Fachbeiträge & Kommentare zu Musterverfahren

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Besondere Gebühr für den Prozessvertreter des Musterklägers.

Rn 3 Im Rahmen der Reform des KapMuG 2012 hat der Gesetzgeber mit § 41a RVG eine besondere Gebühr für den Rechtsanwalt des Musterklägers geschaffen, um dessen herausgehobene Position innerhalb der Klägergruppe angemessen zu vergüten (BTDrs 17/8799, 28; krit dazu Bussian/Schmidt PHI 12, 42, 48, ausf zu Beantragung und Bewilligung dieser Gebühr Fölsch NJW 13, 507). Die besonde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonstige Aussetzungs- und Unterbrechungsgründe.

Rn 5 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Musterklägers führt gem Abs 1 zum Auswechseln des Musterklägers. Wird über das Vermögen des Musterbeklagten das Insolvenzverfahren eröffnet, so wird das Musterverfahren zunächst unterbrochen und ggf fortgeführt, wenn der Insolvenzverwalter die geltend gemachten Forderungen nicht zur Tabelle anerkennt (KK-KapMuG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Vorschrift ist eingefügt worden mit Wirkung v 1.11.05 durch Art 3 Nr 3 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) v 16.8.05 (BGBl I, 2437). Das KapMuG ist zum 1.11.12 durch Art 9 des Gesetzes zur Reform des KapMuG (BGBl I, 2182) novelliert und durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz vom 8.10.23 bis zum 31.8.24 befristet worde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschluss über Wirksamkeit des Vergleichs und Bekanntmachung (Abs 1).

Rn 2 Nach Ablauf der in § 19 II KapMuG genannten Frist hat das OLG von Amts wegen über die Wirksamkeit des genehmigten Vergleichs zu befinden. Es prüft dazu die Anzahl der eingegangenen Austrittserklärungen der Beigeladenen. Ist das Quorum des § 17 I 4 KapMuG (30 Prozent Austrittserklärungen nach Köpfen) erreicht oder überschritten, so stellt es die Unwirksamkeit des Verglei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertragliche und vorvertragliche Schuldverhältnisse (Abs 1 Nr 2).

Rn 7 Mit der Reform des KapMuG 2012 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch solche Klagen KapMuG-fähig sind, die sich auf ein vertragliches oder vorvertragliches (LG Frankfurt/M NZG 14, 507) Schuldverhältnis stützen, zB bei einem Anlageberatungsvertrag (dazu Wiewel VuR 13, 173) oder bei einer auf § 311 Abs 2 oder 3 BGB gestützten Prospekthaftung im weiteren Sinne. Derart...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Nichterfüllung des Vergleichs (Abs 4).

Rn 5 Auch der wirksame Vergleich im Musterverfahren schafft anders als ein sonstiger Prozessvergleich keinen Vollstreckungstitel (BTDrs 17/8799, 26; krit dazu Wigand ZBB 12, 194, 202); dies wäre idR auch nicht sinnvoll, weil die konkrete Leistungsverpflichtung noch in einem nachgelagerten Feststellungsverfahren zu klären sein wird (s § 17 KapMuG Rn 4). Die Vorschrift des Abs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensart.

Rn 3 Die Nebenintervention ist in Urteilsverfahren gleich welcher Prozessart (BGH NJW 80, 1693) zulässig, angefangen von allgemeinen streitigen Klageverfahren einschließlich arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAGE 42, 349, 356) über Mahnverfahren (BGHZ 165, 358 = NJW 06, 773), selbstständiges Beweisverfahren (BGHZ 134, 190 = NJW 97, 859; BGH NJW 12, 2810 Rz 6, 9 insoweit keine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Anderweitige Rechtshängigkeit.

Rn 12 Bei Identität der Parteien (BGH NJW 01, 3713) und des Streitgegenstands (BGH NJW 89, 2064); auch bei Kapitalanleger-Musterverfahren (BGH WM 15, 69). Rn 13 Da die Rechtshängigkeitssperre in subjektiver Hinsicht denselben Umfang wie die materielle Rechtskraft hat, wirkt sie auch gegenüber denjenigen Personen, auf die sich die materielle Rechtskraft nach §§ 325 ff erstreck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ende der Unterbrechung.

Rn 4 Wird ein Musterverfahren nicht durchgeführt, so endet die Unterbrechung mit Zurückweisung des Musterverfahrensantrags durch Beschl gem § 6 V KapMuG (Vorwerk/Wolf/Fullenkamp Rz 5; aA KK-KapMuG/Kruis § 5 KapMuG Rz 10: mit der ersten Verfahrenshandlung des Gerichts nach diesem Beschl). Ergeht aber ein Vorlagebeschluss, so bleibt das Ausgangsverfahren zunächst unterbrochen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Oberlandesgericht stellt durch unanfechtbaren Beschluss fest, ob der genehmigte Vergleich wirksam geworden ist. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht. § 11 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses, der die Wirksamkeit des Vergleichs feststellt, wirkt der Vergleich für und gegen alle Beteiligten, sofern diese nicht ihren Austr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Der Musterentscheid schließt das Musterverfahren nach der obligatorischen mündlichen Verhandlung ab. Wegen der äußeren Form als Beschluss gilt § 329 ZPO. Jedoch hat der Musterentscheid zugleich ›urteilsvertretenden Charakter‹ (BTDrs 15/5091, 29), sodass auch die Regeln zum Urteil heranzuziehen sind, sofern dies nicht der Beschlussform widerspricht (Vorwerk/Wolf/Kotschy ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Vorbereitung des Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Senats den Beigeladenen die Ergänzung des Schriftsatzes des Musterklägers aufgeben, insbesondere eine Frist zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte setzen. (2) Die Schriftsätze der Beteiligten sowie die Zwischenentscheidungen des Oberlandesgerichts im Musterverfahren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gleichgerichtete Musterverfahrensanträge.

Rn 2 In Abs 1 ist der für die Systematik des KapMuG wichtige Begriff der ›gleichgerichteten‹ Musterverfahrensanträge definiert. Mit diesem Begriff wird entschieden, ob Musterverfahrensanträge zu einem Musterverfahren zusammengefasst werden können und ob das Quorum des § 6 I 1 KapMuG erreicht wird. Gem § 4 I KapMuG sind für die Gleichgerichtetheit nicht die in den jeweiligen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fehlende Abhängigkeit von den Feststellungszielen (Abs 1 Nr 1).

Rn 2 Die Formulierung in Abs 1 Nr 1 ist an die Stelle des hier unpassenden Begriffs der ›Entscheidungsreife‹ getreten. Mit ihr ist eine Abhängigkeit der Entscheidung des Rechtsstreits von den Feststellungszielen im abstrakten Sinne gemeint, dh es muss möglich sein, dass die festzustellenden Tatsachen oder Rechtsfragen entscheidungserheblich werden. Nicht erforderlich ist dag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechte und Pflichten.

Rn 5 Die Erwartung an den Musterkläger, dass er das Verfahren sachdienlich durchführt, ist rein faktischer Natur und enthält keine rechtliche Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die anderen Kläger (Bergmeister 214). Der Musterkläger ist also weder Vertreter noch treuhänderischer Sachwalter für alle anderen Kl, sondern er bildet mit ihnen nur eine Zufallsgemeinschaft im Mass...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Legt der Musterkläger Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid ein, so führt er das Musterverfahren als Musterrechtsbeschwerdeführer in der Rechtsbeschwerdeinstanz fort. Das Rechtsbeschwerdegericht bestimmt nach billigem Ermessen durch Beschluss den Musterrechtsbeschwerdegegner aus den Musterbeklagten. § 574 Absatz 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung ist auf die übrigen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bestimmung der Parteien bei Rechtsbeschwerde durch Klägerseite.

Rn 2 Sofern der Musterkläger Rechtsbeschwerde einlegt (Abs 1), wird dieser auch zum Musterrechtsbeschwerdeführer, der das Rechtsbeschwerdeverfahren führt. Das gilt auch dann, wenn der Musterkläger seine Rechtsbeschwerde inhaltlich beschränkt hat (BGH 27.6.23 – II ZB 21/22). Legen nur Beigeladene die Rechtsbeschwerde ein, so bestimmt der BGH aus ihnen den Musterrechtsbeschwer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das bis 2012 geltende KapMuG erlaubte einen Vergleich im Musterverfahren nur bei Zustimmung sämtlicher Beteiligter, was in der Praxis kaum durchführbar war. Nach Vorschlägen in der Literatur (zB Hess/Michailidou ZIP 04, 1381, 1283; Bergmeister 329; Halfmeier/Rott/Feess 97 ff) sowie in gewisser Anlehnung an das niederländische Vorbild (Wet collectieve afwikkeling massasc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorzeitige Verhandlung.

Rn 13 Auf Antrag kann das Gericht schon vor Rechtskraft des Zwischenurteils durch unanfechtbaren (München NJW 74, 1514 [OLG München 18.02.1974 - 5 W 657/74]; Frankf MDR 85, 149; aA Karlsr NJW 71, 662, sofortige Beschwerde analog § 252) Beschl die vorzeitige Verhandlung über die Hauptsache anordnen (Abs 2 S 2). Dies führt bei Anfechtung des Zwischenurteils zur gleichzeitigen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsstellung des Streithelfers.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit den dem Streitgenossen im Verhältnis zu der Hauptpartei verliehenen prozessualen Befugnissen. Den streitgenössischen Nebenintervenienten stattet § 69 weitergehend mit zusätzlichen Rechten aus. Der Nebenintervenient, der weder Partei des Hauptprozesses noch Vertreter der Hauptpartei ist, agiert in einem fremden Prozess neben der Hauptparte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Auswahl.

Rn 2 Es ist ein Musterkläger aus dem in Abs 2 S 1 genannten Kreis sämtlicher Kläger auszuwählen. Die Auswahlkriterien nennt Abs 2 S 2; die Auflistung ist aber nicht abschließend, dh das ›billige Ermessen‹ des Gerichts kann auch weitere Kriterien umfassen. Der Sache nach ist aber Abs 2 S 2 Nr 1 (Eignung des Klägers) das entscheidende Kriterium, da es den übergeordneten Zweck ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zwingendes elektronisches Informationssystem.

Rn 2 Mit der Neufassung des Abs 2 seit 1.7.13 wurde ein elektronisches Informationssystem für alle Musterverfahren verbindlich gemacht. Allerdings ersetzt das Einstellen einer Zwischenentscheidung in das Informationssystem weder eine ggf erforderliche Zustellung noch die Aktenführung bei Gericht (BTDrs 17/8799, 22). Auch das Recht auf Akteneinsicht der Parteien und Beigelade...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die durch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren im Jahre 2005 neu geschaffene Vorschrift ist durch das am 1.11.12 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften vom 19.10.12 teilweise neugefasst worden (BGBl I 12, 2182) (zur Reform des KapMuG allg: vgl Halfmeier DB 12, 2145; S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (zum Begriff: s.o. vor §§ 239 ff Rn 9, 10) angeordnet oder abgelehnt wird. Dabei werden alle Fälle der Aussetzung erfasst, die in der ZPO oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist (s.o. vor §§ 239 ff Rn 9) und nicht nur die der §§ 246 f, wobei die größte praktis...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.3 Qualifizierte Bestätigung

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Darüber hinaus kann der anfragende Unternehmer auch im Rahmen einer "qualifizierten Bestätigungsanfrage" die mit der USt-IdNr. verbundenen weiteren Grunddaten (Name und Anschrift des Inhabers der nachgefragten ausländischen USt-IdNr.) überprüfen lassen (vgl. Abschn. 18e.1. Abs. 4 UStAE). Bei dieser sog. qualifizierten Anfrage verwendet das BZ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich und Verfahrensvergleichung.

Rn 10 Ein Klageverzicht ist im zivilrechtlichen Eilverfahren möglich (Kobl NJW-RR 86, 1443 [OLG Koblenz 14.11.1985 - 6 U 1104/85]); auf Antrag des Antragsgegners hebt das Gericht die eV/Arrest auf und weist den Kl mit dem geltend gemachten (Sicherungs-)Anspruch ab. § 306 ist in familien- und eherechtlichen Streitigkeiten anwendbar, soweit die Dispositionsbefugnis der Parteien...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 9 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Ausgestaltung des SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH BStBl II 2012, 43; BFH/NV 2011, 1685). Die Abgabe stellt eine Ergänzung der ESt und KSt dar, die mit dem GG vereinbar ist, da es im Verhältnis zum StPfl ohne weiteres zulässig gewesen wäre, die ESt bzw die KSt zu erhöhen (vgl BVerfG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

Rn 3 Abs 1 S 1 normiert einen staatshaftungsrechtlichen, verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch sui generis, der Verfahrensbeteiligten das Recht auf eine angemessene Entschädigung für Nachteile gewährt, die infolge einer unangemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens eingetreten sind (BTDrs 17/3802, S 15; BGH 7.11.19 – III ZR 17/19, MDR 20, 96). Maßstab ist der Anspr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt einerseits die Fortsetzung des Musterverfahrens in besonderen Fällen (Abs 1–4) sowie in Abs 5 die Möglichkeit der einvernehmlichen Beendigung des Musterverfahrens.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Investitionsverpflichtung.

Rn 172 Nach § 3 ist das Interesse des Berechtigten, nicht der Aufwand des Verpflichteten maßgeblich (Hamm JurBüro 94, 555; Ddorf RPfleger 94, 520). Inzidentantrag § 717 II 2, Zinsen und Kosten sind als Nebenforderungen nicht zu berücksichtigen (BGHZ 38, 237). Jagdrecht s § 9 Rn 4. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz § 51a GKG: Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist von der Summe ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Bestimmung des Musterklägers und der Musterbeklagten werden die Parteien des Musterverfahrens definiert und dieses so einem regulären Prozess angenähert; die Rechte der anderen Verfahrensbeteiligten werden durch ihre Beiladung (s § 14 KapMuG) gewahrt. Die Anmelder (§ 10 II KapMuG) sind in Abs 1 nicht aufgeführt und sind daher auch keine Beteiligte des Musterverf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt des Vergleichsvorschlags (Abs 2).

Rn 3 Die Parteien sind im Grundsatz bei der Gestaltung des Vergleichs frei, er soll sich aber als ›abschließende und umfassende Einigung‹ darstellen (BTDrs 17/8799, 24), um weitere Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden. Zu diesem Zweck enthält Abs 2 einen Soll-Inhalt des Vergleichs, ohne den in der Regel eine Genehmigung nicht in Betracht kommt. Rn 4 Insbesondere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkung der Anmeldung.

Rn 6 Die Anmeldung führt zur Hemmung der Verjährung gem § 204 I Nr 6a BGB. Der Anmelder wird nicht Beteiligter des Musterverfahrens; er wird nur über einen ggf ergehenden Musterentscheid informiert (§ 16 I 3 KapMuG), weil mit dem rechtskräftigen Musterentscheid die Dreimonatsfrist des § 204 I Nr 6a BGB in Gang gesetzt wird. Allerdings kann die Zustellung durch öffentliche Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Der Vorlagebeschluss des Prozessgerichts ist Voraussetzung für die Durchführung des Musterverfahrens und bestimmt zugleich dessen Gegenstand, insb durch die in Abs 1 S 2 geregelte Bindung des OLG an den Vorlagebeschluss. Damit ergibt sich aus dem Vorlagebeschluss das vom OLG abzuarbeitende Programm des Musterverfahrens, welches allerdings gem § 15 KapMuG nachträglich no...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Betroffene Beigeladene.

Rn 6 Die Bindungswirkung des Musterentscheids erfasst sämtliche Beigeladene des Musterverfahrens. Wird der Musterentscheid erst nach einer Rechtsbeschwerde rechtskräftig, so kommt es gem Abs 5 auch nicht darauf an, ob der betreffende Beigeladene der Rechtsbeschwerde beigetreten ist oder nicht. Auch durch die Rücknahme der Klage im Ausgangsverfahren kann sich der Beigeladene ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Musterkläger und die Musterbeklagten können einen gerichtlichen Vergleich dadurch schließen, dass sie dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zur Beendigung des Musterverfahrens und der Ausgangsverfahren unterbreiten oder einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen. Den Beigeladenen ist Gelegenhei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren vor dem OLG.

Rn 3 Dieses richtet sich nach den Vorschriften der ZPO für das erstinstanzliche Verfahren vor den Landgerichten (§ 11 I 1 KapMuG) mit den sich aus §§ 11 ff KapMuG ergebenden Besonderheiten und Einschränkungen. Das OLG bestimmt nach Maßgabe des § 9 II KapMuG aus den Klägern einen sog Musterkläger; die übrigen Kl sind beizuladen. Sie haben nach §§ 14, 22 I, III KapMuG die Stel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachdienlichkeit (Abs 1 Nr 3).

Rn 5 Die beantragte Erweiterung ist sachdienlich, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass das neue Feststellungsziel für eine Vielzahl gleichgelagerter Rechtsstreitigkeiten innerhalb des Musterverfahrens Bedeutung hat (Vorwerk/Wolf/Kotschy Rz 8). Im übrigen gilt der Begriff der Sachdienlichkeit des § 263 ZPO entsprechend (Söhner ZIP 13, 7, 11).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Mit Erlass des Vorlagebeschlusses ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens für die gemäß § 8 Absatz 1 auszusetzenden Verfahren unzulässig. Ein gleichwohl ergangener Vorlagebeschluss ist nicht bindend.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient der zügigen Abwicklung des Musterverfahrens und verhindert übermäßigen Papierverbrauch (BTDrs 15/5091, 27). Zu einer möglichen Präklusion verspäteten Vorbringens s.o. § 11 KapMuG Rn 14.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren vor dem Landgericht.

Rn 2 Die Einleitung eines Musterverfahrens setzt einen bei dem LG (§ 71 II Nr 3) anhängigen Rechtsstreit voraus, in dem Ansprüche auf Schadensersatz wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen bzw deren Verwendung oder Erfüllungsansprüche aufgrund Vertrages geltend gemacht werden, der auf einem Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Wirkungen eines gerichtlich genehmigten Vergleichs, der nun als zweite Möglichkeit der Beendigung des Musterverfahrens neben den Musterentscheid tritt. Ebenso wie der Musterentscheid wirkt auch der genehmigte Vergleich für und gegen die Beigeladenen, sofern diese nicht ihren Austritt gem § 19 II KapMuG erklärt haben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht genehmigt den Vergleich durch unanfechtbaren Beschluss, wenn es ihn unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes des Musterverfahrens und des Ergebnisses der Anhörung der Beigeladenen als angemessene gütliche Beilegung der ausgesetzten Rechtsstreitigkeiten erachtet. (2) Nach der Genehmigung kann der Vergleich nicht mehr widerrufen werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bekanntmachung (Abs 1).

Rn 2 Die gem Abs 1 vorgeschriebene Bekanntmachung des Musterverfahrens ergänzt die bereits erfolgte Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses (§ 6 IV KapMuG) und belehrt über die Möglichkeit und Wirkung der Anmeldung. Um im Klageregister die Beziehung zum Vorlagebeschluss herstellen zu können, sollte in der Bekanntmachung gem § 10 I KapMuG auf die Bekanntmachung des einschlägige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beginn der Unterbrechung der Ausgangsverfahren.

Rn 2 Die Vorschrift betrifft zunächst nur Verfahren, in denen ein Musterverfahrensantrag gestellt und bekanntgemacht wird. Die Verfahrensunterbrechung tritt am Tag der Bekanntmachung im Klageregister ein, ohne Rücksicht auf deren Kenntnisnahme durch die Parteien (Vorwerk/Wolf/Fullenkamp Rz 5). Wird ein Musterfeststellungsantrag dagegen gem § 3 IV KapMuG nicht bekanntgemacht,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Musterverfahrensanträge, deren Feststellungsziele den gleichen zugrunde liegenden Lebenssachverhalt betreffen (gleichgerichtete Musterverfahrensanträge), werden im Klageregister in der Reihenfolge ihrer Bekanntmachung erfasst. (2) Das Gericht, das die Bekanntmachung veranlasst, trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihm im Klageregister bekannt gemacht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bedeutung des Musterentscheids.

Rn 2 Da der ZPO eine Sammelklage grds fremd ist und sie nur eine Verfolgung einzelner Ansprüche ermöglicht, bietet sie keine Lösung für die sog Streuschäden, bei denen eine Vielzahl von Geschädigten betroffen sind, der den Einzelnen treffende Schaden aber regelmäßig nicht so hoch ist, dass sich für diesen die Rechtsverfolgung wirtschaftlich lohnt (Möllers/Weichert NJW 05, 27...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Kostenentscheidung.

Rn 4 Weil gem § 24 I KapMuG die Kosten des Musterverfahrens zu denen des Ausgangsverfahrens gerechnet werden, enthält der Musterentscheid keine Kostenentscheidung. Damit aber die Prozessgerichte in den Ausgangsverfahren die Berechnung gem § 24 KapMuG bzw Nr 9018 KV GKG vornehmen können, sollte der Musterentscheid die Gesamthöhe der Ansprüche (s § 24 II u III KapMuG) nennen, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Prozessgericht verwirft den Musterverfahrensantrag durch unanfechtbaren Beschluss als unzulässig, soweitmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abberufung.

Rn 6 Die Abberufung des Musterklägers gem Abs 4 ist nur auf Antrag eines Beigeladenen möglich, nicht von Amts wegen (BTDrs 17/8799, 22). Die ›nicht angemessene‹ Führung des Musterverfahrens durch den Musterkläger kann sich auch aus dem Verhalten seines Prozessbevollmächtigten ergeben (BTDrs ebd). Mit der Vorschrift sollen die Interessen der Beigeladenen geschützt werden; dh ...mehr