Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresschlussarbeiten in de... / 3.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Eine Jahresmeldung ist für jeden über den 31.12. eines Jahres hinaus versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, also der Januarabrechnung, zu erstatten. Auch für versicherungsfreie geringfügig entlohnt Beschäftigte sind Jahresmeldungen zu erstellen. Die Meldung muss spätestens bis zum 15.2. des folgenden Jahres erfolgt sein. Krankenkassen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 4.1 Interne Teilung

Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich nur noch im Rahmen einer internen Teilung durchgeführt. Das bedeutet, jedes in der Ehe erworbene Anrecht wird in dem jeweiligen Versorgungssystem – und daher intern – je zur Hälfte geteilt. So erhält der jeweils ausgleichsberechtigte Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch und damit ein "eigenes Konto" beim Versorgungsträger d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Damit eine Hinterbliebenenrente für das Sterbevierteljahr in Höhe einer Rente des Versicherten gezahlt werden kann, muss auch Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente bestehen, wobei unerheblich ist, ob während dieses Zeitraums dem Grunde nach Anspruch auf kleine oder große Witwen-/Witwerrente besteht. Überlebende (eingetragene) Lebenspartner sind seit dem 1.1.2005 den Witwen/W...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.3 Höhere Knappschaftsausgleichsleistung

Besteht neben einem Anspruch auf Rente für Bergleute auch Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung [1], dürfte letztere Leistung in der Regel höher sein als die Rente für Bergleute. Zwar wird auch die Knappschaftsausgleichsleistung ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit und sogar – anders als die Rente für Bergleute – ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.3 Rentenfaktor für geschiedene Ehegatten

Für Witwen-/Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten, gibt es keinen erhöhten Rentenartfaktor und somit keine höhere Rente in der Zeit des Sterbevierteljahres.[1] Gleiches gilt für Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten, da der Tod des Versicherten schon längere Zeit zurückliegt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.6 Einkommensanrechnung

Die Vorschriften über die Einkommensanrechnung[1] werden nicht während des Sterbevierteljahres angewendet.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.7 Aufteilung bei mehreren Hinterbliebenenrenten

Haben nach dem Tod eines Versicherten mehrere Berechtigte (Witwe, Witwer und frühere Ehegatten) Anspruch auf Hinterbliebenenrente, werden diese Renten nach dem Verhältnis der jeweiligen Ehedauer mit dem Versicherten zur Dauer der Ehen des Versicherten mit allen Berechtigten aufgeteilt. Dies gilt aber nicht während des Sterbevierteljahres.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.8 Abfindung bei Wiederheirat

Wird eine Witwen-/Witwerrente bei der ersten Wiederheirat abgefunden, so ist für die Berechnung des Abfindungsbetrags nicht auf die erhöhte Rente während des Sterbevierteljahres abzustellen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3 Rentenhöhe

Im Rahmen der Berechnung der Rente für Bergleute[1] werden ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen.[2] Wurden auch Versicherungszeiten in der allgemeinen Rentenversicherung zurückgelegt, sind diese nicht Grundlage der Rente für Bergleute. Allerdings sind sie bei der Gesamtleistungsbewertung zu berück...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 2.1 Individuelle Berechnung

Die Rente für Bergleute wird – abhängig davon, wie viel nebenher aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit verdient wird – entweder in voller Höhe oder in teilweiser Höhe gezahlt. Die Rente für Bergleute mit der Anknüpfung an das Vorliegen einer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau ist – wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – noch auf einen Rest-Hin...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Rente für Bergleute für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 0,5333 und für persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) 1,3333.[1] Wird die Rente für Bergleute vorzeitig in Anspruch genommen, sind über den verminderten Zuga...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 1.3 Parallele Ansprüche auf Anpassungsgeld und Knappschaftsausgleichsleistung

Werden Bergleute des Steinkohlenbergbaus nach Vollendung des 50. Lebensjahres entlassen, besteht ggf. neben dem Anspruch auf Rente für Bergleute aus Altersgründen[1] auch Anspruch auf das sog. Anpassungsgeld, längstens für 5 Jahre.[2] Hinweis Zuständige Stelle für das Anpassungsgeld Zuständig für die Zahlung des Anpassungsgeldes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkont...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresmeldungen / 1 Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für jeden am 31.12. eines Jahres laufend Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "50" zu erstatten. Wann die Jahresmeldung entfällt Endet das Beschäftigungsverhältnis am 31.12., so ist keine Jahresmeldung, sondern eine Abmeldung zu erstellen. Die Jahresmeldung entfällt auch, wenn zum 31.12. ein Wechsel der Beitragsgruppe oder der zuständigen Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 1.1 Anspruch bei verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau

1.1.1 Persönliche Voraussetzungen Eine verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung außerstande sind, ihre bisherige knappschaftliche Beschäftigung (Hauptberuf) weiter auszuüben. Darüber hinaus darf der Versicherte gesundheitlich nicht in der Lage sein, eine andere wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertige knappschaftl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 2 Unfallversicherung

2.1 Anspruchsvoraussetzungen In der Unfallversicherung bestehen in der Rentenversicherung vergleichbare Regelungen zum Sterbevierteljahr.[1] Die Witwe/der Witwer oder überlebende Lebenspartner hat im Sterbevierteljahr Anspruch auf Hinterbliebenenrente in Höhe der Vollrente von 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes. Nach dem Sterbevierteljahr ist für die Witwen-/Witwerrente in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1 Rentenversicherung

1.1 Anspruchsvoraussetzungen Damit eine Hinterbliebenenrente für das Sterbevierteljahr in Höhe einer Rente des Versicherten gezahlt werden kann, muss auch Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente bestehen, wobei unerheblich ist, ob während dieses Zeitraums dem Grunde nach Anspruch auf kleine oder große Witwen-/Witwerrente besteht. Überlebende (eingetragene) Lebenspartner sind se...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung: Wirku... / 2 Auswirkungen auf die Praxis

Auswirkungen in der täglichen Praxis gibt es je nach Bewilligungsart der Rente. Die nachfolgenden Praxis-Beispiele verdeutlichen dies. Praxis-Beispiel Beispiel 1Rentenzubilligung wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer Es besteht ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Anpas... / 2.3.2 Wechselseitige Wirkungen

Die Anpassung wegen Tod wirkt sich nicht nur auf die Versorgungsleistung aus, die aufgrund des Versorgungsausgleichs gemindert wird. Wird die Anpassung wirksam, erlöschen für die ausgleichspflichtige Person auch Anrechte, die ihr durch den Versorgungsausgleich in anderen Versorgungssystemen gutgeschrieben wurden. Praxis-Beispiel Anpassung wegen Tod Die Altersrente für den insg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Zuschläge nach §§ 50a–50e BeamtVG bzw §§ 70–74 SVG/§§ 96–100 SVG ab 01.01.2025) nach § 3 Nr 67 Buchst d EStG nF (= Rechtslage ab 01.01.2015)

Rn. 2449a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Änderung des § 3 Nr 67 EStG durch Art 5 Nr 3c, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417) mit Wirkung ab 01.01.2015 ist nur betreffend diesen Gegenstand der Steuerfreistellung sachlicher Art, im Übrigen redaktionell (s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / Zusammenfassung

Überblick Die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung erfolgt häufig unter wirtschaftlicher Beteiligung des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer verzichtet auf Teile seines Arbeitslohns aus seinem aktiven Dienstverhältnis und zum Ausgleich schließt der Arbeitgeber mit ihm eine Versorgungsvereinbarung über künftige Altersbezüge ab. Die Entgeltumwandlung zugunsten betriebli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 1.2 Anspruch aus Altersgründen

Ein Anspruch auf die Rente für Bergleute besteht auch nach Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn eine der bisherigen knappschaftlichen Beschäftigung – bezogen auf den Hauptberuf – wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nicht ausgeübt wird, dadurch eine verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau unterstellt wird und die Wartezeit von 25 Jahren mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / Zusammenfassung

Begriff Witwen, Witwer und überlebende Lebenspartner erhalten für eine Übergangszeit bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten (auch sog. Sterbeübergangszeit) Hinterbliebenenrente in Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. einer Altersrente des Versicherten. Die Dauer des Sterbevierteljahres richtet sich dabei auch danach, ob der verstorben...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Rente für Bergleute trägt den Besonderheiten bergbaulicher Tätigkeit Rechnung (Knappschaftsversicherung) und steht zu, weil entweder eine verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau vorliegt oder aus Altersgründen, abgestellt auf das 50. Lebensjahr, eine verminderte Berufsfähigkeit unterstellt wird. Der Anspruch besteht längstens bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Rege...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.2 Rückerstattung von Beiträgen zur Kranken-/Pflegeversicherung

Waren verstorbene Versicherte Rentenbezieher und versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, besteht diese Versicherungspflicht nur bis zum Todestag. Die Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung für die Zeit nach dem Tod bis zum Monatsende werden zurückgerechnet und erstattet. Im Allgemeinen erfolgt dies mit der Einstellung der Rentenzahlung du...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitseinkommen / 1 Bestimmung des Arbeitseinkommens

Für die Bestimmung, welches Einkommen als Arbeitseinkommen bei selbstständig bzw. freiberuflich Tätigen und bei Gewerbetreibenden zu berücksichtigen ist, ist nach § 15 Abs. 1 SGB IV das Einkommensteuerrecht maßgebend. Arbeitseinkommen ist der Gewinn im Sinne des Steuerrechts.[1] Dadurch wird grundsätzlich volle Parallelität von Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen

In der Unfallversicherung bestehen in der Rentenversicherung vergleichbare Regelungen zum Sterbevierteljahr.[1] Die Witwe/der Witwer oder überlebende Lebenspartner hat im Sterbevierteljahr Anspruch auf Hinterbliebenenrente in Höhe der Vollrente von 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes. Nach dem Sterbevierteljahr ist für die Witwen-/Witwerrente in der Unfallversicherung ein gerin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung: Wirku... / Sozialversicherung

1 Zubilligung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Das Fortbestehen einer entgeltlichen Beschäftigung ist auch bei einer rückwirkenden Rentenzubilligung längstens für einen Monat anzunehmen, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Voraussetzung hierfür sind folgende Aspekte: die Rente wird durch Bescheid des Rentenversicherungsträgers von dem Kalendermonat an zuerkan...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 2.2 Regelung der Rentenversicherung für die Unfallversicherung

Die höheren Rentenleistungen im Sterbevierteljahr haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Abfindungsbetrages einer Witwen-/Witwerrente bei Wiederheirat.[1] Während des Sterbevierteljahres erfolgt auch keine Einkommensanrechnung. Frühere Ehegatten von Versicherten, deren Ehe mit ihnen geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, erhalten keine erhöhte Rentenzahlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.4 Entgeltpunktzuschlag bei Kindererziehung

Zu Witwen-/Witwerrenten können Berechtigte einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bzw. persönlichen Entgeltpunkten (Ost) bei Kindererziehung erhalten[1], aber nicht solange der Rentenartfaktor mindestens 1,0 beträgt, also kein Zuschlag an Entgeltpunkten während des Sterbevierteljahres.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / VIII. Renteneinkünfte

Grundsätzlich hat im Hinblick auf Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen, die ein in Österreich Ansässiger erhält, nach Art. 18 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland Österreich das Besteuerungsrecht.[54] Werden diese Beträge jedoch von der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland gezahlt, verbleibt das Besteuerungsrecht nach Art. 18 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pensionsverpflichtung aus einer unmittelbaren Versorgungszusage (Direktzusage)

Rn. 24 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gemäß § 6a Abs 1 S 1 EStG darf nur unter bestimmten Voraussetzungen für Zitat "eine Pensionsverpflichtung ... eine Rückstellung (Pensionsrückstellung) ... gebildet werden". Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 7/1281, 37) wird eine "Pensionsverpflichtung" durch die "Zusage eines Unternehmens, seinen ArbN oder deren Hinterbliebenen für das Alt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz der Einzelbewertung auch für die StB

Rn. 11 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Pensionsverpflichtungen gehören zu den ungewissen Verbindlichkeiten iSv § 249 Abs 1 S 1 HGB. Als Schulden sind sie gemäß § 252 Abs 1 Nr 3 HGB einzeln zu bewerten (Grundsatz der Einzelbewertung). Somit scheidet eine pauschale Bewertung von Pensionsverpflichtungen aus. Umfasst die Pensionszusage für eine Person neben Alters- auch Invaliditäts-...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 2 Beispiele zur Rangfolge

Praxis-Beispiel Aufteilung von Witwen-/Witwerrenten und Unfallrentenanrechnung Ein Versicherter stirbt an den Folgen eines Arbeitsunfalls. Die Witwenrente aus der Rentenversicherung beträgt 800 EUR. Seine Ehefrau und seine frühere, geschiedene Frau haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Renten- und Unfallversicherung. Die Frauen waren mit dem Versicherten 120 bzw. 18...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.2 Berücksichtigung des Freibetrags bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Der Freibetrag ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen abzuziehen. Der Freibetrag ist also von der dem Grunde nach beitragspflichtigen Leistung der bAV in einem ersten Schritt abzuziehen und erst im zweiten Schritt auf die Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen. Praxis-Beispiel Überschreitung der BBG bei gesetzlicher Rente und bAV Ein versicherungspflichtiger Rent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung: Wirku... / Zusammenfassung

Überblick Eine Beschäftigung gilt grundsätzlich als fortbestehend, solange sie ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Das gilt grundsätzlich auch bei einer rückwirkenden Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Allerdings müssen hier weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Fortbestehen der Mitgliedschaft Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 1.1.1 Persönliche Voraussetzungen

Eine verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung außerstande sind, ihre bisherige knappschaftliche Beschäftigung (Hauptberuf) weiter auszuüben. Darüber hinaus darf der Versicherte gesundheitlich nicht in der Lage sein, eine andere wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertige knappschaftliche Beschäftigung (Verweisungstä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 1.1.2 Versicherungs- und wartezeitliche Voraussetzungen

Neben der persönlichen Voraussetzung des Vorliegens von verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau müssen Versicherte zudem noch die versicherungs- und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. D. h., in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit müssen für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.6 Ruhegehaltsempfänger

Versicherungsfrei sind Beamte usw., Geistliche und Lehrer (Nr. 2, 4 und 5 der Vorschrift), denen bereits Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt worden sind und die im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe haben. Ruhegehälter sind das Ruhegehalt nach Erreichen einer Altersgrenze oder wegen Dienstunfähigkeit, auch vor Erreichen einer Altersgrenze sowie ähnliche Bezüge, die d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Tatsächliche Einkünfte

Rz. 254 Nach § 1577 Abs. 1 BGB wird das Einkommen aus zumutbarer Erwerbstätigkeit stets berücksichtigt. Hierzu zählt insb. das Erwerbseinkommen in Gestalt des bereinigten Nettoeinkommens (also der Bruttoeinkünfte abzgl. Steuern und Sozialversicherungsabgaben) inklusive aller Zulagen, Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgelder. Zum realen Einkommen zählen aber auch Renten und Pe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 6 Entgeltumwandlung bei Ehegattenarbeitsverhältnissen

Wird ein Arbeitsverhältnis zwischen Ehepartnern als Ergebnis eines Fremdvergleichs steuerlich anerkannt, ist auch die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung regelmäßig problemlos möglich, weil ein bereits bestehender und der Höhe nach anerkannter Lohnanspruch zugunsten einer bAV umgewandelt wird. Auf eine Prüfung der Überversorgung des Arbeitnehmer-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsständische Versorgung / 1.2 Wirkung der Befreiung

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist unwiderruflich und gilt ausschließlich für die Dauer der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit für die die Befreiung beantragt wurde. Dies bedeutet, dass sie weder auf eine neben der befreiten Tätigkeit ausgeübte, noch auf eine nach Beendigung der befreiten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit neu aufgenommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 10 Sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung

Nach § 1b Abs. 5 1. Halbsatz BetrAVG sind Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung mittels arbeitnehmerfinanzierter Entgeltumwandlung bereits ab dem Zeitpunkt der Zusage gesetzlich unverfallbar. Diese unverfallbaren Anwartschaften sind damit sofort ab Erteilung der Zusage insolvenzgeschützt, d. h. bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Maßgeblichkeit der Sondervoraussetzungen für die Bemessungsgrundlagen

Rn. 69 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vier der in § 6a Abs 1 Nr 1–3 EStG genannten Sondervoraussetzungen – Rechtsanspruch (s Rn 71ff), unschädlicher Vorbehalt (s Rn 87ff), Eindeutigkeit (s Rn 95ff) und Schriftform (s Rn 99ff) – beziehen sich nur auf die Pensionszusage selbst, nicht aber auf die Bemessungsgrundlage, von der die Höhe der Pension abhängen kann. So sind zB die Bemes...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 4.2.3 Anrechte aus bestimmten öffentlich-rechtlichen Dienst-/Amtsverhältnissen

Für Beamte der Länder und Gemeinden ist grundsätzlich noch keine "interne Teilung" vorgesehen. Daher gilt in diesen Fällen – wie auch für Soldaten auf Zeit und Widerrufsbeamte – eine externe Teilung mit festgelegter Zielversorgung: Die Hälfte der in der Ehezeit erwirtschafteten Pension des einen Ehepartners wird dem anderen Ehepartner in der gesetzlichen Rentenversicherung g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 3.3 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Versicherungsfreiheit besteht auch für Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde[1] sowie Bezieher einer Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen[2] und Bezieher einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach Erreichen einer Altersgrenze sowie für Personen, die bis zum Erreichen der Regela...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 4 Die reine Beitragszusage

Die Zusage des Arbeitgebers ist herkömmlich auf die Erbringung einer bestimmten Leistung im Versorgungsfall gerichtet (sog. "leistungsorientierte Zusage"). Kommt es dabei zu Versorgungslücken im gewählten Durchführungsweg, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Lücke zu schließen.[1] Seit dem 1.1.2018 genügt es jedoch, wenn der Arbeitgeber lediglich einen bestimmten Beitrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übergangsregelung für vor dem 14.12.2011 vereinbarte Übernahmen (§ 52 Abs 14a S 3 EStG aF)

Rn. 354 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für Schuldübertragungen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen, die vor dem 14.12.2011 stattfanden, griff eine besondere Übergangsregelung für den verteilungsfähigen Übernahmegewinn (s Rn 324) aus § 5 Abs 7 EStG. Sie besagte, dass für diesen Gewinn statt der Fünfzehntelung eine Verteilung auf zwanzig Jahre greifen konnte (§ 52 Abs 14a S ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2.1 Ab dem 7. Kalendermonat

Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwen-/Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Im Übrigen gelten die Regelungen zum Rentenantrag und Rentenbeginn. Praxis-Beispiel Rentenbeginn mit 7. Kalendermonat Nach ärztlicher Feststel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 1 Rangfolge

Die Berechnungsvorschriften für rentenmindernde oder -erhöhende Regelungen sind nach § 98 Satz 1 SGB VI in folgender Reihenfolge anzuwenden: Versorgungsausgleich[1] und Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern[2]; Leistungen an Berechtigte im Ausland[3]; Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten nach Anzahl der Ehemonate/Anzahl der Monate der Lebenspartnerschaft auf mehrere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / Zusammenfassung

Begriff Renten, die in der Rentenversicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit zustehen, werden grundsätzlich nicht auf Dauer gezahlt, sondern zeitlich befristet. Das betrifft die Renten wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung, Renten für Bergleute sowie große Witwen- und Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Nur in den Fällen, in denen die Behebung der Erwerb...mehr