Fachbeiträge & Kommentare zu Nebenbeschäftigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.4.2 Vorrang der arbeitsrechtlichen Zuordnung

Vorrang hat nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die arbeitsrechtliche Zuordnung. Die zeitliche Abgrenzung ist als subsidiäre Alternative festgelegt, die nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitgeber keine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte getroffen hat oder diese nicht eindeutig ist. Steuerrecht folgt Arbeitsrecht Bei der arbeitsre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Sozialvers... / 5.6 Hinzuverdienst neben Kurzarbeitergeldbezug

Das Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung blieb ab dem 1.4.2020 zunächst bis zum 31.12.2020, dann bis zum 31.12.2021, verlängert bis zum 31.3.2022 und schließlich bis zum 30.6.2022 anrechnungsfrei beim Kurzarbeitergeld. Entgelte aus einer Nebenbeschäftigung, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübt worden war, wurden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1] Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anerkennung von ausländisch... / 1.2 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.8.2023[1] ist seit November 2023 schrittweise in Kraft getreten. Dieses Gesetz schafft neue Wege für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Gesetz erweitert auch die Möglichkeiten, für die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen einzureisen. Achtung Verpflichtende Anerkennung für re...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufsverband

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Berufsverbände sind Vereinigungen von natürlichen Personen oder von Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstandes oder Wirtschaftszweiges wahrnehmen. Es müssen die allgemeinen wirtschaftlichen Belange aller Angehörigen eines Berufes. Dieser Zwec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Berufsrecht der selbstständ... / 5 Gewerbeanmeldung

Möchten Sie sich mit Ihrem eigenen Lohn- und Buchhaltungsbüro selbstständig machen, müssen Sie diese gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) anmelden. Dies gilt auch dann, wenn es sich nur um eine Nebentätigkeit handelt. Die Gewerbeanzeige hat auf einem amtlichen Vordruck bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt oder Kommune zu erfolgen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vertreter

Rn. 120 Stand: EL 128 – ET: 06/2018 Der Vertreter ist unselbstständig (§ 84 Abs 2 HGB), wenn er einem Unternehmen derart eingegliedert ist, dass er den Weisungen des Unternehmens zu folgen verpflichtet ist, und zwar muss diese Unterordnung hinsichtlich Ort, Zeit, Art und Weise der Tätigkeit gegeben sein (RFH RStBl 1929, 375). Unselbstständigkeit liegt nicht vor bei Handelsver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rspr zu konkreten Einzelfällen in Kurzform

Rn. 125b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Rspr hat, trotz langjähriger Verluste (wenn sich keine persönlichen Motive erkennen lassen), Gewinnerzielungsabsicht insbesondere wegen Fehlens persönlicher Gründe oder Neigungen oder angestrebter außerwirtschaftlicher Vorteile konkret bejaht, unter anderem (exemplarisch) in folgenden Fällen: Automatenaufsteller: BFH BFH/NV 2009, 1115 Bo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Prüfungsschritte zu (3) Segmentierung: Liegen wirtschaftlich eigenständige Tätigkeitsbereiche (Sparten) vor, die getrennt auf Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen sind?

Rn. 125a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 In Ausnahmefällen sind nebeneinander bestehende gewinnorientierte bzw verlustorientierte Tätigkeitsbereiche mit eigenem Kundenkreis iSv "Betriebsabteilungen" (s dazu Merkblatt der Handwerksinnung und BAG vom 25.01.2005, A 29-A2 R-44/04), wenn sie wirtschaftlich und organisatorisch (s BFH BFH/NV 2004, 445) selbstständig sind, auch aus Sicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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Corporate Volunteering / 3.1.5 Nebentätigkeitserlaubnis

Zu beachten ist darüber hinaus, dass CSR-Aktivitäten von Mitarbeitern als Nebentätigkeiten zu werten sind, insbesondere wenn diese regelmäßig ausgeführt werden. In Arbeitsverträgen ist regelmäßig vereinbart, dass Mitarbeiter den Arbeitgeber über Nebentätigkeiten unterrichten müssen und der Arbeitgeber diese untersagen kann, wenn hierdurch die Interessen des Arbeitgebers unan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 8.13 Hochschulausbildung

Die Hochschulausbildung beginnt mit dem offiziellen Semesterbeginn.[1] Der Besuch einer (öffentlichen oder privaten) Hochschule ist als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn und solange das Kind im In- oder Ausland[2] als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist.[3] Für die Berücksichtigung von Prüfungszeiten ist es nicht erforderlich, dass das Kind weiterhin immatrikuliert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing / 2 Versicherungsrecht bei Beschäftigung im Mutterkonzern und Tochterunternehmen

Eine abhängige Beschäftigung ist durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Arbeitgeber ist demnach derjenige, von dem der Arbeitnehmer seine Weisungen hinsichtlich des Inhalts, der Durchführung, der Zeit, der Dauer und/oder des Ortes der Ausführungen erhält. Übt ein Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Beschäftigungen[1] bei unterschied...mehr

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Urlaub / 4.12 Erwerbstätigkeit im Urlaub

Aus dem Zweck des Urlaubs, der Erholung des Arbeitnehmers verbunden mit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft, ist zu erklären, dass eine diesem Zweck widersprechende Erwerbstätigkeit während des Urlaubs durch die Regelung des § 8 BUrlG grundsätzlich verhindert werden soll. Damit erfasst die Vorschrift nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern gilt au...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.3 Nebentätigkeit

§ 78 Abs. 1 Nr. 1 HPVG Die Versagung und der Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit unterliegen nur der Mitwirkung des Personalrats und nicht der Mitbestimmung.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.4 Ehrenamtsfreibetrag nachrangig zu berücksichtigen

Der allgemeine Ehrenamtsfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 840 EUR im Jahr kann nicht zusätzlich zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen angesetzt werden.[1] Hinweis Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrleute Soweit die Feuerwehrtätigkeit eine begünstigte Nebentätigkeit[2] dars...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheit / 4 Abgrenzung zur Arbeitsunfähigkeit

Der Begriff der Krankheit ist streng zu trennen vom Begriff der Arbeitsunfähigkeit: krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (AU) bedeutet, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit die ihm nach dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses obliegende Arbeitspflicht nicht erfüllen oder die Arbeit nur unter der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fortsetzen kann. Dabei muss für de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.3 Nebentätigkeit

Rz. 40 Ein Arbeitnehmer kann mehrere Arbeitsverhältnisse mit verschiedenen Arbeitgebern unterhalten. Mehrfacharbeitsverhältnisse sind jeweils für sich zu beurteilen. Ein Arbeitnehmer kann aber auch für ein und denselben Arbeitgeber neben seiner Haupttätigkeit noch weitere Arbeitsleistungen als Nebenleistungen erbringen. Auch in einem solchen Fall gilt der Grundsatz der selbs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 6 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von denen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit stellt einen Angelpunkt des Steuerrechts dar: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen der ESt (LSt). Bei einer selbstständigen Tätigkeit kommt zusätzlich eine USt-Pflicht (§ 2 Abs. 1 UStG) und bei einer gewerblichen neben der USt-Pflicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.14 ABC der Arbeitnehmer

Rz. 69 Vgl. auch die Zuordnung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in H 19.0 LStH 2024. Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer. Sie haben Bezüge i. S. v. § 22 Nr. 4 EStG (R. 22.9 EStR 2012).[1] Ärzte s. Rz. 42 Ärztepropagandist s. Rz. 65 Amateursportler s. Rz. 16 Angehörige s. Rz. 52 Annahmestelle für Lotto-Toto ist im Allgemeinen selbstständig tätig, außer es fehlt an einem Untern...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2 Steuerrechtlicher Typus des Arbeitnehmers

Rz. 22 Der "Arbeitnehmer" i. S. v. § 1 Abs. 1 LStDV ist – ebenso wie der "Mitunternehmer" i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG – kein abstrakter Begriff, der sich durch Aufzählung bestimmter Merkmale abschließend definieren lässt. Er ist vielmehr ein sog. "offener Typus", der nur durch eine größere Zahl von Kriterien umschrieben werden kann.[1] Die den Typus bildenden Merkmale br...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.4 Aushilfstätigkeit

Rz. 46 Der Begriff der Aushilfstätigkeit wird vom Betrieb des Dienstherrn her bestimmt. Die Aushilfstätigkeit begründet meist nur eine lose Beziehung zum Auftraggeber. Sie nimmt gewöhnlich nicht die Arbeitskraft einer Person voll in Anspruch. Welcher Art die Einkünfte aus einer solchen Tätigkeit zuzuordnen sind, ist – ebenso wie im Fall der Nebentätigkeit – grundsätzlich nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1 Hauptbeschäftigung und eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen

1.1.1 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und ein Minijob Wird neben einer bereits versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur ein Minijob ausgeübt, sind diese beiden Beschäftigungen nicht zu addieren.[1] Der Minijob bleibt versicherungsfrei.[2] Dies gilt nicht hinsichtlich der Rentenversicherung, da hier generell Versicherungspflicht besteht. Von der Rentenversich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.3 Hauptbeschäftigung mit kurzfristiger Nebenbeschäftigung

Kurzfristige Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, bleiben unabhängig vom Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Verdienstes versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, weil eine Zusammenrechnung der beiden Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Mehrfachbeschäftigung ist die zeitgleiche Begründung bzw. Erfüllung mehrerer Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern. Dabei sind oftmals aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitverpflichtungen in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis (Nebenbeschäftigung) bestimmbar. Grundsätz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.2 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs

Etwas anderes gilt, wenn neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausgeübt werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung scheidet die Zusammenrechnung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, und zwar immer für die Beschäftigung, die zeitlich zuerst aufgenommen wurde. Die anderen Nebenbeschäftigungen werden mit der versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 5 Lohnsteuerpauschalierung bei mehreren Nebenjobs

Das vereinfachte Lohnsteuerpauschalierungsverfahren für Aushilfskräfte und geringfügig Beschäftigte[1] ist für jede Aushilfstätigkeit bzw. geringfügige Beschäftigung zulässig. Dabei hat jeder Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Lohnsteuerpauschalierung – bezogen auf das einzelne Dienstverhältnis – selbstständig zu prüfen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.3 Versicherungsfreie Hauptbeschäftigung mit Minijob

Sofern ein in der Hauptbeschäftigung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung bereits versicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Nebentätigkeit aufnimmt, bleibt diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, weil eine Zusammenrechnung mit der versicherungsfreien Hauptbeschäftigung nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.1 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und ein Minijob

Wird neben einer bereits versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur ein Minijob ausgeübt, sind diese beiden Beschäftigungen nicht zu addieren.[1] Der Minijob bleibt versicherungsfrei.[2] Dies gilt nicht hinsichtlich der Rentenversicherung, da hier generell Versicherungspflicht besteht. Von der Rentenversicherungspflicht im Minijob können sich Arbeitnehmer allerdings auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.4 Keine Zusammenrechnung in der Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung dürfen sämtliche (= eine oder mehrere) Minijobs nicht mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden.[1] Hier bleiben also alle ausgeübten Nebenbeschäftigungen versicherungsfrei. Selbst eine Zusammenrechnung der für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen untereinander ist nicht möglich, wenn dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1 Begriff und Zulässigkeit

Die Eingehung von mehreren Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen ist als Ausdruck der Berufsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich zulässig. Dementsprechende Verbotsklauseln (z. B.: "Die Übernahme von Nebenbeschäftigungen in anderen wirtschaftlichen Unternehmungen sind nicht erlaubt.") sind unwirksam.[1] Handelt es sich dagegen um einen nebentät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Vertragliche Grenzen der Mehrfachbeschäftigung

Arbeitsvertraglich trifft den Arbeitnehmer die Pflicht, durch eine weitere Beschäftigung betriebliche Belange nicht zu beeinträchtigen. Er darf daher nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten[1] oder die andere Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben. Schließlich darf der Arbeitnehmer sich in keinem Arbeitsverhältnis so verausgaben, dass er seinen Pflichten im jeweils and...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 7 Übungsleiterfreibetrag von 3.000 EUR

Handelt es sich bei dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis um eine Nebentätigkeit als Übungsleiter (z. B. Sporttrainer), Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder um eine vergleichbare Tätigkeit, um eine künstlerische Nebentätigkeit oder um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen, so bleiben von den hierfür erhaltenen Vergütungen 3.000 EUR j...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.5 Verzögerung des Heilungsprozesses

Es stellt einen Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht dar, wenn der Beschäftigte während einer krankheitsbedingten Abwesenheit einer Nebenbeschäftigung nachgeht und damit seine Genesung verzögert.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.1 Begriff der Nebentätigkeit

Der Begriff der Nebentätigkeit ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt. Unstrittig liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn diese neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.[1] Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung; denn der Begriff der Nebentätigkeit ist sehr weit gefasst und umfasst jede weitere Beschäftigung neben der arbeitsvertraglich vereinbarten, ohne d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3 Unzulässige Nebentätigkeiten

Gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 TVöD kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn die Nebentätigkeit geeignet ist, die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten des Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Diese Formulierung zeigt, dass es im Einzelfall nicht bereits zu einer Beeinträchtigung der Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit

1 Einleitung Neben ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst haben immer mehr Arbeitnehmer weitere Beschäftigungen. Diese Beschäftigungen können beim selben Arbeitgeber oder für einen Dritten erfolgen, sie können selbstständige Tätigkeiten im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrags sein, ehrenamtlich oder auf Minijob-Basis (seit dem 1.1.2024 bis zu 538 Euro/Monat, ab 1.1.2025: 55...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.2 Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz

Das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht setzt im Interesse der Gesundheit des Beschäftigten und der Sicherheit am Arbeitsplatz (§ 1 Abs. 1 ArbZG) der zulässigen Arbeitszeit Grenzen. Dabei sind die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz ArbZG). Dass die höchstzulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) und die Ruhezeiten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.3.2 § 3 Abs. 3 TVöD

Bei der Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst war daher ein erklärtes Ziel der Verhandlungen die Abschaffung aller Anknüpfungen an das Beamtenrecht und die Gleichstellung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern. Vor diesem Hintergrund kann die Rechtsprechung zu § 11 BAT nicht übertragen werden.[1] In § 3 Abs. 3 TVöD wurde d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.5.1 Auflagen

Aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und seiner Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine an sich unzulässige Nebentätigkeit so zu gestalten ist, dass sie hingenommen werden kann. Dies bietet sich z. B. an, wenn nicht die Art der Tätigkeit, sondern lediglich der zeitliche Umfang oder die Lage der Arbeitszeiten problematisch sind. Lässt sich die geplante ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.5.2 Verbot

Soweit die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 Satz 2 TVöD vorliegen und keine Auflagen möglich sind, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 7 Rechtsschutz

Besteht Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Zulässigkeit einer Nebentätigkeit, kann der Beschäftigte dies im Wege der Feststellungsklage klären lassen. Ein schützenswertes Interesse des Beschäftigten an einer gerichtlichen Feststellung der Zulässigkeit der Nebentätigkeit ergibt sich daraus, dass dieser ansonsten gezwungen wäre, arbeitsrechtliche Konsequenze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.5.5 Schweigen

Es stellt sich die Frage, was geschieht, wenn der Arbeitgeber auf eine angezeigte Nebentätigkeit nicht reagiert. Schweigt der Arbeitgeber auf die angezeigte Nebentätigkeit hin, so heißt das nicht, dass er sie damit genehmigt. Nach dem Wortlaut der Regelung kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen. Er muss es jedoch nicht. Untersagt er ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.5.4 Zeitpunkt

Grds. besteht keine Ausschlussfrist für den Arbeitgeber, die Nebentätigkeit zu untersagen bzw. mit Auflagen zu versehen. Allerdings soll er die entsprechende Prüfung unverzüglich nach Eingang der Anzeige vornehmen, um evtl. Unklarheiten oder offenen Punkte noch mit dem Arbeitnehmer klären zu können.[1] Soweit die Anzeige durch den Arbeitnehmer nicht rechtzeitig im Vorfeld erf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2 Entgeltliche Tätigkeiten – Anzeigepflicht

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 TVöD haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht dient dazu, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit seine eigenen berechtigten Interessen oder die Arbeitskraft des Beschäftigten beeinträchtigt werden. Eine solche Kl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.5 Rechtsfolge

Nach § 3 Abs. 3 TVöD kann der Arbeitgeber eine unzulässige Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen. Entgegen dem Wortlaut hat der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung jedoch kein Ermessen gemäß § 315 BGB. Die Formulierung "kann untersagen" beschreibt lediglich die Zuständigkeit des Arbeitgebers, in diesem Falle tätig zu werden. Soweit die tariflichen Voraussetzun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.5.3 Form

Der Tarifvertrag schreibt keine bestimmte Form für die Untersagung der Nebentätigkeit bzw. für die Bestimmung von Auflagen vor. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweiszwecken sollte jedoch die Untersagung wie auch die Auflagen dem Beschäftigten in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Es ist zudem empfehlenswert, kurz die Gründe anzugeben, weshalb der Arbeitgeber eine be...mehr