Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 10 Beurkundung unter Bete... / C. Schreibunfähigkeit

Rz. 7 Falls ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars seinen Namen nicht schreiben kann, muss zur Vorlesung und der Genehmigung ein Zeuge oder zweiter Notar zugezogen werden.[5] Rz. 8 Wird bei einer Online-Beurkundung die Unterschrift durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt, dann besteht Schreibunfähigkeit, wenn ein Beteiligter n...mehr

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§ 10 Beurkundung unter Bete... / A. Allgemeines

Rz. 1 Personen, die bestimmte Behinderungen haben, können ihre verfahrensmäßigen Rechte nicht immer selbst gut wahrnehmen. Deshalb enthält das Beurkundungsgesetz in den §§ 22 ff. BeurkG Regelungen, die die Grundvorschriften zum Vorlesen, Genehmigen und Unterschreiben (§ 13 BeurkG) ergänzen. Soweit ein Beteiligter nach seiner Angabe und nach der Überzeugung des Notars nur unzu...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / III. Einhaltung der Wartefrist

Rz. 6 Ein Amtsenthebungsgrund ergibt sich aus § 50 BNotO. Ein Notar, der grob und systematisch gegen seine Amtspflichten aus § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG verstößt, ist aus seinem Amt zu entfernen. Die Rechtsprechung urteilte streng. Der BGH[8] verdeutlichte, dass die erste Voraussetzung für eine mögliche Nichteinhaltung der Wartefrist nur vorlag, wenn der Verbraucher entspr...mehr

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§ 9 Vollmachten zum Abschlu... / D. Vollmacht für Verkauf einer Immobilie im Ausland

Rz. 9 Einen Anspruch auf Gewährung einer Urkunde über einen Immobilienkauf im Ausland sowie einen damit verbundenen Anspruch auf Vollzug dieser Immobilie haben die Beteiligten gegen den deutschen Notar nicht. Dieser müsste das ausländische Recht kennen und einen rechtssicheren Vollzug durchführen können. Der Notar müsste zudem sämtliche Anzeigepflichten nach ausländischem Re...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / VIII. Übersicht: Ausschließungsgründe nach § 7 BeurkG

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Dokumentation der Gründe für eine Fristunterschreitung

Rz. 53 Hält der Notar ausnahmsweise die Unterschreitung für unproblematisch, weil der Erfolg des Rechtsgeschäfts auf andere Weise gewahrt ist, muss er die Gründe dokumentieren und sollte dies in der Kaufvertragsurkunde tun. Eine Sicherstellung auf andere Weise als die Fristwahrung kann z.B. sein, dass der Verbraucher einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, der die erforderlich...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / I. Beachtung der Mitwirkungsverbote §§ 3, 7 BeurkG

Rz. 111 Der Notar bekleidet unabhängig sein öffentliches Amt. Er ist insbesondere für Beurkundungen zuständig (§ 1 BNotO). Die Unparteilichkeit des Notars ist von absolut zentraler Bedeutung. Der Notar darf nicht nur Vertreter einer Partei sein, sondern hat die Beteiligten unparteiisch zu betreuen, darf also niemanden bevorzugen und zugleich benachteiligen (§ 14 Abs. 1 S. 2 ...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 3. GwG-Übersichtstabelle

Rz. 47 Zur raschen Durchdringung der Materie und zum Auffinden des erforderlichen Textbausteins dient nachfolgende GwG-Übersichtstabelle, die der Sachbearbeiter am Arbeitsplatz haben kann:[16]mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / IV. Zweck der Beurkundung

Rz. 96 Das vorgeschriebene Beurkundungsverfahren bezweckt:mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IX. Selbstablehnung wegen Befangenheit

Rz. 124 Liegt weder ein Mitwirkungsverbot nach § 3 BeurkG, noch ein Ausschließungsgrund nach §§ 6 oder 7 BeurkG vor, soll der Notar eine Beurkundung dennoch ablehnen, wenn er sich für befangen hält (§ 16 Abs. 2 BNotO). Liegen nachvollziehbare Befangenheitsbefürchtungen des Notars vor, so ist die Unterlassung der Beurkundung eine Amtspflicht und ein Grund, der genügt, um nich...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / III. Verbot der Auszahlung von Amts wegen

Rz. 25 Erkennt der Notar nachträglich,[33] dass er durch die Auszahlung des verwahrten Kaufpreises an der Vollendung eines verbotenen oder unredlichen Zwecks mitwirken würde, hat er von der Auszahlung abzusehen (§ 61 Abs. 1 BeurkG). Eine amtliche Pflicht entsprechend zu ermitteln, trifft den Notar grundsätzlich nicht. Nur wenn konkrete Verdachtsgründe vorliegen, muss der Nota...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Besitz bzw. Erwerb von Immobilien

Rz. 36 Im Notariat kommt die GbR insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft eine Immobilie hat oder erwerben will. Manchmal haben die Gesellschafter es mit ihrer Gründung und der Kaufvertragstransaktion eilig. Auch heute noch haben Personen die Möglichkeit, sich zu einer GbR zusammenschließen und im Zuge dieser Gründung sogleich einen notariellen Immobilienerwerb zu tätige...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / B. Muster: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Rz. 53 Bei dem nachstehenden Muster habe ich mich teilweise an einem Muster orientiert, das noch zum alten WEG-Recht erschien.[41] Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung I. Teilungserklärung § 1 Begriffe Das Grundstück ist das im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ______________________...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / C. Verkauf durch Vorerben

Rz. 33 Schwierig kann es sein, wenn ein Vorerbe die Immobilie verkaufen will. Die Vor- und Nacherbschaft bezieht sich auf das Vermögen des Erblassers (samt Verbindlichkeiten), das zum Zeitpunkt des Erbfalls besteht und in der Regel im Ganzen auf den Vorerben übergeht, § 1922 BGB. Rz. 34 Die übergegangene Erbschaft wird zu einem Vermögen des Vorerben, und zwar zu einem gesonder...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / I. Verbrauchervertrag

Rz. 2 Damit der Kaufvertrag korrekt vorbereitet werden kann, ist zu sondieren, ob die Vereinbarung ein Verbrauchervertrag i.S.v. § 310 Abs. 3 BGB sein wird. Das ist der Fall, wenn auf einer Seite des Kaufvertrags ein Verbraucher (§ 13 BGB) und auf der anderen Seite ein Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB) beteiligt ist. Eine Person, die Verbraucher und Unternehmer zugleich ist, wir...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XVI. Wortlaut von § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG und Weiteres zur Vorschrift

Rz. 51 § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG lautet: (…) der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen; bei Verbraucherverträgen, die der Beurkundungspflicht nach § 311b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterliegen, soll dem Verbraucher der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts vom beurk...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / C. Baubeschreibung

Rz. 4 Die Baubeschreibung ist ein Dokument mit besonderer Bedeutung für den Käufer. Sie liefert die Erkenntnis über diejenigen Arbeiten am Bau, die ggf. bereits ausgeführt wurden und über solche, die erst noch zu erbringen sind.[2] Rz. 5 Jeder Käufer sollte sich vor der Beurkundung unverzüglich mit dem Inhalt der Baubeschreibung auseinanderzusetzen. Die Zuhilfenahme eines Fac...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / aa) Vorderseite

Rz. 51 Zur Erleichterung der Arbeitsabläufe zwischen Notar und Mitarbeiter hat der Autor einen Verfügungs- und Organisationsbogen entwickelt. Auf lediglich einer DIN A4-Seite kann er nützlich sein, weil die Meldetatbestände prägnant und übersichtlich erkennbar sind und der Bogen zur Dokumentation von Meldungen oder Nichtmeldungen dient. Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsp...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / I. Muster: Teilungserklärung (Doppelhaus, § 3 WEG)

Rz. 67 Kann das Grundstück nicht real geteilt werden, bietet sich die Bildung von Wohnungseigentumsrechten an. An jeder Wohnung kann Sondereigentum begründet werden. Die Gemeinschaftsordnung kann so gestaltet werden, dass sie einer realen Teilung der Einheiten nah kommt. Die Aufteilungserklärung nach § 3 WEG bei der Gemeinschaftsordnung kann folgende Formulierung haben: Muster...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 115 Die Mitwirkungsverbote sind vom Notar, von seinem Notarvertreter sowie von einem Notariatsverwalter zu beachten, denn sie unterliegen denselben Vorschriften wie der Notar – §§ 39 Abs. 4, 57 Abs. 1 BNotO. Der Notariatsverwalter übt kein auf ihn abgeleitetes, sondern ein eigenes Amt aus – § 56 BNotO. Deshalb hat er nur die in seiner eigenen Person liegenden Mitwirkungs...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / A. Berechtigtes Sicherungsinteresse

Rz. 1 Bestimmte Situationen erfordern eine sichere vertragliche Gestaltung, sodass sich zur sicheren Kaufvertragsabwicklung eine Kaufpreisverwahrung aufdrängt. Der Notar darf Geld zur Verwahrung auf ein Notaranderkonto im Grundsatz aber nur entgegennehmen, wenn für die Beteiligten ein berechtigtes Sicherungsinteresse vorliegt (§ 57 Abs. 2 Nr. 1 BeurkG). Im Einzelfall liegt di...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / VIII. Frühere Verwalterbestellung bereits in der Aufteilungsurkunde?

Rz. 12 Das Bedürfnis, den Verwalter in derselben notariellen Urkunde zu bestellen, die die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung enthält,[15] ist mit der ermöglichten Ein-Personen-WEG nicht obsolet. Das Bedürfnis ist nur geringer als früher, weil unmittelbar nach Anlegung aller Wohnungsgrundbücher die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beschlüsse fassen kann. Diese nich...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Muster: Erlöschen der gegenseitigen Leistungspflichten

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.6: Erlöschen der gegenseitigen Leistungspflichten Sollte der vorkaufsberechtigte Mieter wirksam sein Vorkaufsrecht ausgeübt haben, erlöschen die gegenseitigen Leistungspflichten des Kaufvertrags hinsichtlich des Kaufgegenstandes zu § _________________________ (auflösende Bedingung). Der Käufer ist vom Notar da...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / bb) Rückseite

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Verfügungs- und Organisationsbogen (Rückseite)mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XII. Textversendung nur durch das Notariat

Rz. 37 Aus der Sphäre des Notars, also durch ihn selbst, seinen Sozius oder seinen Mitarbeiter, muss der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts, somit in der Regel der Vertragsentwurf und ggf. dazugehörende Bezugsurkunden, dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden. Die Übermittlung der Unterlagen durch den Bauträger/Unternehmer genügt nicht um die Frist von zwei Wochen i...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / J. Widerruf einer Veräußerungszustimmung des WEG-Verwalters

Rz. 126 Ist eine erteilte Verwaltergenehmigung dem Notar, der zum Empfang durch die Vertragsparteien bevollmächtigt ist, zugegangen, so wird dadurch der Zustand der schwebenden Unwirksamkeit des Kaufvertrags und der Auflassung beendet, sodass die Zustimmung unwiderruflich geworden ist. Ein wirksamer Widerruf durch den Verwalter ist dann nicht mehr möglich.[76] Zuvor hatte de...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Grundbuchrichtigstellung der Alt-GbR identitätswahrend auf eGbR

Rz. 61 Beispiel Im Grundbuch ist nach altem Recht eingetragen: A und B mit dem Zusatz in GbR. Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 300.000 EUR. A und B sind je zur Hälfte an der GbR beteiligt. A und B haben ihre GbR inzwischen zur Eintragung ins GesR angemeldet. Dort wurde die Gesellschaft eingetragen unter dem Namen AB-eGbR, Sitz: Hamburg. Der Notar entwirft den Antrag auf id...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Gleichzeitige Anwesenheit

Rz. 68 Nach § 925 BGB muss die Auflassung bei gleichzeitiger Anwesenheit von Käufer und Verkäufer erklärt/beurkundet werden. Dennoch ist es zulässig, wenn bei der Beurkundung der Auflassung eine Vertragspartei vertreten wird. So kann ein Verkäufer, der durch eine anwesende Vertrauensperson seinerseits vertreten wird, persönlich der Beurkundung fernbleiben. Dasselbe gilt für ...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / G. Verwalterzustimmung bei Wechsel des Verwalters vor Beantragung der Eigentumsumschreibung

Rz. 61 Höchstrichterlich wurde entschieden,[45] dass eine nach § 29 GBO erteilte Zustimmung des Verwalters nach § 12 Abs. 1, 3 WEG auch dann wirksam bleibt, wenn vor Beantragung des Eigentumswechsels durch den Notar die Bestellung des Verwalters endete. Das Grundbuchamt hat grundsätzlich nicht zu prüfen, ob der Verwalter, dessen Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 WEG in de...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Formfehler

Rz. 94 Wird ein Kaufvertrag abgeschlossen, ohne die vorgeschriebene Form zu wahren, z.B. durch eine nicht genügende mündliche oder schriftliche Kaufvertragsvereinbarung, führt der Formmangel zur Nichtigkeit des Kaufvertrags, § 125 BGB. Möglich ist die Heilung des formnichtigen Kaufvertrags dadurch, dass eine Auflassung beurkundet und in das Grundbuch eingetragen wird, § 311b ...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XIX. Formulierungsvorschlag für eine Dokumentation/Belehrung im Kaufvertrag bei Fristunterschreitung, wenn der Käufer als Verbraucher auf einen verkaufenden Unternehmer trifft

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.2: Dokumentation/Belehrung im Kaufvertrag bei Fristunterschreitung – Käufer trifft als Verbraucher auf einen Verkäufer-Unternehmer Der Käufer bestätigt am _________________________ vom Notar den Kaufvertragsentwurf per E-Mail erhalten zu haben. Der Notar wies den Käufer darauf hin, dass nach Gesetz (§ 17 Abs. ...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / IV. Mietervorkaufsrecht beim Grundstückskaufvertrag

Rz. 106 Die Rechtsprechung erfand ein weiteres Mietervorkaufsrecht außerhalb des Wohnungseigentums. So hatte der BGH[64] bereits 2008 entschieden, analog zur Aufteilung von Wohnungseigentum ein Mietervorkaufsrecht als gegeben anzusehen, wenn ein nicht in Wohnungseigentum aufgeteiltes, mit einer Mehrhausanlage bebautes Grundstück in einzelne Hausgrundstücke real geteilt wird....mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / E. Transparenz

Rz. 8 Klare und verständliche Formulierungen der Vereinbarung, Baubeschreibung und Bezugsurkunde sind erforderlich, auch um dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu genügen, sodass der notarielle Bauträgervertrag einer Inhaltskontrolle standhalten kann; dafür muss der Notar im ureigensten Interesse sorgen; andernfalls kann er haftbar sein. Rz. 9 Hinweis Die Mandatier...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / VI. Vorlagensperre

Rz. 75 Üblicherweise enthält die Urkunde der Kaufvertragsvereinbarung bereits die Auflassung in einem gesonderten Abschnitt. Dem Grundbuchamt genügt es, zur Erledigung der Eigentumsumschreibung lediglich eine beglaubigte Ablichtung der Auflassung zu erhalten. Der Antrag muss vom Vollzugsnotar gestellt werden. Die Beteiligten haben kein eigenes Antragsrecht mehr (siehe Rdn 76...mehr

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FF 11/2024, Rechtsprechung ... / 1.1 KG, Beschl. v. 19.7.2024 – 16 UF 39/22

… 2. Wenn der Beteiligte einer Beurkundungsverhandlung gegenüber dem beurkundenden Notar unzutreffende Angaben zu seinen Sprachkenntnissen macht, sich der Notar aufgrund dieser Angaben eine (möglicherweise unzutreffende) Überzeugung von den Sprachkenntnissen des Beteiligten verschafft und der Beteiligte im Verlauf der Beurkundung auch nicht auf seine (angeblich) fehlenden bzw...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / I. Mietervorkaufsrecht – allgemein

Rz. 97 Will ein Eigentümer seine vermietete Eigentumswohnung verkaufen, so ist bei der Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags zu überprüfen, ob dem Mieter das gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 577 BGB zusteht. Bestand der Mietvertrag bereits vor der Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum, steht dem Mieter sein gesetzliches Mietervorkaufsrecht zu. War jedoch das Gru...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / VII. Vertrauen auf Aussagen der Beteiligten

Rz. 23 Trägt ein Beteiligter glaubhaft vor, Verbraucher oder Unternehmer zu sein, darf der Notar auf die Angaben des Beteiligten vertrauen,[16] es sei denn die Angaben sind offenkundig falsch. Dies muss so sein, weil der Notar in der Regel die Richtigkeit der Angaben der Beteiligten nicht überprüfen kann.mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / VI. Zweifel über die Verbrauchereigenschaft

Rz. 22 Ist nicht eindeutig zu klären, ob die natürliche Person Verbraucher oder Unternehmer ist, sollte der vorsichtige Notar sich – im Einverständnis aller Beteiligten – dafür entscheiden, die natürliche Person als Verbraucher einzuordnen, wenn dadurch die Zweiwochenfrist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG eingehalten wird.[14] Zweifelt der Notar, ob ein Insolvenzverwalter a...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / VIII. Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern unter Beteiligung eines Maklers

Rz. 24 Gibt ein Makler beim Notar – auf Veranlassung eines Beteiligten – die Fertigung eines Kaufvertragsentwurfs in Auftrag und wünscht die Aufnahme einer ihn begünstigenden Provisionsvereinbarung in die notarielle Urkunde, ist Vorsicht geboten. Auch ein einseitiges Versprechen zugunsten des Maklers kann dazu führen, dass der Kaufvertrag zwischen Verbrauchern abgeschlossen ...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / J. Notargebühren der Kaufpreisverwahrung nach dem GNotKG

Rz. 38 Für die Kaufpreisverwahrung fällt eine 1,0-Verwahrungsgebühr nach Nr. 25300 KV GNotKG an. Diese Gebühr ist eine normale Geschäftswertgebühr.[56] Die Verwahrungsgebühr beträgt ab einem verwahrten Geldbetrag i.H.v. 13.000.000 EUR nur 0,1 des Auszahlungsbetrages. Zwar beträgt der allgemeine Höchstwert – § 35 Abs. 2 GNotKG – 60 Millionen EUR, abzulesen aus der Tabelle B, ...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IV. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 116 Die relativen Mitwirkungsverbote gelten nach § 3 BeurkG für die gesamte Beurkundungstätigkeit des Notars, also auch für Unterschriftsbeglaubigungen[92] und in Verbindung mit § 16 Abs. 1 BNotO auch für seine gesamte Amtstätigkeit. Dem relativen Mitwirkungsverbot unterfallen somit insbesondere das notarielle Verwahrungsverfahren (§ 23 BNotO), die sonstigen Betreuungstä...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Muster: Erste Anmeldung einer eGbR zum Register

Rz. 24 Die Anmeldung zum GbR-Register kann erledigt werden, wenn eine neue GbR gegründet wird (siehe hierzu Muster 4.1) und wenn eine bestehende GbR angemeldet wird (siehe hierzu Muster 4.2). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Neuanmeldung einer eGbR UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Amtsgericht _________________________ – Ge...mehr

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ZErb 11/2024, Abgrenzung vo... / 1 Gründe

I. Gestützt auf ihre Einschätzung, sie sei (bereits) als Vertragserbe alleinige Rechtsnachfolgerin ihres am 17.8.2011 verstorbenen Vaters … (nachfolgend nur. "der Erblasser") geworden, nimmt die aus der ersten Ehe des Erblassers hervorgegangene Klägerin den Beklagten – dabei handelt es sich um ihren Halbbruder, welcher aus der dritten Ehe des Erblassers stammt – in erster Lin...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 4. Beispiele für notwendige Fristverlängerungen

Rz. 42 Beispiel: Steuerfragen Erst kurz vor Ablauf der Zweiwochenwartefrist werden steuerrechtliche Fragen aufgeworfen, für deren Klärung es die Hilfe eines Steuerberaters bedarf. Diesen muss der Verbraucher erst noch einschalten. Die Frist ist zu verlängern. Sie muss nicht um weitere zwei volle Wochen verlängert werden, sondern angemessen um einen Zeitraum, innerhalb dessen ...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / II. Tod des Verkäufers vor Vollzug

Rz. 27 Verstirbt ein Verkäufer nach der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags, bevor der Kaufvertrag grundbuchlich vollzogen werden konnte, und ist – wie meistens – in der notariellen Urkunde des schuldrechtlichen Verkaufs die Auflassung (§ 925 BGB) mit erklärt worden, liegt das dingliche Erfüllungsgeschäft vor. Hinweis Wenn sich der Tod eines Verkäufers also zu einem Zeit...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Notariatsangestellte als Bevollmächtigte

Rz. 47 Notariatsangestellte und Personen, die in einem dienstlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Notar stehen, gelten nicht als Vertrauenspersonen i.S.d. § 17 Abs. 2a Nr. 1 BeurkG, mögen sie grundsätzlich auch noch so vertrauenswürdig sein. Der Mitarbeiter kann nicht zugleich für einen Vertragsbeteiligten als einseitiger Bevollmächtigter auftreten und andererseits zum Beispie...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 2. Problem des Widerrufs

Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit gemeinschaftlichen Testamenten stellt der Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen dar. Da wechselbezügliche Verfügungen nach der Rechtsprechung des BGH auch nach der Scheidung wirksam sein können, bedeutet dies in der Konsequenz, dass die Testierenden wechselbezügliche Verfügungen auch nach der Eheauflösung nur in der in § 2271 Ab...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Fristberechnung

Rz. 39 Die Frist von zwei Wochen gem. § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG berechnet sich nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden darf.[35] Beispiel: Fristberechnung Der Notar übersendet den Kaufvertragsentwurf per E-Mail an den Verbraucher am Mittwoch um 11:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt erhält der Verbraucher auch die Unterlagen. Die Be...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Fristverlängerung

Rz. 40 Ergeben sich vor Ablauf der Wartefrist wesentliche inhaltliche Änderungen des beabsichtigten Rechtsgeschäfts, muss die Frist dann nicht verlängert werden, wenn die Änderungen für den Verbraucher lediglich vorteilhaft sind. Beispiel Einige Tage vor Ablauf der Zweiwochenfrist handelt der Verbraucher den Kaufpreis um 5.000 EUR herunter. Dies ist für ihn nur von Vorteil, s...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / III. Tod des Käufers

Rz. 31 Komplizierter ist der Fall, wenn der Käufer nach Abschluss eines Immobilienkaufvertrags verstirbt, bevor der Kaufvertrag vollzogen wurde. In diesen Fällen könnte der geschuldete Kaufpreis ausbleiben oder sich die Zahlung verzögern. Der Notar darf erst nach vertragsgemäßer bargeldlos erfolgter Zahlung des Kaufpreises die seinerzeit vom Erblasser miterklärte Auflassung z...mehr