Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäude

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Begriff des bebauten Grundstücks setzt voraus, dass ein benutzbares Gebäude vorhanden ist. Die Entscheidung, ob ein benutzbares Gebäude vorliegt, muss systematisch bei der Abgrenzung zwischen den Grundstücksarten unbebautes Grundstück (§ 246 BewG) und bebautes Grundstück getroffen werden. Rz. 11 [Autor/Stand] Der Begriff des Gebäudes entspricht dem in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Rechtslage bis zum Eintritt der Bedingung (Abs. 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Lasten, deren Fortdauer auflösend bedingt ist und die nicht nach § 13 Abs. 2 und 3, § 14, § 15 Abs. 3 BewG zu bewerten sind, werden grundsätzlich wie unbedingte abgezogen (§ 7 Abs. 1 BewG). Rz. 6 [Autor/Stand] Auflösend bedingte Renten, Nutzungen usw. sind als Leistung auf unbestimmte Dauer zu behandeln und nur mit ihrem Kapitalwert (§ 13 Abs. 2 BewG) abzi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 36 Abs. 1 GrStG in der Fassung durch Art. 3 GrStRefG[2] regelt, dass die Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025 stattfindet (Hauptveranlagung 2025). § 36 GrStG in der bis einschließlich Kalenderjahr 2024 geltenden Fassung regelt eine Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte. Die Vorschrift hat heute kaum noch praktisch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gesamtgebäude maßgebend

Rz. 22 [Autor/Stand] Abgesehen von den Fällen der Errichtung in Bauabschnitten, ist bei der Prüfung, ob ein Gebäude bezugsfertig ist, grundsätzlich auf das ganze Gebäude und nicht nur auf einzelne Wohnungen oder Räume abzustellen. Somit führt die Fertigstellung von Wohnungen im Erdgeschoss vor dem Feststellungszeitpunkt nicht dazu, dass das Gebäude als bezugsfertig anzusehen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Berichtigung nicht laufend veranlagter Steuern

Rz. 9 [Autor/Stand] Tritt die Bedingung ein, so fällt die auflösend bedingte Last weg. In diesem Fall ist die Festsetzung der nicht laufend veranlagten Steuern (Erbschaftsteuer) entsprechend zu berichtigen (§ 7 Abs. 2 BewG). Für diese Steuern wird auch hier – entsprechend der Regelung in § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 BewG – eine Berichtigung nach dem tatsächlichen Wert des Erwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 8 BewG geht auf ältere Gesetze, insbes. auf § 16 Abs. 3 Preuß. ErbStG, zurück. Diese Vorschrift ist seinerzeit ohne wesentliche Änderung in § 151 AO und von da durch die VO v. 1.12.1930 unverändert in das BewG 1931 (§ 7) übernommen worden. Im BewG 1934 ist die Vorschrift als § 8 aufgenommen und neu gefasst worden. Die frühere Fassung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Gebäude von untergeordneter Bedeutung

Rz. 35 [Autor/Stand] Die bei der Einheitsbewertung geltende Sonderregelung für Gebäude von untergeordneter Bedeutung (§ 72 Abs. 2 BewG) ist bei der Grundsteuerbewertung nicht übernommen worden. Somit ist für die Annahme eines bebauten Grundstücks bei der Grundsteuerbewertung lediglich das Vorhandensein eines benutzbaren Gebäudes vorauszusetzen. Demnach liegt auch in diesen Fä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hauptveranlagung als Bestandsaufnahme

Rz. 31 [Autor/Stand] Mit der Hauptveranlagung wird die vollständige Erfassung aller wirtschaftlichen Einheiten angestrebt. Somit müssen sämtliche wirtschaftliche Einheiten eine neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer erhalten. Rz. 32 [Autor/Stand] Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens oder des Gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Errichtung in Bauabschnitten (Satz 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 248 Satz 2 BewG ist bei einer Errichtung eines Gebäudes in Bauabschnitten nicht auf die Bezugsfertigkeit des Gesamtgebäude, sondern des jeweiligen Bauabschnitts abzustellen. Somit ist bei abschnittsweise errichteten Gebäuden der bezugsfertige Teil als Gebäude anzusehen. Dabei ist die Grundstücksart bebautes Grundstück festzustellen. Rz. 41 [Autor/S...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bilanzielle Abbildung bei Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 154 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Liegt ein Verkauf nach IFRS 15 vom Verkäufer/Leasingnehmer an den Käufer/Leasinggeber vor, so muss der Käufer/Leasinggeber den erworbenen Vermögenswert gem. den einschlägigen Standards für die bilanzielle Abbildung von Erwerben nichtfinanzieller Vermögenswerte – also wohl regelmäßig nach IAS 16 – bilanziell erfassen (IFRS 16.100 (b)). Zusätz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / gg. Diskontierungszinssatz

Tz. 60 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die für die Erstbewertung relevanten Leasingzahlungen (vgl. Tz. 58–58n) müssen für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit diskontiert werden (IFRS 16.26). Folglich bedarf es eines Diskontierungszinssatzes. Dabei unterscheidet IFRS 16.26 zwischen dem dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegenden Zinssatz iSe. internen Zinsfußes (interna...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, "Presentation of Financial Statements" – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117ff.; ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar (ADS Int 2002), Stuttgart 2002; Amshoff/Jungius, Neuregelung der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung, PiR 2011, S. 245ff.; Bach/Berger, Angabeninitiative des IASB: Stück für Stüc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Laufzeit des Leasingverhältnisses

Tz. 41 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses (lease term) ist für dessen Bilanzierung von besonderer Bedeutung. So determiniert bspw. die Laufzeit für den Leasingnehmer im Rahmen der Bewertung, über welchen Zeitraum Leasingzahlungen bei der Leasingverbindlichkeit und damit auch beim korrespondierenden Nutzungsrecht einzubeziehen sin...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Barwerttest

Tz. 123 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Ein Finance-Leasingverhältnis kann zudem über eine wertmäßige Beurteilung der Leasingzahlungen im Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts begründet werden. Konkret ist ein wirtschaftliches Eigentumsverhältnis mit Verweis auf IFRS 16.63 (d) anzunehmen, wenn der Barwert der Leasingzahlungen zu Vertragsbeginn mindestens dem nah...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Zusammenfassung von Verträgen

Tz. 10 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Mit IFRS 16.B2 enthalten die Vorgaben zur Leasingbilanzierung – analog zu IFRS 15.17 im Kontext der Umsatzerfassung aus Kundenverträgen – eine explizite Regelung zur verpflichtenden Zusammenfassung von Verträgen zu einer Bilanzierungseinheit (unit of account), die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (sog. linked trans...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Günstige Kaufoption

Tz. 114 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Wenn eine Übertragung des rechtlichen Eigentums am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer am Ende der Leasinglaufzeit nicht verpflichtend, sondern mit Blick auf eine Kaufoption des Leasingnehmers lediglich optional ist, resultiert aus einer solchen Option regelmäßig dann ein Finance-Leasingverhältnis, wenn dem Leasingnehmer bei Abschluss des Le...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Recht auf wirtschaftliche Nutzenziehung

Tz. 27 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Mit Blick auf das erste Kontrollkriterium – Recht auf im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substantially all of the economic benefits) – muss beurteilt werden, ob der Kunde bzw. potenzielle Leasingnehmer tatsächlich "die Früchte" aus seiner Verwendung des Vermögenswertes ernten kann. Dabei ist zu beachten, dass ein Kun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Laufzeittest

Tz. 119 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Einem Leasingnehmer ist zudem normalerweise mit Verweis auf IFRS 16.63 (c) wirtschaftliches Eigentum an einem Vermögenswert zuzuordnen, wenn die Laufzeit des Leasingverhältnisses den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts umfasst. Auf diese Weise sichert sich der Leasingnehmer die bedeutenden wirtschaftliche...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Restwertgarantien

Tz. 58g Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Ferner sind aufseiten des Leasingnehmers voraussichtlich zu entrichtende Zahlungen aufgrund von zugesagten Restwertgarantien (residual value guarantees) bei der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen (IFRS 16.27 (c)). IFRS 16 definiert eine Restwertgarantie als eine zugunsten des Leasinggebers gewährte Garantie, wonach d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Anfängliche direkte Kosten

Tz. 64 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Dem Leasingnehmer entstandene anfängliche direkte Kosten (initial direct costs) sind nach IFRS 16.24 (c) Teil der Anschaffungskosten und erhöhen damit den erstmaligen Wertansatz des Nutzungsrechts. Unter anfänglichen direkten Kosten iSd. IFRS 16 sind jene Kosten zu verstehen, die bei der Erlangung des Leasingverhältnisses entstanden sind, abe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Beispiele unbedingten Erwerbs

Rz. 19 [Autor/Stand] In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung verneint und einen unbedingten Erwerb angenommen: 1. Bei nicht aufschiebend bedingten, sondern nur genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften, vgl. Vor §§ 4–8 Rz. 10. Rz. 20 2. Vertragliche Aufnahme des Vorbehalts einer endgültigen Einigung stellt lediglich eine Recht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundstückseigentümer

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist Steuerschuldner derjenige, dem der Steuergegenstand zuzurechnen ist. Steuergegenstände bei der Grundsteuer sind zum einen der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Nr. 1 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 25 ff.) und zum anderen Grundstücke (§ 2 Nr. 2 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 75 ff.). Die Zurechnung regelt § 39 AO für alle Steuergeset...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beispiele auflösend bedingten Erwerbs

Rz. 9 1. Vorschüsse, die auf das künftige Gehalt oder die erst noch festzusetzende Tantieme gezahlt worden sind, werden als auflösend bedingter Vermögenserwerb aufgefasst.[1] Rz. 10 2. Das Anteilsrecht eines Abkömmlings am Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist nach bürgerlichem Recht auflösend bedingt; das Anteilsrecht erlischt, wenn der Abkömmling während des Bes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 30 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind neben dem Grund und Boden auch die dazu gehörenden Gebäude[2], und die Betriebsmittel[3] einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn sie, z.B. bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden oder bei der Verpachtung dem Pächter gehören (§ 34 Abs. 4 BewG). Für die Bewertung nach dem 1.1.202...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 248 BewG ist durch Art. 1 GrStRefG[2] eingeführt worden. Nahezu wortgleich ist die Vorschrift mit der bei der Einheitsbewertung geltenden Parallelvorschrift des § 74 BewG. Allerdings wurde insoweit die Ausnahmeregelung für die in § 72 Abs. 2 und Abs. 3 BewG bezeichneten Grundstücke nicht übernommen. Nach § 72 Abs. 2 BewG führen Gebäude, deren Zweckbesti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] Mit Art. 3 GrStRefG [2] wurden die Sondervorschriften für die Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 in § 36 GrStG verortet. Die Vorschriften für die zuletzt durchgeführte Hauptveranlagung auf den 1.1.1974 waren im bisherigen § 37 GrStG enthalten. Rz. 4 [Autor/Stand] Somit findet nach 51 Jahren erneut eine Hauptveranlagung statt. Der Zeitraum zwischen der Hauptf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wegfall der Gebäudeeigenschaft

Rz. 30 [Autor/Stand] Bei Gebäuden, die nicht mehr nutzbar sind, endet die Gebäudeeigenschaft. Insbesondere ist ein Gebäude dann nicht mehr benutzbar, wenn infolge des Verfalls des Gebäudes oder der Zerstörung keine auf Dauer benutzbaren Räume vorhanden sind (§ 246 Abs. 2 Satz 1 BewG). Rz. 31 [Autor/Stand] Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn der Verfall so weit fort...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Rechtslage bis zum Eintritt der Zeitbestimmung

Rz. 4 [Autor/Stand] Die Fälle, in denen der Erwerb von Wirtschaftsgütern oder die Entstehung oder der Wegfall einer Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiss ist, stellt § 8 BewG der Setzung einer Bedingung gleich. Demgemäß ergibt sich Folgendes: a) Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt eines Ereignisses abhängt, dessen Eintritt gewiss, bei dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Sind die durch ein Rechtsgeschäft gewollten Wirkungen von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig oder sollen die Rechtswirkungen nur bis zum Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses dauern, so steht das Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung i.S. der §§ 4–7 BewG. Ist der Erwerb von Wirtschaftsgütern oder die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Berücksichtigung von Veränderungen

Rz. 33 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber lässt eine zeitgleiche Erteilung der Hauptfeststellungsbescheide über die Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der Bescheide über die Hauptveranlagung der Steuermessbeträge auf den 1.1.2025 zu. Damit können die Bescheide über die Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 bereits vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden (§ 21 Satz 1 GrSt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bewertung bebauter Grundstücke

Rz. 50 [Autor/Stand] Es ist zwischen der Definition des Begriffs des bebauten Grundstücks und der Bewertung bebauter Grundstücke zu unterscheiden. Der Begriff des bebauten Grundstücks entscheidet über die Frage, was dem Grunde nach zu besteuern ist. Bei der Frage der Bewertung wird über die Höhe der Besteuerung entschieden. Rz. 51 [Autor/Stand] Deshalb müssen bei der Bewertun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Beispiele bedingten Erwerbs

Rz. 9 [Autor/Stand] In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung eine aufschiebende Bedingung bejaht: 1. War ein Nießbrauch zunächst mehreren Bedachten vom Erblasser zu gleichen Teilen eingeräumt mit der Maßgabe, dass im Falle des Todes eines Bedachten der diesem bis zum Tode zugestandene Nießbrauchsteil den überlebenden Bedachten zufallen soll, so liegt ein aufschiebend be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Berichtigung nicht laufend veranlagter Steuern

Rz. 6 [Autor/Stand] Für nicht laufend veranlagte Steuern – (s. Rz. 5) – lässt § 5 Abs. 2 Satz 1 BewG bei Eintritt der auflösenden Bedingung eine Berichtigung der bisherigen Steuerfestsetzung zu. Die für den bisher Berechtigten festgesetzte Einzelsteuer wird nach dem "tatsächlichen Wert des Erwerbs" berichtigt. Die Auffassungen, was als "tatsächlicher Wert des Erwerbs" zu ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] § 10 GrStG blieb bis zur Grundsteuerreform [2] seit 1973 unverändert. Die Vorschrift geht auf § 7 GrStG 1951 zurück und fasst die dortigen Regelungen zusammen. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 GrStG 1951 war der Eigentümer oder der Berechtigte Steuerschuldner. Das galt nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 GrStG 1951 bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch dann, wenn die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Rechtslage bis zum Eintritt der Bedingung (Abs. 1)

Rz. 3 [Autor/Stand] Der auflösend bedingte Erwerb wird steuerlich zunächst wie ein unbedingter Erwerb behandelt und dem Erwerber voll zugerechnet (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BewG). Hieraus ergibt sich, dass im obigen Beispiel Rz. 1 der Witwe A zunächst der ganze Vermögensanfall zugerechnet werden muss. Rz. 4 [Autor/Stand] Besteht der Vermögenserwerb in dem Recht auf wiederkehrende Nut...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Antrag auf Berichtigung, Frist

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Berichtigung der nicht laufend veranlagten Steuern erfolgt nur auf Antrag, der bis zum Ablauf des Jahres zu stellen ist, das auf den Eintritt der Bedingung folgt (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BewG). Unter dem Geltungsbereich der Reichsabgabenordnung war die Antragsfrist eine Ausschlussfrist i.S.d. § 83 Abs. 2 RAO. Das bedeutete, dass die Frist durch das FA nicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftlicher Eigentümer

Rz. 20 [Autor/Stand] § 10 Abs. 1 GrStG stellt allein auf die steuerliche Zurechnung des Steuergegenstandes ab. Wurde die wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes (Steuergegenstand) bei der Feststellung des Einheitswerts abweichend von § 39 Abs. 1 AO dem wirtschaftlichen Eigentümer (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO) zugerechnet, ist dieser Steuerschuldner. Rz. 21 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Die aufschiebend bedingte Last[2] bildet das Gegenstück zu dem aufschiebend bedingten Erwerb, § 4 BewG. Unter Lasten fallen Verpflichtungen jeder Art, also nicht nur Schulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie Rentenverpflichtungen und andere wiederkehrende Leistungen.[3] Erfasst werden nur rechtsgeschäftliche Bedingungen und damit nicht z.B. Ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Rechtslage bis zum Eintritt der Bedingung (Abs. 1)

Rz. 6 [Autor/Stand] Aufschiebend bedingte Lasten werden nicht berücksichtigt, solange die Bedingung, die sie zur Entstehung bringt, nicht eingetreten ist (§ 6 Abs. 1 BewG). Wer aufschiebend bedingt belastet ist, kann somit die Last nicht abziehen. Rz. 7 [Autor/Stand] Behält sich ein Schenker den Nießbrauch vor, obwohl der Zuwendungsgegenstand bereits mit dem Nießbrauch eines ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beispiele für aufschiebend bedingte Lasten

Rz. 21 [Autor/Stand] Durch §§ 98a Satz 2, 109 BewG a.F. und § 109 BewG (ab 1.1.2009), der auf § 11 Abs. 2 BewG verweist, ist die Rechtsprechung zum Abzug aufschiebend bedingter Lasten im Betriebsvermögen an sich überholt, s. Rz. 3. Die Entscheidungen enthalten indes zumeist allgemeine Erwägungen zur Rechtsnatur und Bedeutung von Bedingungen, die über den Bereich des Betriebs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Keine zeitversetzte Geltung bei der Hauptveranlagung 2025

Rz. 14 [Autor/Stand] Mit der nach § 16 Abs. 2 GrStG vorgesehenen Regelung wollte der Gesetzgeber die Möglichkeit einräumen, den Bescheid über den Grundsteuerwert gleichzeitig mit dem Steuermessbetrag zu erteilen. Davon ging jedenfalls die Begründung zur Regierungsvorlage, die zum ursprünglichen § 37 GrStG (jetzt § 36 GrStG) geführt hat, ausdrücklich aus. Der Grund für diesen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Ausschluss der Grundsteuer C

Rz. 65 [Autor/Stand] Die mit § 25 GrStG [2] zugunsten der Gemeinde eingeführte Möglichkeit, in Gebieten mit besonderem Wohnraumbedarf für baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen, gilt nicht für bebaute Grundstücke. Die nach § 25 Abs. 5 GrStG vorgesehene "Grundsteuer C" zur Baulandmobilisierung ist nur innerhalb der unbebauten Grundstücke im Sinne des § 24...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beispiele einer auflösend bedingten Last

Rz. 13 1. Soweit sich die höchstrichterliche Rechtsprechung mit auflösend bedingten Lasten im Betriebsvermögen befasst hat, ist diese durch § 98a Satz 2 BewG i.d.F. des StÄndG 1992 ab 1.1.1993 überholt, vgl. Vor §§ 4–8 BewG Rz. 28, § 6 BewG Rz. 21 und § 4 BewG Rz. 9. Jedoch sind die dort für die Abgrenzung zwischen aufschiebend und auflösend bedingter Last entwickelten Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wirkung des Eintritts der Zeitbestimmung

Rz. 8 [Autor/Stand] Zu untersuchen bleibt, was steuerlich zu geschehen hat, wenn das Ereignis, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiss ist, eintritt. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden: a) Hängt der Erwerb eines Wirtschaftsguts von dem Ereignis ab, so ändert sich mit dem Zeitpunkt des Eintritts die Vermögenslage. Der Vermögenserwerb wird nunmehr berücksichtigt, und es wird da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Beispiele (Rechtsprechung)

Rz. 21 [Autor/Stand] Aus der Rechtsprechung sind zur Frage der Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt folgende Entscheidungen hervorzuheben: 1. Die Verpflichtung, dem Geldgeber einen bestimmten Teil des Grundstückswertes zu zahlen, wenn binnen bestimmter Frist das Grundstück nicht verkauft ist, ist bestimmt befristet und daher eine abzugsfähige Last.[2] Es wäre aber zu p...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Besonderheiten bei steuerbefreiten Einheiten

Rz. 41 [Autor/Stand] Eine Hauptveranlagung ist nur für solche wirtschaftlichen Einheiten durchzuführen, bei denen sich eine steuerliche Auswirkung ergibt. Ist beispielsweise ein Grundstück vollständig von der Steuer befreit, ist bereits keine Feststellung des Grundsteuerwerts durchzuführen, weil die Feststellung nicht für die Besteuerung von Bedeutung ist (§ 219 Abs. 3 BewG)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Aufschiebend bedingter Erwerb – Begriff

Rz. 3 [Autor/Stand] Das Maß der Aussichten, die im Feststellungszeitpunkt für den Eintritt oder Nichteintritt einer Bedingung bestehen, ist nach der Rechtsprechung[2] nicht entscheidend dafür, ob eine Verpflichtung aufschiebend oder auflösend bedingt ist. Wie auch im bürgerlichen Recht muss im Steuerrecht streng zwischen aufschiebender und auflösender Bedingung unterschieden...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Rückbau- und Wiederherstellungskosten

Tz. 65 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Bestehen für den Leasingnehmer im Zusammenhang mit dem Leasingverhältnis Rückbau- und/oder Wiederherstellungsverpflichtungen in Bezug auf das Leasingobjekt oder dessen Standort, so muss er diese Verpflichtungen gem. IFRS 16.24 (d) iVm. IFRS 16.25 wie folgt bilanzieren: Die geschätzten Kosten aus einer solchen Verpflichtung sind in die Anschaff...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Neubeurteilung des Leasingverhältnisses

Tz. 68 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Gemäß IFRS 16.39 ist der Leasingnehmer nach dem Bereitstellungsdatum dazu verpflichtet, das Leasingverhältnis sowohl hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Erstbewertung getroffenen Einschätzungen als auch mit Blick auf bestimmte Änderungen von Marktfaktoren fortlaufend zu überprüfen. In Abgrenzung zur Modifikation eines Leasingverhältnisses, die...mehr