Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 90 Aufsich... / 2.1 Aufsichtsbehörden des Bundes

Rz. 2 Aufsichtsbehörde des Bundes ist grundsätzlich das Bundesamt für Soziale Sicherung. Das BMAS ist grundsätzlich nach Abs. 1 auf den Gebieten der Unfallverhütung (§ 87 Abs. 2) zuständig für die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Versicherungsträger. Es genehmigt die Unfallverhütungsvorschriften der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger im Benehmen mit den zustä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 88 Prüfung... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Möglichkeit, Rechtsverletzungen festzustellen, hängt vom Stand der Information über die Tätigkeit der Versicherungsträger ab. Aus diesem Grund ist der Aufsicht in Abs. 1 ein umfassendes Prüfungs- und Auskunftsrecht eingeräumt worden. Die Verwendung des Begriffs der Geschäftsführung bedeutet keine Einschränkung des Prüfrechts. Neben der Tätigkeit der Verwaltung sin...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft

Leitsatz 1. Leistet der Steuerpflichtige nach der Scheidung eine Zahlung, mit der er seine infolge des Versorgungsausgleichs geminderte Rentenanwartschaft wiederauffüllt, um den Zufluss seiner Alterseinkünfte in ungeschmälerter Höhe zu sichern, so handelt es sich ihrer Rechtsnatur nach um vorweggenommene Werbungskosten. 2. Die Wiederauffüllungszahlung kann jedoch nur als Sond...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Beiträge zu Pensions-, Sterbe- und Versorgungskassen

Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die > Sterbegeldversicherung ist eine Form der Risikolebensversicherung. Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen beschränkt abziehbare > Sonderausgaben Rz 43, > Lebensversicherung, > Lebensversicherungsprämien Rz 15. Rz. 5/1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beiträge zu Pensions- und Versorgungskassen sind nur noch für Altverträge (> Lebensversich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die in Nordamerika gelegenen Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine der größten Volkswirtschaften der Welt sowie zudem historisch bedingt einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Arabische Emirate

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Zusammenschluss von sieben unabhängigen Staaten, nämlich der Emirate Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fujairah, Ras-al-Chaima, Schardscha sowie Umm-Al-Quwain, bildet die im Osten der Arabischen Halbinsel in Südwestasien gelegenen Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Es gilt das DBA vom 01.07.2010 (BGBl 2011 II, 538 = BStBl 2011 I, 942) nebst P...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erholungsbeihilfen

Rz. 52 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zuschüsse des ArbG für die Erholung des ArbN und/oder seiner Angehörigen sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn (H 3.11 LStH – Erholungsbeihilfen und andere Beihilfen). Unbeachtlich ist, ob sie als Barzuschüsse zu einer Urlaubsreise gewährt werden oder der ArbN auf Kosten des ArbG in einem Hotel, einer Pension oder in einem Erholungsheim des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Belgien

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der westlich Deutschlands gelegene (mittlere "BeNeLux"-)Nachbarstaat Königreich Belgien (Hauptstadt Brüssel; Amtssprachen: Niederländisch, Französisch, Deutsch) ist Mitgliedstaat der > Europäischen Union und gehört von Beginn an seit 1999 zur Eurozone (> Euro Rz 1). Es gilt das DBA nebst Schlussprotokoll vom 11.04.1967, welches am 30.07.1969 i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen bei einem GdB unter 50 (bis VZ 2020)

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bis zum VZ 2020 erhielten nicht alle > Menschen mit Behinderungen einen Pauschbetrag. Betrug der GdB weniger als 50, aber mindestens 25 (§ 33b Abs 2 Nr 2 EStG aF) waren weitere Voraussetzungen erforderlich. Steuerlich begünstigt wurden nur zwei Gruppen solcher Personen: Rz. 16 Stand: EL 127 – ET: 08/2021mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachweis bei GdE unter 50

Rz. 30 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bis zum VZ 2020 wurde der Behinderten-Pauschbetrag bei einem festgestellten GdB unter 50 nicht in allen Fällen gewährt, > Rz 15 ff. Die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen wurden dem FA wie folgt nachgewiesen (§ 65 Abs 1 Nr 2 EStDV aF):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit

Rz. 12 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Nr 11 EStG ist stets gegeben bei Personen, die nach § 53 AO als bedürftig angesehen werden. Steuerfrei sind zB die Leistungen nach dem SGB XII – Sozialhilfe – sowie die den Pflegeeltern vom Jugendamt gewährten Zuschüsse (> Pflegegeld Rz 2). Ebenso Leistungen aus dem ärztlichen Hilfswerk der > Kassenärztliche Verein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beitrittsgebiet

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zum sog Beitrittsgebiet gehören die (sog "neuen") Bundesländer Brandenburg (BB), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Sachsen (SN), Sachsen-Anhalt (ST), Thüringen (TH) sowie der frühere Ostteil von Berlin. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zur lohnsteuerlichen Behandlung der Versorgungsleistungen und der Beitragsleistungen nach der Versorgungsordnung d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Vom Stpfl getragene Beiträge zu einer BU-Versicherung sind keine > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben (BFH/NV 2005, 1796; 2014, 327). Bei einer BU-Versicherung mit Rentenleistung, die Bestandteil (Zusatzversicherung) einer kapitalgedeckten Altersversorgung ist, gehören die Beiträge zu den beschränkt abziehbaren > Sonderausgaben nach § 10 ...mehr

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BMF überarbeitet Aussagen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Kommentar Um Änderungen des "JStG 2018" und des Grundrentengesetzes aufzunehmen, hat das BMF nun seine aus 2017 stammenden Aussagen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung Mit Schreiben vom 12.8.2021 hat das BMF seine Aussagen zur steuerlichen Förderung der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufsständische Versorgungseinrichtungen

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Berufsständische Versorgungseinrichtungen iSv § 6 SGB VI sind nur solche öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für Beschäftigte und selbständig tätige Angehörige der kammerfähigen freien Berufe zB der > Apotheker, > Rechtsanwälte und > Steuerberater, die eine den GRV vergleichbare Versorgung bieten (Basisversorgun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.5 Abstandnahme bei im Ausland ansässigen Körperschaften (Abs. 4 S. 6)

Rz. 91a § 44a Abs. 4 S. 6 EStG regelt die Abstandnahme vom KapESt-Abzug für im EU/EWR-Ausland ansässige steuerbefreite Pensions-, Sterbe- oder Krankenkasse, die bestimmte, in § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c und d EStG genannte Zinsen (§ 49 EStG Rz. 326ff., 341ff.) aus dem Inland beziehen, die der beschr. Steuerpflicht unterliegen. S. 6 wurde durch das JStG 2010 v. 8.12.2010[1] e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.1 Allgemeines

Rz. 71 Durch G. v. 14.8.2007[1] wurde für steuerbefreite inländische Körperschaften und inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts die Abstandnahme vom Steuerabzug auf die ab 1.1.2009 neu hinzukommenden KapESt-Tatbestände des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 sowie 8, 9, 11 und 12 EStG ausgedehnt (Rz. 74).[2] Voraussetzung für die Abstandnahme ist auch in diesen Fällen di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 19 Ausstellung von Sammel-Steuerbescheinigungen in den Fällen der Auslandszwischenverwahrung (Abs. 10 S. 4–7)

Rz. 139 Nach den Neuregelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren[1] wird der Steuerabzug bei inländischen Dividenden aus sammelverwahrten Aktien mit Wirkung zum 1.1.2012 von der Aktiengesellschaft auf die auszahlende Stelle verla...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.5 Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)

Rn 40 Der PSV hat zum Ziel, den wirtschaftlichen Ausfall der betrieblichen Pensionsansprüche der Beschäftigten eines insolventen Unternehmens aufzufangen. Der Sicherungsverein tritt an die Stelle des insolventen Arbeitgebers, der seine Versorgungszusagen nicht einhalten kann. Organisatorisch handelt es sich um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,[52] dessen gesells...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode, Betriebli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 59 Bruns, Grundpfandrechte im Insolvenzplanverfahren – das Ende deutscher Immobiliarsicherheiten?, KTS 2004, 1; Flitsch/Chardon, Die Rechtsstellung des Pensions-Sicherungs-Verein aG im Insolvenzplanverfahren, DZWIR 2004, 485; Frind, Die Grenze zwischen Gestaltung und Manipulation im Insolvenzplanverfahren, NZI 2007, 314; Murmann, Der PSVaG im 21. Jahrhundert, DZWIR 2000, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Mögliche Gründe

Rn 32 Gründe für unterschiedliche Interessenlagen können sich beispielsweise aus Folgendem ergeben:[38] Die Interessen einzelner am Schuldner beteiligter Personen können sehr ausgeprägt sein, z.B. weil der Gesellschaftsvertrag ihnen im Falle einer Liquidation ohne Insolvenzverfahren einen vorrangigen Anspruch auf den Liquidationserlös einräumt. Die Geschäftspartner (insbesonde...mehr

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zfs 08/2021, Haftungsgrenze... / 2 Aus den Gründen:

[6] II. 1. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass auf den Streitfall § 12 StVG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 16.8.1977 (BGBl I S. 1577, im Folgenden § 12 StVG aF) anwendbar ist (vgl. Art. 12 des 2. Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002, BGBl I S. 2674). Danach haft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erweiterung des zulageberechtigten Personenkreises

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zulageberechtigt sind auch Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der Alterssicherung für Landwirte erhalten, wenn sie vor dem Leistungsbezug zu dem förderberechtigten Personenkreis gehört haben. Eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aus einer privaten Ver...mehr

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zfs 08/2021, Haftungsgrenze... / Sachverhalt

Der am 18.2.1983 geborene Kläger befand sich am 10.7.2000 als Beifahrer in einem Kraftfahrzeug auf der Autobahn A 66. Von einem bei dem beklagten Versicherer haftpflichtversicherten Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn löste sich infolge eines Ermüdungsbruches an der Achse ein Rad, rollte über die Autobahn und traf, von der Leitplanke emporgeschleudert, das Fahrzeug, in dem der Kl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags (§ 39b Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39b Abs 2 S 3–5 EStG wird sodann geregelt, welche Korrekturen des Jahresarbeitslohns vorzunehmen sind, um auf den zu versteuernden Jahresbetrag zu kommen (s § 39b Abs 2 S 5 EStG aE). Rn. 24 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zunächst wird gemäß § 39b Abs 2 S 3 EStG von dem hochgerechneten Jahresarbeitslohn ein etwaiger Versorgungsfreibetrag (§ 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermittlung des Freibetrags (§ 39a Abs 2 S 5–9 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Grundsätzlich gilt auch für das Vorliegen der Voraussetzungen für einen beantragten Freibetrag iSd § 39a Abs 1 EStG die allg Auskunfts- und Nachweispflicht des StPfl, so dass der ArbN die entsprechenden Tatsachen auf Verlangen des FA nachweisen bzw mindestens glaubhaft zu machen hat (BFH BStBl II 1972, 139; Krüger in Schmidt, § 39a EStG Rz 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nettolohnvereinbarung

Rn. 44 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Grundsätzlich schuldet der ArbG seinem ArbN zivilrechtlich einen Bruttolohn, sodass die gesetzlichen Abgaben wie LSt sowie sonstige Annexsteuern – KiSt und SolZ – und die ArN-Anteile zu den Sozialversicherungen – Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – vom ArbN zu tragen sind. Ist der ArbG dagegen nach dem Arbeitsvertrag bz...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Differenz- und Abzugsmethode

Rz. 353 Der nach der Differenzmethode [560] ermittelte Unterhalt macht 3/7 (nach den SüdL 45 %) der Differenz der beiderseitigen, unterhaltsrelevanten Arbeitseinkünfte aus. Hat ein Ehegatte Einkommen ohne aktuelle Erwerbstätigkeit (z.B. Rente, Pension, Vermögenseinkommen), so werden insoweit 50 % angesetzt.mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 351 Arbeitseinkommen des Gläubigers, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, wird im Regelfall von dem um den Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[555] gekürzten Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen; der Gläubiger erhält eine Quote von 3/7 des Differenzbetrags (Differenzmethode).[556] Die Quote erhöht sich auf ½, soweit der Schuldner arbeitsunabhängiges ...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Unterhaltsquote

Rz. 470 Vom verbleibenden Restbetrag wird dem Ehegatten mit dem geringeren Einkommen im Regelfall eine Quote von 3/7 – nach den SüdL 45 % – als Elementarunterhalt zugebilligt. Dem Schuldner stehen also 4/7 des Arbeitseinkommens zur Verfügung und damit 1/7 – nach den SüdL 10 % – mehr als dem Gläubiger; damit soll ihm ein Anreiz zur Arbeit gegeben werden. Soweit das Einkommen ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / ff) Kapital oder Rente

Rz. 346 Schmerzensgeld wird regelmäßig geleistet in Form einer einmaligen Geldzahlung. Eine Schmerzensgeldrente kommt lediglich in Ausnahmefällen bei schwersten, voraussichtlich lebenslangen Dauerschäden in Betracht,[429] die der Geschädigte immer wieder als besonders schmerzlich empfindet.[430] Da die Schmerzensgeldrente dem Anliegen dient, einen spürbaren Ausgleich für ent...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 268 Hat der Gläubiger Arbeitseinkommen, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, so wird es im Regelfall von dem Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen, das zuvor um den vollen Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[434] gekürzt worden ist; der Gläubiger erhält eine Quote von 3/7 – oder nach den SüdL 45 % – des Differenzbetrags (Differenzmethode).[435] Allerdi...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 27 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 8 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an den Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[10] Dazu kann das Geric...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 146 Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _____ – nachfolgend auch "Geschäftsführer" g...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Pfändbares Einkommen, § 287 InsO

Rz. 224 Wichtiger Massegegenstand in den Verbraucherinsolvenzverfahren ist das pfändbare Einkommen des Schuldners, § 287 Abs. 2 InsO. Der Lebensunterhalt aus dem Einkommen des Schuldners ist im Verbraucherinsolvenzverfahren über die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO sichergestellt. Maßgebend ist hier insbesondere die Pfändungstabelle zu § 850c ZPO. Pfändbar könne...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

Rz. 87 Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) (Rubrum wie Muster Rdn 84) Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisse...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften, § 36 InsO i.V.m. §§ 850, 850e Nr. 2, 2a ZPO

Rz. 225 Muster 21.37: Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften, § 36 InsO i.V.m. §§ 850, 850e Nr. 2, 2a ZPO Muster 21.37: Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften, § 36 InsO i.V.m. §§ 850, 850e Nr. 2, 2a ZPO Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn S, wohnhaft Musterst...mehr

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§ 37 Sozialrecht / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Tätigkeit des Anwalts[1] im Bereich des Sozialrechts ist typische Dienstleistung. Beratung und Vertretung des Mandanten heißt häufig auch Mitgestaltung an seiner Zukunft: Welche soziale Absicherung ist zweckmäßig? Empfiehlt es sich, eine Teilzeitarbeit aufzunehmen, in Altersteilzeit überzuwechseln, Teilrente in Anspruch zu nehmen, kommt eine Erwerbstätigkeit neben ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Grundlagen festhalten

Rz. 571 In jedem Fall sollten in der Vereinbarung für zukünftige Änderungen die Grundlagen festgehalten werden, und zwar nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Beteiligten, sondern auch die Berechnungsweg, also die Fragen, ob die Differenzmethode oder Abzugsmethode angewandt worden ist und welche Unterhaltsquote man gewählt hat.[940]mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 116 Nach den §§ 54, 55 SGB I und § 850e Nr. 2a ZPO sind zu unterscheiden die Pfändungen von einmaligen Sozialgeldleistungen (z.B. Sterbegeld) und laufenden Sozialgeldleistungen mit Lohnersatzfunktion (z.B. Rente, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Hartz IV], Grundsicherung für Erwerbsunfähige). a) Einmalige Sozialgeldleistungen Rz. 117 Gem. § 54 Abs. 2 SGB I sind bei der P...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Krankheit

Rz. 426 Der Krankheitsbegriff ist weit auszulegen und entspricht den entsprechenden Begriffen im Sozialversicherungs- und Beamtenrecht. Krankheit ist danach ein "objektiv fassbarer regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf".[727] Der Krankheit stehen Gebrechen oder Schwächen der körperlichen oder geistigen Kräfte gleich. Gebrechen sind von de...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 3. Muster: Klagebegründung

Rz. 11 Muster 37.2: Klagebegründung Muster 37.2: Klagebegründung An das Sozialgericht _____ In Sachen A, _____ gegen Deutsche Rentenversicherung _____ Vers.-Nr. _____ beantragen wir zu erkennen: Der Bescheid der Beklagten vom 5.7.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.9.2020 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Versichertenrente wegen voller Erwerbsm...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Strafzumessung und Bußgeldbemessung

Rz. 57 Gesetzliche Grundlage für die Geldstrafe und die Bemessung der Tagessätze ist § 40 StGB.[104] Hierbei ist "i.d.R. von dem Nettoeinkommen" auszugehen. Gem. § 40 Abs. 2 StGB geht das Gericht in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Andererseits führen wirtschaftliche Belastungen des Täters zu einer Verrin...mehr