durch das Leben einer Person bestimmt wird, darf den sich aufgrund der Lebenserwartung dieser Person nach § 14 BewG ergebenden Kapitalwert nicht überschreiten (§ 13 Abs. 1 Satz 4 BewG a.F.). Rz. 29 [Autor/Stand] Wenn somit die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kein Abzug von Schulden vom Steuerwert des genutzten Wirtschaftsguts

Rz. 69 [Autor/Stand] § 16 BewG schreibt vor, dass der Jahreswert der Nutzungen eines Wirtschaftsguts höchstens den 18,6. Teil des Werts des genutzten Wirtschaftsguts betragen kann, der sich nach den Vorschriften des BewG für das genutzte Wirtschaftsgut ergibt. Der Wert des genutzten Wirtschaftsguts ist je nach Vermögensart ein Bruttowert ohne Berücksichtigung von Schulden od...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Unentgeltlichkeit des Erwerbs

Rz. 15 [Autor/Stand] Der Erbe erwirbt vom Erblasser unentgeltlich. Der Übergang von Verbindlichkeiten des Erblassers nach § 1922 BGB ist keine Gegenleistung des Erben – an wen sollte sie auch erbracht werden? –, sondern mindert nur den Zuwachs an Leistungsfähigkeit. Auch die Erfüllung der Vermächtnisse und Auflagen, mit denen der Erbe belastet ist, macht den Erwerb weder gan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 311 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG muss der Pflichtteilsberechtigte nach seinem Verhältnis zum Erblasser versteuern, was als Abfindung (Surrogat) für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Wird als Abfindung ein Vermögensgegenstand übereignet, der nicht zwingend im Nachlass vorhanden sein muss[2], und weicht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vollständigkeit der Vorschrift

Rz. 25 [Autor/Stand] § 3 ErbStG enthält alle Erwerbe des Erbrechts: den Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG), den Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG), den Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteils (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG), den Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), die vermächtnisgleichen Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 321 [Autor/Stand] Als vom Erblasser zugewendet gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft gewährt wird. Schlägt der Nacherbe gegen Abfindung aus, so versteuert der Nacherbe die erhaltene Abfindung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, wobei die Abfindung an die Stelle der Anwartschaft tritt. Der Erwerb der Abfindung gil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Weinbau

Rz. 40 [Autor/Stand] Unter Weinbau ist der Anbau und die Pflege von Weinreben, die Gewinnung und Kelterung der Weintrauben und der Ausbau des gewonnenen Weines zu verstehen. Zur weinbaulichen Nutzung gehören dabei alle Wirtschaftsgüter, die diesem Zweck zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören neben dem Grund und Boden die stehenden und der normale Bestand der umlaufenden Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Zuschläge bei gärtnerischer Nutzung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die gärtnerische Nutzung stellt einen Sammelbegriff dar und umfasst die Nutzungsteile Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, den Obstbau und die Baumschulen sowie die in § 240 BewG besonders geregelten Kleingärten und Dauerkleingärten. Die Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung ergibt sich aus § 237 Abs. 5 und § 238 Abs. 2 BewG. Das entscheidende...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Gesetzliche Erbfolge Rz. 70 [Autor/Stand] Die Erbfolge kann auf dem Gesetz oder auf einer letztwilligen Verfügung beruhen. Rz. 71 [Autor/Stand] Gesetzlich erbberechtigt sind die Verwandten des Erblassers in aufsteigender und absteigender Linie. In erster Linie kommen die Abkömmlinge zum Zuge (§ 1924 Abs. 1 BGB). Sie schließen die übrigen Verwandten von der Erbfolge aus (§ 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Pflichtteilsberechtigte Rz. 140 [Autor/Stand] Pflichtteilsberechtigt sind bestimmte Personen, denen ein gesetzliches Erbrecht zusteht: Der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern (§ 2303 BGB) und der Lebenspartner des Erblassers (§ 10 Abs. 6 LPartG). Pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge schließen die Eltern des Erblassers aus (§ 2309 BGB), nicht jedoch den Ehegatten/Lebens...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht: Schenkung in Benachteiligungsabsicht

Rz. 350 [Autor/Stand] Der durch einen Erbvertrag gebundene Erblasser kann über sein Vermögen weiterhin frei verfügen (§ 2286 BGB). Deshalb kann er auch Schenkungen machen. Daraus erwächst dem Vertragserben selbst dann kein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB gegen den Erblasser, wenn der Erblasser und der Dritte kollusiv zusammenwirken.[2] Auch ein Schadensersatzanspruch au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Erblasser kann einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn zum Erben einzusetzen (§ 1939 BGB). Dann ordnet er ein Vermächtnis an. Davon ist im Zweifel auszugehen, wenn dem Bedachten einzelne Gegenstände zugewendet worden sind (§ 2087 Abs. 2 BGB). Zwingend ist das nicht. Die Zuwendung eines Gegenstandes, der nahezu den ganzen Nachlass ers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 340 [Autor/Stand] Der Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass er erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (§ 2100 BGB). Dieser Erbe wird Nacherbe genannt, der andere Erbe, der ein Erbe auf Zeit ist, wird Vorerbe genannt. Die Vor- und Nacherbschaft kann sich auf zwei Erben beschränken, sie kann aber auch mehrfach gestuft sein, so dass...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Überlebensbedingung

Rz. 162 [Autor/Stand] Vollzieht der Schenker die Schenkung durch Leistung des zugewendeten Gegenstandes, finden nach § 2301 Abs. 2 BGB die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden (§ 7 ErbStG) Anwendung.[2] Aber das ändert i.d.R. nichts daran, dass das Schenkungsversprechen weiterhin unter der Überlebensbedingung steht. Stirbt der Beschenkte daher vor dem Schenker, könne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 180 [Autor/Stand] Im Recht der BGB-Gesellschaft führt der Tod eines Gesellschafters zur Auflösung der Gesellschaft, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist (§ 727 Abs. 1 BGB). Im Recht der Handelsgesellschaften ist die Reihenfolge genau umgekehrt: Die Gesellschaft besteht fort und der verstorbene Gesellschafter scheidet aus der OHG oder KG aus, es sei ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Nutzung einer Geldsumme

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme, wenn kein anderer Wert feststeht, zu 5,5 % anzunehmen.[2] Unter einer Geldsumme ist verzinslich angelegtes Geld zu verstehen. Zuletzt hatten sich FG für die Verfassungskonformität des § 15 Abs. 1 BewG ausgesprochen.[3] Dies trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 41 [Autor/Stand] Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist nach § 15 Abs. 3 BewG als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Dies erfordert mithin eine Schätzung.[2] Rz. 42 [Autor/Stand] Das Gesetz verlangt eine Prognose über die Höhe der in Zukunft im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Vertrag zugunsten Dritter Rz. 220 [Autor/Stand] Normalerweise ist eine in einem Vertrag vereinbarte Leistung von einer Partei an die andere zu erbringen (§§ 241, 311 BGB). Nach § 328 Abs. 1 BGB können die Vertragschließenden aber vereinbaren, dass die Leistung an einen Dritten erfolgen soll, der unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern.[2] Dadurch entsteht ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Begriff der Stiftung Rz. 240 [Autor/Stand] Der Begriff Stiftung ist mehrdeutig. Denn eine Stiftung kann rechtlich selbständig sein, also juristische Person, oder rechtlich unselbständig, also Zweckvermögen. Im BGB ist ausdrücklich nur die rechtsfähige Stiftung geregelt (§§ 80 ff. BGB), in den Landesstiftungsgesetzen zumeist auch. Im Folgenden werden nicht alle Stiftungen, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde durch das BewG-ÄndG v. 10.8.1963 [2] als § 17a in das BewG 1934 eingefügt. Nach Art. 10 BewG-ÄndG 1963 ist sie allgemein ab dem In-Kraft-Treten des BewG-ÄndG, d.h. ab 18.8.1963 anwendbar. § 17a BewG 1934 ist mit seinen Absätzen 1 und 2 als § 16 unverändert in das BewG 1965 übernommen worden. Die Anwendung des Absatzes 2 führte zu verfas...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] § 240 Abs. 1 BewG beinhaltet keine eigenständige Definition des Kleingartenlandes bzw. des Dauerkleingartenlandes. Die Vorschrift verweist lediglich auf die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes [2]. Danach ist ein Kleingarten ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Garte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vermögensmasse und Zweckvermögen

Rz. 261 [Autor/Stand] § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG verlangt, dass der Erblasser eine "Vermögensmasse" (dazu auch Rz. 54 ff.) gebildet hat. Auch wenn es sich um eine Vermögensmasse ausländischen Rechts handeln muss, so ist doch der gesetzlich normierte Begriff der "Vermögensmasse" nach deutschem Recht zu verstehen. Eine Vermögensmasse liegt vor, wenn ein oder mehrere Vermöge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Besonderheit bei Gartenlauben (Abs. 3)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 BKleingG darf die Größe einer Laube im Kleingarten einschließlich eines überdachten Freisitzes nicht mehr als 24 qm Grundfläche betragen. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Laube nach ihrer Beschaffenheit und dabei insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet ist. Rz. 26 [Autor/Stand] Gleich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 19 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz unterschied ursprünglich nicht zwischen wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen, deren Grundlage, wie z.B. bei Renten, ein Stammrecht ist und solchen, die die Früchte eines oder mehrerer Wirtschaftsgüter zum Gegenstand haben (wie z.B. der Nießbrauch). Für Letztere hatte die Rechtsprechung die Überlegung angestellt, dass das Eigentum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Jahnke/Pflüger, JVEG - Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern

Begründet von Paul Meyer; weitergeführt von Albert Höver und Wolfgang Bach; fortgeführt von Henning Oberlack; bearbeitet von Britta Jahnke und Diana Pflüger. 28. Aufl., 2021. Carl Heymanns Verlag, Köln. 560 S., 79,00 EUR Wenn ein Kommentar zu einem Spezialgesetz wie dem JVEG und seinem Vorgänger, dem ZSEG, bereits in 28. Aufl. erscheint, belegt allein dieser Umstand die hohe ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersgrenze / 4 (Weiter-)Beschäftigung nach Erreichen des gesetzlich festgelegten Alters zum Erreichen der Regelaltersrente

Die speziellen Regelungen des § 60 BAT bzw. § 55 BMT-G und § 63 MTArb hinsichtlich der Weiterbeschäftigung und/oder Neueinstellung nach dem 65. Lebensjahr sind entfallen. Das Arbeitsverhältnis unterfällt damit weiterhin den Bestimmungen des TVöD mit Ausnahme einer möglichen Modifizierung der Kündigungsfristen (§ 33 Abs. 5 Satz 2 TVöD). Wichtig Es ist zu beachten, dass auch im...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Umfang der Anschaffungskosten

Tz. 33 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 In den Anschaffungskosten eines Vermögenswerts des Vorratsvermögens sind folgende Komponenten enthalten (IAS 2.11 u. 15ff.): Tz. 34 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Der Anschaffungspreis umfasst idR den Kaufpreis oder Rechnungsbetrag ohne Vorste...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Blomeyer/Rolfs/Otto: Betriebsrentengesetz, 7. Aufl., München 2018 Bruns/Hülsberg, IAS 26 – Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen (Accounting and Reporting by Retirement Benefit Plans), in: Hennrichs/Kleindiek/Watrin (Hrsg.) Münchener Kommentar zum Bilanzrecht, 5. Erg.Lfg., München 2014; Bürge/Ohlund, Die Konzernrechnungslegung nach International Accoun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 116 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Was Gegenstand eines Vermächtnisses ist, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung.[2] Bei einem Vermächtnis ist durch Auslegung zu ermitteln, was der vermachte Gegenstand ist. Diese Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatsachen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 230 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Damit sind die beiden Fälle abgedeckt, dass das Recht des Dritten auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers erworben wird (§ 331 ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wertaufholung

Tz. 107 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Durch IAS 2.33 muss in jeder Periode eine neue Wertfeststellung für alle im Unternehmen vorhandenen Vorratsgegenstände durchgeführt werden. Stellt sich dabei heraus, dass die Gründe für die Vornahme einer Wertberichtigung nicht mehr bestehen, muss die in der vorangegangenen Periode vorgenommene Abwertung insoweit rückgängig gemacht werden, a...mehr