Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Spanien: Balearische Inseln / VI. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 103 Auf die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft findet gemäß Art. 1 Abs. 5 CDCIB das subsidiär anwendbare Recht des Código Civil Anwendung.mehr

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Ungarn / 9. Das Fiskuserbrecht und das Erbrecht der lokalen Gemeinde

Rz. 85 Das Erbrecht des Staates ist im ungarischen Recht eindeutig zivilrechtlicher Natur; es handelt sich hierbei nicht um ein hoheitliches Aneignungsrecht. Das Ptk. sieht seit dem 1.7.2023 zwei Ebene des Erbrechts des Staates vor: a) Erbrecht der lokalen Gemeinde Rz. 86 Seit dem 1.7.2023 erbt die inländische Liegenschaft des (mangels sonstigen Erben verstorbenen) Erblassers ...mehr

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Portugal / 2. Erbfähigkeit

Rz. 45 Grundsätzlich sind alle natürlichen Personen, die im Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft geboren oder bereits gezeugt sind oder nach dem Tod (post mortem) im Wege der künstlichen Befruchtung nach geltendem Recht gezeugt werden, erbfähig, soweit sie nicht von Gesetzes wegen ausgeschlossen sind (Art. 2033 Abs. 1 CC). Eine Erweiterung der Erbfähigkeit (capacidade sucessó...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 57 Die Erwägungen des Berufungsgerichts hielten der revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes konnte auf der Grundlage des für die revisionsrechtliche Prüfung maßgeblichen Sachverhalts nicht verneint werden. Die Revision wandte sich mit Erfolg gegen die Beurteilung des Berufungsgeric...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Allgemeines

Rz. 116 Hatte der Erblasser sein Domizil außerhalb Englands, kommt es zwar inhaltlich zu keinen Besonderheiten beim probate bzw. der letters of administration, da diese auf englischem Recht als lex fori basieren. Sowohl bei der Auswahl der Person des personal representative, für die r. 30 N.C.P.R. 1987 eigene Kriterien aufstellt, als auch beim Nachlassverfahren sind jedoch A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.5 Erneute Entsendung

Eine erneute Entsendung desselben Arbeitnehmers ist zulässig, wenn zwischen der vorangegangenen und der erneuten Entsendung mindestens 2 Monate vergangen sind. Die erneute Entsendung kann auch für denselben Arbeitgeber in denselben Mitgliedstaat erfolgen.mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / III. Bestellung eines personal representative

Rz. 187 Das Erbrecht der common law-Staaten (in Europa das Vereinigte Königreich, Irland, Zypern) geht von einem Übergang des Nachlasses auf einen Nachlassverwalter aus (personal representative). Dieser hat als testamentarisch benannter executor bzw. als vom Gericht ausgewählter administrator den Nachlass unter Aufsicht des Gerichts abzuwickeln und den verbleibenden Nettonac...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Erwerb von Todes wegen, § 3 ErbStG

Rz. 98 In § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG wird als Erwerb von Todes wegen "der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), durch Vermächtnis (§§ 2147 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs)" genannt. Da das deutsche Erbschaftsteuergesetz auf die Begriffe des deutschen Z...mehr

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Luxemburg / d) Erbverträge, Erbverzichte

Rz. 33 Erbverträge und Erbverzichte sind vom Haager Übereinkommen nicht umfasst. Entsprechend der französischen Auffassung werden sie materiell-rechtlich – und damit dem Erbstatut unterliegend – qualifiziert. Rz. 34 Art. 25 EuErbVO eröffnet bei Vorliegen dessen Voraussetzungen auch luxemburgischen Erblassern nunmehr die Möglichkeit der Abfassung von Erbverträgen.mehr

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Belgien / 2. Erblasser mit letztem gewöhnlichem Wohnsitz in Belgien

Rz. 104 Gemäß Art. 78 IPRG richtete sich die Abwicklung in Bezug auf das bewegliche und das in Belgien belegene unbewegliche Vermögen i.d.R. ausschließlich nach belgischem Erbrecht. Das im Ausland belegene unbewegliche Vermögen wurde nach dem Recht des Belegenheitsort geregelt (die sogenannte Nachlassspaltung, die nun im Rahmen der EuErbVO außer Kraft ist).mehr

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Finnland / a) Allgemeines

Rz. 51 Die gewillkürte Erbeinsetzung ist dem finnischen Recht fremd. Nur die gesetzlichen Erben können Erben sein. Gleichwohl gibt es die Möglichkeit für den Erblasser, vollständig über seinen Nachlass zu verfügen.mehr

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Norwegen [1] / 5. Nottestament

Rz. 50 Das norwegische Recht kennt zwei Formen des Nottestaments: das mündliche Nottestament mit Zeugen und das schriftliche Nottestament ohne Zeugen. a) Nottestament mit Zeugen Rz. 51 Ist der Testator durch eine plötzliche und gefährliche Erkrankung oder eine andere Notsituation daran gehindert, ein schriftliches Testament zu erstellen, so kann er die testamentarische Verfügu...mehr

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Österreich / 1. Einführung

Rz. 11 Erbe ist derjenige, der einen Anspruch auf die ganze Verlassenschaft oder auf eine bestimmte Quote der Verlassenschaft besitzt. Der Erbe hat ein absolutes, d.h. ein gegen jedermann durchsetzbares Recht. Der Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen. Rz. 12 Zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören der Ehepartner bzw. der eingetragene Partner, die nächsten leiblic...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / 1. Anerkennung nach Art. 39 EuErbVO und die Wirkung

Rz. 92 Nach Art. 39 Abs. 1 EuErbVO werden die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten kraft Gesetzes anerkannt. Ein Anerkennungsverfahren findet nicht statt. Die anzuerkennende Entscheidung entfaltet im anderen Mitgliedstaat die gleichen prozessualen Wirkungen wie im Ursprungsmitgliedstaat (Wirkungserstreckung).[183] Das Recht des Ursp...mehr

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Portugal / 2. Testamentsregister

Rz. 152 Bereits seit 1950 existiert in Portugal ein Zentrales Testamentsregister, das vom Instituto dos Registos e do Notariado (iRN – Institut der Register und Notariate) geführt wird und damit unmittelbar dem portugiesischen Justizministerium (Ministerio de Justiça) angegliedert ist. iRN – instituto dos registos e do notariado Rua Rodrigo Fonseca, 202 1099–033 Lissabon registo...mehr

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Deutschland / 4. Vermächtnis

Rz. 74 Gemäß § 1939 BGB kann der Erblasser einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen (Vermächtnis [60]). Im Unterschied zur Erbeinsetzung wird der Vermächtnisnehmer nicht dinglich am Nachlass beteiligt, das Vermächtnis begründet lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch des Bedachten (§ 2174 BGB).[61] Rz. 75 Inhalt eines Vermächtnisses kann...mehr

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Ungarn / 3. Erbschaftsgebühr bei einem Erbvertrag

Rz. 323 Wie bereits erörtert (siehe Rdn 194), ist der Erbvertrag nach dem ungarischen Recht ein entgeltlicher Vertrag. Die Gebührenzahlungspflicht des vertraglichen Erben richtet sich daher nach den Regelungen der entgeltichen Vermögensübertragung. Der allgemeine Satz der bei einem Erbvertrag anzuwendenden Erbschaftsgebühr beträgt – soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt ...mehr

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Österreich / 3. Ehepartner und eingetragener Partner

Rz. 20 Erbrechte des Ehepartners oder eingetragenen Partners bestehen nur während aufrechter Ehe oder eingetragener Partnerschaft. Ist die Ehe oder eingetragene Partnerschaft im Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen rechtskräftig aufgelöst, hat der frühere Ehegatte oder eingetragene Partner kein Erbrecht. Zum Verlust des gesetzlichen Erbrechts im Auflösungsverfahren kommt es ...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 1. Zulässigkeit, Auslegung und Arten von Erbverträgen

Rz. 48 Mit dem Gesetz betreffend die gewillkürte Erbfolge durch Erbvertrag[84] (Erbvertragsgesetz, nachfolgend "ErbVG") sind mit Wirkung ab dem 17.1.2023 umfassende Regelungen zu den balearischen Erbverträgen in Kraft gesetzt worden.[85] Die Vorschriften der CDICB, die zuvor Regelungen zu den Erbverträgen enthielten, sind aufgehoben worden.[86] Die Vorschriften der Art. 6 un...mehr

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Norwegen [1] / d) Entziehung des Pflichtteils

Rz. 65 Das Recht, einem Pflichtteilsberechtigten dessen Pflichtteil ganz zu entziehen, ist in § 55 ADL geregelt. Danach kann der Erblasser testamentarisch bestimmen, dass ein Berechtigter seinen Pflichtteil nicht erhalten soll, wenn er sich gegenüber einem bestimmten Personenkreis wegen eines Verbrechens strafbar gemacht hat. Dieser Personenkreis umfasst neben dem Erblasser ...mehr

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Rumänien / 4. Der Voraus des Ehegatten

Rz. 15 Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten umfasst auch ein besonderes Wohnrecht des überlebenden Ehegatten in der gemeinsamen Ehewohnung (Art. 973 CCN). Dieses Recht erlischt mit der Nachlassteilung, dauert aber zumindest ein Jahr und verfällt, wenn der überlebende Ehegatte in dieser Zeit wieder heiratet (Art. 973 Abs. 4 CCN). Rz. 16 Erbt er nicht mit Abkömmlingen, so er...mehr

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Frankreich / 1. Unstreitige Sachverhalte

Rz. 219 Ein dem deutschen Recht vergleichbares, förmliches Erbscheinsverfahren ist dem französischen Recht fremd.[139] Nach Art. 730 C.C. kann die Erbenstellung durch alle Beweismittel nachgewiesen werden. In der Praxis werden bei unstreitigen Sachverhalten notarielle Urkunden zum Nachweis der Erbeneigenschaft verwendet. Die geläufigste[140] und in den Art. 730–1 ff. C.C. ei...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Testamentsformen

Rz. 54 Bezüglich der Form unterscheidet das bosnisch-herzegowinische Recht zwischen ordentlichen und außerordentlichen Testamenten sowie zwischen privaten und öffentlichen Testamenten. Rz. 55 Das eigenhändige Testament (holographe Testament) ist nur unter der Voraussetzung, dass es vollständig durch eigene Hand des Erblassers geschrieben und unterschrieben worden ist, gültig....mehr

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Kroatien / I. Allgemeine Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Testaments

Rz. 22 Die Testierfähigkeit tritt gem. Art. 26 Abs. 1 ErbG mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein, vorausgesetzt, der Testator ist fähig, ein unabhängiges eigenes Urteil zu bilden. Verfügungen von Todes wegen sind ausschließlich als testamentarische und jederzeit widerrufliche Verfügungen möglich. Rz. 23 Die Wirksamkeit gemeinschaftlicher Testamente ist nicht eindeutig geset...mehr

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Griechenland / 2. Ordentliche Testamentsformen

Rz. 46 Im griechischen Recht[39] werden die Testamente nach Art und Weise der Errichtung wie folgt unterschieden: a) Öffentliches Testament Rz. 47 Dieses Testament kann vor einem Notar unter Mitwirkung von drei Zeugen oder mit einem zweiten Notar unter Mitwirkung eines Zeugen durch mündliche Erklärung errichtet werden (Art. 1724 ff. grZGB). Ausnahmsweise kann es für die im Aus...mehr

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Italien / 1. Schenkung von Todes wegen

Rz. 191 Das Verbot der patti successori erfasst auch Schenkungen von Todes wegen. Als solche unzulässigen Schenkungen von Todes wegen werden Schenkungen nach h.L. angesehen, wenn sie mortis causa erfolgen, also der Tod selbst den Grund der Zuwendung bildet,[305] während Schenkungen post mortem zulässig sind. Die Abgrenzung zwischen beiden Formen ist schwierig und umstritten....mehr

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Irland / 2. Nachlassverfahren bei der Vererbung von in Irland belegenem Nachlassvermögen bei einem zuletzt in Deutschland lebenden Erblasser

Rz. 198 Nach Art. 4 EuErbVO sind die deutschen Gerichte für Nachlassverfahren zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Der gewöhnliche Aufenthalt ist autonom zu bestimmen und umfasst nach Auslegung des EuGH – ähnlich wie das domicile – neben der objektiven auch eine subjektive Komponente.[302] Die Zuständigkeit erstreckt sich...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Mögliche Ursachen für einen internationalen Entscheidungsdissens

Rz. 194 Als Ursache für den internationalen Entscheidungsdissens kommt in erster Linie eine abweichende Anknüpfung des Personalstatuts in Betracht. Das trifft z.B. dann zu, wenn ein im Inland lebender Erblasser Angehöriger eines ausländischen Staates ist, der das Erbstatut an die Staatsangehörigkeit anknüpft, und der Erblasser dieses Recht nicht oder ein anderes Recht als Er...mehr

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Slowakei / 2. Erste Ordnung

Rz. 11 In der ersten Ordnung erben die Kinder und der Ehegatte des Erblassers zu jeweils gleichen Teilen.[3] Die Kinder des Erblassers können ausschließlich in der ersten Ordnung erben und ihre Stellung als Erben ist nicht an eine Erbstellung des Ehegatten gebunden. Falls ein Kind nicht erbt, geht sein Erbteil zu gleichen Teilen auf dessen Kinder über. Erben auch diese Kinde...mehr

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Italien / VI. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 323 Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen.[473] Gerade bei Wegzug des Erblassers oder Schenkers aus Deutschland nach Italien besteht wegen der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 b) ErbStG (persönliche Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige auch binnen fünf Jahren nach Wegzug) die Gefahr ...mehr

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Zypern (Republik Zypern) / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 9 Die Testierfähigkeit beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Ordentliche Testamentsform ist das Zwei-Zeugen-Testament, das vom Erblasser und von den Zeugen gemeinsam am Ende und am Ende jeder Seite unterschrieben werden muss.[6] Der Testator muss das Testament in Gegenwart sämtlicher Zeugen unterschreiben bzw. ihnen gegenüber die Unterschrift als seine Eigene anerk...mehr

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Luxemburg / 3. Vermächtnis

Rz. 70 Jede Zuwendung des Erblassers durch letztwillige Verfügung erfolgt durch Vermächtnis (legs). Unterschieden wird zwischen dem Rz. 71 Das Universalvermächtnis (legs universel) entspricht am ehesten der deutschen Erbeinsetzung und ist diejenige testamentarische Verfügung, durch die der Erblasser e...mehr

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Deutschland / 3. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 179 Insbesondere bei Lebensversicherungsverträgen, aber auch im Zusammenhang mit Sparguthaben wird häufig zwischen Erblasser und Versicherung bzw. Bank vereinbart, dass im Fall des Todes die Versicherungsleistung bzw. das Sparguthaben an einen begünstigten Dritten ausgezahlt werden soll. In derartigen Fällen vollzieht sich der Erwerb häufig nicht erbrechtlich, sondern am...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / Literaturtipps

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Ungarn / c) Überblick über das Ehegüterrecht

Rz. 56 Die Regelungen des Ehegüterrechts sind in Buch IV des Ptk. (Familienrecht) enthalten.[56] Der gesetzliche Güterstand ist weiterhin die Gütergemeinschaft.[57] Nach den Vorschriften dieses Güterstandes gehört jeder Vermögensgegenstand zum Gesamtgut, mit Ausnahme desjenigen, der durch das Gesetz[58] als Sondervermögen eines der Ehegatten betrachtet wird. Zum Sondervermög...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 334 Die Revision hatte keinen Erfolg. Die Beurteilung des Berufungsgerichts, für die ab dem Jahr 1995 eingetretenen Verletzungsfolgen fehle der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang, war aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Rz. 335 Zutreffend war der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts zur Haftung für psychische Folgeschäden. Der haftungsrechtlich für ei...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / a) Grundsatz der Unwandelbarkeit

Rz. 69 Gemäß Art. 15 EGBGB a.F. wird das Güterstatut anhand der Umstände zum Zeitpunkt der Eheschließung angeknüpft.[72] Spätere Änderungen der Staatsangehörigkeit bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts wirken sich auf das Güterstatut nicht mehr aus, das Güterstatut bleibt über die gesamte Dauer der Ehe konstant (Grundsatz der Unwandelbarkeit des Güterstatuts).[73] Allerdings gib...mehr

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Bosnien und Herzegowina / I. Rechtsquellen

Rz. 1 Die Quellen des internationalen Erbrechts bzw. des Erbrechts im Allgemeinen sind im Bosnischen und Herzegowinischen Recht spezifisch aufgrund der spezifischen verfassungsrechtlichen Ordnung Bosnien und Herzegowinas. Als selbstständiger Staat existiert Bosnien und Herzegowina (nachfolgend auch: BuH) seit 1992 nach der Abspaltung von dem ehemaligen Jugoslawien.[1] Die Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3 Beendigung der Homeoffice-Tätigkeit und Widerruf

Video: Widerruf der Homeoffice-Berechtigung Über die Beendigung der Arbeit im Homeoffice sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich einvernehmliche Vereinbarungen treffen. Zu beachten ist dabei, dass es dem Arbeitgeber grundsätzlich gestattet sein kann, die Tätigkeit im Homeoffice einseitig zu beenden. Denn selbst wenn dem Mitarbeiter bis auf Weiteres die Möglichkeit e...mehr

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Frankreich / a) Wirksamkeitserfordernisse

Rz. 95 Das französische Recht kennt gem. Art. 969 C.C. drei Formen ordentlicher[78] Testamente. Formverstöße führen gem. Art. 1001 C.C. zur absoluten Nichtigkeit des Testaments, das Testament ist also ipso iure nichtig und muss nicht angefochten werden. Rz. 96 Das holographische Testament muss gem. Art. 970 C.C. eigenhändig ge- und unterschrieben und datiert sein.[79] Rz. 97 D...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / C. Exkurs: Örtliche Zuständigkeit

Rz. 75 Die EuErbVO regelt nur die internationale Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und lässt die innerstaatliche Zuständigkeit unberührt, Art. 2 EuErbVO. Die örtliche, sachliche und funktionale Zuständigkeit regelt daher das jeweilige nationale Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten.[152] Besteht die internationale Zuständigkeit Deutschlands aufgrund der Art. 4 ff. EuErbVO, rege...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / I. Allgemeines

Rz. 8 Das Erbrecht der Balearen ist in drei Büchern der CDCIB geregelt: Buch I widmet sich u.a. dem Erbrecht für Mallorca, Buch II dem Erbrecht Menorcas und Buch III dem für Ibiza und Formentera geltenden Erbrecht. Mit dem Gesetz 8/2022 sind zum 17.1.2023 die früher in der CDCIB enthaltenen Regelungen zu den spezifischen Erbverträgen der Balearen außer Kraft getreten und in ...mehr

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Türkei / 3. Nachlassinventar und amtliche Liquidation

Rz. 94 Zwischen den beiden Extrempositionen der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft gibt es zwei weitere Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung bzw. zum Haftungsausschluss. Entscheiden sich die Erben für die amtliche Liquidation, schließen sie damit ihre persönliche Haftung aus. Diese ist jedoch nur dann möglich, wenn sich alle Miterben für die amtliche Liquidation entschei...mehr

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Österreich / I. Wegfall der Erbschaftsteuer

Rz. 209 Mit Wirkung zum 1.8.2008 wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Österreich aufgehoben. Unentgeltliche Vorgänge sind aber nicht vollkommen steuerfrei, sondern werden in verschiedenen anderen Steuern erfasst. Rz. 210 Vorsicht ist allerdings bei ausländischen Wohnsitzen des Verstorbenen, Erben oder Vermächtnisnehmers geboten. In solchen Fällen können auch inländisch...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / III. Authentizität der Urkunde und deren Überprüfung

Rz. 130 Der autonome Begriff[253] der Authentizität wird von Erwägungsgrund 62 näher umschrieben. Er umfasst insbesondere die formalen und verfahrensrechtlichen Aspekte der Errichtung der öffentlichen Urkunde, insbesondere Echtheit der Urkunde, verfahrensrechtliche Formerfordernisse, Befugnis der Errichtungsbehörde und Einhaltung des einschlägigen Verfahrens. Zur Authentizit...mehr

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Italien / 1. Testierfähigkeit

Rz. 52 Die Testierfähigkeit beurteilt sich gem. Art. 47 it. IPRG nach dem Heimatrecht des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung; spätere Änderungen der Nationalität sind unerheblich. Eine Art. 26 Abs. 5 S. 2 EGBGB a.F. vergleichbare Regelung fehlt. Das von Art. 47 it. IPRG bestimmte Recht gilt auch für Fragen des Vorhandenseins und die Rechtsfolgen von Willensmäng...mehr

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Deutschland / 2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Rz. 20 In welcher Höhe der Ehegatte Erbe wird, ergibt sich zunächst aus § 1931 BGB. Daneben ist aber zu berücksichtigen, in welchem Güterstand die Eheleute im Zeitpunkt des Todes des Ehegatten gelebt haben. Lediglich wenn weder Verwandte der ersten Ordnung (d.h. Abkömmlinge des Erblassers) oder der zweiten Ordnung (Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge) noch Großeltern...mehr

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Malta / Literaturtipps

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Irland / 6. Lebensversicherung

Rz. 163 Unklar ist, ob der aus einer Lebensversicherung bei Tod des Versicherten zu zahlende Betrag im irischen Recht in den Nachlass fällt oder nicht.[225] Es empfiehlt sich daher, dass die Begünstigten ihren Anspruch auch gegenüber der Lebensversicherung geltend machen.mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 23 Soweit sich eine Doppelbesteuerung ergibt, ist zu prüfen, ob und ggf. wie und inwieweit diese vermieden werden kann. Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können sich aus unilateralen und bilateralen Regelungen ergeben. Rz. 24 Unilaterale Regelungen sind nationale Rechtsvorschriften, in denen der Gesetzgeber sein Besteuerungsrecht bei internationalen Sachve...mehr