Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Zugangs- und Folgebewertung (§ 253 HGB)

Rz. 34 Besonderheiten bei der Zugangs- und Folgebewertung ergeben sich für den Konzernabschluss grds. nicht (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 253 HGB). Basierend auf § 308 Abs. 1 Satz 2 HGB kann das einzige in § 253 HGB enthaltene Wahlrecht zur außerplanmäßigen Abschreibung von Finanzanlagen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB) im Konzernab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Anwendungsbereich

Rz. 1 Nach den für die einzelgesellschaftliche Rechnungslegung formulierten Gewinnermittlungsprinzipien – namentlich dem Realisationsprinzip und dem Imparitätsprinzip – gelten Gewinne erst dann als entstanden, wenn sie durch einen Umsatzakt mit einem fremden Dritten objektiviert wurden. Über § 298 Abs. 1 HGB gelten beide in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB enthaltenen Prinzipien auch ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Weiterveräußerungsabsicht (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 36 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB besteht ein weiteres sachlich begründetes Einbeziehungswahlrecht für TU, wenn deren Anteile ausschließlich zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung gehalten werden. Die Vorschriften gelten für den beabsichtigten Tausch gegen Anteile an einem anderen Unternehmen analog. Dieses Wahlrecht ist insb. für institutionelle Anleger, wie Vermögensverwalter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 In § 264b HGB werden die Voraussetzungen genannt, unter denen Tochterunternehmen (TU) und ggf. auch Mutterunternehmen (MU) in der Rechtsform einer PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB durch Integration in einen Konzernabschluss (sog. befreiender Konzernabschluss) die ergänzenden Vorschriften zur Rechnungslegung für KapG nicht berücksichtigen müssen. Die Bestimmung des § 264...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausübung von Bilanzierungswahlrechten (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 36 § 300 Abs. 2 Satz 2 HGB gestattet die unabhängige Ausübung von Wahlrechten im Konzernabschluss, losgelöst von der etwaigen Inanspruchnahme in den jeweiligen Einzelabschlüssen. Für den Konzernabschluss ist dabei weder die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten in den Einzelabschlüssen der TU noch die Ausübung im Einzelabschluss des MU maßgebend.[1] Allerdings ist für de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Pflicht oder Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten?

Rz. 7 Die an eine Bewertungseinheit geknüpften Rechtsfolgen treten ein, falls "Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zusammengefasst" (§ 254 Satz 1 HGB) werden. Der Gesetzeswortl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.6 Latente Steuern (§ 274 HGB)

Rz. 67 Im Konzernabschluss gelten für die Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern § 298 Abs. 1 i. V. m. § 274 HGB und § 306 HGB nebeneinander. Für temporäre Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss bzw. der Handelsbilanz II und der Steuerbilanz sowie für die Nutzbarkeit steuerrechtlicher Verlustvorträge und den hieraus resultierenden steuerrechtlichen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Beteiligungen an assoziierten Unt sind im Konzernabschluss gesondert auszuweisen und nach der Equity-Methode zu bewerten. Während § 311 HGB den Begriff des assoziierten Unt definiert, ist die Anwendung der Equity-Methode in § 312 HGB geregelt. § 313 Abs. 2 Nr. 2 HGB sieht besondere Angabepflichten für den Konzernanhang vor.[1] Die Vorschriften werden durch DRS 26 "Asso...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Wahlrecht

Rz. 74 Die Anwendung der Equity-Methode führt zum Ausweis des Beteiligungsbuchwerts i. H. d. anteiligen Eigenkapitals (EK) und zur periodengleichen Übernahme des anteiligen Jahresergebnisses des assoziierten Unt in den Konzernabschluss. Im Verhältnis zu der AK-Methode werden stille Reserven im Beteiligungsbuchwert vermieden; zudem wird eine periodengerechte Erfolgsermittlung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Neuausübung von Bewertungswahlrechten im Konzernabschluss (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 27 Bewertungswahlrechte, die nach dem Recht des MU zulässig sind, können gem. § 308 Abs. 1 Satz 2 HGB im Konzernabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den Einzelabschlüssen aller einbezogenen Unt neu ausgeübt werden. Unter das Neuausübungsrecht fallen auch jene Wahlrechte, die bereits im Einzelabschluss des MU wahrgenommen wurden. Rz. 28 Denkbar ist z. B., dass im Ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Fallbeispiel 1: Schuldenkonsolidierung ohne Beteiligung von Minderheiten

Rz. 22 Praxis-Beispiel In ihrem Jahresabschluss zum 31.12.X1 hat die nach HGB bilanzierende M AG (MU) gegenüber ihrem TU, der T GmbH, eine Rückstellung wegen Schadensersatzes i. H. v. 400 GE gebildet. Der Steuersatz aller Unt des KonsKreis beträgt 30 %. Die Ausgangsdaten des Beispiels enthält die nachfolgende Übersicht (einschl. der Buchungen zur KapKons): SchuldenKons zum 31...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Schuldenkonsolidierung

Rz. 31 Weitere innerkonzernliche Beziehungen mit GemeinschaftsUnt sind i. R. d. QuotenKons ebenfalls anteilig zu eliminieren. Generelles Ziel ist, dass im Konzernabschluss nur noch die Forderungen und Schulden, Zwischenergebnisse sowie Aufwendungen und Erträge erscheinen, die dem Anteil der anderen Gesellschafter am GemeinschaftsUnt entsprechen. So sind Schuldbeziehungen zwi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3.1 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 135 Neben den aus den Jahresabschlüssen übernommenen, aus Asset Deals stammenden GoF resultiert der GoF im Konzernabschluss aus der KapKons. Hierbei handelt es sich letztlich um die bei Share Deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen neu bewerteten EK (nach Bewertung der VG und Schulden zum beizulegenden Zeitwert) verb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3 Abweichungen in Ausnahmefällen (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 58 Auch in begründeten Ausnahmefällen darf gem. § 308 Abs. 2 Satz 4 HGB von einer einheitlichen Bewertung abgewichen werden. Eine nähere Spezifizierung der Anwendungsfälle und der damit verbundenen Voraussetzungen liefert der Gesetzgeber nicht. Die Regelung folgt dem Ziel der Praktikabilität der Konsolidierung. Vor dem Hintergrund eines drohenden Informationsverlustes be...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.11 Bestandteile des Jahresabschlusses

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.8 Einbeziehung von assoziierten Unternehmen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.3 Konzernabschlussstichtag

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.1 Immaterielle Vermögenswerte

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.10 Differenzierung der rechnungslegungspflichtigen Unternehmen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.5 Fremdwährungsumrechnung

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 4 Mitwirkungsverzögerungsgeld

Für die Mitarbeitenden im Rechnungswesen, die den Unternehmer bei der Erfüllung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens unterstützen sollen, stellt sich natürlich auch die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn das Verlangen nicht erfüllt wird. In diesem Fall kommt es sowohl zu monetären als auch zu verfahrensrechtlichen Konsequenzen. Sollte das qualifizierte Mitwirkungsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausstrahlung / 2.2.2 Beteiligungsgesellschaften/Konzerne

Wird ein Arbeitnehmer zu einer Tochtergesellschaft des deutschen Betriebs entsandt, gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen für eine Entsendung wie bei nicht verbundenen Unternehmen. Es muss geprüft werden, ob die rechtlichen und tatsächlichen Gestaltungsmerkmale bei der Tochtergesellschaft im entsendenden Unternehmen liegen. In der Regel liegt keine Entsendung vor...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.4 Ausblick: die geplante gesonderte Hinzurechnungsbesteuerung für Konzerne (Mindeststeuergesetz)

Die im künftigen Mindeststeuergesetz vorgesehene Nachversteuerung für sämtliche niedrig besteuerte Einheiten in einem Staatsgebiet findet in der Regel auf der Ebene der obersten (bei deutsch beherrschten Konzernen) Muttergesellschaft statt. Diese eigenständige Regelung ist wirtschaftlich mit einer Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbar. Hinsichtlich Einzelheiten vgl. nachfolg...mehr

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Rückstellungen: ABC / Verlustausgleichsverpflichtung

Eine Rückstellung wegen Verlustausgleichsverpflichtung kommt bei einem Mutterunternehmen, das nicht über einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zum Verlustausgleich verpflichtet ist, nur aufgrund einer Konzernhaftung nach analoger Anwendung von § 302 AktG im sog. qualifiziert faktischen Konzern in Betracht. Die Bildung einer Rückstellung ist nur zulässig, wenn di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Überblick

Eine Hinzurechnungsbesteuerung ist ebenfalls nicht vorzunehmen, wenn es dem Steuerpflichtigen gelingt, den sog, Substanztest zu führen. Dieser geht auf die Rechtsprechung des EuGH (Cadbury Schweppes) zurück. [1] Nach den Grundaussagen ist eine Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Company Gesetzgebung "CFC") nur in Missbrauchsfällen zulässig. Hierzu muss dem Steuerpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückstellungen nach HGB und... / 5.1.1 Handelsrecht

Rz. 35 § 253 Abs. 1 HGB schreibt seit 2010 als Folge des BilMoG den Ansatz zum "Erfüllungsbetrag" vor.[1] Mit der Verwendung des Begriffs "Erfüllungsbetrag" wird ausdrücklich klargestellt,[2] dass bei der Rückstellungsbewertung unter Einschränkung des Stichtagsprinzips künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen sind. Es wird klargestellt, dass die Höhe einer R...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Konzern

Tz. 31 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Als Konzern (group) gilt gem. IFRS 10 Appendix A ein Mutterunternehmen zusammen mit seinen Tochterunternehmen. Dem Wortlaut nach umfasst ein Konzern damit lediglich den Kreis voll zu konsolidierender Unternehmen. Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen gem. IAS 28 bzw. IFRS 11 sind nicht explizit Teil des Konzerns. Tz. 32 Stand: E...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ermittlung und Erfassung des anzusetzenden Betrags

Tz. 284 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Konzernabschluss sind Vermögenswerte, die unmittelbar aus Lieferungen oder Leistungen von einbezogenen Unternehmen beruhen, mit einem Wert anzusetzen, der den konzerneinheitlichen Bilanzierungsvorschriften gem. IFRS 10.19 entspricht. Dadurch können sich ggf. Unterschiede zum Wertansatz nach nationalem Recht ergeben. Die (Konzern-)Anschaff...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Zielsetzung von IFRS 10

Tz. 11 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 Consolidated Financial Statements befasst sich mit der Rechnungslegung im Konzern (IFRS 10.1). Die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen (subsidiaries), assoziierten Unternehmen (associates) und Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) in sog. gesonderten (Einzel-)Abschlüssen, sofern das Unternehmen entweder freiwillig oder...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 290 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Durch IFRS 10.B86 (c) wird bestimmt, dass Aufwendungen und Erträge aus Geschäften zwischen Konzernunternehmen sowie konzerninterne Dividendenzahlungen oder sonstige Gewinnvereinnahmungen vollständig eliminiert werden müssen. Das Erfordernis der Eliminierung konzerninterner Geschäfte aus der Konzern-GuV ergibt sich aus dem Einheitsgrundsatz. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ermittlung der nicht beherrschenden Anteile

Tz. 411 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In der Konzernbilanz ist gem. IFRS 10.22 iVm. IFRS 10.B86 (b) ein Posten für nicht beherrschende Anteile am Reinvermögen vollkonsolidierter Tochterunternehmen zu bilden. Nicht unter diesen Posten fallen Anteile am Mutterunternehmen selbst (eigene Anteile), an assoziierten Gemeinschaftsunternehmen (IAS 28 bzw. IFRS 11), an anderen Beteiligung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Ausweis von nicht beherrschenden Anteilen

Tz. 431 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nicht beherrschende Anteile auf das Tochterunternehmen sind in der Konzernbilanz nach IFRS innerhalb des Eigenkapitals, aber getrennt vom Eigenkapital, das auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt, auszuweisen (IFRS 10.22). IAS 1 enthält zum Ausweis des Eigenkapitals im Konzernabschluss folgendes Beispiel (IAS 1.IG6): Abb. 16: Auswei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 248 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Konzernabschlüsse werden grundsätzlich in drei Schritten aufgestellt, die sich auch in den Regelungen zur Konsolidierung in IFRS 10.B86–B93 widerspiegeln. Im ersten Schritt werden die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen (IFRS-Abschlüsse I) – sofern noch nicht geschehen – zu einem einh...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 281 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10.B86 (c) sind konzerninterne Lieferungen und Leistungen (Transaktionen) sowie daraus resultierende nicht realisierte Gewinne vollständig aus dem Konzernabschluss zu eliminieren; nicht realisierte Verluste aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen können dagegen ein Anzeichen für einen bestehenden Abwertungsbedarf sein, der ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Theorie des Konzernabschlusses nach IFRS

Tz. 50 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß der Definition in IFRS 10 Appendix A sind im Konzernabschluss das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen so darzustellen, als ob es sich bei dem Konzern um eine einzige wirtschaftliche Einheit handelt; die rechtliche Eigenständigkeit der einzelnen Unternehmen tritt in den Hintergrund. Diese Definition des Konzernabschlusses kann...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 10. Mutterunternehmen

Tz. 37 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Mutterunternehmen (parent) ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere Unternehmen beherrscht (zum Begriff Beherrschung vgl. Tz. 20 ff.). Die beherrschten Unternehmen werden als Tochterunternehmen (subsidiaries) bezeichnet (IFRS 10 Appendix A). Sowohl Mutter- als auch Tochterunternehmen werden als Unternehmen (entity) definiert (IFRS 10 App...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995/2001; Baetge, Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf 1970; Baetge, Änderungen bestehender Beteiligungsverhältnisse im Konzernabschluß, in: Ballwieser/Böcking/Drukarczyk/Schmidt (Hrsg.), FS Moxter, 1994, S. 531ff.; Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 14. Aufl., Düsseldorf 2021;...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Effekte auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Tz. 360 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gem. IFRS 10.B98 (c) iVm. IFRS 10.B99 sind bei einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen sämtliche, auf das Tochterunternehmen entfallende, im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Beträge (ua. nach IAS 16, IAS 19 oder IAS 38) aufzulösen (zu "recyclen") oder umzugliedern, und zwar so, als wenn die diesen Beträgen zugrunde lie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Besonderheiten der Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei Ergebnisübernahme

Tz. 293 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern innerhalb des Konzerns Ergebnisübernahmen stattfinden (zB zwischen dem Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen), ist eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung erforderlich, da in diesen Fällen im Summenabschluss neben den Beteiligungsergebnissen auch bereits das Ergebnis der ergebnisabführe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Zur Weiterveräußerung erworbene oder später dazu bestimmte Tochterunternehmen

Tz. 206 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Zur Veräußerung gehaltene Tochterunternehmen nach IFRS 5 Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations sind unverändert zu konsolidieren. Wenn in einem Konzern ein Verkaufsplan für ein Tochterunternehmen existiert, der den Verlust der Beherrschung zur Folge hat, ist zu überprüfen, ob die Anwendungsvoraussetzungen des IFRS 5 fü...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Drittschuldverhältnisse

Tz. 267 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Fraglich ist, ob nach IFRS auch sog. Drittschuldverhältnisse gegeneinander aufgerechnet werden dürfen. Drittschuldverhältnisse sind Schuldbeziehungen, die quasi im Dreiecksverhältnis mit einem nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen bestehen. Dieses Unternehmen hat gleichzeitig Forderungen gegen ein einbezogenes Unternehmen un...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Tz. 273 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Aufrechnungsdifferenzen werden als unecht bezeichnet, wenn sich konzerninterne Ansprüche und Verpflichtungen aufgrund buchungstechnischer Unzulänglichkeiten ergeben (vgl. ADS, 6. Aufl., § 303 HGB, Tz. 33). Dazu zählen sowohl Fehlbuchungen als auch zeitliche Buchungsunterschiede um den Bilanzstichtag der beteiligten Unternehmen, die aus der B...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Aufgabe der Schuldenkonsolidierung

Tz. 257 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10.B86 (c) sind im Konzernabschluss Ansprüche und Verpflichtungen zwischen einbezogenen Unternehmen (intragroup assets and liabilities) in voller Höhe zu eliminieren, damit entsprechend der Zielsetzung des Konzernabschlusses, den Konzern als ein einziges Unternehmen darzustellen, nur solche Transaktionen abgebildet werden, die aus ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Rückstellungen, Haftungsverhältnisse und Eventualschulden

Tz. 265 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung sind gem. IFRS 10.B86 (c) sämtliche Verpflichtungen zwischen Konzerngesellschaften zu eliminieren. Nach IAS 37 gehören zu den Verbindlichkeiten (liabilities) auch Rückstellungen, Haftungsverhältnisse und Eventualschulden. Rückstellungen stellen gem. IAS 37.14 ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Konsolidierungsspezifische Steuerlatenzen

Tz. 305 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nachdem aus den IFRS-Bilanzen II die Summenbilanz ermittelt worden ist, sind zur Erstellung der Konzernbilanz noch Konsolidierungsmaßnahmen iSd. Einheitsgrundsatzes des IFRS 10 Appendix A vorzunehmen. Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede (temporary differences) zwischen den Wertansätzen in der jeweiligen Steuerbilanz und der IFRS-Konzer...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen für Beherrschung

Tz. 55 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist in IFRS 10.4–4B unabhängig von Rechtsform und Sitz der betroffenen Unternehmen geregelt. Dieser weite Anwendungsbereich ist allerdings nur für Unternehmen in solchen Staaten unmittelbar relevant, die IFRS als verbindliches Normsystem für die Rechnungslegung installiert oder anderweitig ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliche Einbeziehungspflicht

Tz. 200 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält Regelungen zur Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises. Ein Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss erstellt, hat alle ausländischen und inländischen Tochtergesellschaften, dh. alle beherrschten Unternehmen, zu konsolidieren (Weltabschlussprinzip). Diese Pflicht besteht unabhängig von Rechtsform und Sitz des Mutterunt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses in Deutschland

Tz. 192 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der IASB hat als privatrechtliche Organisation keine originäre Rechtssetzungskompetenz. Die IFRS/IAS erhalten nur derivativ über den Verweis nationaler Standardsetzer oder aus der Übernahme in nationales Recht einen verbindlichen Charakter (für die EU mittels der IAS-Verordnung mit Übernahmemechanismus; vgl. Tz. 193). De facto kommt damit be...mehr