Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Keine Auslegung einer uneingeschränkten Beiordnung

Rz. 133 Eine uneingeschränkte Beiordnung kann auch nicht dahin ausgelegt werden, dass darin eine Einschränkung enthalten sein müsste bzw. der Beiordnungsantrag eines auswärtigen Rechtsanwalts kann nicht (mehr) so verstanden werden, dass der Antrag gleichzeitig einen Verzicht auf Reisekosten darstellt.[268] Die frühere Rechtsprechung des BGH,[269] dass der Beiordnungsantrag e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Umsatzsteuer aus der Staatskasse

Rz. 53 Der Rechtsanwalt kann von der Staatskasse die Erstattung der auf seine Umsatzsteuer entfallenden Vergütung stets verlangen, wenn seine Leistung nach den Bestimmungen des UStG umsatzsteuerpflichtig ist (vgl. Anm. zu VV 7008).[116] Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des UStG.[117] Gem. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3a Abs. 4 S. 1, S. 2, S. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 38 regelt die Gebühren, die ein Rechtsanwalt im Vorabentscheidungsverfahren erhält. Unterschieden wird nach der Art des Ausgangsverfahrens. Danach fallen im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH nach Abs. 1 die für Rechtsmittelverfahren vorgesehenen Gebühren an, wenn im Ausgangsrechtsstreit die Gebühren nach Maßgabe von VV Teil 3 entstehen. Rz. 2 Entstehen im Ausga...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsätze bei der Wertfestsetzung

Rz. 96 In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten sich die Gerichtsgebühren nach dem GNotKG (§ 1 Abs. 1 GNotKG), soweit keine anderweitigen Bestimmungen getroffen sind, wie z.B. in den Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für die das FamGKG gilt (§ 1 Abs. 3 GNotKG, § 1 FamGKG). Die Gebühren nach dem GNotKG werden nach dem Wert berechnet, den der Gegens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vergütung aus der Landeskasse

Rz. 32 Der beigeordnete Rechtsanwalt kann seine Vergütung aus der Landeskasse verlangen (§ 45 Abs. 2). Dies setzt jedoch voraus, dass der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist (§ 45 Abs. 2). Ist der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, steht dem Anwalt gegen die Landeskasse allerdings nur ein Anspruch auf Vergütung eines Prozesskostenhil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 13 Zuständig für die Bewilligung ist das jeweils erkennende Gericht. Da es sich ebenso wie bei der Beiordnung um eine verwaltungsrechtliche Nebenentscheidung handelt (vgl. § 45 Rdn 6),[19] vermag die Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht weiter zu reichen als die Entscheidungskompetenz des Gerichts.[20] Dementsprechend regelt § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO, dass di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Untreue

Rz. 96 Eine strafrechtliche Verfolgung des Rechtsanwalts wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB) sollte ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO führen. Rz. 97 Eine Verwirklichung des Missbrauchstatbestands (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB) kommt durch die schlichte Unterlassung des Hinweises nach § 49b Abs. 5 BRAO schon mangels Tathandlung des Rechtsanwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Vertritt der Rechtsanwalt in einem solchen Verfahren gemäß § 17 Abs. 4 SVertO auf Zulassung der Zwangsvollstreckung einen Gläubiger oder den Schuldner, erhält er nach VV 3322 eine 0,5-Verfahrensgebühr. Die Gebühr entsteht ggf. zusätzlich zu sonstigen erwachsenen Gebühren nach VV 3313 ff., weil eine besondere Angelegenheit vorliegt (§ 18 Abs. 1 Nr. 19); eine Anrechnung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beweislast

Rz. 78 Die Darlegungs- und Beweislast obliegt dem Mandanten, wobei der Anwalt substantiiert darlegen und beweisen muss, in welcher Weise er belehrt haben will.[33] Die gegenteilige Auffassung, nach welcher für die Erteilung des Hinweises nach § 49b Abs. 5 BRAO allein der Rechtsanwalt darlegungs- und beweispflichtig ist,[34] vermag nicht zu überzeugen. Vielmehr muss dem Anwal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Dieselbe Angelegenheit für mehrere Auftraggeber

Rz. 37 Voraussetzung für die Gebührenerhöhung nach VV 1008 ist, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Personen als Auftraggeber hat. Gem. § 15 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Der Begriff der Angelegenheit hat für die Geschäftsbesorgung des Anwalts damit zentrale Bedeutung, weil hierdurch der mit dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Unterschied zwischen Vorschuss gem. § 9 und gem. § 47

Rz. 9 Der Gebührenvorschussanspruch des beigeordneten oder bestellten Anwalts soll diesem speziell für die Zeit zwischen Entstehung und Fälligkeit (§ 8) der Gebühr eine Vergütung zukommen lassen.[8] Erfasst wird die Zeitspanne der Erfüllbarkeit (§ 271 Abs. 2 BGB). Das Vorschussrecht nach § 47 gegen die Staatskasse erstreckt sich nur auf die entstandenen Gebühren. Dagegen kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. "Im gerichtlichen Verfahren"

Rz. 5 Wird ein Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften.[3] Der Anwalt wird immer "im gerichtlichen Verfahren" tätig, wenn er Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter ist. Doch darauf ist die Vorschrift nicht beschränkt. Die Präposition "im" ist insoweit irrefü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Nur für seine Tätigkeit in dem Verfahren auf Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln gemäß §§ 8 Abs. 5, 41 SVertO, nicht jedoch für das vorangegangene Verfahren auf Einstellung gemäß § 8 Abs. 4 SVertO, erhält der Rechtsanwalt nach VV 3323 eine 0,5-Verfahrensgebühr.[1] Es handelt sich auch hier um eine Verfahrenspauschgebühr, so dass es weder auf den Umfang der Tätigkeit ...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsanspruch gegen die Vertretenen

Rz. 11 Der nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von den Vertretenen seine Vergütung fordern, sobald sie fällig geworden ist. Die Fälligkeit der Vergütung bestimmt sich nach § 8 Abs. 1. Gegen alle Vertretenen wird die Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 2 mit Beendigung des Rechtszuges oder nach § 8 Abs. 1 S. 1 fällig, wenn der Rechtsanwalt erklärt, da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Staatskasse

Rz. 80 Wird der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, richtet sich der Vergütungsanspruch gem. § 45 gegen die Staatskasse. Zahlungspflichtig ist bei der gerichtlichen Beiordnung im Wege der PKH/VKH in Verfahren vor Gerichten des Bundes die Bundeskasse, in Verfahren vor Gerichten eines Landes die jeweilige Landeskasse (§ 45 Abs. 1). Bei sonstigen gerichtlichen B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Nur tatsächlich erhaltene Zahlungen

Rz. 67 Der Regelung in Abs. 5 S. 3 ist zu entnehmen, dass auch im Zusammenhang mit im RVG an vielen Stellen geregelten Anrechnungen nur tatsächlich erfolgte Zahlungen vom beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt anzugeben sind.[143] Das ist konsequent, weil nur an den beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt tatsächlich gezahlte Gebühren für eine Anrechnung im Verhältnis...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anspruch auf Wahlanwaltsgebühren

Rz. 41 § 52 verschafft dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt einen Anspruch auf Zahlung von Wahlanwaltsgebühren gegen den Beschuldigten. § 52 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 ist in § 20 Abs. 2 S. 1 ThUG vom Gesetzgeber für entsprechend anwendbar erklärt worden. Das erscheint bei isolierter Betrachtung von § 52 erforderlich, weil § 52 nur für den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt gi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vorheriges Einscannen eines Papier-Dokuments

Rz. 159 Anm. Abs. 2 regelt, wie die Dokumentenpauschale zu berechnen ist, wenn die Übermittlung als elektronische Datei vom Auftraggeber ausdrücklich beantragt wird, das Dokument dem Rechtsanwalt aber nur in Papierform vorliegt. In diesem Fall muss das Papier-Dokument vom Rechtsanwalt zunächst in die elektronische Form überführt werden, bevor die Übermittlung als elektronisc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsanspruch gegen die Vertretenen

Rz. 4 Auf Grund der gerichtlichen Bestellung des Rechtsanwalts entsteht zwischen diesem und den Personen, für die er bestellt worden ist, ein gesetzliches Schuldverhältnis. Deshalb steht dem Rechtsanwalt der Vergütungsanspruch gegen die Personen, für die er bestellt worden ist, auch dann zu, wenn diese ihm keine Prozessvollmacht erteilt haben oder sie mit seiner Bestellung n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Berufsspezifische Dienste

Rz. 208 Zulässig ist gem. § 4 Abs. 2 S. 2 VBVG die gesonderte Geltendmachung von Aufwendungen i.S.d. § 1835 Abs. 3 BGB.[375] Der anwaltliche Betreuer hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch für seine berufsspezifischen Dienste, etwa für die Prozessvertretung des Betreuten in einem Zivilverfahren. Der Wert dieser Aufwendungen bemisst sich dabei folgerichtig nach dem anwaltl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Angelegenheit

Rz. 264 Verstößt der Schuldner gegen eine titulierte Unterlassungs- oder Duldungsverpflichtung, kann gegen ihn gemäß § 890 Abs. 1 ZPO nach vorheriger Androhung ein Ordnungsmittel festgesetzt werden. Die Vollstreckung eines Ordnungsmittelbeschlusses findet von Amts wegen statt (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrG). Rz. 265 War die Androhung von Ordnungsgeld bereits im Urteil erfolgt, geh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Das Beschwerdeverfahren nach dem GKG

Rz. 167 Das Beschwerdeverfahren wird durch einen Abänderungsantrag eingeleitet. Terminologisch kommt es nicht auf die richtige Wortwahl an. Um eine Streitwertbeschwerde handelt es sich auch dann, wenn der Rechtsanwalt "Erinnerung" gegen eine gerichtliche Wertfestsetzung einlegt.[64] Es gilt der Auslegungsgrundsatz, dass bei Unklarheit über die Art des eingelegten Rechtsmitte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Titulierung für oder Zahlung an Mandanten

Rz. 70 Ist die im Prozess eingeklagte oder im Mahnverfahren geltend gemachte Geschäftsgebühr für den Mandanten tituliert oder an den Mandanten gezahlt worden, besteht keinerlei Anzeigepflicht des Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse. Denn die Titulierung der Geschäftsgebühr für bzw. deren Zahlung an den Mandanten wirkt nicht gegen die Staatskasse.[153] Die Titulierung ste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 54 Die frühere Verweisung in Abs. 5 S. 1 auf den das Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO zwischen den Parteien betreffenden § 104 Abs. 2 ZPO ging ins Leere, soweit sie auch den zum 1.7.1994 angefügten Satz 3 des § 104 Abs. 2 ZPO einschloss, wonach die Erstattung von Umsatzsteuer die Erklärung voraussetzt, dass die Partei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anzurechnender Betrag

Rz. 238 Anzurechnen ist die Geschäftsgebühr auf die (ggf. verminderte[276]) Verfahrensgebühr[277] zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr wird also auf einen maximalen Gebührensatz von 0,75 begrenzt. Diese Kappungsgrenze wird immer dann relevant, wenn der Rechtsanwalt einen Gebührensatz von mehr als 1,5 berechnet. In d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Berichtigung oder Ergänzung der Entscheidung oder ihres Tatbestands (Nr. 6)

Rz. 76 Die Berichtigung oder Ergänzung von Entscheidungen oder ihres Tatbestandes gehört zum Rechtszug. Im Einzelnen ist wie folgt zu unterschieden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Vergütung nach dem RVG

Rz. 276 Ein als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt kann seine Aufwendungen nach § 1 Abs. 2 S. 1 grds. nicht als Vergütung nach dem RVG abrechnen, weil die Führung einer Verfahrenspflegschaft allein nicht als anwaltliche Tätigkeit i.S.d. RVG angesehen werden kann.[493] Nach §§ 1 Abs. 2 S. 2 RVG, 1835 Abs. 3 BGB kann der Rechtsanwalt jedoch ausnahmsweise Aufwendungsersa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Bedeutung des Antragsrechts auf Wertfestsetzung

Rz. 156 Das Antragsrecht hat keine weitergehende Bedeutung, wenn eine bezifferte Forderung in EUR im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht wird. Deren Betrag ist identisch mit dem Wert des gerichtlichen Verfahrens. Ein Antrag auf Wertfestsetzung ist insoweit nicht erforderlich. Das Gericht kann von einer Wertfestsetzung auch absehen, wenn sie aus anderen Gründen nicht notw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung durch Versäumnisurteil

Rz. 179 Allein die schriftsätzliche Ankündigung des Widerspruchs reicht zwar aus, um sich die Rechte im Nachverfahren zu erhalten. Die Terminsgebühr fällt aber für den Beklagtenvertreter nur an, wenn er für seinen Mandanten den Termin wahrnimmt. Rz. 180 Ist der Beklagte selbst oder im Anwaltsprozess dessen Rechtsanwalt nicht anwesend und ergeht deswegen ein Versäumnisurteil, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattung der vollen von der PKH umfassten Vergütung

Rz. 149 Die Entscheidung des BGH[268] betraf allerdings eine von vornherein ausdrücklich auf die Erhöhungsbeträge nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO beschränkte PKH-Bewilligung.[269] Hieraus wird zutreffend gefolgert, dass der beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse nur dann lediglich die Gebührenerhöhung erhält, wenn sich die PKH-Bewilligung lediglich auf den Erhöhungsbetrag ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Grundsatz

Rz. 32 Der Anwalt, der Beratungshilfe gewährt, hat im gleichen Umfang Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen wie ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt (§ 46). Die VV Vorb. 2.5 schließt die Anwendung von VV Teil 7 nicht aus, weil sich die Vorb. 2.5 nur auf Gebühren, nicht auf Auslagen bezieht. Auslagen werden nach § 46 Abs. 1 nicht vergütet, wenn sie zur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 86 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem in der Instanz erreichten höchsten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich mit dem dem Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 1 In VV 1008 regelt das RVG die zusätzliche Vergütung des Anwalts für die vermutete Mehrarbeit und den vermuteten Mehraufwand in einem Mehrpersonenverhältnis.[1] Dabei wird an dem Grundsatz festgehalten, dass jeder zusätzliche Auftraggeber dem Anwalt eine höhere Entlohnung für seine Tätigkeit bringt und dass sich die Höhe des weiteren Verdienstes nach der Art der Mehrbel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 39 Eine Aufklärungspflicht kraft Gesetzes enthält auch § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG .[55] Danach muss der Anwalt den Mandanten vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges hinweisen. Die Hinweispflicht erstreckt sich auf den Umstand, dass auch die Kosten von der Partei selbst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gerichtlicher Gegenstandswert geringer

Rz. 244 Anders liegt es in Fällen, in denen außergerichtlich ein anderer Streitwert zugrunde zu legen ist als für das gerichtlich anhängige Verfahren – beispielsweise, weil eine Forderung in anderer Höhe geltend gemacht wurde. Hier kann der Gegenstandswert für die gerichtliche Tätigkeit geringer sein als für die außergerichtliche Tätigkeit. Beispiel: Der Rechtsanwalt wird mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verbraucherbegriff

Rz. 111 Eine Kappung seiner Vergütung muss der Anwalt nur hinnehmen, sofern er einen Verbraucher gemäß § 13 BGB beraten oder für diesen ein Gutachten erstellt hat. Damit verweist Abs. 1 S. 3 auf die zivilrechtliche Legaldefinition in § 13 BGB. Davon zu unterscheiden ist der in § 14 BGB normierte Unternehmerbegriff: Rz. 112 Für die Abgrenzung beider Vorschriften ist entscheiden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 4114–4117

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 4120–4123

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Keine Anrechnung bei streitigem Verfahren zwei Jahre nach Mahnverfahren

Rz. 38 Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 ausgeschlossen, wenn seit der Beendigung des Mahnverfahrens mehr als zwei Kalenderjahre verstrichen sind.[48] Hiernach gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, wenn der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt ist. Eine direkte Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, weil ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Verbindung mehrerer Rechtsstreitigkeiten

Rz. 62 Die Verbindung mehrerer Verfahren nach § 147 ZPO ist eine prozessuale Maßnahme, die Auswirkungen auf die anwaltlichen Gebühren haben kann. Zu prüfen ist zunächst in jedem Fall, ob das Gericht eine echte Prozessverbindung i.S.v. § 147 ZPO, § 93 VwGO vornehmen wollte oder ob es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme handeln sollte, die der Vereinfachung des Prozessabl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anspruchsgrundlage des Abs. 1 S. 1

Rz. 9 Da zwischen dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt und dem Beschuldigten während der Dauer der Pflichtverteidigerbestellung kein Wahlanwaltsvertrag bestehen darf, kommt eine unmittelbare Inanspruchnahme des Beschuldigten aufgrund eines solchen Anwaltsvertrags nicht in Betracht. Um dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt dennoch einen Vergütungsanspruch gegen den Besch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Berufsbild

Rz. 126 Nach § 3 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Das Bild des Anwalts in der Öffentlichkeit wird geprägt durch den forensisch tätigen Juristen.[191] Auch nach der historischen Entwicklung des anwaltlichen Berufsbildes bildet die Vertretung von Mandanten vor Gericht den Schwerpunkt anwaltlicher Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Anrechnung bei Prozesskostenhilfe

Rz. 253 Ähnlich wie die Frage der Anrechnung nach Abs. 4 im Rahmen der Kostenfestsetzung (vgl. dazu Rdn 220 ff.) war auch die Anrechnung der Geschäftsgebühr im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts nach § 55 in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten. Nach einer Meinung sollte die Geschäftsgebühr nur dann im Festsetzungsverfahren nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsätze

Rz. 68 Die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten richtet sich nach § 91 Abs. 2 ZPO . Diese Vorschrift gilt nicht nur im Zivilprozess, sondern auch in anderen Verfahren, in denen auf § 91 ZPO verwiesen wird, so in Strafverfahren[67] (siehe § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO) und in Bußgeldverfahren (siehe § 105 OWiG i.V.m. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO).[68] Rz. 69 Danach gelten folgende Grund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 140 Der Anwalt soll – so die Zielsetzung des Gesetzgebers – nach seiner Bestellung zum Verfahrens- oder Prozessbevollmächtigten in jeder Phase des Verfahrens zu einer möglichst frühen Beendigung desselben beitragen. Deshalb soll die Terminsgebühr auch dann schon verdient sein, wenn der Rechtsanwalt an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung mitwir...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelfälle

Rz. 12 Ein Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Maßgeblichkeit der letzten Gebühr (Abs. 4 S. 3)

Rz. 246 Abs. 4 S. 3 bestimmt, dass in Fällen, in denen mehrere Gebühren entstanden sind, die zuletzt angefallene Gebühr maßgeblich ist. Das betrifft vor allem Fälle, in denen dem gerichtlichen Verfahren ein Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO vorausgegangen ist oder auch diejenigen Fälle, in denen einer außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts ein Mahnverfahren und sodann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftrag

Rz. 22 Für die Entstehung der Verfahrensgebühr muss der Anwalt vom Mandanten gemäß Abs. 1 S. 1 zum Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten bestellt werden.[17] Dabei spielt jedoch nicht die Vollmacht, sondern der im Innenverhältnis erteilte Auftrag die maßgebliche Rolle,[18] der schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erteilt werden kann. Rz. 23 Zwar ergib...mehr