Fachbeiträge & Kommentare zu Realteilung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Übergang der Buchführungspflicht

Rn. 171 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Gem § 141 Abs 3 AO geht eine beim Rechtsvorgänger rechtswirksam begründete Buchführungsverpflichtung auf denjenigen über, der den Betrieb im Ganzen zur Bewirtschaftung als Eigentümer (durch Kauf, Erbfall, vorweggenommene Erbfolge) o Nutzungsberechtigter (durch Pacht, Wirtschaftsüberlassung, Einbringung in eine PersGes usw) übernimmt; eine Ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Ausschluss der Durchschnittssatzgewinnermittlung für Rechtsnachfolge im laufenden Wj (§ 13a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 95 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Geht ein luf Betrieb während eines laufenden Wj im Ganzen – (teil-)entgeltlich wie unentgeltlich – zur Bewirtschaftung als Eigentümer, Miteigentümer, Nutzungsberechtigter oder durch Umwandlung auf einen Rechtsnachfolger über, hat dieser gemäß § 13a Abs 1 S 3 EStG für den restlichen Teil des laufenden (Rumpf-)Wj den Gewinn weiterhin nach der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.4.1 Herleitung des Jahresertrags aus dem regelmäßigen Ermittlungszeitraum

Rz. 335 Der für die Schätzung des künftigen Jahresertrags maßgebliche Durchschnittsertrag ist nach § 201 Abs. 2 S. 1 BewG möglichst aus den Betriebsergebnissen der letzten 3 vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten. Anstelle des drittletzten abgelaufenen Wirtschaftsjahres ist nach § 201 Abs. 2 S. 2 BewG das gesamte Betriebsergebnis eines am Bewert...mehr

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WEG-Streitigkeit: Klage auf... / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumslage gibt es 2 Wohnungseigentümer. Wohnungseigentümerin K ist Eigentümerin der Wohnungseigentumsrechte 1 und 2, bei denen das Sondereigentum im Gebäude Y gelegen ist, Wohnungseigentümerin B die Eigentümerin des Wohnungseigentumsrechts 3, bei dem das Sondereigentum im Gebäude Z gelegen ist. Mit notariellem Vertrag ändern K und B die Teilungserklärung, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8.3 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einer Personengesellschaft

Rz. 194 Handelt es sich bei dem Betrieb, für den der Zins- bzw. EBITDA-Vortrag festgestellt ist, um eine Personengesellschaft, verfallen die Vorträge nach § 4h Abs. 5 S. 1 EStG vollständig, wenn der Betrieb der Personengesellschaft aufgegeben oder auf einen anderen Stpfl. oder eine andere Mitunternehmerschaft übertragen wird. Die Vorträge verfallen gem. § 4h Abs. 5 S. 2 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Folgewirkungen auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 242 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringung als schädlicher Vorgang für andere St-Vergünstigungen Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gem § 20 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3 Keine Sacheinlage bei Umwandlung ohne neue Anteile

Tz. 176 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG liegt mangels Gewährung neuer Anteile bei einer Umwandlung im Wege der Verschmelzung oder Spaltung (Auf- oder Abspaltung) nicht vor, wenn ein vollständiges Kap-Erhöhungsverbot nach §§ 54 Abs 1 S 1, 68 Abs 1 S 1 UmwG (ggf iVm § 125 UmwG) besteht (glA s S/H/S, 7. Aufl, § 20 UmwStG Rn 211, s R/H/vL, 2. Auf...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 19 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2021 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesellschaf...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mitunternehmer anteilig entfallende Gewerbeertrag bzw. (mit Minuszeichen) der Gewerbeverlust im laufe...mehr

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Coronahilfen richtig buchen / 3.4 Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021)

Anschließend an die 2. Phase der Überbrückungshilfe erfolgt ab November 2020 die Förderung der Betriebe, die von der Coronakrise stark betroffen sind, über die Überbrückungshilfe III. Vorgesehen ist die Maßnahme für Unternehmen, die nicht direkt oder indirekt von den Schließungsmaßnahmen von Bund und Ländern betroffen sind, aber in der Zeit von November 2020 bis Juni 2021 ho...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 145 Angesprochen ist die Überführung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen oder die Übertragung vorstehender Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter zwischen Mitunternehmern bzw. Mitunternehmerschaften. Speziell auf die Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) bezogen sind in diese...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Auseinandersetzung von Personenzusammenschlüssen

Rn. 169 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Bruchteilsgemeinschaften bzw Miteigentümergemeinschaften kann jeder Miteigentümer gemäß § 752 BGB die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch Teilung in Natur (Realteilung) verlangen. Zivilrechtlich stellt sich der Aufhebungsvertrag als Austauschvertrag dar, dh dem erworbenen Gegenstand steht der Verlust des ideellen Anteils an dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Identität zwischen angeschafftem und veräußertem WG

Rn. 101 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Tatbestand des § 23 EStG ist nur dann erfüllt, wenn es sich bei dem veräußerten WG um das Gleiche handelt, das angeschafft wurde. Daraus ergibt sich das Erfordernis der Nämlichkeit zwischen angeschafftem und veräußertem WG. Nämlichkeit setzt jedoch keine absolute Identität voraus. Erforderlich ist vielmehr eine sog wirtschaftliche Ident...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erbfall

Rn. 130 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Von § 23 EStG werden unentgeltliche Übertragungsakte nicht erfasst. Erbschaft, Vermächtnis und Schenkung schließen mangels Entgeltlichkeit eine Anschaffung bzw Veräußerung grundsätzlich aus. Unentgeltlich ist auch die Aufhebung von Miteigentum in Gestalt der Realteilung, insb handelt es sich hierbei um keinen Tauschvorgang (BFH vom 05.07.19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erbauseinandersetzung

Rn. 140 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die höchstrichterliche Rspr unterscheidet zwischen Erbfall und Erbauseinandersetzung und wertet auch Ausgleichszahlungen an weichende Miterben in gewissen Grenzen als entgeltlichen Vorgang (vgl BFH vom 05.07.1990, GrS 2/89, BStBl II 1990, 837; BMF vom 14.03.2006, BStBl I 2006, 253). Die Grundsätze zur einkommensteuerlichen Behandlung der Er...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Dem Grundsatz der gesellschaftsrechtlichen Wahlfreiheit bezüglich der Ausgestaltung der Zusammenfassung von Sachwerten, Kapital sowie Humankapital zur ertragbringenden Leistung in Form einer Unternehmung folgend, steht den Eigentümern einer Unternehmung die Wahl der rechtlichen Ausgestaltung der unternehmerischen Tätigkeit in weiten Grenzen frei. Der Ausübung einer unt...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 65 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. Über das UmwStG hinausgehende Regelungen mit steuerneutralem Charakter (z. B. die Anwachsung, Realteilung oder...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 6 Beendigung einer OHG

Eine OHG wird insbesondere dadurch aufgelöst (§ 138 HGB), dass ein Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung gefasst wird, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das OHG-Vermögen erfolgt, ein zuvor vereinbarter Zeitablauf eintritt oder eine gerichtliche Entscheidung dies anordnet. Als Folge der Auflösung findet im Regelfall eine Liquidation statt (§ 143 HGB), die dem Ausgl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 35 Dieser Zwang zur Einheitlichkeit (Rz. 34) hat zur Folge, dass die Entscheidungsmöglichkeit des Einzelnen eingeschränkt ist. Für die Ausübung des Wahlrechts kommt es primär auf etwaige vertragliche Regelungen an.[1] Wegen einer entsprechenden Anwendung des Grundsatzes, dass Abschreibungen bei mehreren Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden dürfen, auf die Norma...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.4 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 121 Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gegeben bei entgeltlichem Gesellschafterein- oder -austritt bei einer bestehenden Mitunternehmerschaft. Bei der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG i. V. m. §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, a...mehr

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Grundstückteil: Abschreibung / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG Köln anders! Nach wohl nicht mehr bestrittener Auffassung setze eine Realteilung (= die Veräußerung einer Teilfläche) trotz § 1 Abs. 4 WEG nicht voraus, dass das Wohnungseigentum insgesamt aufgehoben werde. Die "Abschreibung" eines realen Grundstückteils des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks sei ohne Aufhebung sämtlicher "Sondereigentumsrechte" ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Durchführung der Realteilung

Rz. 662 Grundlage der Realteilung ist eine Klausel im Gesellschaftsvertrag oder in Ermangelung entsprechender Regelungen ein Gesellschafterbeschluss, wonach die Gesellschaft ohne Liquidation durch Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf die Gesellschafter beendet werden soll. Rz. 663 Es ist sinnvoll, dass die Gesellschafter neben dem Gesellschafterbeschluss noch einen Ause...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Realteilung einer KG

a) Ausgangsfall Rz. 658 An der A & B GmbH & Co. KG sind A und B als Kommanditisten je zur Hälfte beteiligt. Komplementärin ist die A & B Verwaltungs-GmbH, an der A und B ebenfalls je zur Hälfte beteiligt sind. Die Komplementärin ist am Vermögen der A & B GmbH & Co. KG nicht beteiligt und hat keine Einlage geleistet. A und B beabsichtigen, sich zu trennen. Die Trennung soll mög...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 5. Realteilung (Naturalteilung)

a) Gesellschaftsrecht Rz. 579 Durch eine Realteilung (auch "Naturalteilung" genannt) kann das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter aufgeteilt (übertragen) werden. Die Realteilung führt zu einer Aufspaltung und Beendigung der Personengesellschaft. Nicht möglich ist eine Realteilung bei Kapitalgesellschaften. Rz. 580 Wie der Begriff "Einbringun...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Realteilung

Rz. 410 Den umgekehrten Vorgang zur Einbringung stellt die Realteilung dar. Zivilrechtlich ist die Beendigung einer Personenhandelsgesellschaft entweder im Rahmen der Liquidation (§ 145 Abs. 1, § 161 Abs. 2 HGB) oder der Realteilung durchzuführen. Die Realteilung bzw. Naturalteilung wird in der Zivilrechtsprechung als "andere Art der Auseinandersetzung" der Personengesellsch...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Realteilung mehrgliedriger Gesellschaften

Rz. 413 Wird eine mehrgliedrige Personengesellschaft in der Weise aufgelöst, dass ihre Tätigkeit beendet und das Betriebsvermögen real geteilt sowie die bisherige Tätigkeit in Betrieben der Einzelunternehmer fortgeführt wird, ist anerkannt, dass eine Realteilung i.S.d. § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG gegeben ist. Abweichend vom Grundsatz des § 16 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 16 Abs. 2 ESt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Rechtsfolgen der Realteilung

Rz. 412 Werden die Voraussetzungen einer Realteilung nach § 16 EStG erfüllt, treten die folgenden, in der Regel günstigen Rechtsfolgen ein:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Steuerlicher Überblick

Rz. 583 Durch eine Realteilung kann eine Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen gewinnneutral auseinandergesetzt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerneutrale Realteilung finden sich in § 16 Abs. 3 Satz 2–4 EStG .[1089] Danach muss der aufnehmende Gesellschafter im Rahmen einer Realteilung für die einzelnen Wirtschaftsgüter zwingend die Buchw...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Gesellschaftsrecht

Rz. 579 Durch eine Realteilung (auch "Naturalteilung" genannt) kann das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter aufgeteilt (übertragen) werden. Die Realteilung führt zu einer Aufspaltung und Beendigung der Personengesellschaft. Nicht möglich ist eine Realteilung bei Kapitalgesellschaften. Rz. 580 Wie der Begriff "Einbringung" entstammt auch der...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / hh) Einbringungen gem. § 24 UmwStG und Realteilungen

(1) Anwendungsbereich des § 24 UmwStG Rz. 401 Die steuerlichen Regelungen zur Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs und eines Mitunternehmeranteils in § 24 UmwStG decken verschiedene Sachverhalte ab:mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Auseinandersetzung

Rz. 8 Die Auseinandersetzung unter den Miterben führt – obwohl eine Betriebsaufgabe auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der Erbengemeinschaft vorliegt – nicht zu einer Gewinnrealisierung, wenn und soweit die Voraussetzungen für eine gewinnneutrale Realteilung [9] eingehalten sind und Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht in das Privatvermögen eines Beteiligten...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Gestaltungsüberlegungen

Rz. 659 Die A & B GmbH & Co. KG kann nicht nach dem UmwG aufgespalten werden. Denn in der Aufzählung des § 124 UmwG fehlt der in das Handelsregister eingetragene Einzelkaufmann als möglicher aufnehmender Rechtsträger einer Spaltung. Eine Spaltung nach den Vorschriften des UmwG ist somit nur möglich, wenn an der aufzuspaltenden Personenhandelsgesellschaft ausschließlich ander...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Voraussetzungen

Rz. 411 Nach den Realteilungsregelungen in § 16 EStG gelten folgende Voraussetzungen:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerrecht

Rz. 981 Die GmbH & Co. KG bietet heute auch zahlreiche steuerliche Vorteile.[1347] Dazu gehören u.a.:mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Einkommensteuer

Rz. 57 Die Rechtsnachfolge des oder der Erben in die Unternehmerstellung des Erblassers hat zur Folge (vgl. bereits unter Rdn 6 ff.), dass diese in die Unternehmerstellung des Erblassers, ggf. als Mitunternehmer nachfolgen.[130] Das hat Konsequenzen insb. für die Qualifizierung der laufenden Einkünfte, die die Miterben aus dem ererbten Unternehmen ziehen. Eine Rückwirkung de...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (d) Ausscheiden aus einer fortbestehenden Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung

Rz. 414 Die Rspr. hat den Anwendungsbereich der Realteilungsregeln über den unstreitigen Fall der Auflösung einer bestehenden Mitunternehmerschaft um eine neue Fallgruppe (die sog. unechte Realteilung) erweitert. Die Realteilungsregelungen der § 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG können auch bei Ausscheiden aus einer fortbestehenden Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung angewe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Steuerfolgen der Liquidation

Rz. 965 Die Liquidation einer gewerblich oder freiberuflich tätigen KG ist eine nach § 16 Abs. 3 EStG (ggf. i.V.m. § 18 Abs. 3 EStG) steuerpflichtige Aufgabe des Betriebes.[1318] Soweit Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens veräußert oder in das Privatvermögen überführt werden, werden die darin vorhandenen stillen Reserven aufgedeckt.[1319] Der hierbei entstehende Gewinn is...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Sachkapitalerhöhung bei der Komplementär-GmbH

Rz. 679 Eine steuerlich zumindest theoretisch interessante Möglichkeit der Umwandlung der KG in eine GmbH besteht darin, das Gesellschaftsvermögen der KG im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung durch Einzelrechtsnachfolge auf die Komplementär-GmbH zu übertragen. Dadurch erhält die KG mehrere Geschäftsanteile mit unterschiedlichen Nennbeträgen (§ 5 Abs. 2 und Abs. 3 GmbHG). Die N...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Tabellarischer Überblick

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (2) Einkommensteuer

Rz. 91 Die Rechtsnachfolge in den Gesellschaftsanteil erfolgt einkommensteuerlich[176] zwingend zu Buchwerten (§ 6 Abs. 3 Satz 1 und 3 EStG). Eine Gewinnrealisierung scheidet infolge der Nachfolge aus. Die Erben werden – sofern eine zu Gewinneinkünften führende Tätigkeit oder gewerbliche Prägung der Gesellschaft vorliegt – zu Mitunternehmern der Gesellschaft. Die einfache Na...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Ausgangsfall

Rz. 658 An der A & B GmbH & Co. KG sind A und B als Kommanditisten je zur Hälfte beteiligt. Komplementärin ist die A & B Verwaltungs-GmbH, an der A und B ebenfalls je zur Hälfte beteiligt sind. Die Komplementärin ist am Vermögen der A & B GmbH & Co. KG nicht beteiligt und hat keine Einlage geleistet. A und B beabsichtigen, sich zu trennen. Die Trennung soll möglichst steuerne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Grundstücksteilung bei Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 6 Ist das Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt, sind drei Arten von Teilung zu unterscheiden (dazu vgl. Rdn 40 ff.):mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / i) Nachbesteuerung

Rz. 48 § 13a Abs. 6 ErbStG enthält Nachsteuerbestimmungen. Diese wirken auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück, mit der Rechtsfolge, dass der Nachfolger verschuldensunabhängig mit seinem gesamten Privatvermögen für wirtschaftliche Entwicklungen und deren Nachsteuerfolgen haftet. So löst bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesel...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Numerus clausus des UmwG und Zulässigkeit von Umstrukturierungen nach allgemeinen Vorschriften

Rz. 589 Fraglich ist zunächst, inwieweit Umstrukturierungen nach allgemeinen Vorschriften unter der Geltung des Umwandlungsrechts noch zulässig sind. Nach § 1 Abs. 2 UmwG ist eine Umwandlung i.S.v. § 1 Abs. 1 UmwG außer in den im UmwG geregelten Fällen nur dann möglich, wenn sie durch ein anderes Bundes- oder Landesgesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Damit wird klargestellt,...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einkommensteuer

Rz. 824 Einkommensteuerlich führt die Fortsetzungsklausel beim Ableben eines Gesellschafters einer gewerblichen KG zu einer Aufgabe des Mitunternehmeranteils in der Person des Erblassers. Soweit der Abfindungsanspruch das steuerliche Kapitalkonto im Zeitpunkt des Erbfalls übersteigt, entsteht aufseiten des Erblassers ein Veräußerungsgewinn gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG.[1100] ...mehr