Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Überleitbare Ansprüche

Rz. 415 Grundsätzlich kann jeder privat- oder öffentlich-rechtliche Anspruch des Hilfebedürftigen oder der Mitglieder der Einsatzgemeinschaft, der kein (gesetzlicher) Unterhaltsanspruch ist, übergeleitet werden; Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen aber nur dann, wenn sie sich in Zahlungsansprüche umgewandelt haben. Zu den überleitungsfähigen Ansprüchen gehören z.B.:mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Wirtschaftlich unabhängig wegen Bedarfsdeckung durch nicht nachrangig ausgestaltete Sozialleistungen

Rz. 120 Die Gleichung "behindert = Notwendigkeit eines Behindertentestaments" geht auch in vielen anderen Konstellationen nicht ohne weiteres auf, weil aus anderen Sozialleistungssystemen ohne Regress vorrangig Leistungen erbracht werden (vgl. dazu Fallbeispiel 5 und Erläuterungen, siehe § 1 Rdn 120 ff.). In einem solchen Fall aus dem sozialen Entschädigungsrecht ist absehbar...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (3) Pflegerentenversicherung

Rz. 66 Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um die dritte Art privater Pflegezusatzversicherungen. Sie ist eine Kombination aus Sparvertrag und Absicherung bei Pflegebedürftigkeit, bei der ein fester Rentenbetrag als Einmalbetrag oder als lebenslange monatliche Rente zur Auszahlung vereinbart wird. Rz. 67 Die Prämien sind stabil und bei Eintritt des Pflegefalls mü...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / l) Erlöschen des Anspruches

Rz. 642 Das Erlöschen des Kostenersatzanspruches ist nicht von der Kenntnis des Sozialleistungsträgers abhängig. Er erlischt drei Jahre nach dem Tod des Leistungsempfängers. Die Kostenforderung wird durch Leistungsbescheid geltend gemacht.mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (1) Enterbung und die Absicherung des Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 155 Zwischen Ehe- und Lebenspartnern ist das vorrangige Ziel einer letztwilligen Verfügung häufig, den anderen Ehegatten auf den Tod des Erstversterbenden abzusichern und die Abkömmlinge zunächst durch Enterbung vom Nachlass fernzuhalten. Das ist bei Behindertentestamenten kontraindiziert. Als Fehler [193] beim Testament in Familien mit pflichtteilsberechtigten und sozialh...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 4. Beschaffung eines Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Menschen

Rz. 147 Eine Härte liegt nach Tz 29.3.2 Buchst. d) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG insbesondere vor,mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die sozialhilferechtliche Seite des "Regress-Dreiecks" oder: Ist der Rechtsträgerwechsel zu Recht erfolgt?

Rz. 442 Die bestandskräftige Überleitung bildet die Grundlage der Aktivlegitimation des Sozialhilfeträgers vor den Zivilgerichten bis zur Höhe seiner Aufwendungen. a) Überleitung wegen erhaltener Leistungen Rz. 443 § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt voraus, dass die Person, die einen Anspruch gegen einen Dritten hat, gegenüber dem Sozialhilfeträger leistungsberechtigt sein muss. E...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / j) Der Wert des Nachlasses

Rz. 626 Der Erbe haftet für die innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren seit dem Erbfall erbrachten Sozialhilfeaufwendungen nach § 102 Abs. 2 S. 2 SGB XII mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses. Der Wert des Nachlasses wird im Sinne von § 2311 BGB verstanden, also der Norm, nach der der Pflichtteil berechnet wird. Der Bestand des Nachlasses erg...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / A. Einleitung

Rz. 1 Sozialhilfe im klassischen Sinn (SGB XII) ist die letzte Sozialleistung neben der Grundsicherung nach § 19 SGB II, "wenn sonst nichts mehr geht" und niemand mehr hilft. Der Anspruch auf Sozialhilfeleistungen ist so zu prüfen, dass zunächst der Bedarf des Betroffenen zu ermitteln und in einem zweiten Schritt zu prüfen ist, inwieweit dieser durch anzurechnendes Einkommen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Herausgabeansprüche gegenüber dem Testamentsvollstrecker aus § 2017 BGB

Rz. 287 Es gibt keine Regel, die besagt, dass bei Anordnung von Dauertestamentsvollstreckung oder bei Bedürftigen-/Behindertentestamenten sozialhilferechtlich nie auf einen Herausgabeanspruch verwiesen werden kann.[490] Der Dauertestamentsvollstrecker hat den Nachlass in Besitz zu nehmen. Er hat ihn im Allgemeinen auf Dauer in seinem Besitz zu halten und ordnungsmäßig zu verw...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / bb) Ausschlagung – § 2306 BGB

Rz. 47 Die Ausschlagung nach § 2306 BGB durch einen geschäftsfähigen Menschen mit Behinderung ist ohne weiteres möglich. Wenn der Betroffene oder sein Betreuer, die grundsätzlich mögliche Ausschlagung verweigern, so ist das ein Rechtsanwendungsproblem, nicht aber ein Sittenwidrigkeitsproblem. Hier wird sich die sozialhilferechtliche Rechtsprechung entscheiden müssen, ob sie ...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / IV. Zusammenfassung

Rz. 226 In den vorstehenden Kapiteln – der Reise über die "Landkarte" der sozialen Sicherheit – hat sich gezeigt, dass die allermeisten Sozialleistungsansprüche für Zuflüsse aus Schenkung und Erbfall "unempfindlich" sind. Auch die Bedürftigkeit des Schenkers – also der Abfluss eigener Mittel – ist zumeist kein Thema. Dort droht kein Leistungsausschluss und auch kein "Sozialh...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (c) Anhaltspunkte für eine Schätzung: Wieviel Aufwand ist es?

Rz. 140 Kennt man den Stundenlohn, so kennt man immer noch nicht den Aufwand, wenn er nicht ausdrücklich festgelegt wurde. Fraglich ist, ob man nur eine Schätzung (z.B. wie bei § 287 Abs. 2 ZPO) vornehmen und dazu nicht Hilfsüberlegungen aus anderen Bereichen heranziehen kann, insbesondere um den eigenen Tatsachenvortrag schlüssig zu machen. Schlüssig ist ein Pflegeaufwand da...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Sich Bedürftigmachen durch Zuwendungsverzichtsvertrag

Rz. 531 Vgl. dazu Fallbeispiel 91: Der alkoholkranke Hartz-IV-Bezieher (§ 11 Rdn 194).mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Tatsächliche Verwertbarkeit

Rz. 102 Vermögen ist verwertbar, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen, belastet oder veräußert[162] werden können. Der Begriff "Verwertbarkeit" enthält eine tatsächliche Komponente, weil solche Vermögensgegenstände nicht verwertbar sind, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder si...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Miteigentumsanteil und Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 106 Auch die nicht erzwingbare Zustimmung der nichteinsatzverpflichteten Miteigentümer kann der Verwertung eines unangemessenen Hausgrundstücks entgegenstehen.[169] Entsprechendes gilt für andere Miteigentumsanteile.[170] Die theoretische Möglichkeit der Verwertung – z.B. in der Form der Teilungsversteigerung – ersetzt nicht die Feststellung der konkreten Verwertungsmögl...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / c) Berechnung des Mindestbehalts eines Beamten nach der BBhV

Rz. 33 Für die vollstationäre Unterbringung hat ein nach SGB XI versicherter Pflegebedürftiger einen Anspruch auf Pflegegeld nach § 43 SGB XI: Rz. 34 Für einen privat versicherten Pflegebedürftigen gilt I § 4 D MB/PPV. Aus der privaten Pflegeversicherung werden für die Pflegekosten einer stationären ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Die "sozialhilfe"-rechtliche Seite des "Regress-Dreiecks"

a) Anspruchsübergang wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Rz. 190 Der gesetzliche Forderungsübergang erfolgt ausschließlich wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. §§ 19 ff. SGB II). Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind im 3. Kapitel des SGB II (§§ 19–29 SGB II) geregelt. Leistungen zur Sicherung des Lebensunter...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Vermögensverschiebungen – "Verprassen und Verschieben"

Rz. 62 Das BAföG kennt im Rahmen seiner Regressvorschriften – anders als das SGB II oder das SGB XII – keinen sozialhilferechtlichen Kostenersatzanspruch, wenn sich der Auszubildende absichtlich oder vorsätzlich bedürftig gemacht hat, sondern nur eine Vermögenszurechnung wegen Rechtsmissbrauchs. a) "Verprassen" Rz. 63 So ist ein Auszubildender nicht gehalten, schon etwa sechs ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verbindlichkeiten aus lebzeitigen Pflegevereinbarungen

Rz. 627 Zu den für die Wertberechnung erheblichen Nachlassverbindlichkeiten gehören zunächst die unmittelbar vom Erblasser herrührenden Schulden (§ 1967 BGB Erblasserverbindlichkeiten). Rz. 628 Fallbeispiel 48: Die lebzeitige Pflegeverpflichtung A ist Alleinerbe nach seiner Mutter, in deren Nachlass sich lediglich eine Immobilie befindet, die sie bis zuletzt bewohnt hat. Er m...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Gesamtbetrachtung

Rz. 142 Nicht jeder unangemessene Vermögensgegenstand ist in jedem Fall zu verwerten. Zum Abschluss bedarf es stets einer Prüfung und Gesamtbetrachtung aller Vermögensgegenstände und Vermögenswerte, bei der das verwertbare Vermögen des Hilfebedürftigen den Absetzungsbeträgen des § 12 Abs. 2 SGB II gegenübergestellt werden. "Denn andernfalls wäre ein Hilfebedürftiger gezwunge...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Ausschlagen/Pflichtteilsverzicht

Rz. 212 Das ist nicht anders bei der Ausschlagung eines Erbes oder bei einem Pflichtteilsverzicht. So hat der BGH in seiner Entscheidung zum Pflichtteilsverzicht im Rahmen des SGB XII ausgeführt, dass es dem Betroffenen freistehe auszuschlagen. Das sei Ausfluss der "negativen" Erbfreiheit. Aber: "Der Verzicht auf eine Erwerbsquelle ändert nichts an der Verpflichtung, vorhande...mehr

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zfs 09/2021, Forderungsüber... / Leitsatz

Der Wortlaut des § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X setzt lediglich eine Leistungspflicht voraus. Geht es um die Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers, knüpft diese regelmäßig an ein Sozialversicherungsverhältnis an. Für den Forderungsübergang ist es nach dem Wortlaut sowie nach Sinn und Zweck des § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X unerheblich, ob der Geschädigte an diesem beteili...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Die Flucht in den Schenkungsrückforderungsanspruch

Rz. 637 Vorgeschlagen wird auch die "Flucht in den Schenkungsrückforderungsanspruch."[1052] Diesen Weg nicht frühzeitig angetreten zu haben, liegt nach der Rechtsprechung "im allgemeinen Lebensrisiko"[1053] der Betroffenen. Fallbeispiel 50: Die Flucht in den Schenkungsrückforderungsanspruch Der Leistungsbezieher fühlt sein Ende herannahen. Mittels Patientenverfügung hat er ab...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Leibrente

Rz. 417 Die Überleitung eines Leibrentenanspruchs ist möglich. Der Anspruchsübergang für künftige Ansprüche steht[691] lediglich unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Sozialhilfebehörde tatsächlich Leistungen in entsprechender Höhe erbringt.mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / I. Summe der Einkünfte pp.

Rz. 14 Der förderungsrechtliche Einkommensbegriff des BAföG unterscheidet sich maßgeblich von dem des SGB II und des SGB XII. Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind nach § 22 BAföG die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Anders als beim Einkommensbegriff des § 11 SGB II und des § 82 SGB XII wird das Einkommen steuerrechtlich ermittelt...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Bedarfsbezogene Verwendungsmöglichkeit

Rz. 65 Eine zugewendete behindertengerechte Reise mag z.B. zwar den Bedarf einzelner Positionen des Regelbedarfes abdecken, ist aber nicht geeignet einen sozialhilferechtlichen Bedarf insgesamt entfallen zu lassen. Stets muss das rechtserheblich geprüfte Einkommen dazu geeignet sein, den aktuell und konkret bestehenden gesamten Bedarf zu decken. Eine zugewendete Eigentumswohn...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / III. Wer ist eigentlich Schenker?

Rz. 34 Bei der Abwehr von Schenkungsrückforderungsansprüchen muss der konkreten Vereinbarung der Beteiligten ebenso wie allen Elementen des "sozialhilferechtlichen" Regress-Dreiecks besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eine Zuwendung muss sich an den nachrangigen Leistungstatbeständen ausrichten und mit diesen wie "Schloss und Schlüssel" zusammenpassen, wenn man vermeid...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Was wird in die Bewertung einbezogen?

Rz. 329 Grundsätzlich kommt es auf die Beurteilung des gesamten Objekts[574] an, wenn der Vermögensinhaber das Hausgrundstück selbst nutzt und keinen rechtlichen Grenzen einer uneingeschränkten tatsächlichen Nutzung der gesamten Wohnfläche des Hauses unterliegt. Einzubeziehen sind auch leerstehende Räume in einer Immobilie.[575] Rz. 330 Die Gesamtfläche ist auch dann heranzuz...mehr

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zfs 09/2021, Forderungsüber... / Sachverhalt

Dem Verfahren liegt die Klage einer Haftpflichtversicherung gegen einen Rentenversicherungsträger aus ungerechtfertigter Bereicherung zugrunde. Der Versicherungsnehmer der Klägerin verletzte bei einem Verkehrsunfall im Juli 2016 die damals 14 Jahre alte Schülerin L. (im Folgenden: Geschädigte) schwer. Die Beklagte erbrachte auf Antrag des bei ihr versicherten Vaters der Gesch...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / i) Einschränkungen der Inanspruchnahme

Rz. 617 Einschränkungen der Inanspruchnahme auf Kostenersatz ergeben sich aus: aa) § 102 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII – Grenzbetrag Rz. 618 Bei mehreren Erben ist der Freibetrag nur ein einziges Mal vom Nachlass abzusetzen.[1006] Die "Bagatellgrenze" schützt keinen Mindestwert des Erbteils eines Miterben. bb) § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII – Abzugsposten wegen Pflege Rz. 619 Der Abzug wegen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Temporäre Erhöhung des Vermögensschonbetrages für die Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 306 § 90 Abs. 2 SGB XII soll danach wie folgt durch § 90 Abs. 2a SGB XII ergänzt werden: Zitat "(2a) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 9 ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel dieses Buches Vermögen innerhalb der ersten zwei Jahre ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen bezogen werden, nur einzusetzen, wenn es erheblich ist. Eine...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / V. Wertermittlung und Abzugsposten

Rz. 90 Nachdem nach den oben genannten Grundsätzen festgestellt wurde, ob überhaupt Vermögen i.S.d. BAföG beim Auszubildenden vorhanden ist, muss der Wert des Vermögens ermittelt werden. Das geschieht nach § 28 BAföG. Rz. 91 Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Tz 28.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG soll der Wert des Vermögens für ei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Formalien

Rz. 511 Ausschlagung ist nach § 1942 BGB in einseitig amtsempfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Mit der Ausschlagung gilt der Anfall der Erbschaft nach § 1953 BGB für den Ausschlagenden als nicht erfolgt. Sie hat den Verlust sowohl des Erbrechts als auch des Pflichtteilsrechts zur Folge. Die Ausschlagung ist nach § 1945 BGB form- und fristgebunden. Sie kann nur binnen sechs Woc...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Zeitliche Deckungsgleichheit

Rz. 447 Zwischen der Leistungspflicht des Dritten und dem Bewilligungszeitraum der Leistung durch den Sozialleistungsträger muss zeitliche Deckungsgleichheit (Zeitraumidentität) bestehen. Entscheidend ist der Bewilligungszeitraum und nicht der tatsächliche Empfang. Ob Ansprüche in den Zeitraum der Leistungsgewährung fallen, richtet sich danach, ob der Anspruch gegen den Drit...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Subjektive Besonderheiten

Rz. 107 Verwertungshindernisse können sich auch aus subjektiven Gründen, z.B. der Person des Vermögensinhabers oder anderen Umständen, etwa gesundheitliche Gründe oder an eine Immobilie gebundene Verpflichtungen des Vermögensinhabers, ergeben.[172]mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / B. Ansprüche im Zusammenhang mit bereits "herausgabesicheren" Immobilienzuwendungen

Rz. 187 Schenkungsrückforderungsansprüche an einer Zuwendung kommen nicht mehr in Betracht, wenn seit dem Vollzug der Schenkung zehn Jahre vergangen sind. Dann sind Zuwendungen als solche herausgabe- und damit "sozialhilfesicher". Umso interessanter sind dann im Zusammenhang mit der Zuwendung vorbehaltene oder eingeräumte Ansprüche, Gegenleistungsansprüche oder Ersatzansprüc...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ee) Schenkungsrückforderungsanspruch

Rz. 423 Dass ein Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB überleitungsfähig ist, ist völlig unbestritten. Er ist häufig assoziiert mit der Aufgabe von Rechtspositionen bzw. dem Erlass von Forderungen. Der Anspruch entsteht nicht erst durch die Überleitungsanzeige des Trägers der Sozialhilfe, sondern mit dem Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers, so dass das versche...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / E. Wiederherstellung des Nachrangs durch Kostenersatz wegen schuldhaften Verhaltens?

Rz. 34 Der Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten – vergleichbar § 103 SGB XII – existiert im SGB IX nicht. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung im Eingliederungshilferecht nicht schuldhaft herbeigeführt werden.[22]mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Befreite Vorerbschaft

Rz. 265 Von vielen gesetzlichen Beschränkungen des Vorerben ("nicht befreite" Vorerbschaft) kann der Erblasser den Vorerben nach § 2136 BGB befreien. Der befreite Vorerbe ist berechtigt, den Nachlass für sich zu verbrauchen bzw. Erbschaftsgegenstände ersatzlos für sich zu verwenden. Die §§ 2130, 2134 BGB gelten für ihn nicht. Insoweit besteht ebenfalls kein Schutz gegen den ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / XI. Geplante Neuregelung – zu beachten

Rz. 305 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Buches liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 7.1.2021 vor. Danach sollen die nachfolgend besprochenen Vermögensschonregeln – auch vor dem Hintergrund der Corona- Sonderregeln – abgeändert und ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / B. Das Testament für Bedürftige aus anderen Gründen als Behinderung

Rz. 187 In der Folge der Entwicklung des Testamentes für bedürftige Menschen mit Behinderung haben sich auch Testamente zugunsten von Menschen entwickelt, die aus anderen Gründen bedürftig sind und nachrangige Sozialleistungen beziehen. In der Literatur werden solche Testamente häufig zusammen mit Testamenten zugunsten Überschuldeter [218] und dem Insolvenzrecht abgehandelt. E...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Temporäre Erhöhung der Wohnflächengrenzen

Rz. 307 Selbstgenutztes Wohneigentum soll nach der geplanten Neuregelung unabhängig von der Wohnfläche für die Dauer von zwei Jahren nicht als vorrangig zu verwertendes Vermögen herangezogen werden (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB II). Mit der Neuregelung werden die Angemessenheitsgrenzen teilweise von der Anzahl der Bewohner entkoppelt.[532] Die Neuregelung soll lauten: Zitat "eines ang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Gestaltungsoptionen

Rz. 210 Bedürftigentestamente werden mit diversen Lösungsmodellen diskutiert: Allen Lösungen wird attestiert: "keine der diskutierten Lös...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Beispiel Erbanteil

Rz. 103 Ein Miterbe kann über seinen Erbanteil verfügen, ihn verkaufen und verpfänden. In der Praxis kommt dies so gut wie nicht vor. Eine Verwertung am allgemeinen Markt kommt daher eher nicht in Betracht, sondern allenfalls innerhalb der Erbengemeinschaft. Da die Miterben über einzelne Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen können, ist eine Verwertung bei dauerh...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Sich Bedürftigmachen durch Ausschlagung zivilrechtlich (§ 1942 BGB)

Rz. 506 Fallbeispiel 38: Was soll das Kind mit dem Erbe II? – Ausschlagen? M hat einen behinderten Sohn S, den er und seine Frau lebenslang zu Hause im gemeinsamen Miteigentum eines Hauses versorgt haben. Als M seinen Sohn nach dem Tod seiner Frau nicht mehr selbst versorgen kann, will er für die Heimunterbringung einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und erfährt, dass sein S...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / b) Berücksichtigungsfähige Personen

Rz. 26 Das bedeutet, dass für die Familie im Fallbeispiel 1 zunächst einmal zu prüfen ist, in welchem Umfang die pflegebedürftige Ehefrau und Mutter als berücksichtigungsfähige Angehörige mit Leistungen aus rechnen kann. Rz. 27 In der Bundesrepublik Deutschland muss nach § 193 A...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / II. Sozialhilferechtliche Erbenhaftung

Rz. 32 Die Regelung des Darlehenstatbestandes ist mit verantwortlich für die Abschaffung der Erbenhaftung im Eingliederungshilferecht. "Da das geschützte Vermögen des Leistungsberechtigten (§ 139 SGB IX) diesem endgültig verbleiben soll, entspräche es nicht der neuen Systematik der Eingliederungshilfe, wenn Erben hierfür Kostenersatz leiten müssten."[18] Nur Mittel, die darüb...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (2) Identifizierung von Risikofällen

Rz. 150 Die Ermittlung sämtlicher Abkömmlinge und ihrer gegenwärtigen Beteiligung am Nachlass dient auch dazu, die Risikofälle zu identifizieren. Dazu gehört nicht nur die Lebens- und Gesundheitssituation der Abkömmlinge. Hierzu gehört auch die Feststellung ihrer wirtschaftlichen Situation. Bezieht das Kind Sozialleistungen, sind diese genau herauszuarbeiten, weil geprüft we...mehr