Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9.1 Zulässigkeit

Die Zulässigkeit einer Initiative des Personalrates setzt voraus, dass die Maßnahme Gegenstand der Mitbestimmung ist. Ist das gegeben, so ist zu prüfen, ob es sich um kollektive Belange handelt. Wenn es um Einzelmaßnahmen geht, dann ist zu prüfen, ob dennoch eine Auswirkung auf die Gesamtheit der Beschäftigten der Dienststelle besteht. Die Formulierung des § 69 Abs. 1 Satz 2 NP...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Überblick

§ 64 BPersVG stellt Rechte und Pflichten innerhalb der Dienststelle klar. Die Umsetzung von Entscheidungen obliegt, auch wenn die Maßnahme der Beteiligung unterlag, grundsätzlich der Dienststelle. Es wird damit klargestellt, dass dem Personalrat kein "Mitdirektionsrecht"[1] eingeräumt ist. Zusätzlich verbietet § 64 Abs. 2 BPersVG dem Personalrat Eingriffe in den Dienstbetrieb.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.4 Haftung der Dienststelle

Eine Haftung der Dienststelle nach § 839 BGB wird zu Recht verneint, da das Amt des Personalrats zwar ein öffentliches Amt ist, das Personalratsmitglied aber nicht hoheitlich für die Dienststelle handelt und die Beratung keine der Dienststelle gegenüber dem Beschäftigten obliegende Amtspflicht darstellt.[1]mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10.3 Fristen

Die Dienststelle muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang ihre Entscheidung mitteilen. Beabsichtigt die Dienststelle abzulehnen, muss sie dies innerhalb der 2-Wochen-Frist den Personalrat mitteilen, § 66 Abs. 4 Satz 4 LPVG NW. Nur die Anlehnung selbst ist zu begründen, § 66 Abs. 4 Satz 5 LPVG NW.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.4 Fristen

Klar vorgegeben ist auch die der Dienststelle verbleibende Reaktionszeit von 4 Wochen, § 69 Abs. 4 LPVG-BB. Die Nichtentscheidung innerhalb der Frist kommt einer Ablehnung gleich, § 69 Abs. 6 LPVG-BB. Die Formulierung in § 69 Abs. 6 LPVG-BB "oder trifft sie innerhalb der Frist nach Absatz 5 keine Entscheidung" ist so zu verstehen, dass es der Nichtentscheidung gleichkommt, we...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.2 Geschützter Raum/dauerhafter Raum für PR-Tätigkeit/PR-Büro

Ob dem Personalrat ein spezieller Raum für Sprechstunden oder ein so genanntes Personalratsbüro zur Verfügung stehen, ist stets Frage des Einzelfalls und abhängig von der Größe der Dienststelle und letztlich auch deren räumlichen Möglichkeiten.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7.5 Weiteres Verfahren

Einigen sich Dienststellenleiter und Personalrat nicht, so wird in § 70 Abs. 1 Satz 1 HPVG für alle Fälle des § 69 HPVG auf das Stufenverfahren und ggf. die Einigungsstelle verwiesen. Wegen der Einzelheiten des Verfahrens wird auf die Kommentierung im Zusammenhang mit § 71 BPersVG zum Stufenverfahren und § 72 ff. BPersVG zur Einigungsstelle verwiesen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.14.5 Weiteres Verfahren

§ 62 PersVG LSA regelt für alle Fälle des § 61 PersVG LSA den Verfahrensverlauf. Bei Ablehnung kann der Personalrat das Stufenverfahren binnen 2 Wochen ab Zugang der Ablehnung der übergeordneten Dienststelle vorlegen. Gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 PersVG LSA verhandelt diese dann mit der Stufenvertretung und nimmt innerhalb von 6 Wochen schriftlich Stellung.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.1 Antragsrecht

Dem Personalrat ist ein Antragsrecht nach § 70 Abs. 2 LPVG BW in den in § 70 Abs. 1 LPVG in einzeln aufgeführten Fällen eingeräumt. Es ist ein schriftlicher Antrag bei der Dienststelle einzureichen. Die Einreichung auf dem elektronischen Weg ist möglich. Eine Verpflichtung zur Begründung ist anders als im Bundesrecht in § 70 Abs. 2 Satz 1 LPVG BW nicht vorgeschrieben.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9.1 Das Gesetz gibt dazu keine Vorgabe

Aus dem Zweck und dem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Personalrats ist klar, dass es sich um alle Angelegenheiten des einzelnen Beschäftigten handeln kann, die einen Bezug zum Arbeitsverhältnis besitzen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Verbot des einseitigen Eingriffs

Nur ergänzend stellt § 74 Abs. 2 BPersVG nochmals klar, dass der Personalrat in keinem Falle durch einseitige Maßnahmen in den Dienstbetrieb eingreifen darf.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10.2 Form

Der Personalrat hat seinen Antrag schriftlich zu stellen und zu begründen, § 66 Abs. 4 Satz 2 LPVG NW. Für die Antwort der Dienststelle ist auch im Falle der Ablehnung keine ausdrückliche Form vorgegeben. Im Falle der Ablehnung sind die Gründe anzugeben, § 66 Abs. 4 Satz 5 LPVG BW.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.14 Sachsen-Anhalt

§ 61 Abs. 4 PersVG LSA In Mitbestimmungsangelegenheiten kann der Personalrat Maßnahmen beantragen, § 61 Abs. 4 Satz PersVG LSA. 3.14.1 Zulässigkeit Der Antrag ist in allen Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen, zulässig. Ausgenommen sind aber personelle Einzelmaßnahmen, § 83 Abs. 4 Satz 5 PersVG LSA. 3.14.2 Form Für den Antrag (§ 61 Abs. 4 Satz1 PersVG LSA) und die En...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15 Schleswig-Holstein

§ 56 MBG SH Dem Personalrat wird ein weites auf den Rahmen seiner Aufgaben nach §§ 1 und 2 MBG SH gestütztes Initiativrecht gewährt. 3.15.1 Zulässigkeit Der Antrag ist zulässig bei Maßnahmen, die alle Beschäftigten, Gruppen von Beschäftigten aber auch einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken, § 56 Abs. 1 Satz 1 MBG SH. Darüber hinaus sind Anträge zulässig, wen...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9.2 Fristen

§ 69 Abs. 2 Satz 1 NPersVG gewährt der Dienststelle eine Frist von 2 Wochen, um dem Personalrat mitzuteilen, ob sie entsprechen will. Diese Frist verdoppelt § 69 Abs. 2 Satz 5 NPersVG dann, wenn die Dienststelle nicht alleine entscheidungsbefugt ist, sondern ein Kollegialorgan oder ein beauftragtes Gremium. Unabhängig davon ist eine einvernehmliche Fristverlängerung möglich, ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10 Entscheidung zum Besuch der Sprechstunde

Die Entscheidung zum Besuch der Sprechstunde geht vom Beschäftigten aus. Ungeachtet dessen kann der Personalrat aus einem dienstlichen Anlass Beschäftigte zum Besuch der Sprechstunde einladen.[1]mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16.2 Ausschluss

Während der Frist des § 70 Abs. 6Satz 1 ThürPersVG und wenn der Dienststellenleiter wegen des gleichen Gegenstands ein Beteiligungsverfahren eingeleitet hat, kann kein Antrag gestellt werden, § 70 Abs. 6 Satz 2ThürPersVG. In Personalangelegenheiten nach § 69 Abs. 5 ThürPersVG und § 69 Abs. 6 ThürPersVG ist der Antrag generell ausgeschlossen, § 70 Abs. 3 ThürPersVG. Da in den d...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10 Nordrhein-Westfalen

§ 39 LPVG NW § 39 Abs. 1 LPVG NW regelt die Einrichtung der Sprechstunden und verwendet den Begriff im Benehmen statt des Einvernehmens. Auf die Jugendvertretung wird nicht eingegangen. Es ist das Benehmen bezüglich Zeit und Ort mit der Dienststelle herzustellen. Die Regelung entspricht insoweit dem Bundesrecht. § 39 Abs. 2 LPVG NW regelt mit Einschränkung auf die erforderlich...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

§ 42 SPersVG Die Einrichtung im Einvernehmen mit der Dienststelle ist in § 42 Abs. 1 SPersVG bestimmt und stimmt insoweit mit dem Bundesrecht überein. Für den Fall, dass kein Einvernehmen hergestellt werden kann, wird die Zuständigkeit der Einigungsstelle festgelegt. Wie sich aus dem nachfolgenden Absatz ergibt, geht man auch hier von eigenständigen Sprechstunden der Jugendve...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11.6 Nichteinigung

Kommt eine Einigung nicht zustande so haben Dienststelle und Personalrat ein voneinander unabhängiges Recht, die Angelegenheit binnen 12 Werktagen der Stufenvertretung vorzulegen, § 74 Abs. 4 Satz 1 LPersVG RP. Auf der Ebene der übergeordneten Dienststelle wird zwischen dieser und der dort gebildeten Stufenvertretung eine Einigung gesucht. Kommt es auch dort nicht zur Einigun...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16 Thüringen

§ 43 ThürPersVG § 43 Abs. 1 Thür PersVG erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 43 Abs. 2 Thür PersVG wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitige Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. § 43 Abs. 3 Thür PersV...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Video- und Telefonkonferenz

Mit der neu eingeführten Regelung des § 45 Abs. 3 BPersVG wird die Möglichkeit eröffnet, in der Geschäftsordnung die Sprechstunde mittels Video- oder Telefonkonferenz vorzusehen. Zu den Regelungen verweist das Gesetz an dieser Stelle auf § 38 Abs. 3 BPersVG. Dieser enthält im Grunde die Formulierungen, die auch in der befristeten Regelung des § 43 Abs. 2 BPersVG (alte Fassun...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.3 Fälle des Antragsrecht

§ 70 Abs. 1 Ziff. 1 LPVG BW: genereller Auftrag zur Beantragung von Maßnahmen, die der Förderung des Gemeinwohls dienen § 70 Abs. 1 Ziff. 2 LPVG BW: Genereller Auftrag zur Überwachung der Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen Tarifverträge etc. einschließlich Arbeitsschutzmaßnahmen, sowie Barrierefreiheit § 70 Abs. 1 Ziff. 3 LPVG BW: Unfall- und Gefahrenschutz, Arbeitsschutz §...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Dauer der Sprechstunde

Die Dauer der Sprechstunde ist weder bezüglich des einzelnen Gesprächs noch hinsichtlich der Gesamtdauer geregelt. Hier hat der Personalrat einen Ermessensspielraum, der unter Berücksichtigung des Gegenstandes der Besprechung und die konkreten Bedürfnisse der Beschäftigten einerseits, durch das Prinzip zum sparsamen Umgang mit den Mitteln und dem Grundsatz der vertrauensvoll...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9.3 Fiktion

Die Formulierung des § 69 Abs. 2 Satz 2 NPersVG legt nahe, dass durch Ablauf der Frist ohne Ablehnung die Zustimmung als erteilt gilt. Die Dienststelle ist zur Durchführung der Maßnahme binnen angemessener Frist verpflichtet, wenn sie nicht in der Frist des § 69 Abs. 2 Satz 1 – ggf. i. V. m. Satz 5 – mit schriftlicher Begründung oder per E-Mail gegenüber dem Personalrat abgel...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.11 Sonstige Besprechung

Davon zu unterscheiden ist das unabhängig von der Frage der Sprechstunde bestehende Recht des Personalrats, (ausgeübt durch einzelne Mitglieder) Beschäftigte auch während der Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen. Dieses Recht besteht nur ein einem aus § 62 BPersVG folgenden Auftrag der allgemeinen Überwachung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Es kann nur nac...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9.5 Weiteres Verfahren

Lehnt die Dienststelle ab, entspricht dies einer Nichteinigung im Sinne der §§ 70f NPersVG. Personalrat und Dienststelle haben das eigenständige und voneinander unabhängige Recht, die Angelegenheit nach § 70 Abs. 1 Satz NPersVG der Stufenvertretung vorzulegen. Bei der Stufenvertretung übernimmt die übergeordnete Dienststelle, die binnen Monatsfrist eine Stellungnahme zum Antr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10 Nordrhein-Westfalen

§ 66 Abs. 4 LPVG NW Im Rahmen der personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten, die gemäß § 72 LPVG NW der Mitbestimmung unterliegen, hat der Personalrat ein Antragsrecht. Dabei sind die Mitbestimmungstatbestände nach dem Antrag und der objektiven Zweckbestimmung der beabsichtigten Maßnahme zu prüfen.[1] 3.10.1 Zulässigkeit Soweit ein...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.3 Deliktische Haftung

Nach § 823 BGB haftet derjenige auf Schadensersatz, der Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich verletzt. Im Zusammenhang mit dem Rat oder der Auskunft eines Personalrats scheiden die ausdrücklich erwähnten, so genannten absoluten Rechte aus. Es kommt nur die Verletzung eines sonstigen Rechts in Betrac...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10.4 Weiteres Verfahren

Bereits die Mitteilung über die beabsichtigte Ablehnung löst die Folgen des § 66 Abs. 3 Satz 1 -3 LPVG NW aus. Auf die Mitteilung muss binnen 2 Wochen – wobei eine einvernehmliche Verlängerung möglich ist – mit dem Ziel der Verständigung erörtert werden. Kommt eine Einigung dennoch nicht zustande, so kann von Personalrat oder Dienststellenleitung das Stufenverfahren binnen 2 W...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7 Hessen

§ 41 HPVG Die Regelung ist wortgleich zum Bundesrecht. Auf die Kommentierung wird verwiesen. Der Personalrat entscheidet über die Einführung der Sprechstunden, hinsichtlich Zeit und Ort muss Einvernehmen mit dem Dienststellenleiter hergestellt werden. Wenn es bereits eingerichtete Sprechstunden und dafür zur Verfügung gestellte Räume gibt, bedarf es eines besonderen Grundes fü...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Reaktion der Dienststelle

Der Dienststelle obliegt die formelle und die materielle Prüfung des Vorschlags. § 77 Abs. 2 Satz 1 BPersVG gibt eine Frist von 6 Wochen vor, in der unter Angabe von Gründen eine Entscheidung über die beantragte Maßnahme gefällt werden soll. Mindestens ist ein Sachstandshinweis gefordert. Unmittelbare Konsequenzen oder auch Höchstbearbeitungszeiten sind der Vorschrift nicht z...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2 Bayern

Art. 43 BayPVG Art. 43 Abs. 1 BayPVG ist identisch mit der Bestimmung des BPersVG. Art. 43 Abs. 2 BayPVG regelt ein Recht der Teilnahme der Jugend- und Ausbildungsvertreter an den Sprechstunden für den Fall, dass diese keine eigenen Sprechstunden abhalten. Dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend. Daraus kann im Umkehrschluss auch ein grundsätzlich bestehende...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.13 Sachsen

§ 44 SächsPersVG § 44 Abs. 1 SächsPersVG erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 44 Abs. 2 SächsPersVG wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitiges Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. Sowohl der Personalr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.2 Ablehnung aus Sachgründen

Kommt die Dienststelle zur Zulässigkeit des Vorschlags, so prüft sie diesen in sachlicher Hinsicht. Grundsätzlich bestimmt der Inhalt des Mitbestimmungstatbestandes auch den Umfang des daraus abgeleiteten Initiativrechts. So ist die Mitbestimmung bei der Eingruppierung ein Mitbeurteilungsrecht und kein Mitgestaltungsrecht. Der Personalrat kann daher den Arbeitgeber auch nicht ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15 Schleswig-Holstein

§ 33 MBG SH § 33 Abs. 1 MBG SH erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 33 Abs. 2 MBG SH wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitiges Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. § 33 Abs. 3 MBG SH enthält eine nic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6 Hamburg

§ 46 HmbPersVG § 46 Abs.1 Satz 1 und 2 HmbPersVG stimmen mit der Regelung des Bundes überein. Die Einrichtung der Sprechstunde erfolgt hinsichtlich Zeit und Ort wie im Bund im Einvernehmen mit der Dienststelle. Ergänzend wird in § 46 Abs. 1 Satz 3 HmbPersVG der Rechtsweg für den Streitfall bestimmt. Es ist die Einigungsstelle anzurufen. Die Jugendvertretung kann nach § 46 Abs. ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.2 Verfahren

Den Umgang mit diesen Anträgen regelt § 70 Abs. 2 LPVG BW. Zu diesem Antrag soll der Leiter der Dienststelle binnen 3 Wochen schriftlich Stellung nehmen. Falls die Frist nicht eingehalten werden kann, ist ein Zwischenbescheid erforderlich. Die Ablehnung ist schriftlich oder elektronisch zu begründen, § 70 Abs. 2 Satz 2 LPVG BW. Für den Fall der Ablehnung ist kein Verweis in §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.9 Beamte in Privatbetrieben

Rz. 33 Soweit Beamte aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags, etwa im Rahmen einer Nebentätigkeit, in einem privatrechtlichen Unternehmen tätig werden, sind sie Arbeitnehmer i. S. d. § 5 Abs. 1. Problematisch sind die Fälle, in denen Beamte im Wege der Abordnung oder Zuweisung durch ihren Dienstherrn in einen Betrieb eingegliedert werden. Nach der früheren Entsprech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 37 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt (vgl. Rz. 30 ff.). In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifisch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Einen Freistellungsauftrag kann der unbeschränkt stpfl. Gläubiger nur für die Kapitalerträge erteilen, die ihm aus Wertpapierdepots oder Konten zufließen, die bei dem jeweiligen Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle unter seinem Namen geführt werden (Rz. 102ff.). Rz. 25a Gebühren darf das Kreditinstitut für die Einrichtung, Änderu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (7) Kündigung

Rz. 68 Bei der vertraglichen Regelung von Kündigungsfristen sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestkündigungsfristen zu beachten (§ 622 BGB). Da eine ordentliche Kündigung im befristeten Arbeitsverhältnis generell ausgeschlossen ist, bedarf es einer vertraglichen Regelung des Rechts zur ordentlichen fristgerechten Kündigung, was insbesondere bei einer längeren Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 412 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[735] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach §§ 151 Abs. 2, 152 SGB IX auf Antrag des behinde...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3 Mitbestimmung

Die Personalvertretungsgesetze der Bundesländer sowie auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthalten Bestimmungen, deren Rechtsfolgen von der Anzahl der unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes fallenden Personen abhängen. Dazu gehören i. d. R. die Bestimmungen zur Größe der Personalvertretung, der Anzahl der freizustellenden Mitglieder und der M...mehr

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Versetzung / 10 Beteiligung der Personalvertretung

10.1 Mitbestimmung des Personalrats Hinweis Die folgenden Ausführungen zur Mitbestimmung des Personalrats beziehen sich auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze können hiervon abweichen. Zur Wirksamkeit einer Maßnahme i. S. d. § 4 TVöD ist die Beteiligung des Personalrats vorgeschrieb...mehr

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Versetzung / 10.1 Mitbestimmung des Personalrats

Hinweis Die folgenden Ausführungen zur Mitbestimmung des Personalrats beziehen sich auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze können hiervon abweichen. Zur Wirksamkeit einer Maßnahme i. S. d. § 4 TVöD ist die Beteiligung des Personalrats vorgeschrieben (§ 78 Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 BPersVG...mehr

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Versetzung / 10.3 Sonderproblem: Versetzung von Personalrats-/Betriebratsmitgliedern

Personalratsmitglieder Bei Personalratsmitgliedern besteht durch § 55 Abs. 2 BPersVG eine erhebliche Einschränkung der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes: Mitglieder des Personalrats dürfen gegen ihren Willen nur versetzt, abgeordnet oder unter Wechsel des Dienstorts umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen di...mehr

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Versetzung / 10.2 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ausgangspunkt für die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats ist § 99 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das BetrVG kennt als mitbestimmungspflichtige Maßnahme die Versetzung, die sich jedoch von der Versetzung i. S. d. § 4 TVöD grundlegend unterscheidet. Nach dem in § 95 Abs. 3 BetrVG geregelten weiten Versetzungsbegriff ist di...mehr

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Versetzung / 9.5 Geltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Erfolgt eine Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung, stellt sich die Frage, ob die Dienst- und Betriebsvereinbarungen des abgebenden und/oder aufnehmenden Arbeitgebers auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Der persönliche Geltungsbereich einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung erstreckt sich zunächst auf alle Arbeitnehmer des Betriebs/der Dienststelle, die mit dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 6 Sonderfall: Mitbestimmung beim Arbeitsschutz des öffentlichen Dienstes

Abweichend von den Regeln und Abläufen zur Mitbestimmung in der Privatwirtschaft stellt sich, bei ansonsten absolut identischen Arbeitsschutzvorschriften, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst dar. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Einsetzen der Mitbestimmung auf den Punkt fixiert, ab dem aus der – insoweit noch mitbestimmungsfreien – Gefährdungsanalyse Maßnah...mehr