Fachbeiträge & Kommentare zu Mediator

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zerb 3/2018, Mediation in E... / c) Phase 2: Bestandsaufnahme/Sachverhaltsaufklärung

In der zweiten Phase der Mediation werden die Verhandlungsthemen sowie die Sach- und Rechtslage erörtert.[13] Der Mediator wird zunächst die Konfliktart-, die Konflikthistorie und den Konfliktgegenstand eruieren, indem er die Parteien hierzu in der Regel einzeln und nacheinander befragt. Alle Parteien erhalten in gleicher Weise Gelegenheit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht zu...mehr

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zfs 3/2018, Was ist Schritt... / E. Fazit

Der Begriff der Schrittgeschwindigkeit hätte dann nur noch rechtliche Bedeutung für die Beschreibung einer tatsächlichen, aber nicht gemessenen Schrittgeschwindigkeit, zum Beispiel bei der Schilderung eines Unfallgeschehens.[26] Solange es an einer Einigkeit über die Definition des Begriffs "Schrittgeschwindigkeit" mangelt, ist es die Pflicht der Verteidigung in Bußgeldverfa...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / a) Eigenverantwortlichkeit

Ein besonderes und gleichzeitig auch das wichtigste Merkmal der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien. Die Parteien legen Beginn und Ende des Mediationsverfahrens fest und bestimmen dessen Inhalte und Ziele.[5] Sie entscheiden somit, welche Themen sie im Verlauf des Mediationsverfahrens besprechen und ggf. problematisieren möchten und welche Lösungso...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / I. Einleitung

Erbstreitigkeiten bieten alles, wovon Juristen träumen: Komplexe Fälle, hohe Streitwerte, spannende Rechtsdogmatik und intensive menschliche Auseinandersetzungen. Was auf Ebene des materiellen Rechts häufig zu interessanten wie auch verzweigten Fragestellungen führt, ist auf der prozessualen Ebene entsprechend schwer zu handhaben. Erbrechtliche Konflikte ziehen sich häufig ü...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 2. Anreize für Anwälte

Ein an den Interessen des Mandanten orientierter Anwalt wird versuchen, diese Erkenntnis nicht erst im Laufe der Auseinandersetzung entstehen zu lassen, sondern sie als Erfahrungswert bereits früh in die Beratung mit einzubringen. Dabei sollten, ja müssen Anwälte auch alternative Streitbeilegungsverfahren als Optionen in Erwägung ziehen und mit ihren Mandanten erörtern. Denn...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / C. Mediation

Rz. 39 Die Mediation, also die Tätigkeit des Anwalts als Mediator, ist ebenfalls in § 34 RVG geregelt. Erfasst sind nur die Fälle, in denen der Anwalt als Mediator tätig wird, also als Vermittler im Auftrag beider bzw. aller Beteiligten, der im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsverfahrens die Beteiligten dahingehend unterstützen soll, eine für sie passende rechtsverbi...mehr

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FF 12/2017, FF 12/2017 / Anwaltshaftung

BGH, Urt. v. 21.9.2017 – IX ZR 34/17 1. Übernimmt es der anwaltliche Mediator, einvernehmliche rechtliche Lösungsvorschläge zu entwickeln, kann eine Rechtsdienstleistung vorliegen; die Haftung des Mediators bestimmt sich dann regelmäßig nach den Maßstäben der Anwaltshaftung. 2. Ein anwaltlicher Mediator, der von Eheleuten zu dem Zweck beauftragt wird, mit ihnen eine einverstän...mehr

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zfs 11/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Freitag, 8.12.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referenten: Cordula Schah...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 2. Rückgriff auf Strukturmerkmale des Sorgerechts

Freilich bedarf es dieser Uminterpretation des für das Residenzmodell geschaffenen § 1687 BGB nicht. Die Abgrenzung der elterlichen Kompetenzbereiche im Wechselmodell (einerlei, ob dieses im Konsens begründet wurde oder auf Grundlage gerichtlicher Anordnung gelebt wird) ergibt sich aus allgemeinen Grundsätzen: Das Sorgerecht ist ein treuhänderisches Recht, ein den Eltern zum...mehr

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FF 10/2017, Müssen es immer Wertgebühren sein?

Dr. Christian Grabow Wir haben uns daran gewöhnt, die Gebühren nach einem Gegenstands- oder Verfahrenswert zu berechnen. Auch die Gerichtskosten finden ihre Grundlage in einem Katalog der Streit- oder Verfahrenswerte. Ausgenommen sind Anwaltsgebühren, die nach Betragsrahmengebühren berechnet werden, wie z.B. im Sozial- oder im Strafrecht. Auch für Beratungen gelten keine Gege...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / II. Projekt

Nachdem ein Forschungsprojekt für den Bereich des Medizinschadens einerseits sehr gute Ergebnisse bei hoher Einigungsquote erbracht, andererseits sich dort gezeigt hatte, welche strukturellen Hindernisse großen Fallzahlen entgegenstehen,[5] erwuchs im Kreis der damaligen Projektbeteiligten die Idee, Gleiches für den Kraftfahrschaden zu untersuchen. So entstand das Projekt Me...mehr

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zfs 7/2017, Schmerzensgeld und Spätfolgen

Hinweis "Sie haben in Ihrer Abfindungserklärung beim Schmerzensgeld einen immateriellen Vorbehalt erklärt mit folgendem Inhalt:" Vorbehalten bleiben weitere immaterielle Ansprüche für den Fall einer Verschlechterung gemäß BGH-Rechtsprechung (VersR 1980, 975), sogenannter immaterieller Vorbehalt. Dieser Vorbehalt ist nicht ausreichend, weil er durch diese Formulierung die in Z...mehr

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FF 07/08/2017, Elternunterh... / 3 Anmerkung

1. Der vorstehende Beschluss klärt die Frage – möglicherweise über den Elternunterhalt hinaus –, inwieweit abzugsfähige Tilgungsleistungen für eine selbstgenutzte Immobilie, die den Wohnwert übersteigen, auf den Abzugsbetrag in Höhe von 5 % für die Altersvorsorge in Anrechnung zu bringen sind. Die Berücksichtigung des Wohnwertvorteils im Rahmen der Leistungsfähigkeit unterlie...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / C. Fazit und Ausblick

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zfs 7/2017, Mediation in de... / 3. Qualität der Fälle

Die mediierten Fälle waren ausnahmslos schon jahrelang in frustranen Regulierungsverhandlungen gefangen. Manchmal hatte es auch bereits Teileinigungen und -zahlungen gegeben. In einem Fall war Berufung gegen ein landgerichtliches Urteil eingelegt, aber noch nicht begründet worden. Die (noch) angemeldeten Forderungen lagen durchschnittlich bei etwa 300.000 EUR bis 400.000 EUR...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / b) Verfahrenskosten

Die Kosten der Mediationen betrugen für das Honorar der Mediatoren und deren Reisekosten, Raummiete und Catering zwischen 3.500 EUR bis 8.000 EUR; durchschnittlich etwas unter 5.000 EUR. Die bei ReIntra entstandenen Verwaltungskosten wurden nicht vollständig berechnet, sondern zur Unterstützung des Projekts teilweise von SwissRe und ReIntra getragen. Für künftige Mediationen...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / 2. Einschätzungen, Bewertungen und Meinungen

Die Mediationserfahrung wird von den interviewten Rechtsanwälten einhellig als positiv bis sehr positiv reflektiert. Insbesondere berichten sie, dass es weder bei ihnen selbst, noch bei ihren Mandanten "Abschlussreue" gegeben habe. Es habe keine Abwicklungsprobleme gegeben und auch keine Störungen im Mandatsverhältnis. Gut war danach vor allem:mehr

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zfs 3/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Andy Ziegenhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Erfurt Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 29.4.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgew...mehr

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zfs 1/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des Vl. Zivilsenats des BGJH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar,...mehr

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zfs 12/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre n...mehr

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zfs 10/2016, zfs 10/2016 / Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV)

Am 31.8.2016 ist die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZmediatAusbV) v. 21.8.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 1994). Sie tritt am 1.9.2017 in Kraft. Die Verordnung legt die Voraussetzungen für das Führen der Bezeichnung "zertifizierter Mediator" nach § 5 Abs. 2 Me...mehr

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FF 10/2016, Kindesunterhalt... / 3 Anmerkung

Das OLG regelt den Barunterhalt im Falle des Wechselmodells, der in etwa hälftigen Betreuung zweier minderjähriger Kinder, J und L, durch beide Eltern. Es ermittelt den Unterhaltsbedarf, indem es den tabellenmäßigen Regelbedarf von 462 EUR (554 – 92 EUR) für J und von 390 EUR (482 EUR – 92 EUR) für L, den der Vater im Falle alleiniger Barunterhaltspflicht zu zahlen hätte, um...mehr

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zerb 10/2016, Voraussetzung... / Anmerkung

Das Urteil enthält eine erstmalige Positionierung des BFH zu den einzelnen Voraussetzungen einer Vollbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b ErbStG. Die Entscheidung befasst sich zum einen mit der Frage, welche Anforderungen an das in § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa ErbStG normierte Kriterium zu stellen sind. Danach ist für die Vollbefreiung erforde...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 3. Zertifizierter Mediator

Nachdem der Gesetzgeber mit dem am 26.7.2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetz (vgl. dazu Henssler/Deckenbrock DB 2012, 159 ff.) den zertifizierten Mediator eingeführt (vgl. § 5 Abs. 2 MediationsG) und ihm mit dem am 1.4.2016 in Kraft getretenen § 6 Abs. 2 VBSG (allgemein zu den Neuregelungen des VBSG Ring ZAP F. 2, S. 623 ff.) die Rolle eines Streitmittlers zugewiesen ha...mehr

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ZAP 19/2016, Anwaltsmagazin / Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren

Am 31. August ist die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung ( ZMediatAusbV) im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl I, S. 1994). Die neue Verordnung trifft Regelungen über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren und enthält darüber hinaus eine Reihe von Übergangsvorschriften. Die Verordnung wurde auf der Grundlage des Mediationsgesetzes von 2012 er...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmediator: Umfang der Beratungspflicht

(OLG Stuttgart, Urt. v. 26.1.2017 – 11 U 4/16) • Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Ein Mediator kann daher bei einem unterbliebenen Ausgleich von Rentenanwartschaften haften. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Versorgungsausgleich nach der K...mehr

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zfs 8/2016, Zum Unfallbegri... / V. Fazit

Rechtsentwicklung ist ein dialektischer Prozess. Gerade im privaten Versicherungsrecht nach der Liberalisierung im Jahr 1994 sollte es dem Markt möglich sein, schneller bessere AVB anzubieten, wenn entsprechende Versicherungslücken offenbar werden. Es kann aber nicht gewollt sein, dass kalkulierbare und wünschenswert versicherbare Risiken nicht gedeckt werden können, auch we...mehr

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Gesetzgebungsreport / 8. Verbraucherstreitbeilegung

Das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat auch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU, ABl L 165 v. 18.6.2013, S. 63) und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Nr. 524/2013, ABl L 165 v. 18.6.2013, S. 1) vom 19.2.2016 (BGBl I, S. 254)....mehr

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ZAP 12/2016, Das neue Verbr... / VII. Schlichtung

Das VSBG gibt kein bestimmtes Schlichtungsverfahren vor. Jede VS-Stelle muss aber nach § 5 Abs. 1 VSBG eine Verfahrensordnung haben, die das von ihr angebotene Konfliktbeilegungsverfahren bestimmt und die Einzelheiten der Durchführung regelt (zum Verbot der Auferlegung verbindlicher Lösungen oder eines Ausschlusses des Rechtswegzugangs nach § 5 Abs. 2 VSBG s.o. III.). Hinwei...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Anwälte begrüßen BVerfG-Entscheidung zu Sozietätsverboten

Die jüngste Entscheidung des BVerfG, mit dem § 59a BRAO insoweit für verfassungswidrig erklärt wurde, als darin eine gemeinschaftliche Berufsausübung zwischen Rechtsanwälten und Ärzten oder Apothekern in Form einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt wird (vgl. ZAP EN-Nr. 215/2016), ist auf einhellige Zustimmung der Anwaltsverbände gestoßen. Unmittelbar nach Bekanntwerden de...mehr

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zfs 6/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen Referenten: Dr. Jutta Laws, M.M., Vors. Richterin am OLG, Vorsitzende des Justizprüfungsamtes beim OLG, Hamm; Dr. Martin Saal, Richter am OLG, Hamm Ort: Hagen / ARCADEON Haus der Wissenschaft und Weiterbildung Datum: Freitag, 9.9.2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicheru...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / III. Richtervorbehalt und Drittbeteiligung

Dass die konkrete Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts in Konfliktfällen grundsätzlich richterlicher Entscheidung vorbehalten bleiben muss, wird im vorerwähnten Fall der Fremdunterbringung besonders deutlich. Ein Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind sowie die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen streng...mehr

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zfs 5/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Freiburg / Mercure Hotel Freiburg Am Münster Datum: F...mehr

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zfs 4/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- und -strafprozess Referent: Axel Wendler, Richter am OLG a.D., Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Ort: Hannover / Crowne Plaza Hannover Schweizerhof Datum: Samstag, 28.5.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenr...mehr

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FF 4/2016, Kriterien einer wirksamen Vereinbarung über Trennungsunterhalt

Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15 Eine Ehefrau ist mit dem vertraglich vereinbarten, gegen Währungsverfall stabilen Unterhalt von monatlich 3.370 EUR unzufrieden und klagt einen höheren "gesetzlichen" Trennungsunterhalt ein. Der BGH[1] gibt ihr Recht, weil der Verzicht, der in der Unterhaltsbeschränkung liege, gemäß § 1614 BGB unwirksam sei. Dar...mehr

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zfs 3/2016, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Das BG hat einen aus vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage folgenden Honoraranspruch der Kl. für die Monate August und September 2013 mit Recht verneint … ." [7] 1. Die Vergütungsvereinbarung unterliegt den Formerfordernissen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG. Das BG hat den der Kl. erteilten Auftrag dahin ausgelegt, dass er auch nach Nr. 2300 VV RVG zu vergütende...mehr

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AGS 2/2016, Deutliches Abse... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in AnwBl 2015, 350 veröffentlicht ist, hat ausgeführt: Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Zahlung der in § 4 Abs. 1 des Beratungsvertrages festgeschriebenen Pauschalvergütung für die Monate August und September 2013 gegen die Beklagte zu. Die seitens der Klägerin geschuldeten Leistungen gingen über eine anwaltliche...mehr

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zfs 1/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Gießen-Kleinlinden/Bürgerhaus Datum: Freitag, 4. März 2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referenten: Cordula Schah Sedi,...mehr

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Zerb 1/2016, Säumniszuschlä... / Anmerkung

Das Urteil betrifft die Lastenverteilung zwischen Vor- und Nacherben bzw. genauer des Erben des Vorerben und des mit diesem nicht identischen Nacherben (eingehend Reich, ZEV 2013, 188, 189 ff). Trotz der potenziell hohen Praxisrelevanz (BGH, Urt. v. 10.7.1980, IV a ZR 20/80, NJW 1980, 2465, 2466; de Leve, ZEV 2014, 427) existiert hierzu kaum Rechtsprechung. Auch die Thematik ...mehr

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zerb 11/2015, Der Gesetzese... / 6

Auf einen Blick Der Gesetzesentwurf ist verfassungswidrig. Der Boost-Effekt des § 13 b Abs. 8 ErbStRG führt dazu, dass nicht begünstigtem Vermögen ein weit über den Verkehrswert hinausgehender Ertragsanteil zugeschlagen wird, obgleich diese Wirtschaftsgüter regelmäßig nicht zum Produktivvermögen gehören. Damit wird produktiv nicht genutztes Betriebsvermögen im Ergebnis steue...mehr

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FF 9/2015, Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien

Jörn Hauß 5. Aufl. 2015, 461 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 21, Gieseking Verlag Ein Werk, welches innerhalb von zehn Jahren in der fünften Auflage erscheint, kann nur noch als Standardwerk bezeichnet werden. Seit der Vorauflage sind drei Jahre vergangen. Der "Hauß" greift die zwischenzeitlich weiter entwickelte Rechtsprechung, insbesondere die Kasuistik des BGH, auf, erfasst neu...mehr

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zfs 8/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referent: Cordula Schah Sedi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Mediatorin (Hochschule Darmstadt, University of Applied Sciences), Rostock; alternativ: Michel Schah Sedi, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator (Hochschule Darmst...mehr

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zfs 7/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Referent: Dr. Andreas Grube, Richter am OLG, Stuttgart; N.N. Ort: Stuttgart / Mercure Hotel Stuttgart City Center Datum: Freitag, 18. September 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249 E...mehr

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FF 5/2015, Deutscher Anwalt... / Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Mediation und Sozialrecht: 25 Jahre Mediation in Deutschland – ein Beitrag für mehr Gerechtigkeit?

Freitag, 12.6.2015, 11:00–13:00 Uhr 11:00–11:40 Uhr Konfliktkultur Familienmediation – Wie entwickelt sich die Mediationslandschaft in der Zukunft? Diskussion Rechtsanwältin und Mediatorin Susann Barge-Marxen, Lübeck 11:40–12:20 Uhr Die mediative Lösung familiärer Probleme Diskussion Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg i. Obg. 12:20–13:00 Uhr Mediation – ein Zukun...mehr

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ZFS 5/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2015 Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, RAin, FAin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Rostock / Steigenberger Hotel Sonne Rost Datum: Freitag, 5....mehr

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zfs 4/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2015 Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Oldenburg / City Club Hotel Datum: Freitag, 29. Mai 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burman...mehr

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zfs 3/2015, Unwirksamkeit e... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Die angegriffene Klausel 2.8, Abs. 1 der Bekl.-ARB verstößt schon deswegen gegen § 1 UKlaG bzw. § 4 Nr. 11 UWG, jeweils i.V.m. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil die Auswahl der Mediatoren nach den angegriffenen Versicherungsbestimmung durch die Bekl. erfolgt." a) AVB sind nach gefestigter Rspr. des BGH so auszulegen, wie ein durchschnittlicher VN sie bei verständige...mehr

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zfs 3/2015, Unwirksamkeit e... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. in einem "Musterverfahren" aus UKlaG bzw. UWG wegen gesetzeswidriger Rechtsschutzversicherungsbedingungen in Anspruch. Die Bekl. bietet u.a. im Internet verschiedene Rechtsschutzversicherungen an. Eine Variante ist der Tarif "XYZ", der sich dadurch auszeichnet, dass er in vier verschiedenen Leistungsarten vorprozessual nur eine außergerichtliche Mediat...mehr

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zerb 3/2015, Keine Rechtssi... / 7

Auf einen Blick Das BVerfG hat entschieden, dass die Verschonungsregeln für Betriebs- und LuF-Vermögen sowie Kapitalgesellschaftsanteile nach §§ 13 a, b ErbStG nicht mit der Verfassung vereinbar sind. Der Gesetzgeber muss nun bis spätestens 30.6.2016 mit einer Neuregelung reagieren. In der Übergangszeit gilt das alte Recht fort. Mit Blick auf Gestaltungen in der Vergangenhei...mehr

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zfs 3/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Mai 2015 Thema: Anspruchsvolle Unfallsituationen Referent: Hermann Lemcke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Münster Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 18. April 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek...mehr