Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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AGS 3/2015, Sonstige Verein... / 4 Anmerkung

Geiz ist nicht geil … sondern dumm! Wer sich mit dem Recht der Vergütungsvereinbarung beschäftigt und oftmals herangezogen wird, derartige Vereinbarungen auf ihre Rechtswirksamkeit bzw. auf ihre Berechtigung zu überprüfen, höhere als die gesetzliche Vergütung einzufordern, wird immer wieder mit dem Phänomen konfrontiert, dass der relativ einfache und überschaubare Gesetzestex...mehr

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AGS 3/2015, Beschwerde auf ... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde, die auf die Erhöhung des vom VG festgesetzten Gegenstandswerts von 10.000,00 EUR auf 20.000,00 EUR zielt, ist von den Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1) eingelegt. Nach § 33 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 2 RVG ist der Rechtsanwalt zu einer Beschwerde in eigenem Namen berechtigt. Ob der Rechtsanwalt in eigenem Namen oder namens seines Mandanten Bes...mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten ist nicht begründet. Die Berufung des Beklagten und Widerklägers ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Rechtsanwaltsvergütung aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB. Der Beklagte hat gegen den Kläger Anspruch auf Zahlung weiterer Rechtsanwaltsvergütung aus § 612 Abs. 2 B...mehr

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zfs 3/2015, Buschbell/Utzelmann/Quarch/Reisert/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, Deutscher AnwaltVerlag, 5. Aufl. 2015, 904 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1343-2

Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage erscheint das Handbuch zur Fahrerlaubnis unter der Federführung neuer Autoren: VRiLG Dr. Matthias Quarch und RAin Gesine Reisert verantworten die rechtlichen Ausführungen, Dr. Don DeVol den Abschnitt über die Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Durch die Fokussierung des Buches auf die Fahrerlaubnis unter assoziativem Einbezug der ta...mehr

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FF 3/2015, Tretminen im Recht der Wiedereinsetzung

Dr. Mathias Grandel Nicht selten kann ein Mandant die Kosten eines Beschwerdeverfahrens in Familiensachen nicht selbst stemmen. Vielmehr kann das Beschwerdeverfahren nur durchgeführt werden, wenn Verfahrenskostenhilfe hierfür bewilligt wird. Die Mittellosigkeit eines Beteiligten ist ein unverschuldetes Hindernis an der Einhaltung der Rechtsmittelfristen. Es kann Verfahrenskos...mehr

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FF 3/2015, Handbuch der Justiz 2014/2015

Deutscher Richterbund (Hrsg.)32. Auflage 2014, 811 Seiten, 74,99 EUR, Verlag C.F. Müller Das bewährte Handbuch der Justiz ist inzwischen in der 32. Auflage erschienen. Alle zwei Jahre wird das Werk vom Deutschen Richterbund in aktualisierter Fassung herausgegeben. Es ist unerlässlich für diejenigen, die sich mit Gerichten zu befassen haben; dies betrifft nicht nur die Justiza...mehr

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AGkompakt 3/2015, Anrechnun... / II. Vertreter des Antragsgegners

Mahnverfahrensgebühr ist voll anzurechnen Der Anwalt des Antragsgegners erhält im Mahnverfahren eine 0,5-Verfahrensgebühr (Nr. 3307 VV). Auch diese Verfahrensgebühr ist auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) des nachfolgenden streitigen Verfahrens in voller Höhe anzurechnen (Anm. zu Nr. 3307 VV). Beispiel 7 Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR erga...mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / Leitsatz

Lehnt das zunächst angerufene Gericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen örtlicher Unzuständigkeit ab und wird daraufhin die Klage vor dem zuständigen Gericht neu eingereicht, so ist nicht mehr dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 16 Nr. 2 RVG gegeben; vielmehr bildet das neue Verfahren vor dem zuständigen Gericht eine neue Angelegenheit. Eine Anrechnung der ...mehr

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AGS 3/2015, Sonstige Verein... / 2 Aus den Gründen

A. Das geltend gemachte Verlangen ist zulässig; insbesondere hat das LG – auf dessen Ausführungen insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird – zu Recht erkannt, dass die Klage im Urkundenprozess statthaft ist. B. Der Klage kann jedoch deshalb nicht entsprochen werden, weil der Klägerin gegen die Beklagte – bezogen auf die Zeitspanne vom 1.8. – 30.9.2013 – weder...mehr

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FF 3/2015, FF 3/2015 / Kosten und Gebühren

Eine Erhöhung des als Festbetrag vorgegebenen Verfahrenswertes in Sorge- und Umgangssachen nach § 45 Abs. 3 FamGKG ist nur geboten, wenn der Arbeitsaufwand des Gerichts und der Verfahrensbevollmächtigten aufgrund besonderer Umstände – beispielsweise wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache – so stark von einem durchschnittlichen Verfahren abwe...mehr

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AGkompakt 3/2015, Ablehnung... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung ist zutreffend. Das vereinfachte Festsetzungsverfahren nach § 11 RVG scheidet aus, wenn materiell-rechtliche Einwände zu prüfen sind. Dazu reicht es aus, dass der Antragsgegner solche im Ansatz vorträgt. Aus der Luft gegriffene Einwendungen oder Einwendungen ohne jegliche Substanz sind unbeachtlich Lediglich solche Einwendungen, die völlig aus der Luft gegriff...mehr

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zfs 3/2015, Verwertungsverb... / 3 Anmerkung:

Zwei Punkte aus dieser Entscheidung sind für den Verteidiger erinnerungswürdig: Eine Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolge in der Hauptverhandlung ist nicht von einer Zustimmung der Staatsanwaltschaft abhängig, wenn diese nicht an der Hauptverhandlung teilnimmt (NK-GVR/Krenberger, 1. Aufl. 2014, § 75 OWiG, Rn 6). Zudem gilt – auch für die Überliegefrist – der Grundsatz:...mehr

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FoVo 3/2015, Bei Weisungen ... / 3 Der Praxistipp

Finanzielle Auswirkungen nicht im Blick Die Entscheidung des OLG ist einseitig an der Bestätigung der Vorinstanzen orientiert und nimmt wesentliche Aspekte nicht auf. Die persönliche Zustellung verursacht nach Nrn. 100, 711, 716 KVGvKostG einen finanziellen Aufwand von 16,25 bis 29,25 EUR (10,00 + 3,25 – 16,25 + 3,00). Demgegenüber führt die Zustellung durch die Post nach Nrn...mehr

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zfs 3/2015, Darlegungs- und... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… II. Das hält rechtlicher Nachprüfung in einem entscheidenden Punkt nicht stand." [11] 1. Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt des BG, dass hinsichtlich der zum Schadensersatzanspruch führenden Pflichtverletzung Bindungswirkung an das Haftpflichturteil und die dort getroffenen Feststellungen besteht. Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtproze...mehr

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AGS 2/2015, Keine Berücksic... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung hat auch Bedeutung für die Abrechnung des Anwalts. Auch hier stellt sich das Problem, inwieweit die Kosten einer Bahncard abrechnungsfähig und erstattungsfähig sind. Insoweit ist zunächst einmal festzuhalten, dass der Anwalt zur Anschaffung einer Bahncard nicht verpflichtet ist.[1] Benutzt er eine Bahndacrd, so kann er grundsätzlich nur den ermäßigten, tatsäch...mehr

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AGkompakt 2/2015, Zusätzlic... / II. Die Entscheidung des BGH

Berufen auf Aussageverweigerungsrecht reicht aus Der BGH hat diese Frage zwischenzeitlich dahingehend entschieden, dass das Berufen auf ein Aussageverweigerungsrecht eine ausreichende Mitwirkungshandlung darstellt. Praxis-Beispiel Für die Mitwirkung an der Erledigung des Verfahrens kann es genügen, wenn der Verteidiger seinem Mandanten rät, zu dem erhobenen Vorwurf zu schweige...mehr

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FoVo 2/2015, Strafanzeige gegen den Schuldner

In FoVo 2015, 1 haben wir darüber berichtet, dass es sinnvoll sein kann, Informationen auch dadurch zu beschaffen, dass eine Strafanzeige gegen den Schuldner gestellt wird. Unterschiedliche Delikte kommen hier als Ansatzpunkte für ein strafbares Verhalten in Betracht. Hinweis Die Ermittlungshoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, d.h. der Gläubiger muss weder begründen noch ...mehr

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AGkompakt 2/2015, Aussetzun... / 2 II. Die Entscheidung

Das AG hat den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Wertfestsetzung gem. § 148 ZPO ausgesetzt. Vorgreifliche Wertfestsetzung ist für erkennendes Gericht bindend Die Wertfestsetzung im Teilungsversteigerungsverfahren ist für Anwalt und Mandant nach § 33 RVG bindend. Dem erkennenden Gericht im Vergütungsprozess steht insoweit keine eigene Entscheidungskompe...mehr

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AGkompakt 2/2015, Zusätzlic... / III. Kundgabe der Aussageverweigerung

Berufen auf Aussageverweigerungsrecht muss mitgeteilt werden Eine weitere Entscheidung wird in diesem Zusammenhang häufig übersehen. Das AG Hamburg-Barmbek hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Anforderungen an die Mitwirkung des Verteidigers in diesem Fall zu stellen sind. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass es nicht ausreichend ist, gar nichts zu tun und die Akt...mehr

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AGkompakt 2/2015, Zusätzlic... / 3 III. Der Praxistipp

Zusätzliche Gebühr entsteht immer in Höhe der Mittelgebühr Die Entscheidung ist zutreffend. Bei der Gebühr nach Nr. 4141 VV handelt es sich um eine Festgebühr. Der Anwalt erhält die Gebühr der Nr. 4141 VV stets in Höhe der "Rahmenmitte" der in Bezug genommenen Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 3 S. 2 zu Nr. 4141 VV). Es besteht hinsichtlich der Höhe der Gebühr kein Ermessensspielra...mehr

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FF 2/2015, AnwaltFormulare Mandanteninformationen

Michael Sattler (Hrsg.)2015, 320 Seiten, 49 EUR, Deutscher Anwaltverlag Kompakt und übersichtlich – so lassen sich in zwei Worten die vielseitigen Muster, Erläuterungen und Checklisten in "AnwaltFormulare Mandanteninformationen", herausgegeben von Michael Sattler, zusammenfassen. Mustertexte für "Standardsituationen" helfen dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin bei der täglichen...mehr

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AGS 2/2015, Wirksamkeit ein... / 2 Aus den Gründen

Da der Revisionsbeklagte trotz rechtzeitiger Ladung im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht vertreten war, musste auf Antrag des Revisionsklägers durch Versäumnisurteil entschieden werden. Das Urteil beruht jedoch nicht auf der Säumnis, sondern auf einer umfassenden Sachprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81; v. 4.7.2013 – IX ZR 229/12, WM 2013...mehr

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zfs 2/2015, Die Höhe der Ge... / E. Fazit

Auch wenn die Höhe der Geldbuße in Verkehrsordnungswidrigkeiten durch den BKat scheinbar fix vorgegeben ist, bieten sich bei der Bemessung der Rechtsfolge zahlreiche Problemfelder für das Gericht, die der Verteidiger spätestens im Rahmen der Rechtsbeschwerde für sich und den Mandanten nutzen kann. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Entwicklung der Notwendigkeit von F...mehr

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FF 2/2015, Internationale Kindesentführung, Abstammungsrecht und familienrechtliche Nebengebiete

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg (20.–22.11.2014) Etwa 350 Teilnehmer waren nach Marburg gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren. Neben den großen Themen wie Kindesentführung und Abstammungsrecht standen die N...mehr

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zfs 2/2015, Die Höhe der Ge... / V. Folgeproblem: Verteidigungstaktik

Für den Verteidiger besteht durchaus die Schwierigkeit, den Mandanten zur Angabe von Tatsachen und Daten zu den eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu beraten: Soll er diese vornehmen oder soll er schweigen? Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind dabei primär durch das Gericht festzustellen, es besteht gerade keine Mitwirkungspflicht des Betroffenen. Dies gilt sogar dann,...mehr

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AGkompakt 2/2015, Zusätzlic... / 1 I. Der Fall

Das Verfahren war nach § 153 Abs. 2 StPO auf Kosten der Staatskasse eingestellt worden. Die notwendigen Auslagen des Angeklagten waren ebenfalls der Staatskasse auferlegt worden. Der Verteidiger beantragte sodann für seinen Mandanten auch die Festsetzung einer Zusätzlichen Gebühr für die Vermeidung der Hauptverhandlung nach Nr. 4141 VV i.V.m. Nr. 4106 VV in Höhe von 210,00 EU...mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / I. Einleitung

Bei einer Vielzahl von Mandaten zeigt sich, dass Probleme, die sich nach dem Tod des Erblassers ergeben und oft zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen, durch eine aktive Nachlassplanung vermieden worden wären. Um Mandanten bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen umfassend zu beraten, sollten die Besonderheiten des Bankvermögens entsprechend und rechtzeitig ber...mehr

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Zerb 2/2015, FamFG, kommentiertes Verfahrensformularbuch

Ludwig Kroiß/Christian Seiler (Hrsg.) Ein Werk von Praktikern für Praktiker Nomos Verlag 2013, 1.415 S., 128 EUR ISBN 978-3832973940 Die Herausgeber haben zusammen mit einem Team von erfahrenen Praktikern ein Werk geschaffen, das augenscheinlich sämtliche denkbare Verfahren und Anträge im Familienverfahren, Betreuungs-Unterbringungsverfahren, Nachlassverfahren, Grundbuchverfahre...mehr

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AGS 2/2015, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

Diese Auffassung geht fehl. Die Antragsgegnerin übersieht die unterschiedlichen Kostengrundentscheidungen. Ein derartiger gänzlicher Ausschuss der Gebührenerstattung sieht das Gesetz nicht vor. § 15 Abs. 2 RVG bestimmt nur, dass die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal gefordert werden können. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass der bereits in das Verfa...mehr

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AGS 2/2015, Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht. Von Dr. Hans Langenberg und Dr. Kai Zehelein. 7. aktualisierte und überarbeitete Aufl. Verlag C.H. Beck München 2014. XXIX, 687 S. 49,00 EUR.

Das Standardwerk zu den Mietnebenkosten ist in 7. Aufl. erschienen. Die aktualisierte Auflage berücksichtigt die weiter veröffentlichte Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie die umfangreiche Literatur. Zahlreiche Fallbeispiele wurden eingefügt. Eingehend bearbeitet und erweitert sind der Flächenschlüssel zum Umlageschlüssel und der Abschnitt zum Betriebskosten...mehr

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AGS 2/2015, Beiordnung bei Mehrwertvergleich

Lange genug hat es gedauert, bis die Frage geklärt war, ob sich die Beiordnung in einer Ehesache bei Abschluss eines Vergleichs über die in § 48 Abs. 3 RVG genannten Gegenstände nur auf die Einigungsgebühr oder auch auf die Verfahrensdifferenz- und Terminsdifferenzgebühr erstreckt. Der Gesetzgeber hat mit dem 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass sich die Beiordnung au...mehr

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AGS 2/2015, Vertretung der ... / 1 Aus den Gründen

Entgegen der von der Rechtspflegerin geteilten Auffassung des Drittwiderbeklagten stehen der Klägerin und dem Drittwiderbeklagten nicht jeweils die vollen Rechtsanwaltsgebühren nebst Auslagen und Mehrwertsteuer mit der Maßgabe zu, dass auf Seiten der Klägerin 75 % und auf Seiten des Drittwiderbeklagten 100 % der vollen Anwaltsgebühren als erstattungsfähig anzusehen wären. Der...mehr

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AGS 2/2015, Die Anwaltssozietät – Gesellschaftsrecht, Berufsrecht, Steuerrecht, Bewertung. Schriftenreihe “Die erfolgreiche Kanzlei”. Von Dr. Bernhard Dombek, Prof. Dr. Jörg H. Ottersbach, Prof. Dr. Dieter Schulze zur Wiesche. Verlag Nomos, Baden-Baden. 2. Aufl. 2015. 498 S. 68,00 EUR.

Die Mehrzahl der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland arbeitet als Einzelanwälte. Allerdings geht der Trend weiterhin zum Zusammenschluss mit anderen Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Insbesondere in Zeiten der zunehmenden Spezialisierung und Fachanwaltschaften bietet es sich an, dem rechtsuchenden Mandanten alles unter einem Dach zu liefe...mehr

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§ 28 Gebührenfragen und Ver... / 1. Vorschlag und Muster Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 15 Für die Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten. Auch sind die unterschiedlichen Vereinbarungen miteinander zu kombinieren, etwa in Bezug auf Gebührensätze des RVG, zur Höhe des Streitwertes oder evtl. auch in Bezug auf den Faktor der gesetzlichen Gebühren sowie Vereinbarung nach Zeitaufwand.[3] Rz...mehr

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§ 28 Gebührenfragen und Ver... / II. Vorschlag und Muster für Vergütungsvereinbarungen mit Mandant und bei Kooperationsvereinbarung mit Rechtsschutzversicherung

1. Vorschlag und Muster Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant Rz. 15 Für die Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten. Auch sind die unterschiedlichen Vereinbarungen miteinander zu kombinieren, etwa in Bezug auf Gebührensätze des RVG, zur Höhe des Streitwertes oder evtl. auch in Bezug auf...mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Ermittlungen, Behauptungen des Mandanten

Rz. 25 Der Anwalt haftet nicht selten für unzutreffende Behauptungen des Mandanten:mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 8. Keine befreiende Zahlung durch Anwalt an Mandanten

Rz. 31 Werden Zahlungen von dritter Seite an den Anwalt geleistet und handelt es sich hierbei um Leistungen, die auf die Rechtsschutzversicherung übergegangen sind, so kann der Anwalt nicht mit befreiender Wirkung an den Mandanten zahlen, wenn er von dem Bestehen einer Rechtsschutzversicherung Kenntnis hatte.[18] Hinweis an Anwalt bei Abwicklung eines Rechtsschutzmandates Ist...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Der Vergütungsanspruch des Anwaltes bei Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mandanten

Rz. 96 Wird über das Vermögen des Mandanten das Insolvenzverfahren eröffnet, so stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Anwalt hinsichtlich der von der Rechtsschutzversicherung erhaltenen Beträge zur Zahlung an den Insolvenzverwalter verpflichtet ist oder ob er und ggf. unter welchen Voraussetzungen die gezahlten Beträge behalten kann. Insoweit ist von der gleich...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 2. Potenzielle Vor- und Nachteile für den Mandanten

Rz. 50 Als möglicher Nachteil für den Mandanten ist nicht zu übersehen, und hierüber ist der Mandant zu belehren, dass bei Anbahnung einer Prozessfinanzierung der Prozessfinanzierer die Kosten erst ab Abschluss des Finanzierungsvertrages trägt. Die Kosten der Fallaufbereitung und eines Klageentwurfes hat der Anspruchsinhaber selbst zu tragen. Nach bisherigem Stand der Rechts...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / I. Prüfungsumfang

Mandant und Rechtsanwalt sind durch den Anwaltsvertrag miteinander verbunden. Dieser kann auch stillschweigend zustande kommen.[7] Nach § 43 BRAO hat der Rechtsanwalt seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Hieraus hat der BGH schon früh abgeleitet, dass der Rechtsanwalt zu einer allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung seines Mandanten verpflichtet ist.[8]...mehr

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zfs 1/2015, Das moderne Mandat

Noch in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrtausends vergaben wir Anwälte keine Termine, sondern "Audienzen". Jeder Mandant traute jedem Rechtsanwalt die volle Kompetenz für seinen Fall zu. Bewertet wurde die anwaltliche Leistung am Ergebnis. Heute sind Mandanten anders aufgestellt. Nicht das Ergebnis, sondern die Form der Leistung gewinnt immer mehr Bedeutung für Mandan...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / III. Prozessfinanzierung in der anwaltlichen Praxis

Rz. 42 Das Institut der gewerblichen Prozessfinanzierung gewinnt allgemein an Bedeutung.[19] Dies ist auch bereits Gegenstand zahlreicher Abhandlungen.[20] Auch befassen sich mit dem Thema Prozessfinanzierung bereits Dissertationen.[21] Rz. 43 Für den Anwalt ergibt sich zum Instrument der Prozessfinanzierung die Frage, ob der Anwalt verpflichtet ist, den Mandanten auf die Mög...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / dd) Freispruch

Rz. 101 Muster: Freispruch im Ganzen, 1. Instanz Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Mandant in 1. Instanz auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, die auch die notwendigen Auslagen zu tragen hat. Aufgrund der Ihrerseits gegebenen Eintrittspflicht wird anliegend überm...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / I. Mandatsverhältnis – Schadenersatzverhältnis

Rz. 3 Die Antwort auf die Frage, in welchem Umfang ein Schadenersatzverpflichteter die außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten[1] (Rechtsanwaltsgebühren) zu zahlen hat, hängt von folgenden zwei Faktoren ab:[2]mehr

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§ 28 Gebührenfragen und Ver... / I. Möglichkeit der Gebührenregelung, speziell bei Rahmengebühren

Rz. 10 Vergütungsvereinbarungen kommen in Betracht zwischen Anwalt und Mandant. Solche Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant sind für den Zahlungs- und Freistellungsanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht bindend. Gleichwohl werden nachstehend die wichtigsten rechtlichen Aspekte zur Vergütungsvereinbarung dargestellt. 1. Allgemeines ...mehr

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AGS 1/2015, Pflicht zur Streitwertbeschwerde

Die Verpflichtung des Anwalts, eine Streitwertbeschwerde einzulegen, zumindest darüber zu belehren, war bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. So hat das OLG Hamm (Urt. v. 31.3.2011 – 28 U 63/10, AGS 2012, 439 = BRAK-Mitt 2011, 196 = Info M 2011, 449 = RVGreport 2011, 478 = IBR 2012, 51) einen Anwalt zu Schadensersatz verurteilt, weil er eine gebotene Besch...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / b) Anwaltsvergütung und Prozessfinanzierung

Rz. 69 In der Praxis kommt es auch vor, dass die Geltendmachung und Durchsetzung eines anwaltlichen Vergütungsanspruches Gegenstand eines Prozessfinanzierungsvertrages ist. Hier ist jedoch die Besonderheit zu beachten, dass ein Prozessfinanzierungsvertrag, der die Beitreibung einer anwaltlichen Honorarforderung zum Gegenstand hat, ohne Einwilligung des Mandanten nichtig ist....mehr

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§ 27 Kooperation für effizi... / III. Kriterien der Versicherer bei Kanzleiauswahl

Rz. 9 Rechtsschutzversicherungen streben mehr und mehr genau definierte Kooperationen mit Anwaltskanzleien an. Hierbei handelt es sich quasi um eine Fortentwicklung der schon seit Jahrzehnten praktizierten Gebührenvereinbarungen. Rz. 10 Bei der Auswahl von sog. "Vertrauens-" oder "Vertragsanwälten" orientieren Rechtsschutzversicherungen sich an bestimmten Auswahlkriterien. Hi...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswert... / I. Vergütung für Überprüfung

Bevor man sich fragt, welcher Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit anzusetzen ist, muss man sich zunächst einmal fragen, ob sich die Gebühren für die anwaltliche Tä tigkeit überhaupt nach dem Gegenstandswert berechnen. Dies ist zwar nach § 2 Abs. 1 RVG grundsätzlich der Fall, gilt aber nicht uneingeschränkt. Zunächst einmal ist also zu fragen, welche Gebühren der Anw...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Vergü... / Leitsatz

Hat die Mitteilung des Anwalts, er veräußere die Kanzlei, den Mandanten zu der Antwort veranlasst, der erteilte Auftrag werde nicht mit dem Erwerber weitergeführt, scheidet eine Vergütungsfestsetzung zu dessen Gunsten auch dann aus, wenn der Antrag mit einer Zession des bisherigen Kanzleiinhabers unterlegt ist, der Mandant jedoch schlüssig behauptet, der bisherige Inhaber de...mehr