Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Rechtmäßigkeit der erbrachten Leistung

Rz. 609 Voraussetzung für den Kostenersatz durch den Erben ist, dass die Sozialleistungen dem Hilfeempfänger rechtmäßig bewilligt wurden.[995] Die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Kostenersatzpflicht des Erben.[996] Dabei kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit nur darauf an, ob die dem Erblasser gewährten Leistung...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / C. Strukturprinzipien – Wegweiser für die Prüfung von Leistungsansprüchen und Sozialhilferegress

Rz. 30 Strukturprinzipien [29] prägen das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis. Strukturprinzipien bezeichnen "die rechtlichen Bedingungen für die Leistung von Sozialhilfe und wirken damit zugleich als Leitlinien für die Rechtsanwendung und -auslegung."[30] Strukturprinzipien sind Wegweiser für die rechtliche Prüfung, vor allem im Rahmen eines Schlüssigkeitschecks des ge...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / C. Vermögen

Rz. 21 Die Berücksichtigung des Vermögens im WoGG kann von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung beeinflusst sein. Das WoGG kennt keine eigenen Vermögensvorschriften, sondern nur einen Versagenstatbestand wegen Rechtsmissbräuchlichkeit in § 21 Nr. 3 WoGG, der an ein tatsächliches, auf die Herbeiführung der Leistungsgewährung gerichtetes Verhalten anknüpft, das mit dem Zweck de...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Besondere Härte

Rz. 146 Fallbeispiel 65: Der Übertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung und Wohnungsrecht A war zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer eines Hausgrundstückes und eines unmittelbar angrenzenden unbebauten Grundstücks. Die Grundstücke hatte der Vater dem Kläger 1993 gegen Einräumung eines Wohnungsrechtes zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Lebensgefährtin an einem Tei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Prozessuales

Rz. 396 Die Anordnung eines Darlehens durch den Sozialhilfeträger ist keine bloße Nebenbestimmung, bei deren isolierter Aufhebung eine (dann zuschussweise) Leistungsbewilligung verbleibt. Es handelt sich um ein Aliud. Richtet sich das Ziel des Hilfesuchende darauf, Leistungen als Zuschuss und nicht als Darlehen zu erhalten, so reicht eine isolierte Anfechtungsklage nicht aus...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / e) Wem nutzt es?

Rz. 31 Bisher fehlt auch eine differenzierte Auseinandersetzung mit letztwilligen Verfügungen, bei denen dem "Kind" mit Behinderung "unter dem Strich" nichts zugutekommt bzw. kommen kann. Der BGH hat trotz der vorstehend zitierten Entscheidung des XII. Senats des BGH seine zwei grundlegenden Argumentationselemente gegen eine Sittenwidrigkeit von Behindertentestamenten bisher ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Verschenken

Rz. 209 Man kann sein Vermögen vorzeitig durch "Verschenken" verbrauchen, auch in der Absicht, Hilfebedürftigkeit herbeizuführen. Das löst sich aber meistens relativ einfach dadurch auf, dass an die Stelle der einzusetzenden Mittel in der Regel[339] der Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB tritt,[340] der seinerseits ein einsatzpflichtiges Mittel ist. Ist das nich...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / f) Überlegungen zur Sittenwidrigkeit?

Rz. 44 Hat der Betroffene von den Anordnungen des Erblassers keinen Nutzen, weil das von der Rechtsprechung ausdrücklich gebilligte Ziel der Anhebung seines Lebensstandards über ein Grundsicherungsniveau hinaus nicht erreicht wird oder vielleicht nach der Vorstellung des Erblassers auch gar nicht erreicht werden soll, kommen für eine Sittenwidrigkeitsprüfung bzw. das Sittenw...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Vermächtnis

Rz. 422 Auch Vermächtnisansprüche können von einem Sozialleistungsträger übergeleitet werden. Ob eine Überleitung eines solchen Vermächtnisanspruches evtl. sittenwidrig sein kann, wenn sie erfolgt um ihn auszuschlagen und dann den – dem vollen Zugriff unterliegenden – Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, ist in der Rechtsprechung ohne weitere Resonanz andiskutiert worden....mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ff) Gestaltungsrechte

Rz. 424 An der Überleitungsfähigkeit fehlt es bei reinen Gestaltungsrechten.[709] Dazu gehört als wichtigstes Beispiel das Recht aus § 1942 BGB zur Ausschlagung einer Erbschaft.[710]mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / B. Einkommen

Rz. 5 Fallbeispiel 78: Die sparende Großmutter Die Großmutter G hatte – beginnend 2010 – für ihre damals 12 Jahre alte Enkelin auf deren Namen einen Sparvertrag mit einer monatlichen Sparrate von 250 EUR als "Startkapital für eine erste Aussteuer" abgeschlossen. Eine vorzeitige Verfügung der Enkelin bis zum Laufzeitende 2023 war ausgeschlossen. 2016 zog die Enkelin zu Hause ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Bestehen persönliche/persönlich gewählte Einschränkungen der Testierfähigkeit?

Rz. 134 Einschränkungen bei der Gestaltung ergeben sich aus der rechtsgeschäftlichen Testier- und Erbvertragsfähigkeit (§§ 2229, 2275 BGB). Ein Minderjähriger kann ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistessschwäche oder wegen Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die ...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 4. Exkurs: Behinderte Kinder und die abgeleiteten Ansprüche vom beamteten Elternteil

Rz. 83 Behinderte "Beamten-Kinder" können lebenslange, abgeleitete Ansprüche nach ihren Eltern erhalten, die sich vom sonstigen Recht der sozialen Sicherung deutlich unterscheiden. Im Zentrum der Tatbestandsvoraussetzungen steht die Unfähigkeit, sich aus eigenen Mitteln unterhalten zu können. Diese Unfähigkeit kann zu beamtenrechtlichen Leistungen führen, mit denen ein behin...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Wertermittlung Miteigentum-/Erbanteil

Rz. 125 Schwierig ist die Ermittlung des Verkehrswertes eines Miteigentums-/Miterbenanteils. Eine abschlagsfreie Berücksichtigung unter Berücksichtigung des quotalen Anteils kommt nur ausnahmsweise in Betracht.[217] Bei einer Immobilie soll grundsätzlich vom anteiligen Verkehrswert der Immobilie auszugehen sein. Wegen der eingeschränkten Nutzungs- und Veränderungsmöglichkeite...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 1. Der Wegfall der Bedürftigkeit und die lebzeitige Gestaltung

Rz. 199 Die Ur-Version des Behindertentestaments geht von der Prämisse aus, dass eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Hinblick auf den Bezug von nachrangigen Sozialleistungen nicht eintritt. Die Fälle der Leistungsbezieher aus SGB II, BKKG und SGB VIII haben ihre Gemeinsamkeit darin, dass der sozialrechtliche Leistungsbezug in der Regel auf eine abs...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Exkurs: Pflichtteilsverzicht mit oder ohne Abfindung?

Rz. 498 Für die zivilrechtliche Bewertung der Wirksamkeit bzw. des Wirksamwerdens eines Pflichtteilsverzichts kann sich die Frage stellen, ob ein solcher Verzicht ohne Gegenleistung wirksam sein kann. Grundsätzlich sind Pflichtteilsverzichte ohne Abfindung wirksam. In einzelnen Fallkonstellationen kann eine Abfindung als Gestaltungselement ausdrücklich gewünscht sein; in ande...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Geschäftsfähigkeit und Betreuung (§§ 1896 ff. BGB)

Rz. 512 Die wirksame Ausschlagung setzt Geschäftsfähigkeit voraus:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Die übrig gelassenen Erträge

Rz. 640 Wie sich aus §§ 2111 Abs. 1 S. 1 und 2133 BGB ergibt, stehen dem Vorerben die ordnungsgemäß gezogenen Nutzungen des Nachlasses zwischen dem Erbfall und dem Nacherbfall zu.[1056] Nutzungen sind gem. § 100 BGB die Früchte (§ 99 BGB) und Gebrauchsvorteile der Nachlassgegenstände. Nutzungen fallen nicht in den Nachlass, sondern in das Vermögen des Vorerben.[1057] Mit der...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Belastung einer Immobilie mit einem Verfügungsverbot

Rz. 234 Bei freiwilligen Zuwendungen ist anerkannt, dass sich der Erwerber bei gravierenden Änderungen ggf. auch den Entzug der Zuwendung gefallen lassen muss.[422] Das ist rechtstechnisch durch mehrere Rückabwicklungsformen machbar. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken – ggf. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – wird in der notariellen Praxis häufig ein...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Sich Bedürftigmachen durch Pflichtteils-/Erbverzicht zivilrechtlich (§ 2346 BGB)

Rz. 486 Gemäß § 2346 BGB können Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers durch Vertrag mit diesem auf ihr gesetzliches Erbrecht oder auch nur auf ihr Pflichtteilsrecht verzichten.[816] Der Erb-/Pflichtteilsverzicht ist beurkundungspflichtig. Eine Vertragsgestaltung die dies ignoriert, ist offensichtlich "von Anfang an fehlerhaft", "was jedenfalls nicht zu Lasten des überle...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / d) Berechnung nach Landesrecht – am Beispiel NRW

Rz. 40 Fallbeispiel 2: Der pflegebedürftige Pensionär Der an einer Demenz erkrankte und pensionierte Lehrer des Landes NRW[14] ist heimpflegebedürftig im Pflegegrad 3. Seine Pension beläuft sich auf monatlich 3.346,33 EUR. Die Heimpflegekosten setzen sich zusammen aus:mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (2) Die taktische Ausschlagung – §§ 2306, 2307 BGB

Rz. 161 Ist ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschränkt oder ist er mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er den Erbteil ausschlägt – so regelt es § 2306 BGB (vgl. Fallbeispiel 40, siehe § 3 Rdn ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Ausgleichsanspruch aus Altenteil

Rz. 416 Beim Altenteilsvertrag kann sich ein Entgeltanspruch gegen den Eigentümer bei Übersiedlung eines Berechtigten in ein Pflegeheim aus den Ausführungsgesetzen der Länder zum BGB (z.B. Art. 18 S. 1 BayAGBGB i.V.m. Art. 96 EGBGB) ergeben. Beim beinhalteten Wohnungsrecht richtet sich die gesetzliche Höhe der Geldrente meistens nach dem Wert der Befreiung von der Pflicht zu...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Darlehen

Rz. 615 Bei Erbringung von darlehensweisen Sozialhilfeleistungen mindert der Darlehensrückgewähranspruch als vom Erblasser herrührende Schuld den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls. Insoweit gelten bei der Bestimmung des Werts des Nachlasses die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Der Rückgewähranspruch, der Grundlage der Erblasserschuld ist, schließt einen au...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / gg) Wohnungsrecht/persönliche Pflegeverpflichtungen

Rz. 425 Das klassisch ausgestaltete Wohnungsrecht oder höchstpersönliche Pflegeverpflichtungen können nicht übergeleitet werden.[711] Ist ein Wohnungsrecht so ausgestaltet, dass es Dritten überlassen werden kann, darf der Sozialhilfeträger diese Befugnis des Berechtigten auf sich überleiten und die Vermietung vornehmen.[712] Lassen sich Ansprüche begründen, die an die Stelle...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / 1. Verwaltungsanordnungen nach § 2216 Abs. 2 BGB

Rz. 27 Der rechtliche Ausgangspunkt ist wiederum die Antwort darauf, was der Testamentsvollstrecker herausgeben muss, und ob es sich dabei sozialhilferechtlich um Einkommen oder Vermögen handelt. Handelt es sich um Vermögen, gilt § 90 SGB XII. Dieser setzt voraus, dass das Vermögen tatsächlich und rechtlich verwertbar ist. Verfügungshindernisse, wie sie in rechtlicher wie in...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Mit und ohne Verwaltungsanordnungen

Rz. 294 Die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung orientiert sich nach § 2216 Abs. 2 BGB zunächst an den Verwaltungsanordnungen des Erblassers, die der Testamentsvollstrecker als bindende Richtlinie seiner Amtsführung[502] auch gegen den erkennbaren Willen des Erben[503] zu beachten hat.[504] Ohne Verwaltungsanordnungen gehört die Herausgabe von Mitteln zum Lebensunterhalt und zu...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 14. Pflichtteilsanspruch – §§ 2303 ff. BGB

Rz. 186 Pflichtteilsansprüche entstehen, weil die Testierfreiheit dem Erblasser die Freiheit gewährt, die gesetzliche Erbfolge abzuändern und selbst die engsten Familienangehörigen von der Erbfolge auszuschließen. Als Ausgleichsmechanismus gewährt das Gesetz nahen Familienangehörigen auch gegen den Willen des Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass, der nur unter sehr eng...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Fallbeispiele Einkommen – wie wird aus Einkommen gerechnet?

1. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (§§ 19 Abs. 1, 2, 27 ff., 41 ff. SGB XII) Rz. 199 Fallbeispiel 26: Die bedürftige Erbin und die Grundsicherung nach SGB XII Die dauerhaft voll erwerbsgeminderte 50-jährige Tochter T bezieht Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII. Sie hat einen Regelbedarf von 446 EUR. (Stand 1.1.2021) Sie hat einen Bedarf für Unterkunf...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Vermögensbestimmung (§ 27 Abs. 1 BAföG)

Rz. 42 Die Prüfung, ob etwas, das aus Erbfall und/oder Schenkung zugeflossen ist oder zufließen soll, rechtlich Vermögen ist, wird im BAföG anders als im SGB II und SGB XII nicht aus der Abgrenzung zum Einkommen negativ definiert, sondern in § 27 BAföG wird explizit ausgeführt, dass als Vermögen gelten. Rz. 4...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 3. Ersatzansprüche aus Leibgedinge

Rz. 191 Der Vorrang der konkreten Vereinbarung gilt auch, wenn es um Ersatzregelungen geht. Wenn ein Bedürftiger Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss, weil die vereinbarten Verpflichtungen nicht erfüllt werden oder nicht erfüllt werden können, dann stellt sich immer die Frage, ob dem Altenteiler nicht in irgendeiner Form vertragliche oder gesetzliche Ersatzansprüche...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Verbot der Sozialhilfebedürftigkeit für Beamte?

Rz. 46 Die Entscheidung des BVerwG vom 24.1.2012,[17] die zu einer grundlegenden Änderung der Bundesbeihilfeverordnung geführt hat, hat das OVG NRW in der Folgezeit dazu veranlasst, anzunehmen, dass ein Beamter grundsätzlich nicht sozialhilfebedürftig werden dürfe: Zitat "Denn die aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht abgeleitete Notwendigkeit zur Schaffung von Härtef...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)

Tz. 37 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Mildtätige Zwecke werden gem § 53 AO verfolgt, wenn Pers unterstützt werden, die Zum Begriff der Hilfsbedürftigkeit iSd § 53 Nr 1 s AEAO Nr 1–4 zu § 53, zum Begriff der wirtsc...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Besteht überhaupt (noch) Testamentsvollstreckungsschutz?

(1) Die Verfügung über den Erbteil Rz. 284 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügung über den Erbteil nicht aus (§§ 2033,1922 Abs. 2 BGB). Der Erbe kann also sein Erbteil – mit den darauf lastenden Verfügungsbeschränkungen über die Nachlassgegenstände – übertragen und verpfänden.[485] Damit wird bewirkt, dass der Erbteil – soweit er nicht aufgrund ander...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Grundsätzliches

Rz. 487 Bei einem solchen Verzichtsvertrag handelt es sich um ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft, dem in der Regel eine schuldrechtliche Abrede zugrunde liegt, die den Rechtsgrund beinhaltet und verhindert, dass der Verzicht der Kondiktion unterliegt. Es wird insoweit weiter zwischen einem Vertrag unterschieden, der eine Verpflichtung zum Verzicht begründet und...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Nicht befreite Vorerbschaft

Rz. 260 Durch die Anordnung einer Vorerbschaft/Nacherbschaft wird der Nachlass mit einer Verfügungsbeschränkung belastet. Der Erblasser kann damit sein Vermögen binden, dem zum Vorerben Berufenen die Nutzungen des Vermögens zukommen lassen und störende Dritte vom Nachlass fernhalten. Rz. 261 §§ 2113 ff. BGB ordnen an, dass die Verfügungsbefugnis des Vorerben über den Nachlass...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Verfügungsbeschränkungen allgemein

Rz. 230 Die Verwertung eines Vermögensgegenstandes mit dinglicher Wirkung setzt Verfügungsbefugnis voraus. Sie steht im Grundsatz dem Inhaber des Rechts zu und kann fehlen, weil ein Recht generell unübertragbar ist oder der Begünstigte nicht oder nicht allein verfügungsbefugt ist. a) Unveräußerbare Rechte Rz. 231 Die Verfügungsbefugnis kann dem Rechtsinhaber nicht zustehen, we...mehr

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zfs 09/2021, Forderungsübergang auf den Rentenversicherungsträger bei sog. Kinderheilbehandlung

SGB X § 116 Abs. 1 Satz 1 Leitsatz Der Wortlaut des § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X setzt lediglich eine Leistungspflicht voraus. Geht es um die Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers, knüpft diese regelmäßig an ein Sozialversicherungsverhältnis an. Für den Forderungsübergang ist es nach dem Wortlaut sowie nach Sinn und Zweck des § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X unerheblich, ob ...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / I. Einsatz von Einkommen und/oder Vermögen

Rz. 19 Nach § 1836 c BGB kommt es darauf an, ob dem Betreuten zumutbar ist, sein dort genanntes Einkommen und Vermögen einzusetzen. Die Zumutbarkeit leitet sich aus der Zumutbarkeitsbestimmung des § 19 Abs. 3 SGB XII ab. Ab 1.1.2023 wird durch § 1880 BGB n.F. der Einsatz von Einkommen abgeschafft. 1. Einkommen Rz. 20 Die §§ 85 ff. SGB XII konkretisieren die Zumutbarkeit des Ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem Rechtsbehelf gegen Hinterziehungszinsen

Leitsatz 1. § 77 EStG ist bei einem erfolgreichen Einspruch gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen unberechtigt erhaltener Kindergeldzahlungen weder unmittelbar noch analog anwendbar. 2. Es liegt keine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit vor, soweit § 77 EStG seinem Wortlaut nach eine Kostenerstattung nur für Einspruchsverfahren wegen Ki...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) (Dauer-)Testamentsvollstreckung, §§ 2197 ff. BGB

aa) Grundsätzliches Rz. 279 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung – häufig angekoppelt an die Anordnung von Vorerbschaft/Nacherbschaft oder Vorvermächtnis/Nachvermächtnis – wird ab und an als absolutes Verwertungshindernis im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand angesehen.[477] Das ist so nicht richtig. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung weist dem Testamentsvo...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Vor-/Nacherbschaft – Dauertestamentsvollstreckung – Verwaltungsanordnungen des Erblassers

a) Bausteine des Behinderten- und Bedürftigentestaments Rz. 257 Im Sozialhilferecht sind besonders die rechtlichen Beschränkungen von Bedeutung, aus denen die klassischen Behindertentestamente "gebaut" werden. Das sindmehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 2. Die Schenkung mit Widerrufsvorbehalt

Rz. 102 In der Praxis der vorweggenommenen Erbfolge wird eine Zuwendung unter Widerrufsvorbehalt – gesichert durch eine Rückauflassungsvormerkung – als probates Mittel angesehen, um den Zugriff des Zuwendungsempfängers oder Dritter auf eine Zuwendung abzuwenden. Die Zulässigkeit und die Wirksamkeit solcher Konstrukte sind zivilrechtlich anerkannt,[92] im Sozialrecht aber nich...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Lasten, die der Vorerbe erfüllen muss

(1) Wirksamkeitsbremse für Behinderten- und Bedürftigentestamente? Rz. 270 Durch die Anordnungen von nichtbefreiter Vorerbschaft/Nacherbschaft reduziert sich der Herausgabeanspruch des Vorerben auf die die "Nutzungen" (Früchte und Gebrauchsvorteile) der Erbschaft. Diese stehen dem Vorerben unmittelbar zu (§ 2111 BGB). Der Vorerbe ist aber dem Nacherben zur ordnungsgemäßen Verw...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.3 Schwerbehindertenvertretung

Eigene Sprechstunden der Schwerbehindertenvertretung ergeben sich aus § 179 Abs. 9 SGB IX. Für den Fall, dass diese keine eigenen Sprechstunden abhält, wird ein – wohl beratendes – Teilnahmerecht soweit es um die Beratung schwerbehinderter Beschäftigter in ihren Angelegenheiten geht, für die Vertrauensperson bejaht.[1]mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 3. Sonstige sozialstaatlich ausgerichtete Normen

a) Betreuungsrecht Rz. 221 Das Betreuungsrecht nach §§ 1896 ff. BGB ist janusköpfig. Es ist Eingriffs- und Fürsorgerecht gleichzeitig. Die Kosten der Betreuung sind keine rein staatliche Leistung, sondern müssen vom leistungsfähigen Betreuten mitgetragen werden. Dabei sind voneinander zu unterscheiden. Die Beteili...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / VII. Fallbeispiele Einkommen oder Vermögen aus Erbfall und Schenkung

1. Einführende Hinweise Rz. 139 Hinweis Die nachfolgenden Beispiele gelten wegen der unterschiedlichen Einkommensdefinitionen im SGB II und SGB XII und erst recht in Gesetzen, die keinen Bezug zum Einkommensbegriff des Einkommens im Sinne des SGB XII herstellen, nur für SGB XII-Fälle, nicht aber für SGB II-Fälle. Wenn nachfolgend gleichwohl SGB II-Entscheidungen zitiert werden...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Einleitung

Rz. 44 Es bedarf für die Antwort auf die Frage, welche Auswirkungen Schenkungen und Zuflüsse aufgrund eines Erbfalles bzw. deren Verbrauch für das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis haben, der Prüfung des jeweils konkret in Betracht kommenden Leistungsanspruches und seiner "Schon"-tatbestände, weil von der Leistung abhängt, ob und wenn ja, welcher Schontatbestand grei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 10. Ausgleichsleistung zur Beendigung eines Erbstreits

Rz. 179 Wird zur Beendigung eines Streites ein Vergleich geschlossen, so ist das, was daraus entsteht, eine bloße Forderung. Bezieht sich der Vergleich auf Ansprüche aus einer Miterbenstellung des Bedürftigen, so muss nach der Rechtsprechung des BSG der Zufluss "normativ" bestimmt werden. Erfolgt der Erbfall vor dem Bedarfszeitraum/Antragszeitraum (bei der Grundsicherung), d...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / bb) Eigenvorsorge – für Beamte möglich und zumutbar?

Rz. 72 Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung wurde vorstehend als ergänzende Eigenvorsorge vorgestellt, falls die Beihilfeleistungen nicht ausreichen sollten. Ein Verweis auf die Eigenvorsorge des Beamten oder seiner berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen ist aber ausgeschlossen, wenn sie ihm entweder gar nicht möglich oder nicht zumutbar war. Rz. 73 Die...mehr