Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrfachanrechnung

Rz. 47 In VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 3 war bis zum 31.12.2020 für alle Geschäftsgebühren bestimmt, dass bei der Bemessung der weiteren Geschäftsgebühr innerhalb eines Rahmens nicht zu berücksichtigen ist, dass der Umfang der Tätigkeit infolge der vorangegangenen Tätigkeit geringer ist. Hierdurch sollte klargestellt werden, dass der durch die vorangegangene Tätigkeit ersparte Auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Abschluss eines Einigungsvertrages oder Mitwirkung an einer Erledigung i.S.d. VV 1002

Rz. 34 Nach der Regelung in Anm. Abs. 1 Nr. 1 fällt eine volle 1,2-Terminsgebühr schließlich auch dann an, wenn in einem Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. VV 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i.S.d. VV 1002 eingetreten ist. Diese Formulierung ist mit dem KostRÄG 2021 an die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Personenbezogene Beiordnung

Rz. 49 Die Beiordnung des Anwalts ist allerdings ebenso wie die Bewilligung zugunsten der Partei personenbezogen, weshalb auch sie mit dem Tod endet. Nach herkömmlicher Übung der Gerichte wird jeweils nur ein bestimmter Anwalt beigeordnet, so dass es einer erneuten Beiordnung bedarf, wenn dieser verstirbt.[71] Gleiches gilt, wenn die Beiordnung nach § 48 Abs. 2 BRAO aufgehob...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Mahnverfahren

Rz. 87 Das RVG verfolgt eine einheitliche Gesetzessprache, indem die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts jeweils durchweg als Geschäftsgebühr bei außergerichtlichen Tätigkeiten und als Verfahrensgebühr bei gerichtlichen Tätigkeiten bezeichnet wird. Das vereinfacht die Anwendung des Vergütungsverzeichnisses erheblich. So ist schon begrifflich klargestellt, dass der Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gebühr

Rz. 13 Für die Erstellung des Gutachtens erhält der Anwalt eine 1,3-Gebühr (auch dies entspricht dem früheren Recht nach der BRAGO: 13/10-Gebühr). Dies gilt auch dann, wenn ein am BGH zugelassener Rechtsanwalt die Erfolgsaussicht einer Revision zum BGH prüft. Die VV 2101 differenziert hier nicht. Eine der VV 3208 o.Ä. vergleichbare Vorschrift fehlt. Zudem erfordert die Erste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 140 Bindend für die Festsetzung gem. § 55 wird bei einem Wechsel des im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts nach allerdings umstrittener Auffassung auch die Einschränkung angesehen, dass der neu beigeordnete Anwalt nur die Beträge aus der Staatskasse fordern darf, die nicht für den davor beigeordneten Anwalt angefallen sind.[284] Der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Protokollierung/Feststellung einer Einigung (Nr. 2 Var. 2)

Rz. 77 Beantragt der Rechtsanwalt, eine Einigung der Parteien über einen in diesem Verfahren nicht rechtshängigen Anspruch zu Protokoll zu nehmen oder eine Einigung gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festzustellen, so erhält er eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr gemäß VV 3101 Nr. 2 Var. 2 aus dem Wert der nicht anhängigen Ansprüche. Beispiel: In einem Räumungsrechtsstreit (Wert: 10.000 ...mehr

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AGS 06/2021, Keine allgemei... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Im Gegensatz zu den Wertfestsetzungsverfahren nach § 63 GKG, § 55 FamGKG handelt es sich bei dem Verfahren nach § 33 RVG um ein reines Antragsverfahren. Dieses Verfahren findet daher grds. nur zwischen Antragsteller und Antragsgegner statt. Ein Gericht hat daher grds. auch nur den Wert im Verhältnis zwischen dem antragstellenden Anwalt und se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 77 Ist der Anwalt nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen und wohnt er auch nicht am Ort des Prozessgerichts, richtet sich die Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs. ZPO: Die Reisekosten dieses Anwalts sind nur insoweit erstattungsfähig, als die Zuziehung des Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (b) Tätigkeit für eine Privatperson

Rz. 33 Handelt es sich bei dem Leistungsempfänger dagegen um eine Privatperson, so ist von § 3a Abs. 4 S. 1 UStG auszugehen: § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (4) 1Ist der Empfänger einer der in Satz 2 bezeichneten sonstigen Leistungen weder ein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Anwendung von § 56

Rz. 25 Auch eine Beschwerdebefugnis des Anwalts gem. § 56 scheidet aus,[32] weil das Festsetzungsverfahren nach § 55 nur die Ansprüche des Anwalts gegen die Staatskasse aus der Beiordnung, nicht hingegen einen Anspruch der Staatskasse gegen die Partei auf Fortsetzung der angeordneten Zahlungen zum Gegenstand hat. Ebenso wie durch das Unterbleiben einer Zahlungsanordnung nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 47 Gemäß § 1 S. 1 bemisst sich die Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem RVG und werden die Gebühren gemäß § 2 grundsätzlich nach dem Gegenstandswert berechnet. Abweichend hiervon kann der Anwalt durch Vereinbarung mit dem Mandanten auch eine andere Höhe der Vergütung festlegen. Bereits daraus ergibt sich, dass weder das Schiedsgericht noch die Parteien selber eine rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erteilung eines Verfahrensauftrages

Rz. 7 Voraussetzung für die Anwendung von Anm. Nr. 1 ist zunächst, dass dem Rechtsanwalt ein Verfahrensauftrag für die in VV 3324 bis 3327, 3334 und 3335 genannten Verfahren, erteilt ist (vgl. VV Vorb. 3 Abs. 1). Ist dies schon nicht der Fall, kann keine Gebührenreduzierung nach Anm. Nr. 1 eintreten, da eine Verfahrensgebühr nicht entstehen kann. Der Rechtsanwalt kann dann a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Hat der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt durch schuldhaftes Verhalten die Beiordnung oder Bestellung eines anderen Rechtsanwalts veranlasst, kann er Gebühren, die auch für den anderen Rechtsanwalt entstehen, nicht fordern.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Besonderheiten bei Beiordung im Wege der PKH

Rz. 9 Die Beiordnung im Wege der PKH setzt das Vorhandensein eines privatrechtlichen Vergütungsanspruchs gegen den Auftraggeber voraus, z.B. den Abschluss eines Anwaltsvertrags/Geschäftsbesorgungsvertrags (ausf. § 45 Rdn 36 ff.).[4] Den hieraus hervorgehenden vertraglichen Vergütungsanspruch kann der beigeordnete Rechtsanwalt wegen der Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Keine Anwendung von § 15a Abs. 2 im Verhältnis zur Staatskasse

Rz. 73 § 55 Abs. 5 S. 3 stellt für das Verhältnis des beigeordneten Rechtsanwalts zur Staatskasse gegenüber § 15a Abs. 2 die speziellere Regelung dar.[162] § 15a Abs. 2 ist bei Beteiligung der Staatskasse deshalb nur dann anwendbar, wenn die Staatskasse nicht am Mandatsverhältnis beteiligte Dritte ist, die dem Auftraggeber des Rechtsanwalts nach Prozess- oder sonstigem Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Überlassung und Bereitstellung

Rz. 212 In einem Arbeitsgang überlässt der Rechtsanwalt elektronisch gespeicherte Dateien, wenn er bspw. 10 gespeicherte Dateien einer E-Mail an den Mandanten als pdf-Anlagen anhängt.[318] In einem Arbeitsgang stellt der Rechtsanwalt elektronisch gespeicherte Dateien zum Abruf bereit, wenn er diese 10 gespeicherten Dateien an einen Online-Datendienst (Cloud) als pdf-Daten ho...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. 2Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgegenstand des Abs. 1

Rz. 1 § 3 Nr. 1 StBerG erlaubt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen explizit auch den Rechtsanwälten. Sie können unter den Voraussetzungen der §§ 50, 50a StBerG Geschäftsführer und Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften sein. Auch Rechtsanwaltsgesellschaften dürfen nach § 3 Nr. 3 StBerG geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten. Die Abrechnung gesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 143 Für die Kostenerstattung in Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, sind die Regelungen in § 193 Abs. 2 bis 4 SGG maßgeblich. Rz. 144 Nach § 193 Abs. 2 SGG sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6212)

Rz. 14 Nach VV 6212 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 132 EUR bis 605 EUR (Mittelgebühr 368,50 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser abe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anmeldung zum Musterverfahren und Klageverfahren

Rz. 124 Vertritt der Rechtsanwalt seinen Auftraggeber für die Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 10 KapMuG) und sodann in einem Klageverfahren wegen desselben Anspruchs, handelt es sich um dieselbe Angelegenheit.[35] Die 0,8-Verfahrensgebühr VV 3338 für die Tätigkeit als Vertreter des Anmelders eines Anspruchs zum Musterverfahren geht dann in der später entsteh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Bestellung oder Beiordnung gem. § 397a Abs. 1, 2 StPO

Rz. 4 Den gem. § 397a Abs. 1 StPO bestellten Rechtsanwälten steht gem. § 45 Abs. 3 aufgrund der gerichtlichen Bestellung ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu. Das gilt auch für die Rechtsanwälte, die von Nebenklägern gem. § 397a Abs. 2 StPO bei bewilligter PKH hinzugezogen werden. Die Bewilligung von PKH für die Zuziehung eines Rechtsanwalts nach § 397a Abs. 2 StP...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehrere Einzeltätigkeiten (Anm. Abs. 2)

Rz. 8 Die Gebühr entsteht für jede einzelne Tätigkeit gesondert, soweit nichts anderes bestimmt ist. § 15 bleibt unberührt (Anm. Abs. 2). Auf die Ausführungen bei VV Vorb. 4.3 Rdn 25 ff. wird verwiesen. Für das Entstehen der Gebühr ist es nicht erforderlich, dass der Rechtsanwalt die Tätigkeit, mit der er beauftragt ist, vollendet (vgl. Anm. Abs. 2 S. 2, § 15 Abs. 4). VV 6500...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Vertrags im Sinne der Nummer 1000 des Vergütungsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erfolgt die Festsetzung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts, das den Verteidiger bestellt ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgrenzung zwischen Anmelder und Musterkläger

Rz. 7 VV 3338 findet nur auf denjenigen Rechtsanwalt Anwendung, der allein mit dem Entwurf einer Anmeldung bzw. mit der Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren beauftragt ist. Die Anmelder sind nicht Beteiligte des Musterverfahrens. Ist der Rechtsanwalt damit beauftragt, den Anspruch einzuklagen und eine Beteiligung im Musterverfahren über §§ 8, 9 KapMuG herbeizuführen...mehr

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AGS 06/2021, Entschädigung ... / II. Zulässigkeit der Feststellungsklage

Das OLG hat die Feststellungsklage als zulässig angesehen. Die Zulässigkeit beurteile sich unabhängig davon, auf welche Anspruchsgrundlage der Kläger sein Feststellungsbegehren zu stütze, nach § 256 Abs. 1 ZPO. Auch hinsichtlich des vom Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruchs aus §§ 2 und 7 StrEG sei die Erhebung einer Feststellungsklage unter den in § 256 Abs. 1 ZP...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzeltätigkeit (Anm. Abs. 1)

Rz. 6 Für eine Einzeltätigkeit entsteht die Verfahrensgebühr, wenn dem Rechtsanwalt nicht die Verteidigung oder Vertretung übertragen ist (Anm. Abs. 1). Dem Rechtsanwalt muss daher ein Einzelauftrag und nicht ein umfassendes Mandat erteilt worden sein. Maßgeblich für die Abgrenzung ist beim Wahlanwalt der Umfang bzw. der Inhalt des erteilten Auftrags und beim gerichtlich bes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Eigener Anspruch

Rz. 8 Abs. 1 begründet für den im Wege der Prozesskostenhilfe gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[6] Die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beiordnung enthält die Zusage, f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Die Gebühren entgelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit. (2) Der Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. (3) Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden, entstehen für die Teile gesondert berechnete Gebühren,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Soweit die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 festgestellte Pauschgebühr und die zu ersetzenden Aufwendungen (§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören, werden sie auf Antrag des Rechtsanwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Getilgte Beträge sind abzusetzen. (2) 1Der Antrag ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühren (VV 6401)

Rz. 8 Nach VV 6401 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem Truppendienstgericht eine Terminsgebühr i.H.v. 88 EUR bis 748 EUR (Mittelgebühr 418 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6208)

Rz. 10 Nach VV 6208 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 88 EUR bis 616 EUR (Mittelgebühr 352 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Der Rechtsanwalt, der nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in Verbindung mit § 270 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem Antragsgegner beigeordnet ist, kann von diesem die Vergütung eines zum Prozessbevoll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsfähige Auslagen

Rz. 41 Zu den erstattungsfähigen Auslagen zählen vor allem die Kosten eines Prozessvertreters, also die Rechtsanwaltsgebühren nach § 37.[57] Erstattungsfähig können auch die Kosten aus der Beauftragung von zwei Rechtsanwälten sein, wenn in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren mit einem umfangreichen und besonders schwierigen Verfahrensgegenstand eine mündliche Verhandlung st...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beendigung des Auftrags

Rz. 14 Nr. 1 beschäftigt sich zum einen mit der Situation, dass die Angelegenheit, wegen derer der Rechtsanwalt beauftragt worden ist, erledigt ist, noch bevor der Rechtsanwalt eine weitergehende, d.h. in Nr. 1 beschriebene Tätigkeit entfalten konnte. Zum anderen betrifft Nr. 1 auch die Fälle, in denen dem Rechtsanwalt durch den Auftraggeber das Mandat entzogen wird bzw. er ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gemeinschaftlicher Beistand für mehrere Nebenkläger (§ 397b Abs. 1 StPO)

Rz. 6 Wird gem. § 397b Abs. 1 StPO für mehrere Nebenkläger ein Rechtsanwalt als gemeinschaftlicher Beistand beigeordnet oder bestellt, steht der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45 Abs. 3) nur diesem gemeinschaftlichen Beistand zu. Auch dieser Rechtsanwalt erhält wegen § 48 Abs. 6 aus der Staatskasse auch eine Vergütung für Tätigkeiten, die er vor dem Zeitpunkt se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeine Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 2)

Rz. 4 Nach Anm. Abs. 2 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht bis zum Eingang des Antrags oder der Anschuldigungsschrift bei Gericht eine Verfahrensgebühr i.H.v. 44 EUR bis 319 EUR (Mittelgebühr 181,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Betragsrahmengebühren für Einzeltätigkeiten, VV Teil 3 Abschnitt 4

Rz. 48 Beschränkt sich der Auftrag des Rechtsanwalts auf die Führung des Verkehrs der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten, so erhält er nach VV 3400 eine Verfahrensgebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, höchstens aber 500 EUR. Rz. 49 Beschränkt sich der Auftrag des Rechtsanwalts auf die Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorb. 3 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abwickler einer Kanzlei

Rz. 26 Ein Abwickler kann gem. § 55 BRAO für einen verstorbenen Rechtsanwalt und für eine Kanzlei und weitere Kanzleien eines früheren Rechtsanwalts bestellt werden, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen ist. Gem. §§ 55 Abs. 3 S. 1, Abs. 5, 53 Abs. 9 S. 1 BRAO wird der Abwickler einer Anwaltskanzlei in eigener Verantwortung, jedoch im Interesse, für Rechnung und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6204)

Rz. 10 Nach VV 6204 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 88 EUR bis 616 EUR (Mittelgebühr 352,00 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einscannen, Speichern und Ausdrucken

Rz. 100 Nach dem Einscannen und Speichern der Akte kann der Rechtsanwalt jederzeit Ausdrucke der elektronisch gespeicherten Akte herstellen. Im Falle des Ausdrucks entsteht die Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a, wenn der Ausdruck zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war (vgl. Rdn 54). Hierfür ist der Rechtsanwalt darlegungspflichtig. Nach Auffassung des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehrere Auftraggeber (VV 1008)

Rz. 11 Der gem. § 397b Abs. 1 StPO mehreren Nebenklägern als gemeinschaftlicher Beistand bestellte Rechtsanwalt hat Anspruch auf die in VV 1008 geregelte Gebührenerhöhung. Das gilt auch für den von der Feststellung nach § 397b Abs. 3 StPO erfassten Rechtsanwalt, dem nach S. 1 i.V.m. § 45 Abs. 3 ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht.[8]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht zu diesen ähnlichen Verfahren und zur Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 und 3 wird auf die grundlegenden Ausführungen zu VV Vorb. 6.2 verwiesen. Rz. 2 Vergleichbar den Regelungen in anderen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht zu diesen ähnlichen Verfahren und zur Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 und 3 wird auf die grundlegenden Ausführungen zu VV Vorb. 6.2 verwiesen. Rz. 2 VV Vorb. 6.2.3 bestimmt die Gebühren de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prüfungsumfang

Rz. 122 Die Prüfungspflicht des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Festsetzungsverfahren umfasst aufgrund der Bindungswirkung der Beiordnung/Bestellung (vgl. Rdn 127 ff.) insbesondere[231] (siehe Rdn 2)mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. § 20 ThUG

Rz. 5 Das RVG enthält keine besonderen bzw. eigenständigen Vergütungsregelungen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Verfahren nach dem ThUG. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach der besonderen Vergütungsregelung in § 20 ThUG, die folgenden Wortlaut hat: § 20 ThUG Vergütung des Rechtsanwalts (1) In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Verlängerung o...mehr