Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.7 Verschiedene g.A. der Eltern nach Leistungsbeginn; Personensorgerecht steht einem Elternteil, beiden oder keinem Elternteil zu (Abs. 5)

Rz. 39 § 86 Abs. 5 setzt für dessen Anwendung voraus, dass die Eltern ihren g.A. nach Beginn der Leistung verändern und dadurch erstmalig verschiedene g.A. begründen. Dabei entfaltet Abs. 5 bereits dann seine Rechtswirkung, wenn nur ein Elternteil seinen g.A. in einen anderen Jugendamtsbereich verlegt und sich hierdurch verschiedene g.A. ergeben. Es ist also für den Eintritt...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.5 Vorrang vor Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 bis 89c und § 89e (Abs. 5)

Rz. 12 § 89d Abs. 5 regelt das Verhältnis zu konkurrierenden Erstattungsansprüchen und legt fest, dass Kostenerstattungsansprüche nach Abs. 1 Satz 1 als lex specialis allen anderen Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 ff. vorgehen (ebenso Loos, in: Wiesner, SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, 5. Aufl. 2015, § 89 d Rz. 15; VG Augsburg, Urteil v. 2.2.2010, Au 3 K 09.344). De...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 2.1 Vorschlagsrecht und Vorschlagspflicht des Jugendamtes

Rz. 3 Abs. 1 wird an § 1774 BGB angepasst, wonach neben dem Jugendamt nur noch natürliche Personen zum Vormund bestellt werden können. Das Familiengericht wählt gemäß § 1778 Abs. 1 BGB den Vormund aus, der am besten geeignet ist, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, wenn die Vormundschaft nicht einem nach § 1782 BGB von den Eltern Benannten zu übertragen is...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 102 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. Die Auskunftspflicht der Jugendhilfeträger wurde erstmals mit dem SGB VIII eingeführt und durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinde...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.3 Gegenstände der Mitwirkung

Rz. 6 Abs. 2 bezieht sich sowohl auf die Unterstützung des Familiengerichts als auch auf die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren. Die Vorschrift legt den Kernbereich der Unterstützungshandlungen des Jugendamtes fest. Das Wort "insbesondere" zeigt auf, dass es sich um eine nicht abschließende Aufzählung handelt. Rz. 7 Das Jugendamt unterrichtet das Gericht über die Leistunge...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.5 Angebotssteuerung

Rz. 16 Die Neuregelung soll im Zusammenhang mit den Änderungen in § 27 und § 36 eine stärkere Angebotssteuerung ermöglichen. Bislang wurden für die Durchführung intensivpädagogischer Projekte im Ausland Träger herangezogen, die sich jeder Kontrolle im Inland entziehen, da sie ihren Sitz im Ausland haben. Die qualitätssichernden Regelungen des SGB VIII sind mangels rechtliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.2.4 Aufgabengebiete der Beistandschaft

Rz. 8 Die Aufgabenbereiche der Beistandschaft sind in § 1712 Abs. 1 BGB aufgeführt. Sie erstreckt sich auf die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes einschließlich der Ansprüche auf eine anstelle des Unterhalts zu gewährende Abfindung sowie die Verfügung über diese Ansprüche; ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pfle...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.5 Vor Beginn der Leistung

Rz. 17 Der Begriff "Beginn der Leistung" lässt sich – je nach Betrachtungsweise und Anwendung der einzelnen Absätze des § 86 – verschiedentlich auslegen. Grundregel ist der g.A. der Eltern bei Beginn der Leistung (§ 86 Abs. 1 Satz 1). Geht man aber z. B. von § 86 Abs. 2 Satz 2 aus, so ist darin für die Leistungsgewährung von dem Elternteil, bei dem das Kind oder der Jugendli...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.6 Beratung und Unterstützung nach § 52a sowie Beistandschaft (Abs. 5)

Rz. 30 Für die Beratung und Unterstützung nach § 52a sowie die Beistandschaft verweist Abs. 5 Satz 1 auf die örtlichen Zuständigkeitsbestimmungen, die für die gesetzliche Amtsvormundschaft gelten (Abs. 1 Satz 1 und 3) und lässt diese entsprechend anwenden. Rz. 31 Sollte der allein personensorgeberechtigte Elternteil den g.A. in den Bereich eines anderen Jugendamtes verlegen, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 99 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.1.2023 in Kraft. Die jüngsten zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Änderungen gründen allerdings noch in Art. 1 Nr. 62 Buchst. i des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.4 Aufgaben der Förderung (Abs. 3)

Rz. 34 In Abs. 3 werden die in Abs. 2 benannten Förderziele im Sinne eines Aufgabenkatalogs umgesetzt. Hierbei handelt es sich nicht etwa um eine gesetzliche Rangfolge, sondern um eine gleichwertige und gleichberechtigte Darstellung der einzelnen Förderungselemente (a. A. wohl Grube, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 22 Rz. 68, der aus der Umstellung der Förderziele im Vergleich ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.3 Allgemeine Einschränkung der Autonomie

Rz. 14 Eine wesentliche Einschränkung der Autonomie folgt zunächst aus der durch § 78c Abs. 1 i. V. m. § 78b Abs. 1 erzwungenen Transparenz. Denn das Aufschlüsselungsgebot des § 78c Abs. 1 hat im Zusammenwirken mit dem Differenzierungsgebot des § 78b Abs. 1 zur Folge, dass eine kostenstellengenaue Zuordnung möglich und eine Quersubventionierung zwischen einzelnen Leistungsar...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.1 Leistungen nach diesem Buch

Rz. 5 Unter dem Begriff "Leistungen nach diesem Buch" sind ausschließlich die im Leistungskatalog des § 2 Abs. 2 definierten Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen. Darunter fallen also nicht die "anderen Aufgaben" des Jugendhilfeträgers i. S. d. § 2 Abs. 3. Je nach Intention solcher Leistungen stehen diesen jeweils unterschiedliche Anspruchsberechtigte gegenüber. Ist für e...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.6.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 35 Haben die Eltern oder der nach Abs. 1 bis 3 maßgebliche Elternteil im Inland, d. h. in der Bundesrepublik Deutschland, keinen g.A. bzw. ist ein g.A. nicht zu ermitteln oder sind die Eltern verstorben, erklärt Abs. 4 Satz 1 den örtlichen Träger der Jugendhilfe für zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche (in den letzten 6 Monaten; Umkehrschluss aus Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des personensorgeberechtigten Elternteils (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 23 Der g.A. der Eltern ist nur dann als Anknüpfungsmerkmal für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit geeignet, wenn beide Elternteile einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt im Bereich eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begründen. Ist dies nicht der Fall und haben die Elternteile ihren g.A. in zwei unterschiedlichen Jugendamtsbereichen, bedarf es zwang...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.3 Neuverhandlungen – Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach Abs. 3

Rz. 13 Als Ausnahme sieht Abs. 3 vor, dass bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der Annahmen, die der Entgeltvereinbarung zugrunde lagen, die Entgelte im laufenden Vereinbarungszeitraum neu zu verhandeln sind. Durch die unbestimmten Rechtsbegriffe "unvertretbar" und "wesentlich" ist diese Ausnahme jedoch als Abweichung vom Grundsatz eng begrenzt. Die normierten Vo...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 94 a. F. sah eine Sonderregelung für die Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe vor. Mit der Neufassung durch Art. 1 Nr. 49 KICK wurde das Verfahren der Heranziehung hinsichtlich der Bestimmung des Umfangs, der Reihenfolge der verpflichteten Kostenbeitragsschuldner sowie der Höhe des zu leistenden Kostenbeitrags vereinfacht. Das frühere Recht (§§ 81 f....mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.9 "Sonderzuständigkeit" für Leistungen an Asylsuchende (Abs. 7)

Rz. 59 Für Leistungen an Kinder oder Jugendliche, die um Asyl nachsuchen oder einen Asylantrag gestellt haben, enthält § 86 – so wie Abs. 6 – eine Sondervorschrift. Die Regelungen in Abs. 7 stehen im engen Zusammenhang mit den Bestimmungen des Asylgesetzes und gelten ausschließlich für Leistungen i. S. d. § 2 Abs. 2, nicht also etwa für die Erfüllung "anderer Aufgaben" nach ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.5.2 Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Rz. 8 Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung enthält die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote, und zwar nicht nur im Sinne einer Beschreibung des bestehenden Zustandes, sondern auch mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Leistungsangebote. Die Sicherung der Qualität im Bereich des Sozialen und vor allem der Jugendhilfe ist ein ständiger...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.7 Funktionale Zuständigkeit

Rz. 19 Da es bei der Vereinbarung nach § 78b nicht nur um Entgelt-, sondern auch (und primär) um die leistungsrechtliche Seite sowie die Qualität der Jugendhilfe in den Einrichtungen geht, ist innerhalb des Jugendamtes nicht allein die wirtschaftliche Jugendhilfe, sondern auch der soziale Dienst bei den Verhandlungen zu beteiligen. Der Abschluss der Vereinbarungen bedarf jed...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.2 Weitere Befreiungsregelungen bei Amtsvormundschaft/-pflegschaft; Landesrechtsvorbehalt

Rz. 4 Befreiungen sowohl für das Jugendamt als auch für Vormundschaftsvereine und Vereinsvormünder enthalten die §§ 1801 Abs. 1, 1859 Abs. 1 BGB. Abs. 2 regelt weitere Befreiungen. Gemäß § 1835 Abs. 5 BGB i. V. m. § 1798 Abs. 2 BGB hat das Jugendamt nicht die Befugnis, dann, wenn es das eingerichtete Vermögensverzeichnis für ungenügend hält, anzuordnen, dass das Vermögensver...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.1.1 Gewöhnlicher Aufenthalt der nichtehelichen Mutter zur Zeit der Geburt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 § 87c Abs. 1 Satz 1 knüpft den Eintritt der örtlichen Zuständigkeit eines Jugendamtes im Falle der gesetzlichen Amtsvormundschaft nach § 1786 BGB an den gewöhnlichen Aufenthaltsort der nichtehelichen Mutter an und erklärt – anders als in § 42 JWG – das Jugendamt für örtlich zuständig, in dessen Bereich die nichteheliche Mutter ihren Lebensmittelpunkt begründet. Auf den...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2 Anwendungsbereich – Abs. 1

Rz. 10 § 78a ist eine abschließende Regelung. Sie schließt die unmittelbare Anwendung der §§ 78b bis 78g auf andere Bereiche aus. Für die in § 78a aufgeführten Bereiche ist die Anwendung der Regelungen der §§ 78b bis 78g grundsätzlich zwingend. Abgesehen vom individuellen Sonderfall des § 78b Abs. 3 (vgl. dazu die Kommentierung dort) darf nicht auf die allgemeine Vereinbarun...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.9.4 Entsprechende Anwendung des Abs. 7 Satz 1 bis zur Zuweisung durch Zuweisungsentscheidung der zuständigen Landesbehörde (Abs. 7 Satz 2 HS 2)

Rz. 65 Ist beabsichtigt, einem ausländischen Kind oder Jugendlichen, das einem Zuteilungsverfahren unterliegt, Jugendhilfeleistungen vor der Zuweisungsentscheidung der hierfür zuständigen Landesbehörde zu gewähren, ist der örtliche Träger für die Gewährung der Leistung zuständig, in dessen Bereich sich der ausländische Minderjährige vor Beginn der Leistung tatsächlich aufhäl...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2.5 Eingliederungshilfe nach Nr. 5

Rz. 18 Der Anwendungsbereich erstreckt sich nach Nr. 5 weiter auch auf geleistete Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in teilstationären Einrichtungen und in Einrichtungen über Tag und Nacht. Rz. 19 Erbringt der Jugendhilfeträger Leistungen zur "offenen Ganztagsbetreuung" unterfallen diese regelmäßig nicht nach § 78a Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a dem A...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.9 Verhältnis zum Wettbewerbsrecht

Rz. 20a Die Vereinbarungen sind nicht als öffentliche Aufträge i. S. d. § 99 GWB zu qualifizieren. Sie haben nicht die Beschaffung von Dienstleistungen gegen Entgelt, sondern die Klärung der Leistungsabwicklung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis zum Gegenstand (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 18.3.2005, 12 B 1931/04).mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.12 Gefährdungseinschätzung nach Nr. 13

Rz. 37 Als weiterer Erhebungstatbestand wurde letztlich die Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 in Nr. 13 eingeführt (vgl. BKiSchG v. 22.12.2011, BGBl. I S. 2975; vgl. auch bei Meiner-Teubner/Pothmann, ZKJ 2015 S. 385, 387; vgl. auch bei Myers/Pothmann, ZKJ 2012 S. 20). Dadurch sollen aktuelle Daten über die Einschätzungspraxis bei den Jugendämtern und die Ergebnisse de...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2.2 Qualitätsentwicklungsvereinbarung als Grundlage der Entgeltvereinbarung nach Satz 2

Rz. 28 Grundlage zur Ermittlung der leistungsgerechten Entgelte sind die in der Leistungs- und der Qualitätsentwicklungsvereinbarung nach § 78b Nr. 3 festgelegten Leistungs- und Qualitätsmerkmale. Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung enthält die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote, und zwar nicht nur im Sinne einer Beschreibung des b...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.1.3 Sächliche und personelle Ausstattung nach Nr. 3

Rz. 7 Die Leistungsvereinbarung muss nach Nr. 3 weiter beinhalten die sächliche und personelle Ausstattung der Einrichtung. Rz. 8 Zur sächlichen Ausstattung gehören alle sächlichen Betriebsmittel der Einrichtung, also auch Mobiliar, Kommunikationseinrichtungen u. a. Rz. 9 Die personelle Ausstattung einer Einrichtung mit qualifiziertem Fachpersonal ist eine wesentliche Vorausse...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.2 Erhebungsmerkmale vorläufige Maßnahmen i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 5 nach Abs. 2

Rz. 9 Abs. 2 ermöglicht durch die Festlegung von Erhebungsmerkmalen zur Art der Maßnahmen nach § 42, zu den Maßnahmeanlässen und zur Art der Hilfe einen Überblick über die in Betracht kommenden Maßnahmen zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Rz. 10 Zum gesetzlichen Erhebungsmerkmal Art der anschließenden Hilfe in Abs. 2 Nr. 1 wird im Fragebogen des Statistischen Bund...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.2.1 Mindest- und Höchstmaß

Rz. 13 Nach § 17 Abs. 1 OWiG beträgt eine Geldbuße mindestens 5,00 EUR (Mindestmaß) und höchstens 1.000,00 EUR, wenn das jeweilige Gesetz nichts anderes bestimmt. In Abs. 2 sind derartige abweichende Bestimmungen enthalten. Nach Abs. 2 HS 1 können vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 mit einer Geldbuße bis zu 500,00 EUR (Höchstmaß) geahndet werden. Wi...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.4 Orientierung an Bedürfnissen der Kinder und Familien (Abs. 3)

Rz. 21 Absatz 3 Satz 1 ersetzt den bisherigen § 22 Abs. 2 Satz 2 a. F. Nach dem Wortlaut besteht nur insoweit eine Änderung, als nunmehr nicht mehr von "Leistungsangebot", sondern nur noch von "Angebot" die Rede ist. Der Gesetzgeber hat hiermit allerdings wohl keine inhaltliche Änderung beabsichtigt (BT-Drs. 15/3676 S. 32). Zweck der Vorschrift ist die Verpflichtung der Tage...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.3.2 Einleitung des Verfahrens

Rz. 18 Das Bußgeldverfahren wird durch die örtlich und sachlich zuständige Verwaltungsbehörde eingeleitet und geführt. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 36 OWiG, die örtliche Zuständigkeit aus § 37 OWiG. Die Verwaltungsbehörde ist bei Bekanntwerden eines ordnungswidrigen Verhaltens nicht zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens verpflichtet. Die im Strafverfahren ge...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.1 Geburtsanzeigepflicht des Standesamtes gegenüber dem Jugendamt

Rz. 3 § 52a Abs. 4 verpflichtet das Standesamt, die Geburt eines Kindes, dessen Eltern (zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes) nicht miteinander verheiratet sind, unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern i. S. d. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) gegenüber dem Jugendamt anzuzeigen. Damit das Standesamt seiner Verpflichtung auch nachkommen kann, sieht § 18 PStG eine generelle Geburt...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.2.3 Mitteilung des Übergangs (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 15 Weil die Übergabe der Amtsvormundschaft nach Abs. 2 Satz 2 ohne Einbindung des Familiengerichts mit Zugang der Übernahmeerklärung des übernehmenden Jugendamtes kraft Gesetzes wirksam wird, gibt Abs. 2 Satz 3 dem abgebenden Jugendamt auf, das Familiengericht, bei dem die Vormundschaft geführt wird, unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern i. S. d. § 121 Abs. 1 Satz...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.2 Beteiligung der Landesjugendämter nach Satz 2

Rz. 13 Gemäß Satz 2 sind auch hier die überörtlichen Träger (Landesjugendämter) zu beteiligen, allerdings kraft einer ausdrücklichen bundesrechtlichen Regelung, nicht abhängig von einer besonderen Regelung durch Landesrecht. Dabei ist mit der Formulierung "sind zu beteiligen" zugleich zum Ausdruck gebracht, dass sie die vollen Mitwirkungsrechte wie alle anderen Beteiligten h...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.1 Aufgabenwahrnehmung durch das Jugendamt

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 wird das Jugendamt Beistand, Pfleger oder Vormund, nicht der örtliche Träger oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes. Der Bundesgesetzgeber wollte nicht in die Personalhoheit des Jugendamtes als Teil der kommunalen Selbstverwaltung eingreifen (vgl. BT-Drs. 19/24445 S. 189 zu § 1774 BGB). Das Jugendamt regelt selbst die Aufgabenwahrnehmung durch seine Mitarbei...mehr

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Jung, SGB VIII § 100 Hilfsm... / 2.2 Trennungsgrundsatz

Rz. 4 Das Trennungsprinzip zwischen Erhebungsmerkmalen nach § 99, die direkte Statistikrelevanz haben, von den i. d. R. personenbezogenen Hilfsmerkmalen nach § 100 dient letztlich der Anonymisierung der zu einer Statistik gemachten Einzelangaben und ist eine datenschutzrechtliche Selbstverständlichkeit; konsequenterweise bestimmt daher § 12 Abs. 1 BStatG regelmäßig die Lösch...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1 Erhebungsmerkmale im Überblick nach Abs. 1 bis 10

Rz. 4 Die Vorschrift ordnet in Abs. 1 bis 10 jedem der in § 98 Nr. 1 bis 13 genannten Sachbereiche die jeweiligen Erhebungsmerkmale zu. Dem verfassungsrechtlichen Erfordernis eines bereichsspezifischen Datenschutzes entsprechend werden in einer sehr ausführlichen, tief gegliederten und abschließenden Auflistung die Differenzierungskriterien aufgeführt. Die Aufzählung der Erh...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.2.2 Antragsberechtigte

Rz. 6 Antragsberechtigt sind gemäß § 1713 Abs. 1 BGB: der Elternteil, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre, wenn die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zusteht, der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, ein ehrenamtlicher Vormund sowie eine ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.5.3 Gewöhnlicher Aufenthalt bei keinem Elternteil und kein g.A. des Kindes vorhanden, dann tatsächlicher Aufenthalt (Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 4 HS 2)

Rz. 34 Haben die Eltern verschiedene g.A. und steht ihnen die Personensorge nicht zu, hatte zudem das Kind oder der Jugendliche in den letzten 6 Monaten vor Leistungsbeginn keinen g.A., knüpft die örtliche Zuständigkeit nach Abs. 3 mit Verweis auf Abs. 2 Satz 4 HS 2 an den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen vor Beginn der Leistung an.mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.6 Förderauftrag anderer Träger als der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 5)

Rz. 24 Neu eingefügt durch das TAG ist auch Abs. 5, wonach die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen haben, dass die in § 22a näher beschriebenen Förderaufträge auch in Einrichtungen anderer Träger umgesetzt werden. Der Gesetzeswortlaut gibt diesbezüglich keine konkreten Vorgaben, sondern spricht nur allgemein von "geeigneten Maßnahmen". Die Gesetzesmater...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.9.5 Fortgesetzte Zuständigkeit nach Abschluss des Asylverfahrens (Abs. 7 Satz 3)

Rz. 66 Der nach § 86 Abs. 7 Satz 1 oder 2 zuständige örtliche Träger bleibt auch nach Abschluss des Asylverfahrens fortgesetzt zuständig, und zwar so lange, bis der ausländische Minderjährige einen gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich eines anderen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begründet (§ 86 Abs. 7 Satz 3). Die ab diesem Zeitpunkt zu bestimmende örtliche Zuständigkeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.1.2 Leichtfertige schwere Gefährdung nach Nr. 1

Rz. 3 Die im "Grundtatbestand" vorsätzliche Betreuung eines Kindes oder die Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen über Tag und Nacht in seinem Haushalt ohne Pflegeerlaubnis (§ 104 Abs. 1 Nr. 1) oder der Betrieb einer Einrichtung ohne Erlaubnis (§ 104 Abs. 1 Nr. 2) wird als Straftat geahndet, wenn dadurch leichtfertig ein Kind oder ein Jugendlicher in seiner körperlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.3 Vormundschaft nach vertraulicher Geburt

Rz. 18a Der am 1.1.2023 in Kraft getretene Abs. 2a regelt die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts, in dessen Bereich der Geburtsort des Kindes liegt, als gesetzlicher Amtsvormund nach § 1787 BGB in den Fällen einer vertraulichen Geburt. Vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt und stattdessen die Angaben nach § 26 Abs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.3.1 Förderung der Entwicklung zu eigenverantwortlicher und gemeinschaftsfähiger Persönlichkeit (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Durch das KJSG wurde die bereits ursprünglich formulierte Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer "eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" um den Aspekt der Selbstbestimmung erweitert (BT-Drs. 19/26107 S. 81). Bereichsspezifisch soll die im gesamten Recht der Kinder und Jugendhilfe im Vordergrund stehende individuelle Entwicklung um die Zi...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.2.1 Dauer der Beistandschaft

Rz. 5 Während die Amtspflegschaft kraft Gesetzes eintrat, ist die Beistandschaft als Hilfsangebot an die Eltern konzipiert. Gemäß § 52a Abs. 1 hat das Jugendamt unverzüglich nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten (vgl. die Komm. zu § 52a). Das Jugendamt wird gemäß § 1712 Abs. 1 BGB auf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.2 Örtliche Träger

Rz. 7 Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden nach § 69 Abs. 1 durch Landesrecht bestimmt, wobei jeder örtliche Träger ein Jugendamt und jeder überörtliche Träger ein Landesjugendamt zu errichten hat (§ 69 Abs. 3). Wer Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist, regelt das jeweilige Bundesland selbst. § 69 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 13a KiföG zum 16.12.2008 neu g...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.2.2 Übergangserklärung des "anderen" Jugendamtes (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 Die Amtsvormundschaft geht nach Abs. 2 Satz 2 kraft Gesetzes mit dem Zugang der Übernahmeerklärung des übernehmenden Jugendamtes über. Es bedarf insoweit weder einer Aktenübergabe noch einer Mitwirkung des Familiengerichts. Ein Vorbehalt, eine Bedingung oder ein Widerruf der Zustimmung des übernehmenden Jugendamtes sind unbeachtlich (LG Saarbrücken, Beschluss v. 2.10....mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 2.1 Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 übernimmt inhaltsgleich den bisherigen § 53 Abs. 2 (BT-Drs. 19/24445 S. 401) und normiert den Rechtsanspruch des Pflegers oder Vormunds als Einzelperson und auch eines Vormundschaftsvereins (i. V. m. Abs. 4 Satz 1) auf Beratung und Unterstützung in rechtlicher und in pädagogischer Hinsicht. Sie umfasst auch wirtschaftliche Fragen. Die Beratung und Unterstützung ...mehr