Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschaft

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche gegenü... / 2 Mutterschaftsgeld

Im Bereich der Krankenversicherung gilt § 115 SGB X auch für die gesetzlichen Leistungen bei Schwanger- und Mutterschaft. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält.[1] Allerdings gilt dies nicht für einmalig gezahltes Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 1.3 Funktionell

Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, insoweit u. a. in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte; in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 3.1 Voraussetzungen

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Schwangerschaft und Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.[1] Es ist bei dieser Leistung nicht Voraussetzung, dass ein Kind im Haushalt lebt. Der Anspruch besteht bei Schwangerschaftsbeschwerden, bei stationären und ambulan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaft und Mutterschaft als Anrechnungszeiten

Zusammenfassung Begriff Frauen, die wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt haben, werden Anrechnungszeiten gutgeschrieben vor der Entbindung für 6 Wochen sowie nach der Entbindung für 8 Wochen bzw. für 6 Wochen (bei Geburten vor dem 1.7.1942) und bei Früh- und Meh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutterschaft

Zusammenfassung Begriff Bei einer Schwangerschaft und Mutterschaft werden Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Dies sind: ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband und Heilmitteln, Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Mutterschaftsgeld. Darüber hinaus gelten für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heima...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten im Beitri... / 1.1 Zeiten der Schwangerschaft/Mutterschaft

Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen (bei Geburten vor dem 3.10.1990, für Geburten danach Anrechnungszeiten), wenn eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt wurde. Bei Renten, die vor dem 1.1.2002 begonnen haben, können diese Zeiten nur dann als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn sie eine versicherte B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaft und Mutters... / 2 Unterbrechungserfordernis

Erforderlich ist, dass die Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit oder einen versicherten Wehrdienst oder ein versichertes Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 EinsatzWVG unterbrochen haben. Dies bedeutet, dass die Schwangerschaft bzw. die jeweilige als Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft und Mutter...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaft und Mutters... / 1 Zeiträume und Dauer der Schutzfristen

Für Geburten im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 3.10.1990 bis zum 31.12.1990 kommen 6 Wochen vor und 20 Wochen nach der Geburt als Anrechnungszeit (Schwangerschaft und Mutterschaft) infrage. Für Geburten bis zum 2.10.1990 gelten im Beitrittsgebiet besondere Regelungen.[1] Über die gesetzlichen Schutzfristen hinaus werden Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft und Mutterschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Schwangerschaft und Mutterschaft werden Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Dies sind: ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband und Heilmitteln, Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Mutterschaftsgeld. Darüber hinaus gelten für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit leisten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaft und Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Frauen, die wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt haben, werden Anrechnungszeiten gutgeschrieben vor der Entbindung für 6 Wochen sowie nach der Entbindung für 8 Wochen bzw. für 6 Wochen (bei Geburten vor dem 1.7.1942) und bei Früh- und Mehrlingsgeburten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 5.3 Zuzahlung

Eine Zuzahlung ist bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht zu leisten.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 4 Häusliche Pflege

4.1 Voraussetzungen Die Versicherte hat Anspruch auf häusliche Pflege, soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist.[1] Während der Schwangerschaft kann häusliche Pflege dann in Betracht kommen, wenn eine Früh- bzw. Fehlgeburt droht. In diesen Fällen wird allerdings in der Regel Bettruhe im Rahmen stationärer Behandlung verordnet, sodass häusliche Pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 6 Mutterschaftsgeld

Zum Anspruch auf Mutterschaftsgeld siehe Stichwort Mutterschaftsgeld.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 3 Entbindung

3.1 Ambulant/stationär Die Versicherte hat kann zwischen einer ambulanten Entbindung, z. B. im Krankenhaus, in einer von Hebammen/Entbindungspfleger geleiteten Vertragseinrichtung oder im Rahmen einer Hausgeburt und stationären Entbindung, z. B. im Krankenhaus oder von einer Hebamme/Entbindungspfleger geleitete Vertragseinrichtung frei wählen. Bei einer Hausgeburt kann die Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 5 Haushaltshilfe

5.1 Voraussetzungen Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.[1] Für den Anspruch auf Haushaltshilfe muss die Schwangerschaft oder die Entbindung ursächlich dafür sein, dass die Versicherte den Haushalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 1 Ärztliche Betreuung/Hebammenhilfe

Versicherte werden während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung ärztlich betreut.[1] Sie haben auch Anspruch auf Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge sowie auf Hebammenhilfe. Durch die ärztliche Betreuung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind abgewendet, Gesundheitsstörungen rechtzei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaft und Mutters... / 3 Rentenfälle ab 2002

Für Rentenfälle ab 2002 gilt das Unterbrechungserfordernis nur noch für Zeiten, die vor Vollendung des 17. und ab Vollendung des 25. Lebensjahres liegen.[1] Anrechnungszeiten (Schwanger- und Mutterschaft) kommen auch für Zeiten infrage, in denen Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung[2] vorliegen. Die Pflichtbeiträge werden im Rentenfall als beitragsgeminderte Zeiten gewertet....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 5.1 Voraussetzungen

Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.[1] Für den Anspruch auf Haushaltshilfe muss die Schwangerschaft oder die Entbindung ursächlich dafür sein, dass die Versicherte den Haushalt nicht weiterführen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 2 Versorgung mit Arznei-/Verband-/Heil-/Hilfsmitteln

2.1 Anspruch Bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung besteht ein Anspruch auf Arznei-, Verband- und Heilmittel. Medikamentöse Maßnahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulässig, wenn die Beschwerden schwangerschaftsbedingt sind und noch keinen Krankheitswert haben.[1] Bei der Hilfsmit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 2.1 Anspruch

Bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung besteht ein Anspruch auf Arznei-, Verband- und Heilmittel. Medikamentöse Maßnahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulässig, wenn die Beschwerden schwangerschaftsbedingt sind und noch keinen Krankheitswert haben.[1] Bei der Hilfsmittelversorgun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 4.2 Andere im Haushalt lebende Person

Der Anspruch auf häusliche Pflege besteht nur insoweit, als eine im Haushalt lebende Person die Versorgung und Pflege der Schwangeren bzw. Wöchnerin nicht im erforderlichen Umfang erbringen kann. Sollten andere Personen, die nicht im Haushalt der Versicherten leben, die erforderliche Pflege erbringen können, kann die Leistung auch außerhalb des Haushalts der Versicherten dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 4.4 Sachleistung

Die häusliche Pflege ist grundsätzlich als Sachleistung zu erbringen. Zu diesem Zweck kann die Krankenkasse Verträge mit geeigneten Personen, Einrichtungen oder Unternehmen schließen oder zur Gewährung von häuslicher Pflege geeignete Personen anstellen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 4.3 Dauer des Anspruchs

Die Dauer des Anspruchs richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Dem Antrag auf häusliche Pflege ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Diese beinhaltet Angaben über Grund, Art, Intensität und die voraussichtliche Dauer der erforderlichen Maßnahmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 7 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Mutterschutzgesetz stellt werdende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, vor und im Anschluss an die Entbindung unter einen besonderen Schutz.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 3.1 Ambulant/stationär

Die Versicherte hat kann zwischen einer ambulanten Entbindung, z. B. im Krankenhaus, in einer von Hebammen/Entbindungspfleger geleiteten Vertragseinrichtung oder im Rahmen einer Hausgeburt und stationären Entbindung, z. B. im Krankenhaus oder von einer Hebamme/Entbindungspfleger geleitete Vertragseinrichtung frei wählen. Bei einer Hausgeburt kann die Leistung von einem Vertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 4.5 Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ersatzkraft

In den Fällen, in denen die Krankenkasse keine Kraft für die häusliche Pflege stellen kann oder ein Grund besteht, davon abzusehen, sind der Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe zu erstatten. Angemessen sind im Allgemeinen höchstens die Kosten, die üblicherweise bei der Inanspruchnahme von vergleichbaren Pflegekräften entstehen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 4.1 Voraussetzungen

Die Versicherte hat Anspruch auf häusliche Pflege, soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist.[1] Während der Schwangerschaft kann häusliche Pflege dann in Betracht kommen, wenn eine Früh- bzw. Fehlgeburt droht. In diesen Fällen wird allerdings in der Regel Bettruhe im Rahmen stationärer Behandlung verordnet, sodass häusliche Pflege meist nicht erbra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 5.2 Dauer des Anspruchs

Eine Begrenzung der Haushaltshilfe ist nicht vorgesehen. Sie ist deshalb solange zu gewähren, wie sie von einem Arzt oder einer Hebamme für notwendig und begründet erachtet wird. Für die Zeit vor der Entbindung kann Haushaltshilfe, z. B. bei drohender Frühgeburt, in Betracht kommen. Für die Zeit nach der Entbindung liegt die Notwendigkeit nur so lange vor, wie die Frau durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 8 Wirtschaftliche Sicherung bei Beschäftigungsverboten

Arbeitnehmerinnen, die wegen Beschäftigungsverboten außerhalb der Schutzfristen[1] oder wegen des Verbots von Mehr-, Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsarbeit[2] ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, erhalten von ihrem Arbeitgeber weiterhin Arbeitsentgelt. Dieses muss mindestens dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate vor dem Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 2.2 Befreiung von den Zuzahlungen

Für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel im Zusammenhang mit der Entbindung und bei Schwangerschaftsbeschwerden sind keine Zuzahlungen zu leisten. Erfolgt die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln allerdings krankheitsbedingt, sind die gesetzlichen Zuzahlungen zu zahlen. Ob im Einzelfall Schwangerschaftsbeschwerden vorliegen und damit keine Zuzahlung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 3.3 Dauer des Anspruchs auf Entbindungspflege

Der Anspruch beginnt mit dem Tag, an dem die Versicherte in ein Krankenhaus oder in eine andere Einrichtung zum Zwecke der Entbindung aufgenommen wird, also u. U. bereits einige Tage vor der Entbindung. Der Charakter der Leistung ändert sich nicht dadurch, dass die Frau vor der Entbindung wieder aus der stationären Einrichtung entlassen wird. Die Leistungsdauer nach der Entb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 3.2 Krankenhaus/andere Einrichtung

Die Leistung erfolgt in der Regel in einem Krankenhaus. Stationäre Entbindung kann aber auch in anderen Einrichtungen erbracht werden, also solchen, die keine Krankenhäuser i. S. d. § 107 SGB V sind. Voraussetzung ist allerdings, dass auch die andere Einrichtung die medizinische Versorgung bei der Entbindung sicherstellen kann. Andere Einrichtungen, in denen Geburtshilfe gel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 3.4 Zuzahlung für stationäre Entbindung

Die stationäre Entbindung ist keine Krankenhausbehandlung. Da für den Zeitraum der stationären Entbindung kein Anspruch auf Krankenhausbehandlung besteht, ist keine Zuzahlung zu entrichten. Die Tage vor der Entbindung sind ebenfalls zuzahlungsfrei, wenn der Grund der Aufnahme die Entbindung ist. Praxis-Beispiel Aufnahme ausschließlich zur Entbindung Aufnahme zur Entbindung am ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung (Auslandsa... / 3 Beschäftigung im Ausland

Mitglieder, die im Ausland beschäftigt[1] sind und während dieser Beschäftigung erkranken oder bei denen Leistungen bei Schwangerschaft oder Mutterschaft erforderlich sind, erhalten die ihnen zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber.[2] Hinweis Arbeitsverhältnis Erfasst werden nur Arbeitsverhältnisse nach deutschem Recht mit inländischen Arbeitgebern. Die Voraussetzungen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten im Beitri... / 2 Arbeitsausfalltage

Anstelle von Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft vor Juli 1990 werden – aus verwaltungspraktikablen Gründen – pauschal Anrechnungszeiten für Arbeitsausfalltage ermittelt, wenn in der dafür vorgesehenen Rubrik des Ausweises für Arbeit und Sozialversicherung (frühestens ab 1968) Ausfalltage als Summe von Tagen eingetragen sind.[1] In diesen Fäll...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten / 2 Anrechnungszeittatbestände

Anrechnungszeiten sind Zeiten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder in denen eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen wurde[1], der Krankheit von mindestens einem Kalendermonat zwischen dem vollendeten 17. und dem vollendeten 25. Lebensjahr, soweit diese Zeiten nicht bereits mit anderen rentenrechtlichen Ze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / Zusammenfassung

Überblick Am Umlageverfahren bei Krankheit (U1) nehmen nur Arbeitgeber teil, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Nachfolgend wird beschrieben, wie die korrekte Ermittlung der Arbeitnehmeranzahl erfolgt, wenn der Arbeitgeber mehrere Betriebe besitzt und diese ggf. in den Rechtskreisen West und Ost oder im Ausland liegen. Ebenfalls wissenswert: Wann wird...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1.1 Ärztliche Behandlung

Zur ärztlichen Behandlung gehört die Tätigkeit des Arztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst sowie die Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EG) über sozial... / 2 Sachlicher Geltungsbereich

Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit beinhalten Regelungen für Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft, Leistungen bei Invalidität, Leistungen bei Alter, Leistungen an Hinterbliebene, Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Sterbegeld, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Vorruhestandsleistungen, Familienleistungen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 2.3 Kinder-/Berücksichtigungszeiten/Anrechnungszeiten

Die Zeiten der Erziehung eines Kindes in den Herkunftsgebieten sind als Kindererziehungszeit und Berücksichtigungszeiten (Kindererziehungszeit) anzurechnen. Schließlich sind auch Anrechnungszeiten zu berücksichtigen, u. a. wenn eine FRG-Beitragszeit oder Beschäftigungszeit durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Leistungen zur Rehabilitation, Schwanger- oder Mutterschaft wä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / 1 Unterschied des U1-Verfahrens zum U2-Verfahren

Das U1-Verfahren[1] unterscheidet sich vom U2-Verfahren[2] im Wesentlichen dadurch, dass am U1-Verfahren nur Arbeitgeber teilnehmen, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Dieser Grenzwert wird jedoch nicht nach Köpfen gezählt. Eine Reihe von Beschäftigten wird bei der Ermittlung des Grenzwertes nicht berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte werden nur mit e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 2.2 Regelungen in den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit beinhalten Regelungen für Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft, Leistungen bei Invalidität, Leistungen bei Alter, Leistungen an Hinterbliebene, Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Sterbegeld, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Vorruhestandsleistungen, Familienleistungen. Mit den Verordnungen (EG) über sozi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teillohnzahlungszeitraum: B... / Zusammenfassung

Überblick Kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringen, hat dies mitunter auch lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen. Als Gründe für eine Arbeitsunterbrechung kommen z. B. Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft, Wehrdienst oder andere Tatbestände in Betracht. Wird die Lohnsteuer nicht für einen monatlichen Lohnzahlungszeitraum gezahlt, ist sie nach ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten für Selbs... / 2 Selbstständige und Handwerker vor 1992

Selbstständigen, die sich für die Pflichtversicherung entschieden haben[1], und Handwerkern werden Anrechnungszeiten vor 1992 wegen Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitation, Schwangerschaft und Mutterschaft während der Schutzfristen nur angerechnet, wenn sie in ihrem Betrieb außer einem Lehrling oder dem Ehegatten oder einem Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) niemand beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten für Selbs... / 3 Unterbrechung einer versicherten Tätigkeit

Die in § 58 SGB VI [1] für diese Anrechnungszeiten geforderte Unterbrechung einer versicherten Tätigkeit[2] liegt nicht vor, wenn weiterhin Pflichtbeiträge – ggf. auch nur im 2-Monats-Rhythmus – gezahlt worden sind. Insoweit kommen Anrechnungszeiten überhaupt nicht, auch nicht für den jeweiligen zweiten Monat, infrage. Wenn dagegen Pflichtbeiträge für jeden zweiten Monat (nur)...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 1 Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet

Den Beitragszeiten nach Bundesrecht werden regelmäßig nur tatsächlich gezahlte Beiträge gleichgestellt, nicht jedoch Zeiten, die nach dem Recht der DDR als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit galten. Zu diesen zählen z. B. Arbeitsunfähigkeit sowie Schwangerschaft und Mutterschaft. Derartige nach dem Recht der DDR den Beitragszeiten gleichstehende Zeiten können un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen[1] bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)[2] erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.6 Schnittstelle für den Datenaustausch innerhalb der EU

Die DVKA ist Zugangsstelle für den länderübergreifenden elektronischen Datenaustausch für den Bereich der Leistungen bei Krankheit sowie der Leistungen bei Mutterschaft oder gleichgestellter Leistungen bei Vaterschaft und den Bereich des anwendbaren Rechts in bestimmten Fällen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / 8.3 Vom U2-Verfahren ausgenommene Personengruppen

Keine Umlagen sind allerdings zu entrichten aus dem Arbeitsentgelt bzw. den Vergütungen der Beamten, Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und den sonstigen vergleichbaren Beschäftigten, wenn diese nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dies gilt auch für beurlaubte...mehr