Fachbeiträge & Kommentare zu Mediator

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / b) Streitgegenstandsbezogene Aspekte:

(aa) Konflikte aufgrund von Missverständnissen (Informationsdefizite, Fehlinformationen, unterschiedliche Bewertung und Gewichtung von Daten) können mithilfe eines Mediators konstruktiv bearbeitet werden. Letztlich geht es um die Erforschung des genauen Sachverhalts durch exaktes Zuhören und durch richtiges Fragen. Ob ein solcher Konflikttyp vorliegt, können Sie als Prozessan...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / b) Prinzipien der Mediation sowie Vor- und Nachteile

Einzelne Prinzipien und die sich daraus ergebenden Vor- und Nachteile der Mediation sollten Sie dem Mandanten in eigenen Worten näher erläutern: "Freiwillig" meint, dass alle Beteiligten die Freiheit haben, sowohl an der Mediation teilzunehmen als auch jederzeit aus dem Verfahren auszusteigen. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu staatlichen Gerichtsverfahrens. Eine so...mehr

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FF 1/2012, Braucht das voll... / a) Die Rechtsprechung

In der Rechtsprechung wird bei der Frage nach einer objektiven oder subjektiven Bestimmung der Interessenlage häufig danach unterschieden, ob der Streitstoff der Verfügung der Parteien unterliegt und der Auftraggeber das dem Anwalt erteilte Mandat durch Weisungen beschränken kann. Vor allem in bürgerlich-rechtlichen Vermögensangelegenheiten, die der Parteidisposition unterlä...mehr

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AGS 1/2012, Gebührenabrechnung erbrechtlicher Mandate. Begründet von FAErbR u. FAFamR Bonefeld, fortgeführt von FAinErbR u. FAinArbR Monika B. Hähn sowie Rechtsanwalts- und Notfachangestellte Daniela Otto. zerb Verlag, Bonn. 2. Aufl. 2011. Schriftenreihe der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. XV, 192 S. 38,00 EUR

Mit Inkrafttreten des RVG hatte Bonefeld die 1. Aufl. des vorliegenden Buches herausgegeben. Dieses Werk wird nunmehr in zweiter Auflage von Hähn und Otto fortgeführt. Während in der ersten Auflage noch wesentlich auf die Neuerungen gegenüber der BRAGO hingewiesen wurde und sich zum Teil auch umfangreiche Gegenüberstellungen fanden, ist das Buch jetzt grundlegend überarbeite...mehr

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Verfahrenskostenhilfe und Kosten der Mediation

Leitsatz Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob sich die Verfahrenskostenhilfe auch auf die Kosten der Mediation erstreckt, wenn diese vom Gericht vorgeschlagen wurde. Sachverhalt Die Beteiligten waren nicht miteinander verheiratete Eltern eines im August 2005 geborenen Kindes, das bei der Kindesmutter lebte. Sie stritten um die Ausgestaltung des Umgangsrechts und vor...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / III. Der Sonderfall der Mediation

Eine Sonderrolle nimmt der Rechtsanwalt wahr, der als Mediator (oder auch als Vermittler oder Schlichter – vgl. § 18 BORA) tätig wird. Er vertritt keine Interessen, sondern übernimmt lediglich eine gesprächsleitende Funktion, die ihn zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit zwingt.[22] Folgerichtig nimmt das neue RDG in § 2 Abs. 3 Nr. 4 die Mediation und jede ve...mehr

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zfs 03/2011, Mediation und Rechtsschutzversicherung

Die Bundesregierung hat am 12.1.2011 ein Gesetz zur Förderung der Mediation beschlossen. § 2 des Regierungsentwurfs (RE) regelt das Verfahren und die Aufgaben des Mediators. Nach Abs. 4 bestimmen die Parteien im "allseitigen Einverständnis", welche weiteren Personen in die Mediation einbezogen werden können, d.h. an den Mediationsverhandlungen teilnehmen dürfen. Die Anwesenhe...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / 5. Kritik

Grundlegende Kritik an § 163 Abs. 2 FGG-RG wird vor allem im Hinblick auf ein denkbares Scheitern der Vermittlungsbemühungen des Sachverständigen geübt.[12] Allerdings erfolgt ein Rollenwechsel vom Mediator zum Sachverständigen auch dann nicht, wenn die Vermittlungsbemühungen des Sachverständigen scheitern, wie Willutzki befürchtet,[13] wenn zunächst die Daten erhoben und er...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / Besonders geeignet ist die Mediation, wenn

die Kommunikation zwischen den Parteien durch Emotionen belastet ist, der Konflikt so vielschichtig ist, dass er von den Parteien nicht mehr selbst analysiert und bearbeitet werden kann, die Parteien keine gemeinsame Form oder Sprache finden, wie sie miteinander verhandeln könnten, Stereotypen und Fehlinterpretationen den Umgang miteinander bestimmen, Verhandlungen stocken und z...mehr

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FF 02/2008, Verfahren vor e... /  1.2 Mediation

Neben diesen Stellen, die eine Streitschlichtung im tradierten Sinn versuchen, ist in den letzten Jahren noch die Mediation getreten, die im (digitalen) Brockhaus (2006) wie folgt definiert wird als Verfahren zur Regelung von Konflikten in Familie, Partnerschaft, Schule, Politik und Umwelt sowie in Wirtschaftsunternehmen beziehungsweise Organisationen. Der eingesetzte neutra...mehr

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AGS 04/2009, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin hat im Ergebnis zu Recht im Rahmen der Kostenfestsetzung auf Seiten der Klägerin eine 1,2-fache Terminsgebühr bezogen auf den Gesamtstreitwert der rechtshängigen und nicht rechtshängigen Ansprüche berücksichtigt. Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin. Verhandlun...mehr

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AGS 06/2009, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin des LG hat im Ergebnis zu Recht im Rahmen der Kostenfestsetzung auf Seiten der Klägerin eine 1,2-fache Terminsgebühr bezogen auf den Gesamtstreitwert der rechtshängigen und nicht rechtshängigen Ansprüche berücksichtigt. Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin. Ver...mehr

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AGS 09/2009, Reisekosten un... / 1 Aus den Gründen

Die angefochtene Entscheidung ist zutreffend. Insbesondere hat die Beteiligte zu 1) gem. § 45 Abs. 1 RVG einen Anspruch gegen die Landeskasse auf Vergütung der durch die Teilnahme am Mediationstermin entstandenen Auslagen (Fahrtkosten i.H.v. 95,80 EUR gem. Nr. 7004 VV und Tage- und Abwesenheitsgeld i.H.v. 69,60 EUR gem. Nr. 7005, 7008 VV). Der Vergütungsanspruch bestimmt sich...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / 3. Auslegung und Interpretation der neuen Vorschrift im Kontext der amtlichen Begründung

§ 163 Abs. 2 FGG-RG steht im Abschnitt 3 – Verfahren in Kindschaftssachen. Dieser Abschnitt beginnt mit § 151 FGG-RG, in der in acht Ziffern die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren in Kindschaftssachen thematisiert werden: Elterliche Sorge Umgangsrecht Kindesherausgabe Vormundschaft Pflegschaft Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes oder Jugendlich...mehr

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zfs 04/2011, Fahrerlaubnisr... / Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Am 12.1.2011 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung beschlossen (BR-Drucks 60/11). Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die außergerichtliche, die gerichtsnahe und die gerichtsinterne Mediation regeln. Zudem dient der Entwurf der Umsetzung...mehr

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FF 07_08/2011, Zu Grandel, Das fristenrechtliche Überraschungsei oder wie lange sind zwei Wochen (FF 2011, 133)

Leserbrief Die Ausführungen von Grandel machen wiederum einmal mehr deutlich, dass der RA in eigenen Dingen sich leicht gedanklich versteigen kann. Die Regelung des § 137 Abs. 2 FamFG, dass die dort unter Ziff. 1.–4. aufgeführten Familiensachen Folgesachen im Verbund sind, wenn sie "spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssac...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / Auxilia

… Anstelle der Kosten für Rat oder Auskunft erstattet die AUXILIA die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation gem. § 5 Abs. 2 e); … m) Rechtsschutz in Betreuungsverfahren für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person. Die Kosten gem. § 5 ...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 1. Die "einvernehmliche" Scheidung

Zu den Dauerbrennerthemen im Zusammenhang mit dem Stichwort Interessenkollision gehört die Fallkategorie der sog. einvernehmlichen Scheidung. Viele (wenn nicht die meisten) Rechtsuchenden und nicht wenige Anwälte gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass es doch möglich sein müsse, scheidungswillige Eheleute, die über alle Modalitäten der Hausratsverteilung, des Unterhal...mehr

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FF 05/2009, Beschleunigte K... / 3. Kritik

Gegen die grundsätzliche Anberaumung eines frühen gerichtlichen Termins werden kaum ernstliche Einwände erhoben. Die Kritik richtet sich gegen die pauschale Bevorzugung von Kindschaftssachen, soweit sich hierdurch eine zeitliche Benachteiligung anderer Familiensachen ergeben wird. Es sei nicht einzusehen, weshalb ähnlich dringende Unterhaltsfragen oder vermögenssichernde Anor...mehr

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AGS 09/2011, Handbuch der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen. Von Professor Dr. Gerrit Langenfeld. 6., grundlegend neu bearbeitete Aufl. 2011. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 298 S. 49,50 EUR.

Das nunmehr nach 2005 endlich in der 6. Aufl. erschienene Standardwerk wendet sich ausnahmslos an alle im Familienrecht tätigen versierten Praktiker. Acht inhaltsreiche und systematisch aufbereitete Kapitel verhelfen auch dann zu exzellenten Problemlösungen, wenn selbst der erfahrene Familienrechtler nicht weiter weiß und aus Unsicherheit umständlich formulierte Verträge sei...mehr

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FF 01/2011, Gesamtschuld un... / 3 Anmerkung

1. Die Frage, wie gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten im Zugewinnausgleich zu behandeln sind, stellt sich in der Praxis recht oft und nicht nur bei der Finanzierung von gemeinsamen Immobilien, sondern auch bei Zusammenveranlagung und daraus resultierenden Steuerschulden. Der BGH beantwortet in der vorliegenden Entscheidung Fragestellungen dazu im Ergebnis zutreffend. Irri...mehr

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FF 06/2008, Das Neun-Felder... / 3. Was macht ein Problem zum Problem?

Folgende Bedingungen sind vom Mandanten oder auch vom Gegner zu erfüllen, um ein Problem als Problem zu empfinden.[4] Es bedarf: mindestens einer Person, die eine Situation subjektiv als Problem erlebt; eines ursprünglichen Wunsches bzw. eines Bedürfnisses der Person nach Veränderung der Situation sowie der momentanen Unmöglichkeit für die Person, eine Lösung für die Situation z...mehr

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AGS 10/2011, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 28.8.2005 geborenen Kindes M. M. lebt bei der allein sorgeberechtigten Kindesmutter. Im vorliegenden Verfahren streiten die Kindeseltern um die Ausgestaltung des Umgangsrechts, vor allem über die Frage, ob M. beim Vater übernachten darf. Durch die angefochtene Entscheidung hat da...mehr

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AGS 10/2011, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

1. Gem. § 114 Abs. 1 ZPO kann eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. In Rspr. u....mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / b) Funktion und Aufgaben des Verfahrensbeistands, § 158 Abs. 4

Der Regierungsentwurf zum FamFG hatte zur Funktion und zu den Aufgaben des Verfahrensbeistands eine begrüßenswerte Regelung vorgesehen. Den Fundamentalstreit über die advokatorische oder vormundschaftliche Funktion[115] entschied der Entwurf mit einem entschiedenen "Sowohl-als-auch". Begründet wurde dies mit der eigenständigen Stellung und Verantwortung des Verfahrensbeistan...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 2. Schaffung einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre

Die wesentliche Schwierigkeit bei komplizierten Erbauseinandersetzungen ist in der Regel: Die Miterben müssen aus ihrer persönlichen Zerstrittenheit heraus dazu kommen, sachlich (und das heißt insbesondere: interessenbezogen[59]) miteinander zu verhandeln. Es geht also darum, die Gesprächsatmosphäre zu verändern. Gerade das kann Mediation aber leisten. Eine der Hauptaufgaben...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 5. Interessenbasiertes Verhandeln

Wie bereits oben aufgezeigt[67] spielt es für den Erfolg einer Erbauseinandersetzung eine ganz erhebliche Rolle, dass eine konstruktive Gesprächsatmosphäre geschaffen werden kann, insbesondere dass sich die Parteien Klarheit über ihre wahren Interessen verschaffen und diese auch offenlegen: Im Erkennen und Offenlegen der wahren Interessen liegt ja gerade der entscheidende Pu...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 3. Behebung von Machtungleichgewichten

Was Erbauseinandersetzungen ebenfalls oft schwierig macht, ist ein Machtungleichgewicht unter den Parteien. Hier kommt unter Umständen die alte Familienstruktur zum Tragen, bei der sich ein Geschwisterkind, verstärkt vielleicht auch durch seine Ausbildung, immer schon besser durchsetzen konnte. Abkömmlinge aus unterschiedlichen Ehen haben vielleicht einen unterschiedlich gut...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / IV. Stärkung des nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahrens

Im Sinne einer Stärkung mediativer Elemente sollte im Hinblick auf die genannten Vorzüge der außergerichtlichen Mediation auch das nachlassgerichtliche Vermittlungsverfahren ausgebaut werden.[80] Dieses stellt ja bereits jetzt eine Form alternativer Streitbeilegung dar[81],und der Nachlassrichter (bzw. Rechtspfleger, Notar) ist in der Sache ein Mediator.[82] Gerade mit Blick...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / II. Gestaltende Zuweisung von Nachlassgegenständen durch den Richter

Um eine wirtschaftlich sinnvollere Nachlassteilung zu ermöglichen, wird verschiedentlich eine (maßvolle) Erweiterung richterlicher Gestaltungsmöglichkeiten gefordert.[27] Diese könnten de lege ferenda durch einen entsprechenden Ausbau des nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahrens – ähnlich der Zuweisung der Ehewohnung und von Haushaltsgegenständen bei Trennung und Ehesche...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 1. Privatautonomie vor richterlicher Gestaltungsmacht: Stärkung der Verhandlungskompetenz durch Mediation

Der soeben erläuterte Reformvorschlag setzt bei den gesetzlichen Teilungsregeln und einer Erweiterung richterlicher Befugnisse an. Nach dem Konzept des BGB liegt die Erbauseinandersetzung aber primär in den Händen der Miterben und gerade nicht in denen des Richters:[40] Die Miterben sind an der Sache "am nächsten dran" und aufgrund ihrer Kenntnisse des individuellen Falls am...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / aa) Für den Mediator

These 1: Es ist wichtig, scharf zwischen Mediation und anwaltlicher Beratung zu trennen, um Rollenklarheit zu behalten. These 2: Der Mediator gefährdet seine Neutralität, wenn er sich aus der Mediatorenrolle in den Bereich der anwaltlichen Tätigkeit begibt.mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / aa) Für den Mediator

These 8: Die juristische Beurteilung eines Sachverhaltes im Rahmen der Fairnessüberlegungen kann zu neuen Impulsen führen. These 9: Der juristische Mediator sollte, wenn die Parteien eine Lösung erarbeiten, die juristisch anders zu beurteilen ist, hierauf hinweisen, damit die Medianten bei der späteren anwaltlichen Beratung nicht erstaunt sind und der Mediator nicht als "unwiss...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / aa) Für den Mediator

These 6: Die anwaltliche Beratung kann unberechtigte Forderungen aufdecken, ohne dass der Mediator seine Neutralität gefährdet. These 7: Die anwaltliche Beratung kann Blockadehaltungen im Rahmen der Mediation auflösen.mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / aa) Für den Mediator

These 3: Die anwaltliche Beratung kann zu einer Fokussierung auf einen Streitpunkt führen, der durch die Mediation mithilfe einer anderen Sichtweise aufgelöst wird. These 4: Es erfolgt keine Bewertung "richtig" oder "falsch" der anwaltlichen Berechnungen, vielmehr werden sie als denkbare Möglichkeiten stehen gelassen und eine dritte Regelung erarbeitet. These 5: Eine Mediation ka...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / d) Einschätzung

Wenn die Medianten eine anwaltliche Beratung ablehnen, kann dies verschiedene Ursachen haben. Einmal kann dies mit einer Negativvorstellung über die Anwaltschaft zusammenhängen, weil die Medianten die Kosten eines Anwalts scheuen oder weil sie eine Eskalation (Streit schüren durch den Anwalt) befürchten oder weil sie andere negative Erfahrungen mit dem Berufsstand gemacht ha...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / II. Bedeutung der anwaltlichen Beratung für das Mediationsverfahren

Die anwaltliche Beratung nach Erstellung eines Vereinbarungskonzeptes und vor abschließender vertraglicher Vereinbarung ist Ausdruck des Informiertheitsgebotes und dient als Vergleichsmaßstab.[1] Inwieweit die rechtliche Problematik in der Mediation bearbeitet werden kann, ist umstritten und wird nicht einheitlich beantwortet. Die Bandbreite geht dahin, dass der Mediator sic...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / IV. Resümee

Anwaltliche Rechtsberatung hat bei familienrechtlichen Mediationen eine wichtige Funktion. Sie steht neben der Mediation, ergänzt und unterstützt die Mediation. Bei einer guten Beratung greifen Mediation und anwaltliche Beratung wie "Zahnräder" ineinander und führen den Trennungsprozess zu einem guten Abschluss und damit zu zufriedenen Mandanten. Die anwaltliche Beratung soll...mehr

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zfs 05/2010, Versicherungsfähigkeit eines Rechtsanwalts nach Aufgabe der Anwaltstätigkeit

MBKT 94 § 15a Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit von einer selbständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte abhängig gemacht, fallen diese Voraussetzungen nicht schon dann weg, wenn der Versicherte sein berufliches Tätigkeitsfeld wechselt und dafür eine Übergangszeit benötigt und noch keine regelmäßigen Einkünfte erzielt....mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / b) Mediation

In der ersten Sitzung wurden mit den Parteien das Konzept des Mediationsverfahrens und die erforderliche anwaltliche Beratung am Ende des Verfahrens besprochen. Der Ehemann lehnte in diesem Erstgespräch eine anwaltliche Beratung zum Ende der Mediation vor Abschluss der Vereinbarung ab, da er ein eskalierendes Szenario befürchtete. Die Ehefrau vertrat zunächst auch die Auffas...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / c) Anwaltliche Beratung

Die Ehepartner hatten in ihren Fairnesskriterien die juristische Regelung als Gerechtigkeitsmaßstab benannt. Die Ehefrau hat durch die anwaltliche Beratung erfahren, dass die juristische Lösung für sie günstiger ist. Der Mediator hat bereits in der Mediation darauf hingewiesen, dass die juristische Lösung anders aussieht. Vor der abschließenden Vereinbarung wurde eine Rechts...mehr

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ZErb 08/2008, Das RDG und s... / 4. Keine Rechtsdienstleistung in den Fällen des § 2 Abs. 3 RDG

Bestimmte Tätigkeiten werden vom Gesetzgeber in § 2 Abs. 3 RDG ausdrücklich nicht als Rechtsdienstleistungen qualifiziert. Keine Rechtsdienstleistungen sind – wie bislang – Gutachtenerstattung, Schiedsrichtertätigkeiten, Arbeitnehmervertretung, Rechtsberatung innerhalb von Konzernen und die Darstellung von Fällen in den Medien. Von besonderer Bedeutung ist § 2 Abs. 3 Nr. 4 R...mehr

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ZErb 08/2008, Das RDG und s... / Auf einen Blick

Das RDG ist im Vergleich zu seinem Vorgänger klarer und übersichtlicher strukturiert. Dennoch wurde bei einer entscheidenden Weichenstellung, der Definition der Rechtsdienstleistung, keine überzeugende Lösung gefunden. Inhaltlich hat der Gesetzgeber die komplexen und schwierigen Sachverhalte weiterhin den Rechtsanwälten vorbehalten. Durch die offene Gestaltung des § 5 RDG i...mehr

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Zuständigkeit des allgemeinen Zivilgerichts für Klagen aus einer vom Kläger behaupteten Einigung über den Hausrat

Leitsatz Die Parteien waren getrennt lebende Eheleute. Sie stritten sich um den Hausrat bzw. eine nach Auffassung der Ehefrau vereinbarte Ausgleichszahlung dafür, dass sie zum Ausgleich für das Zurücklassen bestimmter Hausratsgegenstände in der Wohnung einen Betrag von 20.000,00 EUR von dem Ehemann erhält. Sachverhalt Die Parteien lebten voneinander getrennt. Aus ihrer Ehe wa...mehr

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ZAP 7/2018, Die Mediation u... / VII. Zertifizierter Mediator

Gemäß § 6 MediationsG kann das BMJV durch Rechtsverordnung die Ausbildung und die Fortbildung des zertifizierten Mediators festlegen. Dies ist durch die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren“ vom 21.8.2016 geschehen ( ZMediatAusbV – BGBl I, S. 1994). Diese Verordnung ist am 1.9.2017 in Kraft getreten. Danach wird ein Ausbildungslehrgang von mi...mehr

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ZAP 7/2018, Die Mediation u... / 3. Mediator

Mediator im Sinne des Mediationsgesetzes ist eine Person, die ausschließlich außerhalb staatlicher Gerichtsverfahren tätig wird. Dies ergibt sich neben der allgemeinen Gesetzesüberschrift im Rückschluss aus § 278a ZPO sowie aus § 9 MediationsG. Der Gesetzgeber hat eine klare Trennung zwischen Güterichter im staatlichen Verfahren und Mediator außerhalb dieses Verfahrens vorge...mehr

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ZAP 22/2017, Anwaltshaftung: Anwaltlicher Mediator

(BGH, Urt. v. 21.9.2017 – IX ZR 34/17) • Der Vertrag zwischen dem anwaltlichen Mediator und den Konfliktparteien ist regelmäßig als mehrseitiger Anwaltsdienstvertrag zu verstehen, so dass der Mediator nach anwaltsrechtlichen Grundsätzen haften kann. Ein anwaltlicher Mediator, der von Eheleuten zu dem Zweck beauftragt wird, mit ihnen eine einverständliche Scheidungsfolgenvere...mehr

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ZAP 2/2022, Berufswidrige Werbung: Unzulässigkeit der Führung der Bezeichnung „Notar & Mediator”

(BGH, Beschl. v. 11.7.2022 – NotZ (Brfg) 6/21) • Durch die gleichwertige Verwendung der Bezeichnung „Mediator” neben der Amtsbezeichnung „Notar” kann beim rechtsuchenden Publikum, dem die Tätigkeiten des Notars außerhalb der Beurkundung von Rechtsvorgängen regelmäßig wenig bekannt sind, der falsche Eindruck entstehen, dass der die Bezeichnung „Notar & Mediator” Führende nebe...mehr

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ZAP 3/2023, Berufsrechtsreport / XI. Auftreten als „Notar & Mediator”

Der BGH hatte sich im Berichtszeitraum mit dem notariellen Werberecht auseinanderzusetzen. Die Entscheidung ist für Anwaltsnotare von besonderer Relevanz (BGH, Beschl. v. 11.7.2022 – NotZ [Brfg] 6/21, ZAP EN-Nr. 672/2022 [Ls.] m. Anm. Günther, GRUR-Prax 2022, 564). Der Kläger trat in der Öffentlichkeit unter der Bezeichnung „Notar & Mediator” auf und wurde von der zuständige...mehr

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ZAP 7/2018, Die Mediation u... / VI. Güterichter, Streitmittler und Mediator

Durch das Mediationsgesetz 2012 ist die Person des Mediators auf eine außergerichtliche, unabhängige und neutrale Person festgelegt (§§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 3 MediationsG). Demgegenüber hat § 278 Abs. 5 ZPO den einer konsensualen Streitbeilegung verpflichteten Richter als Güterichter“ normiert. Schließlich hat der deutsche Gesetzgeber mit der Umsetzung der ADR-Richtlinie über di...mehr