Fachbeiträge & Kommentare zu Nebenbeschäftigung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ci) Filmschauspieler ua

Rn. 58 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Filmschauspieler sind nach st Rspr idR nichtselbstständig, wenn sie ihre Arbeitskraft dem Filmunternehmen während eines bestimmten Zeitraums zur Verfügung stellen, ohne dass es wesentlich auf die Dauer ankäme (RFH RStBl 1930, 481; BFH BStBl II 1979, 131; 1980, 395 und FG Bln EFG 1984, 176 rkr). Die Mitwirkung eines Schauspielers an der Herst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundsatz der einheitlichen Erfassung

Rn. 258 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine einheitliche Erfassung der gesamten Betätigung ist nur noch dann geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie sich gegenseitig unauflösbar bedingen, sodass der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher Betrieb anzusehen ist (BFH BStBl II 1990, 507 betreffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Vom offensichtlichen Unsinn der Leerformel von der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, BB 1985, 1460. Rn. 590 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für bestimmte Freiberufe, so zB Schriftsteller, hat die FinVerw aus Gründen der "Vereinfachung und Effizienz" des Besteuerungsverfahrens Pauschsätze für BA aufgestellt. Diese sind nach st Rspr aus Gründen der "Gleichmäßigkeit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Insbesondere Ärzte

Rn. 37 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Tätigkeit eines sonst selbstständigen Arztes beim Arbeitsamt ist wegen seiner Eingliederung dort in Übereinstimmung mit dem oben angegebenen Grundsatz eine nichtselbstständige Tätigkeit (FG SchlH EFG 1957, 294); ebenso die zivilen Musterungsärzte der Bundeswehr (StEK EStG § 19 R 49). Anderes gilt nach der Rspr mE für die Knappschaftsärzt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

aa) Begriff Rn. 32 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff der Nebentätigkeit ist im Gesetz nicht enthalten. Er bezeichnet eine neben der Haupttätigkeit ausgeübte, ggf untergeordnete Tätigkeit iS einer persönlichen selbstständigen oder nichtselbstständigen Dienstleistung (zur Abgrenzung von einer weiteren Haupttätigkeit vgl Nds FG EFG 2021, 191, Rev VIII R 29/20). Die Nebentät...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.3 Nebeneinander und Übergang von arbeitsrechtlicher und nicht-arbeitsrechtlicher Beziehung

Rz. 17 Neben einem nicht-arbeitsrechtlichen Verhältnis, aufgrund dessen Arbeit erbracht wird, kann auch ein Arbeitsverhältnis bestehen. Im Verhältnis freier Dienstvertrag/Arbeitsvertrag ist man zurückhaltend[1], umfassende Rspr. liegt aber zu den Nebentätigkeiten von Beamten vor. Die Gleichzeitigkeit von Beamten- und Arbeitsverhältnis ist nicht ausgeschlossen. Die Begründung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bedeutung der Entscheidungsfreiheit

Rn. 30 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für die Beurteilung kommt es nicht entscheidend auf das Maß der der tätigen Person zustehenden Entscheidungsfreiheit an. Wichtig ist vielmehr, ob diese Entscheidungsfreiheit auf eigener Machtvollkommenheit beruht und in wessen Interesse sowie für wessen Rechnung sie auszuüben ist. Deshalb hat die Rspr den Vorstand/Geschäftsführer einer KapGes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönliche Ausübung/Vervielfältigungstheorie

Rn. 329 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vervielfältigungstheorie (s Rn 237) hatte für die Tätigkeiten und Einkünfte iSd § 18 Abs 1 Nr 3 EStG bis in jüngste Zeit weiterhin Bedeutung. Zu den Wesensmerkmalen der (vermögens-)verwaltenden Tätigkeit wurde es angesehen, dass sie in ihrem Kernbereich auf der eigenen persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers beruht. Die Regelungen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unerlaubte Tätigkeiten

Rn. 138 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine unerlaubte Tätigkeit kann nach der Lehre vom Berufsbild keinen ähnlichen Beruf darstellen. Das Verbot steht der Annahme der Ähnlichkeit iSd hM ebenso entgegen wie das Fehlen der behördlichen Zulassung/Erlaubnis. Das gilt gleichermaßen für die nur berufsrechtlich unzulässige wie die mit Strafe bedrohte Ausübung der Tätigkeit (vgl BFH BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit

Rn. 611 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit ist weitere Voraussetzung für die Annahme einer begünstigten Veräußerung des Vermögens der selbstständigen Tätigkeit oder der Aufgabe derselben (so schon BFH BStBl III 1956, 205). Das bedeutet, dass die Tätigkeit am Ort ihrer bisherigen Ausübung wenigstens für eine gewisse Zeit nicht mehr ausg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weitere Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bejaht wurde die unterrichtende Tätigkeit zu Unrecht bei einem Informationsfahrtbegleiter (FG Bln EFG 1977, 316). Die FinVerw nimmt bei nebenberuflicher Lehrtätigkeit von Handwerksmeistern an Berufs- und Meisterschulen idR freiberufliche Einkünfte an (H 18.1 EStH 2020 "Lehrtätigkeit"). Ebenso hat der BFH v 28.01.1988, IV R 186/85 – insoweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2020. Rn. 236 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hier werden im Folgenden Tä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

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§ 7 Homeoffice / II. Muster Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer

Rz. 86 Muster 7.2: Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer Muster 7.2: Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer Zwischen dem Unternehmen _________________________ [Name, Anschrift] – im folgenden Arbeitgeber – und Herrn/Frau _________________________ [Name, Anschrift] – im folgenden Mitarbeiter – wird ein Arbeitsvertrag über Arbeit in Form von Telearbeit geschlossen: § 1 Arbeitsbegi...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der Anlage EÜR, für...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.3 Weitere Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 24 Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezugs von Kug aufgenommenen Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Angehöriger, ist das Istentgelt nach Abs. 3 um dieses Entgelt zu erhöhen. Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass die Erwerbsarbeit während der Zeit des Arbeitsausfalls au...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Entstehung der Geschäftsgebühr

Rz. 11 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht "für das Betreiben des Geschäfts", also der außergerichtlichen Besorgung einer Rechtsangelegenheit als Vertreter gegenüber Dritten. Da sie das Betreiben eines Geschäfts durch den RA vergütet, ist sie eine so genannte allgemeine Betriebsgebühr wie die Verfahrensgebühr, die in den gerichtlichen Verfahren erwächst. Durch ...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 3.1 Allgemein

Rz. 24 Sowohl bei der Einnahmenüberschussrechnung als auch beim Betriebsvermögensvergleich ist der objektive wirtschaftliche oder der tatsächliche Zusammenhang mit dem Betrieb entscheidend für die Beurteilung als Betriebseinnahme (bzw. als Ertrag).[1] Rz. 25 In Frage kommen vor allem Entgelte, die der Steuerpflichtige aus seiner eigentlichen beruflichen oder gewerblichen Täti...mehr

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FF 07+08/2022, Erstausbildu... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller sind die Söhne des Antragsgegners. Beide Kinder verfügen über kein eigenes Einkommen und kein Vermögen. Sie leben im Haushalt ihrer Mutter. Diese erhält das staatliche Kindergeld. [2] Im vorliegenden Verfahren verlangten sie mit Antragsschrift vom 19.4.2021 Kindesunterhalt in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts der jeweiligen Al...mehr

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6 Anhänge / 6.3 Abgrenzungskatalog für Theater, Orchester, Film, Rundfunk und TV

Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, des VDR und der BA über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 30./31. Mai 2000 [...] 10. Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung im künstlerischen und publizistischen Bereich – 113.110/311 – Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben nach Anhörung der maßgebenden Interessenverbände ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.2 Konkretisierung des Begriffs der Wirtschaftstätigkeit

Rz. 73 § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG enthält zwei Konkretisierungen zu dem Begriff der Wirtschaftstätigkeit der eingeschalteten Körperschaft. Nach der ersten Alternative bilden das Erzielen von Einkünften und ihre Weiterleitung an beteiligte oder begünstigte Personen keine Wirtschaftstätigkeit. Gleiches gilt nach der zweiten Alternative, wenn kein angemessen eingeric...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / B. Vorfrage: Der Begriff "Nebengüterrecht"

Das Präfix "Neben" drückt eine Unterordnung oder Gleichstellung aus.[10] Es wäre daher verfehlt, das "Neben"güterrecht als etwas anzusehen, das in einer Weise "neben" dem (eigentlichen) Güterrecht steht, die ihm einen anderen, vielleicht sogar konträren materiellen Gehalt zuspricht als dem "Güterrecht" selbst.[11] Richtig wäre daher die Bezeichnung "nebengesetzliches Güterre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 5.2 Register für die elektronische Personalakte

1. Bewerbungsunterlagen Lichtbild, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsbogen, Einladung, Vorstellungsgespräch, Fahrgelderstattung Vorstellungsgespräch; 2. Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag, Zusatzvertrag, Ende Probezeit, Darlehen, Rückzahlungsverpflichtung, Handlungsvollmacht/Prokura, Versetzung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Arbeitsgerichtsunterlagen; 3. Entgelt Lohn- und Gehaltsve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die ärztliche Tätigkeit ist im Allgemeinen ein freier Beruf und führt steuerlich zu Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG). Sie ist jedoch, zB bei Laborärzten, als gewerblich anzusehen, wenn der das Berufsbild des Arztes prägende persönliche, individuelle Dienst am Patienten in den Hintergrund tritt (BFH/NV 2018, 945). And...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Amtsärzte

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Beamtete Ärzte (Amtsärzte, Bezirksärzte, Veterinäre usw) haben in ihrer Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ergänzend > Tierärzte. Rz. 6 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur steuerlichen Behandlung der Nebeneinnahmen gilt: Wenn die bezahlte Nebentätigkeit mit der hauptberuflichen amtlichen Tätigkeit des Amtsarztes in ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufsichtsrat

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats (AR) sind idR > Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG); ausnahmsweise kann es sich bei Beamten, die von ihrem Dienstherrn in ein Aufsichtsgremium entsandt werden, auch um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handeln (> Rz 6). Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 AR-Mitglieder iSd § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 144 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ein Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) ist eine selbständige nachhaltige gewinnorientierte Betätigung, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Zudem muss die Tätigkeit ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Öffentliche Dienste

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Empfänger von AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen öffentliche Dienste für einen inländischen Träger öffentlicher Gewalt leisten (> R 3.12 Abs 1 Satz 1 LStR; BFH 137, 331 = BStBl 1983 II, 219). Dabei kann es sich auch um eine Nebentätigkeit handeln (zB > Mitglieder kommunaler Vertretungen sowie Schöffen und Sachverständige bei der > Justizver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Aufwand

Rz. 35 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfreie AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen Aufwendungen persönlicher oder sachlicher Art abgelten, die als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abziehbar wären (> R 3.12 Abs 2 Satz 1 LStR). Besonders die Abzugsverbote der § 4 Abs 5 und § 9 Abs 1 bis 5 EStG müssen beachtet werden (zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 69 ff). Deshalb b...mehr

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Slowenien / 3. Geschäftsgegenstand

Rz. 24 Gesellschaften dürfen nur die Tätigkeiten ausüben, die ihrem (im Handelsregister eingetragenen) Geschäftsgegenstand entsprechen. Zusätzliche oder Nebentätigkeiten dürfen nur in geringem Ausmaß ausgeübt werden. Es ist daher empfehlenswert, ein möglichst weites Spektrum an Geschäftstätigkeiten zu registrieren. Unternehmensgegenstand kann jede erlaubte Tätigkeit sein, d....mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Geschäftsgegenstand

Rz. 21 Gesellschaften dürfen nur die Tätigkeiten ausüben, die ihrem (im Handelsregister eingetragenen) Geschäftsgegenstand entsprechen. Zusätzliche oder Nebentätigkeiten dürfen nur in geringem Ausmaß ausgeübt werden. Es ist daher empfehlenswert, ein möglichst weites Spektrum an Geschäftstätigkeiten zu registrieren. Unternehmensgegenstand kann jede erlaubte Tätigkeit sein, d....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Auswirkungen durch die Corona-Pandemie

Der Gesetzgeber hat durch § 53 KSVG eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Einkommen aus nicht künstlerischer/nicht publizistischer selbständiger Nebentätigkeit mit Wirkung ab 23.07.2021 beschlossen. Diese "Corona-Sonderregelung" gilt zeitlich befristet bis zum 31.12.2021. Durch diese Regelung wird zur Vermeidung pandemiebedingter Härten ein Zuverdienst v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 2.2 Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Unterhalt leisten muss nur, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts dazu in der Lage ist.[1] Zur schlüssigen Darstellung seiner Leistungsunfähigkeit muss der auf Mindestunterhalt in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner in Ansehung der ihn treffenden Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 1 BGB und eines i...mehr

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Trennungsunterhalt / 2.3 Erwerbsobliegenheit/Einkommensfiktion

Der Unterhaltsschuldner hat auch bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung die Erwerbsobliegenheit zur Ausübung einer Geringverdienertätigkeit.[1] Einem selbstständigen Unternehmer, der nur ein Einkommen unterhalb der Leistungsfähigkeitsgrenze erwirtschaftet, kann die Aufgabe des Unternehmens und die Aufnahme einer abhängigen Arbeit zugemutet werden, wenn er sonst a...mehr

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Trennungsunterhalt / 2 Unterhaltsrelevantes Einkommen

Zur Verfügung steht grundsätzlich nur das bereinigte Nettoeinkommen. Bei der Bedarfsermittlung aufgrund der beiderseitigen Einkommensverhältnisse ist es Aufgabe der Familienrichter, unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls eine geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens zu finden.[1] Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sind also ...mehr

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Spediteure / 3 Güterbeförderungen im Drittlandsverkehr und Nebentätigkeiten hierzu

3.1 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 UStG gilt für die Beförderung von Gegenständen der Ausfuhr in das Drittlandsgebiet, einschließlich der Beförderungen im externen Versandverfahren; die Beförderung von Gegenständen der Einfuhr bis zum ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft bzw. einem weiteren verfügten Bestimmungsort, wenn die Kosten ...mehr

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Spediteure / 3.1 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 UStG gilt für die Beförderung von Gegenständen der Ausfuhr in das Drittlandsgebiet, einschließlich der Beförderungen im externen Versandverfahren; die Beförderung von Gegenständen der Einfuhr bis zum ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft bzw. einem weiteren verfügten Bestimmungsort, wenn die Kosten für diese Leistung in der Bemessungsgrund...mehr

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Spediteure / 3.3 Güterbeförderungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Einfuhr

Für die bei der Einfuhr gewährten Steuerbefreiungen muss ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Erfassung der Kosten dieser Leistungen in der Bemessungsgrundlage der Einfuhr gegeben sein. Insofern sind es die Beförderungsleistungen selbst, aber auch alle vor Abfertigung zum freien Verkehr anfallenden Dienstleistungen zur Erhaltung, zum Umschlag und zur Lagerung der Erzeugnis...mehr

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Spediteure / 3.4 Güterbeförderungen, die ausschließlich im Drittlandsgebiet genutzt werden

Werden Güterbeförderungsleistungen und im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung stehende Leistungen, wie Beladen, Entladen, Umschlagen oder ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstands im Zusammenhang stehende Tätigkeiten[1] an einen im Inland ansässigen unternehmerischen Leistungsempfänger erbracht, liegt der Leistungsort abweichend von § 3 a Abs. 2 UStG ausnahmsweise i...mehr

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Spediteure / 3.2 Güterbeförderungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr

Die Steuerbefreiung bezieht sich unmittelbar auf Versendungen im Zusammenhang mit der Erbringung einer Ausfuhrlieferung bzw. einer Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr. Hierbei handelt es sich um den grenzüberschreitenden Transport selbst, einen eventuell anfallenden Vortransport, z. B. durch einen Frachtführer vom Absender zum Flughafen, Bahnhof, Binnen- oder Seehafen...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1043 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.1 Allgemeines

Rz. 1061 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–16] Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Einnahmen bzw. Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt bzw. verausgabt werden, sind keine Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben. Sie bleiben bei der Gewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Weitere Angaben

Rz. 284 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 31–44] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 31–46 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 285 [Außerordentliche Erträge → Zeile 45] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.10 Nachweispflichten (§ 63 Abs 3 AO)

Tz. 158 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 63 Abs 3 AO schreibt vor, dass der Nachw über die den notwendigen Erfordernissen entspr tats Geschäftsführung durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu führen ist (s AEAO Nr 1 zu § 63). Für die gGmbH ist dieser Nachweis iR der hr-lichen Buchführungspflicht, die sich auf alle Tätigkeitsbereiche erstreckt, zu erb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.17 Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen durch von Gebietskörperschaften errichtete Stiftungen (§ 58 Nr 9 AO)

Tz. 124 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die durch § 58 Nr 9 AO vorgenommene Ausweitung des Katalogs der zulässigen Nebentätigkeiten begünstigt nur von einer Gebiets-Kö errichtete Stiftungen. Unklar ist, ob danach nur ausschl von Gebiets-Kö errichtete Stiftungen oder auch Stiftungen begünstigt sind, deren Stiftungs-Kap nur anteilig von Gebiets-Kö zur Verfügung gestellt worden ist....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Geltung des Ausschließlichkeitsgrundsatzes nur im ideellen Bereich

Tz. 82 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nicht vom Auschließlichkeitsgrundsatz betroffen werden die Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO; Tz 93), die nach § 58 AO zulässigen Nebentätigkeiten (s Tz 96) und der wG (s §§ 14, 64 AO, hierzu s Tz 128). Werden diese Betätigungen neben der eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit ausgeübt, so steht dies der StBefreiung (von der der wG selbst, sofe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 1 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegensatz zu der sonst inhaltlich gleich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.9 Beamte in Privatbetrieben

Rz. 33 Soweit Beamte aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags, etwa im Rahmen einer Nebentätigkeit, in einem privatrechtlichen Unternehmen tätig werden, sind sie Arbeitnehmer i. S. d. § 5 Abs. 1. Problematisch sind die Fälle, in denen Beamte im Wege der Abordnung oder Zuweisung durch ihren Dienstherrn in einen Betrieb eingegliedert werden. Nach der früheren Entsprech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterüberwachung / 1 Bereiche und Formen der Überwachung

Mitarbeiterüberwachungen können sowohl das Leistungsverhalten als auch das Verhalten des Arbeitnehmers im Bereich der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten betreffen. Leistungskontrollen erfolgen durch Erfassung und Dokumentation der Arbeitsergebnisse nach Quantität und Qualität (z. B. der Fehlerquote).[1] Im Zuge der Digitalisierung, insbesondere dem "Internet der Dinge", lass...mehr